16.035

Um- und Ausbau der Stromnetze. Bundesgesetz

de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion

1. Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Änderung des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

1. Loi fédérale sur la transformation et l'extension des réseaux électriques (Modification de la loi sur les installations électriques et de la loi sur l'approvisionnement en électricité)

Ziff. 2 Art. 6

Antrag der Einigungskonferenz

Mehrheit

Abs. 5

Die Betreiber der Verteilnetze sind verpflichtet, Preisvorteile aufgrund ihres freien Netzzugangs anteilsmässig an die festen Endverbraucher weiterzugeben, nötigenfalls über Tarifanpassungen in den Folgejahren. Für Preisvorteile, die ein Jahr betreffen, das mehr als fünf Jahre zurückliegt, müssen keine solchen Tarifanpassungen mehr vorgenommen werden.

Abs. 5bis

Soweit die Betreiber der Verteilnetze die festen Endverbraucher mit Elektrizität aus erneuerbaren Energien beliefern, dürfen sie bis zum Auslaufen der Marktprämie nach Artikel 30 des Energiegesetzes die Gestehungskosten dieser Elektrizität in die Tarife einrechnen und müssen Preisvorteile nach Absatz 5 nicht mit einrechnen. Dieses Recht gilt nur für Elektrizität aus Erzeugungskapazitäten im Inland abzüglich allfälliger Unterstützungen. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten und kann Ausnahmen vorsehen.

Minderheit

(Imark, Knecht, Müri, Schilliger, Tuena, Wasserfallen, Wobmann)

Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz

(= Die Vorlage abschreiben)

Ch. 2 art. 6

Proposition de la Conférence de conciliation

Majorité

Al. 5

Les gestionnaires d'un réseau de distribution sont tenus de répercuter proportionnellement sur les consommateurs captifs le bénéfice qu'ils tirent du libre accès au réseau, au besoin au moyen d'adaptations des tarifs les années suivantes. Ils ne sont pas tenus de procéder à de telles adaptations si le bénéfice de l'exercice concerné date de plus de cinq ans.

Al. 5bis

S'ils fournissent de l'électricité issue d'énergies renouvelables aux consommateurs captifs, ils peuvent prendre en compte dans leurs tarifs le coût de revient de cette électricité jusqu'à l'expiration de la prime de marché visée à l' article 30 de la loi sur l'énergie sans être tenus de prendre en compte le bénéfice visé à l'alinéa 5. Ce droit n'est applicable que pour l'électricité provenant de capacités de production indigènes, déduction faite des mesures de soutien. Le Conseil fédéral fixe les modalités et peut prévoir des exceptions.

Minorité

(Imark, Knecht, Müri, Schilliger, Tuena, Wasserfallen, Wobmann)

Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation

(= Classer le projet)

Ziff. 2 Art. 8 Abs. 1 Bst. a

Antrag der Einigungskonferenz

Mehrheit

Unverändert

Minderheit

(Imark, Knecht, Müri, Schilliger, Tuena, Wasserfallen, Wobmann)

Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz

(= Die Vorlage abschreiben)

Ch. 2 art. 8 al. 1 let. a

Proposition de la Conférence de conciliation

Majorité

Inchangé

Minorité

(Imark, Knecht, Müri, Schilliger, Tuena, Wasserfallen, Wobmann)

Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation

(= Classer le projet)

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Zuerst eine kleine Korrektur: Sie haben gesagt, Herr Präsident, der Titel dieses Geschäftes laute "Um- und Ausbau der Stromnetze". Ich getraue mich fast nicht, den höchsten Schweizer zu korrigieren, aber eigentlich sollte dieses Geschäft anders heissen, und zwar "Vorgezogenes Weihnachtsgeschenk an die Verteilnetzbetreiber auf Kosten der Konsumentinnen und Konsumenten"! Ja, die Ferraris können bestellt werden, die Boni an die Verwaltungsräte können ausbezahlt werden. Ich gehe davon aus, dass ganz speziell die Verwaltungsräte, die entweder im Nationalrat oder im Ständerat sitzen, von ihrem Arbeitgeber ein ganz besonderes Weihnachtsgeschenk erhalten werden!

Zum Inhalt der Vorlage, zum Antrag der Einigungskonferenz, der ja als Kompromiss verkauft wird: Es geht vielleicht nicht um die vollständige Aufhebung der Durchschnittspreismethode - darum geht es vielleicht nicht. Aber diese Regelung wird auf jeden Fall den Strom für die Konsumenten verteuern. Sie haben im Rahmen der Energiestrategie gesagt, sie koste 40 Franken pro Jahr, das haben Sie dem Volk versprochen. Heute kommen zusätzliche Kosten dazu. (Der Redner lässt ein paar Zehnernoten fallen) Der Strom wird teurer, und wir wissen nicht einmal, wie viel. Sie wissen nicht, wie viel, Sie wissen nicht, wie die konkreten Auswirkungen dieses Entscheides sind und warum Sie das tun. Das wissen wir auch nicht. Wir wissen nicht einmal, wer hier eigentlich Finanzhilfe nötig hat.

Klar ist nur, dass die gebundenen Endkunden noch stärker gebunden werden und mehr und mehr gezwungen werden, die Energie zu beziehen, die die Verteilnetzbetreiber verkaufen wollen, und das ist die teure Energie. Die Netzstrategie ist mit dem Antrag der Einigungskonferenz endgültig zur Bastelei verkommen, die von unmittelbaren, persönlichen Interessen bestimmt wird, und - jetzt kommt das Tüpfelchen auf dem i - das Ganze völlig ohne Vernehmlassung! Ja, es gibt jetzt eine Sunset-Klausel, es gibt eine Befristung für dieses Gesetz. Aber Sie kennen die Werbung von Ovo: "Mit Ovo chaschs nid besser, aber länger!" Hier könnte man das Gegenteil sagen: Mit dieser Befristung wird ein schlechtes Gesetz nicht besser, sondern seine Geltungsdauer wird einfach ein bisschen kürzer. Aber Sie wissen ja auch, wie schnell man die Lösung dann wieder verlängert hat.

Nun, auch bei der Netzstrategie gab es ja Differenzen. Wir haben auch nachgegeben, und zur Sache haben wir eigentlich einen, ich würde sagen, gutschweizerischen inhaltlichen Kompromiss gefunden. Aber dieses artfremde Element gehört einfach nicht in die Vorlage. Ich habe bereits in der Differenzbereinigung gesagt, dass wir für ein solches Vorgehen keine Verantwortung übernehmen können. Ich wünsche dann auch dem Departement und der Bundespräsidentin viel Erfolg bei der Umsetzung dieses Artikels. Übrigens: Was ist die Alternative dazu? Wir beantragen Ihnen ja die Ablehnung der gesamten Vorlage. Was ist die Alternative? Wir haben eigentlich die Alternative gefunden, wir haben die Einigung gefunden, wir haben den Kompromiss gefunden: einfach eine Vorlage ohne artfremde Elemente, die gar nicht hineingehören.

Zum Schluss noch eine kurze Bemerkung zur staatspolitischen Komponente: Dieser Prozess, der jetzt zu dieser Lösung geführt hat, ist höchst bedenklich. Wir rühmen uns immer, die Schweiz habe ein Zweikammersystem. Wenn wir ehrlich sind, müssen wir sagen, dass wir in diesem Land faktisch eben nur eine einzige Kammer haben, die sagt, wo es langgeht, und die ihre Interessen durchdrückt.

Wir beantragen Ihnen, die gesamte Vorlage zu versenken. Besten Dank!

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Kollege Imark, Sie werfen hier mit Vorwürfen, Worten und Geld um sich. Können Sie dem Rat denn sagen, wie viel es kostet, wenn man die Vorlage ablehnt, wenn die Netze nicht mehr rechtzeitig erneuert, wenn sie nicht rechtzeitig gebaut werden, wenn die Versorgungssicherheit massiv verschlechtert wird?

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich kann Ihnen nicht sagen, was diese Vorlage kostet, und Sie können es auch nicht sagen. Aber Sie müssten es eigentlich sagen können, denn Sie wollen ja diese Vorlage durchbringen. Es wäre unsere gemeinsame Verantwortung gewesen, einen sinnvollen Kompromiss ohne artfremde Elemente zu finden. Das ist leider hier nicht gelungen. Deswegen können wir die Verantwortung für so etwas einfach nicht übernehmen, es tut mir leid.

Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD

Herr Imark, bei der Differenzbereinigung oder in der Einigungskonferenz kommt man stets zu Details einer Vorlage. Kernstück dieser Vorlage ist aber die Verkürzung der Bewilligungsdauer für Stromnetze. Wie lange dauert es heute im Durchschnitt, bis eine Stromleitung genehmigt wird?

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Guhl, ich habe mit Ihnen keine Differenz bezüglich der Feststellung, dass wir die Strategie Stromnetze brauchen. Das Problem ist einfach dieses artfremde Element. Hier werden einfach Boni verteilt, hier werden Weihnachtsgeschenke gemacht, und da machen wir nicht mit; dafür können wir die Verantwortung nicht übernehmen.

Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Imark, in den Berichten war von etwa 30 Millionen Franken die Rede. Teilen Sie meine Einschätzung, dass man, wenn man ermittelt, wie viel es in einem Jahr pro Haushalt über vier Jahre hinaus in etwa sind, auf einen Betrag irgendwo zwischen 3 und 5 Franken kommt?

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir diskutieren seit über einem Jahr über diese Vorlage. Wir haben am Anfang auch Anträge eingebracht, die wir dann wieder zurückziehen mussten, weil wir gesehen haben, dass es einfach keinen Sinn macht. Und - jetzt weiss ich nicht mehr, was die Frage war. (Heiterkeit; Zwischenruf Jans: 3 bis 5 Franken!) Genau, 3 bis 5 Franken: Schauen Sie, wir haben die Verwaltung oft gefragt, wie viel diese Vorlage den Konsumenten am Schluss kostet. Die Verwaltung kann es nicht sagen, und Sie können es auch nicht sagen. Sie sagen 30 Millionen Franken - aber legen Sie doch die Fakten auf den Tisch!

Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Als Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion nehme ich Stellung zum vorliegenden Antrag der Einigungskonferenz. Dieses Votum möchte ich auch dazu nutzen, die Bewertung der gesamten Vorlage durch die Fraktion darzulegen.

Für die FDP-Liberale Fraktion ist der Handlungsbedarf für den Um- und Ausbau der Stromnetze unbestritten. Viele Inhalte im Kern der Vorlage konnten grossmehrheitlich in unserem Sinne angepasst werden. Die Unterstützung dieses Teils der Vorlage steht darum ausser Frage.

Gleichzeitig muss die Fraktion auch die neue Frage beantworten, ob sie mit der Verabschiedung dieser Vorlage einer zusätzlichen indirekten Unterstützung der erneuerbaren Energien, vornehmlich der Wasserkraft, zustimmen soll. Diese Unterstützung steht nicht nur inhaltlich, sondern auch verfahrenstechnisch quer in der Landschaft. In der artfremden Diskussion über die Durchschnittspreismethode haben unsere Bundespräsidentin und ein Grossteil des Nationalrates mehrfach darauf hingewiesen, dass eine solche Vermischung nicht vorzunehmen sei und dass keine markt- und kostenrelevanten Anpassungen vorzunehmen seien; dies insbesondere, weil diese Lösung weder inhaltlich geklärt noch einer Vernehmlassung unterzogen worden sei. Trotzdem überstand die mehrmals angepasste Bestimmung nun auch die gestrige Einigungskonferenz. Nicht nur verfahrensmässig, sondern auch inhaltlich kann eine Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion dieser Unterstützung der Wasserkraft nicht viel Positives abgewinnen.

Die folgenden Gründe sprechen dagegen:

1. Bereits mit der Zustimmung zur Energiestrategie 2050 wurde eine Marktprämie für die Grosswasserkraft von rund 110 Millionen Franken jährlich eingeführt. Diese greift in den Jahren 2018 bis 2022.

2. Ein Bericht des Bundesrates, datiert vom 1. Dezember 2017, bestätigt, dass die bestehende Wasserkraft keine weiter gehende Unterstützung benötigt.

3. Die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzestextes sind nicht absehbar, und niemand kann eine Zahl nennen; vermutlich liegen sie im Dunstbereich zwischen 30 und 100 Millionen Franken jährlich.

4. Wir gefährden mit diesem Entscheid die Weiterentwicklung diverser Geschäfte - ich denke dabei an die Anpassung des Wasserzinses und an die möglichst rasche Liberalisierung des Strommarktes. Der Druck, kurzfristig etwas am bestehenden System zu ändern, ist mit diesem Entscheid weg.

5. Den Preis für all diese Unterstützungsmassnahmen bezahlt der gebundene Kunde, also der private Konsument und die KMU-Welt. Sie können sich nicht wehren, sondern müssen einfach bezahlen. Dass sich sowohl der Gewerbeverband als auch die Stiftung für Konsumentenschutz gegen die Annahme des Antrages der Einigungskonferenz aussprechen, weist eindrücklich auf diese Problemstellung hin. Ich denke, es ist eine Seltenheit, dass bei uns eine E-Mail vom Gewerbeverband und vom Konsumentenschutz hereinkommt.

Die FDP-Liberale Fraktion hat die Güterabwägung zwischen positiven und negativen Elementen in dieser Vorlage intensiv diskutiert und ist grossmehrheitlich zum Schluss gekommen, den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen. Ich bitte Sie, dieser Empfehlung zu folgen.

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Wem die Versorgungssicherheit und der Landschaftsschutz wichtig sind, muss hier jetzt Ja stimmen.

Bei der Debatte zur Energiestrategie haben beide Lager immer wieder betont, wie wichtig die Versorgungssicherheit ist. Hier geht es darum, dass die Netze - der wichtigste Teil betreffend Versorgungssicherheit - erneuert und flexibel an die sich schnell verändernde Stromwirtschaft angepasst werden können. Wer für Versorgungssicherheit ist, muss hier Ja stimmen.

Auch wer die Landschaft schützen will, muss hier Ja stimmen. Es wurde bei der Windenergie darüber geklagt, dass es einige Masten gibt. Was wir aber mit dieser Vorlage an Strommasten in die Landschaft bringen, ist ein Vielfaches von dem, was in der Schweiz an Windanlagen je stehen wird. Das ist der wichtige Teil der Vorlage.

Nun komme ich zum sogenannt artfremden Teil der Vorlage: Wenn man schon eine Analogie mit der Biologie macht, dann sollte man genau sein. In der Biologie wird als artfremd ein Organismus bezeichnet, der als Gast von den Ressourcen eines Wirtes lebt, also von einer anderen Art versorgt wird. So weit stimmt die Analogie. Aber es ist durchaus möglich, dass solche zusätzlichen Organismen und der Wirt symbiotisch, also im Einklang, sind und sich gegenseitig stärken und eine positive Wirkung haben. Das ist der erste Punkt. Der zweite, vielleicht noch wichtigere Punkt ist folgender: Auch wenn man denkt, dass dieser Zusatz nicht positiv ist, bringt es nichts, den Wirt zu töten. Schiessen Sie nicht die ganze Vorlage ab, nur weil ein kleiner Zusatz nicht Ihren Vorstellungen entspricht.

Wieso beurteilen wir diesen Zusatz als positiv? Es ist ein Kompromiss. Und da muss man sagen, dass es ein Kompromiss bei einem Anliegen ist, das SVP-Ständeräte und FDP-Ständeräte vehement - einige sagen "stur" - eingebracht haben. Es ist ein Kompromiss zwischen diesem Partikularinteresse und der Energiestrategie, die wir haben. Es wurde jetzt eine Lösung gefunden, die breiter ist, die nicht nur auf ein Geschäftsmodell zugeschnitten ist, die nicht nur Partnerwerke berücksichtigt, sondern breiter ist und auch jene unterstützt, die zum Beispiel Verträge mit privaten Dritten haben und so erneuerbare Energie für ihre Konsumenten liefern. Deshalb ist es ein guter Kompromiss, der hier gefunden wurde, ein Kompromiss auch im Sinne dieser Vorlage. In dieser Vorlage geht es ja um die Anpassung an die künftige Welt mit mehr erneuerbaren Energien. In dem Sinne ist diese Regelung auch nicht wirklich artfremd und eben symbiotisch-positiv.

Ich bitte Sie deshalb, zu diesem Kompromiss Ja zu sagen. Es kann ja nicht sein, dass schlussendlich die Bevölkerung darunter leidet, dass sich Ständeräte und Nationalräte von FDP und SVP nicht einigen konnten. Wir haben in der Kommission unser Bestes getan, um hier einen Kompromiss zwischen Ständerat und Nationalrat zu finden. Es waren nicht irgendwie SP-Ständeräte, die das unbedingt wollten. Es waren Ihre Ständeräte, die das unbedingt wollten. Jetzt haben wir hier einen Kompromiss. Es kann nicht sein, dass am Schluss die Bevölkerung unter dieser Parteidifferenz leidet, indem die Versorgungssicherheit schlechter wird, indem der Landschaftsschutz schlechter wird und indem wir im Bereich Energieversorgung einen Schritt zurück machen.

Ich bitte Sie deshalb, diese Vorlage zu unterstützen.

Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD

Die BDP-Fraktion hat sich in dieser Differenzbereinigung bis anhin still verhalten, aber die Worte meines lieben Kollegen Christian Imark bewegen mich nun zum Rednerpult.

Die Spielregeln der beiden Kammern sind hinlänglich bekannt und altbewährt. Ich verstehe, Herr Imark ist noch jung, aber ich staune schon etwas darüber, dass in der Diskussion zu diesem Geschäft das Zweikammersystem infrage gestellt wird, dies umso mehr, wenn ich die Hintergründe sehe. Wir haben es gehört, es sind eigentlich die FDP- und die SVP-Ständeräte, die diesen Disput verursacht haben. Ich bitte dich, Christian Imark, doch etwas in dich zu gehen und dich zu fragen, ob du nicht etwas über das Ziel hinausgeschossen hast.

Wir von der BDP-Fraktion sind - dies zu meinem Vorredner - auch nicht glücklich. Es ist kein guter Kompromiss, da bin ich einverstanden. Es wurde insbesondere durch die Bergkantone, durch die Wasserkantone, ein artfremdes Element eingebracht. Uns hat das eigentlich von Anfang an gestört. Man hat versucht, auf diese Vorlage aufzuspringen und hier, da bin ich sogar einverstanden, schnell ein kleines Weihnachtsgeschenk zu platzieren. Aber wir müssen Augenmass bewahren und das Ganze betrachten. Und wenn wir das Ganze betrachten, dann sind auch wir von der BDP-Fraktion der Meinung, dass wir halt diese Kröte schlucken müssen. Es geht hier wirklich um sehr viel. Wir stehen in Bezug auf den Umbau unserer Energieversorgung, der Elektrizitätsversorgung, vor grossen Herausforderungen, und hier brauchen wir heute Lösungen.

Sie alle wissen, dass das Parlament langsam Untugenden entwickelt - ich erinnere an die AHV-Debatte und -Vorlage, mit der man schlussendlich zum x-ten Male scheiterte; ich erinnere an die Unternehmenssteuerreform. Machen wir hier nicht wieder den gleichen Fehler! Sorgen wir hier nicht einfach zum Trotz für ein Nein-Resultat, das dazu führt, dass wir nach x Jahren wieder von vorn anfangen müssen. Das kostet Geld, lieber Kollege Imark! Das kostet bedeutend mehr Geld als 30 Millionen Franken - dabei bin ich sogar grosszügig, die Zahl wurde nie genannt, vielleicht sind es auch 50 oder 60 Millionen Franken. Aber wenn wir den Ausbau des Stromnetzes auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben, dann kostet es ganz sicher viel mehr, und das wollen wir nicht.

Ich bitte alle hier im Saal - insbesondere jene Ratsmitglieder, die eine Gemeinde oder eine Stadt vertreten, und jene aus der FDP-Liberalen Fraktion -, in sich zu gehen und sich doch zu überlegen, was wir heute hier machen. "Trötzele", wie man auf Berndeutsch sagt, nützt hier nichts. Wir müssen eine Lösung haben.

Schlucken wir also diese Kröte, und sagen wir Ja zu diesem nicht ganz sauberen Kompromiss.

Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion

Es wurde jetzt ein paarmal gesagt, dass wir uns hier nur noch über ein artfremdes Element streiten würden. Ich möchte zwei Punkte dazu anführen. Der erste, er wurde auch schon öfter genannt: Wir streiten nicht nur einfach über dieses angeblich artfremde Element, wir streiten über das Scheitern der gesamten Stromnetzstrategie. Der zweite Punkt: Schauen wir doch einmal, worüber wir tatsächlich noch streiten, was der materielle Punkt in der Einigungskonferenz war, dieses angeblich artfremde Element. Artikel 6 Absatz 5 stand schon in diesem Stromversorgungsgesetz; er lautete: "Die Betreiber der Verteilnetze sind verpflichtet, Preisvorteile aufgrund ihres freien Netzzugangs anteilsmässig an die festen Endverbraucher weiterzugeben." Es erstaunt vielleicht, aber dieser Satz steht unverändert im Antrag der Einigungskonferenz. Wir haben nur eine Ausnahme hinzugefügt, das ist alles. Es geht um die Verteilung der Preisvorteile, die die Netzbetreiber haben: Wohin gehen sie? Was muss an die gebundenen Kunden weitergegeben werden? Das ist die einzige Frage. Wir sehen jetzt eine einzige Ausnahme vor, nämlich für den inländischen erneuerbaren Strom, aber nur so lange, wie man auch die Marktprämie ausschüttet, also im Rahmen der Sunset-Klausel der Energiestrategie.

Es ist keine eminent grosse Differenz, wir machen jetzt einzig noch ideologische Paukerei. Deshalb will man es ablehnen, aus Ideologie und nicht wegen des Inhalts. Ich glaube, wenn man die Differenz anschaut, ist das ziemlich offensichtlich. Definitiv störend ist dann die Geschichte, wir haben es auch schon gehört: Es wurde im Ständerat eingebracht, es wurde vonseiten der FDP eingebracht; man hat dann versucht, diesen schlechten Artikel zu verbessern; er wurde seitens der SVP auch noch aufgeladen. Wir stehen jetzt bei einem Kompromiss, einem Kompromiss, der Kosten bringt; sie wurden jetzt x-mal erwähnt. Mit 30 Millionen sind wir wahrscheinlich nicht ganz daneben. Das kostet es: Fr. 2.50 pro Haushalt.

Es kostet nicht nur, es gibt auch Leute, die profitieren, und von denen wurde noch nicht gesprochen. Wer profitiert jetzt von dieser Ausnahme, die wir da machen? Es sind diejenigen Betreiber, die jetzt frische Anlagen für erneuerbare Stromproduktion bauen. Das sind zum Beispiel die Landwirte, welche 2012 eine Fotovoltaikanlage installiert und letzte Woche einen Brief erhalten haben, in dem steht: Sie bekommen leider doch keine KEV, nämlich wegen der Sunset-Klausel. Diese Leute haben in der Meinung investiert, dass sie dann die KEV bekommen; sie haben jetzt dank dieser Ausnahme wenigstens die Möglichkeit, zu ihrem Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu gehen und zu sagen: Bitte mach mir doch einen anständigen Preis, bitte mach doch mit mir zusammen ein Produkt, damit ich den Strom eben doch zu einem anständigen Preis verkaufen kann.

Das sind die Profiteure; es sind zum Beispiel die Bauern wie jener, der gestern nach der Gemeindeversammlung bei mir im Dorf zu mir kam und mich angeflucht hat, wie ich denn auf die Idee käme, eine solch miserable Energiepolitik zu machen. Ich habe ihm gesagt, ich sei für die Sunset-Klausel nicht verantwortlich, aber ich hätte sie mitgetragen. Dieses Mittragen, dass man diesen einen Artikel halt auch mitträgt, ist jetzt auch von der anderen Seite gefragt. Wenn wir es nicht tun, wenn die SVP-Fraktion und die FDP-Liberale Fraktion es nicht tun, dann scheitert die ganze Vorlage, dann scheitert die Stromnetzstrategie, dann haben wir keine Gesetzesgrundlage für die wichtigste Rahmenbedingung für die Stromversorgung dieses Landes in der Zukunft, die heisst: Ausbau der Netze. Das aber brauchen wir!

Der Ständerat hat es erkannt und mit 40 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Ja gesagt zum Antrag der Einigungskonferenz. Es wurde vorhin gesagt, man wolle nicht die Verantwortung für dieses Gesetz übernehmen. Sie müssen nicht die Verantwortung übernehmen für diesen einen Artikel, der Sie stört, aber Sie werden, wenn Sie Nein dazu sagen, die Verantwortung für das Scheitern der gesamten Vorlage übernehmen. Ich bitte Sie, das nicht zu tun.

Bitte sagen Sie Ja zum Antrag der Einigungskonferenz.

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Ich möchte zuerst meine Interessenbindung noch einmal offenlegen: Ich bin Verwaltungsrat der EKZ, habe in dieser Frage aber nie im Interesse der Firma entschieden, sondern immer das Gegenteil getan. Ich habe mich in der Kommission dafür eingesetzt, dass wir eine separate Vorlage machen, um das Thema Durchschnittspreismethode genau zu analysieren. Heute stehen wir an einem anderen Ort.

Herr Imark hat auf der einen Seite ein bisschen Recht mit seiner Kritik: Es ist etwas unschön, was hier gelaufen ist, da sind wir uns sogar einig. Er übertreibt aber auf der anderen Seite gewaltig. Ich nenne noch einmal die Ursache, sie wurde schon mehrfach erwähnt: Es waren die Ständeräte der SVP- und der FDP-Liberalen Fraktion, die uns diese Suppe eingebrockt haben. Wir helfen jetzt, sie auszulöffeln, wenn auch nicht mit grosser Begeisterung; wir hätten lieber eine reine Netzvorlage gehabt. Aber es ist in unserem Parlament so: Am Ende liegt ein Kompromiss der Einigungskonferenz auf dem Tisch, und man kann dazu Ja oder Nein sagen. Dann gilt es, Bilanz zu ziehen, und da müssen wir Augenmass bewahren.

Wir haben letztes Mal gesagt, es gebe noch drei Differenzen. Diese Differenzen wurden reduziert. Bezüglich Messwesen hat sich die Einigungskonferenz entschieden, nicht eine weitere, quasi artfremde Bundesgerichts-Einzellösung vorzusehen, sondern dies auf das nächste Gesetz zu verschieben. Bei der Rückwirkung ist immerhin im Grundsatz festgehalten worden, dass die Preisvorteile in den nächsten Jahren weitergegeben werden müssen. Das ist eine Verbesserung in diesem Punkt, der sonst auch Rechtsunsicherheit geschaffen hätte. Dann bleibt jetzt die sogenannte Unterstützung der erneuerbaren Energien - vor allem auch der Wasserkraft unter 10 Megawatt -, die dazu führt, dass möglicherweise rund 10 bis 30 Millionen Franken nicht zurückgegeben werden. Das sind nicht Mehrkosten, sondern das ist Geld, das nicht zurückgegeben wird. Das ist in dieser Vorlage eigentlich artfremd, da sind wir uns einig.

Wenn Sie sich noch einmal daran zurückerinnern, wo wir gestartet sind, auch seitens der SVP, dann wissen Sie: Man wollte eine volle teilweise Unterstützung; wir haben über Subventionen gesprochen. Nur weil neuere Daten uns gezeigt haben, dass es möglicherweise nicht ganz so tragisch ist und der Marktpreis sich etwas erholt hat, wurde das jetzt ins Gegenteil verkehrt. Ich glaube, die Ursache ist von Anfang an gewesen, dass wir ein Thema haben, das wir diskutieren müssen - es hätte aber nicht in diese Vorlage gehört. Doch es ist nicht so, dass diese Pièce de Résistance es rechtfertigt, die ganze Vorlage zu versenken. Das wurde vorhin schon mehrfach gesagt. Die Stromnetzstrategie ist eine zentrale Vorlage für uns, für die Versorgungssicherheit, für die Umsetzung der Energiestrategie. Eine weitere Verzögerung um ein, zwei Jahre, zu der es sonst wieder kommt, wird uns nicht weiterbringen. Es gehen nur Geld und Zeit verloren.

Ich sage aber genauso klar: Wir stimmen heute im Sinne eines Kompromisses dem Antrag der Einigungskonferenz zu. Wir fordern aber den Bundesrat auf, Schlitzohrigkeit im Vollzug dieser Vorlage zu unterbinden. Das BFE hat es mit dem Bundesrat in der Hand, dafür zu sorgen, dass die Branche hier nicht Schlitzohrigkeit entwickelt. Ich werde in der UREK auch den Antrag stellen, dass wir zur Verordnung, die daraus entsteht, konsultiert werden. Wir wollen sehen, wie das im Detail geregelt ist. Heute sagen alle zu Recht: Wir wissen nicht genau, wie das umgesetzt wird. Umso mehr sind wir in der Pflicht, das in der Kommission nochmals anzuschauen. Ich fordere den Bundesrat aber schon heute auf, diese Auslegung relativ eng zu machen und Schlitzohrigkeit in der Branche klar zu unterbinden.

Mit diesen Worten appelliere ich jetzt wirklich nochmals an die FDP- und an die SVP-Fraktion: Schütten Sie bei dieser Vorlage das Kind nicht mit dem Bade aus, sondern sehen Sie die Positivbilanz; den Wermutstropfen, den wir nicht wollten, haben Ihre Ständeräte in die Vorlage hineingebracht. Wir haben nun einmal ein Zweikammersystem, und am Ende müssen sich die zwei Kammern finden. Der Kompromiss ist, wie er ist.

Ich bitte Sie, mit uns dieser Vorlage zuzustimmen, weil die Vorlage zu wichtig ist, um sie abzuschiessen.

Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau

Die Position des Bundesrates war von Anfang an klar: Wir haben hier ein sehr wichtiges Gesetz für die Stromnetze, und wir haben bei den Stromnetzen das wichtige Element der Versorgungssicherheit. Wir brauchen diese Revision erstens, um die Verfahren zu beschleunigen, damit sie in der Regel nicht zehn bis dreizehn Jahre dauern, sondern gut die Hälfte. Wir brauchen die Revision zweitens, um auch ein Bedürfnis in der Bevölkerung abzudecken. Die Frage ist, wann wir Stromleitungen verkabeln, wann sie in Form von Freileitungen bestehen sollen, welches die Verfahren und die Voraussetzungen dafür sind. Es gibt noch ein drittes Argument, das ist die stetige Investition in die Netze. Es braucht Anreize für Investitionen in die Netze, denn sie sind in einem Alter, in dem wir darauf angewiesen sind, auch den Erneuerungsbedarf abzudecken. Das ist die Aufgabe dieses Gesetzes.

Sie kennen auch unsere Haltung zu den Querfragen, die Sie plötzlich zentral diskutiert haben: wie die Durchschnittspreismethode und wie das Messwesen geregelt sein sollen. Wir haben immer gesagt, das gehöre eigentlich nicht in diese Vorlage, es sei insofern wesensfremd. Wir haben Ihnen gesagt: Jawohl, das sind berechtigte Fragen, doch wir lagern sie aus. Aber es ist halt so, im Parlament haben Sie die Freiheit zu bestimmen, was Sie möchten. Die Einigungskonferenz hat sich entschieden, mindestens bei der Durchschnittspreismethode jetzt trotzdem eine Lösung zu finden. Sie ist weniger schlimm als das, was Sie auch schon hatten, weil sie befristet ist. Es kostet wahrscheinlich gut 30 Millionen Franken im Jahr.

Ein Nein zum Gesetz wäre wahrscheinlich teurer. Denn wir haben ja dann auf längere Dauer wieder keine Lösung, auch keine Rechtssicherheit und keine Investitionssicherheit bei den ganzen Netzfragen. Beim Netz reden wir von Milliarden von Franken, die wir jedes Jahr für neue Netze, für den Unterhalt usw. ausgeben. Das muss man am Schluss aufwiegen. Aus Sicht der Versorgungssicherheit spielen diese Netze nun mal eine zentrale Rolle. Kein Gesetz dafür zu haben, weiterhin viele Rechtsfälle in der Frage der Erdverkabelung und der Freileitungen zu haben - ich glaube, das kostet unseren Staat und damit am Schluss eben auch die Bezüger von Strom viel mehr.

Politik ist nicht immer logisch. Politik ist ein Versuch, sich anzunähern - mindestens das hat die Einigungskonferenz geschafft. Im Ständerat wurde der Lösung über alle Parteien hinweg zugestimmt, auch da mit Zähneknirschen. Der Bundesrat ist sich gewöhnt, ab und zu mit den Zähnen zu knirschen. Meine knirschen hier auch; aber das ist besser, als gleich noch die Haare zu verlieren, wenn Sie das Gesetz ablehnen würden.

Es geht nicht um Geschenke; es geht am Schluss um eine sehr wichtige Vorlage. Wichtig ist sie für die Wirtschaft, für die Versorgungssicherheit und für Investoren, die den Auftrag haben, die Versorgungssicherheit in der Schweiz aufrechtzuerhalten.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Vorlage zuzustimmen und dieses Gesetz so zu verabschieden.

Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte zum Schluss noch einmal den Verständigungsantrag der Einigungskonferenz richtig verorten:

1. Mit dem Antrag wird die bisherige Rechtslage, dass feste Endverbraucher zu angemessenen Tarifen versorgt werden müssen, nicht geändert. Dieser Grundsatz der Angemessenheit der Tarife und der erforderlichen Qualität in Artikel 6 Absatz 1 ist unverändert geblieben.

2. Die Verpflichtung, dass Betreiber von Verteilnetzen die Preisvorteile aufgrund ihres freien Netzzugangs anteilsmässig an die festen Endverbraucher weiterzugeben haben, bleibt ebenfalls unberührt. Die anteilsmässige Weitergabe hat nötigenfalls über Tarifanpassungen in den Folgejahren zu erfolgen.

3. Solche erzielten Preisvorteile müssen während fünf Jahren an die festen Endkunden weitergegeben werden. Liegt ein erzielter Preisvorteil aus einem Jahr vor, das mehr als fünf Jahre zurückliegt, müssen jetzt keine Tarifanpassungen mehr vorgenommen werden. Wir gehen davon aus, dass dies der heutigen Praxis entspricht und die Preisvorteile innert drei Jahren über Tarifanpassungen weitergegeben werden. Das ist festgeschrieben in Artikel 6 Absatz 5.

4. Ergänzend zu diesen zwei Bedingungen der Angemessenheit der Tarife und der Verpflichtung zur Weitergabe der Preisvorteile aufgrund des freien Netzzugangs an die festen Endverbraucher beinhaltet die Verständigungslösung der Einigungskonferenz eine, wie gesagt wurde, neue Ausnahmeregelung für Fälle, in denen feste Endkunden mit inländischer Elektrizität aus erneuerbaren Energien beliefert werden. Soweit solche Elektrizitätslieferungen aus inländischen erneuerbaren Energien erfolgen, können die Gestehungskosten in die Tarife eingerechnet werden. Dabei müssen bei der Berechnung der Gestehungskosten allfällige Unterstützungen in Abzug gebracht werden, seien dies Einmalvergütungen oder Investitionsbeiträge. Nicht unter diese Bestimmung fallen Elektrizitätslieferungen, welche bereits eine kostendeckende Vergütung erhalten oder eine Marktprämie für den Verkauf der entsprechenden Elektrizitätsmenge im freien Marktsegment beanspruchen. Dies ist in Artikel 6 Absatz 5bis geregelt.

Dieser neue Absatz 5bis enthält zwei wichtige Bestimmungen, die hier noch dargelegt werden sollen. Erstens ist die Gültigkeit dieser Regelung befristet; sie gilt so lange, wie die Marktprämie für Grosswasserkraftanlagen im Energiegesetz Gültigkeit hat. Die heutige Gesetzesgrundlage besagt, dass die Marktprämie am 31. Dezember 2022 auslaufen wird. Da das Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze wohl erst 2019 in Kraft treten wird, wird diese Regelung nur für vier Jahre gelten. Zweitens ist in diesem Absatz auch eine Kompetenzdelegation an den Bundesrat enthalten, damit er die nötigen Einzelheiten und Ausnahmen regeln kann.

Zu den Einzelheiten gehört ohne Zweifel die bereits heute in Artikel 4 der Stromversorgungsverordnung enthaltene Bestimmung, dass sich die in den Tarif eingerechneten Gestehungskosten an einer effizienten Produktion zu orientieren haben. Die neue Bestimmung ist also keinesfalls ein Freipass für jegliche Kostenverrechnung oder, wie gesagt wurde, für die Schröpfung von festen Endverbrauchern, sondern es ist auch hier die bisherige Angemessenheit zu wahren.

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission hat das Berechnungsmuster der Gestehungskosten aus effizienter Produktion bereits heute in einer Weisung geregelt. Auch diese Weisung wird für die Berechnung der Gestehungskosten aus effizienter erneuerbarer Produktion Anwendung finden müssen. Bereits gemäss geltendem Recht sind bei der Berechnung des Tarifanteils für die Energielieferung an feste Endverbraucher die Kosten für die Energiebezüge aus langfristigen Bezugsverträgen den Gestehungskosten gleichgestellt.

Mit diesen Informationen hat die Einigungskonferenz wie folgt beschlossen: Bei Artikel 6 Absatz 5 hat sie dem Lösungsvorschlag mit 15 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, bei Absatz 5bis mit 14 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.

5. Zu guter Letzt hat sich die Einigungskonferenz der Frage angenommen, ob das Stromversorgungsgesetz in Artikel 8 mit einer neuen Bestimmung zum Messwesen ergänzt werden sollte. Dieses Begehren des Ständerates wurde in der Einigungskonferenz einstimmig verworfen. Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen demnach, hier das geltende Recht beizubehalten.

Die Einigungskonferenz hat nach der Bereinigung dieser letzten Differenzen eine Abstimmung über ihren Antrag durchgeführt und empfiehlt Ihnen mit einem Verhältnis von 17 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung das Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze zur Annahme.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Herr Kollege Nussbaumer, Sie haben meines Wissens vergessen, Ihre Interessenbindungen offenzulegen. Sie sind ja bei der Kommunikation von Swisspower tätig, einer Allianz von 22 Stadtwerken, die von dieser Regulierung auch profitieren können.

Ich möchte Sie jetzt noch einmal fragen: Wie viel Geld wird mit dieser Lösung den gebundenen Endkunden, den Konsumenten und den KMU, effektiv zum Sack rausgezogen? Diese Zahl müssen Sie als Kommissionssprecher einmal bekanntgeben.

Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Zu meiner Interessenbindung: Ich habe meine Interessenbindung bei der ersten Differenzbereinigung bekanntgegeben. Ich gehe davon aus, dass damit meine parlamentarische Verpflichtung, die Interessenbindung zu Beginn eines Geschäftes offenzulegen, erfüllt ist.

Zur Frage der Kosten: Es ist ganz wichtig, dass Sie die ersten Worte von Artikel 6 Absatz 5bis lesen: "Soweit die Betreiber der Verteilnetze die festen Endverbraucher mit Elektrizität aus erneuerbaren Energien beliefern ..." Das heisst nicht, dass es für die Endkunden einen Zwangskonsum gibt. Man kann als fester Endkunde bei seinem Elektrizitätsversorgungsunternehmen durchaus die Frage stellen, ob es einen europäischen Strommix habe. Es gibt in diesem Gesetz keinen Automatismus, mit dem man Kosten auf die festen Endkunden überwälzen kann, sondern es gibt heute - das ist die Praxis bei vielen Elektrizitätsversorgungsunternehmen - verschiedene Produkte, die den festen Endkunden angeboten werden. Wenn das Elektrizitätsversorgungsunternehmen aber ein Produkt mit erneuerbarer Energie anbietet und der Endkunde ein solches Produkt nutzt, dann dürfen die Gestehungskosten in dieses Produkt eingerechnet werden.

Ich glaube, wenn ich mich heute auf eine Zahl festlegen müsste, dann würde ich mich auf die 30 Millionen Franken festlegen, die in diesem Saal auch schon erwähnt wurden.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Permettez-moi en préambule une petite clarification, car il est vraiment inhabituel d'avoir deux rapporteurs du même groupe politique. A l'origine, c'était Monsieur Buttet qui était rapporteur. Il a été remplacé par Monsieur Bourgeois, mais celui-ci n'a pas été désigné par le groupe libéral-radical pour aller à la Conférence de conciliation. J'étais le seul francophone présent à la Conférence de conciliation. C'est la raison pour laquelle je suis rapporteur de langue française. J'ai accepté cette mission et j'essaie de m'en acquitter avec la plus grande objectivité possible.

Sur le fond, plutôt que répéter ce qu'a dit Monsieur Nussbaumer, j'apporterai un complément s'agissant de l'article 6 alinéa 5bis de la loi sur l'approvisionnement en électricité. C'est le point délicat de ce compromis. Pour bien comprendre, il faut se souvenir que l'alinéa 1 de ce même article oblige les distributeurs à fournir en énergie les clients captifs à des tarifs équitables - cette disposition reste inchangée - et que l'alinéa 5, tel que le propose la Conférence de conciliation, maintient l'obligation de répercuter proportionnellement sur les consommateurs captifs le bénéfice qu'ils tirent du libre accès au réseau. Il est même nouvellement précisé que cela doit se faire au moyen d'adaptations des tarifs les années suivantes, mais pas plus de cinq ans rétroactivement. Ceci dit, quel est l'effet de la proposition de la Conférence de conciliation pour l'alinéa 5bis de l'article 6, qui déroge à ce principe que je viens d'expliquer? Je le compare, dans quatre cas de figure, avec le droit en vigueur au 1er janvier 2018.

Le premier cas de figure concerne une entreprise d'approvisionnement électrique mixte, qui a un réseau mais qui affiche un surplus de production hydraulique. Selon le droit en vigueur, elle peut solliciter la prime de marché pour la grande hydraulique - plus de 10 mégawatts -, mais elle doit d'abord vendre le plus de courant possible à ses propres clients captifs - c'est l'article 31 de la loi sur l'énergie du 30 septembre 2016.

Le système proposé par la Conférence de conciliation s'appuie sur la prime de marché. Le seul changement, c'est que l'obligation de la répercuter sur les clients captifs est rendue aussi possible pour la petite hydraulique - moins de 10 mégawatts -, mais ce n'est pas une obligation. C'est ce lien matériel avec la prime de marché qui explique que nous ayons décidé de coupler la durée du dispositif qui est proposé aujourd'hui à celle de la prime de marché. Quantitativement, c'est une petite extension, car seules sont nouvellement intégrées dans ce système les petites installations hydrauliques.

Le deuxième cas de figure est celui d'une entreprise mixte, qui a un réseau et qui couvre partiellement les besoins de ses clients captifs avec sa propre production, qui est "short", comme on dit dans le jargon des spécialistes. Actuellement, en utilisant la méthode du prix moyen, une entreprise de ce type ne peut pas répercuter entièrement les coûts de sa propre production hydraulique. En vertu de la modification légale qui nous est soumise, l'entreprise citée en exemple pourra faire le choix de fournir ses clients captifs avec sa propre énergie renouvelable au prix coûtant, évidemment toujours avec des tarifs équitables au sens de l'article 6 alinéa 1 de la loi sur l'approvisionnement en électricité et sous la surveillance de la Commission fédérale de l'électricité (Elcom). C'est là que se trouve le principal surcoût.

Le troisième cas de figure est le suivant: une entreprise de réseau possède ses propres installations de nouvelles énergies renouvelables. Actuellement, le droit n'est pas très clair sur la question de savoir si elle peut en intégrer les coûts dans le tarif de base. Avec la proposition qui est faite, elle pourra vendre sa production à ses clients captifs au prix coûtant pour autant que le tarif reste globalement équitable, toujours sous la surveillance de l'Elcom.

Le quatrième cas de figure est celui des producteurs indépendants de nouvelles énergies renouvelables ou d'hydroélectricité, de toute taille - cela peut être des agriculteurs par exemple, mais cela peut aussi être de grandes entreprises productrices d'électricité qui n'ont pas de réseau, qui ne font que de la production, ou divers producteurs. Actuellement, la situation est floue et il est difficile de dire si cette énergie peut être vendue au prix coûtant aux consommateurs captifs. Selon la modification proposée, n'importe quel exploitant de réseau a la possibilité, mais pas l'obligation, d'acheter cette électricité au producteur au prix coûtant - supérieur au prix du marché de gros - et de revendre cette énergie aux consommateurs captifs au prix coûtant. Mais d'éventuelles aides, en particulier la prime unique ou la prime à la grande hydraulique, sont à déduire du prix coûtant. Pour la grande hydraulique, si un producteur vend à un exploitant de réseau au prix coûtant en vertu de cette nouvelle règle, il perd le droit à la prime de marché.

En résumé, la solution proposée ne change pas grand-chose pour la grande masse, à savoir la production de la grande hydraulique. Simplement, cette production est encouragée à vendre au prix coûtant plutôt que de solliciter la prime de marché de la grande hydraulique.

Les entreprises de réseaux sont encouragées, mais pas obligées, à acheter du renouvelable indigène au prix coûtant pour alimenter les clients captifs. Le principe de la méthode du prix moyen demeure pour la fourniture d'énergie aux clients captifs, sauf s'il s'agit d'énergie renouvelable indigène. Sur ce point, nous nous sommes donc rapprochés du Conseil des Etats, alors que sur la question des compteurs électriques, le Conseil des Etats a cédé.

Je vous invite donc à accepter la solution de la Conférence de conciliation et à rejeter la proposition de la minorité Imark. Si, par malheur, vous l'acceptiez, la modernisation des réseaux électriques serait torpillée, elle qui constitue le point central du projet et qui est urgente.

Il n'a pas été facile de trouver un compromis, puisque deux groupes politiques tenaient absolument à ces adjonctions au Conseil des Etats, et les mêmes deux groupes politiques s'y opposaient au Conseil national. Il a donc fallu trouver un compromis. L'avantage de ce compromis, c'est qu'il permet à la loi d'être acceptée, je l'espère. Cette loi est vraiment importante, notamment parce qu'elle diminue la durée de construction des lignes électriques et parce qu'elle facilite la mise sous terre de celles-ci.

Je vous invite donc à approuver la proposition de la Conférence de conciliation.

Genecand Benoît · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion

Monsieur Nordmann, j'ai une vraie question à vous poser, c'est-à-dire une question à laquelle je n'ai pas la réponse. Est-ce que la limitation de l'adaptation à une période de cinq ans s'applique également aux affaires passées - parce qu'on sait qu'il y a eu des affaires qui ont été critiquées par le Tribunal fédéral? Donc est-ce que les distributeurs qui ont surfacturé dans le passé pourront garder le produit de cette surfacturation, pour autant que cela remonte à plus de cinq ans, c'est-à-dire à 2013 ou à 2014?

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

C'est une très bonne question que vous posez Monsieur Genecand, ce qui prouve que parfois les petites questions sont de vraies questions, ce qui me réjouit.

En fait, c'est une formulation qui vient du Conseil des Etats. J'ai eu le même doute que vous en la lisant, mais les juristes de la couronne, c'est-à-dire ceux de l'Office fédéral de l'énergie, nous ont dit que l'effet ne serait rétroactif que pour les anciens litiges, mais que ce ne serait pas une absolution pour l'avenir. Je l'ai donc comprise et interprétée ainsi et c'est pour cela que, très honnêtement, j'ai renoncé à proposer un amendement pour la modifier. S'il s'agit du passé, cela me paraît acceptable. Ce qui n'irait pas du tout - comme je l'ai dit moi-même d'ailleurs dans ma prise de position comme porte-parole du groupe, la dernière fois -, ce serait une absolution pour le futur. Cela aurait été extrêmement discutable.

de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion

Le président (de Buman Dominique, président): Je vous informe que le Conseil des Etats a voté et accepté ce matin la proposition de la Conférence de conciliation.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 108 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 69 Stimmen

(15 Enthaltungen)

de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion

Le président (de Buman Dominique, président): L'objet est ainsi prêt pour le vote final.