01.071
Kartellgesetz. Änderung
Maury Pasquier Liliane · P-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Kommission
Mehrheit
Eintreten
Minderheit
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Laubacher, Seiler, Wandfluh)
Nichteintreten
Proposition de la commission
Majorité
Entrer en matière
Minorité
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Laubacher, Seiler, Wandfluh)
Ne pas entrer en matière
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ein Kartellgesetz soll die volkswirtschaftlichen und sozialen Schäden von wettbewerbsverhinderndem Verhalten durch Abreden oder gar Kartellbildung verhindern. Diese Schäden sind immens, aber auch kaum exakt quantifizierbar. Milliardenbeträge gehen den Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch den KMU als Kaufkraft verloren, während sich fehlbare Unternehmen entsprechend grosse Kartellrenten aneignen.
Unser Kartellgesetz vom 6. Oktober 1995 sieht kein generelles Kartellverbot vor, sondern will den Missbrauch bekämpfen. Dies wird auch mit der vorliegenden Gesetzesrevision nicht verändert.
Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle hat im Auftrag der GPK des Nationalrates eine Standortbestimmung vorgenommen. Sie stellte fest, dass sich das Kartellgesetz über weite Strecken bewährt hat. Trotzdem ortete sie Probleme in 19 Bereichen. Die wichtigsten sind: fehlende direkte Sanktionen; die Zusammensetzung der Weko; die Meldepflicht für Fusionen im Bereich der Medien. Diese drei wichtigsten Probleme wurden in der Vernehmlassung zur vorliegenden Botschaft aufgenommen. Der zweite Punkt, die Zusammensetzung der Weko, wurde aufgrund der Vernehmlassungsantworten nicht verändert. Die Kommission wünscht aber die Offenlegung der Interessenbindung der Weko-Mitglieder. Der dritte Punkt, die Meldepflicht für Fusionen im Medienbereich, soll nicht mehr als Ausnahme geregelt werden. Es wird beantragt, dass Artikel 9 Absatz 2 aufgehoben wird. Eine Minderheit widersetzt sich dieser Änderung mit dem Hinweis auf die besondere Sensibilität des Mediensektors.
Neu eingeführt werden sollen Sanktionen mit präventiver Wirkung gegen harte Kartelle, womit auch die Weko als Vollzugsorgan echte Zähne bekommen soll. Dabei ist ein Bonussystem bei Meldung von Kartellen an die Weko vorgesehen.
Weiter umfasst die Revision eine genauere Definition des Begriffs "marktbeherrschende Unternehmen", eine Änderung der Schwellenwerte für die Meldung von Unternehmenszusammenschlüssen und die Änderung der Gebührenregelung durch die Wettbewerbsbehörden.
Als Ergänzung zur Botschaft hat die Kommission mehrere Zusatzberichte angefordert und ein Hearing durchgeführt. Sie wollte sich damit noch genauer über folgende Fragen informieren: erstens Vertikalabreden; zweitens Parallelimporte und Kartellgesetz; drittens Wirkung von Sanktionen; viertens Wirkung der Bonusregelung.
Der Bundesrat hat in seiner Vorlage weder die Vertikalabreden noch die Parallelimporte aufgenommen.
Über die Parallelimporte hat die Kommission lange diskutiert. Es ist wohl unbestritten, dass das Verbot von Parallelimporten in der Schweiz eine Abschöpfung der Kaufkraft in Milliardenhöhe verursacht. Der Bundesrat lässt zwar im Moment eine Studie zur Erschöpfungsfrage erarbeiten. In der ebenfalls laufenden Revision des Patentrechtes ist die Aufhebung des Verbotes von Parallelimporten nicht vorgesehen.
Eine starke Minderheit der Kommission möchte daher im Kartellgesetz eine Regelung einführen. Der Bundesrat hingegen verweist auf die Auslegung des so genannten Kodak-Urteils und erachtet diese Regelung als unnötig. Eine knappe Mehrheit der Kommission will deshalb keine Änderung des Kartellgesetzes in diesem Bereich. Wir kommen in der Detailberatung zu Artikel 3 Absatz 2 auf diese Frage zu sprechen.
Zu den Vertikalabreden: Die Kommission will eine Aufnahme dieses Tatbestandes als unzulässige Wettbewerbsabrede in Artikel 5 Absatz 4 des Kartellgesetzes. Darüber, wie strikt die Bestimmung angewendet werden soll, war sich die Kommission nicht einig. Die diesbezügliche Diskussion wird in der Detailberatung zu führen sein.
Zur Definition des Begriffs "marktbeherrschendes Unternehmen": Der Bundesrat konkretisiert diesen Begriff in Artikel 4 Absatz 2 etwas genauer. Um dem Ziel des Kartellgesetzes - volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern - besser nachzukommen, sollen nicht nur Marktstrukturdaten eines Unternehmens, sondern auch die konkreten Abhängigkeitsverhältnisse auf dem Markt geprüft werden. Ihre Kommission hat den Begriff noch etwas umfassender definiert.
Zu den Sanktionen und zur Wirkung der Bonusregelung: In einem Hearing kamen Dr. Kurt Stockmann, Vizepräsident des Bundeskartellamtes in Bonn, und Herr Lennart Göranson, Principle Advisor der Wettbewerbsabteilung bei der OECD in Paris, zu Wort. Ihre Kernaussagen waren folgende:
Erstens müssen die Sanktionen abschreckend wirken, d. h. drakonisch sein. Zweitens sind mit der Bonus- oder Kronzeugenregelung, also dem ganzen oder teilweisen Erlass der Sanktionen für Unternehmen, die ein Kartell anzeigen und sich zur Kooperation mit der entsprechenden Behörde bei der Aufdeckung des Kartells bereit zeigen, sehr gute Erfahrungen gemacht worden.
Herr Stockmann sprach von verhängten Bussen in Deutschland in der Höhe von 300 Millionen Mark für ein Unternehmen bzw. 100 Millionen Mark für eine Person.
Er erachtet Geldbussen, wenn sie hoch genug sind, als von genügend präventiver Wirkung und Haftstrafen als schwer durchsetzbar. Bussen hingegen sollten nicht einfach aus der "Portokasse" bezahlbar sein. Zur Aufdeckung oder Entdeckung von Kartellen sind die Behörden auf Insiderinformationen angewiesen, auf Informationen von Unternehmen also, die direkt betroffen sind. Der Zugang zu diesen Informationen wird durch eine Bonusregelung wesentlich erleichtert.
Der Bundesrat hat in der Vorlage in Artikel 49a sowohl direkte Sanktionen in Form von Bussgeldern gegen Unternehmen wie auch eine Bonusregelung vorgesehen. Die grosse Mehrheit der Kommission unterstützt diese Gesetzesänderung. Haftstrafen sind weder vom Bundesrat noch von der Kommission vorgesehen.
Eine Kommissionsminderheit hat hingegen die dringende Empfehlung der beiden Experten aufgenommen, Bussen auch gegen Einzelpersonen aussprechen zu können. Darüber wird bei Artikel 54a zu diskutieren sein.
Die Kommission hat mit 16 zu 6 Stimmen Eintreten beschlossen und der Vorlage mit 15 zu 6 Stimmen zugestimmt. Im Namen der Mehrheit der Kommission ersuche ich Sie, dies auch zu tun.
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
La Suisse est un pays en perte de vitesse. Son taux de croissance est un des plus faibles de la zone OCDE. La croissance économique semble même être en train de disparaître. Il y a beaucoup de raisons qui peuvent expliquer ce phénomène. Elles ne peuvent pas être examinées ici, mais je vous renvoie à l'étude sur la croissance faite par le SECO, publiée cette année. La Suisse est un pays qui se caractérise aussi par un très haut niveau des prix, niveau qui ne peut être expliqué que partiellement par la constatation que les salaires aussi sont plus élevés que dans les autres pays développés. Les statistiques de l'OFS et d'Eurostat démontrent que même en appliquant des paramètres corrigés en fonction du pouvoir d'achat, la Suisse reste avec le Japon le pays le plus cher de la zone OCDE.
Les deux phénomènes, absence de croissance et haut niveau des prix, constituent un risque très important pour l'avenir du pays. Il est indispensable pour cette raison d'intervenir sur les causes qui les provoquent. Dans ce sens, il est particulièrement important d'adopter toute mesure qui puisse stimuler la concurrence. La concurrence est en effet un des facteurs qui permet à une économie d'atteindre son potentiel, car dans une situation de concurrence les entreprises reçoivent la meilleure incitation pour abaisser les coûts de production, et employer les ressources à disposition avec plus d'efficacité.
Tout régime de concurrence demande des instruments de lutte contre les accords entre concurrents, mais plus généralement contre tout accord visant au maintien artificiel des prix à un haut niveau. C'est pour cette raison que le Conseil fédéral nous a proposé la présente révision de la loi sur les cartels. Il s'agit de la deuxième étape, après la mise en vigueur de la nouvelle loi en 1996, d'un parcours qui doit conduire l'économie suisse - ancien paradis des cartels qui se trouve désormais intégré sans privilège dans un système efficace de concurrence internationale - vers l'adoption généralisée de règles de fonctionnement économiquement non seulement plus saines, mais aussi plus justes vis-à-vis des intérêts des consommatrices et des consommateurs.
La loi sur les cartels de 1995 a fait ses preuves, tout comme la commission de la concurrence qu'elle a instituée. Mais elle se révèle insuffisante pour une lutte vraiment efficace contre les accords interdits du fait que les restrictions illicites à la concurrence ne peuvent être sanctionnées qu'en cas de récidive, ce qui affaiblit énormément l'effet préventif de la loi.
Le moment est donc venu d'introduire des sanctions directes, comme le propose le Conseil fédéral, mais pas seulement. Selon la commission il est nécessaire de faire quelques pas de plus. La révision proposée par le Conseil fédéral vise d'une part les cartels rigides - à savoir les accords sur la fixation des prix, les accords sur les restrictions quantitatives et les accords sur les répartitions géographiques entre concurrents -, et d'autre part les abus de position dominante. Suivant l'évolution de la jurisprudence du Tribunal fédéral et certaines recommandations formulées par la Commission de la concurrence (Comco), la commission a voulu introduire dans la loi quelques règles de plus visant à combattre d'autres formes d'abus.
En premier lieu, la majorité de la commission, en application de la jurisprudence du Tribunal fédéral dans l'affaire Kodak, a voulu limiter le privilège dont bénéficient, sur la base de l'article 3 alinéa 2 de la loi sur les cartels (LCart), les produits protégés par la législation sur la propriété intellectuelle, en déclarant soumise à la LCart toute restriction à l'importation dont l'effet serait une limitation sensible de la concurrence aux sens des articles 5 et 7 de la loi. Cela ne signifie pas encore que l'importation dite parallèle de produits brevetés sera désormais possible, mais par exemple que, si une restriction à l'importation voulue par une entreprise qui détient une position dominante sur le marché provoque une restriction importante de la concurrence dans une certaine catégorie de produits, à cause de l'absence de produits similaires, cette restriction ne sera plus tolérée, même si elle concerne un produit breveté.
En deuxième lieu, la majorité de la commission s'est attaquée aux cartels dits "verticaux" (art. 5 al. 4), donc aux accords entre producteurs, importateurs, grossistes et détaillants d'un certain produit, en introduisant la présomption qu'ils entravent la concurrence de façon illicite s'ils fixent de manière directe ou indirecte les prix de vente aux consommateurs du produit, ou s'ils prévoient une répartition géographique des marchés, ou encore une répartition en fonction des partenaires commerciaux. Les accords de ce type peuvent en effet entraîner des conséquences négatives, telle une facilitation de la création de cartels horizontaux ou des écarts de prix importants entre la Suisse et l'étranger. L'inversion de la présomption aura comme effet d'induire les producteurs et les importateurs à une grande prudence dans l'imposition aux grossistes et aux détaillants de règles touchant aux prix et à la répartition des marchés. Il est en outre probable que cette règle provoquera la soumission préalable des accords à la Comco, elle aura donc un important effet préventif.
Une minorité de la commission propose de ne pas entrer en matière. Nous aurons la possibilité d'entendre quelles sont les motivations des membres du groupe de l'Union démocratique du centre qui s'opposent à la présente révision. Je présume que leur opposition sera motivée par la préoccupation que la révision puisse mettre en difficulté les entreprises de taille petite ou moyenne.
L'article 6 alinéa 1er lettre e démontre que la commission n'est pas insensible aux préoccupations des entreprises qui voient le marché devenir toujours plus difficile et qui voient le danger de l'éventualité de se mettre d'accord entre concurrents pour maintenir les prix plus hauts ou de se garantir, par des accords verticaux, une certaine répartition géographique des marchés. Mais l'idée de pouvoir survivre grâce à ces accords, et donc à leur tolérance, est très dangereuse. Les entreprises suisses doivent tout essayer pour réussir à améliorer leur efficacité, leur productivité et leur capacité d'innovation, car ce sont ces éléments qui peuvent leur garantir, et garantir au pays, le succès à l'avenir.
La commission a voté par 16 voix contre 6 l'entrée en matière sur cette importante révision. Je vous demande de vouloir suivre la proposition de la majorité.
Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche heute nicht nur für die Minderheit zu Ihnen, sondern zugleich auch als Sprecher der SVP-Fraktion. Für uns hat sich die Frage gestellt: Müssen wir überhaupt das geltende Kartellgesetz, das am 1. Juli 1996 in Kraft getreten ist, jetzt bereits überholen? Wir haben die Meinung vertreten, dass die Konsolidierung dieses Gesetzes noch nicht abgeschlossen ist, und gingen entsprechend an die Thematik heran. Es stellt sich sicher die berechtigte Frage, ob das geltende Gesetz nicht im Bereich des Instrumentariums für die Wettbewerbskommission (Weko) zu schwach ausgebildet war. Ich denke dabei speziell an die Direktsanktionen. Hier sind wir von der SVP-Fraktion bereit, diesen Schritt mitzugehen und die Einführung von Direktsanktionen mitzutragen.
Wir haben in der Kommission sehr viel über den Schutz von Konsumenteninteressen gesprochen. Ich möchte an dieser Stelle einfach erwähnt haben, dass die meisten Konsumenten irgendwo auch Mitarbeiter sind und dass man Kostenstrukturen nicht a priori über die Landesgrenzen hinweg vergleichen kann. Es ist wichtig, dass das Kostenniveau entsprechende Berücksichtigung findet. Lohnkosten, Ausbildungskosten, aber auch Kosten für Infrastrukturen der entsprechenden Unternehmungen haben ihren Preis und finden schlussendlich auch im Verkaufspreis ihren Niederschlag.
Auch möchte ich hier erwähnt haben, dass Werbekampagnen in der Presse in der Schweiz - ich erwähne nur die Inseratenpreise - auch teurer sind als vielerorts in Europa. Auch hier gibt es natürlich Preisdifferenzierungen.
Aus meiner Sicht, aber auch aus der Sicht der SVP-Fraktion schiesst die vorliegende Kartellgesetzrevision in einigen Punkten deutlich über das Ziel hinaus. Sie geht in drei, vier Punkten massiv weiter als die geltende EU-Gesetzgebung und gefährdet speziell bei Artikel 5 Absatz 4 auch die KMU-Struktur in der Schweiz.
Wir unterstützen, wie ich bereits eingangs erwähnt habe, die Einführung von direkten Sanktionen, möchten aber ganz klar den Vorbehalt erwähnt haben, dass die KMU-Struktur in der Schweiz nicht gefährdet werden darf und dass Bagatellkartelle hier ausgenommen werden sollen.
Aus diesen Überlegungen bin ich bereit, den Antrag der Minderheit auf Nichteintreten zurückzuziehen. Die SVP-Fraktion behält sich aber vor, in der Schlussabstimmung Nein zu stimmen, wenn folgende Punkte nicht erfüllt werden:
Entscheidend für uns ist der von Herrn Strahm in der Kommission gestellte Antrag zu Artikel 5 Absatz 4, der Ihnen als Antrag der Mehrheit vorliegt. Darin ist ein absolutes Verbot für Vertikalabsprachen vorgesehen. Es geht in massivster Form weiter als die geltende EU-Gesetzgebung. Wie Sie vielleicht wissen, hat die EU-Gesetzgebung für diesen Bereich - den Bereich der KMU - das Instrument der Gruppenfreistellungsverordnung vorgesehen, um genau diesen Punkt zu entschärfen. Sollten Sie bei Artikel 5 Absatz 4 dem Antrag der Mehrheit zustimmen, haben wir ein absolutes Verbot der Vertikalabsprachen. Das würde bedeuten, dass Zehntausende von Verträgen, die von KMU mit ausländischen Unternehmungen abgeschlossen worden sind, überholt werden müssen und dass wir hier eine deutliche Benachteiligung unserer wichtigen KMU hätten.
Ich nehme hier eine Beispiel: Sie haben einen Automobilkonzern in Deutschland, der mit einem KMU-Betrieb in der Schweiz einen Gebietsvertrag abgeschlossen hat; dieser Vertrag würde zukünftig unter das Kartellgesetz fallen und sanktioniert werden. Der gleiche Automobilkonzern könnte diesen KMU-Betrieb übernehmen, eine Tochtergesellschaft installieren und wäre dann nicht mehr dem Kartellgesetz unterworfen. Es kann ja wohl nicht sein, dass wir hier mit der Einführung des neuen Kartellgesetzes eine Förderung der Monopolisierung ermöglichen und dass auf der anderen Seite unsere KMU auf der Strecke bleiben.
Daher bitte ich Sie, die Kompromisslösung gemäss Antrag Triponez zu unterstützen, der einen Mittelweg zwischen der Lösung der Mehrheit und der Lösung der Minderheit beschreiten will. Ich möchte Herrn Strahm in Erinnerung rufen, dass er in der WAK bereit war, zu Ausnahmen Hand zu bieten. Man kann das im entsprechenden Protokoll nachlesen.
Bei der Kronzeugenregelung wird die SVP-Fraktion ebenfalls Nein stimmen. Wir sind der Meinung, dass Denunzierung als Instrument in der Schweiz nichts zu suchen hat. Es widerspricht unserem Rechtsempfinden und unserer Rechtsprechung. Auch in der WAK haben Experten, die sich bei uns für deren Einführung ausgesprochen haben, über die Problematik diskutiert und diese auch bestätigt. Es kann nicht sein, dass vier Unternehmen eine Horizontalabsprache tätigen, und das eine geht dann, verpfeift die drei anderen und kommt straffrei weg - und die anderen drei werden dann bestraft. Das widerspricht unserem Rechtsempfinden, und wir beantragen auch deshalb die Ablehnung dieser Bestimmung.
Auch bei der Höhe der Sanktionen sind wir der Meinung, dass der vorgezeigte Weg zu massiv ist. Wir sprechen hier von 10 Prozent des Umsatzes von drei Geschäftsjahren (Art. 49a). Das ist für uns unverhältnismässig und kann Unternehmungen in den Konkurs treiben. Ich bitte Sie, auch in diesem Fall einen vernünftigen Weg zu begehen und den Antrag der Minderheit I zu unterstützen.
Bei der ganzen Frage Patentgesetz versus Kartellgesetz ist für uns klar, dass wir das Patentgesetz nicht auf dem Umweg über das Kartellgesetz aushöhlen dürfen. Es geht hier um Eigentumsgarantie, die verfassungsmässig verankert ist. Wir müssen hier entsprechende Vorsichtsmassnahmen treffen. Für Schweizer Unternehmen, die ihre Produkte noch hier entwickeln, in der Regel mit sehr grossen Kosten, ist es auch wichtig, dass ein Schutz besteht und dass dieser Schutz nicht leichtfertig unterlaufen werden kann. Sagen wir hier Ja, so werden wir den Forschungs- und Werkplatz Schweiz in massiver Form gefährden.
Die SVP-Fraktion ist für eine massvolle Verschärfung des Kartellgesetzes, speziell bei den direkten Sanktionen, will aber den klaren Vorbehalt ausgesprochen haben, dass KMU-Strukturen nicht gefährdet werden dürfen und die Kronzeugenregelung zu streichen ist.
Polla Barbara · Nationalrat · Genf · Liberale Fraktion
Le marché libre et la concurrence sont fondamentalement libéraux. Il pourrait donc être tentant, philosophiquement parlant, de suivre Pascal Salin et de dire que toute législation en faveur de la concurrence est anticoncurrentielle. C'est peut-être Salin que suivait initialement M. Spuhler. Mais nous suivrons plus volontiers Karl Popper, qui précise que le dualisme des faits et des normes est une des bases de la tradition libérale et que le libéralisme s'efforce toujours de rechercher les meilleurs normes. Il est intéressant de constater à cet égard que la libre concurrence libérale a en fait besoin d'être protégée par des lois et des règlements librement consentis pour exercer tous ses effets. Ceci souligne une fois de plus que le libéralisme ne saurait être défini par ses adversaires et que néolibéralisme n'est pas libéralisme.
La loi de Laplace, physicien du XVIIIe siècle, avait déjà établi que pour maintenir les petites bulles à côtés des grandes bulles - une allégorie pour les petites entreprises à côté des grandes entreprises -, il fallait des mécanismes particuliers pour permettre aux petites bulles de se maintenir et de résister à la force qui les pousse à se fondre dans les grandes. La révision de la loi sur les cartels est comme la loi de Laplace. Elle concrétise d'un commun accord le fait de se soumettre à des règles qui ont pour effet de protéger les petits contre les grands. Cette révision va ainsi dans le sens de l'intérêt bien compris de l'individu, à savoir celui du citoyen consommateur. Nous reconnaissons bien là l'esprit libéral de M. Couchepin, conseiller fédéral. En effet, qui dit cartel dit entente sur les prix. L'élimination des cartels rigides et le renforcement de la concurrence se traduisent en principe par une baisse des prix, laquelle est forcément favorable aux citoyens.
Fondamentalement, le groupe libéral souscrit donc au projet de révision de la loi sur les cartels. Il salue en particulier les conditions plus favorables accordées aux PME à l'article 6 alinéa 1er lettre e - PME pour lesquelles il requerra également que les systèmes de distribution sélective restent garantis -, et il est favorable aux sanctions directes, c'est-à-dire immédiates. En effet, à l'heure actuelle, les sanctions ne peuvent être appliquées que s'il y a récidive. Selon une comparaison imagée du DFE, c'est un peu comme si un policier qui arrête un automobiliste ivre ne pouvait pas l'amender et que, pour ce faire, il doive attendre d'intercepter une deuxième fois le même conducteur fautif au volant de sa voiture, avec un taux d'alcoolémie identique.
Les sanctions directes contre les cartels rigides représentent en fait le point central du projet de révision (art. 49a al. 1er). Il s'agit de prévenir et de punir ces cartels rigides, les ententes sur la fixation des prix, les restrictions quantitatives et les accords de répartition géographique ainsi que les abus de position dominante, mais pas, selon nous, les cartels dits verticaux.
Concrètement, la Comco pourra, à l'avenir, décréter des sanctions dès la première infraction à la loi sur les cartels et non plus seulement en cas de répétition de l'infraction. Le montant des sanctions paraît, de plus, particulièrement dissuasif puisqu'il pourra atteindre pour l'entreprise sanctionnée jusqu'à 10 pour cent du chiffre d'affaires qu'elle aura réalisé en Suisse pendant les trois dernières années.
Le groupe libéral s'oppose par contre très clairement au régime du bonus (art. 49a al. 2). Il est en effet prévu dans la révision de la loi qu'un bonus soit appliqué aux entreprises qui participeraient au démantèlement d'un cartel. Il s'agirait, lit-on dans les "Perspectives", "d'affaiblir la loyauté et la solidarité entre membres d'un cartel". En échange de sa coopération, l'entreprise verrait ainsi son amende diminuée, voire carrément supprimée.
La raison essentielle qui semble avoir poussé le Conseil fédéral à une telle proposition serait la difficulté de débusquer les cartels qui seraient de mieux en mieux organisés pour échapper à la sagacité de la Comco, mais cette justification ne tient pas. Une disposition juridique qui incite un chef d'entreprise à dénoncer ses concurrents aux autorités compétentes se rapproche sensiblement de la délation, ce qui est, de fait, incompatible avec notre culture et notre éthique d'entreprise et ne s'inscrit pas non plus dans l'esprit du droit suisse. De plus, on a que trop essayé ailleurs de démonter des groupes grâce à la délation et au bonus, mais jamais avec un succès durable pour imaginer appliquer un tel système dans notre pays. On ne peut pas se fonder sur un système basé sur la déloyauté ni, en l'occurrence, vouloir traiter le mal par le mal. Il faut donc trouver autre chose, car le besoin d'incitation est en effet impératif.
C'est dans cet esprit que le groupe libéral proposera, dans les dispositions transitoires, chiffre II alinéa 1er, d'étendre l'exemption de l'amende des entreprises qui se décartellisent et des cartels qui se démantèlent spontanément, à une durée de deux ou trois ans. Cette exemption ne devrait d'ailleurs pas être considérée comme une disposition transitoire, donc secondaire, mais au contraire comme une partie intégrante de la loi dans la mesure où il s'agit concrètement de mettre en place un système incitatif plus efficace, plus rapide et éthiquement meilleur que le système du bonus.
On devrait avoir ainsi, si je puis dire, un effet d'"annonciation" spontané, bien plus compatible avec notre éthique entrepreneuriale et plus favorable que la dénonciation.
Dans la mesure où il s'agit ce matin de se prononcer uniquement sur l'entrée en matière et non pas sur les propositions individuelles, je m'en tiendrai donc là: vous inviter à entrer en matière, à adopter le principe des sanctions dans une perspective essentiellement préventive et dissuasive, mais par contre à rejeter le principe du bonus et à remplacer ce dernier par d'autres mesures incitatives plus compatibles avec notre éthique d'entreprise. Nous reviendrons sur ce point.
En attendant et quoi qu'il en soit, n'oublions pas tout au long de ces discussions, en particulier en ce qui concerne les sanctions, que le bénéficiaire final d'une loi sur les cartels doit toujours être le citoyen.
Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Fraktion tritt auf die Gesetzesrevision ein. Sie sucht in ihrer grossen Mehrheit ein deutlich griffigeres, das heisst wirkungsvolleres Kartellgesetz. Wir wissen es alle: Die Schweiz ist ein Hochkosten- und Hochpreisland. Unserem Land fehlt seit vielen Jahren ein vernünftiges Wirtschaftswachstum. Der Tourismus leidet, weil die Gäste die teure Schweiz meiden. Die hoch produktive Exportindustrie lagert ins Ausland aus, weil mit den hiesigen Kosten, insbesondere Personalkosten, die Konkurrenzfähigkeit zu schlecht zu erreichen ist. Kurz: Binnenwirtschaftlich sind wir zu teuer. Die Binnenwirtschaft ist zu gut von den Weltmarktverhältnissen abgeschottet. Sie ist da und dort zu wenig produktiv, vielleicht weil zu gut organisiert.
Mit der jetzigen Kartellgesetzrevision muss es darum gehen, wieder etwas besser einzumitten. Die Binnenwirtschaft wird von den Herausforderungen her an die Internationalität herangeführt, und die Exportindustrie muss wieder mehr Basis in diesem Land suchen. Letztlich geht es um die Arbeitsplätze hier in diesem Land, also um die Vollbeschäftigung hier in diesem Land, und damit um unsere Wohlfahrt und unsere Sicherheit.
Das Kartellgesetz ist ein Missbrauchsverhinderungs-Gesetz. Je mehr ein verschärftes Kartellgesetz prophylaktisch wirkt und Kartelle gar nicht erst entstehen lässt, umso besser ist seine Wirkung. Je mehr wir Unternehmer - ich rede als Mittelstandsunternehmer und Repräsentant einer Industrie, die vorwiegend eine Mittelstandsindustrie ist - unseren eigenständigen Weg, die Innovation, den Wettbewerb suchen, umso wertvoller ist unser Beitrag, unser vor allem langfristiger Beitrag, zum Wohle unserer Gesellschaft. Wir brauchen einen ordnenden Staat, nicht aber eine zu geordnete Wirtschaft. Die Wirtschaft ist zum Handeln aufgerufen.
Wir müssen heute zwei Dinge tun:
1. Wir dürfen nicht auf die nächsten Wahlen schielen und mit einer Politik der kurzsichtigen Besitzstandwahrung Stimmen fangen.
2. Wir haben die Chance zu nutzen, einen Revitalisierungsbeitrag leisten zu können. Dieser wird uns sofort zugute kommen, er wird aber auch unseren Nachfolgern mehr als dienlich sein. Wir legen heute das Fundament, auf dem unsere Leistungsgesellschaft künftig ihren Standort in einem enorm harten Standortwettbewerb verteidigen können muss. Je mehr Wettbewerb, umso mehr Bewegung, umso mehr Innovation; wir werden umso konkurrenzfähiger, umso leistungsfähiger und letztlich umso erfolgreicher sein.
Ich weiss um die Stimmen, die davor warnen, ein wohlgefügtes Ganzes aufbrechen lassen zu wollen. Wir werden in der Detailberatung sorgfältig diskutieren müssen, wie weit wir in den substanziellen Revisionspunkten wirklich gehen wollen und dürfen. Ich lade Sie allerdings schon jetzt ein, im Zweifelsfalle mutig zu sein. Erstens passiert nichts Schwerwiegendes, wenn es stimmt, dass es bisher kaum Absprachen gegeben hat, und zweitens befördern wir unsere Unternehmen grundsätzlich auf eine Bahn, auf der sie längerfristig leistungsstärker sind. Die FDP-Fraktion will grossmehrheitlich die direkten Sanktionen, die Parallelimporte und die Vertikalabreden neu regeln.
Schwerer tun auch wir uns mit der so unsympathischen Kronzeugenregelung. Auf Initiative unserer Fraktion ist eine zweijährige Karenzfrist in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Diese Zeit müsste reichen, um ein allfälliges Kartell in Frieden - d. h. miteinander - so umzubauen, dass das "Verräterrisiko" minimiert werden kann.
Lassen Sie mich die Revision mit zwei Sätzen auch noch in den internationalen Kontext einbetten. Erstens dürfen sich ausländische Hersteller in unserem Markt nicht besser bedienen können als in ihren Heimmärkten, zweitens brauchen wir uns kein Gesetz aufzuerlegen, das schärfer als dasjenige ist, das unser relevantes Umfeld kennt; dies schon deshalb nicht, weil wir es gewohnt sind, unsere Gesetze anzuwenden und durchzusetzen.
Gestatten Sie mir als Letztes noch eine kurze Bemerkung aus der Sicht der Exporteure, der Aussenwirtschaft: Jeden zweiten Franken verdienen wir direkt oder indirekt mit dem Ausland. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Exportwirtschaft ist unbestritten. Die Exportwirtschaft sollte auch Arbeitgeberin und Lokomotive für hiesige Unterlieferanten bleiben können. Wenn wir das wirklich wollen, so müssen wir unser Kostenniveau anpassen und die Inlandproduktivität steigern. Das revidierte Kartellgesetz ist nur ein Baustein dazu - und nicht der gewichtigste. Das revidierte Kartellgesetz ist auch als "mind setter" sehr wertvoll. Vordringlicher aber ist, dass unser Fokus auf Selbstbehauptung, Eigenständigkeit, Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit gerichtet ist.
Die FDP-Fraktion ist für Eintreten und wird sich für eine griffige Revision einsetzen, zum Wohle des Landes - heute und vor allem auch morgen.
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wettbewerb, da sind wir uns einig, ist das tragende Fundament für Wachstum und Wohlfahrt. Die Behinderung oder die Abschottung von Märkten ist Gift für Wachstum und Wohlfahrt. Der wahrscheinlich berühmteste Notenbanker der westlichen Welt, Alan Greenspan, hat einmal geschrieben: "Anstatt Schutzwälle zu bauen, müssen wir uns dem Wettbewerb stellen." Ich glaube, es gibt keine Alternative zum Wettbewerb.
Internationale Studien belegen klar: Länder mit offenen Märkten sind Länder, die Dynamik, Wohlfahrt und Arbeitsplätze geschaffen haben. Länder, die Mauern errichtet haben, haben Arbeitsplätze vernichtet. Wir Freisinnigen sind daher klipp und klar für ein griffiges Kartellgesetz.
In der Wirkungsanalyse sind auch wir zum Schluss gekommen, dass das Kartellgesetz von 1995 noch zu wenig Zähne hat. Wir sind bereit, mit dieser Revision neue, griffige Zähne in dieses Gesetz einzufügen. Es ist ein urfreisinniges Anliegen, dass wir klare Spielregeln zugunsten von Wettbewerb haben und dass es keinen Schutz gibt für jene, die Kartellrenten zulasten der Volkswirtschaft einstreichen.
Zu den Kernelementen der vorliegenden Revision nur ganz kurz:
1. Wir unterstützen direkte Sanktionen schon beim ersten Vergehen. Damit erhöhen wir die Griffigkeit dieses Gesetzes.
2. Die Analysen haben gezeigt, dass im Bereich der Vertikalabsprachen durch überhöhte Preise in der Tat in erheblichem Umfang Konsumkraft entzogen wird. Nicht nur die Europäische Union, sondern auch wir müssen - mit diesem neuen Artikel! - dazu beitragen, dass dort, wo Preis- und Gebietsabsprachen den Wettbewerb behindern, dies in Zukunft als Missbrauchstatbestand erfasst wird. Wir stimmen daher dem neuen Tatbestand der Vertikalabsprachen zu.
Wir wollen auch nicht, dass diese Bestimmung quasi von hinten her wieder aufgeweicht wird. Wir verschliessen uns allerdings nicht, wenn wir im Sinne der Rechtssicherheit bei diesem Artikel noch eine bessere Formulierung finden, aber wie gesagt: Den Kerngehalt der Bestimmungen betreffend Vertikalabsprachen wollen wir nicht tangieren.
Wir haben lange um die Kronzeugenregelung gerungen. Es gibt hier ohne Zweifel rechtsethische Bedenken, die man ernst nehmen muss. Die Anhörungen haben aber gezeigt, dass wir mit dieser Regelung einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Kartellen leisten. Wir stimmen deswegen mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren gemäss dem Antrag der Mehrheit der Kommission dieser Kronzeugenregelung zu.
Zum letzten Punkt: Wir stehen auch klar hinter Artikel 6 Absatz 1, welcher bei den KMU eine Regelung trifft, wonach Absprachen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, wenn sie keine signifikante Marktwirkung haben, gewährleistet bleiben sollen. Ich glaube, wir können nicht der Stärkung der KMU das Wort reden und hier überzogen legiferieren.
Die FDP-Fraktion ist für Eintreten. Wir stimmen den Kernelementen der Revision zu. Wir können nicht das Hohelied von mehr Wettbewerb singen und die Augen verschliessen, wenn die Behinderung von Wettbewerb zulasten der Volkswirtschaft und zugunsten weniger Kartellisten straffrei betrieben wird.
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Die Grünen werden der Revision des Kartellgesetzes, das ja ein junges Gesetz ist, zustimmen. Für uns hat die Revision drei wesentliche Ziele:
1. Die Einführung der direkten Sanktionen für kartellrechtliche Verstösse, sowohl bei horizontalen wie bei vertikalen Absprachen. Wir meinen, dass der gewählte Ansatz, der präventiv wirken soll, sinnvoll ist.
2. Aus unserer Sicht muss die Unabhängigkeit der Wettbewerbskommission gewährleistet sein.
3. Es ist für uns besonders wichtig, dass der Möglichkeit der Einführung von Parallelimporten nun endlich stattgegeben wird.
Es geht bei diesem Gesetz um viel Geld. Im Zentrum steht die Frage, in welche Taschen dieses Geld letztlich fliesst. Alle in diesem Saal werden Mühe haben, die Schädlichkeit von Kartellen zu beziffern; es sind nämlich riesige Summen. Geschädigt werden können verschiedenste Gruppen, für uns Grüne stehen aber ganz eindeutig die Konsumentinnen und Konsumenten im Vordergrund, welche bei Preisabsprachen einen überhöhten Preis für das Produkt bezahlen, das sie kaufen. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden gleichsam zu Opfern eines Betrugs, allerdings ohne es zu wissen. Im Falle eines normalen Diebstahls weiss man, dass man um eine Sache oder einen Wert bestohlen worden ist. Konsumenten wissen es jedoch nicht, wenn sie wegen einer gewissen Konspiration einen zu hohen Preis bezahlen.
Dass die SVP-Fraktion heute so viel Zurückhaltung übt und Vorbehalte vorbringt, entbehrt jeglicher Logik und jeglicher Kohärenz in ihrer Politik, in der sie immer wieder aufs Spiel und die Macht der Marktkräfte setzt. Wer den Markt will, muss ihn auch wirklichen dem Spiel seiner Kräfte überlassen. Das bedeutet, dass wir heute dafür einstehen, dass der Markt auch nach seinen Gesetzen funktionieren kann, dass eben der Wettbewerb spielen kann. Kartelle mit Preis- oder Gebietsabsprachen verzerren den Wettbewerb und prellen Konsumenten, oder sie verhindern eine Entwicklung, weil sich Firmen dem Wettbewerbsdruck, der immer als Motor gepriesen wird, entziehen.
Absprachen verhindern somit Innovation und Verbesserungen. Wir meinen auch, Herr Schneider, dass die Schweiz eine Revitalisierung braucht. Deshalb braucht es die vorgeschlagenen Massnahmen zum Knacken von Kartellen.
Die Möglichkeit von Parallelimporten wurde von einigen Marktleadern leider zu lange verhindert. Sie schützen damit ihr eigenes Gebiet. Sie schirmen ihren Markt ab - eben unser Binnenland - und schaffen zu Unrecht eine besondere Marktnische. Den Preis dafür haben einmal mehr die Konsumenten zu bezahlen. Im Falle von Medikamenten hat sich die Pharmaindustrie gegen die Parallelimporte gewehrt. Sie tut es noch heute. Was den Medikamentensektor betrifft, ist sie damit aus unserer Sicht für die Steigerung der Krankenkassenprämien verantwortlich, weil sie bei den Kosten für Medikamente preistreibend wirkt.
Die heutige Debatte ist ein ernsthafter Test dafür, ob diejenigen, die immer Markt predigen, auch Markt leben wollen. Ein Markt hat Spielregeln, und diese Spielregeln - nämlich Wettbewerb und Transparenz - gilt es einzuhalten. Wir Grünen stehen für den Markt innerhalb nachhaltiger Rahmenbedingungen. Das bedeutet, dass für uns soziale, ökologische und demokratische Kriterien als Bedingungen für den Markt und das Marktgeschehen stehen. Gegen diese Bedingungen zu verstossen, bedeutet: keine Nachhaltigkeit, eine Monopolwirtschaft oder Ausbeutung. Gerade am Beispiel Landwirtschaft kann man heute zeigen, dass viele Investitionen, welche Schweizer Bauern heute tätigen, zu teuer sind. Unser Fraktionskollege Ruedi Baumann hat seinen Traktor in Frankreich gekauft - für 62 000 Franken, statt wie in der Schweiz zu 102 000 Franken. Er hat damit viel günstiger eingekauft, als er es in der Schweiz hätte tun können.
Wegen Preis- und Gebietsabsprachen sind deshalb die Investitionen der Schweizer Bauern als zu hoch einzustufen, und gerade das müsste ja der SVP zu denken geben - weil die Bauern für die Landwirtschaft zu hohe Investitionskosten bezahlen müssen. Dieser Mechanismus überträgt sich dann wieder auf die Produktionskosten. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir uns heute gegen die Importkartelle stark machen.
Ich bitte Sie namens der grünen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und insbesondere den Sanktionen und den Parallelimporten zum Durchbruch zu verhelfen.
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Im Namen der CVP-Fraktion empfehle ich Ihnen Eintreten auf die Revision des Kartellgesetzes. Wir halten diese Revision mit Blick auf die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Schweiz wie auch mit Blick auf den Wohlstand unseres Landes für notwendig. Wir haben an dieser Stelle immer und immer wieder über die Notwendigkeit der wirtschaftlichen Erneuerung, über die Revitalisierung, die Wettbewerbsfähigkeit oder auch die Öffnung der Märkte gesprochen. Wir müssen in Richtung mehr Wettbewerbsfähigkeit gehen, und zwar nicht nur bei der Exportbranche, sondern auch in der Binnenwirtschaft.
Die CVP-Fraktion ist der festen Überzeugung, dass wir den Worten nun endlich Taten folgen lassen müssen. Seit Beginn der Neunzigerjahre ist zwar einiges getan worden. Ich verweise auf die frühere Kartellgesetzrevision, auf das Binnenmarktgesetz oder auch auf andere Reformen in verschiedenen Branchen. Wenn wir heute aber einmal mehr schauen, wo unser Land punkto Wettbewerbsfähigkeit international steht, stellen wir ernüchtert fest, dass wir nicht dort stehen, wo wir gerne wären und wo wir eigentlich stehen müssten, um unseren Wohlstand zu erhalten.
Natürlich ist uns auch klar, dass ein griffigeres Kartellgesetz immer zwei Seiten hat. Auf der einen Seite gibt es die, die davon profitieren, weil sie eben günstiger einkaufen können - denken Sie an die Konsumenten, aber auch und vor allem an die Gewerbler, die Landwirte, die Firmen generell. Auf der anderen Seite gibt es jene, die die Hochpreisinsel aufrechterhalten, weil sie auch wiederum davon profitieren.
Wir haben mit Artikel 96 Absatz 1 der Bundesverfassung dem Bund ganz klar die Befugnis eingeräumt, Vorschriften gegen volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen zu erlassen. Dies, weil wir der Überzeugung sind, dass die Förderung des Wettbewerbs für unser Land von grösster Bedeutung ist.
Wettbewerb, das wissen Sie alle, ist innovationsfördernd, Wettbewerb ist produktivitäts- und effizienzfördernd. Ohne Wettbewerb bleibt auch unser Preisniveau hoch. Wir alle wissen, sogar ohne Lektüre des OECD-Berichtes oder des Wachstumsberichtes des EVD, dass wir in einem sehr geschützten und zum Teil nach wie vor stark kartellierten Land leben. Die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Imhof unterstreicht einmal mehr, dass Massnahmen zur Intensivierung des Wettbewerbs und zur Produktivitätssteigerung notwendig sind. Für die CVP-Fraktion muss diese Förderung auf zwei Ebenen geschehen: Einerseits muss die Wirkung des Binnenmarktgesetzes überprüft werden; andererseits ist es notwendig, dass wir die Bildung von Kartellen verhindern.
Es mag daher erstaunen, dass angesichts der positiven Auswirkungen auf die Binnenwirtschaft sich einige in diesem Ratssaal einer Revision des Kartellgesetzes verschliessen. Eine mögliche Erklärung der Widerstände der Gegner mag darin liegen, dass die vorgesehene verschärfte Gangart des Gesetzgebers gegen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen gewissen schweizerischen Unternehmen einige Sorgen bereitet. Die Schweiz hat sich ja nicht von ungefähr das Image zuzuschreiben, die inländische Wirtschaft zeichne sich durch eine grosse Kartellierung und Abschottung der Märkte aus.
Dennoch gilt es aus der Sicht der CVP-Fraktion, Folgendes zu bedenken: Auch wenn bestimmte Wirtschaftszweige nach wie vor Absprachen dem Wettbewerb vorziehen, ist Handlungsbedarf gegeben. Es kann ja wohl nicht sein, dass man für den Wettbewerb ist, wenn es um die eigenen Kosten geht, und dann jedoch den Wettbewerb einschränken möchte, wenn es um die Preise geht. Für "kartellistische" Unternehmen mögen dadurch weniger Einnahmen durch Preissenkungen und weniger Konzentration auf wenige Anbieter resultieren, aber gleichzeitig resultiert eine gesamtwirtschaftliche Strukturanpassung, was durchaus erwünscht und auch sinnvoll ist. Denn wir kommen in einem globalisierten Umfeld nicht um eine Stärkung der Binnenwirtschaft in der Form erhöhter Wettbewerbsfähigkeit herum.
Die Geschichte lehrt, dass ein Abschotten vor wirtschaftlichen Entwicklungen letztlich die betroffenen Firmen selber ins Abseits führt, weil sie sich mittelfristig immer mehr von der Marktwirklichkeit entfernen. Dies kann nicht im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz und des Wohlstandes unseres Landes sein.
Auch wenn es auf den ersten Blick ein beschwerlicher Weg sein mag, kann die Lösung nur darin liegen, dass man sich den wirtschaftlichen Entwicklungen stellt und seine wirtschaftliche Tätigkeit eben entsprechend gestaltet. Es liegt also durchaus im volkswirtschaftlichen Gesamtinteresse unseres Landes, dass wir eine effektive Wettbewerbspolitik betreiben. Effektiv ist die Wettbewerbspolitik aber nur dann, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass sie auch tatsächlich durchgesetzt wird.
Die CVP-Fraktion begrüsst die vom Bundesrat unterbreitete Kartellgesetzrevision, welche zwei Hauptziele verfolgt, nämlich: die Einführung der direkten Sanktionen bei kartellrechtlichen Verstössen und die Verankerung einer Bonusregelung. Beide Regelungen haben wir bereits in unserer Vernehmlassungsantwort gutgeheissen. Wir haben in der Kommission im Rahmen der Debatte noch drei weitere Ziele verfolgt, auf zwei möchte ich noch näher eingehen.
Einerseits hat die CVP-Fraktion eine Sonderregelung für kleine und mittlere Unternehmen analog zur deutschen KMU-Sonderregelung verlangt - ich verweise auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e - und im Gesetzentwurf auch verankern können. Wir wollen vor allem für Kleinunternehmen, die auf einem geographisch sehr limitierten Raum agieren, eine Möglichkeit zur Kooperation schaffen. Sie können in einer gewissen Weise agieren, wie das Grossunternehmen nicht gestattet ist. Auf den ersten Blick mag diese Sonderregelung ein Fremdkörper im Gesetz sein, nämlich eine Diskriminierung nach Grösse der Spieler im Wettbewerb. Die Erfahrung in Deutschland jedoch zeigt, dass sich diese Kooperationsmöglichkeit bewährt, weil - und das ist eigentlich ausschlaggebend - die Beschränkung des Wettbewerbs in einem Teil des Marktes zu mehr Wettbewerb im Markt insgesamt führt.
Weiter verlangen wir die gesetzliche Verankerung der Bekanntmachung der Weko im Bereich der Vertikalabsprachen. Dies aus der Überzeugung, wie wir es in unserer Vernehmlassungsantwort kundgetan haben, dass die KMU einen direkten Nutzen daraus ziehen können. Die heute praktizierte Preisbindung und Marktabschottung führen zu einer Hochpreisinsel, welche unmittelbar negative Auswirkungen auf die Einkaufspolitik und Einkaufsmöglichkeiten der Unternehmen hat. Unternehmen in der Schweiz werden gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten von ausländischen Herstellern systematisch diskriminiert, was zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Es ist nicht einzusehen, weshalb ein Unternehmen, das auf die Lieferung von Fabrikationsteilen aus dem Ausland angewiesen ist, höhere Preise als seine im Ausland ansässigen Konkurrenten zahlen muss. Tatsache ist aber, dass zahlreiche ausländische Firmen unseren Unternehmen gegenüber eine andere Preispolitik praktizieren. Sie schliessen selektive Verträge ab, binden somit Unternehmen und verbieten diesen den Einkauf über andere Kanäle. Die Profiteure sind die ausländischen Firmen sowie die inländischen Alleinimporteure. Wichtig ist, dass wir in diesem Bereich, und zwar explizit, den Wettbewerb zulassen und Preisbindungen und Marktabschottungen verhindern.
Schliesslich befürwortet die CVP-Fraktion die Einführung der direkten Sanktionen sowie die Verankerung der Bonusregelung; auf beide Regelungen werde ich in der Detailberatung nochmals zurückkommen. Beide Regelungen wollen einen dauernden Anreiz für Kartellbeteiligte schaffen, geheime Absprachen anzuzeigen, und sie im Kartellverfahren ermutigen, mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Wir sind überzeugt, dass diese beiden Regelungen eine erhöhte präventive Wirkung der Kartellgesetzgebung erzeugen. Sie führen zu einer Verstärkung der ohnehin vorhandenen zentrifugalen Kräfte innerhalb eines Kartells, was unweigerlich zu seiner Destabilisierung führt.
Wir wollen den Wettbewerb stärken und sind davon überzeugt, dass wir mit einer Verschärfung des Kartellgesetzes den richtigen Weg einschlagen. Daher ist die CVP-Fraktion ganz klar und unmissverständlich für Eintreten.
Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion
Ich will Ihnen gerne sagen, weshalb die evangelische und unabhängige Fraktion grossmehrheitlich für die Gesetzesänderung eintritt.
1. Unsere Bundesverfassung gewährleistet in Artikel 27 Absatz 1 die Wirtschaftsfreiheit. In den Artikeln 96 und 97 legt sie aber auch den Grund für eine schweizerische Wettbewerbspolitik. Eine freiheitliche und wettbewerbsorientierte Wirtschaftsordnung ist also der gemeinsame Wille in unserem Land.
2. Wir von der evangelischen und unabhängigen Fraktion wollen eine soziale Marktwirtschaft. Zu ihr gehört Wettbewerb, denn Wettbewerb schafft Innovationen, senkt die Preise, kurbelt die Produktion an.
3. Kartelle und verdeckte Absprachen behindern den Wettbewerb, verteuern die Produkte, richten volkswirtschaftlichen Schaden an. Deshalb haben wir ja ein Kartellgesetz, welches zuletzt 1995 revidiert und verschärft wurde.
4. Dieses Gesetz erwies sich gegenüber den aktuellen Herausforderungen als ungenügend. Wir wollen nicht nur ein Kartellgesetz, wir wollen ein Kartellgesetz mit Biss. Wir wollen Kartellen vorbeugen und sie beseitigen, wo sie einschränken, das heisst, wo Firmen und ihre Besitzer "absahnen" und andere, Unternehmen wie Kunden, von ihnen abhängig werden. Dazu sind neue gesetzliche Bestimmungen nötig, direkte Sanktionen und Anreize zur Aufdeckung und Meldung.
Es ist interessant, dass wir Verurteilungen wegen Kartellabsprachen im Ausland haben, diese aber im Kontrast zur Straffreiheit in der Schweiz stehen. Das ist aus Konsumentensicht unhaltbar, und das ist auch aus dem Blickwinkel der Wirtschaft nicht richtig. Ich bin dankbar für das entsprechende Bekenntnis der beiden FDP-Vertreter hier am Pult.
5. Was wir nicht wollen, ist eine Behinderung der KMU in ihrer Wettbewerbsfähigkeit in der Schweiz oder gegenüber dem Ausland.
Tatsächlich geht es bei diesem Themenkreis nicht um Peanuts oder Kavaliersdelikte. Dr. Stockmann vom Deutschen Bundeskartellamt stellt fest, dass der volkswirtschaftliche Schaden von Kartellen oft höher ist als derjenige aus Bandentätigkeit. Es geht um kriminelle Tatbestände, denen ein Rechtsstaat entgegenzutreten hat. Gemäss der Wettbewerbsabteilung der OECD wird in grossem Stil Vermögen von den Käufern zu den Produzenten überführt. Überpreise von 15 bis 25 Prozent sind an der Tagesordnung. Die Schäden beziffern sich auch in unserem Land auf Milliardenbeträge.
Der Gesetzgeber trägt die Verantwortung für eine funktionierende Wettbewerbspolitik. Das Ausmass der Schädlichkeit zwingt ihn - zwingt uns, das Parlament - zu Sanktionen. Diese Sanktionen und das Einführen eines Bonussystems für Selbstanzeigen sind nun für einige der Anstoss, die Revision des Kartellgesetzes wenigstens teilweise zu verhindern. Hier ist aber das Argument eines drohenden Firmenkonkurses oder des Verlustes von Arbeitsplätzen wirklich am falschen Ort. Hier geht es um den Rechtsstaat.
Wer dem Volkswohl verpflichtet ist, kann nicht anders als auf die Revision eintreten. Über einige Details müssen wir noch streiten. Aber hier ist der falsche Ort, ein Sterben von KMU zu prognostizieren. Gerade sie leiden ja mit, wenn sie Waren und Leistungen zu überhöhten Preisen einkaufen müssen. Das Kartellgesetz von 1995 hat sich wegen der fehlenden Möglichkeit von direkten Sanktionen als ungenügend erwiesen. Es bedarf der dringenden "Nachrüstung".
Erlauben Sie mir noch mit einem Bild zu sprechen: Wir haben einen Wachhund, wir haben ein Kartellgesetz. Aber wir stellen nun nicht einen ausgestopften Hund hinter das Tor. Dieser Hund muss bellen und beissen können. Nur Einbrecher haben an ausgestopften Wachhunden Freude. Wir wollen kein Alibigesetz. Bellen, das heisst: Wir brauchen ein Bonussystem, wir brauchen einen Anreiz, dass geheime Kartelle angezeigt werden. Beissen heisst, dass wir direkte Sanktionen brauchen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, in der Detailberatung dafür zu sorgen, dass das Gesetz auch "Biss" bekommt.
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Die SP-Fraktion begrüsst diese Revision. Wir sind für Eintreten.
Wir leben in einem Hochpreisland. Für uns Schweizerinnen und Schweizer sind die Preise für Importprodukte 10 bis 30 Prozent höher als vergleichbare und mehrwertsteuerbereinigte Preise im Ausland - und das für Importe im Umfang von etwa 80 Milliarden Franken. Auch unsere KMU importieren ihre Zulieferungen, Ersatzteile und Werkzeuge viel teurer: wegen Lieferbindungen, Preisbindungen, Alleinvertriebsverträgen, wegen der Abschottung des Marktes Schweiz.
Der soziale Verteilkampf gegen die Kleinen läuft heute über solche Marktmechanismen: über Marktbeherrschung, über Marktsegmentierung, über Marktabschottung.
Bisher war es in unserem Hochpreisland so, dass genau diejenigen, die das Wort der freien Marktwirtschaft am meisten im Munde führten, zu den grössten Wettbewerbsverhinderern, Marktabschottern und Preishochhaltern gehörten. Diese Reform ist überfällig. 1995 haben wir das erstmals revidierte Gesetz verabschiedet.
Die Wettbewerbskommission vollbrachte jahrelang und bis vor kurzem keine Heldentaten; das hat sich erst jetzt etwas geändert. Ihre Entscheide verzögerten sich lange, wurden mit Rekursen verzögert, hatten lange Durchlaufzeiten. Die Wettbewerbskommission wurde wegen Fehlentscheiden nicht ernst genommen. Ihr Präsident musste zu häufig in den Ausstand treten, weil er überall "verhängt und verfilzt" war. Das hat der Kommission nicht genützt.
Erst sieben Jahre nach der Totalrevision bekommt die Wettbewerbskommission, bekommt das Gesetz Zähne - mit den Sanktionen und der Kronzeugenregelung, die wir voll unterstützen. Ich danke dem Bundesrat, dass er den Schritt gewagt hat.
Diese Revision wäre indes nicht lohnend, wenn nicht die WAK eine Verschärfung bei der Vertikalbindung eingefügt hätte. Die ursprüngliche Revisionsvorlage hatte nur Sanktionen gegen die horizontalen harten Kartelle, also gegen Preiskartelle, Mengenkartelle, Gebietsabsprachen, vorgesehen. Die Marktwelt hat sich verändert. Das alte horizontale Kartell unter Gewerblern, das lange Zeit die Schweiz dominierte, ist unbedeutender geworden. Die heutige Preishochhaltungspolitik läuft vertikal, d. h. über Preisbindungen von Konzernen zu Alleinvertreibern in der Schweiz, über Preis- und Lieferbindungen bei Alleinvertriebsverträgen, bei Importeuren, die im kleinen Markt Schweiz mit sieben Millionen Einwohnern praktisch das Monopol haben. Erst jetzt mit den hinzugefügten Sanktionen bei Vertikalbindungen erhält das Gesetz eine moderne Form und eine echte Wirksamkeit.
Da muss ich auch etwas zu Herrn Spuhler sagen, der die Neuerungen jetzt eigentlich nicht akzeptieren will und bekämpft: Der "Antrag Strahm", Herr Spuhler, ist jetzt ein Antrag der Kommissionsmehrheit, und diese ist jetzt auch der Meinung, vertikale Bindungen - als Vermutung - seien schädlich und müssten den Sanktionen unterstellt werden. Wir möchten das Vertriebssystem nicht zerschlagen. Ich bin der Meinung, dass wir die harten Bindungen, nämlich die vertikalen Preisbindungen und die vertikalen Lieferbindungen, untersagen müssen. Die übrigen Absprachen, z. B. Service-, Ersatzteil- oder Garantieverträge, sind nicht gefährdet; wir wollen diese nicht gefährden.
Ich wäre bei Artikel 5 Absatz 4, der jetzt von der rechten Seite so angegriffen worden ist, bereit, einer Formulierung zuzustimmen, die die vertikalen Vertriebssysteme schützt. Nur sollte die Bestimmung nicht so dumm formuliert sein wie jetzt im Minderheitsantrag Spuhler, der mit seiner Formulierung das Vorgängige praktisch rückgängig macht. Wenn Sie die Vertriebssysteme schützen wollen, muss dies ohne die Preis- und Lieferbindungen geschehen. Die übrigen Bindungen können weiter bestehen. Wenn wir hier im Rat noch einen weisen Formulierungsvorschlag finden, bin ich persönlich bereit, dem dann zuzustimmen.
In dem Sinne möchte ich Sie im Namen der SP-Fraktion nochmals bitten - meine "Halbzeit" ist abgelaufen -, auf das Geschäft einzutreten. Wir werden geschlossen der Mehrheitslinie der Kommission folgen und auch einige verloren gegangene Anliegen in Form von Minderheitsanträgen wieder aufnehmen.
Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten kaufen pro Jahr für 5 bis 7 Milliarden Franken im Ausland ein, und zwar nicht, weil dort die Produkte besser sind, sondern weil sie ganz einfach günstiger sind. Das müsste all denjenigen zu denken geben, die in diesem Land etwas zu verkaufen haben, und all denjenigen, die diese Kreise in diesem Parlament auch vertreten.
Die Hochpreisinsel Schweiz ist in jeder Hinsicht schädlich. Sie schwächt die Kaufkraft der Konsumentinnen, und das müsste eigentlich die SVP beschäftigen, denn die SVP hat ja gerade mit dem Erhalt der Kaufkraft für ihre Gold-Initiative argumentiert. Hier können Sie jetzt auch etwas dazu tun, um die Kaufkraft der Konsumentinnen zu erhalten. Ich meine, es wäre sogar ein wesentlich besserer Beitrag. Der Einkaufstourismus schwächt unsere ganze Wirtschaft. Die Mittel, die aus unserer Wirtschaft abfliessen, fehlen auch dem Staat.
Die Hochpreisinsel Schweiz schwächt aber auch unser Gewerbe und unsere KMU. Hier herrscht immer wieder ein grosses Missverständnis. Wenn unsere Gewerbler ihre Ausgangsmaterialien und Maschinen 30 Prozent teurer einkaufen müssen als ihre Kollegen im Ausland, dann haben sie schlechtere Startbedingungen als ihre Kollegen im Ausland. Unsere KMU müssen schliesslich ihre Güter und Dienstleistungen nicht nur im Inland, sondern eben auch im Ausland verkaufen können.
Die Hochpreisinsel Schweiz schadet aber auch der schweizerischen Landwirtschaft. Es ist bekannt, dass unsere Bauern auf den vorgelagerten Stufen so teuer einkaufen müssen wie kein anderer Bauer in Europa. Das gilt für Traktoren ebenso wie für Maschinen, aber auch für Pflanzenschutzmittel.
Wer profitiert denn eigentlich von dieser Hochpreisinsel? Ich meine, die Aussage ist simpel und müsste alle aufschrecken. Es profitieren in erster Linie grosse ausländische Unternehmen. Sie machen sich einen Spass daraus, dank der Schweizer Marktabschottungspolitik in der Schweiz so hohe Margen einfahren zu können wie sonst in keinem anderen Land. Es muss deutlich und klar gesagt werden: Ein schwaches Kartellgesetz produziert nur Verlierer.
Die grössten Verlierer sind die Konsumentinnen und Konsumenten, weil sie zu viel bezahlen und ihnen nichts mehr in der Tasche bleibt. Es verlieren aber auch das Gewerbe und die KMU. Diese werden nämlich gleich doppelt bestraft, ich habe es bereits erwähnt: einerseits durch den Einkaufstourismus, wo ihnen Einnahmen verloren gehen, andererseits aber auch durch eine fehlende Konkurrenzfähigkeit im Ausland.
Verlierer sind aber auch die Arbeitnehmerinnen und -nehmer. Es soll doch niemand behaupten, wegen der hohen Preise würden automatisch die Löhne höher. Im Gegenteil: Die Detailhändler in der Schweiz haben aufgezeigt, dass sie im Ausland durchschnittlich 30 Prozent teurer einkaufen müssen. Das bedeutet, dass sie dann die Löhne drücken müssen, um in der Schweiz überhaupt noch anständige Preise erreichen zu können.
Verlierer ist aber auch der Staat, weil ihm Steuereinnahmen entgehen; Verliererin ist die gesamte Volkswirtschaft. Ich meine, es gibt genug Gründe, diese Gesetzesrevision anzupacken und endlich konkrete und wirksame Instrumente zu schaffen.
Noch etwas zur politischen Ausgangslage. Sie ist relativ ungewöhnlich, wenn nicht gerade absurd. Ich möchte dies anhand einer konkreten Situation verdeutlichen. Der gesamte Detailhandel und alle Importeure haben sich in einer "Interessengemeinschaft für freie Importe" zusammengeschlossen. Ihr gemeinsames Interesse ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu verbessern. Wie so viele Lobbyisten haben auch sie das Bundeshaus aufgesucht, um hier ihre Anliegen vorzutragen. Traditionellerweise haben sie sich an ihre bürgerlichen Freunde gewendet und haben die Welt nicht mehr verstanden, denn ausgerechnet jene, mit denen sie sonst immer für mehr Wettbewerb kämpfen, wollten von ihren Anliegen nichts wissen.
Kartelle sind keine Kavaliersdelikte. Kartelle sind nichts anderes als organisierter Diebstahl an den Konsumentinnen und Konsumenten, und diesen müssen wir verhindern. Ich hoffe, dass wir dies gemeinsam tun.
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte nur noch kurz zu einem Punkt Stellung nehmen, der in den Voten jetzt angesprochen wurde. Ich erlaube mir dies auch deshalb, weil wir dann ja erst Mitte nächster Woche die Detailberatung haben.
Ich meine den Punkt der Bonusregelung, der Kronzeugenregelung oder auch des Verpfeifens, wie das anders genannt wurde. Ich verstehe, dass man aus dem Rechtsgefühl heraus prinzipiell nicht für eine solche Regelung ist; das kann ich sehr gut verstehen. Nur, in diesem Fall gehört diese Bonusregelung eben wie ein Zwilling zu den Sanktionen.
Ich möchte zum Schluss noch die beiden Experten zitieren, die wir in der Kommission angehört haben. Herr Kurt Stockmann, Vizepräsident des Deutschen Bundeskartellamtes hat Folgendes gesagt - nachdem er auch äusserte, er kenne die Vorbehalte -: "Ich komme aber zum Ergebnis, dass trotz dieser Schwierigkeiten die Kombination von wirksamen und nicht nur auf dem Papier stehenden, praktisch durchgesetzten hohen abschreckenden Sanktionen und einem Instrument, das zur Aufklärung helfen kann, nämlich einer vernünftigen Bonusregelung, ein in meinen Augen attraktives Paket, welches ich für mein Land wieder einführen würde, ist."
Herr Lennart Göranson von der OECD hat gesagt: "Zusammenfassend ist zu sagen, dass man sich in den OECD-Ländern in den letzten Jahren viel intensiver mit dem Problem der Kartelle befasst. Man nimmt ihre Schädlichkeit für die Verbraucher, für andere Unternehmer und für die gesamte Ökonomie des Landes jetzt viel ernster als früher. Man nimmt heute an, dass Kartelle viel häufiger vorkommen, als man früher dachte. Man schätzt ihre ökonomischen Wirkungen auch viel höher ein. Viele Mitgliedstaaten der OECD verschärfen ihre Strafen, um die Unternehmen von einer Kartellzusammenarbeit abzuschrecken. Immer mehr Länder ziehen eine Kriminalisierung mit Sanktionen gegen natürliche Personen als Möglichkeit in Betracht. Schliesslich werden immer häufiger Bonusregelungsprogramme angewendet, um existierende Kartelle aufzudecken. Die früheren Programme wurden reformiert, um mehr Effektivität zu erzielen."
Ich bitte Sie, wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie dieser Bonusregelung zustimmen können, sich dies bis nächsten Mittwoch zu überlegen. Wir würden mit diesem Entscheid sicher nicht allein stehen.
Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis
En 1999, le Département fédéral de l'économie signalait, dans "Les lignes directrices pour une politique économique axée sur la croissance", sa volonté de faire de la révision de la loi sur les cartels une priorité. La priorité s'explique tout simplement par les considérations économiques que beaucoup d'entre vous partagent. La concurrence est le moteur de la productivité et, par-là même, de la croissance économique dans son ensemble. Le but d'une bonne politique économique de concurrence, c'est d'agir en amont pour prévenir la création de cartels rigides et les abus de positions dominantes. Nous essayons d'atteindre cet effet préventif par le projet de révision de la loi sur les cartels qui vous est maintenant soumis.
Nous envisageons cette révision comme le peaufinage d'une base légale moderne puisqu'elle est entrée en vigueur le 1er février 1996. Depuis cette date, la Suisse dispose de nouveaux instruments pour lutter contre les cartels et les autres restrictions de la concurrence. Mais, dans la pratique, ça ne marche pas aussi bien que nous le souhaitions, en particulier du fait de l'absence de la possibilité d'infliger des sanctions directes, comme l'avait dit de manière imagée le président de la Commission de concurrence (Comco): "Dans ce domaine, en Suisse, le premier crime est gratuit." Il faut donc que le premier crime soit sanctionné, raison pour laquelle nous demandons le renforcement des sanctions et l'introduction des sanctions directes (art. 49a al. 1er).
Il y a ensuite le régime du bonus. Je crois que tous ceux qui connaissent la réalité du monde économique savent qu'un cartel se construit de manière de plus en plus subtile. Dans le passé, on l'a vu dans le cas de grands cartels, l'accord se passait de manière extrêmement discrète à l'étranger, dans une chambre d'hôtel, et il ne restait souvent que quelques notes personnelles des personnes concernées qui établissaient les contours du cartel, mais cela se mettait à fonctionner.
Alors, espérer que la Comco, avec les moyens qui sont les siens, parviendra à découvrir beaucoup de cartels s'il n'y a pas la possibilité de mettre en place un système de bonus/malus, je crois que c'est une illusion. En soi, bien sûr, l'idée de la dénonciation n'est pas très sympathique. Mais lorsque plusieurs personnes qui commettent ensemble un acte illicite sont tenues par des règles de loyauté les unes envers les autres, on appelle ça simplement la loi du milieu. C'est une loi qui existe même dans les sociétés les moins honorables de la planète. Ce n'est pas une loi qui doit être affectée d'un signe positif simplement parce qu'elle est fondée sur la loyauté. La loyauté dans le domaine de l'illicéité, dans le domaine des cartels - qui sont une sorte de vol social à l'égard des consommateurs -, est quelque chose de condamnable en soi, et il faut encourager la déloyauté entre gens qui ont participé à une action sinon criminelle, du moins contraire à l'intérêt général. D'où la justification morale du système du bonus/malus.
Le système du bonus/malus a un autre avantage: il permet de réduire le niveau des sanctions. S'il n'y a pas une méthode comme celle-ci pour faire sortir les cartels au grand jour, l'effet dissuasif sera atteint par le truchement de la sanction. La Comco sera incitée, dans les cas peu nombreux où elle aurait réussi à découvrir un cartel, à frapper de manière, ne disons pas disproportionnée - ce serait illégal -, mais extrêmement forte, tout en respectant une certaine proportionnalité, pour créer l'effet dissuasif pour l'avenir. Avec le système du bonus/malus, on permet ainsi d'infliger une sanction proportionnelle, plus modérée. C'est ce que souhaitent d'ailleurs certains d'entre vous. Lorsque nous discuterons de la proposition y relative (art. 49a al. 2), il y aura lieu d'entendre des arguments supplémentaires de la part de ceux qui préconisent une solution alternative à la solution envisagée par le Conseil fédéral. Je me réserve de revenir sur ce point à ce moment-là.
Un sujet important est le problème des accords verticaux et des importations parallèles. Dès le départ, contrairement à ce que nous pensions lorsque nous avons mis en route les travaux concernant la révision de la loi sur les cartels, c'est sur ce point que se sont concentrées la plupart des discussions de la commission qui a examiné le projet.
Nous avons été invités à remettre à la commission un rapport détaillé à ce sujet. Finalement, il faut distinguer les choses. Il y a d'une part le problème de l'importation parallèle des marchandises brevetées telles que les médicaments - j'y reviendrai dans un instant - et d'autre part les systèmes plus classiques de distribution verticaux. Même si des importations sont légales du point de vue du droit de la propriété intellectuelle, elles peuvent être limitées ou interdites par des accords de distribution verticaux. Dans le fond, ces accords peuvent être souhaitables afin de garantir aux consommateurs l'accès à des marchandises et à des services. Sans certains accords de ce type, c'est probablement difficile d'organiser un canal de vente qui permette aux consommateurs de profiter de ces services. Le producteur peut, dans ce cas, prendre en charge la distribution ou la confier à d'autres entreprises.
L'avantage des systèmes de distribution verticaux est de nature financière. Ils permettent de réduire les coûts, ce qui les rend particulièrement intéressants pour les PME. Et on verra bien au cours de l'examen de détail que les milieux proches des PME sont beaucoup plus restrictifs à l'égard d'une limitation des accords verticaux que d'autres milieux qui visent à promouvoir les intérêts des consommateurs exclusivement. Cependant, si on est d'accord de s'éloigner des positions fondées sur l'appartenance à un camp, on voit bien que la matière est extrêmement complexe, et que seule une solution qui tienne compte des deux aspects du problème est juste du point de vue de l'économie et de l'équité.
Les systèmes de distribution verticaux présentent deux facettes. Ils accroissent l'efficacité d'une part, mais peuvent aussi être utilisés pour limiter la concurrence d'autre part. Les systèmes de distribution verticaux sont généralement bénéfiques pour l'économie dans son ensemble. Mais dans certains cas, ils peuvent constituer une entrave excessive aux importations. Avantages et inconvénients des systèmes de distribution verticaux doivent être examinés cas par cas. Les accords verticaux en matière de concurrence sont visés à l'article 5 alinéa 4 de la loi sur les cartels. Ils sont illicites lorsqu'ils affectent de manière notable la concurrence sur le marché de certains biens ou services et lorsqu'ils ne se justifient pas par des motifs d'efficacité économique, lorsque - en une phrase - ils empêchent une concurrence efficace. La loi actuellement en vigueur permet d'examiner si un accord vertical est illicite.
En janvier 2002, la Comco a publié une communication qui fixe des principes et crée, nous le pensons, la sécurité juridique. Aux termes de cette communication, sont à l'avenir considérés comme restrictions notables à la concurrence les accords verticaux qui prescrivent aux fournisseurs des prix fixes ou minimaux pour la revente, limitent la zone de distribution ou la clientèle pour la revente, ou enfin limitent la distribution aux utilisateurs finaux. La Comco considère également comme restriction notable à la concurrence les accords interdisant aux fournisseurs de livrer des composants ou des pièces de rechange à des entreprises tierces. En clair, si des commerçants suisses sont victimes de ces pratiques, des pratiques qui les empêchent d'acheter à meilleur prix des produits à l'étranger, la Comco part dorénavant systématiquement du principe que ces cas doivent être examinés.
La majorité de la commission a introduit un régime spécifique à certains types de restrictions verticales, un système de présomption de suppression de la concurrence efficace pour certaines restrictions verticales, par analogie avec la présomption de suppression de concurrence efficace de l'article 5 alinéa 3 de la loi en vigueur pour les cartels horizontaux et les cartels rigides. En parallèle, le champ d'application des sanctions directes a été étendu aux accords verticaux soumis à la présomption.
Nous sommes satisfaits de la solution préconisée par la commission, mais nous sommes ouverts à des propositions qui pourraient permettre un assouplissement pour tenir compte des intérêts des petites et moyennes entreprises. Là aussi, nous discuterons lors de l'examen de détail les propositions concrètes. Voilà pour les accords verticaux.
Un mot sur les importations parallèles de marchandises brevetées: le Conseil fédéral est d'avis que dans ce domaine, il faut s'en tenir à la stratégie suivie par votre Conseil jusqu'à présent. En d'autres termes, ces problèmes doivent être réglés dans la loi sur les brevets. Il convient, pour cela, d'attendre le rapport du groupe de travail interdépartemental. Il n'y a pas urgence à prendre des mesures dans ce domaine. Par contre, il peut être utile de profiter de la présente révision pour clarifier le champ d'application de la loi sur les cartels en matière de droit de la propriété intellectuelle. Pour cela, il faut se référer à l'arrêt Kodak qui a été rendu par le Tribunal fédéral.
En conséquence, la majorité de la commission propose de compléter l'article 3 alinéa 2 dans le sens que les restrictions à l'importation fondées sur les droits de la propriété intellectuelle sont soumises à une évaluation sous l'angle du droit des cartels.
En conclusion, je voudrais remercier les orateurs qui se sont exprimés. Aucun d'entre eux n'a contesté l'importance d'un renforcement de la loi sur les cartels pour favoriser la concurrence. Aucun d'entre eux n'a mis en doute la liaison entre concurrence et croissance. Aucun d'entre eux ne demande au Conseil fédéral de compléter la loi.
Il y a quelques divergences, non pas sur des points de détail, mais sur des points essentiels. Mais dans l'ensemble, nous constatons que la loi est bien accueillie; l'esprit du temps y contribue. Il reste maintenant à aborder son examen.
Maury Pasquier Liliane · P-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
La proposition de non-entrée en matière de la minorité Spuhler a été retirée.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.15 Uhr
La séance est levée à 12 h 15