17.019
Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen
Loi fédérale sur les marchés publics
Block 3 - Bloc 3
Kapitel 5: Vergabeanforderungen; Kapitel 6: Ablauf des Vergabeverfahrens
Chapitre 5: conditions d'adjudication; chapitre 6: déroulement de la procédure d'adjudication
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich spreche hier zu Artikel 27 Absatz 2 und vertrete die Minderheit Schelbert. Louis Schelbert ist ja inzwischen, wie Sie wissen, aus dem Rat zurückgetreten, um, wie er sagte, seinen "Läbtig" zu geniessen. Ich hoffe, er tut das auch. Er hat uns hier noch ein Anliegen hinterlassen, das wir von der Minderheit unbedingt teilen: Er möchte nämlich die Eignungskriterien hier im Vergabewesen erweitern.
Die Eignungskriterien werden in Artikel 27 festgehalten, und sie besagen, was die Auftraggeberin in der Ausschreibung festlegen kann. Die Eignungskriterien werden dort spezifiziert als fachliche, finanzielle, wirtschaftliche, technische und organisatorische Leistungsfähigkeit. Man kann also sagen, wir hätten gerne eine Organisation, die uns offeriert, die die entsprechende Leistungsfähigkeit hat. Wir meinen, dass zu diesen Kriterien eben auch ökologische und soziale Kriterien gehören. Das ist aus unserer Sicht eine selbstverständliche Erweiterung dieser Eignungskriterien. Im Zweckartikel haben wir ja den Dreiklang von Ökonomie, Ökologie und Sozialem festgehalten. Der Einsatz der Mittel sollte sich selbstverständlich an diesem Dreiklang orientieren. Das muss im Gesetz immer wieder aufscheinen, weil nur dann gewährleistet ist, dass dem Grundsatz der Nachhaltigkeit auch tatsächlich nachgelebt wird. Es ist entscheidend, dass die Anbieter nicht nur wirtschaftlich, sondern eben auch ökologisch und sozial korrekt arbeiten. Das ist eine Frage der Kohärenz. Beim Vergabegegenstand werden wirtschaftliche Kriterien angewendet, und da die Nachhaltigkeit ein Grundanliegen ist, muss man auch die Umsetzung dafür sichern.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag Schelbert zuzustimmen. Er erhöht aus unserer Sicht auch den Spielraum der Behörden und lässt ihnen die Möglichkeit, sozial einwandfreie Arbeitsbedingungen oder ökologisch hohe Anforderungen als Teil der geforderten Qualität einzufordern. Er benachteiligt schweizerische Anbieter in keiner Art und Weise, davon sind wir überzeugt. In diesem Sinn bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Zu meiner Minderheit zu Artikel 27 Absatz 3: Leider wurde meinem Antrag zur Präzisierung der Eignungskriterien in Artikel 27 Absatz 3 wenig Beachtung geschenkt. Im Entwurf des Bundesrates steht Folgendes: "Die Auftraggeberin gibt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt, zu welchem Zeitpunkt welche Nachweise einzureichen sind." Dies ist zu wenig präzise. Um auch hier wieder von gleich langen Spiessen sprechen zu können, müsste im Gesetzestext der Hinweis auf die Gleichbehandlung der Anbieter gemacht werden. Nur so haben die Mitbewerber im Ausland die gleichen Anforderungen wie die Unternehmen in der Schweiz zu erfüllen.
Wie so oft in der Detailberatung des BöB geht es der SVP-Fraktion und mir darum, dass unsere Industrie international durch unsere eigenen Gesetze nicht benachteiligt wird. Mit meinem Antrag will ich das herausstreichen. Es ist mein Antrag, dass der Entwurf des Bundesrates um den folgenden Teil ergänzt wird: "Im Besonderen sind alle Nachweise, die von Schweizer Anbietern verlangt werden, auch von ausländischen auf gleichem Niveau einzufordern." Damit hätten unsere Unternehmen ansatzweise eine Chance.
Die Verwaltung meint, dass mein Antrag schon geltendem Recht entspreche, weshalb man dies nicht explizit erwähnen müsse. Da es sich beim BöB um neues Recht handelt, stellt sich die Frage, ob dies dann immer noch gilt. Das scheint mir jedenfalls nicht ganz klar zu sein. Aus der Verwaltung kam die Rückmeldung, dass die Gleichbehandlung prozedural erst dann überprüft werde, wenn von einer Partei Rekurs eingelegt werde. Ferner meinte sie, dass eine explizite Erwähnung das Gesetz nur unnötig kompliziere.
Ich vermute, dass sich die Kommission bestärkt von diesem Scheinargument gegen meinen Antrag gestellt hatte. Auch hier nehme ich mit Verwunderung zur Kenntnis, wie die Verwaltung politische Aussagen und Akzentuierungen mit verfahrenstechnischen Argumenten übersteuert. Es ist unser Job, solche Entscheidungen zu fällen, und nicht der Job der Verwaltung, denn am Schluss stehen wir in der Verantwortung. Die Forderung mag zwar in der Umsetzung anspruchsvoll sein - das denke auch ich -, aber wenn wir unsere wirtschaftliche Attraktivität beibehalten wollen und unsere Gesellschaft weiterhin auf diesem hohen Lebensstandard leben möchte, dann müssen wir halt auch zu unseren Unternehmen schauen. Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen und diesem Antrag zuzustimmen.
Ich begründe auch gleich meine Minderheit zu Artikel 30 Absatz 2. Es geht hier um technische Spezifikationen und die Stützung auf in der Schweiz verwendete Vorschriften statt auf internationale Normen. Störend an Artikel 30 Absatz 2 ist, dass die technischen Spezifikationen sich zuallererst an internationalen Standards und dann erst an Schweizer Standards ausrichten. Dabei geht es mir natürlich zuerst um unsere Schweizer Unternehmen.
Auf der ganzen Welt redet man andächtig von Swiss Quality und Schweizer Präzision. Wir geben viel Geld aus, damit wir in der Welt diesen Brand beibehalten können. Präsenz Schweiz oder aber auch Berufsweltmeisterschaften sind Beispiele dafür, dass wir die Swiss-Quality-Marke in die Welt tragen. Dabei sollten wir nicht nur über Swiss Quality sprechen, sondern wir sollten diese natürlich auch leben. Wir haben KMU, die auf höchsten Qualitätsstandards arbeiten und die in ihren Branchen Weltspitze sind. Wir sollten auf diese stolz sein und diesen Umstand auch in der Praxis fördern.
International hat es schon längstens einen Gesinnungswandel gegeben. Es gibt international zunehmend die Tendenz, dass Länder wieder ihre eigenen Unternehmen vorziehen und dementsprechende Strategien auch politisch und wirtschaftlich verfolgen. Die Vereinigten Staaten von Amerika oder auch Indien fahren solche Programme. Wir müssen jedoch gar nicht mit grossen Werbekampagnen um Aufmerksamkeit für uns buhlen. Nein, wir liefern inhaltlich starke Produkte. Das sollte uns Selbstbewusstsein geben.
Ich habe in meinem Antrag gefordert, dass der Passus "soweit möglich und angemessen, auf internationale Normen" zu streichen ist. Im Gegenzug hätte ich folgenden Gegenvorschlag: "Insbesondere sind Nachweise, die von Schweizer Anbietern verlangt werden, auch von ausländischen Anbietern auf ähnlichem Niveau zu verlangen."
Dieser Zusatz hätte unser Swiss-Quality-Verständnis unterstützt. Heute werden an Schweizer Unternehmen hohe Qualitätsansprüche gestellt. Diese werden aber von ausländischen Anbietern oft nur in beschränktem Ausmass erfüllt. Bezüglich Nachweispflicht werden Schweizer Unternehmen gegenüber ausländischen Anbietern benachteiligt. Die Verwaltung aber kommt zum Schluss, dass wir sowieso an internationale Verträge gebunden sind.
Dieses Argument erinnert mich stark an das Argument, welches die Verwaltung schon zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 27 Absatz 3 geliefert hatte. Der Bundesrat meinte, dass der Passus "soweit möglich und angemessen" richtig sei. Er führte aus, dass überall dort, wo es internationale Normen gibt, diese auch gelten würden. Darum sei eben der Passus "soweit möglich und angemessen" richtig.
Ich danke Ihnen, wenn Sie meine Minderheit unterstützen.
Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Frau Flückiger, Sie setzen sich ja jetzt sehr dafür ein, dass auch bei Beschaffungen über die Grenzen hinweg Schweizer Standards gelten. Trotzdem haben Sie zum Beispiel die Fair-Food-Initiative der Grünen abgelehnt. Gerne möchte ich von Ihnen wissen, was der Unterschied zwischen dem ist, was Sie hier fordern, und zum Beispiel dem, was Sie in die Fair-Food-Initiative hineingelesen haben.
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin Regula Rytz, das ist ein interessanter Vergleich. Hier geht es mir einfach um unsere Unternehmen, darum, dass wir die Aufträge in der Schweiz halten können. So ist nämlich uns allen geholfen. Jeder möchte einen guten Arbeitsplatz, einen guten Lohn, deswegen liegt mir daran, die Unternehmen zu stärken.
Landolt Martin · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD
Artikel 30 regelt die technischen Spezifikationen, z. B. Funktion, Leistung, Qualität oder die Anforderungen an Kennzeichnung und Verpackung. Ebenfalls dazu gehören die Einhaltung internationaler Normen, technische Vorschriften oder Branchenempfehlungen, und es wird festgehalten, dass die Auftraggeberin technische Spezifikationen zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen oder zum Schutz der Umwelt vorsehen kann. Das zu den unbestrittenen Punkten in diesem Artikel.
Nun möchte meine Minderheit auch den Schutz der Arbeitnehmenden und Vorgaben betreffend Arbeitsbedingungen in diese Möglichkeiten aufnehmen, weiterhin als Kann-Formulierung. Wenn man also den Schutz der Umwelt in die technischen Spezifikationen aufnehmen kann, warum soll man dann den Schutz der Arbeitnehmenden nicht auch in diese Spezifikationen aufnehmen können? Wenn man will; man muss nicht. So gesehen ist es eigentlich nichts anderes als eine logische Ergänzung, und - vielleicht das Wichtigste des Ganzen - wir stärken damit letztlich auch das einheimische Gewerbe. Schweizer Unternehmen dürften in Bezug auf Arbeitnehmerschutz weltweit führend sein, und je eher solche Kriterien hier zur Anwendung kommen, desto besser werden die Chancen unserer Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Es ist deshalb auch kein Zufall, dass ich als bürgerlicher Politiker diese Minderheit übernommen habe. Es ist eben nicht einfach ein linkes Anliegen. Wenn Sie diese Minderheit unterstützen, stärken Sie das einheimische Gewerbe. Das zu meiner Minderheit.
Ich möchte die Zeit hier auch nutzen, um Sie über die Stimmabsichten meiner Fraktion zu informieren. Die BDP-Fraktion wird zusätzlich zu meiner Minderheit die Minderheit Flückiger Sylvia bei Artikel 27 Absatz 3 unterstützen, weil eben auch damit die Gleichbehandlung der einheimischen Unternehmen verbessert wird und ihre Spiesse verlängert werden, und wir unterstützen aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis auch die Minderheit Feller bei Artikel 33 Absatz 1, ebenso wie die Minderheit Pardini bei Artikel 37 Absatz 4.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich vertrete hier die beiden Minderheiten Pardini zu Artikel 31 und Artikel 37. Artikel 31 betrifft die Bietergemeinschaften und Subunternehmer. Im Entwurf des Bundesrates steht unter Absatz 1: "Bietergemeinschaften und Subunternehmerinnen sind zugelassen, soweit ..." Der Antrag Pardini lautet: "Bietergemeinschaften und eine Subunternehmerebene für die gleiche Leistung sind zugelassen ..."
Wieso dies? Eines der Hauptprobleme bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sind die in den letzten Jahren immer länger gewordenen Subunternehmerketten, insbesondere in der Baubranche. Ich bin überzeugt, Sie alle haben von Beispielen gehört, wo dies dreifach, vierfach, fünffach passiert, und man kann es nicht mehr überblicken. So verlieren sowohl Auftraggeber als auch Kontrollorgane die Übersicht über die Einhaltung von Arbeitsbedingungen. Je länger die Subunternehmerkette, desto wahrscheinlicher sind Fälle von Lohn- und Sozialdumping, auch von missbräuchlichen Konkursen oder sogar Betrugsfällen gegenüber Sozialversicherungen. Arbeitsbedingungen werden oft unterwandert und in komplizierten Konstrukten von Subunternehmerketten versteckt. Eine Begrenzung der Subunternehmerkette reduziert dieses Missbrauchsrisiko massgeblich. Mit der Minderheit Pardini wird dies sichergestellt, indem die Vergabe eines Auftrages auf eine Subunternehmerebene für die gleiche Leistung beschränkt wird. In begründeten Fällen kann die Auftraggeberin Ausnahmen zulassen. Damit wird unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung getragen. Aber im Grundsatz ist nur eine Subunternehmerebene zugelassen.
Ich bitte Sie, dieser Minderheit zuzustimmen, die ein wichtiges Anliegen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen aufnimmt. Gerade Frau Flückiger, aber auch alle jene anderen, die immer wieder darauf pochen, dass die Spiesse gleich lang sein sollen und man nicht benachteiligt wird, müssen ein Interesse daran haben, dass es nicht mehr so viele komplexe Subunternehmerkonstrukte gibt, die dann eben den Wettbewerb verzerren und wo sehr oft sogar Betrug praktiziert wird. Deshalb bitte ich Sie, in Artikel 31 diesen wichtigen Antrag der Minderheit Pardini zu unterstützen.
In Artikel 37 geht es um die Angebotsöffnung. Einige von Ihnen kennen wahrscheinlich die Situation: Wenn die Offerten eingetroffen sind, öffnet man die Angebote. Die Bestimmungen zur Angebotsöffnung - Verfahrensfragen sowie die Protokollerstellung - werden in Artikel 37 geregelt. Was im Gesetzentwurf fehlt, ist eine Regelung zur Zustellung des Protokolls. Mit dem Antrag der Minderheit Pardini zu Absatz 4 wird diese Lücke geschlossen: "Allen Anbieterinnen wird unmittelbar nach der Angebotsöffnung auf Verlangen das Protokoll zugestellt." Damit wird im BöB Transparenz geschaffen. Die Zustellung des Protokolls ist für viele Unternehmer wichtig und trägt der Transparenz, aber auch der Rechtssicherheit Rechnung.
Ich bitte Sie, auch diesen Antrag zu unterstützen. Ich bin überzeugt, all jene von Ihnen, die schon eine solche Angebotsöffnung erlebt haben oder als Unternehmer oder Unternehmerin beteiligt waren, wissen, wie wichtig das Protokoll ist und dass man es jeweils auch gerne bald hätte.
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Ich vertrete die Minderheit Feller zu Artikel 33 Absatz 1. Es geht um den Ausschluss von Varianten, und wir fordern, dass ein solcher begründet werden muss. In Artikel 33 Absatz 1 steht: "Den Anbieterinnen steht es frei, zusätzlich zum Angebot der in der Ausschreibung beschriebenen Leistung Varianten vorzuschlagen."
Absatz 2 definiert, was eine Variante ist: "Als Variante gilt jedes Angebot, mit dem das Ziel der Beschaffung auf andere Art als von der Auftraggeberin vorgesehen erreicht werden kann." Jetzt schreibt der Bundesrat in Absatz 1 aber auch: "Die Auftraggeberin kann diese Möglichkeit in der Ausschreibung beschränken oder ausschliessen."
Eine Einschränkung - wann macht das Sinn? Das macht Sinn, wenn wir völlig standardisierte Produkte haben. Dann käme es kaum einer Anbieterin, einem Anbieter in den Sinn, Varianten vorzuschlagen. Aber wieso sollte man Varianten von vornherein, ganz generell, ausschliessen? Das macht man, wenn man sich den Aufwand ersparen will, die Varianten vergleichen zu müssen. Aber da sind wir auf einer Gratwanderung in Bezug auf den effizienten Einsatz öffentlicher Mittel. Sobald eine intellektuelle Leistung beim Angebot hineinspielt, kann eine Variante sehr wohl Sinn machen. Varianten tragen oftmals zur Innovation bei. Es ist ja möglich, dass die Anbieterin schlicht eine bessere Idee hat als die Ausschreiberin. Man sollte sich einer schlaueren Lösung ganz bestimmt nicht von vornherein verschliessen, im Gegenteil: Man sollte sie fördern und sie nicht von vornherein, sondern nur in begründeten Ausnahmefällen ausschliessen. Das ist es, was die Minderheit Feller fordert.
Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion
Hier geht es ja um die Prüfung der Angebote und um die Handhabung von niedrig erscheinenden Angeboten. Wir möchten hier, anders als die Mehrheit, einen gewissen Ermessensspielraum erhalten. Es gibt noch andere Möglichkeiten für zusätzliche Dumpingüberprüfungen, z. B. interne Aufsichten und Beschwerden. Wenn jemand einen innovativen Ansatz verfolgt, mit dem er mit viel weniger Aufwand dasselbe Ziel erreichen kann, dann kann es sein, dass er einen ungewöhnlich tiefen Preis anbieten kann. Wenn nun ein Plausibilitätszuschlagskriterium bezüglich Leistung und bezüglich Verlässlichkeit gemacht wird, dann wäre man hier zusätzlich verpflichtet, nochmals eine Dumpingüberprüfung zu machen. Der Minderheit erscheint der Entwurf des Bundesrates pragmatisch und vor allem auch einfacher umsetzbar. Wir sind jedoch auch der Meinung, dass die Einholung von zweckdienlichen Erkundigungen bei ungewöhnlich niedrigen Preisen sein "muss" und nicht nur "kann".
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir befinden uns auf Seite 41 der Fahne, "Bewertung der Angebote". Sie sehen, dass meine Minderheit hier dem Bundesrat folgen möchte. Ich beantrage Ihnen also, dass wir hier gemäss Bundesrat vorgehen. Die Mehrheit der Kommission möchte Absatz 2 von Artikel 40 entsprechend streichen. Absatz 2 lautet wie folgt: "Erfordert die umfassende Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand und hat die Auftraggeberin dies in der Ausschreibung angekündigt, so kann sie alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung unterziehen und rangieren. Auf dieser Grundlage wählt sie nach Möglichkeit die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht sie einer umfassenden Prüfung und Bewertung."
Wir bitten Sie, diesen Absatz so im Gesetz zu belassen und nicht zu streichen. Sie müssen sich auch überlegen, was denn die Konsequenzen wären, wenn wir hier alle Angebote prüfen müssten. Der Aufwand würde schlicht zu gross, und wir sprechen hier von Ausschreibungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Am Schluss sind das Steuergelder, die aufgewendet werden, um eine solche Beschaffung vorzunehmen. Wir sollten bei der Behandlung dieses Gesetzes ganz grundsätzlich immer abwägen, ob sich der Aufwand lohnt, den wir auf Verwaltungsseite betreiben, um eben das beste Angebot zu ermitteln. Natürlich gibt es von unterlegenen Firmen teilweise Klagen, dass sie nicht gerecht behandelt worden seien. Aus eigener Erfahrung habe ich auch Kenntnis von Submissionen beim Bund, bei welchen man davon ausgehen kann, dass jemand vielleicht schon ein gewisses Vorwissen hatte. Trotzdem muss man immer auch daran denken, was denn die Konsequenzen wären, wenn eben entsprechend alle Angebote einer ersten Prüfung unterzogen werden müssten - das können zwanzig, dreissig, vierzig oder noch mehr Angebote sein.
Wir sind der Meinung, dass die Einschränkung auf drei Angebote, wie es der Bundesrat hier vorschlägt, massvoll ist und damit auch den Interessen des Steuerzahlers Rechnung getragen würde, der mit seinen Steuerfranken für die Prüfung natürlich entsprechend auch aufkommt. Wir bitten Sie hier, meiner Minderheit - gemäss Bundesrat - zu folgen.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich nehme im Namen der sozialdemokratischen Fraktion zu diesen Minderheiten Stellung: Bei Artikel 27 Absatz 2 sagt die SP-Fraktion Ja zur Minderheit Schelbert, ich habe das vorhin ausgeführt. Beim selben Artikel gibt es auch eine Minderheit Flückiger Sylvia zu Absatz 3, die wir ablehnen. Die Verwaltung hat uns überzeugt, dass dieser Antrag gar nicht nötig ist: Es wird auch für ausländische Anbieter nötig sein, alles dokumentieren zu können. Spätestens dann, wenn es zu einem Rechtsfall kommt, müssen die erforderlichen Nachweise erbracht werden.
Bei Artikel 30 Absatz 2 halten wir die Minderheit Flückiger Sylvia auch nicht für eine gute Idee. Sie will nur in der Schweiz verwendete technische Vorschriften anerkennen. Da scheint uns der Entwurf des Bundesrates bzw. der Antrag der Mehrheit besser. Dieser besagt ja, dass es eine Kaskade gibt. Wenn es internationale Normen gibt, gelten die; wenn es solche nicht gibt, dann gelten die technischen Vorschriften der Schweiz. Wir gehen davon aus, dass das ein gute Hierarchie ist, hat die Schweiz als Exportland doch ein riesiges Interesse, internationale technische Normen anzuerkennen.
Die Minderheit Landolt zu Artikel 30 Absatz 4 unterstützen wir. In Artikel 30 geht es ja um diese technischen Spezifikationen, da wird auch Umwelt- und Ressourcenschutz anerkannt. Das ist eindeutig ein Fortschritt. Wir sind aber auch zusammen mit Herrn Landolt überzeugt, dass der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und die Vorgaben betreffend Arbeitsbedingungen vorgesehen sein sollten. Da spricht aus unserer Sicht nichts dagegen. Dafür spricht, wie wir meinen, dass es für das Schweizer Gewerbe von Vorteil wäre, sicher nicht von Nachteil.
Artikel 31 Absatz 1 halten wir für sehr wichtig und bitten Sie dringend, die Minderheit Pardini, vertreten durch Frau Birrer Heimo, zu unterstützen. Hier geht es eben um diese Subunternehmerebene. Eine ist von Gesetzes her jetzt quasi zugelassen. Wir wollen, dass aber nur ausnahmsweise Subunternehmen von Subunternehmen möglich sind. Damit wollen wir Subunternehmerketten unterbinden, die nicht selten genau deshalb geschaffen werden, um Arbeitsbestimmungen zu umgehen und Dumpinglöhne durchzusetzen.
Bei Artikel 33 Absatz 1 lehnt die SP-Fraktion die Minderheit Feller ab. Wir tun dies nicht, weil wir Varianten ausschliessen wollen. Wir haben den Eindruck, dass die Formulierung des Bundesrates gut gewählt ist. Er schreibt ja explizit, dass Varianten möglich sind. Wir möchten aber nicht, dass diese Varianten zu häufig quasi eingefordert werden, denn wenn man das ausweitet, schafft das letztlich Rechtsunsicherheit und verunmöglicht die Vergleichbarkeit der Offerten.
Die SP-Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag Pardini zu Artikel 37. Das Protokoll über die Angebotseröffnung soll unmittelbar nach dem Entscheid verschickt werden; das ist wichtig. Das Gewerbe kann unter Umständen Probleme kriegen, wenn es längere Zeit nicht weiss, wie es planen muss. Genau solche Wartezeiten können Kosten verursachen, und deshalb sollen sie kurzgehalten werden. Das stellt Artikel 37 sicher, wenn dem Antrag Pardini zugestimmt wird.
Zu Artikel 38 Absatz 3, "Prüfung der Angebote": Die SP-Fraktion begrüsst, dass alle, nämlich Minderheit und Mehrheit, zum Schluss gekommen sind, dass man Erkundungen einholen muss, wenn ungewöhnlich billige Angebote eingehen. Wir bevorzugen aber die Formulierung der Mehrheit, sie ist aus unserer Sicht klarer.
Dann komme ich noch zu Artikel 40 Absatz 2: Die Minderheit Aeschi Thomas ist interessant. Wir sind da in der Tat ein bisschen unsicher und glauben auf jeden Fall, dass der Ständerat das noch genauer anschauen muss. Die Mehrheit unserer Fraktion wird hier ablehnend stimmen.
Gössi Petra · Mit-F · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion
Im Folgenden gehe ich auf die für die FDP-Liberale Fraktion wichtigsten Punkte bei Block 3 ein. Wir folgen jeweils der Mehrheit, allerdings mit Ausnahme der Artikel 38 Absatz 3 und Artikel 40 Absatz 2, wo wir mehrheitlich den Minderheiten Schneeberger und Aeschi Thomas folgen.
Artikel 38 Absatz 3 betrifft die Prüfung der Angebote. Es stellt sich die Frage, was zu tun ist, wenn ein ungewöhnlich tiefes Angebot eingereicht wurde. Der Bundesrat schlägt hier eine Kann-Formulierung vor: Falls der Preis im Vergleich zu anderen Angeboten ungewöhnlich niedrig erscheint, kann die Auftraggeberin beim Anbieter Erkundigungen einholen. Die Minderheit Schneeberger will die Prüfung gemäss Bundesrat zwar beibehalten, will aber eine Muss-Formulierung daraus machen: Bei ungewöhnlich tiefen Angeboten sollen zwingend Erkundigungen eingeholt werden, damit die Plausibilität des Angebots geprüft werden kann. Die Mehrheit will hingegen als Referenzwert nicht den durch den Markt vorgegebenen Wert, sondern unter anderem einen Referenzwert, der durch die Verwaltung vorgegeben wird, da sie sich auf Artikel 15 bezieht. Da die Verwaltung aber nicht dieselbe Marktkenntnis haben kann, wie sie der Markt selber hat, scheint uns der Antrag der Mehrheit zu ungenau und zu aufwendig. Daher unterstützen wir mehrheitlich die Minderheit Schneeberger.
In Artikel 40 Absatz 2 folgen wir ebenfalls mehrheitlich der Minderheit. Die Minderheit Aeschi Thomas will gemäss Bundesrat, dass die Angebote bei aufwendigen Bewertungen zuerst eine Rangierung erfahren. Danach kann die umfassende Prüfung der Angebote auf die besten drei beschränkt werden. Eine umfassende Prüfung aller Angebote kann übermässig viel Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen, sowohl aufseiten der Verwaltung wie auch aufseiten der Unternehmen. Deshalb ist eine Vorselektion angebracht. Die Kriterien müssen - das ist auch wichtig - von Anfang an klar kommuniziert werden, damit die Vorauswahl nicht willkürlich geschieht.
In Artikel 27 Absatz 2 unterstützen wir die Mehrheit. Die im Artikel erwähnten Kriterien sind nicht abschliessend und beziehen sich auf die Eignung des Anbieters und nicht des Beschaffungsgegenstandes. Sie sollen sicherstellen, dass der Anbieter wirtschaftlich, finanziell und technisch überhaupt in der Lage ist, den Auftrag durchzuführen. Für eine konkrete Beschaffung müssen die Kriterien deshalb überprüfbar und objektiv erforderlich sein. Soziale Kriterien, die der Anbieter erfüllen muss, wie das die Minderheit Schelbert fordert, haben aber in der Regel keinen genügenden Bezug zum Beschaffungsgegenstand. Der Antrag der Kommissionsmehrheit verhindert zudem nicht, dass im Einzelfall ökologische und soziale Kriterien auch ohne explizite Erwähnung im Gesetz angewendet werden. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn eine spezielle Kompetenz der Anbieterin in Umweltfragen relevant sein sollte.
Dieselbe Logik spielt bei Artikel 30 Absatz 4. Die dort definierten technischen Spezifikationen, die sich aber auf den Beschaffungsgegenstand beziehen, müssen einen sachlichen Bezug zu ebendiesem Gegenstand aufweisen. Damit kann die Auftraggeberin den Schutz der natürlichen Ressourcen und der Umwelt verlangen, was wir befürworten. Zusätzliche soziale Anliegen, wie sie die Minderheit Landolt fordert, weisen hingegen kaum einen genügenden Bezug zum Beschaffungsgegenstand auf. Deshalb unterstützen wir bei Artikel 30 Absatz 4 den Antrag der Kommissionsmehrheit.
Bei Artikel 31 Absatz 1 will die Minderheit Pardini die Subunternehmerkette auf eine Ebene beschränken. Mit Blick auf Subunternehmen gibt es in der Praxis tatsächlich Probleme. Deshalb hat auch der Bundesrat in Artikel 31 Absatz 3 festgehalten, dass die charakteristische Leistung grundsätzlich von der Anbieterin - und eben nicht von einem Subunternehmer - zu erbringen ist. Der Antrag der Minderheit Pardini schwächt hingegen unseres Erachtens den Wettbewerb und würde in der Praxis einen Anreiz schaffen, die Einschränkung zu umgehen, indem Subsubunternehmer versteckt beigezogen würden.
Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Liebe Kollegin Petra Gössi, ich bin etwas erstaunt. Als Unternehmerin oder als jemand, der in der Unternehmerbranche tätig ist, haben Sie jetzt ausgeführt, dass Sie bei Artikel 40 den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas unterstützen möchten, der es dem Auftraggeber erlauben würde, nur drei Angebote näher zu prüfen. In der Praxis ist es ja dann so, dass jeder, der eingibt, viel Geld aufwendet - es kostet zum Teil 200 000, 300 000 Franken, um eine Offerte einzureichen -, mit dem Risiko, dass seine Offerte dann gar nicht bis auf den Grund geprüft wird. Das widerspricht aus meiner Sicht total der Gleichbehandlung. Das kann doch nicht sein! Sonst müsste man ein zweistufiges Verfahren machen, wie man es ja kennt. Man müsste eine Präqualifikation machen und dann eine zweite Phase.
Ich kann das nicht nachvollziehen. Haben Sie das wirklich so gemeint?
Gössi Petra · Mit-F · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion
Ja, wir haben das so gemeint, wir unterstützen die Minderheit Aeschi Thomas. Es kommt auch immer auf den Einzelfall an. Das heisst, die Anbieterin kann das so machen. Wenn die Voraussetzungen im Voraus klar kommuniziert werden, wissen auch alle, worum es geht. Deshalb habe ich eben auch gesagt, dass diese Voraussetzungen klar kommuniziert sein müssen. Zudem kann das nicht nur aufseiten der Verwaltung Kosten einsparen - was wichtig ist -, sondern es kann auch aufseiten des Unternehmers Kosten einsparen. Deshalb unterstützen wir diese Minderheit.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Die grünliberale Fraktion unterstützt bei diesem Block 3 die Minderheit Schelbert zu Artikel 27 Absatz 2, die Minderheit Landolt zu Artikel 30 Absatz 4 und die Minderheit Feller zu Artikel 33 Absatz 1.
Noch kurz ein Wort zur Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 40 Absatz 2: Es ist tatsächlich so, wie Kollege Grunder vorhin ausgeführt hat: Wenn die Vergabestelle eine Einschränkung bei der Auswertung der Offerten machen will, dann steht hier das zweistufige Verfahren offen. Da gibt es ein Bewerbungsverfahren und nachher ein eigentliches Offertverfahren. Es spart der Wirtschaft sehr viel Geld, wenn nicht alle mitmachen, dreissig quasi herausfaulen und nur drei angeschaut werden. Das ist bestimmt nicht im Sinne des Erfinders und auch nicht im Sinne der Wirtschaft. Ich hoffe, die FDP-Liberale Fraktion schaut sich das nochmals an.
Ich möchte meine restliche Redezeit, die halt bei diesen Blöcken sehr kurz ist - es gibt da gute und weniger gute Ideen bei diesen Blöcken, wozu es einiges zu sagen gäbe -, dazu nutzen, auf die Minderheit Feller zu Artikel 33 Absatz 1 hinzuweisen. Hier geht es eigentlich um den Paradigmenwechsel, der beim Eintreten von so vielen erwähnt und hervorgehoben wurde - nämlich dass man die Innovation und auch den Wettbewerb in der Schweiz fördern wolle. Das soll man dann tatsächlich nicht nur als Lippenbekenntnis verstehen, sondern man soll dem auch Taten folgen lassen.
Herr Kollege Jans, Sie haben vorhin ausgeführt, Sie lehnten ab, dass sich die Vergabestelle - wie die Minderheit Feller vorschlägt - überlegen muss, ob sie einen Ausschluss von Varianten vornehmen will. Umgekehrt kann sie heute einfach sagen: "Ich will keine Varianten, ich verschanze mich hinter dem Durchschnittlichen, dem Mittelmass; das schreibe ich aus, dann bin ich auf der sicheren Seite, und es kann nichts passieren." Wenn irgendeiner mit einer Variante kommt, kann die Vergabestelle von vornherein sagen: "Ich schau das nicht an, dann habe ich kein Risiko." Nach dem Antrag der Minderheit Feller wäre es eben umgekehrt. Er würde von der Vergabestelle fordern, dass sie bei der Ausschreibung Überlegungen anstellt, nämlich ob es tatsächlich Gründe dafür gibt, hier auf Varianten von vornherein zu verzichten und die Unternehmen von vornherein darauf hinzuweisen, dass man nur eine standardisierte Ausschreibung macht.
Es liegt also dann in den Händen der Verwaltung, der ausschreibenden Stelle, sich diese Gedanken zu machen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Das ist der Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungsrecht: dieser Wandel auch in der Vergabekultur. Es reicht nicht, wenn wir nur in das Gesetz schreiben, dass Qualität und Gesamtwirtschaftlichkeit Kriterien für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Bestellungen sein sollen, sondern das muss am Schluss auch in den Amtsstuben landen.
Denn schon nach dem bisherigen Gesetz wäre es durchaus möglich gewesen, beispielsweise nicht den Preis als höchstes und wichtigstes Kriterium, sondern die Qualität als oberstes Kriterium oder auch die Innovationsfähigkeit eines Angebots in einer höheren Stufe zu gewichten. Das wurde nicht gemacht und wird nicht gemacht, weil die Vergabestellen natürlich Angst haben, mit einer Vergabe vielleicht ein gewisses Risiko einzugehen, wenn sie halt dann eben doch Innovation fördern. Da sind wir als Gesetzgeber gefragt, hier auch ein klares Zeichen zu setzen und, wenn wir schon Innovation fördern wollen, von der Verwaltung auch Innovation zu fordern und ihnen zu sagen: "Ihr müsst euch in Zukunft überlegen, gibt es tatsächlich Gründe dafür, hier von vornherein Varianten auszuschliessen? Wenn das so ist, dann tut es; wenn aber nicht, dann lasst Varianten zu, lasst Innovation zu, lasst Wettbewerb der Ideen zu."
Darum bitte ich Sie ganz dringend, hier dieser Minderheit Feller zuzustimmen.
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion
Ich nehme gerne Stellung dazu, wie die CVP-Fraktion in diesem Block stimmen wird. Die CVP-Fraktion lehnt den Antrag der Minderheit Schelbert zu Artikel 27 Absatz 2 sowie den Antrag der Minderheit Flückiger zu Artikel 27 Absatz 3 ab.
Ich äussere mich gerne noch speziell dazu, warum wir den Antrag der Minderheit Flückiger ablehnen. In diesem Artikel geht es darum, dass die Auftraggeberin in der Ausschreibung bekanntgibt, zu welchem Zeitpunkt welche Nachweise einzureichen sind. Es geht hier also um den Zeitpunkt. Gemäss Minderheit Flückiger soll dieser Absatz in dem Sinn ergänzt werden, dass alle Nachweise, die von Schweizer Anbietern verlangt werden, auch von ausländischen eingefordert werden sollen.
Es gibt zwei Argumente, die gegen diesen Minderheitsantrag sprechen: Einerseits würde die Gleichbehandlung am falschen Ort ins Gesetz geschrieben, weil hier nur der Zeitpunkt geregelt wird, aber nicht der Inhalt. Es geht hier nicht um die Frage, was gefordert wird, sondern nur darum, wann etwas gefordert wird. Und andererseits geht es eben auch um die materielle Frage der Gleichbehandlung. Es wäre falsch, wenn diese hier ins Gesetz aufgenommen würde. Es ist nämlich bereits weiter vorne geregelt, wie das zu handhaben ist, nämlich im Zweckartikel 2 in Litera c. Dort ist festgehalten, dass die Gleichbehandlung einzuhalten ist und keine Diskriminierung erfolgen darf. Dies gilt selbstverständlich für in- und ausländische Anbieterinnen und Anbieter. Dann ist konkret unter "Verfahrensgrundsätze" in Artikel 11 Litera c geregelt, dass die Verfahrensgrundsätze einzuhalten sind - das ist dort festgeschrieben. Dort heisst es auch ganz klar, dass die Vergabestelle nicht nur berechtigt ist, Nachweise zu verlangen, sondern auch dazu verpflichtet ist. Beim Antrag der Minderheit Flückiger zu Artikel 27 Absatz 3 geht es ja nur darum, dass man diese Nachweise verlangen kann. Wenn sie jemand nicht verlangt, dann weder von den inländischen noch von den ausländischen Anbietern. Vorne in Artikel 11 geht es wie gesagt darum, dass die Vergabestelle diese Nachweise verlangen muss. Dort ist eine Verpflichtung festgehalten, und sie gilt auch "in allen Phasen", wie es in Artikel 11 definiert ist.
Mit anderen Worten: Man könnte jetzt auch daraus ableiten, wenn in Artikel 27 nur eine Berechtigung legiferiert wird, dass die Grundsätze vorne im Gesetz wiederum abgeschwächt werden. Es würde eine Rechtsunsicherheit entstehen, und deshalb lehnen wir diesen Minderheitsantrag ab.
Zu einem weiteren Punkt: Für die CVP-Fraktion ist Artikel 31 Absatz 3 zentral. Ich erwähne das hier speziell, weil der Bundesrat vorschlägt, dass Vergaben nur an Anbieterinnen und Anbieter erfolgen können, die selber die charakteristische Leistung erbringen. Es ist also unmöglich, dass jemand einen Zuschlag erhält, der nur untergeordnete Aufgaben bei der Leistungserbringung übernehmen will und nur primär den Namen zur Verfügung stellen will. Das geht künftig nicht mehr, weil die Hauptleistung vom Anbieter und von jenem, der dann den Zuschlag erhält, zu erbringen ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist für die CVP-Fraktion Artikel 38 Absatz 4. Hier wird das sogenannte Zwei-Couvert-Verfahren eingeführt. Das heisst, man kann in einer Ausschreibung sagen, dass in einem ersten Couvert das Verfahren vorgeschlagen wird; es gibt es ja oftmals, dass Verfahren ausgeschrieben werden, die nicht dem neusten Stand der Technik entsprechen. Dann gibt es die Möglichkeit, dass ein Anbieter ein Verfahren vorschlagen kann. Dann wird gemäss erstem Couvert beurteilt, welches Verfahren gewählt wird. In einem zweiten Couvert wird dann der Preis beurteilt, wenn das Verfahren definiert ist. Das war ein Anliegen der CVP-Fraktion. Es wurde jetzt zum Antrag der Mehrheit, und ich bitte Sie eben, diesen Mehrheitsantrag zu unterstützen und gutzuheissen.
Als Letztes noch ein Wort zur Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 40 Absatz 2. Wir lehnen diese Minderheit ab, und zwar aus folgenden Gründen: Wenn eine Vorselektion erfolgt, ist ja unklar, nach welchen Kriterien das geschieht. Da kann ja auch fast willkürlich entschieden werden, welche Angebote vorselektiert werden und welche nicht. Ein zweiter Grund: Es führt zu Eingaben, die dann nur - sage ich jetzt mal salopp - oberflächlich beurteilt werden. Es wird ein grosser Aufwand umsonst betrieben. Das wollen wir vermeiden. Noch ein letzter Grund: Wenn erwartet wird, dass viele Eingaben eingereicht werden, ist vorab ein anderes Verfahren zu wählen, nämlich das zweistufige Verfahren, und dann wird das auch korrekt durchgeführt. Oder, wenn es die Schwellenwerte erlauben, kann ja freihändig vergeben werden. Deshalb, wie gesagt, lehnen wir die Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 40 Absatz 2 ab. Ich danke Ihnen, wenn Sie ein Gleiches tun.
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Man soll ja nicht nur sprechen, damit gesprochen ist. Sie haben schon sehr viele Argumente zu den Anträgen gehört, deswegen will ich ein wenig kürzer reden.
Zu Kollege Müller: Ich bin natürlich kein Jurist. Ich sehe die Sache aus der Optik des Unternehmers, weil ich seit fast dreissig Jahren unser eigenes Unternehmen mittragen helfe. Deswegen schadet es nicht, wenn man auch an zwei Stellen auf ein Problem hinweist, das wirklich latent vorhanden ist. Diese Geschichte mit der Zwei-Couvert-Methode hat Kollege Müller auch vorweggenommen. Die ist nämlich so interessant, dass ich sie Ihnen auch erzählen wollte, aber das haben Sie nun gehört. Ich finde das wirklich eine grossartige Sache, der einstimmig zugestimmt wurde. Ich bin überzeugt, dass dies auch sehr hilfreich sein wird, um unseren Unternehmen die Aufträge zu sichern.
In Block 3 wurden einige wichtige Verfahren und technische Spezifikationen zum Vergabeprozess somit gemacht. Die SVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit und natürlich die Minderheiten Flückiger Sylvia, Schneeberger und Aeschi Thomas und lehnt alle weiteren Minderheitsanträge ab. Sie gehen uns teilweise zu weit, fordern noch mehr Kontrollen und Bürokratie. Wir zweifeln wirklich an deren Nutzen.
Zur Minderheit Pardini möchte ich mich auch noch äussern, weil ich da auch genau hingeschaut habe. Ich teile die Auffassung von Herrn Pardini bezüglich Subunternehmen zum Teil. Er will ja nur noch auf ein Subunternehmen hinweisen; aber zu befürchten ist, natürlich auch wieder aus meiner KMU-Sicht, dass wir damit auch KMU um Aufträge bringen können. Trotzdem kann man natürlich auch diesen Punkt umgehen, auch wenn er im Gesetz festgehalten ist. Deswegen lehnen wir - leider, Corrado Pardini - diese Minderheit auch ab.
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Ich versuche, die Haltung des Bundesrates in diesem Block 3 darzulegen. Bei Artikel 27 Absatz 2 haben wir die Minderheit Schelbert. Sie möchte in die Aufzählung der Eignungskriterien zusätzliche Elemente einfügen. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen, denn der Artikel ist bewusst nicht abschliessend gehalten, sondern es gibt Möglichkeiten, dann hier Weiteres einzufügen. Ich denke, wir sollten uns diese Freiheit bewahren. Je mehr wir einfügen, desto eher ist es eine abschliessende Aufzählung. Wir behalten mehr Freiheit, das Gesetz soll ja nicht gerade nur für nächstes Jahr gelten. Ich bitte Sie also, den Antrag abzulehnen.
Der Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia zu Absatz 3 will einen zusätzlichen Nachweis verlangen. Wir haben die Nichtdiskriminierung in diesem Gesetz bereits an zwei Orten definiert, nämlich in Artikel 2 Litera c und in Artikel 11 Litera c. Dort sind allgemeine Aussagen zur Nichtdiskriminierung. Für die Rechtsprechung könnte es dann durchaus so sein, dass Sie, wenn Sie an einem Ort, nämlich hier bei den Eignungskriterien, die Nichtdiskriminierung noch einmal erwähnen, die allgemeine Bestimmung eher schwächen; dies, weil Sie sich auf einen Punkt fokussieren. Ich bin nicht ganz sicher, ob Frau Flückiger mit diesem Antrag ihr Ziel erreicht, denn das ist zweimal unter den allgemeinen Bestimmungen aufgelistet und gilt damit für das ganze Gesetz. Aus unserer Sicht schwächt es die Bestimmung eher, wenn dies in einem einzigen Punkt nochmals erwähnt wird. Wir bitten Sie also, auch den Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia zu Artikel 27 Absatz 3 abzulehnen.
Wir kommen zu Artikel 30. Hier haben wir zu Absatz 2 wieder einen Minderheitsantrag Flückiger Sylvia. Die Formulierung lautet: "stützt sich die Auftraggeberin auf in der Schweiz verwendete technische Vorschriften". Im Entwurf des Bundesrates heisst es "soweit möglich und angemessen". Ich denke, wir sollten bei der Formulierung des Bundesrates bleiben. Denn eine ausschliessliche Fokussierung auf Schweizer Normen entspricht nicht unseren internationalen Verpflichtungen, und Sie müssen einfach immer davon ausgehen, dass ausländische Anbieter auch klagen können, und eine gewonnene Klage schwächt die Position der Schweiz. Mit der Formulierung, die der Bundesrat beantragt, erreichen wir das Ziel, ohne uns auf dünnes Glatteis zu begeben. Ich denke, hier fahren Sie besser, wenn Sie dem Entwurf des Bundesrates folgen.
Ebenfalls in Artikel 30, zu Absatz 4, haben wir die Minderheit Landolt, die den zusätzlichen Einschub "und der Arbeitnehmerinnen sowie Vorgaben betreffend Arbeitsbedingungen" ergänzen will. Aus unserer Sicht ist es nicht notwendig, das bei den Eignungskriterien einzufügen, denn wir haben diese Bestimmungen bereits in Artikel 12 eingefügt. Es ist wieder eine Wiederholung, die eben nicht stärkt, sondern allenfalls schwächen kann, wenn die Rechtsprechung sie dann einmal in einem Streitfall anwenden muss. Also bitte ich Sie, die Minderheit Landolt abzulehnen, weil das in Artikel 12 grundsätzlich geregelt ist.
Wir haben bei Artikel 31 die Minderheit Pardini, die Bietergemeinschaften und nur eine Subunternehmerebene zulassen will. Das wurde begründet; wenn es mehrere sind, kann es tatsächlich dazu führen, dass es etwas verschleiert wird. Umgekehrt ist es bei Grossaufträgen die einzige Chance für KMU, bei Subunternehmen Einlass in einen Auftrag zu finden. Mit dem Antrag von Herrn Pardini schwächen wir eigentlich die KMU, denn für KMU ist es eben wichtig, sich auch an grösseren Aufträgen beteiligen zu können. Damit sie das tun können, muss es möglich sein, mehr als eine Subunternehmerebene zu haben. Selbstverständlich hat dann der Unternehmer die entsprechende Aufsicht und muss Klarheit schaffen.
Wir kommen damit zu Artikel 33 und zur Minderheit Feller. Die Differenz, die hier ausgewiesen ist, ist nicht sehr gross. Der Bundesrat schlägt vor, dass die Auftraggeberin die Möglichkeit von Varianten ausschliessen kann, und Herr Feller möchte das eigentlich nicht generell ausschliessen. Es kann aber natürlich durchaus Sinn machen; wenn Sie etwas ganz Bestimmtes und keine Varianten wollen, weil Sie genau dieses eine Produkt und nichts anderes beschaffen müssen - dann kann man das ausschliessen. Nach der Variante Feller müssten Abweichungen begründet werden, das ist eher ein bürokratischer Aufwand. Im Grundsatz können wir ja davon ausgehen, dass wir Varianten und Innovationen wollen. Der Unterschied liegt daher eher in der Art der Bürokratie, indem wir hier keine Begründung wollen, wenn der Ausschreiber genau das eine und nichts anderes will. Also bitte ich Sie, den Antrag Feller abzulehnen; die Ablehnung verhindert nicht, dass bei Ausschreibungen Innovationen gefördert werden.
Dann haben wir noch Differenzen bei Artikel 37. Vorab ist festzuhalten, dass der Bundesrat eine Zwei-Couverts-Lösung begrüsst. Ich denke, das ist eine wichtige Errungenschaft in diesem Gesetz - Sie haben das eingefügt. Es gibt zwei Artikel, die sich mit der Zwei-Couverts-Methode befassen, das sind Artikel 37 Absatz 3 und Artikel 38 Absatz 4. Hier behalten wir uns vor, das im Zweitrat vielleicht noch etwas anders zu formulieren, ohne materiell etwas zu ändern; das soll im Grundsatz so bleiben, da sind wir absolut einverstanden.
Bei Artikel 37 Absatz 3 gibt es in diesem Zusammenhang noch einen Minderheitsantrag Pardini, der verlangt, dass allen Anbieterinnen unmittelbar nach der Angebotsöffnung auf Verlangen das Protokoll zugestellt wird. Wir möchten Sie bitten, das zu streichen. Wenn alle sofort sämtliche Zahlen kennen, kann das dazu führen, dass nicht mehr verhandelt werden kann und dass sich allenfalls Anbieter gegen den Auftraggeber zusammenschliessen. Eine sorgfältige Prüfung vorab stärkt eigentlich die Seite des Anfragers der Dienstleistung und verhindert auch, dass sich Anbieter dann noch zusammenschliessen und irgendwelche Geschäfte machen. Es braucht eine unmittelbare Prüfung; eine unmittelbare, sofortige Mitteilung ist nicht in jedem Fall ein Gewinn.
Wir kommen noch zu Artikel 38. Hier gibt es den Antrag der Minderheit Schneeberger, der fordert, dass bei tiefen Preisen in jedem Fall nachzufragen und abzuklären ist - eine zwingende Bestimmung. Wir sind der Meinung, dass das eine Kann-Formulierung sein muss, weil wir auch hier wenig Bürokratie wollen. Es kann ja durchaus Offerten geben, bei denen auf den ersten Blick erklärbar ist, weshalb sie günstiger sind, etwa weil eine andere Variante - eben eine Innovation - vorgeschlagen wird. Dann eine zwingende Abklärung und Nachfrage vorzugeben ist eher Bürokratie. Die Vergabestellen haben genügend Erfahrung, um zu erkennen, ob es sich um ein Tiefangebot handelt, bei dem nachzufragen ist, oder ob der Preis auf den ersten Blick auch begründbar ist. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Schneeberger abzulehnen.
Bei Absatz 3 gibt es eine Differenz zwischen dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission. Wir meinen, dass der Entwurf des Bundesrates entsprechend klarer ist als das, was Sie hier vorgeschlagen haben. Es ist nun einmal so, dass gewisse Anbieter vielleicht etwas günstiger einkaufen und deshalb in der Lage sind, günstiger zu offerieren, weil sie bessere Bedingungen haben. Das würden Sie mit Ihrer Fassung ausschliessen. Ich denke, bei allem Bestreben, Aufträge möglichst nach dem Prinzip Qualität und Preis zu vergeben, ist zu bedenken, dass wir auch mit Steuerfranken umgehen. Wenn Angebote vorliegen, die aus irgendwelchen Gründen tatsächlich günstiger sind, dürfen diese nicht ausgeschlossen werden. Das Preismoment zählt dann in diesem Fall auch. Ich bitte Sie also, bei Artikel 38 Absatz 3 beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.
Bei Artikel 40 haben wir eine Differenz aufgrund des Minderheitsantrages Aeschi Thomas. Herr Aeschi übernimmt den Entwurf des Bundesrates. Ich bitte Sie, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben, das heisst, den Minderheitsantrag Aeschi Thomas zu unterstützen. Ich glaube nicht, dass der Bundesrat etwas völlig Unmögliches vorschlägt, indem er verlangt, dass man sich nach einer Vorprüfung noch auf drei Offerten konzentriert. Denken Sie einmal, wenn Sie Personal suchen, dann haben Sie vielleicht auch sechzig Bewerbungen, und Sie machen aus der Long List eine Short List, die Sie dann genau anschauen. Ich erinnere mich an folgende Anekdote: Als wir einen neuen Rüstungschef suchten, hat sich jemand aus einer Küche gemeldet, der Gemüse gerüstet und gedacht hat, er könne jetzt Rüstungschef werden. Eine solche Offerte müssen Sie dann nicht genauer prüfen, denn es ist offensichtlich, dass sie auszuschliessen ist. Nun unterstelle ich in diesem Bereich niemandem, dass er solche Offerten macht, aber eine Analyse der Offerten und eine Konzentration auf die wichtigen, zentralen Offerten muss möglich sein.
Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat und damit der Minderheit Aeschi Thomas zu folgen.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
Monsieur le conseiller fédéral, à l'article 36, qui traite du contenu des documents d'appel d'offres, est-il correct de considérer que les dispositions figurant à la lettre h, soit que les documents contiennent "toutes les autres modalités et conditions nécessaires à l'établissement des offres", constituent une base suffisante pour permettre au pouvoir adjudicateur d'exiger des déclarations sur l'origine ou sur la traçabilité des produits?
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Ich muss zuerst nachschauen. Sie beziehen sich auf Artikel 36 Buchstabe h. Ich würde es vorziehen, Ihnen in einem bilateralen Gespräch zu antworten, wenn Sie einverstanden sind. Ich muss das nämlich noch genau studieren.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
D'accord!
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Herr Bundesrat, Sie haben vorhin ausgeführt, dass man eigentlich Varianten bei Eingaben wünscht. Sie wollen aber trotzdem hier nicht die Umkehr haben, dass die Verwaltung in Zukunft sagen müsste, warum sie keine Varianten will. Können Sie mir erklären, wie dann die Tatsache zustande kommt, dass immer wieder Unternehmer jammern und sagen, sie hätten eine viel bessere, günstigere, nachhaltigere Idee gehabt, aber es sei standardmässig so, dass in diesen Ausschreibungen immer stehe, Varianten seien nicht zugelassen?
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Ich habe ausgeführt, dass es durchaus Produkte gibt, bei denen wir keine Varianten wollen. Ich mache ein ganz banales Beispiel: Das BBL kauft für die ganze Verwaltung WC-Papier ein, das zwei- oder dreilagig sein wird. Da wollen wir nicht eine vierlagige Variante. Ich würde das eher bei solchen Dingen sehen. Es gibt nun einmal Dinge, die wir einfach ab Stange kaufen und bei denen wir das günstigste wollen. Aber ich denke, und das nehme ich durchaus als Auftrag entgegen: Überall, wo Varianten möglich sind, sollen solche vorgeschlagen werden können.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzter Herr Bundesrat Maurer, Ihre letzte Antwort haben wir gut gehört.
Wir wissen ja alle, dass die Zuschlagskriterien äusserst wichtig und auch heikel sind. Hier gibt es einen Minderheitsantrag von Frau Flückiger, gemäss dem, wenn ausländische Firmen offerieren, beim Kriterium Preis eben auch die Preisunterschiede in den einzelnen Ländern berücksichtigt werden sollten. Das lehnen Sie ab. Könnte Sie das bitte nochmals begründen? Ich habe diese Begründung nicht verstanden.
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Dieser Antrag Flückiger Sylvia betrifft Artikel 29, und Artikel 29 wird in Block 4 behandelt. Ich habe mich dazu noch nicht geäussert.
Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD
Ich knüpfe an die Frage meines Kollegen Grunder an Frau Gössi an; es geht um Artikel 40 Absatz 2. Wenn ein Angebot eine derart umfangreiche Prüfung benötigt, sollte meiner Meinung nach bei diesem Angebot das selektive Verfahren gewählt werden, bei dem letztlich nur noch drei bis fünf Angebote eingereicht werden, welche dann umfassend geprüft werden können. Gehen Sie mit mir einig, dass man dann eben das selektive Verfahren wählen sollte, womit Artikel 40 Absatz 2 wirklich obsolet ist? Schliesslich ist es ja ein absolutes No-go, dass jemand ein sehr umfangreiches Angebot einreicht und dieses dann nicht geprüft wird.
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Ich denke, die Vergabestelle muss frei sein, sich in einem solchen Fall auf die wichtigsten Angebote zu konzentrieren. In der Praxis ist es ja so, dass man, wenn man etwas ausschreibt, weiss, welche Firmen in der Lage sein können und welche nicht, welche man ernsthafter prüfen will und welche nicht. Ich denke, es müsste dann auch noch ein Dialog stattfinden können, dass man sich ins Spiel bringt.
Aber wir haben ja auch immer den Aspekt, dass wir hier möglichst wenig Bürokratie betreiben wollen, aber Gerechtigkeit walten lassen. Ich denke, wir stehen hier Vergabestellen gegenüber, die eigentlich nichts anderes machen, als Aufträge auszuschreiben und zu vergeben. Da ist eine gewisse Praxis und Erfahrung vorhanden, die ein solches Verfahren zulässt.
Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Zuerst eine ganz kurze Vorbemerkung: Einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin anzustellen ist nicht vergleichbar mit einer Offerte, die 200 000 bis 300 000 Franken kostet. Ich habe ein Unternehmen mit über 200 Mitarbeitenden. Dies als Vorbemerkung.
Zum Antrag Feller: Ich habe mir erlaubt, die Ausschreibungen von Astra und SBB der letzten zwei Jahre zu untersuchen. Da waren bei 70 Prozent der Ausschreibungen Varianten nicht zugelassen. Mich würde interessieren, wie Sie zu der Aussage kommen, dass das meistens umgekehrt sei. Die Praxis spricht eine andere Sprache.
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Ich getraue mich nicht einmal, Ihnen zu widersprechen. Wir haben zu Beginn beim Eintreten von einem Mentalitätswechsel gesprochen, der bei den Vergabestellen und bei den Unternehmern stattfinden muss. Dieser Mentalitätswechsel muss selbstverständlich auch in der Verwaltung stattfinden, weil die Tendenz, etwas "gäng wie gäng" zu tun, in der Verwaltung natürlich noch etwas stärker vorhanden ist als in der Privatwirtschaft. Ich bin durchaus der Meinung, dass auch die Leute der Verwaltung die Köpfe drehen müssen. Ich nehme an, Sie hören und schauen jetzt am Fernsehen zu. Ich sage das direkt an die Adresse jener Büros: Ich erwarte selbstverständlich auch von den Vergabestellen, von denjenigen, die Ausschreibungen erstellen, die nachher vergeben, dass sie offen sind für Innovationen. Auch wenn es mehr Arbeit gibt und vielleicht unbequemer ist, solche Offerten zu bewerten, müssen wir diesen Wechsel doch auch hinbringen. Wir profitieren ja von Innovationen. Daher denke ich, stehe ich zu meiner Aussage, aber Sie haben insofern recht, als wir noch nicht so weit sind.
Pardini Corrado · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Wir kommen zum Block 3. Dort geht es um Vergabeanforderungen und den Ablauf des Vergabeverfahrens. Auch weil verschiedene Anekdoten und Beispiele kursieren, möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, dass für die Kommission immer der folgende rote Faden leitend war: Wir wissen, dass es in unserem Land um eine jährliche Vergabesumme von 40 Milliarden Franken geht. Das ist die Grössenordnung. Bei den Anforderungen und beim Vergabeverfahren waren für die Kommission - und ich kann sagen, dass die Meinung dazu einstimmig war - ein paar Spielregeln zwingend, nämlich: Rechtssicherheit für die Unternehmungen, gleich lange Spiesse, ein faires Verfahren, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheide. Das war grundsätzlich der Spiritus, der tragende Geist bei dieser Beratung, und ich bin froh, das im Namen der Kommission sagen zu dürfen. Es gab darüber Konsens, Einstimmigkeit in der Kommission; an diesen Grundsätzen zweifelt niemand.
Nun komme ich zur Behandlung der Minderheiten. Bei Artikel 27 Absatz 2 verlangt die Minderheit Schelbert, man solle die aufgeführten Eignungskriterien ausweiten, namentlich auf ökologische und soziale Kriterien. Eine Mehrheit ist dagegen, weil sie mal grundsätzlich davon ausgeht, dass bereits im Zweckartikel die Nachhaltigkeit definiert wurde und man keine zusätzlichen Eignungskriterien hier aufführen will, auch weil die Liste unter Absatz 2 in dieser Formulierung nicht endgültig ist. Die Kommission hat den Antrag Schelbert mit 13 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Ich komme zur Minderheit Flückiger Sylvia zu Artikel 27 Absatz 3: Frau Flückiger verlangt, dass ein Zusatz festgehalten wird, der lautet: "Im Besonderen sind alle Nachweise, die von Schweizer Anbietern verlangt werden, auch von ausländischen auf gleichem Niveau einzufordern." Die Mehrheit der Kommission war der Ansicht, dass im Gesetz grundsätzlich kein Unterschied gemacht werden soll zwischen Anbieterinnen, die einheimisch sind, und Anbieterinnen, die ausländisch sind. Diese Unterscheidung gibt es nicht. Zudem ist in den Artikeln 2 und 11 klar geregelt - das hat ein Vorredner erläutert -, zu welchem Zeitpunkt welche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen. Von daher gesehen glaubt die Mehrheit, dass dieser Zusatz eher eine kontraproduktive Wirkung hätte. Man ist der Ansicht, dass man mit einer Annahme des Antrages eher Rechtsunsicherheit schaffen würde. Die Kommission lehnte diesen Antrag mit 14 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab.
Wir kommen zu Artikel 30, dort geht es um technische Spezifikationen. Eine Minderheit Flückiger Sylvia möchte, dass wir bei den technischen Spezifikationen im Gesetz festhalten, dass man sich ausschliesslich auf die in der Schweiz verwendeten Vorschriften und nicht auf internationale Normen abstützt. Die Kommission ist mit 14 zu 10 Stimmen ohne Enthaltungen der Argumentation gefolgt, dass mit dem Entwurf des Bundesrates eine saubere Normenhierarchie besteht. Es sollen internationale Normen gelten. Wo sie nicht vorhanden sind, sollen subsidiär Schweizer Normen greifen. Das ist Standard, das sind sich eigentlich sämtliche Unternehmen in der Schweiz gewohnt. Wir möchten am Status quo, an der geltenden Praxis, festhalten. Das ist praxisorientiert, vor allem allen Branchen bekannt und hat sich bewährt.
Wir kommen zu Artikel 30 Absatz 4: Die Minderheit Landolt möchte zusätzliche Spezifikationen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Vorgaben betreffend Arbeitsbedingungen vorsehen. Er argumentiert, dass damit das einheimische Gewerbe besser geschützt sei. Seine Argumentation ist, dass wir weltweit gesehen sehr wahrscheinlich die besseren Arbeitsbedingungen haben. Er möchte damit mögliche Dumpingangebote verhindern. Die Mehrheit der Kommission hat sich dagegen ausgesprochen, weil sie keine Ausdehnung dieser Spezifikationen möchte. Sie möchte das eigentlich so belassen, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat, und vor allem keine Ausdehnung, weil sie hier auch argumentiert, dass das im Gesetz im vorgängigen Artikel genügend verankert und der Arbeitnehmerschutz an verschiedenen Orten im Gesetz explizit erwähnt ist. Auch hier hat die Mehrheit der Kommission das Gefühl, dass es eher zu Unsicherheiten führt, wenn man hier eigentlich zweckfremd jetzt neue Normen einführt. Die Kommission hat den Antrag Landolt mit 14 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Wir kommen zu Artikel 31: Dort verlangt die Minderheit Pardini, dass sich Bietergemeinschaften grundsätzlich auf eine Subunternehmerkette beschränken müssen und nur in Ausnahmefällen und grundsätzlich mit der Bewilligungspflicht der Auftraggeberin weitere Subunternehmer zugelassen werden. Damit hat man die Gewähr, dass diejenigen, die die Leistung offerieren, sie dann auch vollbringen. Eine Mehrheit der Kommission erkennt zwar die Schwierigkeiten mit unendlichen Subunternehmerketten, ist aber davon überzeugt, dass das den Wettbewerb unnötig einschränken würde und möchte eigentlich davon Abstand nehmen. Im Entwurf des Bundesrates hat es, was die Subunternehmer anbelangt, hier einen Artikel, der für die Mehrheit eigentlich genügend Sicherheit geben sollte, dass diese unendlichen Subunternehmerketten eingeschränkt werden. Mit 11 zu 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat sich die Kommission gegen diesen Antrag ausgesprochen.
Wir kommen zu Artikel 33 Absatz 1: Wir haben das vorhin diskutiert, dort geht es grundsätzlich um Varianten. Die Minderheit Feller möchte, dass man im Grundsatz Varianten offerieren kann, weil das innovationsfördernd ist, eine Dynamik, eine Belebung des Wettbewerbs ermöglicht, und das eigentlich nur in Ausnahmefällen ausschliessen. Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission sind anderer Meinung, nämlich dass man als Auftraggeberin Varianten grundsätzlich beschränken und auch ausschliessen kann. Die Mehrheit der Kommission möchte - der Entscheid fiel mit 15 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen - grundsätzlich beim bisherigen Verfahren bleiben.
Wir kommen zu Artikel 37: Eine Minderheit Pardini möchte mehr Transparenz nach der Eröffnung der Angebote und verlangt, dass allen Anbietern unmittelbar nach Angebotsöffnung auf Verlangen hin das Protokoll zugestellt wird, damit die Anbieter Transparenz bekommen und nachvollziehen können, welche Überlegungen sich die Auftraggeberin bei der Entscheidung, wer den Auftrag bekommt, gemacht hat. Eine sehr knappe Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen - möchte diese Protokollzustellung weiterhin unterbinden, möchte diesem Antrag dementsprechend keine Folge geben und lehnt ihn ab.
Wir kommen zu Artikel 38 mit der Minderheit Schneeberger: Ich muss sagen, dort geht es um eine kleine Differenz zwischen der Minderheit Schneeberger und der Mehrheit der Kommission. Die Mehrheit der Kommission stützt sich beim Eruieren, was ein fairer Preis für ein Angebot ist, grundsätzlich auf einen Vergleich, den die Verwaltung gemäss Artikel 15 berechnet, den wir verabschiedet haben. Das soll den Parameter für die Beurteilung bilden, ob eine Offerte korrekt ist oder eben als Dumpingofferte gewertet werden muss. Die Minderheit Schneeberger will keine Referenz auf Artikel 15 machen, will also keinen Parameter der Verwaltung, sondern geht davon aus, dass der Markt selber hier der bessere Parameter sei. Die Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen - lehnt das Ansinnen von Frau Schneeberger ab.
Wir kommen zur letzten Minderheit, der Minderheit Aeschi Thomas: Dort geht es darum, dass die Mehrheit grundsätzlich davon ausgeht, dass man bei Artikel 40, der Bewertung der Angebote, den zweiten Absatz streichen kann. Eine Mehrheit argumentiert, dass es keinen Sinn macht, dass man eine Rangierung macht und sich dabei auf drei Offerten stützt. Denn wenn man das Ansinnen seitens der Auftraggeberin verfolgt, dann sieht das Gesetz grundsätzlich ein zweistufiges Verfahren vor und würde eigentlich grundsätzlich den Aufwand reduzieren. Es wäre aber für die Firmen, die eingeben, nachvollziehbar, weil man sich beim zweistufigen Verfahren eben dieser Vorprüfung stellt. Mit diesem Absatz 2 gibt man eigentlich der Verwaltung Carte blanche, und die Rangierung erfolgt - nach der Ansicht der Mehrheit der Kommission - nach wenig nachvollziehbaren Kriterien. Wir haben es gehört, es gibt Aufträge, bei denen Firmen mehrere Zehn- wenn nicht Hunderttausende von Franken investieren. Eine Mehrheit der Kommission möchte diesen Unternehmungen Rechtssicherheit, Transparenz und ein faires Verfahren garantieren. Darum plädiert eine zwar knappe Mehrheit - mit 11 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung; der Stichentscheid des Präsidenten war notwendig - dafür, Absatz 2 zu streichen, um damit dem Gesetz und dieser Neuerung des Gesetzes besser nachzuleben; sie glaubt damit auch dem fairen Wettbewerb besser gerecht zu werden.
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Je vous ai demandé à plusieurs reprises de mener vos discussions à l'extérieur de la salle, et je ne passerai pas la parole à Monsieur Feller avant que ce soit le cas. Et je me permettrai d'interrompre le rapporteur s'il devait à nouveau y avoir trop de bruit. Nous reprendrons les débats lorsque le calme sera revenu. Cela a dû être épouvantable pour Monsieur Pardini. (Remarque intermédiaire Pardini: Merci!) - Ich werde das Wort dem Kommissionssprecher erst erteilen, wenn im Saal Ruhe herrscht. Und ich werde den Kommissionssprecher unterbrechen, wenn es wieder lärmig wird. Es ist heute inakzeptabel. Es hat genügend Platz in der Wandelhalle. (Der Präsident wartet eine halbe Minute lang) Merci, la parole est à Monsieur Feller.
Feller Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Merci, Monsieur le président, de laisser retentir la langue française dans le silence. (Hilarité)
A l'article 27 alinéa 2, une minorité Schelbert propose d'ajouter à la liste des critères d'aptitude auxquels les soumissionnaires doivent répondre, les capacités écologiques et sociales. La majorité de la commission vous recommande de rejeter cette proposition. Elle a pris sa décision par 13 voix contre 6 et 1 abstention.
Il faut avoir à l'esprit que la liste dressée à l'article 27 alinéa 2 n'est pas exhaustive. En outre, les critères d'aptitude doivent être objectivement nécessaires pour le mandat concerné. L'argument décisif en faveur de l'admissibilité d'un critère est son lien avec l'objet concret, matériel, du marché. Par exemple, lorsqu'il acquiert des meubles, l'adjudicateur ne peut pas exiger du soumissionnaire qu'il utilise exclusivement du papier recyclé pour ses travaux administratifs. Des critères d'aptitude liés à l'environnement ne devraient ainsi être définis que lorsque les questions écologiques jouent un rôle dans l'acquisition, par exemple lorsqu'une compétence technique spécifique est nécessaire dans ce domaine. S'agissant des aspects sociaux, il n'est en général pas possible d'établir un lien matériel suffisant entre l'élément social et l'objet du marché.
A l'article 27 alinéa 3, toujours en matière de critères d'aptitude, une minorité Flückiger Sylvia propose de mentionner que les soumissionnaires étrangers doivent présenter des preuves de même niveau que les soumissionnaires suisses. La majorité de la commission vous recommande de rejeter cette proposition. Elle s'est prononcée par 14 voix contre 7 et aucune abstention.
L'égalité de traitement entre les soumissionnaires suisses et étrangers est inscrite à l'article 2, qui est consacré aux buts de la loi, de même que dans la liste des principes qui régissent la procédure, à l'article 11. L'inscription de l'égalité de traitement à l'article 27 alinéa 3, comme le propose la minorité, pourrait produire un effet contraire au but recherché. En effet, l'égalité de traitement entre les soumissionnaires suisses et les soumissionnaires étrangers doit être respectée par l'adjudicateur non seulement dans le domaine des critères d'aptitude, mais également dans toutes les phases de la procédure.
A l'article 30 alinéa 2, la minorité Flückiger Sylvia propose que l'adjudicateur fixe les spécifications techniques en se fondant sur des prescriptions techniques appliquées en Suisse. La majorité de la commission vous recommande de rejeter cette proposition. Elle a pris sa décision par 14 voix contre 10 et aucune abstention.
En effet, cette proposition ne serait guère compatible avec les engagements internationaux de la Suisse. En vertu de l'accord de l'OMC, il est interdit de discriminer les soumissionnaires étrangers, lesquels ne doivent pas subir un traitement moins favorable que les soumissionnaires helvétiques. La majorité de la commission vous propose ainsi de soutenir la version du Conseil fédéral qui prévoit que les spécifications techniques doivent se fonder sur les normes internationales. Cela étant, nous relevons que, dans la version du Conseil fédéral, cette obligation est de fait relativisée. En effet, la prise en compte des normes internationales doit intervenir dans la mesure où cela est possible et approprié.
A l'article 30 alinéa 4, la minorité Landolt propose de mentionner que l'adjudicateur peut prévoir des spécifications techniques non seulement en vue de préserver les ressources naturelles ou de protéger l'environnement, comme le propose le Conseil fédéral, mais aussi en vue de protéger les travailleurs. La majorité de la commission vous recommande de rejeter cette proposition - la décision a été prise par 14 voix contre 8 et aucune abstention.
En effet, l'ajout proposé concernant la protection des travailleurs présente un caractère trop général et ne remplit pas le critère de lien matériel avec l'objet du marché. Les enjeux sociaux sont mentionnés dans les conditions de participation au marché. Ainsi, en vertu de la loi, les marchés ne peuvent être adjugés qu'à des soumissionnaires qui respectent les dispositions relatives à la protection des travailleurs, aux conditions de travail et à l'égalité salariale entre les femmes et les hommes.
A l'article 31 alinéa 1, la minorité Pardini propose de limiter le recours à la sous-traitance à un seul niveau. La commission vous recommande, par 11 voix contre 6 et 6 abstentions, de rejeter la proposition défendue par cette minorité.
En effet, le recours à des sous-traitants peut dynamiser le marché tout en stimulant la concurrence. Il permet en particulier aux PME d'accéder plus facilement aux gros marchés publics de la Confédération. Le recours régulier à des sous-traitants, voire à des "sous-sous-traitants", est indispensable à l'exécution des marchés publics dans le domaine de la construction.
A l'article 33 alinéa 1, une minorité Feller demande que l'adjudicateur ne puisse limiter ou exclure la possibilité pour les soumissionnaires de proposer des variantes que "dans des cas dûment justifiés". La commission vous recommande, par 15 voix contre 1 et 5 abstentions, de rejeter la proposition défendue par cette minorité.
En effet, il importe, aux yeux de la majorité de la commission, que l'adjudicateur puisse librement limiter ou exclure la possibilité pour les soumissionnaires de proposer des variantes, ces dernières pouvant compliquer la comparaison des différentes offres et alourdir considérablement la procédure.
A l'article 37, la proposition de la minorité Pardini vise à ajouter un alinéa 4 prévoyant que le procès-verbal est envoyé à tous les soumissionnaires immédiatement après l'ouverture des offres. La majorité de la commission vous recommande de rejeter cette proposition. Elle a pris sa décision par 13 voix contre 12 et aucune abstention.
A l'article 38 alinéa 3, la question qui se pose est celle de savoir comment déterminer si le prix d'une offre est anormalement bas. Tant la version défendue par la majorité de la commission que celle soutenue par la minorité Schneeberger rendent obligatoire l'examen des offres dont le prix est anormalement bas. En cela, les deux propositions se distinguent du projet du Conseil fédéral. Ce qui est spécifique à la proposition de la minorité Schneeberger, c'est qu'elle vise à ce que le critère de comparaison soit les prix des autres offres.
La commission vous recommande, par 16 voix contre 6 et 2 abstentions, de rejeter la proposition défendue par la minorité Schneeberger et de lui préférer la solution soutenue par la majorité de la commission. Selon la majorité de la commission, le critère de comparaison doit être à la fois la moyenne des prix des autres offres et la valeur du marché telle que l'adjudicateur peut l'estimer. Il s'agit de critères de comparaison plus percutants, qui permettent de détecter plus facilement toutes les offres dont les prix sont anormalement bas.
Enfin, à l'article 40 alinéa 2, la majorité de la commission propose de supprimer la possibilité pour l'adjudicateur de faire une présélection des offres qui seront évaluées, une telle présélection étant contraire à l'égalité de traitement et au principe de la transparence. La minorité Aeschi Thomas propose d'offrir cette marge de manoeuvre à l'adjudicateur dans le cas où l'évaluation détaillée exige des moyens considérables. La proposition soutenue par la majorité de la commission a été acceptée par 11 voix contre 11 et 1 abstention avec la voix prépondérante du président.
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Art. 27
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Schelbert, Bertschy, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Pardini)
Abs. 2
... technische, ökologische, soziale und organisatorische ...
Antrag der Minderheit
(Flückiger Sylvia, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Landolt, Matter, Rime)
Abs. 3
... zu welchem Zeitpunkt welche Nachweise einzureichen sind. Im Besonderen sind alle Nachweise, die von Schweizer Anbietern verlangt werden, auch von ausländischen auf gleichem Niveau einzufordern.
Verfahrensbeitrag
Art. 27
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Schelbert, Bertschy, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Pardini)
Al. 2
... techniques, écologiques, sociales et organisationnelles ...
Proposition de la minorité
(Flückiger Sylvia, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Landolt, Matter, Rime)
Al. 3
... quelles preuves les soumissionnaires doivent fournir et à quel moment. Il exige en particulier des soumissionnaires étrangers que toutes les preuves fournies soient du même niveau que celles présentées par les soumissionnaires suisses.
Abstimmung
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 133 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 62 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 3 - Al. 3
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 103 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 87 Stimmen
(1 Enthaltung)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Art. 28
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 30
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Flückiger Sylvia, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Matter, Rime, Tuena)
Abs. 2
... stützt sich die Auftraggeberin auf in der Schweiz verwendete technische Vorschriften ...
Antrag der Minderheit
(Landolt, Bertschy, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Pardini, Schelbert)
Abs. 4
... der Umwelt und der Arbeitnehmerinnen sowie Vorgaben betreffend Arbeitsbedingungen vorsehen.
Verfahrensbeitrag
Art. 30
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Flückiger Sylvia, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Matter, Rime, Tuena)
Al. 2
... L'adjudicateur fixe les spécifications techniques en se fondant sur des prescriptions techniques appliquées en Suisse ...
Proposition de la minorité
(Landolt, Bertschy, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Pardini, Schelbert)
Al. 4
... ou de protéger l'environnement et les travailleurs ainsi que des directives concernant les conditions de travail.
Abstimmung
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 114 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 78 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 4 - Al. 4
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 124 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 68 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Art. 31
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmerinnen oder von Anbieterinnen im Rahmen von Bietergemeinschaften sind grundsätzlich möglich, können aber in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen ausgeschlossen werden.
Antrag der Minderheit
(Pardini, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Schelbert)
Abs. 1
Bietergemeinschaften und eine Subunternehmerebene für die gleiche Leistung sind zugelassen soweit die Auftraggeberin dies in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen nicht ausschliesst oder beschränkt. In begründeten Fällen kann die Auftraggeberin Ausnahmen zulassen; solche Ausnahmen werden in den Ausschreibungsunterlagen angekündigt.
Verfahrensbeitrag
Art. 31
Proposition de la majorité
Al. 1, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
La participation multiple de sous-traitants ou la participation multiple de soumissionnaires à des communautés de soumissionnaires sont possibles en principe, mais elles peuvent être exclues dans l'appel d'offres ou dans les documents d'appel d'offres.
Proposition de la minorité
(Pardini, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Schelbert)
Al. 1
La participation de communautés de soumissionnaires et le recours à un niveau de sous-traitants pour la même prestation sont admis, à moins que l'adjudicateur ne limite ou n'exclue ces possibilités dans l'appel d'offres ou dans les documents d'appel d'offres. Dans certains cas dûment motivés, l'adjudicateur peut prévoir des exceptions; celles-ci sont alors indiquées dans les documents d'appel d'offres.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 137 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 55 Stimmen
(2 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Art. 32
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 33
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Feller, Bertschy)
Abs. 1
... Varianten vorzuschlagen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Auftraggeberin diese Möglichkeit in der Ausschreibung beschränken oder ausschliessen.
Art. 33
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Feller, Bertschy)
Al. 1
... dans l'appel d'offres, des variantes. Dans des cas dûment justifiés, l'adjudicateur peut limiter ou exclure cette possibilité dans l'appel d'offres.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 163 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 19 Stimmen
(2 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Art. 34
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 35
Antrag der Kommission
...
v. zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieter.
Art. 35
Proposition de la commission
...
v. les soumissionnaires préimpliqués et admis à la procédure.
Angenommen - Adopté
Art. 36
Antrag der Kommission
...
h. ... Bedingungen, insbesondere die Angabe, in welcher Währung (in der Regel Schweizerfranken) das Angebot einzureichen ist;
...
Art. 36
Proposition de la commission
...
h. ... des offres, en particulier la monnaie dans laquelle celles-ci doivent être présentées (en règle générale le franc suisse);
...
Angenommen - Adopté
Art. 37
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
Sind Leistung und Preis eigenständig in je zwei separaten Couverts anzubieten, ist für die Öffnung der Couverts je gemäss den Absätzen 1 und 2 vorzugehen, wobei die Gesamtpreise erst im Protokoll über die Öffnung der zweiten Couverts festzuhalten sind.
Antrag der Minderheit
(Pardini, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra)
Abs. 4
Allen Anbieterinnen wird unmittelbar nach der Angebotsöffnung auf Verlangen das Protokoll zugestellt.
Verfahrensbeitrag
Art. 37
Proposition de la majorité
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
Lorsque la prestation et le prix doivent être proposés dans deux enveloppes distinctes, l'ouverture des enveloppes est régie par les alinéas 1 et 2, mais le prix total ne devra être indiqué que dans le procès-verbal d'ouverture des deuxièmes enveloppes.
Proposition de la minorité
(Pardini, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra)
Al. 4
Immédiatement après l'ouverture des offres, le procès-verbal est envoyé à tous les soumissionnaires qui le demandent.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 136 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 57 Stimmen
(0 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Art. 38
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
Geht ein Angebot ein, dessen Preis im Vergleich zum nach Artikel 15 geschätzten Auftragswert und zum Durchschnitt der eingegebenen Offerten ungewöhnlich niedrig erscheint, so muss die Auftraggeberin bei der Anbieterin zweckdienliche Erkundigungen darüber einholen, ob die Teilnahmebedingungen eingehalten sind und die weiteren Anforderungen der Ausschreibung verstanden wurden.
Abs. 4
Auf Verlangen der Vergabestelle kann der Anbieter dazu verpflichtet werden, die technische Lösung des Angebots und den Preis separat in zwei verschlossenen Couverts zu präsentieren. Die Vergabestelle erstellt aufgrund qualitativer Kriterien zunächst eine Rangliste entsprechend der Qualität des technischen Angebots. In einem zweiten Schritt öffnet sie die Couverts mit den Preisen. Mit diesen Angaben vervollständigt die Vergabestelle ihre Bewertung der Angebote. Diese Vorgehensweise ist in der Ausschreibung entsprechend anzukündigen.
Antrag der Minderheit
(Schneeberger, Aeschi Thomas, Brunner Toni, Gössi, Matter, Tuena)
Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates, aber:
... niedrig erscheint, so muss die Auftraggeberin ...
Verfahrensbeitrag
Art. 38
Proposition de la majorité
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
L'adjudicateur qui reçoit une offre dont le prix est anormalement bas par rapport à la valeur du marché estimée selon l'article 15 et par rapport à la moyenne des offres déposées doit demander des renseignements utiles au soumissionnaire afin de s'assurer que les conditions de participation sont remplies et que les autres exigences de l'appel d'offres ont été comprises.
Al. 4
Sur demande de l'adjudicateur, les soumissionnaires peuvent être tenus de présenter séparément la solution technique et le prix, dans deux enveloppes cachetées. Dans un premier temps, l'adjudicateur établit, sur la base de critères qualitatifs, la liste des meilleures offres techniques. Dans un deuxième temps, l'adjudicateur ouvre les enveloppes des offres de prix. Sur la base de ces informations, il complète sa grille d'analyse. Cette façon de procéder sera dûment annoncée lors de la mise au concours.
Proposition de la minorité
(Schneeberger, Aeschi Thomas, Brunner Toni, Gössi, Matter, Tuena)
Al. 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral, mais:
... par rapport aux prix des autres offres doit demander des renseignements ...
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 97 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 94 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Art. 39
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 40
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Streichen
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Birrer-Heimo, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Matter, Schneeberger, Tuena, Walti Beat)
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 40
Proposition de la majorité
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
Biffer
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Birrer-Heimo, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Matter, Schneeberger, Tuena, Walti Beat)
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 99 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 88 Stimmen
(1 Enthaltung)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Block 4 - Bloc 4
Kapitel 5: Vergabeanforderungen: Zuschlagskriterien; Kapitel 6: Ablauf des Vergabeverfahrens; Kapitel 7: Fristen und Veröffentlichungen, Statistik; Kapitel 8: Rechtsschutz; Kapitel 9: Einsichtsrecht; Kapitel 10: Kommission Beschaffungswesen Bund/Kantone; Kapitel 11: Schlussbestimmungen und Anhänge
Chapitre 5: conditions d'adjudication; chapitre 6: déroulement de la procédure d'adjudication; chapitre 7: délais et publications, statistiques; chapitre 8: voies de droit; chapitre 9: droit de regard; chapitre 10: commission des marchés publics Confédération/cantons; chapitre 11: dispositions finales et annexes
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion
Gerne begründe ich meine beiden Minderheitsanträge, nämlich jenen zu Artikel 29 Absatz 1 und jenen zu Artikel 41 Absatz 2. Sie hängen eng miteinander zusammen. Es geht um die Frage, ob der Preis in den Ausschreibungsunterlagen zwingend als Kriterium enthalten sein muss oder nicht. Der Preis soll ein Kriterium unter anderen sein, aber nicht das alleinige und zentrale Kriterium.
Beim Entwurf des Bundesrates bekommt man den Eindruck, die öffentliche Hand würde bloss Güter beschaffen. Aber das Beschaffungswesen hat sich schon längst geändert. Bund, Kantone und Gemeinden beschaffen vermehrt auch intellektuelle Dienstleistungen. Bei Gütern macht der Preis als Kriterium Sinn, bei Dienstleistungen, insbesondere auch bei intellektuellen Dienstleistungen, ist es anders. Ideen mit Innovationskraft sind, zumindest in der Entwicklungsphase, nicht primär preisgesteuert.
Ein weiteres Argument, das für die Annahme meiner Minderheitsanträge spricht, ist: Die Honorarkosten machen in der Regel 5 bis 10 oder 15 Prozent der Gesamtkosten eines Bauwerkes aus. Wenn nun Planerleistungen allein nach dem Preis zugeschlagen werden, bestehen keine Anreize, Innovationen einzubringen und damit das hohe Niveau der Schweizer Ingenieurbaukunst zu garantieren. Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 29 Absatz 1 besteht die Möglichkeit, dass bei den Kriterien selbstverständlich nach wie vor der Preis aufgeführt werden kann, wenn der Ausschreibende das will, dass der Preis aber nicht mehr die zentrale Rolle spielt. Der Preis muss auch nicht zwingend und absolut enthalten sein. Es kann ja sein, dass irgendetwas beschafft wird, was beispielsweise im ästhetischen Bereich ist, eine Innovation, für die der Preis wahrscheinlich vor allem in der Anfangsphase eben keine Rolle spielt. Die Möglichkeit soll geschaffen werden. Es ist ja nicht eine Pflicht, sondern eine Möglichkeit. Diese würde damit geboten. Deshalb ist es nicht unbedingt wichtig und richtig, wenn Planerleistungen nach dem Preis beurteilt werden und dass Planerleistungen mit dem günstigsten Preis den Zuschlag erhalten, sondern es sollen eben auch Planerleistungen honoriert werden können, die neue, innovative Ideen einbringen.
Da das Beschaffungsrecht nicht zwischen der Beschaffung von standardisierten und damit vergleichbaren Leistungen einerseits und intellektuellen Dienstleistungen für komplexe Aufträge andererseits differenziert, macht es Sinn, dass der Preis unterschiedlich hoch gewichtet werden kann. Bei standardisierten Leistungen - und da stimme ich zu - ist der Preis natürlich das Kriterium, aber bei anderen Leistungen können, wie gesagt, andere Kriterien eine wichtigere Rolle spielen.
Gerne erwähne ich in diesem Zusammenhang, dass zum Beispiel Bauen Schweiz, die Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft, diese beiden Minderheitsanträge unterstützt, und ich erwähne auch gerne, dass der Schweizerische Baumeisterverband diese beiden Minderheitsanträge unterstützt.
Ich bitte Sie deshalb, meine beiden Minderheitsanträge - jenen zu Artikel 29 Absatz 2 und jenen zu Artikel 41 Absatz 2 - anzunehmen. Ich danke Ihnen für diese Unterstützung.
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bei meiner Minderheit zu Artikel 29 Absatz 1bis geht es um die Zuschlagskriterien und um den Preis, nämlich um die Berücksichtigung unterschiedlicher Preisniveaus in Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird. Dieser Antrag ist für mich jedenfalls matchentscheidend für die Zukunft unserer produzierenden Unternehmen. Hand aufs Herz: Sie finden immer, immer jemanden, der noch billiger anbietet. Es ist ein ruinöser Preiskampf, der sich schon lange abspielt, und es gibt teilweise wirklich keine Ethik und keine Moral mehr, was sehr betrüblich ist. Wissen Sie, wie viele Unternehmen finanziell gewissermassen auf dem Zahnfleisch laufen und bei ihren Aufträgen keine Marge mehr haben? Eine Volkswirtschaft von der Grösse der Schweiz kann allein auf der Basis einer reinen Handels- und Dienstleistungsgesellschaft den Wohlstand in Zukunft nicht erhalten. Wir brauchen den Produktionsstandort!
Aus diesem Grund müssen bei den internationalen Ausschreibungen die unterschiedlichen Preisniveaus berücksichtigt werden. Sonst sind unsere Unternehmen gegenüber den ausländischen Unternehmen diskriminiert. Sie konnten doch gerade in den letzten Tagen wieder die Dynamik des Euro beobachten. Ich möchte nicht einfach weiter zusehen, wie Betriebe ins Ausland abwandern oder gar schliessen müssen. Wöchentlich können Sie davon lesen, dass mehr und mehr die Produktion ins Ausland verlagert wird. Gerade auch in meiner Region wieder habe ich erst kürzlich der Zeitung entnehmen können, dass 40 Arbeitsplätze abgebaut werden mit der Begründung, in Frankreich seien die Lohnkosten 50 Prozent tiefer. Arbeitsplätze wandern ab, Ausbildungsplätze wandern ab, und die Steuererträge gehen mit und die Sozialbeiträge natürlich auch - und sie werden nicht zurückkommen. Die Produktionskosten in Ungarn, Polen oder China, aber auch die Kosten in unserem Nachbarländern entsprechen einem Bruchteil unserer Aufwände. Auch mit massiver Effizienzsteigerung und innovativen Produkten schafft es die Schweiz nicht, auch nur schon annähernd jene Preise anzubieten, welche das Ausland anzubieten imstande ist - ich denke dabei gerade an die Oststaaten. Und die gewieften ausländischen Unternehmer können mit leicht tieferen Preisen eine extreme Gewinnmarge einstreichen. Das heisst, wer bei uns produziert und Schweizer Löhne bezahlt, wird de facto bei einem nominellen Preisvergleich der Angebote diskriminiert.
Das ist nicht das, was ich unter einem fairen Wettbewerb verstehe. Dies führt zu der paradoxen Situation, dass wir mit Schweizer Steuergeldern ausländische Unternehmen geradezu subventionieren. Wenn Sie dies zu Ende denken, dann müssen wir Artikel 29 Absatz 1 ergänzen. Ich beantrage daher Folgendes und bitte Sie wirklich dringend um Unterstützung, denn auch Sie wollen doch die Arbeitsplätze, den Produktionsstandort Schweiz erhalten: "Die Auftraggeberin berücksichtigt bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums 'Preis' die unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird. Sie stützt sich dabei auf geeignete Indikatoren der öffentlichen Statistik. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten." Die genannten Indikatoren sind sowieso vorhanden. Damit schaffen wir gleiche Bedingungen und können so die Leistung ehrlicher und präziser vergleichen. So kann man die unternehmerischen Leistungen eins zu eins vergleichen und muss nicht schauen, aus welchem Land die Leistung kommt.
Hier sprechen wir weder von Heimatschutz noch von Protektionismus, sondern von Bedingungen, die marktwirtschaftlichen Leistungskriterien entsprechen. Der Staat muss nicht auf das günstigste Produkt zurückgreifen, sondern erhält einen Spielraum, um das Preis-Leistungs-Verhältnis abzuwägen. Die Vergleichbarkeit wird auf der Grundlage von öffentlichen Statistiken gewährleistet.
Wenn Sie jetzt betreffend internationalen Abkommen im Beschaffungsrecht Bedenken haben, zitiere ich gerne den Submissionsexperten Herrn Prof. Dr. Beat Stalder von der Universität Bern. Sein Fazit lautet: "Aus rechtlicher Sicht halte ich die Annahme dieses Minderheitsantrages für vertretbar. Es handelt sich um einen neuen Ansatz, bezüglich dessen Präjudizien weitgehend fehlen. Eine Annahme würde den Bundesrat veranlassen, die Kompatibilität mit internationalem Recht vertieft zu prüfen."
Ich möchte Sie gerne aufrufen, heute einen mutigen Entscheid zu fällen, Geschichte zu schreiben und damit zu erreichen, dass sich auch der Ständerat als Zweitrat mit diesem Antrag auseinandersetzen muss! Ich bitte Sie im Namen der produzierenden Unternehmen und unserer Schweizer Arbeits- und Ausbildungsplätze darum.
Paganini Nicolo · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion
Ich muss sagen, dass ich allergrösste Sympathie für diesen Minderheitsantrag zu Artikel 29 Absatz 1bis habe. Er zielt ja auf das berechtigte Anliegen ab, gleich lange Spiesse zu haben. Eine Frage beschäftigt mich aber schon noch. Es gibt ja nicht nur den Fall "inländischer Anbieter versus ausländische Anbieter", sondern es gibt ja auch den Fall, wo verschiedene inländische Anbieter in ganz unterschiedlichem Ausmass Vorleistungen aus dem Ausland beziehen. Man könnte an drei Software-Lieferanten denken: Beim ersten wird voll und ganz in der Schweiz entwickelt und programmiert; der zweite lässt zu 30 Prozent in Rumänien programmieren, der dritte zu 70 Prozent in Indien.
Bedeutet Ihr Minderheitsantrag, dass künftig bei allen Angeboten entlang der gesamten Wertschöpfungskette ausländische Wertschöpfungsanteile detailliert ausgewiesen werden und quasi preisstandardisiert werden müssten? Und falls ja, was würde das punkto Bürokratie für Auftraggeber und offerierende KMU bedeuten?
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Kollege, ich weiss nicht, ob Sie mir nicht genau zugehört haben oder ob es Ihnen darum gegangen ist, hier ein Plädoyer zu halten. Ich glaube, meine Ausführungen waren klar. Wir wollen einfach gegenüber ausländischen Konkurrenten gleich lange Spiesse bezüglich des Preises. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen: Man ist mit seinem Produkt im Rennen, ist noch unter den zwei verbleibenden Anbietern, und genau dann kann der ausländische Anbieter nochmals eine Karte spielen und nochmals zu einem tieferen Preis anbieten. Dann hat man einfach verloren. Und dagegen möchte ich mich wehren. Ich habe gesagt, dass sich der Bundesrat natürlich mit der Ausarbeitung dieser Gesetzesvorlage befassen und die entsprechenden Schritte machen muss, auch bezüglich Ihrer Frage. Diese muss natürlich vertieft geprüft werden, damit wir nicht wieder neue Ungerechtigkeiten schaffen.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Flückiger, Sie kämpfen jetzt mit Herzblut und Vehemenz gegen Preisdumping-Offerten durch das Ausland. Wenn ich jetzt richtig beobachtet habe - und das ist meine Frage -, haben Sie bei Artikel 38 Absatz 3 mit der Minderheit Schneeberger gestimmt, die verlangt, dass diese Durchschnittsschätzungen zum durchschnittlichen Preis durch die Verwaltung gestrichen werden, und die nur noch das niedrigste Kriterium als massgebend nimmt. Das würde genau dem widersprechen, was Sie jetzt so vehement als Anliegen vertreten, nämlich dass die Verwaltung einen durchschnittlichen Wert vorgeben kann in Bezug auf die verschiedenen Offerten und damit auch Tiefpreis-Dumpingangebote ausschliesst.
Habe ich richtig gesehen, dass Sie mit der Minderheit Schneeberger gestimmt haben?
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja, ich habe mit der Minderheit Schneeberger gestimmt, meine Fraktion auch. Sie wissen, dass Frau Schneeberger die Vizepräsidentin des Schweizerischen Gewerbeverbandes ist, der 300 000 Unternehmer vertritt. In diesem Sinne kann dieser Antrag sicher nicht falsch sein. (Heiterkeit) Ich finde es richtig, dass wir diesen Minderheitsantrag angenommen haben. Es ist ja um diese Kann-Formulierung gegangen. Wir brauchen keine schwammigen Gesetze, wir brauchen Gesetze, auf die man sich verlassen kann.
Walti Beat · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Ich will mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 41 Absatz 1 eine Lanze brechen für die Berücksichtigung eines bestmöglichen Preis-Leistungs-Verhältnisses als Vergabekriterium. Es geht überhaupt nicht um die Berücksichtigung des billigsten Angebotes im Sinne des zahlenmässig absolut tiefsten Preises, sondern eben des optimalen Preis-Leistungs-Verhältnisses. Diese Begrifflichkeit entspricht auch dem französischen Pendant der "offre économiquement la plus avantageuse"; dies soll eben das wirtschaftlich günstigste Angebot heissen, nichts anderes.
Diese Definition hat sich in der deutschsprachigen Schweiz auf allen Stufen eingebürgert und steht auch im Einklang mit der Terminologie der deutschsprachigen EU-Richtlinien zu diesem Thema. Im Sinne der Kontinuität soll deshalb an dieser Formulierung festgehalten werden. Das bedeutet nun eben ja gerade nicht, dass andere Kriterien wie zum Beispiel die Qualität eines Angebotes nicht berücksichtigt werden könnten, ganz im Gegenteil. Allerdings ist der Angebotspreis immer, aber nur ganz ausnahmsweise allein ausschlaggebend - oder soll es sein. Die Auftraggeberin kann einzelfallbezogen prüfen und entscheiden, welche Gewichtung den jeweiligen Zuschlagskriterien zukommen soll. Bei komplexen Beschaffungsvorhaben kann der Preis auch tief bzw. können andere Kriterien entsprechend hoch gewichtet werden. Eine Nichtberücksichtigung des Preiskriteriums wäre jedoch unzulässig.
Ein gänzlicher Verzicht auf den Preis als Zuschlagskriterium würde übrigens auch den Vorgaben des Finanzhaushaltgesetzes entgegenstehen. Dieses hält die Verwaltungseinheiten zu einer wirksamen, wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der öffentlichen Mittel an - etwas, was ein verbreitetes Anliegen hoffentlich auch in diesem Hause ist; zumindest bei grundsätzlichen Meinungsäusserungen höre ich das immer wieder, wir sollten dies auch beherzigen, wenn es um partikuläre Interessen geht.
Die Frage reiht sich auch in die ganze Nachhaltigkeitsdiskussion ein. Hier möchte ich Sie einmal mehr darauf hinweisen, was im Zweckartikel steht, nämlich dass "nachhaltig" eine Ausgewogenheit zwischen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Kriterien bedeutet und nicht einfach um einzelne Dimensionen wie die Wirtschaftlichkeit verkürzt werden kann und soll. Ebenso bitte ich Sie zu beachten, dass in Artikel 29 zu den Zuschlagskriterien die Mehrheitsfassung des vorgeschlagenen Absatzes 1 die Zuschlagskriterien Preis und andere eben ebenbürtig nebeneinanderstellt und nicht den Preis über die anderen Zuschlagskriterien stellt. Das finden Sie in der Formulierung, die die Kommission mehrheitlich beantragt: "Sie berücksichtigt neben dem Preis" - eben neben dem Preis, also gleichwertig - "und der Qualität einer Leistung insbesondere ..." Die bundesrätliche Fassung lautete: "Die Auftraggeberin prüft die Angebote anhand leistungsbezogener Zuschlagskriterien. Sie kann neben dem Preis ..."
Aus dieser Änderung sehen Sie bereits, dass die Beachtung eines optimalen Preis-Leistungs-Verhältnisses durchaus im Gesetz angelegt ist; daran sollten wir auch festhalten. Und um eben auch der ernsthaften Gewichtung der Preis-Leistungs-Komponente, der wirtschaftlichen Komponente, Nachdruck zu verleihen, sollten wir hier im Artikel 41 nicht auf eine wolkige Formulierung wie "vorteilhaftest" abstellen, sondern dürfen durchaus "wirtschaftlich günstig" bemühen. Im Kontext ist völlig klar, was damit gemeint ist.
Ich würde mich freuen, wenn Sie meinem Minderheitsantrag folgen würden.
Landolt Martin · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD
Meine Minderheit zu Artikel 41 will nicht, dass einfach nur der niedrigste Preis den Zuschlag auslöst, auch nicht bei sogenannt weitgehend standardisierten Leistungen. Damit verbunden ist auch unser Unverständnis darüber, dass überhaupt zwischen standardisierten und nicht standardisierten Leistungen unterschieden wird und dann unterschiedliche Kriterien zur Anwendung kommen sollen. Es geht uns letztlich eben auch hier wiederum um die Stärkung der einheimischen Unternehmen, und wenn der Preis das alleinige heilige Kriterium ist, dürften viele Schweizer Unternehmen sehr oft das Nachsehen haben.
Die Stärke unserer Unternehmen liegt nicht in den tiefen Preisen. Auch bei sogenannt weitgehend standardisierten Leistungen gibt es durchaus Schweizer Unternehmen, die hier eben ihre Chancen haben wollen und - so sieht es meine Minderheit - auch haben sollen. Wir wollen also die Bedeutung des tiefsten Preises relativieren, indem wir soziale und ökologische Standards mitberücksichtigen, weil dort unsere Unternehmen eben besser sind als ihre ausländische Konkurrenz.
Ich habe Ausschreibungen gesehen, beispielsweise von der Armasuisse, wo für eine einfache, also eine weitgehend standardisierte Bedruckung von Kampfanzügen am Schluss der Preis zu 100 Prozent gewichtet wurde. Solche Ausschreibungen reduzieren die Chancen des einheimischen Gewerbes in Richtung null. Wenn nicht einmal mehr die Armee ihre Aufträge in der Schweiz vergibt, obschon es möglich wäre, dann verstehen das die Menschen in diesem Land nicht mehr - ich übrigens auch nicht.
Deshalb bitte ich Sie, hier meine Minderheit zu unterstützen.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
In diesem Block 4 hat es auch Artikel zum Rechtsschutz. Ich beziehe mich auf Artikel 42, und der hat dann auch Folgen für die Artikel 52 und 54. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Rechtsschutzkonzept unterscheidet zwischen dem Bereich, der Staatsverträgen untersteht - das sind die WTO und bilaterale Abkommen mit der EU -, und dem sogenannten Nichtstaatsvertragsbereich. Im Staatsvertragsbereich soll vollumfänglicher Rechtsschutz gewährt werden, im Nichtstaatsvertragsbereich aber nur ein feststellender oder sogenannter Sekundärrechtsschutz. Der Rechtsschutz ausserhalb des Staatsvertragsbereichs ist damit zahnlos. Davon betroffen sind beispielsweise Beschaffungen der Schweizer Armee, weil diese unabhängig vom Beschaffungswert nicht den WTO-Vorschriften unterliegen.
Im Grunde genommen sollte der Bund also ab dem Schwellenwert des Einladungsverfahrens innerhalb wie ausserhalb des Staatsvertragsbereiches vollwertigen Rechtsschutz gewähren, wie er es den Kantonen und Gemeinden vorschreibt, ganz nach dem Motto: Wenn Rechtsschutz, dann gut, dann umfassend. Das heisst, bei einem Vergabeverfahren, das rechtswidrig abgelaufen ist, wird dann eben nicht nur festgestellt, dass es rechtswidrig war, sondern der rechtsuchende Anbieter hat auch eine Chance auf einen Auftrag, statt nur Schadenersatz zu erhalten.
Die Praxiserfahrung zeigt, dass die Vergabebeschwerde für die meisten Wirtschaftsteilnehmer selbst im Fall von stark vermuteten Rechtsverletzungen nur dann interessant ist, wenn damit der Auftrag erstritten werden kann. Nützt es Ihnen etwas, wenn Sie in einem Vergabeverfahren nachher feststellen konnten - oder der Richter hat es festgestellt -, dass es nicht okay war, dass es falsch gelaufen ist, aber Sie haben keinen Auftrag und können dann einfach noch vielleicht etwas Schadenersatz erhalten? Zumindest diejenigen Beschaffungen, die mit Bezug auf die Art der Leistung den Staatsverträgen nicht unterstehen, deren Wert aber den Schwellenwert erreicht, sollten dem vollständigen Beschwerderecht unterstellt werden, denn es geht dabei auch um ganz erhebliche Summen.
Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 42 und dann nachfolgend zu den Artikeln 52 und 54 schlage ich also einen Kompromiss vor. Der Rechtsschutz ist über dem Schwellenwert voll und unter den Schwellenwerten immer feststellend, dann aber ab dem ersten Franken.
Ich bitte Sie, hier meine Minderheit für einen besseren Rechtsschutz zu unterstützen.
Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Gerne begründe ich meinen Antrag zu Artikel 44 Absatz 2. Artikel 44 enthält einen nicht abschliessenden Katalog von Tatbeständen, die es einer Vergabestelle erlauben, eine Anbieterin aus einem Verfahren auszuschliessen oder einen Zuschlag zu widerrufen. Zu diesen Tatbeständen gehören zum Beispiel irreführende Aussagen, Dumpingangebote oder unzulässige Wettbewerbsabreden - das ist ja alles höchst vernünftig. In der Vernehmlassung wurde von verschiedener Seite gefordert, in diesem Rahmen auch die Nichteinhaltung der Umweltschutzgesetzgebung zu erwähnen. Wir teilen diese Haltung, denn der Umweltschutz muss mit diesem Beschaffungsrecht gestärkt werden.
In der Kommission haben wir lange über die Ergänzung diskutiert, die hier in Form meines Antrages auf dem Tisch liegt. Die Vertreter der Verwaltung haben uns dabei auf einen interessanten Zusammenhang hingewiesen. Offenbar sind die Arbeitsschutzbestimmungen in Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe f in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts nur deshalb in die Aufzählung der Ausschlusskriterien aufgenommen worden, weil damals hart um den Arbeitsfrieden gerungen wurde. Diesen Punkt heute wegzulassen sei deshalb ein schlechtes Signal, hat es geheissen. Dem stimme ich zu.
Es ist aber aus heutiger Sicht auch ein schlechtes Signal, den Schutz der Umwelt und die Sicherung der natürlichen Ressourcen wegzulassen. Gemäss neuerer Studien werden heute bereits vier von neun planetaren Belastungsgrenzen überschritten: beim Klimawandel, beim Verlust an Biodiversität, bei den Einträgen an Stickstoff und Phosphor in die Biosphäre und bei der Landnutzung. Jeder sechste vorzeitige Todesfall weltweit geht heute auf dreckiges Wasser, unsaubere Luft oder verunreinigte Böden zurück. In den letzten Jahren sind 75 Prozent der Insektenarten verschwunden. Es ist also höchste Zeit, das Ruder herumzureissen, damit Umweltschutzbestimmungen eine zentrale Rolle spielen, zum Beispiel bei der Beschaffung von Textilien oder IT-Geräten.
Das Ziel meines Antrages ist es deshalb, dass die ganzen Umweltschutzbestimmungen und die Erhaltung der natürlichen Ressourcen auch gewichtet werden sollen, dass also, wer diese Bestimmungen bei der Leistungserbringung verletzt, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird. Man muss dazu nicht nur nach Asien schauen, zum Beispiel nach China, wo die Textil- oder Schuhindustrie immer mehr Wasserläufe in Kloaken verwandelt. Auch die Herstellerin der allseits bekannten Post-it-Sticker oder Scotch-Klebebänder, der US-Mischkonzern 3M, musste Anfang dieses Jahres tief in die Tasche greifen, weil sie offenbar jahrzehntelang giftige Chemikalien in den Fluss Mississippi gekippt hat. Es lohnt sich hier, genau hinzuschauen. Was in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts der Arbeitsfriede war, ist heute auch die Umwelt- und Ressourcenpolitik. Ich bitte Sie deshalb, dieser Aktualisierung und Modernisierung von Artikel 44 zuzustimmen. Wer die Umwelt verschmutzt, darf keine anständige Unternehmung konkurrenzieren!
Erlauben Sie mir, noch kurz etwas zu einem Begehren zu sagen, das in der Kommission eine Mehrheit fand - aber vielleicht sieht das der Bundesrat heute immer noch anders. Der Bundesrat wollte bekanntlich die Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips aus dem Gesetz kippen. Nach Abschluss eines Ausschreibeverfahrens sollen gemäss den Artikeln 49 und 59 alle Unterlagen der Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes entzogen werden. Das wäre ein grosser Rückschritt und ein Angriff auf die Transparenz und Korruptionsbekämpfung gewesen. Dank des Zugangs der Medien zu den Beschaffungsdokumenten konnten in den letzten Jahren immer wieder gravierende Beschaffungspannen aufgedeckt werden, Sie erinnern sich an den Korruptionsfall im Staatssekretariat für Wirtschaft, an den Informatikskandal Insieme usw. - ich erspare Ihnen weitere Beispiele, wir wollen ja nach vorne schauen. Die Beispiele zeigen aber, dass das Öffentlichkeitsgesetz im besonders sensiblen Bereich des Beschaffungswesens ein Segen ist. Es ist deshalb erfreulich, dass die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates die Transparenz höher gewichtet hat als der Bundesrat und dass sie Bauaufträge und Beschaffungen von IT-Dienstleistungen anders behandelt als die Beschaffung von geheimen Waffensystemen.
Ich hoffe, dass auch der Bundesrat mit dieser Differenzierung leben kann. Vielleicht könnte Herr Bundesrat Maurer nachher kurz sagen, ob er mit dem Entscheid der Kommission für Wirtschaft und Abgaben leben kann - es wäre interessant, das im Amtlichen Bulletin nachzulesen.
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion wird die Minderheiten Flückiger Sylvia unterstützen und alle anderen Minderheiten ablehnen und der Mehrheit folgen. Ich habe vorhin die ganze Redezeit für meine Minderheit zu Artikel 29 Absatz 1bis verbraucht und gestatte mir, Sie noch auf meine beiden weiteren Minderheitsanträge zu Artikel 29 Absatz 3 und Artikel 29 Absatz 4 hinzuweisen.
Bei Artikel 29 Absatz 3 geht es um die Gewichtung der Zuschlagskriterien; sie sind ausnahmslos bekanntzugeben. Bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien ging es mir darum zu ändern, dass Bietergemeinschaften und Subunternehmen bei Ausschreibungen oft das Nachsehen haben. In Absatz 3 von Artikel 29 heisst es folgendes: "Sind Lösungen, Lösungswege oder Vorgehensweisen Gegenstand der Beschaffung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet werden." Mit dem Streichen dieses Teils des Absatzes hätten wir erwirken können, dass es bei besonderen Aufträgen oder Nischenmärkten nur spezifische Subunternehmen und Lieferanten gibt, die die geforderten Fähigkeiten und Dienstleistungen besitzen und die darauf angewiesen sind, dass sie ihre Dienstleistungen zur Verfügung stellen können. Gerade diese spezialisierten Schweizer Unternehmen haben es mit der Internationalisierung der Wirtschaft nicht mehr einfach. Wenn sie überleben wollen, müssen sie ihre Zielmärkte öffnen, neue Vermarktungsstrategien suchen und ihre Dienstleistungen an die örtlichen Situationen anpassen. Das ist kostenintensiv, und gerade Schweizer Unternehmen mit ihren hohen Fixkosten werden zukünftig das Nachsehen haben, wenn die Wirtschaft immer internationaler und der Preisdruck immer mehr zunehmen wird.
Auch hier geht es mir nicht um Heimatschutz und das Beschützen von Schweizer Unternehmen, sondern ich will in einer globalisierten Welt liberale Bedingungen schaffen, damit alle Marktteilnehmer die gleichen Voraussetzungen haben. Nur so können wir von einem fairen Wettbewerb sprechen, und nur so können einheimische Produzenten auf Augenhöhe die WTO-Spielregeln umsetzen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieses Minderheitsantrages.
In meinem Minderheitsantrag zu Artikel 29 Absatz 4 geht es um die Gewichtung der Zuschlagskriterien: Der Preis sei in Abhängigkeit von der Komplexität zu gewichten, ausser bei standardisierten Gütern. In eine ähnliche Richtung wie bei Artikel 29 Absatz 3 geht es auch bei meinem Antrag zu Absatz 4. Hier habe ich vorgeschlagen, dass der Preis den äusseren Bedingungen und der Komplexität des Beschaffungsgegenstandes entsprechend berücksichtigt werden muss. Gerade bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand muss man die örtlichen Verhältnisse mitberücksichtigen. Leider werden diese Vorarbeiten aus einer Offerte aber nicht ersichtlich. Schweizer Unternehmen kennen meistens die Bedingungen und können durch das entsprechende Know-how der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassendere Angebote machen. Falls aber ausländische Mitbieter durch tiefe Preise überzeugen und man bei der Vergabe die örtlichen Bedingungen vernachlässigt, kann dies für den Anbieter respektive die öffentliche Hand langfristig doch teurer sein. Diesen Umstand haben wir in anderen Artikeln genauer analysiert. Zudem ist zu erwähnen, dass in meinem Minderheitsantrag selbstverständlich standardisierte Produkte ausgenommen sind. Ich danke Ihnen, wenn Sie auch diesen Minderheitsantrag unterstützen können.
Es wurden noch Einzelanträge ausgeteilt. Ich erwähne den Antrag Regazzi zu Artikel 44. Der Antrag liegt Ihnen vor; ich möchte ihn nicht vorlesen, sonst verbrauche ich wieder meine Redezeit. Aber schauen Sie ihn sich an. Wir seitens der SVP-Fraktion werden diesen Antrag unterstützen.
Dann gibt es noch einen weiteren Antrag, den Antrag Grunder zu Artikel 59, den Herr Grunder streichen will. Da müssen Sie vielleicht die Fahne konsultieren und schauen, was dort genau steht. Dazu, dass man einseitige Rückforderungen stellen kann, muss man wirklich ein grosses Fragezeichen machen. Deswegen unterstützen wir auch den Antrag Grunder auf Streichung von Artikel 59.
Ich danke Ihnen, wenn Sie meinen Empfehlungen Folge leisten.
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion
In Artikel 29 Absatz 1 ist sowohl im Mehrheits- als auch im Minderheitsantrag Müller Leo die Nachhaltigkeit erwähnt. Aus Sicht der CVP-Fraktion erwähne ich das hier speziell, weil über diesen Begriff in der Kommission grosse Diskussionen geführt wurden und zuerst die Absicht bestand, diesen Begriff herauszustreichen. Die Nachhaltigkeit ist als mögliches Zuschlagskriterium bereits seit 2010 in der heutigen Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen erwähnt. Die Kantone haben diesen Begriff seit 2011 in ihren Vergaberichtlinien ebenfalls aufgeführt. Deshalb ist es ganz wichtig, dass der Nachhaltigkeitsbegriff weiterhin im Gesetz verankert ist. Die Meinung der CVP hat sich hier durchgesetzt.
Wie andere Zuschlagskriterien wird Nachhaltigkeit in der Praxis im Einzelfall bei Bedarf konkretisiert. Es wird immer ein sachlicher Bezug zum Beschaffungsgegenstand hergestellt. Anbieter mit Sitz in der Schweiz erfüllen nachhaltigkeitsrelevante Anforderungen in der Regel problemlos. Daher erhöhen sich ihre Chancen bei öffentlichen Auftragsvergaben, wenn das Kriterium der Nachhaltigkeit eben einfliessen kann. Die ersatzlose Streichung der Nachhaltigkeit würde somit die Chance von Schweizer Anbietern mindern. Das wollen wir nicht, das wäre ein Rückschritt.
Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, den beiden Minderheitsanträgen, der Minderheit Müller Leo zu Artikel 29 Absatz 1 und der Minderheit II zu Artikel 41 Absatz 2, zuzustimmen. Die Begründung habe ich vorhin bereits bei den Begründungen meiner Minderheitsanträge geliefert.
Weiter liegt bei Artikel 29 eine Minderheit Flückiger Sylvia für einen neuen Absatz 1bis vor. Mit diesem Antrag soll ins Gesetz geschrieben werden, dass bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums des Preises die unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird, berücksichtigt wird. Die CVP-Fraktion unterstützt diesen Minderheitsantrag im Wissen, dass die Formulierung wahrscheinlich noch nicht die beste sein dürfte. Aber wir sind der Meinung, dass diese Problematik eingehender diskutiert werden soll. Deshalb soll diesem Minderheitsantrag zugestimmt werden. Später kann diese Formulierung dann allenfalls noch etwas optimiert werden.
Ich komme noch zu Artikel 41. Dort wird gemäss Mehrheit vorgeschlagen, dass der Begriff "wirtschaftlich günstigstes Angebot" durch den Begriff "vorteilhaftestes Angebot" ersetzt wird. Wir unterstützen diesen Mehrheitsantrag, er entspricht der Meinung der CVP-Fraktion.
Ich komme noch zu den vier vorliegenden Einzelanträgen. Zuerst zum Einzelantrag Guhl "Konzept zu den Artikeln 42, 52 und 54": Diesen Einzelantrag lehnen wir ab. Er ist ähnlich formuliert wie der Antrag der Minderheit, der auch vorliegt, aber wir sind der Meinung, dass der Entwurf des Bundesrates eine gute Lösung ist. Es ist ein Zwischending bei den ausserstaatsvertraglichen Vergaben, dass geklagt werden kann, dass Unrecht festgestellt wird und dann Schadenersatz verlangt werden kann, die ganze Vergabepraxis aber nicht blockiert wird, sondern fortgesetzt werden kann, aber zumindest Schadenersatz verlangt werden kann.
Dann unterstützen wir den Einzelantrag Regazzi zu Artikel 44. Die Begründung haben Sie gelesen. Das ist vor allem ein Problem im Tessin, das gelöst werden muss.
Den Einzelantrag Guhl zu Artikel 54 lehnen wir ab, weil bei der aufschiebenden Wirkung wirklich nur ein kurzer Rechtsschriftenwechsel stattfinden soll. Der Bundesrat sagt absolut, nur ein Rechtsschriftenwechsel, beim Antrag Guhl steht "in der Regel". Das wollen wir nicht.
Ich komme bald zum Schluss, zum letzten Einzelantrag, dem Antrag Grunder: Da sind wir der Meinung, dass dieser unterstützt werden soll. Es wird - und das ist etwas mutig - auf die heutige Verordnung verwiesen. Dort ist aber nur das Einsichtsrecht geregelt, nicht aber die Rückforderung. Das ist der eine Grund, weshalb wir diesen Antrag unterstützen. Der zweite Grund ist, dass einseitig eine Rückforderung möglich ist, dass aber - wenn eine Beschaffung teurer ist - keine Nachzahlung erfolgen kann. Das ist in der Botschaft explizit so ausgeführt, da sind Chance und Gefahr nicht gleich gewichtet, weshalb wir diesen Einzelantrag unterstützen.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Kollege Müller, Sie unterstützen bei Artikel 29 die Minderheit Flückiger Sylvia zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Preisniveaus in anderen Ländern. Verstehe ich Sie recht: Wenn die ETH Labormaterialien beschafft - die kommen meistens aus den USA, werden aber vielleicht teilweise noch etwas in China und Indien gefertigt -, heisst das dann, dass die ETH die Konterofferte z. B. aus Kanada mit den Preisniveaus in China, in Indien, in den USA vergleichen und dann schauen muss, wem sie den Zuschlag gibt, wobei sie vielleicht noch das Jahr angeben muss, in dem die Wertschöpfung erfolgt ist?
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion
Frau Kollegin Birrer-Heimo, wenn Sie mir zugehört haben, haben Sie gehört, dass ich explizit gesagt habe, dass diese Formulierung wahrscheinlich noch nicht die beste aller Formulierungen ist. Wir sind uns bewusst, dass einige Problematiken gelöst werden müssen. Es könnte vielleicht eine Lösung sein, dass man schreibt, dass eine Korrektur erfolgen muss, wenn ein Anteil einen gewissen Prozentsatz übersteigt. Wie gesagt, es muss darüber diskutiert werden. Die Lösung muss noch ausgearbeitet werden. Es ist ein Antrag, der jetzt in der Kommission bzw. hier im Rat eingebracht wird. Hierüber muss noch diskutiert werden, dieser Lösungsansatz muss weiterentwickelt werden. Dessen sind wir uns voll bewusst. Aber wir finden das Thema spannend und gut und wollen es deshalb weiterverfolgen und nicht bereits jetzt schon bodigen.
Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion
Zur Minderheit Müller Leo zu Artikel 29 Absatz 1: Die einseitige Konzentration auf den Preis hat bei Bauprojekten zu schädlichen Preisspekulationen durch die Anbieter geführt. Dieser Artikel ermöglicht, neben dem Preis nun vermehrt auch Qualität und Nachhaltigkeit als Beurteilungskriterien mit einzubeziehen und stärker zu bewerten. Der Mehrheitsantrag ist für uns in der FDP-Liberalen Fraktion sinnvoller, da die Bedeutung des Preis-Leistungs-Verhältnisses stärker hervorgehoben wird. Wir unterstützen deshalb die Kommissionsmehrheit.
Zur Minderheit Flückiger Sylvia zu Artikel 29 Absatz 1bis: Die Verwendung von sach- und leistungsfremden Kriterien, wie zum Beispiel unterschiedliche Preisniveaus der Länder, würde sowohl das Government Procurement Agreement als auch das bilaterale Abkommen über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens mit der EU und die Freihandelsabkommen mit Drittstaaten verletzen. Es ist wichtig für die Schweiz, dass man die internationalen Verpflichtungen einhalten kann, damit auch die Schweizer Unternehmen keine Nachteile beim Zugang zu den ausländischen Beschaffungsmärkten haben. Ausserdem schätzen wir die Umsetzung dieses Minderheitsantrages als eher schwierig und mit entsprechendem Mehraufwand ein. Eine Mehrheit unserer Fraktion folgt aus diesem Grund der Kommissionsmehrheit.
Zur Minderheit Pardini zu Artikel 29 Absatz 2: Mit der Kann-Formulierung des Bundesrates erhalten die Unternehmen mehr Spielraum. Ich denke da besonders auch an KMU oder gar neugegründete Firmen, auf die sich die Einhaltung solch zwingender Kriterien nachteilig auswirken könnte. Hier stimmen wir der Kommissionsmehrheit zu.
Zur Minderheit Flückiger Sylvia zu Artikel 29 Absätze 3 und 4: Diese Anträge sind unseres Erachtens mit Artikel 29 Absatz 1 abgedeckt. Es geht ja immer um die optimale Erfüllung aller Zuschlagskriterien. Eine Ergänzung ist hier nicht erforderlich. Hier folgen wir der Kommissionsmehrheit.
Zur Minderheit Walti Beat zu Artikel 41 Absatz 1: Eine Mehrheit unserer Fraktion folgt dort nicht unserem Fraktionskollegen Beat Walti. Das WTO-Abkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen fordert, den Zuschlag dem "most advantageous tender" zu geben, also dem vorteilhaftesten Angebot. In der französischen und der italienischen Fassung wurde diese Formulierung übernommen, in der deutschen spricht man nun vom "wirtschaftlich günstigsten Angebot". Damit wird dem Preis eine vorrangige Bedeutung vor dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis eingeräumt. Eine Gleichbehandlung des Preises und der Qualitätskriterien führt zu besseren Projekten und zu vernünftigen Preisen. Ausserdem ist diese Formulierung ein grosses Anliegen der Wirtschaft beziehungsweise der Praxis. Wie gesagt folgt die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion der Mehrheit.
Zu den Minderheiten I (Landolt) und II (Müller Leo) zu Artikel 41 Absatz 2: Der Auftraggeber muss einzelfallbezogen prüfen und entscheiden, welche Gewichtung den jeweiligen Zuschlagskriterien zukommen soll. Ein gänzlicher Verzicht auf den Preis als Zuschlagskriterium würde den Vorgaben des Finanzhaushaltgesetzes entgegenstehen. Dieses hält die Verwaltungseinheiten zu einer wirksamen, wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der öffentlichen Mittel an. Die FDP-Liberale Fraktion erachtet deshalb den Entwurf des Bundesrates als ausreichend und einfach verständlich und stimmt der Mehrheit zu.
Bei Artikel 42 Absatz 1 und 2, der Minderheit Birrer-Heimo, folgen wir der Mehrheit.
Zur Minderheit Rytz Regula zu Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe h: Diese Formulierung enthält einen nicht abschliessenden Katalog von Tatbeständen. Würde man hier die Umweltvorschriften explizit nennen, würde das andere Anspruchsgruppen ebenfalls auf den Plan rufen und eine Aufnahme von anderen gesetzlichen Verhaltensnormen verlangen. Ein Verzicht der Nennung rechtfertigt sich aus diesen Gründen. Wir folgen hier der Mehrheit.
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Frau Kollegin Schneeberger, zu meinem Antrag bei Artikel 29 Absatz 1bis habe ich eine Frage: Haben Sie eine andere Idee, wie wir verhindern können, dass Unternehmen aus der Schweiz weiterhin ins Ausland abwandern, um dort günstiger zu produzieren? Das ist ja das grosse Problem, das wir haben.
Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion
Ich habe in meinen Erklärungen ausgeführt, dass es eben auch der umgekehrte Fall sein kann, dass wir eben auch im Ausland entsprechend wettbewerbsfähig bleiben müssen.
Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Bei Block 4 werden wir von der BDP-Fraktion den Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia unterstützen, mit der gleichen Begründung, wie sie mein Kollege Leo Müller treffend ausgeführt hat. Es ist sicher nicht die absolut letzte Formulierung. Uns ist auch bewusst, dass wir dort in einem gewissen Konflikt mit den übergeordneten Vorschriften gemäss Gatt/WTO stehen. Auf der anderen Seite muss halt schon zur Kenntnis genommen werden, dass mit diesen grossen Preisunterschieden die Vergabebehörde vielfach keine andere Wahl hat, als dort zu vergeben, obschon man schon von vornherein weiss, dass die Qualität eigentlich nicht garantiert werden kann. Ich möchte da nur das Beispiel Ceneri erwähnen. Ich könnte Ihnen aus der Schule plaudern, was dort jetzt abgeht. Dort waren die SBB schlussendlich gezwungen, diesen Auftrag so zu vergeben. Schlussendlich bezahlen dann wir in der Schweiz, bezahlt unsere Volkswirtschaft die Reparaturen zur Wiederherstellung der Qualität. Deshalb, denken wir, besteht dort Handlungsbedarf, auch wenn ich zugeben muss, dass es sicher noch Formulierungsbedarf gibt.
Dann unterstützen wir bei Artikel 41 Absatz 2 die Minderheit II (Müller Leo). Die anderen Minderheiten lehnen wir grossmehrheitlich ab.
Ich komme noch zu den Einzelanträgen. Zum Einzelantrag Regazzi zu Artikel 44, es wurde auch gesagt: Es ist insbesondere ein Problem im Tessin oder in den Grenzkantonen. Auch diesen Antrag unterstützen wir.
Dann natürlich der Artikel 59, der gestrichen werden soll. Ich weiss nicht - ich kann nicht nachvollziehen, wie die Verwaltung zu einer solchen Formulierung kommt. Der gesamte Artikel verstösst gegen den Grundsatz, dass einmal geschlossene Verträge einzuhalten sind, und widerspricht elementaren Rechtsgrundsätzen der Gleichbehandlung. Meine Damen und Herren, ich kaufe ein Auto, und ein halbes Jahr später habe ich den Eindruck, ich hätte zu viel bezahlt bzw. der Autoverkäufer hätte zu viel verdient. Dann verlange ich, dass dieser Autoverkäufer in der Nachkalkulation alles offenlegen muss, welche Löhne er bezahlt usw. Dann kann ich sagen: "Du hast zu viel verdient, zahle mir so und so viele Franken zurück." Das Umgekehrte ist dann übrigens nicht der Fall, das wurde von Leo Müller auch gesagt, das ist explizit nicht vorgesehen. Das kann es jetzt wirklich nicht sein. Wenn ich einen Vertrag abschliesse, wenn mir die vergebende Behörde einen Auftrag erteilt, dann schliessen wir einen Vertrag, Punkt. Ich weiss, Herr Flach - ich weiss nicht, ob er schon gesprochen hat - wird dann sagen, ja, das sei nur dort, wo nur ein Angebot gemacht wurde. Es ist aber in der Formulierung nicht so, es ist für alle vorgesehen. Auch wenn nur ein Angebot da ist, ist es doch so, dass der Auftraggeber das plausibilisieren muss und dann eben einen Vertrag abschliesst, und der gilt. Deshalb bitte ich Sie doch, diesen Antrag zu unterstützen und diesen wirklich unsinnigen und zuletzt auch noch bürokratischen Artikel ersatzlos zu streichen.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Herr Kollege Grunder, Sie haben mich ja direkt angesprochen. Wir haben über Ihren Wunsch, Artikel 59 komplett zu streichen, schon diskutiert.
Das kommt ja in den Fällen gemäss Artikel 21 zum Tragen, wenn diese bestimmten Kriterien erfüllt sind, wenn also beispielsweise der Verdacht besteht, dass Absprachen stattgefunden haben oder nur ein einziges Angebot gekommen ist. Sie haben jetzt immer gesagt, dass man darauf zurückkommen könne, wenn der Vertrag abgeschlossen wird. Ist Ihnen aber klar, dass es um die Vergabe geht, also den Zuschlag? Der Vertrag kommt ja nach dem Zuschlag, womit es also nicht zu einer Aufhebung des Vertrages käme. Vielmehr würde der Zuschlag erteilt, worauf Artikel 59 in den Fällen zum Tragen käme, bei denen die Vergabestelle diese Möglichkeiten haben sollte.
Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Da muss ich Ihnen jetzt sagen: Das verstehen Sie oder interpretieren Sie total falsch. Zum Zeitpunkt der Vergabe kann ich ja alles vorlegen. Da kann ich eine Kalkulation vorlegen, die irgendwas bedeutet, das Papier nimmt alles an. Und so, wie ich das gelesen habe, und ich habe es gut gelesen, kann diese Interpretation jetzt gar nicht sein. Sonst ginge es ja auch nicht um Rückforderungen. Lieber Kollege, Sie sind Jurist. Sie können, nachdem der Auftrag abgewickelt ist, wenn Sie das Gefühl haben, mit diesem Artikel Bescheid verlangen, was das gekostet hat, und dann wollen Sie Geld. Und das geht eben nicht, da sind wir uns vielleicht sogar einig, wenn wir es beide gleich interpretieren.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Ce bloc comprend un des points centraux du projet qui nous est soumis, à savoir la question des critères d'adjudication. Le groupe des Verts vous recommande de suivre la majorité de la commission, qui a développé une très bonne solution. Ses propositions renforcent une concurrence axée sur le rapport entre la qualité de la prestation et son prix. Elles valorisent la qualité et la durabilité des produits et des services sur l'ensemble de leur cycle de vie. C'est une bonne affaire tant pour les collectivités publiques que pour les entreprises.
Par contre, nous nous opposons à la proposition de la minorité Flückiger Sylvia qui concerne, à l'article 29, la pondération du critère du prix. Cette minorité exige que l'adjudicateur tienne compte des différents niveaux de prix pratiqués dans les pays où la prestation est fournie. Bien entendu, comme l'auteure de cette proposition, nous préférons que les produits et les prestations soient fournis par des entreprises de la région, notamment - mais pas seulement - pour éviter les transports inutiles, donc dans une perspective écologique. Mais, pour cela, d'autres critères, d'autres instruments peuvent être utilisés plutôt que la pondération du critère du prix; des instruments qui seraient moins problématiques que ne l'est cette proposition. On peut en effet douter du fait qu'une telle pondération soit compatible avec les exigences de l'OMC. Par ailleurs, la mise en oeuvre pourrait être complexe et bureaucratique. Comment peut-on élaborer une telle pondération, qui devrait être extrêmement bien étayée, afin de ne pas risquer de la voir être attaquée? Faudrait-il élaborer pour chaque pays un tableau de parité qui devrait être actualisé régulièrement? Sur la base de quels indicateurs la pondération devrait-elle être définie? Toutes ces questions nous montrent la complexité de la mise en oeuvre de cette proposition.
Or, d'autres mesures permettraient d'atteindre des objectifs comparables de manière plus simple et plus efficace. La révision de la loi sur les marchés publics, puisqu'elle vise à intégrer des critères de durabilité et de qualité et puisqu'elle vise à relativiser l'exigence du prix le plus bas, va dans son ensemble dans le sens des objectifs de la minorité. En effet, ces exigences axent la révision sur le rapport qualité-prix plutôt que sur le prix seul, et les exigences de durabilité vont favoriser et favorisent en général les entreprises locales par rapport à la concurrence étrangère.
De manière générale, les Verts pensent qu'une concurrence basée sur des critères de qualité et de durabilité - c'est ce que propose la révision de la loi - est préférable à des mesures complexes qui pourraient être taxées de protectionnistes. Les nouveaux critères contenus dans la loi permettent de valoriser tout naturellement la production et les entreprises locales. Dès lors, ceux qui souhaitent les encourager de manière non protectionniste et efficace auraient été bien inspirés de soutenir, par exemple, la proposition de la minorité Schelbert concernant l'article 27, qui inclut les dimensions technique, écologique, sociale et organisationnelle dans les critères d'aptitude.
D'autres possibilités sont intéressantes, comme la proposition de la minorité Pardini à l'article 31, qui prescrit le recours à un seul niveau de sous-traitants pour la même prestation. On se souvient de l'affaire des fenêtres du Palais fédéral, qui avait suscité l'incompréhension de la branche du bois suisse - à juste titre d'ailleurs - ainsi que de nombreux citoyens, parce que les travaux avaient originellement été attribués à une entreprise suisse, mais avaient ensuite été sous-traités à l'étranger. Or, si les contrôles étaient renforcés, on aurait une meilleure maîtrise de l'ensemble du processus et l'on pourrait éviter de tels problèmes.
Dans le bloc 4, le groupe des Verts relève encore l'importance de la proposition de la minorité Landolt, à l'article 41. Il s'agit ici, dans le cas de prestations largement standardisées, d'éviter que le prix le plus bas ne soit pris pour seul critère. Dans ce domaine aussi, comme ailleurs, il est pertinent d'exiger que les spécifications techniques concernant les prestations permettent de garantir le respect d'exigences élevées en matière de durabilité sociale, écologique et économique. Là aussi on peut, avec ce type d'instrument, favoriser les entreprises locales orientées sur la qualité, qui réduisent les transports et qui ont de bonnes compétences en matière de durabilité.
Au nom du groupe des Verts, je vous recommande dès lors de suivre les minorités Rytz Regula, I (Landolt) et Pardini, et pour le reste de suivre la majorité de la commission.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Wir sind hier bei einem Kernpunkt des ganzen Beschaffungsrechts. In Artikel 29 wird festgelegt, was für Kriterien zu beachten sind, bei Artikel 41 wird dann entschieden, wie das zu gewichten ist, das heisst, wie zu entscheiden ist.
Ich komme zuerst zur Frage der Kriterien, die für den Entscheid massgebend sein müssen. Die Kommissionsmehrheit hat klargemacht, dass eben nicht nur Preis und Qualität massgebend sind, sondern dass zusätzliche Kriterien, die für den Auftraggeber relevant sein müssen, zu beachten sind. Ich will das nicht alles aufzählen. Wichtig sind aber vor allem auch die Wirtschaftlichkeit, die Nachhaltigkeit usw.
Die Minderheit Pardini möchte ein zusätzliches Kriterium aufnehmen, nämlich dass man im Nichtstaatsvertragsbereich nicht nur die Ausbildungsanteile berücksichtigen soll, sondern eben auch, wie viele ältere Arbeitnehmende beschäftigt werden. Das ist ein ganz wichtiges Kriterium, und zwar aus folgenden Überlegungen: Sie wissen alle, dass die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmenden in der Schweiz ein grösseres, wenn nicht ein sehr grosses Problem darstellt. Ältere Arbeitnehmende sind etwa anderthalbmal länger arbeitslos als der Durchschnitt der Arbeitslosen. Das ist nach einem langen Arbeitsleben eine entwürdigende Situation. Wir sind sehr wohl gehalten, das auch hier im Vergaberecht zu beachten.
Wenn die Verwaltung jetzt sagt, sie wisse nicht, was ältere Arbeitnehmende sind, dann muss ich nur sagen - das auch an Ihre Adresse, Herr Bundesrat -, es wurden so viele Berichte gemacht, so viele runde Tische, aber es wurde keine Lösung für die älteren Arbeitnehmenden gefunden. Hier hätten wir ein intelligentes Instrument, das man anwenden soll und vor allem auch muss. Ich bitte Sie deshalb, dieses zusätzliche Kriterium hier aufzunehmen.
Ich komme jetzt zur Minderheit Flückiger Sylvia zu Artikel 29. Die Minderheit Flückiger Sylvia möchte - und für diesen Antrag wird massiv lobbyiert - in einem neuen Absatz 1bis ein neues Kriterium aufnehmen, wonach man beim Preis auch das Preisniveau des Auslandes beachten soll. Etwas Wolkigeres kann ich mir im Rahmen eines Vergabeprozesses, der sich nach präzisen Kriterien richten soll, gar nicht vorstellen. Damit würde man meines Erachtens der Willkür Tür und Tor öffnen. Wir wären dann wahrscheinlich zu guter Letzt wieder bei den Hinterstubenkartellen von früher. Was würden Sie denn für einen Index nehmen, Frau Flückiger? Es wurde mir mal gesagt, man könnte die Ergänzungsleistungsregelung als Basis nehmen. Das kann ja wohl in einem wirtschaftlichen Kontext nicht Ihr Ernst sein! Oder wären es dann vielleicht irgendwie die Grosshandelspreise oder die Produktionskosten oder was immer? Wie wollen Sie das Problem lösen, wenn man Subunternehmerketten hat? Gibt es dann einen Mischpreis, der zu beachten wäre? Nein, mit solchen Kriterien können wir in einem Gesetz nicht arbeiten.
Zur Frage der Kompatibilität - die WTO-Kompatibilität und die Kompatibilität mit Freihandelsverträgen - des Antrages wird sich, nehme ich an, Herr Bundesrat Maurer ausgiebig äussern. Wir sind überzeugt, dass dieses Kriterium in diesem Gesetz keinen Platz haben darf. Wir bitten Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen.
Ich komme jetzt zu Artikel 41 Absatz 1. Hier unterstützt die SP-Fraktion klar die Mehrheit. Wir sind der Ansicht, dass eine gute Lösung vorliegt. Hier wird nämlich geregelt, nach welchen Beurteilungen der Zuschlag vorzunehmen ist. Die Minderheit Walti Beat will zur Fassung des Bundesrates, "das wirtschaftlich günstigste Angebot", zurück. Aber damit wären wir wieder bei dieser Fixierung auf den Preis, und das wollen die Mehrheit und die SP-Fraktion nicht. Wir erachten die Lösung, wie sie die Mehrheit gefunden hat, nämlich "das vorteilhafteste Angebot", als intelligent, weil sie genau diese Flexibilität ermöglicht, dass eben zusätzliche Kriterien beachtet werden können.
Jetzt noch zum Antrag der Minderheit II (Müller Leo) zu Absatz 2, der dem Preis überhaupt keine Rolle mehr zugestehen will: Diesen muss man klar ablehnen; das hat keinen Platz in diesem Beschaffungsgesetz.
Ich komme jetzt noch zu Artikel 49 Absatz 3. Der ist ja nicht bestritten. Es ist ganz wichtig, dass die Kommission - es ist kein Minderheitsantrag gestellt - klargestellt hat, dass die Unterlagen nicht der Geheimhaltung unterliegen. Das ist ein Anliegen, das massgeblich vonseiten des Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten wie auch der Presse vorgebracht worden ist und sich hat durchsetzen können.
Ich komme jetzt noch zum Einzelantrag Grunder, der Artikel 59 vollständig streichen will. Herr Grunder, das würde heissen, dass die Finanzkontrolle im Monopolbereich keine solche Überprüfung mehr vornehmen könnte. Das kann doch nicht sein! Wenn die Finanzkontrolle feststellt, dass überhöhte Preise zur Auftragsvergabe geführt haben, dann muss sie selbstverständlich intervenieren können. Sie wird das mit einer Verfügung machen, und diese Verfügung wird nachher der gerichtlichen Überprüfung unterstehen. Es ist nicht so, wie Herr Grunder gesagt hat, dass z. B. das Bauwerk dann bereits steht; das ist noch völlig offen, die Intervention kann auch zu einem frühen Zeitpunkt des Vergabeentscheides erfolgen, und dann steht ja auch das Bauwerk noch nicht. Also ich bitte Sie unbedingt, Artikel 59 in der Vorlage zu belassen.
Das sind die Positionen der SP-Fraktion.
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Frau Kollegin Susanne Leutenegger Oberholzer, trotz unserer unterschiedlichen Meinungen habe ich Sie eigentlich als KMU-Vertreterin, weil Sie in Ihrer eigenen Familie ja auch KMU-verbunden sind, immer sehr geschätzt. Sie enttäuschen mich - das muss ich jetzt sagen - mit Ihren Äusserungen, wie Sie mich mit meinem Antrag abkapitelt haben, der ja eigentlich nur dazu dienen soll, die Unternehmen weiter in der Schweiz produzieren zu lassen und damit die Arbeitsplätze zu erhalten. Das müsste doch auch in Ihrem Interesse sein. Aber wenn Sie mich schon so kritisieren, haben Sie sicher eine bessere Lösung als meine, und auf die bin ich gespannt.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Wissen Sie, Frau Flückiger, ich muss entscheiden. Ihr Antrag taugt jetzt also beim besten Willen nicht dazu, weder die KMU noch die familienfreundlichen Unternehmungen zu retten. Sie haben als weiteres Zuschlagskriterium die unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern. Wir wollen ja kein Wolkengesetz machen, keine Wolkenschiebereien, sondern konkret sagen, nach welchen Kriterien entschieden wird.
Können Sie mir sagen, wie Sie nachher bei mehreren Subunternehmerketten entscheiden werden? Können Sie mir sagen, welcher Index für die Korrektur massgebend wäre? Das sind doch alles Fragen, die Sie nicht beantworten können und hier in Ihrem Votum auch nicht beantwortet haben.
Das ist meine massive Kritik an Ihrem Antrag. Bringen Sie Zuschlagskriterien wie z. B. die Familienfreundlichkeit usw. im Nichtstaatsvertragsbereich, und wir werden das unterstützen! Wir warten gerne auf Ihre Vorschläge.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Ich spreche für die Grünliberalen noch zum Block 4. Die Grünliberalen werden im Block 4 überall der Mehrheit folgen, mit Ausnahme von Artikel 41 Absatz 2 und Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe h, wo wir der Minderheit I (Landolt) bzw. der Minderheit Rytz Regula folgen.
Lassen Sie mich ganz kurz noch zur gerade eben angesprochenen Minderheit Flückiger zu Artikel 29 Absatz 1bis etwas sagen. Die Idee, etwas Heimatschutz zu betreiben und quasi die Herstellungs- oder Gestehungskosten oder das Preisniveau oder halt die Billiglohnsituation in einem Herstellerland zu berücksichtigen, die ist interessant. Sie ist immer wieder aufgekommen. Sie ist aber mit den Handelsverträgen, die wir haben, einfach nicht einvernehmlich lösbar. Als exportorientiertes Land ist es für uns wahnsinnig wichtig, dass uns die Exportmärkte offenstehen, und einseitige Restriktionen dieser Art und Weise - Heimatschutz -, die funktionieren einfach nicht.
Bei der Diskussion darüber, was man denn für einen Index nehmen könnte, weil man ja etwas machen müsste, was willkürfrei wäre, bin ich darauf gekommen, dass man ja den Big-Mac-Index nehmen könnte, den gibt es in allen industrialisierten Ländern. Dann hätte man wenigstens ein Kriterium. - Nein, aber im Ernst: Bitte lehnen Sie diesen Minderheitsantrag ab! Er ist gut gemeint, aber er ist nicht vereinbar mit unseren übergeordneten Verträgen, und mit der Exportindustrie der Schweiz schon gar nicht.
Lassen Sie mich noch kurz zu Artikel 41 Absatz 1 und Absatz 2 sprechen. Zu Absatz 1 liegt ein Antrag der Minderheit Walti Beat vor, die zum bundesrätlichen Entwurf zurück will in der Frage, was denn eigentlich das Hauptkriterium sein soll, um den Zuschlag für einen Auftrag oder eine Lieferung zu erteilen. Wir kämpfen eigentlich schon seit Jahren damit, dass wir in der Politik - in der Exekutive wie in der Legislative - sagen, die Nachhaltigkeit habe ein grosses Gewicht. Es kommt nicht in ersten Linie darauf an, welchen Kaufpreis Sie bezahlen; die Kosten eines Produktes oder einer Dienstleistung über die gesamte Dauer des Vertrages sind eigentlich massgebend. Bei einem Gebäude beispielsweise ist es so, dass Sie Handgelenk mal Pi damit rechnen können, dass die Gestehungskosten etwa ein Drittel der Gesamtkosten über die gesamte Lebensdauer dieses Gebäudes hinweg betragen. Damit ist bloss ein Drittel der Gesamtkosten dann eben tatsächlich das, was Sie als Kaufpreis im Gesetz haben.
Wenn Leo Müller zu seiner Minderheit II sagt, es könne Situationen geben, in denen der Preis der Leistung als Zuschlagskriterium gar nicht beachtet werden soll, dann verstehe ich es so, dass es der Preis ist, den man am Anfang bezahlt, dass man aber selbstverständlich die gesamten Life-Cycle-Kosten halt eben mit einrechnet, mit allen internen und externen Kosten, die der öffentlichen Hand entstehen. Dann steht das auch keineswegs im Widerspruch zu unseren grundsätzlichen Regelungen im Finanzhaushaltgesetz und ähnlichem; es ist dann nach wie vor der haushälterische Umgang mit den Mitteln, die wir zur Verfügung haben. Dann macht es eben Sinn, wenn man unter Umständen darauf verzichtet, nur den Kaufpreis, diesen ersten Preis, zu nennen, sondern sagt, es gehe bei einer intelligenten oder langdauernden Leistung eben um die Life-Cycle-Kosten. Darum kann es eben durchaus sein, dass man diese Kriterien so setzt.
Bei Infrastrukturbauten beispielsweise kann es sein, dass die Erstellungskosten nur gerade zehn Prozent dessen ausmachen, was der Staat über Steuergelder oder Gebühren usw. bis ans Ende der Lebensdauer dafür bezahlt. Bei der EDV kann das Verhältnis noch einmal anders sein, bei langdauernden Leistungsverträgen ebenfalls.
Es ist auch so, dass ich der Überzeugung bin, dass die Vergabestellen eigentlich dieser Nachhaltigkeit bei der Vergabe sehr wohl nachleben wollen. Es braucht aber auch ein Zeichen der Politik, von uns, dass wir ihnen dabei den Rücken stärken und sagen: "Ja, wir wollen das tatsächlich, Nachhaltigkeit soll ein Kriterium sein." Wenn wir hier jetzt wieder zurückbuchstabieren und wieder sagen, es sei eigentlich nur der Preis ausschlaggebend, oder mindestens zur Hauptsache, dann vernichten wir alle diese Anstrengungen, die wir gemacht haben, um in Zukunft die Gesamtkosten im Auge zu behalten und der Nachhaltigkeit Vorrang zu geben.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Nur ganz kurz, Herr Kollege. Sind Sie mit mir einig? Wenn wir eine Änderung in der Vergabekultur wollen, mehr in Richtung Nachhaltigkeit und eben mit dieser Diversität der Kriterien - Qualität und so - dann heisst das auch, dass dieses Parlament bei den Budgetdebatten, wo es dann um Beschaffungen geht, halt auch das Preisschild beachten muss und nicht immer alles herunterkürzen kann, wie das auf der rechten Ratsseite regelmässig passiert.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Frau Birrer-Heimo, besten Dank für die Frage. Ich fühle mich hier als Vertreter der Grünliberalen genauso angesprochen, und darum haben Sie die Frage auch gestellt. Selbstverständlich: Ich gehe völlig mit Ihnen einig, dass wir uns viel stärker bewusst sein müssen, dass Beschaffungen halt eben auch ein grösseres Risiko beinhalten können. Wir sollten uns hier auch ehrlich zeigen gegenüber einer innovativen, einer progressiven Beschaffung bei diesen Geschäften und auch die notwendigen Ressourcen im Bereich der Verwaltung, die diese Beschaffungen macht, zur Verfügung stellen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Das Know-how muss da sein. Wir müssen diesen Leuten den Rücken stärken, damit sie das auch tun können.
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Ich gehe durch diesen Block 4. Zu Artikel 29 Absatz 1 hat die Mehrheit der Kommission ein Signal zugunsten des Qualitätswettbewerbs gesetzt. Wir können uns diesem Antrag anschliessen. Ich mache eine kleine Klammerbemerkung: Sie haben dort das Kriterium "Verlässlichkeit des Preises" aufgenommen. Das würden wir gerne im Zweitrat noch einmal diskutieren und definieren, was "Verlässlichkeit des Preises" heisst. Es geht grundsätzlich, denke ich, in die Richtung der Vorlage, die Sie heute beraten. Wir können dementsprechend damit leben und würden das mit dem Ständerat noch einmal anschauen.
Wir bitten Sie, den Antrag der Minderheit Müller Leo abzulehnen. Der würde nicht mehr in dieses Konzept passen.
Ich komme zu Artikel 29 Absatz 1bis, zum "Artikel Flückiger", wenn man dem so sagen darf. Es geht hier um die Gestaltung des Zuschlagskriteriums "Preisniveaus in anderen Ländern". Vorab sei gesagt, dass wohl sicherlich viele in diesem Saal die Besorgnis von Frau Flückiger teilen, dass wir in unserem Hochlohnland Aufträge an billigere Anbieter verlieren. Dieses Problem ist im Grundsatz nicht bestritten. Die Frage ist einfach, ob dieser Antrag ein Ansatz zur Lösung ist. Es ist aus zweierlei Hinsicht, glaube ich, kein Ansatz zur Lösung: Zum einen werden wir damit international an die Wand fahren, da dies sämtlichen Grundsätzen widersprechen würde, sodass Sie sicher sein können: Wenn wir das anwenden würden, kämen sogleich erste Klagen, und wir würden die Verfahren verlieren. Damit würden wir der Sache einen schlechten Dienst erweisen. Zum andern freut es mich, dass Sie Vertrauen in den Bundesrat haben, was sich darin zeigt, dass sie schreiben, der Bundesrat werde die Einzelheiten regeln. Das ist aber eine schwierige Geschichte. Ich weiss nicht, ob wir das tun könnten, obschon ich dem Bundesrat eigentlich viel zutraue. Viele haben gefragt, ob es Alternativen gäbe. Die Alternativen haben wir, denke ich, im Zweckartikel dieses Gesetzes festgelegt: Wir haben die Möglichkeit, der Qualität mehr Gewicht zu geben. Bei der Qualität gehören wir ja weltweit zur Spitze. Und wir haben das Kriterium der Nachhaltigkeit eingebaut, was seinerseits auch entsprechende Möglichkeiten zulässt. Wir müssen also diesen Weg über Qualität und Nachhaltigkeit gehen und uns dort spezialisieren und dort Spezifikationen festlegen. Damit erreichen wir mehr als mit dieser Bestimmung, die international nicht tragbar und auch kaum umsetzbar wäre. Ich kann es noch einmal sagen: Es ist unser Bestreben, diesen Merkmalen, diesem Aspekt des Gesetzes entsprechend Gewicht zu geben, um diesem Anliegen zu entsprechen.
Nebenbei gestatte ich mir noch einen Werbespot für die Steuervorlage 17. Das ist eine wichtige Vorlage, und sie bringt uns auch Arbeitsplätze in der Schweiz. Es geht also nicht nur darum, Abwanderung von Arbeitsplätzen zu verhindern, sondern darum, deren Zuwanderung zu ermöglichen. Mit der Steuervorlage 17 wäre dies der Fall.
Bei Artikel 29 Absatz 2 geht es um die Frage, ob auch die Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende berücksichtigt werden sollen. Das ist grundsätzlich auch ein Anliegen von uns. Es besteht die Möglichkeit, dies in diesem Gesetz festzuschreiben. Allerdings haben wir etwas Mühe mit der Formulierung des Antrages der Minderheit Pardini, der eine zwingende Bestimmung vorsieht. Wäre es eine Kann-Formulierung, könnten wir damit leben. Wenn Sie diesen Antrag der Minderheit Pardini annehmen, werden wir mit dem Ständerat darüber diskutieren, ob es allenfalls eine Kann-Formulierung werden kann und nicht eine absolut zwingende Bestimmung bleiben muss. Wenn wir aber schon von Lernenden sprechen, hätte es durchaus seine Berechtigung, dass auch die älteren Arbeitnehmenden in dieser Bestimmung genannt werden. Da teile ich die Auffassung von Frau Leutenegger Oberholzer.
Bei Absatz 3 haben wir wieder eine Minderheit Flückiger Sylvia. Hier bitten wir Sie, diesen Antrag abzulehnen. Die Vergabestelle muss diesbezüglich einen Ermessensspielraum haben, um die Umstände des Einzelfalls würdigen zu können. Das ist eigentlich bisher auch die Auffassung der Rechtsprechung und die Auffassung der Lehre. Mit der Annahme des Antrages der Minderheit Flückiger Sylvia würden wir das stören.
Bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien haben wir einen weiteren Minderheitsantrag Flückiger Sylvia. Hier möchte ich darauf hinweisen, dass wir das Verhältnis von Preis und Qualität bereits in Artikel 29 Absatz 1 geregelt haben. Ein Teil des Antrages ist also in Artikel 29 geregelt. Die standardisierten Güter wiederum werden in Artikel 41 Absatz 2 geregelt. Damit ist dieser zusätzliche Absatz eigentlich unnötig, weil wir das bereits an anderen Orten geregelt haben.
Ich komme damit zu Artikel 41. Hier beantragt die Mehrheit Ihrer Kommission die Formulierung "das vorteilhafteste Angebot" anstelle von "das wirtschaftlich günstigste Angebot". Das ist wiederum eine Gewichtung bezüglich Qualität und Nachhaltigkeit. Wir können das im Sinne Ihrer Stossrichtung übernehmen, müssen uns aber vorbehalten, das mit den Kantonen dann im Bereich der Harmonisierung zu regeln. Diese Begrifflichkeit hat auch in dieser Arbeitsgruppe zu sehr vielen Diskussionen Anlass gegeben. Wir würden das aber übernehmen und damit den Antrag, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen, eigentlich zurückstellen und dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission den Vorzug geben.
Bei Absatz 2 haben wir einen Antrag der Minderheit I (Landolt). Unserer Meinung nach ist dieser unnötig. Es ist eine Wiederholung der Grundsätze, die wir bereits in Artikel 11 festgelegt haben. Wir sind jetzt in Bereichen, in denen sich Wiederholungen ergeben. Man sollte sich eigentlich rein gesetzestechnisch nicht wiederholen.
Zur Minderheit II (Müller Leo) bei diesem Absatz ist doch anzumerken, dass es ganz ohne Preisgewichtung nicht geht. Wir haben den haushälterischen Umgang mit Steuergeldern ebenfalls einzuhalten. In dieser Güterabwägung ist der Antrag der Minderheit II etwas neben den Schuhen, wenn ich es mir erlauben kann, das so auszudrücken.
Zu Artikel 42 liegt der Einzelantrag Guhl vor. Hier geht es um den Rechtsschutz bei Vergaben unterhalb des Staatsvertragsbereichs. Man hat das in der Kommission auch diskutiert. Der Antrag Guhl geht unserer Ansicht nach zu weit, und wir würden Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen.
Bei Artikel 42 haben wir einen Antrag der Minderheit Birrer-Heimo. Dieser Antrag führt zu einem zusätzlichen Rechtsschutz. Wir haben diese Frage in der Kommission ja ebenfalls diskutiert. Die Mehrheit hat das abgelehnt und möchte sich auf ihren Antrag beschränken. Ich bitte Sie auch, diesen Antrag, der den Rechtsschutz ausbauen will, abzulehnen.
Bei Artikel 42 Absatz 2 gibt es einen Minderheitsantrag Birrer-Heimo. Wir bitten Sie, ihn abzulehnen und dem Bundesrat zu folgen.
Damit komme ich zu Artikel 44. Zu Artikel 44 gibt es einen Einzelantrag Regazzi, in dem es um Ethik geht. Wir sind der Meinung, dass wir diesen Bereich bereits in Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe e abgedeckt haben. Er nimmt das eigentlich auf. Wenn man diesen Artikel ergänzt, ist die Gefahr wiederum, dass wir nicht mehr Sicherheit schaffen, sondern mehr Unsicherheiten, weil wir einen Begriff, der eigentlich üblich ist, um zusätzliche Begriffe erweitern. Wir sind der Meinung, dass das, was wir vorgesehen haben und was die Kommission aufgenommen hat, genügt.
Dann komme ich, immer noch in Artikel 44, zu Absatz 2 Buchstabe f. Da gibt es den Antrag der Minderheit Flückiger, die die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit aus dem Gesetz streichen möchte. Ich denke, das wäre ein falsches Zeichen. Wir haben das jetzt doch schon einige Zeit in diesem Gesetz. Es ist darauf hingewiesen worden, wann das erarbeitet worden ist. Das jetzt zu streichen ist ein Signal, das falsch ist. Der Grundsatz ist ja eigentlich unbestritten, und wir übernehmen geltendes Recht. Der Antrag würde eigentlich auch der Bundesverfassung widersprechen.
Ebenfalls zu Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe f gibt es einen Antrag einer Minderheit Vogt. Die Bestimmungen zur Berücksichtigung eines Vorranges für erwerbstätige Inländerinnen und Inländer haben wir bereits im Artikel 12 Absatz 1 geregelt. Dort ist dieser Antrag grundsätzlich behandelt worden.
Immer noch in Artikel 44, zu Absatz 2, gibt es einen Minderheitsantrag Rytz Regula. Er möchte als Ausschlussgrund in einem neuen Buchstaben h die Nichteinhaltung der "am Ort der Leistung massgeblichen Bestimmungen zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen" einfügen. Davor möchte ich warnen: Wir haben das umfassend in der Zweckbestimmung, Artikel 2, und bei den Grundsätzen, Artikel 11, geregelt. Es ist eher gefährlich, wenn man hier einen einzelnen Punkt aufnimmt, weil man damit den Grundgedanken des Gesetzes schwächt. Dieses Anliegen ist in den Grundsätzen eigentlich genügend und umfassend abgedeckt. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Ich komme zu Artikel 48. Hier gibt es noch eine Frage zu den Sprachen. Die Kommission hat in Absatz 5 bei den Sprachen zusätzliche Punkte aufgenommen. Der Bundesrat ging in seiner Vorlage davon aus, dass er bezüglich der Sprachanforderungen einen vernünftigen Vorschlag gemacht hat. Er hat versucht, alle Anträge aus dem Parlament in eine praktikable, kostengünstige Variante einzupacken. Er hat insbesondere dem Gebot der sparsamen Verwendung der öffentlichen Mittel Rechnung getragen. Eine ursprüngliche Umsetzungsvariante von Ihrer Seite hätte bedeutet, dass wir - hören Sie gut zu - für 800 Millionen Franken Übersetzungskosten gehabt hätten. Wir haben bei dieser Maximalforderung nach einer praktikablen Lösung gesucht.
Die Kommission will nun eine etwas weiter gehende Regelung im Gesetz festschreiben. Sie hat gleichzeitig signalisiert, dass sie dem Bundesrat Spielraum für entsprechende Ausnahmen lassen will. Damit können wir grundsätzlich leben. Denn es ist auch hier ein Gebot der Stunde, dass wir eine praktikable, massgeschneiderte Lösung finden. Die Ausnahmen, die Sie dem Bundesrat zugestehen, sollen von der Umsetzung in der Praxis abhängig sein. So sollen Ausnahmen vor allem dann möglich sein, wenn die Sprachanforderungen zu erheblichem Mehraufwand oder zu Mehrkosten führen würden. Ausnahmen sollten auch mit dem Risiko von Fehlern wegen Fehlinterpretationen bei Übersetzungen begründet werden können, zum Beispiel wenn Offerten im Baubereich in einer anderen Sprache als der Baustellensprache eingegeben werden. So viel zu diesem Sprachenartikel.
In Artikel 52 gibt es eine Minderheit Birrer-Heimo. Es geht um um die Beschwerdemöglichkeit bei Aufträgen unterhalb des Schwellenwertes. Dieser Artikel hat die gleiche Stossrichtung wie die Artikel 42 und 54, der Ausbau des Rechtsschutzes. Wir bitten Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Das Gleiche kommt noch einmal in Artikel 54 Absatz 2, mit dem Minderheitsantrag Birrer-Heimo. Hier geht es um die aufschiebende Wirkung. Wir sind der Meinung, dass in diesen Fragen ein einfacher Schriftenwechsel mit dem Gericht genügen muss. Es ist wieder eine Güterabwägung zwischen Bürokratie, bürokratischem Aufwand auf der einen Seite und dem Nutzen auf der anderen Seite. Ich denke, dass wir und die Kommission hier grundsätzlich eine vernünftige Lösung vorgeschlagen haben.
Zu Artikel 59, dem Antrag Grunder: Ich glaube, hier ist etwas ein Sturm im Wasserglas entstanden, denn was wir hier ins Gesetz schreiben, steht bereits in der Verordnung und ist in der Verwaltung eigentlich Courant normal. Wenn Sie den Artikel lesen, sehen Sie, dass wir tatsächlich von freihändigen Vergaben ausgehen. Freihändige Vergaben sind Vergaben, bei denen keine Wettbewerbssituation entsteht. Ich erinnere mich an meine Zeit im VBS; dort überprüfen wir, die EFK oder interne Revision zahlreiche solcher Vergaben im freihändigen Verkehr, und dort werden tatsächlich Hunderttausende von Franken zurückgefordert, wenn das nicht belegt werden kann - und im Übrigen auch anstandslos bezahlt. Das finden Sie auch in unserer Rechnung. Ich denke, wenn man von diesen Voraussetzungen, von der bestehenden Praxis ausgeht, dann ist das nichts Ungeheuerliches, sondern wir übernehmen einfach etwas, was bisher in der Verordnung geregelt wurde, in das Gesetz. Es funktioniert in der Praxis, und es wird dort angewendet, wo freihändige Vergaben erfolgt sind.
Dann haben wir noch die Frage zum Öffentlichkeitsrecht, die Frau Regula Rytz gestellt hat. Hier gilt es einfach auch, eine Güterabwägung vorzunehmen: Auf der einen Seite steht das Bedürfnis der Öffentlichkeit, auf der anderen Seite der Schutz des Anbieters. Der Bundesrat ist bei seinem Entwurf davon ausgegangen, dass wir als innovatives Land sehr oft Offerten haben, die auch ein gewisses Geschäftsgeheimnis beinhalten oder ein gewisses Vorgehen, in das Einblick zu erhalten die Konkurrenz durchaus interessiert ist. Es gelten hier der Schutz des geistigen Eigentums, wenn Sie so wollen, und das Öffentlichkeitsrecht. Sie haben mich gefragt, ob ich damit leben kann: Ich kann damit leben.
Aber es wird zweifellos auch Enttäuschungen geben, gerade bei innovativen Unternehmen, die innovative Projekte lancieren, innovative Offerten machen und die dann damit rechnen müssen, dass ihr Geschäftsgeheimnis veröffentlicht wird. Es ist ja dann so, dass die Leute schon wissen, wo sie das Öffentlichkeitsrecht einfordern und wo sie dann Einblick wollen. Das heisst für uns dann auch, dass wir in den Absprachen allenfalls Einschwärzungen machen. Aber es gibt natürlich diese unterschiedlichen Interessen, die der Bundesrat für unser innovatives Land jetzt etwas höher gewichtet hat. Aber das Öffentlichkeitsrecht kann auch hier angewendet werden - auch mit Enttäuschungen auf dieser Seite.
So weit meine Bemerkungen zu Block 4.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
Monsieur le conseiller fédéral, à l'article 48 alinéa 5, le projet du Conseil fédéral précise la chose suivante: "Le Conseil fédéral fixe des exigences supplémentaires" - de la procédure. "Il peut tenir compte de manière appropriée du plurilinguisme de la Suisse." Si j'ai bien compris vos propos sur l'article 48 alinéa 5 lettre a, est-ce que vous partagez la position de la commission qui exige à cet article que les appels d'offres et les adjudications soient être publiés dans deux langues officielles au moins, dont notamment la langue officielle du lieu où la construction est prévue?
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Ja, diese Auffassung teilen wir grundsätzlich - ich habe es erläutert -, wenn Sie dem Bundesrat auch eine gewisse Ausnahmemöglichkeit geben, um dort, wo der Aufwand zu bürokratisch oder zu gross wäre, in der Praxis eine Lösung zu finden.
Ich kann noch etwas zu Ihrer Frage von heute Nachmittag zu Artikel 36 Buchstabe h sagen: Es gibt diese Harmonisierungsbestrebungen. Wir gehen davon aus, dass das, was in den Ausschreibungsunterlagen steht, so richtig ist und wir in der Kommission mit den Kantonen auch eine entsprechende Praxis entwickeln werden, die Ihrem Anliegen gerecht wird und auch die Umsetzung dieses Papiers in die richtige Richtung lenkt.
Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD
Meine Einzelanträge wollen den Rechtsschutz ausserhalb des Staatsvertragsbereichs verbessern. Meiner Ansicht nach darf es nicht sein, dass ein Anbieter, der den Auftrag nicht bekommt und im Anschluss im Rechtsverfahren den Zuspruch erhält, nur eine Entschädigung bekommt. Er hätte eigentlich den Auftrag erhalten müssen, kriegt dann aber letztendlich nur Schadenersatz zugesprochen, aber hat kein Anrecht auf den eigentlichen Auftrag.
Ich spüre, dass das in der Kommission nicht ausgiebig genug diskutiert wurde, und werde meine beiden Anträge zurückziehen. Ich wollte Sie aber noch fragen, ob Sie bereit sind, diesen Aspekt in der ständerätlichen Kommission dann nochmals zu diskutieren.
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Ja, es ist tatsächlich ein Bereich, der wahrscheinlich eine Vertiefung braucht. Ich gehe davon aus und werde das in der Kommission des Ständerates dann auch zur Sprache bringen.
Regazzi Fabio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion
Ich bedaure es, aber es ist nicht unerwartet, dass Sie meinen Einzelantrag nicht annehmen wollen. Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, dass die Firma Condotte Cossi, eine italienische Baugruppe, öffentliche Aufträge in Milliardenhöhe bekommen hat, unter anderem für den Ceneri-Basistunnel. Ich weiss aber nicht, ob Sie informiert sind, dass Condotte Cossi vor einigen Jahren das Anitmafia-Zertifikat entzogen worden ist und dass deren Präsident, ein gewisser Duccio Astaldi, wegen Auktionsstörungen und Mafiavereinigung verhaftet worden ist. Frage: Ist es für Sie nachvollziehbar, dass eine solche Firma - es gibt aber auch andere Fälle, vor allem bei uns im Tessin - weiterhin den Zuschlag für öffentliche Aufträge erhalten kann?
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Wir haben im zitierten Artikel eine Regelung zum Korruptionsbereich, die das ausschliesst. Ob das mit diesem Artikel abgedeckt wird, kann ich im Moment aus dem Stand heraus nicht beurteilen. Aber ich denke, Ihr Hinweis macht es notwendig, dass man diese Formulierung im Ständerat allenfalls noch einmal überprüft.
Ich kenne aber die italienischen Verhältnisse etwas zu wenig, um eine abschliessende Antwort geben zu können.
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion
Herr Bundesrat, Sie haben gesagt, Sie würden meinen Minderheitsantrag II zu Artikel 41 Absatz 2 "neben den Schuhen" finden. Abgesehen davon, dass es manchmal Sinn macht, barfuss unterwegs zu sein, möchte ich doch eine ernsthafte Frage stellen: Haben Sie diesen Minderheitsantrag gelesen? Es ist ja so, dass in der Regel der Preis nach wie vor eine grosse Rolle spielen soll und dass gemäss dem zweiten Teil dieses Antrages nur bei besonderen Ausnahmefällen die Möglichkeit gegeben werden kann - kann! Es geht also um eine Kann-Formulierung. Ich weiss daher nicht und frage Sie, wieso ein solcher Antrag so "neben den Schuhen" sein soll.
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Mein Vorbehalt geht dahin, dass diese Kann-Formulierung auch für den Preis gilt. Der Preis kann nicht nur als Kann-Bestimmung formuliert sein, da würden wir unserem Finanzhaushaltgesetz etwas widersprechen. Der Preis muss in jedem Fall ein Element sein, das darf nicht nur eine Kann-Bestimmung sein. Mit den anderen Punkten wäre ich einverstanden. Aber wenn wir das Geld - ich muss ja auch auf das Geld schauen - nur als Kann-Formulierung einbringen, dann ist das für mich zu wenig.
Feller Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Nous abordons le compte rendu des délibérations de la commission pour ce qui concerne le bloc 4, en commençant par l'article 29 alinéa 1 consacré aux critères d'adjudication. La commission a complètement retravaillé la disposition de manière à mettre sur un pied d'égalité le critère du prix et celui de la qualité. S'agissant des autres critères, selon la version soutenue par la majorité de la commission, ils doivent être pris en considération par l'adjudicateur, étant entendu que la liste n'est pas exhaustive.
Une minorité Müller Leo propose de ne mentionner à l'article 29 alinéa 1 qu'une liste de critères qui peuvent être pris en considération par l'adjudicateur. La proposition défendue par la minorité a été repoussée en commission par 19 voix contre 3 et 2 abstentions.
En effet, selon la version de la minorité, le critère du prix pourrait être retenu de façon facultative par l'adjudicateur, ce qui n'est guère admissible dans la logique des marchés publics. Le critère de la qualité pourrait, quant à lui, être purement et simplement exclu par l'adjudicateur, ce qui serait contraire à la volonté de la commission de mieux faire reconnaître le rapport qualité-prix des offres présentées par les soumissionnaires.
La minorité Flückiger Sylvia propose d'ajouter à l'article 29 un alinéa 1bis obligeant l'adjudicateur, lors de la pondération du critère du prix, à tenir compte des différents niveaux de prix pratiqués dans les pays où la prestation est fournie. La commission vous recommande, par 15 voix contre 7 et aucune abstention, de rejeter la proposition défendue par cette minorité.
Le recours à des critères sans lien avec les prestations pouvant faire l'objet des marchés, comme les différences entre les niveaux de prix des pays, violerait non seulement les dispositions de l'accord de l'OMC mais aussi l'accord bilatéral conclu avec l'Union européenne sur certains aspects concernant les marchés publics et les accords de libre-échange conclus avec des Etats tiers. Pour la Suisse, il est indispensable que les engagements pris soient respectés afin de garantir aux entreprises helvétiques un accès non discriminatoire aux marchés étrangers.
A l'article 29 alinéa 2, la minorité Pardini propose que, pour les marchés non soumis aux accords internationaux, l'adjudicateur prenne en compte obligatoirement les places de formation professionnelle initiale ainsi que les places de travail pour les travailleurs âgés mises à disposition par les soumissionnaires.
La majorité de la commission vous recommande de repousser cette proposition au profit de la version du Conseil fédéral, qui prévoit la possibilité pour l'adjudicateur de tenir compte des places de formation professionnelle initiale mises à disposition par les soumissionnaires. La formulation potestative se justifie par le fait que certains secteurs ne forment guère d'apprentis. S'agissant du critère de la mise à disposition de places de travail pour les travailleurs âgés, il est insuffisamment précis. Faut-il par exemple ne prendre en considération que les postes nouvellement mis au concours ou se fonder sur les employés, dans une entreprise donnée, ayant atteint un certain âge? Ce genre de questions compliquerait singulièrement le travail tant de l'adjudicateur que des soumissionnaires.
A l'article 29 alinéas 3 et 4, deux propositions de minorité Flückiger Sylvia visent, en substance, à préciser que la pondération du prix doit se faire en fonction de la complexité de l'objet du marché. La commission vous recommande, par 15 voix contre 8 et aucune abstention, de refuser les modifications défendues par ces minorités. En effet, toute la problématique des critères d'adjudication est déjà traitée de façon précise à l'article 29 alinéa 1 du projet de loi.
A l'article 41 alinéa 1 se pose la question de savoir comment qualifier l'offre du soumissionnaire auquel le marché doit être adjugé. La majorité de la commission propose que le marché soit adjugé au soumissionnaire qui présente l'offre la plus avantageuse. Cette notion permettrait de tenir davantage compte du rapport qualité-prix que du seul critère du prix, dans la droite ligne du texte élaboré par la commission à l'article 29 de la loi.
La minorité Walti Beat propose d'en rester à la version présentée dans le projet du Conseil fédéral, qui prévoit que le marché doit être adjugé à l'offre économiquement la plus avantageuse. La commission vous recommande, par 18 voix contre 6 et aucune abstention, de rejeter la proposition défendue par cette minorité.
L'article 41 alinéa 2, tel que rédigé dans le projet du Conseil fédéral, prévoit que les prestations standardisées peuvent être adjugées sur la base du seul critère du prix le plus bas. La minorité I (Landolt) souhaite assortir la règle proposée par le Conseil fédéral d'une condition. Ainsi, le prix le plus bas pourrait être le seul critère retenu pour les prestations standardisées à condition que les spécifications techniques concernant les prestations permettent de garantir le respect d'exigences élevées en matière de durabilité sociale, écologique et économique.
Il y a également une minorité II (Müller Leo) qui souhaite compléter et affiner la règle proposée par le Conseil fédéral. Selon cette minorité, lors de la pondération des critères d'adjudication, le prix de la prestation doit être fixé en fonction de la complexité de l'objet du marché. Si les prestations sont non standardisées ou innovantes, l'adjudicateur pourrait même renoncer à tenir compte du critère du prix.
La majorité de la commission vous recommande d'en rester à la version du Conseil fédéral. L'expression "exigences élevées" utilisée dans la proposition de la minorité I est floue. La prise en compte du seul critère du prix peut être admise en particulier lorsque des normes généralement reconnues définissent la qualité du produit d'une manière suffisamment précise ou que les aspects écologiques sont d'ores et déjà pris en compte au niveau des spécifications techniques.
S'agissant de la minorité II, la majorité de la commission considère que le critère du prix doit toujours être pris en compte, y compris lorsque les prestations sont innovantes. L'adjudicateur peut tout au plus réduire la pondération du critère du prix dans des marchés très complexes ou innovants.
Aux articles 42 alinéas 1, 2 et 3, 52 alinéa 2 et 54 alinéa 2, la proposition de la minorité Birrer-Heimo vise à remplacer la distinction entre les marchés soumis aux accords internationaux et les marchés non soumis aux accords internationaux par une distinction fondée sur la valeur seuil déterminante pour les procédures ouverte et sélective. La commission vous recommande de rejeter cette proposition par 13 voix contre 6 et aucune abstention.
Le concept de protection juridique proposé par le Conseil fédéral se fonde sur la distinction entre les marchés soumis aux accords internationaux et ceux qui n'y sont pas soumis. Les premiers continueront de bénéficier d'une protection juridique intégrale, tandis que les seconds bénéficieront à l'avenir d'une protection juridique dite inférieure. On obtiendra ainsi une extension mesurée de la protection juridique, sans grand effort supplémentaire et sans retard inutile dans le cas de marchés importants.
L'article 44 concerne les motifs pour lesquels un adjudicateur peut exclure un soumissionnaire de la procédure d'adjudication, le radier d'une liste ou révoquer une adjudication. La minorité Rytz Regula souhaite mentionner un motif supplémentaire d'exclusion, à l'alinéa 2 lettre h, consacré à la violation des exigences en matière de préservation de la nature et de protection de l'environnement. La commission vous recommande, par 11 voix contre 7 et 2 abstentions, de rejeter cette proposition.
En effet, l'article 44 dresse une liste non exhaustive de situations dans lesquelles l'adjudicateur peut exclure des soumissionnaires de la procédure d'adjudication. Si l'on se met à évoquer expressément des motifs environnementaux, d'autres milieux pourraient exiger la mention dans la liste d'autres normes de conduite imposées par la loi, par exemple en matière de protection des travailleurs.
Nous sommes également saisis de trois propositions individuelles: la proposition Regazzi à l'article 44; la proposition Guhl à l'article 54; la proposition Grunder à l'article 59. Ces propositions n'ont d'aucune manière été traitées en commission, c'est pourquoi je ne suis pas en mesure de vous donner l'appréciation de cette dernière.
Après plus de huit heures de débats consacrés à ce projet de loi, j'aimerais, au nom de la commission, remercier très chaleureusement d'une part le représentant du Conseil fédéral, Monsieur le conseiller fédéral Maurer, d'autre part les représentants de l'administration pour leurs éclairages, leurs impulsions et, parfois aussi, les remarques critiques émises dans le cadre des longs et exigeants travaux de la commission.
Pardini Corrado · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Wir kommen zum Block 4. Im Block 4 werden die Vergabeanforderungen, Zuschlagskriterien sowie der Ablauf des Vergabeverfahrens, die Fristen und die Veröffentlichungen, der Rechtsschutz, das Einsichtsrecht und dann die Schlussbestimmungen behandelt.
Ich komme zu den Anträgen der Minderheiten. In Artikel 29 Absatz 1 will eine Minderheit Müller Leo die zwingende Formulierung der Mehrheit bei der Berücksichtigung der Zuschlagskriterien durch eine Kann-Formulierung ersetzen. Die Mehrheit verlangt dort zwingend, dass neben dem Preis und der Qualität fortfolgend weitere Kriterien berücksichtigt werden. Der Minderheitsantrag würde dazu führen, dass Preis und Qualität, die in der Fassung der Mehrheit zwingend sind, relativ würden und nicht zwingend bei der Beurteilung angeschaut werden müssten. Die Kommission hat den Antrag Müller Leo mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, weil die Kommission fand, dass Qualität und Preis bei der Beurteilung einer Offerte in jedem Fall zwingend berücksichtigt werden müssen.
Dann haben wir bei Artikel 29 Absatz 1bis eine Minderheit Flückiger Sylvia, die verlangt, dass der Preis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird, beurteilt wird. Die Kommission hat den Antrag Flückiger Sylvia mit 15 zu 7 Stimmen ohne Enthaltungen abgelehnt, und dies aus drei Überlegungen. Erstens hält die Mehrheit fest, dass dieser Antrag, der nur rudimentär vorliegt, auf jeden Fall auch in seinen heutigen Eckwerten diametral jeglicher WTO-Richtlinie und jeglichen WTO-Grundsätzen widerspricht. Somit würde eigentlich der gesamte Prozess, den wir seit über acht Stunden debattieren, obsolet. Die Schweiz müsste mit einer Klage rechnen, die sie nach Aussagen der Verwaltung und des Bundesrates auf jeden Fall verlieren würde. Das ist das erste Argument.
Das zweite Argument ist: Es ist nicht klar, was für eine Preisliste dann angewendet werden soll. Es wurde viel diskutiert und lobbyiert. Da wurden Lohnstückkosten, da wurden Mietzinskalkulationen ins Feld geführt, da wurden irgendwelche Kalkulationen von Krankenkassenbeiträgen debattiert. Also, es ist unklar, was man damit will. Es gibt auch kein Präjudiz, auf das man zurückgreifen könnte. Die Kommission hat auch aus diesem Grund die Ablehnung das Antrages empfohlen.
Zu guter Letzt war ein ökonomisches, ein volkswirtschaftliches Argument für die Kommission wichtig, nämlich dass jeder zweite Franken in diesem Land im Ausland verdient wird und unser Wohlstand, unsere soziale und ökonomische Prosperität davon abhängig sind, dass wir zum Ausland ein gutes Verhältnis haben und Freihandel betreiben können. Führen wir in der Schweiz protektionistische Ansätze ein, müssen wir natürlich damit rechnen, dass auch das Ausland mit einem gewissen Protektionismus reagieren wird. Das wäre für unsere Wirtschaft, für unsere Arbeitsplätze nachteilig. Das war das dritte Argument.
Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, diesen Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia abzulehnen.
Wir kommen dann zum Artikel 29 Absatz 2. Dort verlangt eine Minderheit Pardini, dass bei den Zuschlagskriterien nebst den Ausbildungsplätzen für Junge neu auch Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer berücksichtigt werden müssen. Die Mehrheit der Kommission möchte das nicht. Sie findet, nur schon die Definition der älteren Arbeitnehmer sei schwierig. Die Kommission war mit 15 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen der Meinung, dass man kein zusätzliches Kriterium für den Zuschlag im Sinne von Arbeitsplätzen für ältere Arbeitnehmer hier im Gesetz festschreiben sollte.
Dann will bei Artikel 29 Absatz 3 eine Minderheit Flückiger Sylvia einen Teil des Absatzes streichen. Sie möchte grundsätzlich den Teil, der wie folgt lautet, streichen: "Sind Lösungen, Lösungswege oder Vorgehensweisen Gegenstand der Beschaffung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet werden." Die Minderheit Flückiger Sylvia möchte, dass auf jeden Fall zwingend immer die Gewichtung deklariert wird, und möchte diese Ausnahme streichen. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben, weil sich die Praxis, wie das in der Kommission dargelegt wurde, bewährt hat.
Wir kommen zu einem weiteren Punkt, zu Artikel 29 Absatz 4. Dort gibt es eine Minderheit Flückiger Sylvia, die die Gewichtung der Zuschlagskriterien verändern möchte. Sie möchte den Preis in Abhängigkeit der Komplexität festlegen; dies mit Ausnahme der standardisierten Güter. Die Mehrheit der Kommission möchte diesem Antrag nicht folgen. Sie möchte beim Entwurf des Bundesrates bleiben, sie möchte diese neue Gewichtung und dieses neue Zuschlagskriterium nicht. Sie empfiehlt Ihnen, den Antrag Flückiger Sylvia abzulehnen.
Wir kommen zu Artikel 41, zur Minderheit Walti Beat. Die Minderheit Walti Beat möchte, wie Herr Walti das auch ausgeführt hat, die Lösung der Kommission mit dem "vorteilhaftesten Angebot", was mehr Spielraum in der Vergabe gibt, durch die Formulierung "wirtschaftlich günstigstes Angebot" ersetzen. Die Mehrheit der Kommission ist anderer Meinung und möchte am neuen Terminus "vorteilhaftestes Angebot" festhalten. Das schliesst auch die Nachhaltigkeit ein und stellt nicht den Preis in den Vordergrund.
Wir kommen zu Artikel 41 Absatz 2. Der Minderheitsantrag I (Landolt) möchte den Preis als einziges Kriterium bei standardisierter Leistung neu mit der Gewährleistung der Nachhaltigkeit verbinden. Er kombiniert das. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass das bereits im Gesetz verankert sei, dass das eine Redundanz wäre. Sie empfiehlt dem Rat, den Minderheitsantrag abzulehnen, weil die Nachhaltigkeit bereits als roter Faden im Gesetz in anderen Artikeln festgelegt werde und hier nicht nochmals wiederholt werden müsse.
Dann gibt es eine Minderheit II (Müller Leo) zu Artikel 41 Absatz 2. Sie möchte grundsätzlich die Differenzierung des Kriteriums Preis je nach Komplexität und Innovationscharakter der Leistung in diesen Konnex stellen. Die Mehrheit der Kommission lehnt auch dieses Vorhaben ab und empfiehlt Ihnen, auch diese Minderheit abzulehnen.
Dann kommen wir zur vorletzten Minderheit Birrer-Heimo, sie betrifft Artikel 42 Absätze 1 bis 3, Artikel 52 Absatz 2 sowie Artikel 54 Absatz 2. Frau Birrer-Heimo schlägt ein neues Konzept vor, nämlich dass man beim Rechtsschutz nicht mehr zwischen Staatsvertragsbereich und Nichtstaatsvertragsbereich unterscheidet, sondern neu den Rechtsschutz einzig allein nach den Kriterien "oberhalb des Schwellenwertes" und "unterhalb des Schwellenwertes" definiert. Damit wird diese Betrachtungsweise des Staatsvertragsbereichs ausgeblendet. Das würde aus Sicht der Minderheit zu einer Ausdehnung und zu einer Verbesserung des Rechtsschutzes führen. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt, bei der Variante zu bleiben, die eben diesen Staatsvertragsbereich für den Rechtsschutz als Kriterium festhält. Sie möchte damit eigentlich am eingeschränkten Rechtsschutz, wie es ihn heute gibt, festhalten.
Ich komme zum letzten Punkt, zum Antrag der Minderheit Rytz Regula. Diese Minderheit möchte, dass es neu zum Ausschluss vom Verfahren und zum Widerruf des Zuschlags kommen kann, wenn die Bestimmungen zum Schutz von Umwelt und natürlichen Ressourcen nicht eingehalten werden. Die Mehrheit der Kommission findet, dass das nicht der Fall sein sollte, weil sie davon ausgeht, dass ansonsten mehrere Anspruchsgruppen diese Liste erweitern würden. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass die bisherigen Kriterien, die zum Ausschluss vom Verfahren bzw. zum Widerruf des Zuschlags führen, genügend seien.
Wir haben nach über achtstündiger Debatte den Schlusspunkt erreicht. Ich möchte mich meinem Vorredner anschliessen und einerseits dem Vertreter des Bundesrates und andererseits auch der Verwaltung für die Begleitung in diesem komplizierten Geschäft danken. Die Arbeit war stets sehr professionell, und wir wurden mit genügend Unterlagen bestückt, sodass wir in der Kommission über sämtliche Informationen verfügten, die notwendig waren, um uns ein Bild der Situation zu machen. In diesem Sinne: Vielen Dank an alle Beteiligten. Ich danke auch Ihnen - für die Geduld und die Aufmerksamkeit.
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Art. 29
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
... Zuschlagskriterien. Sie berücksichtigt neben dem Preis und der Qualität einer Leistung insbesondere Kriterien wie Zweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, Verlässlichkeit des Preises, Kreativität ...
Abs. 2, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Müller Leo, Ritter)
Abs. 1
... Sie kann insbesondere Kriterien berücksichtigen wie Preis und Verlässlichkeit des Preises, Qualität, Zweckmässigkeit, Plausibilität des Angebots, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhaltigkeit, Kreativität ...
Antrag der Minderheit
(Flückiger Sylvia, Aeschi Thomas, Brunner Toni, Egloff, Matter, Rime, Tuena)
Abs. 1bis
Die Auftraggeberin berücksichtigt bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis die unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird. Sie stützt sich dabei auf geeignete Indikatoren der öffentlichen Statistik. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.
Antrag der Minderheit
(Pardini, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Schelbert)
Abs. 2
... Staatsvertragsbereichs berücksichtigt die Auftraggeberin auch, inwieweit die Anbieterin Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung und Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende anbietet.
Antrag der Minderheit
(Flückiger Sylvia, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Matter, Rime, Tuena)
Abs. 3
... bekannt. (Rest streichen)
Antrag der Minderheit
(Flückiger Sylvia, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Matter, Rime, Tuena)
Abs. 4
Bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien ist der Preis der Leistung in der Regel in Abhängigkeit der Komplexität des Beschaffungsgegenstandes festzulegen. Bei standardisierten Gütern kann der Preis das alleinige Zuschlagskriterium sein.
Verfahrensbeitrag
Art. 29
Proposition de la majorité
Al. 1
... les prestations. Outre le prix et la qualité de la prestation, il prend notamment en considération des critères tels que l'adéquation, les délais, la valeur technique, la rentabilité, les coûts du cycle de vie, l'esthétique, le développement durable, la plausibilité de l'offre, la fiabilité du prix, la créativité ...
Al. 2, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Müller Leo, Ritter)
Al. 1
... Il peut prendre en considération des critères tels que le prix et la fiabilité du prix, la qualité, l'adéquation, la plausibilité de l'offre, les délais, la valeur technique, la rentabilité, les coûts du cycle de vie, l'esthétique, le développement durable, la créativité ...
Proposition de la minorité
(Flückiger Sylvia, Aeschi Thomas, Brunner Toni, Egloff, Matter, Rime, Tuena)
Al. 1bis
Lors de la pondération du critère du prix, l'adjudicateur tient compte des différents niveaux de prix pratiqués dans les pays où la prestation est fournie. Il s'appuie sur des indicateurs appropriés émanant de la statistique publique. Le Conseil fédéral règle les détails.
Proposition de la minorité
(Pardini, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Schelbert)
Al. 2
... l'adjudicateur prend en compte la mesure dans laquelle les soumissionnaires offrent des places de formation professionnelle initiale ainsi que des places de travail pour les travailleurs âgés.
Proposition de la minorité
(Flückiger Sylvia, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Matter, Rime, Tuena)
Al. 3
... les documents d'appel d'offres. (Biffer le reste)
Proposition de la minorité
(Flückiger Sylvia, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Matter, Rime, Tuena)
Al. 4
Lors de la pondération des critères d'adjudication, le prix de la prestation est, de manière générale, fixé en fonction de la complexité de l'objet du marché. Le prix peut être l'unique critère d'adjudication pour des biens standardisés.
Abstimmung
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 149 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 22 Stimmen
(5 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 1bis - Al. 1bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 102 Stimmen
Dagegen ... 83 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 133 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 54 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 3 - Al. 3
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 119 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 4 - Al. 4
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 68 Stimmen
Dagegen ... 119 Stimmen
(1 Enthaltung)
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Art. 41
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Das vorteilhafteste Angebot ...
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Walti Beat, Aeschi Thomas, Brunner Toni, Egloff, Lüscher, Wasserfallen)
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Landolt, Bertschy, Birrer-Heimo, Jans, Marra, Masshardt, Pardini, Rytz Regula)
Abs. 2
... Preises erfolgen, sofern aufgrund der technischen Spezifikation der Leistung hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeit in sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht gewährleistet sind.
Antrag der Minderheit II
(Müller Leo, de Buman, Feller, Ritter)
Abs. 2
Bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien ist der Preis der Leistung in Abhängigkeit der Komplexität des Beschaffungsgegenstandes festzulegen. Für weitgehend standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen. Bei komplexen Aufträgen und der Beschaffung nichtstandardisierter oder innovativen Leistungen kann auf den Preis der Leistung als Zuschlagskriterium verzichtet werden.
Verfahrensbeitrag
Art. 41
Proposition de la majorité
Al. 1
... l'offre la plus avantageuse.
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Walti Beat, Aeschi Thomas, Brunner Toni, Egloff, Lüscher, Wasserfallen)
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Landolt, Bertschy, Birrer-Heimo, Jans, Marra, Masshardt, Pardini, Rytz Regula)
Al. 2
... du prix le plus bas, pour autant que les spécifications techniques concernant les prestations permettent de garantir le respect d'exigences élevées en matière de durabilité sociale, écologique et économique.
Proposition de la minorité II
(Müller Leo, de Buman, Feller, Ritter)
Al. 2
Lors de la pondération des critères d'adjudication, le prix de la prestation doit être fixé en fonction de la complexité de l'objet du marché. Les prestations largement standardisées peuvent être adjugées sur la base du seul critère du prix le plus bas. Lors d'un marché complexe et de prestations non standardisées ou innovantes, il peut être renoncé au critère d'adjudication du prix.
Abstimmung
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 159 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 25 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 2 - Al. 2
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 112 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 76 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 144 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 36 Stimmen
(4 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Art. 42
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Der Vertrag kann mit dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag und nach Ablauf der Beschwerdefrist abgeschlossen werden, es sei denn, das Bundesverwaltungsgericht habe einer Beschwerde gegen den Zuschlag aufschiebende Wirkung erteilt.
Antrag der Minderheit
(Birrer-Heimo, Jans, Marra, Masshardt, Pardini, Rytz Regula)
Abs. 1
Bei Aufträgen unterhalb des Schwellenwerts für das offene oder selektive Verfahren darf ein Vertrag ...
Abs. 2
Bei Aufträgen oberhalb des Schwellenwerts für das offene oder selektive Verfahren darf ein Vertrag mit der berücksichtigten Anbieterin nach Ablauf der Frist für die Beschwerde gegen den Zuschlag abgeschlossen werden, ...
Abs. 3
Ist bei Aufträgen oberhalb des Schwellenwerts für das offene oder selektive Verfahren ein Beschwerdeverfahren gegen den Zuschlag hängig ...
Antrag Guhl
Abs. 1
Bei Aufträgen, welche die gemäss Artikel 52 Absatz 1 für den gerichtlichen Rechtsschutz massgeblichen Schwellenwerte nicht erreichen, darf ein Vertrag mit der berücksichtigten Anbieterin nach erfolgtem Zuschlag abgeschlossen werden.
Abs. 2
Bei Aufträgen, welche gemäss Artikel 52 Absatz 1 dem gerichtlichen Rechtsschutz unterstehen, darf ein Vertrag mit der berücksichtigten Anbieterin nach Ablauf der Frist für die Beschwerde gegen den Zuschlag abgeschlossen werden, es sei denn, das Bundesverwaltungsgericht habe einer Beschwerde gegen den Zuschlag aufschiebende Wirkung erteilt.
Schriftliche Begründung
Mit diesem Konzeptantrag wird der Rechtsschutz für Aufträge ausserhalb des Staatsvertragsbereichs verbessert, indem die Schwellenwerte gesenkt werden und die Anbieterinnen auch die Chance auf einen Auftrag statt nur Schadenersatz erhalten. Eine blosse Rechtswidrigkeitsfeststellung führt gemäss den Konzepten der Mehrheit und der Minderheit dazu, dass die beschwerdeführende Anbieterin nie den Auftrag erhält, weil das Gericht nur sagen kann: "Dir ist Unrecht geschehen", aber das Unrecht nicht heilen kann. Das Gericht muss einen Fehler korrigieren können, sonst macht die ganze gerichtliche Tätigkeit keinen Sinn; aus Sicht des Rechtsuchenden geschieht ein Leerlauf. Hat der Rechtsuchende beim jetzigen System erst einmal Recht erhalten, so muss er in einem zweiten Schritt versuchen, seinen Schaden ersetzt zu erhalten. Dort trifft er aber nach dem Entwurf des Bundesrates auf eine ausgesprochen zurückhaltende Schadenersatzregelung gemäss Artikel 58 Absatz 4 des Entwurfes. Der Schadenersatz beschränkt sich im Wesentlichen auf die Angebotskosten, vom ganzen Aufwand, den man aber hat, bis man so weit ist, dass man Schadenersatz fordern kann, redet niemand. Für die neu rechtsschutzunterstellten Vergaben muss der gleiche Rechtsschutz gelten, wie er jetzt schon im Staatsvertragsbereich gilt.
Verfahrensbeitrag
Art. 42
Proposition de la majorité
Al. 1, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
Le contrat peut être conclu avec le soumissionnaire après l'adjudication et après échéance du délai de recours, à moins que le Tribunal administratif fédéral n'ait accordé l'effet suspensif à un recours contre l'adjudication.
Proposition de la minorité
(Birrer-Heimo, Jans, Marra, Masshardt, Pardini, Rytz Regula)
Al. 1
Dans le cas des marchés dont la valeur est inférieure à la valeur seuil déterminante pour les procédures ouverte et sélective, un contrat peut ...
Al. 2
Dans le cas des marchés dont la valeur est supérieure à la valeur seuil déterminante pour les procédures ouverte et sélective, un contrat peut être conclu avec le soumissionnaire retenu après l'écoulement du délai de recours contre l'adjudication, à moins que le Tribunal administratif fédéral ...
Al. 3
Lorsqu'une procédure de recours contre l'adjudication d'un marché dont la valeur est supérieure à la valeur seuil déterminante pour les procédures ouverte et sélective est pendante sans que l'effet ...
Proposition Guhl
Al. 1
Dans le cas des marchés dont la valeur n'atteint pas les valeurs seuils déterminantes pour les voies de droit judiciaires selon l'article 52 alinéa 1, un contrat peut être conclu avec le soumissionnaire retenu après l'adjudication.
Al. 2
Dans le cas des marchés sujets aux voies de droit judiciaires selon l'article 52 alinéa 1, un contrat peut être conclu avec le soumissionnaire retenu après l'écoulement du délai de recours contre l'adjudication, à moins que le Tribunal administratif fédéral n'ait accordé l'effet suspensif à un recours contre l'adjudication.
Le président (de Buman Dominique, président): Nous voterons seulement sur la proposition de la minorité Birrer-Heimo, les deux propositions Guhl ayant été retirées. Le vote vaut également pour les articles 52 alinéa 2 et 54 alinéa 2.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 135 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 53 Stimmen
(0 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Art. 43
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 44
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Flückiger Sylvia, Dettling, Page, Pieren, Rime, Tuena, Vogt, Walter)
Abs. 2 Bst. f
f. ... die Arbeitsbedingungen oder die Bestimmungen über die Vertraulichkeit.
Antrag der Minderheit
(Vogt, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Rime, Tuena)
Abs. 2 Bst. f
f. ... Vertraulichkeit, die Bestimmungen zur Berücksichtigung eines Vorranges für erwerbstätige Inländerinnen und Inländer.
Antrag der Minderheit
(Rytz Regula, Birrer-Heimo, Jans, Landolt, Marra, Masshardt, Pardini)
Abs. 2 Bst. h
h. Sie halten die am Ort der Leistung massgeblichen Bestimmungen zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen nicht ein.
Antrag Regazzi
Abs. 1 Bst. a
a. Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren nicht oder nicht mehr, oder ihr Verhalten verstösst gegen die berufliche Ethik oder beeinträchtigt den rechtskonformen Ablauf des Vergabeverfahrens.
Abs. 2 Bst. d
d. Sie haben gegen allgemein anerkannte Verhaltensregeln verstossen oder Handlungen oder Unterlassungen begangen, die ihre berufliche Ehre, Integrität oder Ethik beeinträchtigen.
Schriftliche Begründung
Juristische Personen handeln durch ihre Vertreter, und die Verhaltensweisen letzterer, die der Berufsmoral zuwiderlaufen, können ein relevanter Faktor für die Beurteilung der Berufsmoral eines Unternehmens sein, das Dienstleistungen anbietet. Kürzlich war und ist dies für Condotte SpA der Fall, die auch in der Schweiz tätig ist, sowohl direkt (Bau des Sicherheitstunnels der Durchbohrung des Grossen St. Bernhards und Bau des Ceneri-Basistunnels im Auftrag der Alptransit AG) als auch indirekt durch die Tochtergesellschaft Cossi SpA (Vedeggio-Cassarate-Tunnel, Autobahn Chiasso-San Gottardo, Generoso-Projekt und weitere wichtige Projekte), deren Präsident, gegen den wegen Bestechung ermittelt wird, inzwischen zurückgetreten ist. Bereits zuvor war der Condotte SpA das Antimafia-Zertifikat entzogen worden, und es wurde ein Strafverfahren wegen Auktionsstörungen und Mafiavereinigung eingeleitet. Mit den Vorbehalten, die hauptsächlich auf den Grundsatz der Unschuldsvermutung zurückzuführen sind, kann das öffentliche Gemeinwesen nicht hinnehmen, dass das Unternehmen in solchen Fällen weiterhin an den Ausschreibungen teilnehmen und, schlimmer noch, Aufträge erhalten kann. Daher der Abänderungsantrag, der im Einklang mit dem in Artikel 44 gewählten systematischen Ansatz vorsieht, Unternehmen, die gegen die Berufsmoral gemäss Absatz 2 verstossen, auszuschliessen, auch wenn ausreichende Gründe dafür vorliegen.
Verfahrensbeitrag
Art. 44
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Flückiger Sylvia, Dettling, Page, Pieren, Rime, Tuena, Vogt, Walter)
Al. 2 let. f
f. ... de travail ou les dispositions relatives à la confidentialité;
Proposition de la minorité
(Vogt, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Rime, Tuena)
Al. 2 let. f
f. ... confidentialité, les dispositions relatives au principe de préférence donnée à la main-d'oeuvre en Suisse.
Proposition de la minorité
(Rytz Regula, Birrer-Heimo, Jans, Landolt, Marra, Masshardt, Pardini)
Al. 2 let. h
h. ne respecte pas les exigences posées pour la préservation des ressources naturelles ou la protection de l'environnement.
Proposition Regazzi
Al. 1 let. a
a. ne remplit pas ou plus les conditions de participation à la procédure d'adjudication ou a un comportement qui contrevient à l'éthique professionnelle ou compromet la conformité de la procédure aux dispositions légales.
Al. 2 let. d
d. a enfreint les règles de comportement généralement reconnues ou porté atteinte à son honneur, à son intégrité ou à son éthique professionnels par ses agissements ou omissions;
Abstimmung
Abs. 1 Bst. a, 2 Bst. d - Al. 1 let. a, 2 let. d
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Regazzi ... 108 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 78 Stimmen
(1 Enthaltung)
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Abs. 2 Bst. f - Al. 2 let. f
Le président (de Buman Dominique, président): Nous avons déjà voté sur les propositions des minorités Flückiger Sylvia et Vogt, à l'article 12 alinéa 1.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abstimmung
Abs. 2 Bst. h - Al. 2 let. h
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 122 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Art. 45-47
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 48
Antrag der Kommission
Abs. 1-4, 6
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 5
... nach Leistungstypen differenzieren. Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen, unter Vorbehalt in der Verordnung explizit präzisierter Ausnahmen:
a. Bei Bauaufträgen sowie Lieferungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen müssen die Ausschreibungen mindestens in zwei Amtssprachen, insbesondere in der Amtssprache am Standort der Bauten, veröffentlicht werden.
b. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen müssen die Ausschreibungen mindestens in zwei Amtssprachen veröffentlicht werden.
c. Für die Eingaben der Anbieterinnen sind alle Amtssprachen zulässig.
Art. 48
Proposition de la commission
Al. 1-4, 6
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 5
... en fonction du type de prestations. Les règles minimales suivantes doivent être respectées, sous réserve d'exceptions expressément précisées dans l'ordonnance:
a. les appels d'offres et les adjudications concernant des marchés de construction et des fournitures et services liés à ces derniers doivent être publiés au moins dans deux langues officielles, notamment la langue officielle du lieu où est prévue la construction;
b. les appels d'offres et les adjudications concernant des marchés de fournitures et de services doivent être publiés au moins dans deux langues officielles;
c. toutes les langues officielles sont admises pour les communications des soumissionnaires.
Angenommen - Adopté
Art. 49
Antrag der Kommission
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
Streichen
Art. 49
Proposition de la commission
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
Biffer
Angenommen - Adopté
Art. 50, 51
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 52
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Birrer-Heimo, Jans, Marra, Masshardt, Pardini, Rytz Regula)
Abs. 2
Bei Aufträgen unterhalb des Schwellenwerts für das offene oder selektive Verfahren kann mit der Beschwerde nur die Feststellung beantragt werden ...
Antrag Guhl
Abs. 2
Streichen
Art. 52
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Birrer-Heimo, Jans, Marra, Masshardt, Pardini, Rytz Regula)
Al. 2
Les recours contre des décisions relatives à des marchés dont la valeur est inférieure à la valeur seuil déterminante pour les procédures ouverte et sélective peuvent tendre uniquement ...
Proposition Guhl
Al. 2
Biffer
Le président (de Buman Dominique, président): Nous avons déjà voté, à l'article 42, sur la proposition de la minorité Birrer-Heimo. La proposition Guhl a été retirée.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 53
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 54
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Birrer-Heimo, Jans, Marra, Masshardt, Pardini, Rytz Regula)
Abs. 2
Das Bundesverwaltungsgericht kann einer Beschwerde bei einem Auftrag oberhalb des Schwellenwerts für das offene oder selektive Verfahren oder gegen eine Verfügung gemäss Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe j auf Gesuch hin aufschiebende Wirkung gewähren, wenn die Beschwerde als ausreichend begründet erscheint und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
Antrag Guhl
Abs. 2
Das Bundesverwaltungsgericht kann einer Beschwerde bei einem Auftrag, welcher gemäss Artikel 52 Absatz 1 dem gerichtlichen Rechtsschutz untersteht, oder gegen eine Verfügung gemäss Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe j auf Gesuch hin aufschiebende Wirkung gewähren, wenn die Beschwerde als ausreichend begründet erscheint und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
Antrag Guhl
Abs. 2
... Zur Frage der aufschiebenden Wirkung findet in der Regel nur ein Schriftenwechsel statt.
Schriftliche Begründung
Bei der wichtigen Frage zur aufschiebenden Wirkung ist a priori nur ein Schriftenwechsel vorgesehen. Der Richter darf im Verfahren um die aufschiebende Wirkung nur einen Schriftenwechsel durchführen. Das ist nicht sachgerecht. Der Richter muss das Ermessen haben, in Einzelfällen auch einen zweiten Schriftenwechsel durchführen zu können, vor allem dann, wenn die Verwaltung in ihrer Antwort auf das Gesuch um aufschiebende Wirkung neue Argument vorbringt, die dem Gesuchsteller unbekannt waren und zu denen er nicht Stellung nehmen konnte.
Art. 54
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Birrer-Heimo, Jans, Marra, Masshardt, Pardini, Rytz Regula)
Al. 2
Sur demande, le Tribunal administratif fédéral peut accorder l'effet suspensif à un recours contre une décision relative à un marché dont la valeur est supérieure à la valeur seuil déterminante pour les procédures ouverte et sélective ou contre l'une des décisions visées à l'article 5 alinéa 1 lettre j, lorsque ce recours paraît suffisamment fondé et qu'aucun intérêt public prépondérant ne s'y oppose.
Proposition Guhl
Al. 2
Sur demande, le Tribunal administratif fédéral peut accorder l'effet suspensif à un recours contre une décision relative à un marché sujet aux voies de droit judiciaires selon l'article 52 alinéa 1 ou contre l'une des décisions visées à l'article 53 alinéa 1 lettre j lorsque ce recours paraît suffisamment fondé et qu'aucun intérêt public prépondérant ne s'y oppose.
Proposition Guhl
Al. 2
... En règle générale, un seul échange d'écritures a lieu en matière d'effet suspensif.
Le président (de Buman Dominique, président): Nous avons déjà voté sur la proposition de la minorité Birrer-Heimo, à l'article 42. Les propositions Guhl ont été retirées.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 55
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 56
Antrag der Kommission
Abs. 1-3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 4
... Es kann nur gerügt werden, das freihändige Verfahren sei zu Unrecht angewandt oder der Zuschlag sei aufgrund von Korruption erteilt worden.
Art. 56
Proposition de la commission
Al. 1-3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 4
... Ne peuvent être invoqués que l'application indue de la procédure de gré à gré et le grief selon lequel l'adjudication est entachée de corruption.
Angenommen - Adopté
Art. 57, 58
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 59
Antrag der Kommission
Abs. 1-3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 4, 5
Streichen
Antrag Grunder
Streichen
Schriftliche Begründung
Der ganze Artikel verstösst gegen den Grundsatz, dass einmal abgeschlossene Verträge einzuhalten sind, und widerspricht elementaren Rechtsgrundsätzen der Gleichbehandlung. Der Artikel erlaubt bei einer Auftragsvergabe, nach Vertragsabschluss, die Nachkalkulation offenzulegen, und berechtigt den Auftraggeber sogar, einseitige Rückforderungen zu stellen. Es kann ja wohl kaum sein, dass die öffentliche Hand Aufträge vergibt und dabei das Recht erhält, praktisch uneingeschränkte Einsicht in die finanzielle Geschäftsabwicklung des Unternehmens zu nehmen. Ob ein Preisangebot gerechtfertigt ist, muss vor der Vergabe vom Auftraggeber beurteilt werden.
Art. 59
Proposition de la commission
Al. 1-3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 4, 5
Biffer
Proposition Grunder
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 104 Stimmen
Für den Antrag Grunder ... 80 Stimmen
(0 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Art. 60-64
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
Abrogation et modifications d'autres actes
Ziff. I, II Einleitung, Ziff. 1, 2, 4-6
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. I, II introduction, ch. 1, 2, 4-6
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. II Ziff. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
mit Ausnahme von:
Art. 17 Abs. 4
Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Empfänger einer Finanzhilfe Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen beschafft, die zu mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten mit Finanzhilfen des Bundes finanziert werden, so kann die Behörde ihn verpflichten, einen angemessenen Wettbewerb sicherzustellen. In der Regel sind zu diesem Zweck mindestens drei Offerten einzuholen.
Art. 20 Abs. 1
Für den Inhalt des Antrages und des Vertrages gilt Artikel 17.
Verfahrensbeitrag
Ch. II ch. 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
à l'exception de:
Art. 17 al. 4
Si des indices amènent à penser que le bénéficiaire d'une aide financière acquiert des marchandises, des services ou des travaux de construction dont le coût total est financé à plus de 50 pour cent par des fonds publics, l'autorité peut le contraindre à garantir une concurrence équitable. Le bénéficiaire est généralement tenu de demander trois offres.
Art. 20 al. 1
L'article 17 s'applique à la teneur de la proposition et du contrat.
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 184 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(3 Enthaltungen)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté