18.026

Ausländergesetz. Verfahrensregelungen und Informationssysteme

Fournier Jean-René · 1VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Verfahrensregelungen und Informationssysteme)

Loi fédérale sur les étrangers et l'intégration (Normes procédurales et systèmes d'information)

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Diese Vorlage ist uns in den Grundzügen bereits bekannt. Wir befinden uns in der Differenzbereinigung. Ich darf Ihnen namens der Kommission mitteilen, dass wir Ihnen hier im Sinne der Elimination der bestehenden Differenzen vorschlagen, dem Nationalrat einen grossen Schritt entgegenzukommen. Von zehn verbleibenden Differenzen empfehlen wir acht auszuräumen; ich werde Punkt für Punkt darauf eingehen.

Fournier Jean-René · 1VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Art. 30 Abs. 1 Bst. d, ebis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 30 al. 1 let. d, ebis

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Buchstabe ebis ist eine neue Bestimmung, die gemäss Nationalrat gestrichen werden soll. Es ist eine flankierende Massnahme zur Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statutes. Wie der Nationalrat gehen auch wir davon aus, dass die allgemeinen Härtefallbestimmungen dem Anliegen des Schutzes ebenfalls Rechnung tragen können; dies auch, weil wir der Diskussion im Plenum des Nationalrates gut zugehört haben, wo Frau Bundesrätin Sommaruga bestätigte, dass hier die allgemeine Härtefallklausel zur Anwendung kommt. Das ist auch der Grund, weshalb Ihre Kommission empfiehlt, der Streichung des Nationalrates zuzustimmen und damit das Okay zu geben, dass die Weisungen und Richtlinien an die Kantone auf Basis des geltenden Rechts entsprechend angepasst werden können.

Angenommen - Adopté

Fournier Jean-René · 1VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Art. 56 Abs. 6

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 56 al. 6

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Zuhanden der Materialien möchte ich doch noch festhalten, dass wir uns bei Artikel 56 Absatz 6 ebenfalls dem Nationalrat anschliessen, weil bereits Absatz 5 dem SEM den Auftrag gibt, die Qualitätssicherung zu gewährleisten. Die Submissionsgesetzgebung erlaubt es, Aufgaben, wenn sie nicht hoheitlicher Natur sind, gestützt auf eine solche Bestimmung auch an Dritte zu delegieren. Absatz 6 ist nicht konstitutiv, sondern deklaratorisch. Das ist auch der Grund, warum wir hier diese Lösung empfehlen.

Fournier Jean-René · 1VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 59c Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 59c al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Bei Artikel 59c Absatz 2 geht es um eine Präzisierung des Nationalrates, die wir für korrekt halten, denn eine Bewilligungsfähigkeit besteht nur betreffend weitere Staaten, aber nicht betreffend den Herkunftsstaat. In diesem Sinne ist das jetzt so bereinigt.

Fournier Jean-René · 1VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 60 Abs. 2 Bst. b

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 60 al. 2 let. b

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 81 Abs. 2, 4 Bst. c

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 81 al. 2, 4 let. c

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Bei Artikel 81 Absatz 2 empfehlen wir mit 6 zu 3 Stimmen, dem Nationalrat zu folgen. Aus welchem Grund? Hier besteht der Unterschied zwischen der Variante Nationalrat und der Variante Ständerat eigentlich in zwei Wörtern: einerseits "ausschliesslich", andererseits "insbesondere". Die wichtigste Aussage ist, dass weder der Nationalrat noch wir, die ständerätliche Kommission, wollen, dass das Trennungsgebot infrage gestellt wird. Das möchten wir beibehalten, das macht Sinn, und das halten wir für sehr wichtig. Hingegen soll es bei kurzfristigen Wechseln und Verlegungen für wenige Tage, beispielsweise weil sich die kantonalen Zuständigkeiten für kurze Zeit ändern, nicht zu hohen Kosten kommen. Das ist der Grund, warum wir hier eine kleine Öffnung ermöglichen wollen.

Allerdings - das ist uns ganz wichtig - stellt ja das Bundesgericht einen sehr detaillierten Katalog auf, wie Administrativhaft auszusehen hat und wie eben nicht. Wir gehen deshalb davon aus, dass es da nicht zu grossen Veränderungen kommen wird. Aber auch hier sind wir dem Nationalrat entgegengekommen.

Fournier Jean-René · 1VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 86 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 86 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 99 Abs. 2

Antrag der Kommission

... oder diesen Entscheid befristen oder an Bedingungen und Auflagen knüpfen.

Art. 99 al. 2

Proposition de la commission

... d'une autorité administrative cantonale ou d'une autorité cantonale de recours soit en limiter la durée de validité ou la soumettre à des conditions et des charges.

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Hier geht es um eine Lösung, die eine Brücke zum Nationalrat bauen soll, mit einer Ergänzung seines Beschlusses. Der Nationalrat hat hier eine Änderung vorgenommen. Wir empfehlen, diese Änderung noch zu ergänzen.

Der Nationalrat hat sich dafür ausgesprochen, eine Präzisierung bezüglich der Möglichkeiten des SEM im Rahmen des Zustimmungsverfahrens vorzunehmen. Das SEM soll den Entscheid einer kantonalen Verwaltungsbehörde oder einer kantonalen Beschwerdeinstanz mit Auflagen oder Bedingungen verknüpfen können. Unser Antrag, den wir im Dialog mit der Verwaltung ausgearbeitet haben, bringt als zusätzliche Möglichkeit auch noch die zeitliche Befristung des entsprechenden Entscheides ein. Ich denke, das ist eine weitere Präzisierung, die Sinn macht und mit der auch der Nationalrat wird leben können.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich kann bestätigen, was die Berichterstatterin gesagt hat: Der Nationalrat hat hier eine gewisse Einschränkung vorgesehen. Ihre Kommission hat diese Fassung jetzt auch in Zusammenarbeit mit der Verwaltung präzisiert, indem sie eine Einschränkung nicht nur inhaltlicher Natur, sondern auch in zeitlicher Hinsicht vorgesehen hat. Ich glaube, damit ist jetzt genügend Klarheit geschaffen, und gehe davon aus, dass der Nationalrat dem folgen kann. Der Bundesrat kann das ebenfalls unterstützen.

Fournier Jean-René · 1VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 115 Abs. 4-6

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 115 al. 4-6

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Änderung anderer Erlasse

Modification d'autres actes

Ziff. 1 Art. 63

Antrag der Kommission

Abs. 1bis

Festhalten

Abs. 2 Bst. b

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 1 art. 63

Al. 1bis

Maintenir

Al. 2 let. b

Adhérer à la décision du Conseil national

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Hier geht es doch um eine materiell wichtige Sache, weshalb ich präzisieren und ausführen möchte, welches die Haltung unserer Kommission ist. Wir befinden uns bei der Änderung anderer Erlasse, insbesondere hier des Asylgesetzes. Wir sind der Meinung, dass die vom Ständerat eingefügte Ergänzung einem Kompromiss zwischen einer sehr harten Linie, die seitens des Nationalrates beschlossen wurde, und dem Entwurf des Bundesrates entspricht.

Die Vorgeschichte ist ja so: Nach langer Diskussion in unserer Kommission haben Sie hier im Plenum bei der ersten Behandlung unseren Antrag - für uns, wie gesagt, ein Kompromissvorschlag - bestätigt. Unsere Schwesterkommission übernahm in der Folge diesen Kompromissvorschlag, ist damit dann aber in ihrem Rat unterlegen. Der Nationalrat entschied sich für eine sehr harte Regelung, welche eine Rückreise ins Heimatland für den Flüchtling in jedem Fall verbietet und eine solche mit dem Verlust seines Flüchtlingsstatus verbinden will, auch dann, wenn es beispielsweise darum ginge, an der Beerdigung der eigenen Kinder teilzunehmen.

In unseren Augen geht man da zu weit. Wir halten das auch angesichts der Flüchtlingskonvention, welche Exkulpationsgründe vorsieht, um eben Härtefällen Rechnung zu tragen, für widersprüchlich. Darum wollen wir an unserem Beschluss festhalten. Er verschärft ja das geltende Recht ebenfalls in zweierlei Hinsicht: Erstens wird, wenn eine Person in ihr Heimatland reist, die Vermutung geschaffen, dass diese kein Flüchtling ist, sodass die Flüchtlingseigenschaft widerrufen werden kann, und zweitens werden eben die Gründe, die auch die Flüchtlingskonvention kennt, auf den Begriff des Zwangs eingeschränkt. Auch wir gehen hier also in eine schärfere Richtung, als es das geltende Recht vorsieht.

Wir sind der Meinung, dass das der richtige Weg ist, ein Zwischenweg, der hoffentlich auch vom Nationalrat getragen werden kann. Wir sind jedenfalls überzeugt und haben mit 8 zu 2 Stimmen so entschieden, dass wir in diesem Punkt festhalten wollen. Ich kann nochmals repetieren, dass wir in acht Punkten dem Nationalrat entgegengekommen sind und hier jetzt auch erwarten, dass man diesen Antrag, den wir machen und für richtig halten, entsprechend prüft und hoffentlich unterstützen kann.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Sie hier bei diesem Artikel eine grundlegende Änderung bei den Heimatreisen einführen, indem Sie nämlich eine strengere Beweislastumkehr vorsehen: Der Flüchtling, der in seine Heimat gereist ist, muss den Beweis antreten, dass diese Reise unter Zwang erfolgt ist. Der Bundesrat hat mehrere Gründe vorgesehen, die für eine solche Reise glaubhaft gemacht werden können. Aber, wie gesagt, die Beweislast, die Reise eben durch verschiedene Gründe glaubhaft zu machen, liegt beim Flüchtling.

Ihr Rat hat letztes Mal diese Gründe, diese sogenannten Exkulpationsgründe, auf den Zwang eingeschränkt, und Ihre Kommission beantragt, daran festzuhalten. Die Kommissionssprecherin hat es erwähnt: Die Beerdigung eines eigenen Kindes oder der Mutter könnte eine solche Situation sein. Vor allem bleibt dann dem SEM auch ein Ermessensspielraum, um eine Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft vorzunehmen.

Der Nationalrat hat mit knapper Mehrheit entschieden, dass es überhaupt keine Gründe mehr gibt, sondern einen Automatismus, eine automatische Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft. Auch wir sind der Meinung, dass das mit der Genfer Flüchtlingskonvention nicht zu vereinbaren ist. Ich bitte Sie, hier mindestens beim Antrag Ihrer Kommission respektive bei Ihrem letzten Beschluss zu bleiben. Was der Nationalrat entschieden hat, geht deutlich zu weit. Wir können das seitens des Bundesrates nicht unterstützen.

Sie müssen sich bewusst sein: Sie machen hier bereits einen sehr grossen Schritt, und Sie werden dann vielleicht am Schluss auch Situationen haben, bei denen Sie sich selber überlegen müssen, ob das genau das ist, was Sie gemeint haben. Aber ich weiss, diese Heimatreisen haben für viel Unmut gesorgt. Deshalb hat ja der Bundesrat schon eine Beweislastumkehr vorgesehen. Ich denke, das war ein Schritt, der richtig war und der auch vom Bundesverwaltungsgericht so mitgetragen werden kann.

Das, was der Nationalrat entschieden hat, geht ganz klar zu weit. Ich bitte Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zuzustimmen respektive bei Ihrem letzten Beschluss zu bleiben.

Fournier Jean-René · 1VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 99a Abs. 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 1 art. 99a al. 4

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Meine letzte Bemerkung: Ich wurde aus den Reihen der Kommission aufgefordert, noch einen Hinweis in Bezug auf den Vermerk "Medizinalfall" festzuhalten. Es ist wichtig, dass wir hier anmerken, dass der Vermerk "Medizinalfall" keine näheren Angaben zu Krankheit und Unfall enthält und dass sich keine Probleme mit dem Arztgeheimnis ergeben. Dies zuhanden der Materialien.

Das war meine letzte Bemerkung zu diesen Differenzen.

Fournier Jean-René · 1VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Angenommen - Adopté