20.025
Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Schengener Informationssystem (SIS)
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit I
(Fivaz Fabien, Porchet, Schlatter)
Nichteintreten
Antrag der Minderheit II
(Addor, Dettling, Heimgartner, Hurter Thomas, Tuena, Walliser, Zuberbühler)
Rückweisung des Geschäftes an den Bundesrat
mit dem Auftrag, die Einhaltung der Vorgaben auf Verfassungs- und Gesetzesebene sicherzustellen. Insbesondere ist darzulegen, wie die Anwendung der Rückführungsrichtlinie auf den Vollzug einer Landesverweisung gemäss Artikel 121 Absätze 3 bis 6 der Bundesverfassung so bewerkstelligt werden könnte, dass die von Bundesverfassung und Gesetzen vorgegebenen Grundsätze der Landesverweisung nicht verletzt werden. Insbesondere ist zu klären, welche Auswirkungen dies auf die Verfahren hat und ob eine solche Anwendbarkeit wieder rückgängig gemacht werden kann. Sodann ist zu prüfen, wie mittels Eingabe der Fälle vorläufiger Aufnahme Daten gewonnen werden könnten, die für die jeweiligen Verfahren wertvoll sind oder zur Aufhebung einer vorläufigen Aufnahme führen können. Zuletzt soll der Bundesrat darlegen, ob bei einer Nichtanwendung der Rückkehrrichtlinie (2008/115/EG) heute in Bezug auf die Administrativhaft eine längere Haftdauer als 18 Monate bzw. eine entsprechende Gesetzesänderung möglich wäre und dies durch die Anwendung der Richtlinie allenfalls verunmöglicht würde.
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité I
(Fivaz Fabien, Porchet, Schlatter)
Ne pas entrer en matière
Proposition de la minorité II
(Addor, Dettling, Heimgartner, Hurter Thomas, Tuena, Walliser, Zuberbühler)
Renvoyer l'objet au Conseil fédéral
avec mandat de garantir le respect des prescriptions constitutionnelles et légales. Il présentera en particulier la façon d'appliquer correctement la directive sur le retour à l'exécution d'une expulsion au sens de l'article 121 alinéas 3 à 6 de la Constitution de sorte que les principes constitutionnels et légaux relatifs à l'expulsion ne soient pas violés. Il s'agit notamment de clarifier les conséquences que cela aura sur les procédures et s'il est possible de revenir sur une telle applicabilité. En outre, le Conseil fédéral examinera comment la saisie des cas d'admission provisoire pourrait permettre de recueillir des informations qui seraient utiles pour les procédures ou qui pourraient mener à l'annulation d'une admission provisoire. Enfin, le Conseil fédéral expliquera si, en cas de non-application de la directive sur le retour (2008/115/CE), il serait possible de prévoir une durée de détention plus longue que 18 mois s'agissant des détentions administratives et si une telle modification légale est possible; au contraire, il expliquera si l'application de la directive rend impossible toute modification.
La présidente (Moret Isabelle, présidente): Cet objet comprend deux projets. L'entrée en matière sur les deux projets est contestée. En outre, il y a une proposition de renvoyer les deux projets au Conseil fédéral. Nous allons traiter la proposition de ne pas entrer en matière, ainsi que la proposition de renvoi, dans le cadre du débat d'entrer en matière. Pour la discussion par article, je vous propose le traitement en un bloc.
Rechsteiner Thomas · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Bei diesem Geschäft, der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands, geht es im Grundsatz um zwei Punkte:
1. die Anpassung der Rechtsgrundlagen aufgrund der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands in den Bereichen Polizei, Rückkehr und Grenzen;
2. die Anpassung des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich.
Der Rahmen und die Absicht der vorliegenden Projekte ist, die Kontrolle der Aussengrenzen des Schengen-Raumes weiter zu verbessern sowie die Zusammenarbeit im Migrations- und Sicherheitsbereich mit den europäischen Staaten weiterhin eng zu pflegen. So gesehen ist das SIS für die Sicherheit in der Schweiz unverzichtbar geworden, und es erleichtert die Arbeit von Polizei- und Grenzkontrollbehörden.
Verbessert wird die Fahndung nach Personen, die verdächtigt werden, an terroristischen Aktivitäten beteiligt zu sein. Neu können auch besonders schutzbedürftige Personen präventiv ausgeschrieben werden, z. B. mögliche Opfer von Zwangsheiraten oder Menschenhandel, aber auch Kinder, die von einem Elternteil entführt werden könnten. Schliesslich soll auch die Zusammenarbeit im Schengen-Raum im Rückkehrbereich verbessert werden. So soll das weiterentwickelte SIS den Vollzug der Wegweisung von Drittstaatsangehörigen mit irregulärem Aufenthalt im Schengen-Raum erleichtern, indem alle Rückkehrentscheide von Drittstaatsangehörigen im System ausgeschrieben und somit für andere Mitgliedstaaten auch sichtbar werden.
Die Kommission hat die definitive Übernahme der Rechtsgrundlagen über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des SIS behandelt. Zwei Anträge auf Nichteintreten und Rückweisung hat die Kommission mit 22 zu 3 sowie 18 zu 7 Stimmen abgelehnt. Zu beiden Anträgen gibt es eine Minderheit.
Die Kommission hat den Nichteintretensantrag sehr deutlich abgelehnt. Sie hält fest, dass das SIS ein sehr erfolgreiches Instrument zur wirksamen Zusammenarbeit zwischen Migrations-, Polizei-, Zoll- und Justizbehörden in der EU und den assoziierten Schengen-Staaten ist, auch in und mit der Schweiz. Das soll beibehalten werden, da die Kommission der Überzeugung ist, dass damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus in der Schweiz geleistet wird. Es könnte sich heute weder Polizei- noch Zoll-, noch Migrationsbehörde einen Tagesablauf ohne dieses System vorstellen. Die Suche nach Personen sowie Fahndungen können mit diesem Informationssystem besser durchgeführt und Zolldelikte schneller erkannt und aufgedeckt werden.
Auch den Rückweisungsantrag lehnt die Kommission deutlich ab. Dieser Antrag ist motiviert von der Sorge, dass die von der Bundesverfassung und den Gesetzen vorgegebenen Grundsätze der Landesverweisung bei der Anwendung der Rückführungsrichtlinie verletzt werden könnten. Die Kommission teilt diese Sorge grossmehrheitlich nicht. Da alle Rückkehrentscheide bei Drittstaatsangehörigen ausgeschrieben werden, wird der Vollzug der Wegweisung dieser Personen mit irregulärem Aufenthalt erleichtert, was zur Sicherheit beiträgt.
Die SiK-N hat eine ganz kleine Anpassung, die der Bundesrat ergänzend beantragt, einstimmig angenommen. Diese Ergänzung hat keinen umwerfenden Einfluss auf die gesamte Vorlage, weshalb die Kommission Ihnen empfiehlt, auch mit dieser Ergänzung auf die Vorlage einzutreten.
Zusammenfassend will die Kommission die Weiterentwicklung, die Erweiterung und die Harmonisierung vollziehen. Die Kommission anerkennt die wichtige Rolle des Systems und beantragt Ihnen, auf das Geschäft einzutreten, es zu diskutieren und im positiven Sinne zu verabschieden. In der Gesamtabstimmung wurde das Geschäft mit 15 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen.
Abschliessend zwei Bemerkungen:
1. Aus Sicht der Kommission ist zu erwähnen, dass die SPK-N das Geschäft auch beraten hat, jedoch keinen Mitbericht erstellt hat und auch keine Anträge stellt. In der Beratung in der SiK wurden die Themen der SPK ebenfalls diskutiert, da fast gleichlautende Anträge gestellt wurden.
2. Die Frist zur Übernahme und Umsetzung der Weiterentwicklung ist bekanntlich eng. Diese Frist endet am 20. November dieses Jahres. Der ursprüngliche Zeitplan sah vor, dass das Geschäft am 18. Juni vom Nationalrat als Erstrat behandelt würde. Aus bekannten Gründen war das nicht möglich. In diesem Zusammenhang ist wichtig: Der Entwurf 1, also die Änderung des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich, ist zeitlich nicht befristet, da es sich nicht um eine Weiterentwicklung des Systems handelt. Der Entwurf 2 hingegen ist zeitlich befristet. Eine Verzögerung ist bereits vorhanden. Gegebenenfalls wird die Frist sogar überschritten. Die Kommission hat dies zur Kenntnis genommen. Die eigenständige Beschlussfassung in der Kommission und auch im Parlament, also das Eintreten auf das Geschäft und die Detailberatung, sollen jedoch nicht davon abhängig gemacht werden.
Wir beantragen Ihnen mit 15 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen Eintreten.
Pointet François · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion
Continuer à améliorer la sécurité et les contrôles aux frontières extérieures de l'espace Schengen est un objectif toujours d'actualité. Il convient, dans cet espace, de renforcer la coopération entre les autorités nationales chargées de la sécurité et les migrations dans toute l'Europe. C'est l'objet des réformes relatives au système d'information Schengen (SIS), dont la mise en oeuvre en Suisse nous occupe aujourd'hui.
Le SIS est un système électronique de recherche de personnes et d'objets, géré conjointement par les Etats Schengen. Il contient des informations sur les personnes disparues, notamment des enfants, recherchées par la police et la justice ou frappées d'une interdiction d'entrée, ainsi que sur les objets volés, par exemple des voitures ou des armes.
Le SIS joue un rôle primordial pour les autorités compétentes en matière de police, de frontières, de justice et de migration au sein de l'espace Schengen. Rien qu'en Suisse, ce sont entre 300 000 et 350 000 requêtes de recherche qui sont effectuées sur ce système chaque jour. C'est un outil essentiel pour notre sécurité, qui permet une collaboration efficace entre les membres et partenaires de l'espace Schengen. Le développement des différentes règles à l'intérieur de l'espace Schengen apporte une nécessité de développer le système SIS, et nous devons adopter ces développements dans notre propre législation.
Le développement de ce système doit permettre de l'étendre aux utilisations suivantes: le signalement obligatoire des personnes présentant un lien avec le terrorisme - on rejoint là l'objectif du combat contre les actes terroristes; les enfants et les adolescents pourront à l'avenir faire l'objet d'un signalement à titre préventif dans le système national de recherche Ripol en cas de risque d'enlèvement par l'un des parents, de risque d'enlèvement pour mariage forcé ou de risque d'être emmené à l'extérieur de l'espace Schengen pour subir des mutilations génitales - évidemment, ce développement ne peut être que salué; l'enregistrement dans le SIS d'empreintes digitales prises sur le lieu d'une infraction grave ou d'un acte terroriste; le signalement aux fins d'interdiction d'entrée sur le territoire sera aussi harmonisé et l'échange d'informations sera accéléré.
Ce sont des évolutions majeures pour la sécurité, et cela nécessite des adaptations, en particulier des modifications de la loi fédérale sur les étrangers et l'intégration et de la loi sur l'asile. Ce sont les modifications de ces deux lois qui ont amené le plus de débat en commission.
Pour l'entrée en matière, nous sommes en présence de deux minorités. Premièrement, la minorité I (Fivaz Fabien) demande la non-entrée en matière. Sans remettre en cause la participation de notre pays à l'espace Schengen, sa critique se porte sur les adaptations légales qui, selon les minoritaires, seraient un durcissement caché de la loi sur les étrangers. Au passage, la critique porte aussi sur le durcissement de la politique policière et migratoire dans l'espace Schengen.
La commission vous recommande d'entrer en matière par 22 voix contre 3. Elle n'a pas été sensible à ces arguments.
La minorité II (Addor), enfin, demande un renvoi au Conseil fédéral et une modification du projet sur quelques points. La crainte exprimée par la minorité est de voir notre pays perdre son autonomie face aux réglementations Schengen. Or les décisions de renvoi restent entièrement en main des pays, et ce n'est que le système d'échange d'informations qui est ici abordé.
La commission, dans ce cas non plus, n'a pas été convaincue par la proposition défendue par la minorité et vous propose, par 18 voix contre 7, de renoncer au renvoi du projet.
Fivaz Fabien · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion
Comme vous le constatez dans le cadre du débat sur l'initiative de résiliation, nous ne remettons pas fondamentalement en cause les accords de Schengen. La libre circulation est un acquis important des relations entre la Suisse et l'Union européenne. Les Suissesses et les Suisses se sont habitués à ce confort dans leurs déplacements au sein de l'Union européenne et, les sondages le montrent, ne veulent pas d'un retour en arrière. Et tout n'est pas à jeter dans le système d'information Schengen (SIS). Le système permet notamment le signalement de personnes disparues; d'enfants risquant d'être enlevés, par exemple par un parent; de personnes exposées au risque d'être enlevées dans le cadre de la traite d'êtres humains ou de mutilations génitales. Il permet d'unir les forces de police pour lutter efficacement contre le terrorisme et le crime organisé; il permet de mieux contrôler la circulation des armes à feu.
Mais les Verts ont un problème avec le volet migratoire de ces accords. Le problème, ce sont les restrictions grandissantes vis-à-vis des étrangers et des Etats tiers, la politique migratoire de plus en plus stricte justifiée par la peur de la criminalité et le renforcement d'une Union européenne policière. C'est la construction progressive de la forteresse Europe que les Verts dénoncent de longue date.
Les récents évènements du camp de réfugiés de Moria nous le rappellent crûment: la politique migratoire de notre continent est une honte. Selon le HCR, le camp accueillait au moment de l'incendie qui l'a ravagé 13 000 personnes, dont 4000 enfants. Ces personnes sont depuis des mois en attente d'un hypothétique accueil.
Quel est le rapport, me direz-vous? Eh bien, la limitation de circulation sur le territoire européen pour les migrantes et les migrants est un des objectifs de l'extension du règlement SIS Frontières. Il prévoit en effet le signalement obligatoire lorsqu'une interdiction d'entrée conforme à la directive sur le retour a été prononcée. Je cite ici le Conseil fédéral: "Ceci aura pour conséquence [...] un plus grand nombre d'interdictions d'entrée". Aujourd'hui, 500 000 personnes répertoriées dans le SIS sont fichées et ne peuvent, pour diverses raisons, plus être accueillies en Europe.
Un autre problème: sous couvert du développement de l'acquis de Schengen, le Conseil fédéral propose au Parlement de restreindre encore le droit des étrangers, par exemple en interdisant l'entrée en Suisse pour toute une série de délits. Alors que de nombreuses interdictions revêtaient jusqu'à aujourd'hui la forme potestative, elles deviennent obligatoires.
Ces interdictions violent, à notre avis, le principe de proportionnalité et présentent une forme de double peine. La clause humanitaire, souvent invoquée par le Conseil fédéral, est finalement peu utilisée et n'est, à notre avis, pas un garde-fou suffisant.
Les Verts ont souvent critiqué le problème de la protection des données en lien avec la banque de données du SIS. Les nouvelles informations transmises, en particulier les informations biométriques, et l'introduction d'un système de reconnaissance faciale aux frontières renforcent encore ce sentiment. La durée pendant laquelle certaines informations sont conservées - de trois à cinq ans, par exemple pour un refus d'entrée - est disproportionnée, surtout vu l'interdiction formelle d'entrer sur le territoire qu'elles entraînent.
Le nombre de personnes autorisées à accéder aux données du SIS est également problématique. En 2018, on comptait 2 millions de personnes autorisées à accéder aux informations concernant plus de 75 millions de personnes. On parle de données biométriques, de photographies permettant l'identification automatique, d'empreintes palmaires, de profils d'ADN. Des documents internes de l'Union européenne montrent que le Royaume-Uni, par exemple, s'est largement servi dans la base de données du SIS et a transmis ces informations pendant des années à des entreprises américaines. C'est cocasse: le Royaume-Uni n'est pas partie à l'accord de Schengen et il n'a qu'un accès limité depuis 2015. Il y a un problème inacceptable de protection des données avec le SIS.
Il n'est pas acceptable non plus que la fiabilité de ces données soit problématique. Il n'est aujourd'hui pas impossible que certains Etats membres de l'Union européenne utilisent politiquement le SIS pour museler les critiques qui leur sont adressées. C'est le cas de la Pologne, par exemple, qui, il y a quelques années, a empêché la réentrée sur le territoire européen d'une militante des droits de l'homme très critique envers sa politique.
Pour toutes ces raisons, nous refuserons d'entrer en matière: parce que la voie choisie est trop restrictive à l'égard des migrantes et des migrants et parce que le Conseil fédéral fait du zèle dans l'application des dispositions relatives au SIS.
Addor Jean-Luc · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ce n'est pas un secret, l'UDC n'a aucune sympathie pour le système de Schengen. Par contre, nous sommes pragmatiques et, contrairement aux Verts, nous voulons aussi nous engager pour la sécurité des citoyens de ce pays et pour une politique migratoire efficace dans le domaine des renvois.
Voilà pourquoi le groupe UDC entrera, lui, en matière sur ces deux projets.
Nous demandons toutefois pour les deux volets de ce projet un renvoi au Conseil fédéral, avec des instructions que vous avez sous les yeux et qui font partie intégrante de la proposition de la minorité II que je défends. Pourquoi? Parce que, une fois de plus, avec un avatar de plus du développement de l'acquis de Schengen, nous nous trouvons dans un contexte très particulier d'un droit dynamique dans lequel, à tout moment, la Suisse risque de perdre son autonomie législative.
Le problème, dans ce cadre, est déjà que, lorsque, dans son rapport, le Conseil fédéral a évoqué la base constitutionnelle de ces deux projets, il n'a parlé que de l'article 121 alinéa 1 de la Constitution, qui parle d'asile et de séjour des étrangers. Mais nous voulons que ces projets, comme le peuple lui-même l'a voulu en acceptant l'initiative "pour le renvoi des étrangers criminels", soient conformes non seulement à l'article 121 alinéa 1 de la Constitution fédérale, mais aussi aux alinéas 3 à 6, dispositions qui ont été mises en oeuvre aux articles 66a et 66abis du code pénal. L'UDC ne veut en effet pas prendre le risque que la sécurité des Suissesses et des Suisses soit exposée par un affaiblissement de ces dispositions sous l'effet du droit européen dynamique.
Le Conseil fédéral considère en outre que les admissions provisoires n'auraient pas à figurer dans le système d'information Schengen. Cette position nous semble fausse, car l'admission provisoire n'est rien d'autre qu'une mesure de remplacement d'un renvoi qui ne peut pas être exécuté. C'est dire que cette problématique se situe bel et bien dans le champ d'application de ces projets.
Dans le même sens, le Conseil fédéral avait une possibilité qui, pourtant, est consacrée explicitement par la directive 2008/115 de l'Union européenne sur le retour des ressortissants de pays tiers en séjour irrégulier. Cette possibilité, c'était de ne pas appliquer cette directive à ces étrangers s'ils sont sous interdiction d'entrée, s'ils sont arrêtés après une entrée illégale en Suisse ou encore, justement, s'ils ont été condamnés à une sanction pénale assortie d'une expulsion. De manière inexplicable, le Conseil fédéral n'a pas fait usage de cette liberté de manoeuvre, faible mais pourtant existante.
Par une minorité dont je parlerai tout à l'heure, l'UDC demande d'ailleurs, justement, que cette directive européenne sur le renvoi ne s'applique pas aux expulsions judiciaires. Et pour ce cas, nous demandons que le Conseil fédéral examine - c'est l'objet de la minorité dont je parle maintenant - la question de savoir si la Suisse resterait libre d'augmenter à l'avenir, éventuellement, au-delà des dix-huit mois qui sont actuellement autorisés, la durée maximale de la détention administration en vue d'un renvoi.
En résumé, ce que nous proposons, c'est que le Conseil fédéral s'assure que, en approuvant les deux volets de ce projet dans leur teneur actuelle, notre pays ne risque pas de se lier au point de perdre son autonomie législative dans ces domaines si importants que sont la sécurité publique en lien avec la politique migratoire.
Rutz Gregor · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir bitten Sie namens der SVP-Fraktion, dem Rückweisungsantrag, den Kollege Addor soeben begründet hat, zuzustimmen. Der Hintergrund ist derjenige, dass es hier ja um dynamisches Recht geht. Das heisst, dieses System muss nicht, wie es der Kommissionsberichterstatter französischer Sprache gesagt hat, weiterentwickelt werden, es entwickelt sich vielmehr von selber weiter. Und wir sind dann gezwungen, das zu übernehmen.
Wenn wir jetzt einmal schauen, was das für Auswirkungen haben kann, dann sehen wir, dass die Begründung des Bundesrates bezüglich der Verfassungsmässigkeit schon etwas zu kurz greift. Es greift zu kurz, wenn Sie einfach nur Artikel 121 Absatz 1 nennen und auf die folgenden Absätze nicht eingehen.
Artikel 2 Absatz 2 dieser Rückführungsrichtlinie gibt den Ländern ja explizit die Möglichkeit, die Richtlinie nicht auf Drittstaatsangehörige anzuwenden, die infolge einer strafrechtlichen Sanktion des Landes verwiesen werden sollen. Wir verstehen nicht - und bezwecken eben mit unserer Rückweisung, dass die Frage noch einmal sauber angeschaut wird -, warum man diese Ausnahme, wenn sie schon offeriert ist, nicht annimmt. Würden wir das alles unterschreiben, würden wir uns der Praxis des Europäischen Gerichtshofs auch in solchen Fragen unterstellen. Das könnte uns in Fragen der Landesverweisungen erheblich einschränken. Das ist so nicht nötig.
Kurzum: Wir sind der Auffassung, dass es Sinn macht, das Geschäft zurückzuweisen, damit man das noch einmal sauber anschauen kann. Es ist heikel, wenn wir uns hier unnötig einschränken. Wir haben es hier immerhin mit einer Verfassungsbestimmung zu tun, die auf einem klaren Volksentscheid beruht. Die Verbesserungen, die von den Kommissionsberichterstattern geschildert worden sind - da hoffe ich mit ihnen, dass sie eintreten. Wenn wir aber schon einmal etwas nicht übernehmen müssen, dann sollten wir uns diese Freiheiten auch bewahren und uns nicht unnötig einschränken lassen.
Seiler Graf Priska · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Das Schengener Informationssystem ist ein unverzichtbares Instrument für den Informationsaustausch der Schengen-Staaten zur Gewährleistung der Sicherheit im Schengen-Raum. Ohne das SIS wären sowohl die Polizei- wie auch die Migrationsbehörden blind. Mit dieser Vorlage soll das SIS nun weiterentwickelt und ausgebaut werden. So weit, so gut.
Die SP unterstützt die Teilnahme der Schweiz am Schengen-Raum nach wie vor, vor allem auch den freien Personenverkehr innerhalb Europas. 2005 sagte die SP darum Ja zur Schengen-Assoziation, weil diese in ganz Europa die Reisefreiheit ermöglicht. Das ist eine grosse Errungenschaft.
2008 sagte die SP aber auch Ja zu Frontex, zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen, damit die Schweiz die Mittelmeerstaaten tatkräftig und solidarisch unterstützt und die gesamteuropäische Zusammenarbeit in der Migrationspolitik stärkt. Migrationspolitischen Verschärfungen stehen wir aber kritisch gegenüber, ebenso der Sammlung und Weitergabe sensitiver Daten.
Im Zuge der Migrationskrise von 2015 und der Serie von Terroranschlägen kippte aber in ganz Europa die Stimmung. In vielen EU-Mitgliedstaaten und im schweizerischen Bundesrat kam es in Migrationsfragen zu einem ausgeprägten Rechtsrutsch. Migration wird zunehmend nur noch als Sicherheitsproblem definiert. 2018 weigerte sich der Bundesrat sogar, den UNO-Migrationspakt zu unterzeichnen, und setzt seither auch die Schengen- und Frontex-Vorlagen zunehmend selektiv, nämlich vorwiegend repressiv um. Alle Elemente in den EU-Verordnungen und -Richtlinien, die einseitig auf Abwehr und ausschliesslich auf polizeilich definierte Sicherheit zielen, überführt der Bundesrat teilweise sogar verschärft in Schweizer Recht. Alle Elemente im EU-Recht, die den Grundrechtsschutz und namentlich die Menschenrechte und das Asylrecht stärken würden, werden ignoriert und im Schweizer Recht kaum oder gar nicht umgesetzt. Es geht nicht nur darum, irreguläre Migration zu verhindern, sondern auch darum, reguläre Migration zu ermöglichen.
Konkret sind gegenwärtig nun die vier Schengen-Vorlagen in der Pipeline, die absichtlich unübersichtlich auf drei verschiedene Kommissionen verteilt sind: das heutige Geschäft, das wir jetzt regeln, SIS, und das nächste Traktandum, Etias, dann die Interoperabilität und die sogenannte Frontex-Vorlage.
Die SP-Fraktion fordert, dass das Schengen-Recht vollständig umgesetzt wird. Das will heissen: 1. Die Schweiz muss ihren Spielraum ausnützen, den man bei der Ausgestaltung hat - und den hat man. 2. Es braucht zwingend eigenständige und fortwährende Solidaritätsleistungen, die der Krise angemessen sind. Das Schengen-Recht muss stets mit dem Datenschutz und den Menschenrechten vereinbar sein und entsprechend umgesetzt werden. Zudem muss die Rechenschaftspflicht jener Behörden erhöht werden, die mit dem Vollzug betraut sind.
Die SP-Fraktion ist bereit, die notwendigen Diskussionen zu führen, und wird darum auch auf die Vorlage eintreten. Wir lehnen darum den Rückweisungsantrag der Minderheit II (Addor) und den Nichteintretensantrag der Minderheit I (Fivaz Fabien) ab. In der Detailberatung werden wir die Minderheitsanträge der grünen Fraktion unterstützen. Unseren eigenen Minderheitsantrag, den Minderheitsantrag Marti Min Li, der eine dringend notwendige Verbesserung beim Datenschutz fordert, bitten wir Sie natürlich zu unterstützen. Falls er nicht angenommen wird, wird sich die SP-Fraktion in der Gesamtabstimmung geschlossen enthalten, dies sozusagen als erste Eskalationsstufe. (Teilweise Heiterkeit)
Die gleichen Forderungen bezüglich Grundrechten und Datenschutz werden wir auch bei den späteren Schengen-Vorlagen wieder stellen und diese dann gegebenenfalls sogar ablehnen, falls sie nicht erfüllt werden. Die SP ist nicht bereit, mit anzusehen, wie der Bundesrat Schengen vorschiebt, um von seiner eigenen Untätigkeit abzulenken. Die Schweiz muss ihre Verantwortung für eine solidarische Migrationspolitik innerhalb von Schengen und darüber hinaus nun endlich wahrnehmen.
Glanzmann-Hunkeler Ida · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Das Schengen-Informationssystem ist für die Schweiz und für die Sicherheit der Schweiz ein Instrument, auf das sie nicht verzichten könnte. Rund 300 000 Abfragen werden pro Tag über das SIS getätigt, unter anderem von der Polizei, dem Grenzwachtkorps, aber auch bei den Grenzkontrollen an den Flughäfen. Auf der anderen Seite gibt es pro Jahr etwa 19 000 Treffer von gesuchten Personen. Diese Treffer sind sehr vielfältig: Leute, die verdächtigt werden, an terroristischen Aktivitäten beteiligt zu sein; gesuchte Verbrecher; Leute, die eine Einreisesperre für die Schweiz haben. Es können aber auch schutzbedürftige Personen präventiv ausgeschrieben werden, zum Beispiel mögliche Opfer von Zwangsheiraten oder Menschenhandel, aber auch Kinder, die von einem Elternteil entführt werden könnten. Auch vermisste Personen werden über dieses System gesucht. Auch der Rückkehrbereich im Rahmen der Zusammenarbeit im Schengen-Raum sollte damit verbessert werden.
Wir pochen alle immer auf mehr Sicherheit. Diese wollen wir unserer Bevölkerung gewährleisten. Mit dem SIS können wir dies auf eindrückliche Weise machen. Die vielen Zugriffe zeigen es, dass wir damit ein wertvolles Instrument für unsere Sicherheitsleute haben. Die Schweiz ist damit integriert im europäischen Raum und kann nicht als Insel zum Untertauchen missbraucht werden.
Die vorliegende Botschaft ist eine Fortsetzung des bewährten Systems, das die Schweiz heute schon anwendet, ergänzt mit wichtigen Punkten. Potenzielle Terroristen, die verdächtigt werden, sich an terroristischen Aktivitäten zu beteiligen, müssen zwingend im SIS ausgeschrieben werden. Die Terrorbekämpfung und auch die Prävention kann die Schweiz nicht allein bewältigen. Kinder und Jugendliche, die allenfalls von einem Elternteil entführt werden könnten, werden präventiv ausgeschrieben. Dies ist sehr wichtig, wenn eine Entführung gemeldet wird und allenfalls schon bei der Ausreise, ganz besonders auch auf Flughäfen, eine Meldung vorliegt. Neu gibt es ebenfalls die Möglichkeit, Fingerabdrücke unbekannter Täter im SIS auszuschreiben, allerdings müssen diese am Tatort eines schweren oder terroristischen Verbrechens sichergestellt werden.
Dies sind nur die wichtigsten Punkte. Zuletzt wird der Informationsaustausch beschleunigt, das heisst, innerhalb einer Frist von zwölf Stunden müssen die Daten erfasst werden. Diese Verbesserungen, ganz besonders auch die zeitnahen Erfassungen, sollen dazu dienen, die Schwerstkriminalität und auch terroristische Aktivitäten besser zu bekämpfen.
Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP unterstützt diese Vorlage, weil sie zur Sicherheit der Schweiz einen wichtigen Beitrag leistet. Den Minderheitsantrag I (Fivaz Fabien) auf Nichteintreten lehnen wir ab, ebenso den Minderheitsantrag II (Addor) auf Rückweisung. Wir treten ein auf dieses Geschäft, denn uns ist die Sicherheit, verbunden mit dem Datenaustausch und dem Zugriff auf das SIS, sehr wichtig.
Schlatter Marionna · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Die Grünen stehen hinter dem bilateralen Weg, denn er kommt sowohl der Schweizer Bevölkerung als auch den EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern zugute. Der bilaterale Weg erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den europäischen und den Schweizer Behörden. Auch das ist uns klar. Es ist aber nicht alles Gold, was glänzt. Genauso ist nicht alles gut, was Schengen heisst. Wir beobachten mit Sorge, dass die Mauern der Festung Europa immer dicker werden. Das SIS enthält über 500 000 Einträge von abgewiesenen Asylgesuchen. Moria ist ein Mahnmal für die gescheiterte Asylpolitik Europas, die Asylpolitik, die Menschen unsägliches Leid zufügt und unsere humanitäre Tradition verletzt.
In seiner Medienmitteilung zur Botschaft nannte der Bundesrat zwei wesentliche Gründe, weshalb er die Rechtsgrundlagen des weiterentwickelten Schengener Informationssystems rasch übernehmen will. Es ist einerseits die Erweiterung der Möglichkeiten und andererseits der bessere Schutz der Aussengrenzen. Lassen Sie mich genau diese zwei Punkte aufnehmen, um aufzuzeigen, weshalb die grüne Fraktion die Übernahme der Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems kritisiert.
Das SIS ist ein mächtiges Datensammeltool. Mit der Erweiterung der Möglichkeiten wird es noch mächtiger. Das SIS verfügt über Einträge von rund 75 Millionen Personen. Jeder dieser Einträge enthält Daten wie Geburtsdatum, Namen, Nationalität, den Grund des Eintrags, biometrische Angaben, Fotos usw.
Nein, es handelt sich nicht ausschliesslich um Daten Krimineller oder Terrorverdächtiger, sondern z. B. auch um Daten von minderjährigen Flüchtlingen oder vermissten Personen. Mit solchen Daten muss man sensibel umgehen; dies umso mehr, wenn - wie in diesem Fall - unklar ist, wer die Massnahmen ergreifen wird, die ein Eintrag auslöst. Damit so ein System funktioniert, braucht es Transparenz und Vertrauen. Doch können wir vertrauen? Ist die Sicherheit der Daten wirklich gewährleistet? 2018 wurde öffentlich, dass Grossbritannien illegal Daten aus dem Informationssystem kopiert hat. Diese Daten wurden an verschiedenen Orten gespeichert, und es existieren noch heute diverse Kopien. Die Datensätze und Auszüge wurden mit verschiedenen Staaten, u. a. den Vereinigten Staaten von Amerika, geteilt. Die Daten landeten bei verschiedenen unbefugten Behörden und auch bei verschiedenen IT-Firmen, z. B. IBM, die im Auftrag von Grossbritannien Programme bereitstellten, um die Daten aufzubereiten. Es wird davon ausgegangen, dass Kopien dieser heute veralteten Datensätze im Umlauf sind und mit Informationen ergänzt werden.
Die EU-Kommission sprach in ihrem Bericht zu den Vorfällen darüber, dass die Vorkommnisse ernste und unmittelbare Gefahren für die Integrität und Sicherheit der SIS-Daten sowie für die betroffenen Personen darstellten. Nun kann man natürlich sagen: "Fehler passieren" - aber man muss sich einfach bewusst sein, dass 2 Millionen Personen 2018 Zugang zu diesen Daten im SIS hatten, und damit zu Informationen über 75 Millionen Personen. Das Risiko, dass hier Missbrauch entsteht, wächst mit jeder zusätzlich befugten Person.
Das zweite bundesrätliche Argument, nämlich die Stärkung der Aussengrenzen, bedeutet nichts anderes als einen Ausbau der restriktiven, repressiven Asylpolitik. Mit der Kriminalisierung jeder humanitären Hilfe bei der Einreise oder dem Aufenthalt gehört die Schweiz aber bereits heute zu den restriktivsten Staaten Europas.
Neu soll zum Beispiel mit einem Einreiseverbot belegt werden müssen, wer illegal einreist oder eine Einreise in die Schweiz versucht. Die vorgesehene Änderung verletzt Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention, die die Vertragsstaaten verpflichtet, wegen illegaler Einreise keine Strafmassnahmen gegen Flüchtlinge zu ergreifen. Die SIS-Verordnungen fordern lediglich, dass man diese Fälle im System einträgt, nicht, dass man sie strafrechtlich verfolgt. Zur Anpassung des Rechts an die SIS-Neuerungen sind keine zusätzlichen Verschärfungen im Ausländer- und Integrationsgesetz nötig. Wir sollten uns hier auf die notwendigen Anpassungen gemäss den EU-Verordnungen beschränken.
Ich fasse zusammen: Die grüne Fraktion ist kritisch und wird, wenn die Anträge zur Verbesserung abgelehnt werden bzw. keine Mehrheiten finden, die gesamte Vorlage ablehnen.
Fiala Doris · Mit-F · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Wer an Sicherheit denkt, kann der Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems nur zustimmen. Ich präzisiere: Wer sich vergegenwärtigt, dass Sicherheitsrisiken heute global sind, kann dem SIS nur zustimmen.
Die Freisinnigen wollen, dass das SIS im Sinne des Bundesrates ausgebaut werden kann. So muss zum Beispiel die Fahndung nach Personen, die verdächtigt werden, an terroristischen Aktivitäten beteiligt zu sein, verbessert werden. Überzeugend ist unter anderem, dass neu besonders schutzbedürftige Personen, mögliche Opfer von Zwangsheirat und Menschenhandel, aber auch Kinder, die von einem Elternteil entführt werden könnten, präventiv ausgeschrieben werden können. Rückkehrentscheide und die diesbezügliche Zusammenarbeit sowie der Vollzug von Wegweisungen von Drittstaatsangehörigen mit irregulärem Aufenthalt im Schengen-Raum können verbessert und erleichtert werden.
Staatssekretär Mario Gattiker hat in der Kommissionssitzung vom 18. Mai dieses Jahres überzeugend dargelegt, dass das SIS ein unverzichtbares Instrument für den Informationsaustausch der Schengen-Staaten zur Gewährleistung der Sicherheit im Schengen-Raum darstellt. Dank dem SIS können die zuständigen Behörden in ganz Europa und rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche sehen, nach wem oder nach was überhaupt gefahndet wird und welche Massnahmen zu treffen sind.
Migration und innere Sicherheit sind auch für die Schweiz absolut prioritäre Themen. Die drei neuen Verordnungen betreffen die Nutzung des SIS für die Grenzverwaltung, die Polizeikooperation und die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen sowie für die Rückführung von sich illegal aufhaltenden Drittstaatsangehörigen. Die innere Sicherheit würde klar gestärkt. Der Bundesrat hat die Übernahme dieser Verordnungen unter Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung gutgeheissen.
Dies ist der Inhalt der ersten Vorlage. Deshalb diskutieren wir heute und hier überhaupt. Die Verbesserungen überzeugen, es sind dies unter anderem: mehr Information zu potenziellen Terroristen; ein verbesserter Opferschutz; der Fingerabdruck eines unbekannten Täters kann ausgeschrieben werden; die Ausschreibung von Einreiseverboten wird harmonisiert; die Rückkehrentscheide bei Drittstaatsangehörigen werden ausgeschrieben usw. Der Informationsaustausch würde noch beschleunigt. Migrationsbehörden haben neu Zugriff auf polizeiliche Datenkategorien des SIS.
Sehr wichtig scheint mir, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip des Datenschutzes gewährleistet bleibt. Die Weiterentwicklung ist vor allem technischer und eben nicht politischer Natur. Organisierte Kriminalität, Terrorismus sind globale Phänomene und müssen international und gemeinsam bekämpft werden.
Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion beantrage ich Ihnen deshalb, auf die Entwürfe 1 und 2 einzutreten, in der Detailberatung immer der Mehrheit zu folgen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung anzunehmen.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Die Grünliberalen stehen der Migration grundsätzlich positiv gegenüber. Der Austausch zwischen den Völkern, das Reisen in andere Länder, der gegenseitige Austausch von Fachleuten, aber auch das Verbinden von Kulturen und Menschen über Grenzen hinweg ist wichtig und fördert das Zusammenleben auf unserem Planeten und das gegenseitige Verständnis für die Probleme, die wir haben. Wir sind auch der Meinung, dass man die Probleme, die die Migration, das Reisen und die Mobilität der Menschen mit sich bringen, multilateral in gemeinsamen Rechtsräumen regeln muss.
Einer dieser Rechtsräume, in dem wir seit 1985 dabei sind, ist der Schengen-Raum. Über 400 Millionen Menschen, etwa 50 000 Kilometer Aussengrenzen und 26 Staaten stehen hier gemeinsam in einem Rechtssystem, das vor allen Dingen eines fördert: die Freiheit - die Freiheit, zu reisen, die Freiheit, sich zu treffen und auszutauschen, und die Freiheit der Menschen, sich innerhalb dieses Schengen-Raums sicher zu bewegen. Ausserhalb des Schengen-Raums haben wir entsprechende Massnahmen zu ergreifen, solange diese Länder nicht Teil unseres Austauschs, unseres Sicherheitssystems sind. Darum braucht es gemeinsame Regeln und entsprechend auch einen gemeinsamen Umgang mit Personen, die sich diese Freiheit nehmen und zudem halt eben auch noch kriminelle Akte vollbringen.
Die Migration ist nicht grundsätzlich der Grund für Kriminalität, Menschenhandel und Terrorismus. Aber die Migration ist einer der Punkte, bei denen man etwas dagegen tun kann: Mit den Datenbanken kann man entsprechende Personen bei der Ein- und Ausreise in den und aus dem Schengen-Raum, aber auch bei der Mobilität zwischen den Schengen-Staaten durch sporadische, punktuelle Überprüfungen anhalten, entdecken und allenfalls auch festnehmen. Darum ist das SIS ein wichtiges, ein heute unverzichtbares System, das die Schweiz zusammen mit unseren Partnerinnen und Partnern im Schengen-Raum betreibt und das uns unglaublich viel nützt.
Rund 2,1 Millionen Menschen überschreiten jeden Tag allein die Grenze zwischen der Schweiz und dem Ausland. Das sind 1400 Personen in der Minute, allerdings nur, wenn man es auf 24 Stunden aufrechnet; in Wirklichkeit sind es viel mehr pro Minute, weil morgens um 3 Uhr nur wenige kommen. Bei Abfragen in den Systemen gibt es pro Jahr etwa 70 000 Treffer zu Personen, die gesucht werden oder für die irgendein Eintrag vorhanden ist.
Es ist richtig und wichtig, dass der Datenschutz im SIS gestärkt wird. Genau das hat aber die Europäische Union mit der neuen Anpassung der Verordnung auch getan: Sie hat auf Lecks, die es gegeben hat, reagiert. Die neue Version des SIS sieht beispielsweise auch vor, dass man verdeckte Eintragungen machen kann. Das ist sehr wichtig, um beispielsweise verschwundene Kinder oder junge Frauen, die zu einer Heirat gezwungen werden und über die Grenze gebracht werden sollen, schützen zu können. In der Terrorismusbekämpfung gibt es eine bessere Zusammenarbeit. Letztlich helfen alle diese Einträge auch dabei, die Kriminalität bekämpfen zu können.
Die grünliberale Fraktion tritt auf die Vorlage ein und wird sie gerne mitberaten. Wir werden überall der Mehrheit folgen.
Wir lehnen auch den Rückweisungsantrag der Minderheit II (Addor) ab. Dieser Antrag ist hier völlig am falschen Ort. Er nimmt einen Punkt auf, den die SVP immer wieder vorbringt, der aber nicht hier im Gesetz geregelt wird.
Wir lehnen auch den Antrag der Minderheit I (Fivaz Fabien) auf Nichteintreten ab. Die grüne Fraktion glaubt, dass man so die Situation, beispielsweise beim Migrationspakt, verbessern würde. Das ist nicht der Fall. Hier geht es darum, Daten auszutauschen und mit Multilateralismus Sicherheit zu schaffen.
Ich bitte Sie, einzutreten und letztlich auch zuzustimmen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Sie haben jetzt einiges gehört. Zur Verbesserung der Kontrolle an den Schengen-Aussengrenzen und zur Stärkung der inneren Sicherheit soll im Rahmen der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit eine Reihe von Verbesserungen an den bereits bestehenden und auch funktionierenden Informationssystemen realisiert werden. Es geht dabei insbesondere darum, auch den technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Mit dem Bundesbeschluss zur Übernahme und Umsetzung der neuen Rechtsgrundlagen des Schengener Informationssystems geht es heute um die Überarbeitung des SIS. Das ist die sogenannte Vorlage 2. Ich möchte gerne auch noch erwähnen, dass ja Schengen in der Volksabstimmung vom Mai 2019, als wir über die Waffenrichtlinie abgestimmt haben, indirekt noch einmal bestätigt wurde. Ausserdem wird unabhängig vom SIS eine Anpassung des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich vorgeschlagen. Diese Gesetzesanpassung dient der Erstellung einer ausführlichen Statistik zu den Rückkehrentscheiden, sowohl bei Drittstaatsangehörigen wie auch bei EU/EFTA-Angehörigen.
Ich äussere mich zuerst zu Vorlage 1: Die erste Vorlage dient der Schaffung einer Transparenz, die einem wiederholt geäusserten Anliegen der zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone, also auch der Politik, entspricht. Sie wird es erlauben, eine vollständige Statistik zu den Rückkehrentscheiden einschliesslich der Landesverweisung von allen Ausländerinnen und Ausländern zu erhalten. Dazu sollen zusätzlich zu den neu für das SIS notwendigen Registrierungen der Rückkehrentscheide bei Drittstaatsangehörigen auch die Rückkehrentscheide bei Angehörigen der EU/EFTA-Staaten im Zentralen Migrationsinformationssystem (Zemis) registriert werden. Zudem sollen auch alle Landesverweisungen im Zemis registriert werden. Dabei werden auch die Gründe erfasst, die zum Rückkehrentscheid geführt haben.
Im heutigen Zemis werden Wegweisungsentscheide und Landesverweisungen durch die Kantone nicht systematisch erfasst. Aus diesen Gründen können die Zahlen nicht statistisch ausgewertet werden. Es besteht heute keine Möglichkeit, auch die Kantone dazu anzuhalten, diese Vorgänge systematisch zu melden. Das war auch der Grund für die Kontroverse, die diesen Sommer über die Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative bzw. die Zahlen der Landesverweisungen entbrannt ist. Es ist heute gar nicht möglich, alle Daten zu erfassen, weil das Zemis nicht alle Angaben enthält und die Kantone nicht angehalten sind, hier die entsprechenden Einträge zu machen.
Das wird erst mit der Inkraftsetzung des vorliegenden Bundesbeschlusses zur Übernahme und Umsetzung der neuen SIS-Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit Bestimmungen der Vorlage 1 ab Dezember 2021 möglich sein. Eine erste Auswertung aufgrund der im Zemis erfassten Daten dürfte voraussichtlich Ende 2022 möglich sein. Die vorgeschlagene Verbesserung der Statistik zu den Rückkehrentscheiden wird auch den Vollzug der Landesverweisungen und der damit verbundenen Rückkehrentscheide verbessern.
Ich komme zur zweiten Vorlage. Für den Informationsaustausch zwischen den Schweizer und den ausländischen Sicherheitsbehörden und damit für die Sicherheit der Schweiz und auch die Kriminalitätsbekämpfung ist das SIS heute unerlässlich. Allein in der Schweiz werden täglich - täglich! - 300 000 bis 350 000 Abfragen getätigt. Das SIS ermöglicht es den zuständigen Behörden der Schengener Mitgliedstaaten, Ausschreibungen zu Personen oder Gegenständen vorzunehmen.
Ich möchte noch eine Zahl korrigieren, die vorhin genannt wurde: Es sind etwa 950 000 Personen ausgeschrieben. Der Rest sind Sachausschreibungen. Das SIS ermöglicht es den zuständigen Behörden der Schengener Mitgliedstaaten, Ausschreibungen zu Personen oder Gegenständen, das heisst also auch zu Diebesgut oder anderen Sachgegenständen, vorzunehmen.
Gründe für eine Ausschreibung sind die Einreiseverweigerung für Personen, die den Schengen-Raum nicht betreten dürfen, Fahndungen nach Personen, die Suche nach vermissten Personen oder die Fahndung nach verlorenen oder gestohlenen Gegenständen wie etwa Reisepässen, Autos oder Waffen.
Dank dieses Systems ist ein gemeinsamer europäischer Fahndungsraum entstanden, in dem die europäischen Polizeien 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche nach gesuchten Personen oder Sachen effizient und zielgerichtet fahnden können. Die zuständigen Behörden haben allerdings nur auf jene Daten Zugriff, die sie zur Erfüllung ihrer konkreten Aufgabe tatsächlich benötigen. Eine Behörde hat nicht einfach auf alle Daten Zugriff. Einen solchen Zugriff auf SIS-Daten haben zudem zum Beispiel die Grenzkontrollorgane, die Polizei, die Justiz und die Migrationsbehörden sowie visaausstellende Behörden, jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Wie in meinen einleitenden Worten erwähnt, soll das SIS auch an die neuen Herausforderungen in den Bereichen Migration und innere Sicherheit angepasst und dadurch verbessert werden. Die beantragten Änderungen dienen unter anderem einer verbesserten Information über terroristische Gefährder, der Aufklärung von Verbrechen, auch - das möchte ich noch einmal klar betonen - einem verbesserten Opferschutz, einer Beschleunigung des Informationsaustausches und einer Harmonisierung der Ausschreibung von Einreiseverboten sowie neu der Ausschreibung von Rückkehrentscheiden bei Drittstaatsangehörigen.
Die Inbetriebnahme des überarbeiteten SIS ist schengenweit für 2021 geplant. Mit der Gutheissung des Verpflichtungskredites für die Weiterentwicklung von Schengen/Dublin haben Sie bereits die Grundlage dafür geschaffen. Der Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen beteiligt sich in den nächsten zwei Jahren mit einem Beitrag in der Höhe von rund 1,2 Millionen Euro an der Finanzierung des Informatikprojekts SIS des Fedpol.
Die Weiterentwicklungen des SIS erfordern gesetzliche Anpassungen. Sie betreffen die Zugriffsrechte, die Lieferung der Daten an das SIS und den Erlass von Einreiseverboten. Beantragt werden Änderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz, im Asylgesetz, im Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich, im Strafgesetzbuch und im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes.
Die Lieferung biometrischer Daten an das SIS soll im Ausländer- und Integrationsgesetz geregelt werden. Seit Mai 2019 besteht eine vorübergehende Regelung auf Verordnungsstufe, die eine automatisierte Lieferung der Fingerabdrücke, sofern vorhanden, aus der Datenbank Afis an das nationale SIS zulässt, wenn eine Einreiseverweigerung im SIS erfasst ist. Neu soll dafür eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die auch auf die Erfassung von Rückkehrentscheiden im SIS anwendbar sein soll. Konkret müssen dafür die biometrischen Daten der von einem Einreiseverbot oder einem Rückkehrentscheid betroffenen Person in Afis erfasst werden, wenn sie nicht schon vorher registriert waren. Der Bundesrat wird das Verfahren und die Zuständigkeiten für die Erfassung und Übermittlung der Daten regeln.
Dann noch etwas zur Vernehmlassung: Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hat beide Vorlagen gutgeheissen. Daher blieben sie grösstenteils unverändert.
Noch ein Wort zum Datenschutz - Nationalrat Flach hat hier schon Ausführungen gemacht -: Der Datenschutz wurde sowohl bei der Ausarbeitung der EU-Verordnung als auch bei der Umsetzung in das Schweizer Recht umfassend berücksichtigt. Der europäische Datenschutzbeauftragte war in die Erarbeitung der Vorlage involviert, genauso wie bei uns der Edöb involviert war.
Für die Umsetzung der Vorlage 2, die eine Schengen-Weiterentwicklung darstellt, gilt eine Frist von zwei Jahren. Die Verschiebung im parlamentarischen Prozess führt hier zu einer Verzögerung. Es dürfte eine Überschreitung der Zweijahresfrist um fünf Monate resultieren. Es sollte aber trotzdem möglich sein, dass die Vorlagen, wenn Sie ihnen zustimmen, Ende 2021 tatsächlich umgesetzt werden können. Die neuen SIS-Verordnungen sehen eine Änderung vor, die es ermöglichen soll, zur Verifizierung der Identität einer Person eine Abfrage des SIS anhand von Fingerabdrücken vorzunehmen. Diese Änderung im Zusammenhang mit dem SIS-Afis muss bereits auf den 28. Dezember 2020 in Kraft sein. Es ist nicht möglich, dies einzuhalten, aber nach einer Interessenabwägung scheinen die Risiken und Nachteile einer verspäteten Übernahme vertretbar.
Noch etwas zur Rückweisung der Vorlage, für die sich Herr Addor mit seiner Minderheit II eingesetzt hat. Ich möchte es hier ganz klar sagen: Die Vorlage hat keine Auswirkung auf die Anordnung einer Landesverweisung. Es geht hier nicht irgendwie um einen dynamischen Eingriff in das schweizerische Recht. Eine Landesverweisung wird durch die schweizerischen Gerichte ausgesprochen. Es geht nur darum, zu gewährleisten - und das ist vielleicht ein Missverständnis -, dass hier bei den Rückkehrentscheiden im SIS neu auch die rechtskräftigen Landesverweisungen ausgeschrieben werden können. Es geht also um eine Verbesserung der inneren Sicherheit! Wenn also ein Drittstaatsangehöriger in der Schweiz einen Landesverweis hat, wird er neu auch bei den Rückkehrentscheiden im SIS ausgeschrieben und darf nicht in den Schengen-Raum einreisen. Mit der Aussprechung von Landesverweisen hat das nichts zu tun, das bleibt autonom in unserer Zuständigkeit, so, wie das auch autonom in der Zuständigkeit anderer Staaten bleibt. Aber die Rückkehrentscheide sollen ausgeschrieben werden.
Ich möchte namens des Bundesrates bitten, auf die Vorlage einzutreten.
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
La présidente (Moret Isabelle, présidente): Nous allons d'abord voter sur la proposition de non-entrée en matière de la minorité I (Fivaz Fabien). Le vote vaut pour les deux projets.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 154 Stimmen
Dagegen ... 33 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
La présidente (Moret Isabelle, présidente): Nous allons maintenant voter sur la proposition de renvoi de la minorité II (Addor). Le vote vaut pour les deux projets.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit II ... 51 Stimmen
Dagegen ... 140 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
La présidente (Moret Isabelle, présidente): Nous pouvons donc procéder à la discussion par article, qui sera traitée en un bloc.
Addor Jean-Luc · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Par sa proposition de minorité à l'article 1a du projet 2, le groupe UDC demande que la directive européenne sur le renvoi dont nous avons parlé tout à l'heure ne s'applique pas en cas d'expulsion judiciaire - qu'il s'agisse du code pénal ordinaire ou du code pénal militaire.
Quel est l'enjeu? Eh bien, il est tout simple: c'est de ne pas paralyser l'application des dispositions pénales sur l'expulsion judiciaire, c'est-à-dire de ne pas paralyser la mise en oeuvre de l'initiative populaire "pour le renvoi des étrangers criminels", que les Suisses avaient acceptée.
Je vous prie de suivre cette minorité et j'en profite, comme la présidente l'a annoncé, pour dire que, pour le surplus, sous réserve de l'acceptation de cette minorité concernant le projet 2, le groupe UDC suivra la majorité et approuvera le projet 1. En revanche, si la minorité que je viens de développer très brièvement est rejetée, eh bien notre groupe rejettera le projet 2.
Porchet Léonore · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Les personnes qui ont attenté à la sécurité et à l'ordre publics en Suisse ou à l'étranger ou les ont mis en danger doivent à l'avenir obligatoirement faire l'objet d'une interdiction d'entrée en Suisse. Voilà la nouvelle teneur de l'article 67 alinéa 1 de la loi fédérale sur les étrangers et l'intégration avec l'ajout d'une lettre c. Je souligne le "doivent".
Jusqu'à présent, cette disposition est potestative. Elle n'oblige donc pas l'autorité à prononcer une interdiction d'entrée. Nous passons donc d'une possibilité à une interdiction systématique d'entrée sur le territoire suisse en faisant complètement abstraction non seulement des circonstances, mais aussi des personnes et du pouvoir d'appréciation de la justice. En fait, l'article 24 du règlement du SIS, que le Conseil fédéral invoque pour justifier cette modification, introduit une interdiction de séjour en cas de menace à l'ordre ou à la sécurité publics. Le Conseil fédéral traduit cela par une interdiction systématique d'entrer sur le territoire faite à toute personne ayant un passé problématique.
Comme mes collègues Fivaz et Schlatter l'ont dit, le Conseil fédéral profite du développement de l'acquis de Schengen pour durcir encore le droit des étrangers, pourtant l'un des plus sévères d'Europe et qui fait déjà aujourd'hui honte à la tradition humanitaire suisse. C'est inacceptable!
Le Tribunal administratif fédéral même s'interroge sur la pertinence d'une telle mesure dans le règlement du SIS et souligne que la proportionnalité de la mesure n'est pas certaine.
Les Verts partagent cette inquiétude, et c'est une des raisons pour lesquelles ils regardent la réglementation Schengen avec un oeil critique. L'interdiction d'accès systématique au territoire suisse viole bel et bien le principe de proportionnalité, qui est un pilier de l'Etat de droit.
La proportionnalité a pour but de limiter le pouvoir de l'Etat afin de garantir un équilibre entre les libertés individuelles et l'intérêt général. Elle implique également que l'autorité ne devrait pas choisir une solution qui limite particulièrement les droits fondamentaux si d'autres solutions permettent d'atteindre le but recherché. Or il s'avère que l'article 24 du règlement SIS Frontières offre déjà les moyens à la Suisse d'interdire l'accès au territoire en cas de menace. La directive (UE) 2017/541 relative à la lutte contre le terrorisme liste les activités illicites à inscrire dans le SIS Police et contient des activités précises en lien avec le terrorisme - financement, recrutement - ou des infractions terroristes précises - atteinte à la vie, à l'intégrité physique, etc.
Rappelons aussi que ce règlement n'impose pas un élargissement du champ des infractions conduisant à un règlement dans le SIS. Une telle décision repose de plus fortement sur les informations contenues dans le SIS et trop fortement sur l'appréciation de la gravité des faits par des pays tiers. La formulation potestative de l'article 2 en vigueur permet au moins de laisser la porte ouverte à une application proportionnée de la disposition.
Cette disposition est donc une double peine et, de plus, ouvertement discriminatoire à l'égard des étrangers. Une personne doit être punie pour ses agissements répréhensibles mais, en Suisse, elle subirait en plus une peine supplémentaire qui est l'interdiction d'accès au territoire. Une personne condamnée doit absolument purger sa peine, mais il n'y a pas de raison que les personnes étrangères subissent des peines supplémentaires uniquement parce qu'elles sont étrangères. C'est pourtant ce qui est proposé avec cette nouvelle mesure. L'exception pour cause humanitaire, évoquée par le Conseil fédéral, n'est pas une réponse au problème de fond posé par cette mesure disproportionnée et équivalent à une double peine. De plus, il est connu que cette exception est très rarement appliquée alors que de nombreux cas devraient pouvoir en bénéficier dans la pratique.
Ainsi, pour respecter notre Etat de droit et ne pas mettre les migrants dans une situation juridique plus incertaine encore, je vous demande de biffer cette nouvelle disposition à l'article 67 alinéa 1 lettre c.
Schlatter Marionna · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Mein Minderheitsantrag betrifft eine wesentliche Änderung im Ausländer- und Integrationsgesetz. Ich wiederhole gerne, was ich anlässlich meines Eintretensvotums schon ausgeführt habe: Eine Verschärfung des Ausländer- und Integrationsgesetzes ist nicht nötig, um die Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung des SIS anzupassen. Hier wird also eine unnötige Verschärfung beantragt.
In der Verordnung "SIS Grenze" der EU werden lediglich die Voraussetzungen geregelt, unter welchen die Einreiseverbote im Informationssystem hinterlegt werden sollen. Es geht also nicht darum, nach welchen Kriterien man ein Einreiseverbot aussprechen soll, sondern darum, nach welchen Kriterien man ein solches in das System eintragen soll. Das ist nicht das Gleiche. Der Bundesrat übernimmt hier die Kriterien, nach denen ein Verbot ins System aufgenommen werden soll, um sein Arsenal an Verbotskriterien zu erweitern.
Die beantragte Gesetzesänderung ist per se problematisch. Sie verlangt, dass ein Einreiseverbot ausgesprochen werden muss, wenn Personen "aufgrund von Artikel 115 Absatz 1, Artikel 116, Artikel 117 oder Artikel 118 bestraft worden sind oder versucht haben, eine solche Tat zu begehen".
Nun handelt es sich bei Artikel 115 aber unter anderem um den Tatbestand der illegalen Einreise. Wie Sie wissen, sind die legalen Einreisemöglichkeiten für Flüchtlinge äusserst beschränkt, weshalb sie fast in jedem Fall Regeln brechen müssen, um in der Schweiz ein Asylgesuch stellen zu können. Mit dieser Bestimmung müsste - nicht könnte - gegen jede Person ein Einreiseverbot verhängt werden, die auf irregulärem Weg in die Schweiz eingereist ist oder sich illegal hier aufhält. Aber nicht nur das: Bereits der Versuch einer Einreise würde bestraft. Das steht im Widerspruch zu Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention, die uns verpflichtet, Flüchtlinge, die illegal eingereist sind oder sich illegal hier aufhalten, nicht zu bestrafen.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Fivaz Fabien · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion
Je parle de l'article 67 alinéa 2 lettre a. Je vous propose de biffer le critère à la lettre a qui permet d'interdire l'entrée en Suisse à un étranger lorsque celui-ci "a occasionné des coûts en matière d'aide sociale". La Constitution prévoit à son article 121 de refuser l'entrée sur le territoire à celles et ceux qui ont abusé - je souligne ce terme - de l'aide sociale. Notre Parlement, pourtant, dans une des récentes révision de la loi sur les étrangers et l'intégration, est allé plus loin et a étendu la possibilité de refuser l'entrée en Suisse et celle de perdre leur titre de séjour à des personnes qui ont légalement perçu une aide sociale.
La crise du Covid-19 montre très clairement les problèmes que cet article pose. De nombreuses personnes au bénéfice d'un permis de séjour de courte durée renoncent à l'aide sociale malgré leur droit, de peur de perdre leur permis ou de ne plus pouvoir revenir en Suisse. C'est en particulier le cas des saisonniers, des personnes qui sont pourtant essentielles pour l'économie, par exemple dans l'agriculture ou le tourisme. De nombreuses organisations nous ont plusieurs fois alertés sur la précarité qu'engendre cette peur. Le Secrétariat d'Etat aux migrations reconnaît d'ailleurs lui-même qu'il y a un problème. Au printemps, il a émis une directive afin de limiter l'effet de l'article 67. Il a grosso modo demandé aux cantons de ne pas l'appliquer. Notre Commission des institutions politiques a elle aussi admis qu'il y a un problème. Elle a écrit en avril dernier au Conseil fédéral pour lui demander de le prendre en compte dans le cadre des directives Covid-19.
La loi actuelle, qui prévoit la possibilité pour les étrangers d'obtenir de l'aide sociale mais punit celles et ceux qui la demandent, est inique. Si, pour reprendre ce qu'a dit M. Flach dans son introduction, le lieu est peut-être mal choisi pour modifier cette loi, le moment, lui, est très propice, et je vous propose de corriger ce point.
A l'article 68a alinéa 3, nous vous proposons de biffer la précision selon laquelle la livraison des données peut être automatisée. Il nous semble en effet que le transfert automatique des informations est problématique du point de vue de la protection des données. On parle de données qui sont extrêmement sensibles, par exemple des données biométriques. Nous espérons donc que le Conseil fédéral mettra tout en oeuvre pour éviter les problèmes qui ont eu lieu par exemple en Europe.
Marti Min Li · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Die SP hat sich in der Vergangenheit immer für eine gute Zusammenarbeit in und mit Europa ausgesprochen und darum die Teilnahme am Schengen-Raum auch immer unterstützt. Das gilt grundsätzlich weiterhin. Wie Kollegin Seiler Graf in der Eintretensdebatte ausgeführt hat, sehen wir auch den Nutzen des Schengener Informationssystems.
Was uns missfällt, ist Rosinenpickerei - im positiven wie negativen Sinn -, und genau das passiert im Zusammenhang mit Schengen zunehmend. Die repressiven Elemente werden übernommen, die grundrechtsstärkenden eben nicht, wie etwa im Bereich Datenschutz. Wir haben heute Morgen über den Datenschutz geredet. In der EU haben wir ein strengeres Regime, und die Schweiz hat verschiedene Datenschutzverordnungen nicht übernommen, darunter die EU-Datenschutzverordnungen 2018/1725 oder 2016/679. Diese Datenschutzverordnungen wären bei der Übermittlung personenbezogener Daten zum Zug gekommen, und wir haben sie, wie gesagt, nicht übernommen.
Der Datenschutz ist aber beim Betrieb eines Systems wie des SIS, das der Sammlung und dem Austausch einer grossen Anzahl sensitiver Personendaten durch staatliche Stellen dient, absolut zentral. Wir haben daher bereits in der Vernehmlassung gefordert, dass die Regelung bezüglich Datenschutz und Datensicherheit nicht auf Verordnungs-, sondern auf Gesetzesebene erfolgen soll. Dies entspricht auch dem Rückweisungsantrag der Minderheit Wermuth zum Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (Etias), das wir anschliessend beim Geschäft 20.027 behandeln werden.
Da wir es aber hier mit einer sehr technischen Angelegenheit zu tun haben, hat es uns dann doch überzeugt, dass das Ganze nicht auf Gesetzes-, sondern auf Verordnungsebene geregelt werden soll. Trotzdem glauben wir, dass das Parlament hier Mitspracherecht haben muss. Darum beantrage ich mit meiner Minderheit, dass diese Verordnung dem Parlament vorgelegt wird. Natürlich können nach Parlamentsgesetz auch die zuständigen Kommissionen nach Verlangen konsultiert werden; das ist aber unserer Meinung nach nicht ausreichend. Es braucht in dieser Frage eine grössere Diskussion und eine grössere parlamentarische Legitimation.
Vielfach wird bemängelt, dass internationale Abkommen den nationalen Handlungsspielraum einschränkten. Das ist aber auch nur dann der Fall, wenn wir unseren nationalen Handlungsspielraum, den wir eigentlich hätten, nicht nutzen bzw. nicht nutzen wollen, wie das hier der Fall ist. Es liegt an uns zu entscheiden, wie viel Mitsprache und welchen Stellenwert das Parlament hier haben soll. Ich bitte Sie daher, den Antrag der Minderheit Marti Min Li zu unterstützen.
Und ich möchte noch bekräftigen, was Frau Seiler Graf bereits gesagt hat: Die SP-Fraktion wird sich, sollte dieser Minderheitsantrag keine Mehrheit finden, in der Gesamtabstimmung zur Vorlage enthalten.
Glanzmann-Hunkeler Ida · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Um es vorwegzunehmen: Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP wird bei diesen Anträgen immer die Mehrheit unterstützen. Uns ist es wichtig, dass wir mit dieser Anpassung im Schengen-Informationssystem keine Rückschritte machen und, ganz besonders, dass das Datensystem auch in Zukunft eine Unterstützung und keine Behinderung für unsere Behörden ist.
Die Minderheit Addor zu Artikel 1a lehnen wir ab. Wir unterstützen es, dass Rückkehrentscheide bei Landesverweisung im SIS ausgeschrieben werden. Wir wollen nicht, dass diese Personen in der EU untertauchen können. Wir wären auch gegenüber den anderen Staaten benachteiligt, weil diese Leute dort ausgeschrieben werden. Wie wir in der Kommission informiert wurden, braucht es einen Landesverweis, um dann ein Einreiseverbot auszustellen. Wir müssen somit nicht unsere eigenen Rechte beschneiden.
Die Minderheiten Porchet, Schlatter und Fivaz Fabien lehnen wir ab. Die Schengen-Regeln sind aus unserer Sicht verhältnismässig. Zudem gibt es, wie in der Kommission durch Staatssekretär Gattiker ausgeführt wurde, Strafrichter, die in den Einzelfällen auch die Verhältnismässigkeit prüfen und gegebenenfalls humanitäre oder andere Gründe anführen, wenn jemand nicht im System zu erfassen ist.
Die Minderheit Fivaz Fabien zur Sozialhilfe lehnen wir ebenfalls ab. Das Schengen-Recht sieht vor, dass Leute, die in die Schweiz einreisen, ihren Lebensunterhalt selber bestreiten müssen. Wenn jemand schon vor der Ausreise von der Sozialhilfe gelebt hat, gilt dies als Grund, nicht mehr in die Schweiz einreisen zu dürfen. Hier gilt also, dass man entweder genügend finanzielle Mittel haben oder dann im anderen Fall einen Arbeitsvertrag vorweisen muss, um in die Schweiz einreisen zu können.
Die Minderheit Marti Min Li lehnen wir ebenfalls ab. Die Datenschützer stehen im Austausch untereinander, und wir finden, dass wir diese Fragen nicht in diesem Gesetz, sondern, wenn Änderungsbedarf besteht, im Datenschutzgesetz lösen sollten. Dieses haben wir ja heute Morgen beraten. Aus unserer Sicht ist es im Moment nicht nötig, das Anliegen der Minderheit Marti Min Li zu unterstützen und hier aufzunehmen.
Danke, dass Sie diese Minderheitsanträge ablehnen und am Schluss das vorliegende Gesetz für den Erhalt unserer Sicherheit unterstützen.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Ich bitte Sie namens der Grünliberalen, in der Detailberatung überall der Mehrheit zu folgen. Ich glaube, fünf Minuten Zeit für diese vielen Minderheiten zu haben, ist eigentlich nicht genügend. Es ist schon etwas herausfordernd, wenn man so wenig Zeit hat für so viele Anliegen, die auch noch von verschiedener Seite stammen. Darum beschränke ich mich auf zwei Minderheiten.
Den Minderheitsantrag Addor lehnen wir ab, weil er hier im Gesetz systemfremd ist. Es geht darum, dass entsprechende Entscheide von Schweizer Gerichten im SIS eingetragen werden und nachher auch im N-SIS erscheinen, und nicht darum, dass irgendetwas an Recht geändert wird. Es ist wichtig, dass diese Informationen vorhanden sind und dass sie halt eben dann auch im ganzen Schengen-Raum vorhanden sind. Das hilft uns letztlich dann auch, weil andere Staaten ja auf dieselbe Art und Weise verfahren werden.
Zur Frage, ob Daten auch automatisch weitergegeben werden dürfen: Da ist einfach zu sagen, dass es natürlich so ist, dass der allergrösste Teil in diesem SIS beispielsweise Informationen über Sachen und Gegenstände oder über Vorkommnisse sind. Solche Informationen muss man automatisch weiterleiten. Was die sensitiven Daten von Personen angeht, so hat die neue EU-Verordnung, welche die Grundlage für diese Schengen-Verordnung bildet, auch ganz klare Verbesserungen gezeigt.
Dann komme ich noch zur Minderheit Marti Min Li, die eine Verordnung vorliegen haben will, in der verschiedene Fragen präzisiert werden sollen. Wir können das in der Sicherheitspolitischen Kommission dann anschauen, und ich empfehle den SP-Vertreterinnen und -Vertretern auch, dass wir das dann machen und diese Fragen dort stellen. Aber wenn Sie hier Änderungen haben wollen, beispielsweise hinsichtlich der Behörden und der Dritten, welche die Daten einsehen können, dann müssen Sie das jetzt ins Gesetz schreiben und hier klar definieren, was Sie damit meinen. Das haben wir aber eigentlich schon, weil wir den Vollzug machen und es hier um die Weiterentwicklung des Schengen-Informationssystems geht. Dann ist es eigentlich schon klar geregelt. Das Gute daran ist ja auch, dass jetzt ganz klar geregelt ist, welche Behörden welchen Zugang haben, und dass das auch entsprechend protokolliert wird. Das Wichtigste an diesen ganzen Datenbanken ist ja vor allen Dingen, dass die Daten, die darin sind, wahr sind und dass die Qualitätskontrolle stattfindet. Diese kann am besten stattfinden, indem sich alle Staaten an dieselben Regeln halten und auch dieselben Aufbewahrungsfristen usw. für sich aufnehmen.
Der letzte Punkt, den Sie von der Minderheit hier ebenfalls quasi über eine Verordnung regeln möchten, nämlich zur Informationspflicht gegenüber Personen, die irgendwie einmal erfasst worden sind oder so, ist auch etwas, das wir eigentlich heute schon geregelt haben. Es gibt entsprechende Auskunftsrechte zu den heutigen Ripol-, N-SIS- und anderen Systemen, die man wahrnehmen kann. Wenn Sie das als Verpflichtung haben wollen, dann hätten Sie beantragen müssen, dass es direkt ins Gesetz geschrieben wird. Da haben Sie aber den Punkt nicht gefunden, wo Sie das hätten haben wollen. Sie hätten sonst auch gesehen, dass man dann eigentlich vom Schengen-System abgewichen wäre.
Darum bitte ich Sie, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ich spreche gerne zu den verschiedenen Minderheiten und versuche auch, so kurz wie möglich zu sprechen, muss aber dennoch gewisse Ausführungen machen.
Zunächst zur Minderheit Addor: Ich möchte hier noch einmal darauf hinweisen, dass die in den rechtskräftigen Landesverweisungen enthaltenen Rückkehrentscheide im SIS ausgeschrieben werden. Sie beantragen hier, darauf zu verzichten. Das hätte zur Folge, dass die Rückkehrentscheide der Schweiz für die anderen Schengen-Staaten nicht erkennbar wären. Das ist keine Verbesserung, sondern eine Minderung der Sicherheit. Sie verlangen konkret, dass die Rückkehrentscheide der Schweiz bei Landesverweisungen nicht ausgeschrieben werden. Ich muss ehrlich sagen, ich habe das nicht ganz verstanden. Die Vorlage, ich möchte das nochmals erwähnen, hat keine Auswirkung auf die Anordnung von Landesverweisungen. Es geht einzig darum, zu gewährleisten, dass neu auch die Rückkehrentscheide in den rechtskräftigen Landesverweisungen im SIS ausgeschrieben werden können.
Im Rahmen der Übernahme der Rückführungsrichtlinie wurde bereits festgestellt, dass diese nicht für Drittstaatsangehörige gilt, die Gegenstand eines Auslieferungsverfahrens sind. Deshalb ist es hier auch nicht notwendig, diesen Vorbehalt anzubringen.
Zuletzt zur Frage der Administrativhaft: Es ist in der Theorie grundsätzlich denkbar, dass hier die Dauer der Administrativhaft in der Schweiz erhöht werden könnte. Aber Sie wissen so gut wie ich, dass die maximale Haftdauer schon heute nicht ausgenutzt wird und das auch Sache der Gerichte ist. Wenn also keine Aussicht auf Ausschaffung besteht, heben die Gerichte die Haft wieder auf.
Den Minderheitsantrag Porchet zu Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe c AIG möchte ich Sie bitten abzulehnen. Die schengenweite Ausschreibung von Einreiseverboten ist aufgrund der Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen wichtig. Andernfalls könnte eine von einem Schweizer Einreiseverbot betroffene Person unbemerkt über einen anderen Schengen-Staat wieder in den Schengen-Raum einreisen. Mit Non-Refoulement hat das nichts zu tun: Non-Refoulement betrifft nur Staaten, wo Folter droht. Man darf eine Person also nicht in einen Staat ausweisen, wo ihr Verfolgung droht. Das ist in den umliegenden Staaten selbstverständlich nicht der Fall.
Ich erinnere Sie auch daran, dass Ihr Rat wie auch der Ständerat das Non-Refoulement-Verbot mit einer Motion, die von beiden Räten angenommen wurde, ausgehebelt hat. Wir werden noch darüber sprechen, sicherlich dann auch bei der Frage der Abschreibung von Motionen.
Bei der Minderheit Schlatter geht es um Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe d. Es soll keine Einreiseverbote bei Verstoss gegen Artikel 115 bis Artikel 118 des AIG, illegale Einreise usw., geben. Hier geht es gar nicht um eine grundsätzliche Neuerung, Frau Schlatter. Bereits heute kann bei einem Verstoss gegen diese Strafbestimmung des AIG eine Landesverweisung respektive ein Einreiseverbot verhängt werden. Die EU-Verordnung "SIS Grenze" hält einfach ausdrücklich neu fest, dass eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit dann vorliegt, wenn die europäischen oder nationalen Rechtsvorschriften über die Einreise und den Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten umgangen werden. Hier geht es also nicht grundsätzlich um eine Neuerung, sondern nur um eine Präzisierung. Diese Praxis besteht heute schon.
Ich möchte hier auch sagen, dass es in jedem Einzelfall eine Verhältnismässigkeitsprüfung gibt und dass das mit dem Asylbereich nichts zu tun hat. Denn Personen, die rechtswidrig in die Schweiz einreisen und Asyl erhalten oder als Flüchtlinge vorläufig aufgenommen werden, werden nicht weggewiesen und erhalten deshalb auch kein Einreiseverbot.
Zur Minderheit Fivaz Fabien bei der Vorlage 2, Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe a des AIG: Hier geht es um die Frage der Sozialhilfeabhängigkeit. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass heute schon im geltenden Recht ein Einreiseverbot verhängt werden kann, wenn die Ausländerin oder der Ausländer Sozialhilfekosten verursacht hat. Daran ändert die Übernahme und Umsetzung der SIS-Richtlinie nichts. Es handelt sich hier auch um eine Kann-Bestimmung, die es den Behörden ermöglicht, bei besonderen Umständen davon abzuweichen.
Zur Minderheit Marti Min Li bezüglich der Delegation an den Bundesrat zur Regelung des Datenschutzes: Ich bitte Sie auch hier, den Minderheitsantrag abzulehnen. Bereits heute regelt die SIS-Verordnung die Zugriffsrechte und die Zuständigkeiten der Behörden in Bezug auf das neue SIS. Es kann nicht jeder auf alle Datenbanken zugreifen, sondern es ist funktionsbezogen. Die Bearbeitung und die Aufbewahrungsdauer der Daten, die Rechte der betroffenen Personen, die Datensicherheit, die Datenschutzberatung wie auch die Aufsicht über die Datenbearbeitung sind geregelt. Selbstverständlich können Sie in der Kommission diese Verordnung nachher noch anschauen. Es ist nicht üblich, dass das Parlament, der Nationalrat beispielsweise, eine Verordnung berät. Aber in der Kommission können Sie das selbstverständlich tun.
Dann noch zur letzten Minderheit Fivaz Fabien zu Artikel 68a Absatz 3 des AIG: Ich möchte auch hier beantragen, die Minderheit abzulehnen. Eine automatisierte Lieferung der biometrischen Daten ist eine wichtige Vereinfachung für die Praxis und ermöglicht eine eindeutige Identifikation. Bereits heute ist es so, dass die Schweiz bei allen Personenausschreibungen durch das Fedpol und das SEM auch Fingerabdrücke und Fotos ins SIS hochlädt, wenn diese vorhanden sind. Bis anhin konnte allerdings die Ausschreibung von Einreiseverboten nur in einem aufwendigen und manuellen Prozess mit biometrischen Daten ergänzt werden.
Ich möchte Sie also gesamthaft bitten, alle Minderheiten abzulehnen und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Rechsteiner Thomas · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich spreche für die Kommission zu allen Minderheitsanträgen.
Zuerst zur Minderheit Addor zu Artikel 1a: Hier geht es um die Frage, wie die Rückführungsrichtlinie bei einer strafrechtlichen Landesverweisung angewendet werden kann. Der in diesem Minderheitsantrag eingearbeitete Verzicht bzw. die Nichtanwendung hätte zur Folge, dass eine Person, gegen die eine Landesverweisung ausgesprochen wurde, im Schengen-Raum vor dem Vollzug untertauchen könnte. Der Rückkehrentscheid wäre im System, wie es auch bereits ausgeführt wurde, für die anderen Schengen-Staaten nicht mehr erkennbar. Im Fall einer Landesverweisung könnte im SIS wie bisher nur noch das damit verbundene Einreiseverbot ausgeschrieben werden. Das ist erst möglich, nachdem die Landesverweisung vollzogen worden ist und die Person die Schweiz verlassen hat. Eine Landesverweisung löst also nicht automatisch das Einreiseverbot aus, sondern das tut erst der effektive Vollzug der Ausreise.
Die Kommission hat sich darüber informieren lassen und ist überzeugt, dass es bei der Ausschreibung des mit der Landesverweisung verbundenen Einreiseverbots bisher keine Probleme gab. Die Vorlage insgesamt und der Minderheitsantrag haben keine Auswirkung auf die Anordnung der Landesverweisung. Es geht nur darum, zu gewährleisten, dass der Rückkehrentscheid, welcher der Landesverweisung beiliegt, im SIS ausgeschrieben werden kann.
Dieses Anliegen wurde auch anlässlich der Sitzung der SPK-N eingebracht. Dort wurde dieser Antrag mit 18 zu 6 Stimmen abgelehnt. Die SPK-N hat in der Folge darauf verzichtet, einen Mitbericht zu erstellen, und sie hat auch keinen Antrag an die SiK-N gestellt. Den jetzigen Minderheitsantrag Addor hat die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Es liegen noch fünf weitere Minderheitsanträge vor. Sie haben alle etwas gemeinsam, auch wenn sie inhaltlich unterschiedlich sind. Zuerst zur Gemeinsamkeit: Alle diese Minderheitsanträge hat die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Dann zum Inhalt: Der Minderheitsantrag Porchet zu Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe c ist ein Streichungsantrag. Damit würde zugelassen, dass Personen, welche gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland verstossen haben oder diese gefährden, einfach einreisen dürften. Das ist eine Öffnung gegenüber heute und damit insgesamt eine Verschlechterung der Sicherheit. Auch das Argument, dass sonst Personen benachteiligt werden, die ungerechtfertigt eine Verurteilung oder Bestrafung erleben mussten, stösst ins Leere. Denn es ist bereits heute möglich, dass ein Einreiseverbot ausnahmsweise aus humanitären oder anderen wichtigen Gründen endgültig oder vorübergehend aufgehoben wird.
Der Minderheitsantrag Schlatter zu Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe d will die Bestimmungen zur illegalen Einreise, zum illegalen Aufenthalt, zum Schlepperwesen oder zur Beihilfe zum Schlepperwesen streichen. Die Kommission sieht das anders - weshalb? Diese Bestimmungen sind keine grundsätzlichen Neuerungen. Bei einem Verstoss gegen diese Strafbestimmungen kann bereits heute eine Landesverweisung respektive ein Einreiseverbot verhängt werden. Die EU-Verordnung "SIS Grenze" hält neu ausdrücklich fest, dass eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit unter anderem auch dann vorliegt, wenn die europäischen oder nationalen Rechtsvorschriften über die Einreise und den Aufenthalt im Hoheitsgebiet des Schengen-Staats umgangen werden oder versucht wird, diese zu umgehen. Es soll insbesondere verhindert werden, dass ausländische Personen in Umgehung dieser Vorschriften wiederholt rechtswidrig einreisen. Die Kommission will deshalb an diesem Buchstaben d festhalten.
Ich komme zur Minderheit Fivaz Fabien zu Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe a. Der Minderheitsantrag beinhaltet, dass aufgrund von Sozialhilfeabhängigkeit kein Einreiseverbot gegenüber Ausländerinnen und Ausländern verfügt wird. Es geht hier aber nicht um eine Neuerung, sondern es wird lediglich eine systematische Anpassung vorgenommen. Das war bis anhin im gleichen Artikel geregelt, aber in Buchstabe b. Die bisherige Praxis wird also beibehalten. Heute wird ein Einreiseverbot verhängt, wenn Ausländerinnen oder Ausländer Sozialhilfekosten verursachen. Aber dies geschieht tatsächlich nur im Falle von verschuldeter Sozialhilfeabhängigkeit und nur in sehr schweren Fällen. Das ist ein Korrelat zu den Schengener Einreiseregeln. Ausgenommen davon sind leichte Fälle und Fälle, bei denen die Personen nichts dafür können. Die humanitäre Klausel greift auch hier, ich habe sie bereits erläutert.
Dann komme ich zur Minderheit Fivaz Fabien zu Artikel 68a Absatz 3: Mit der Streichung des letzten Absatzes dieses Artikels soll die automatisierte Lieferung von Daten verhindert werden. Eine automatisierte Lieferung der biometrischen Daten ist eine wichtige Vereinfachung für die Praxis und ermöglicht eine eindeutige Identifikation der betroffenen Personen. Bereits heute hat die Schweiz bei allen vom Fedpol und vom SEM ausgeführten Personenausschreibungen Fingerabdrücke und Fotos ins System II hochgeladen - natürlich nur, sofern sie vorhanden sind. Das ist an sich nichts Neues. Müsste die Alimentierung des Systems mit biometrischen Daten manuell erfolgen, müssten das Fedpol und das SEM zusätzlich neue Stellen haben. Materiell wäre nichts gewonnen. Die Kommission will nicht, dass ein höherer Ressourceneinsatz und grössere Risiken im Bereich des Datenschutzes resultieren, und lehnt diesen Minderheitsantrag auch ab.
Zur Minderheit Marti Min Li bei Artikel 16a: Dem Datenschutz und der Rechenschaftspflicht wird bereits heute Rechnung getragen. Die Zugriffsrechte, die Zuständigkeiten der Behörden, die Bearbeitung und die Aufbewahrungsdauer der Daten sind in den Ausführungsbestimmungen geregelt.
Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass aufgrund der Übernahme der vorliegenden drei EU-Verordnungen auch diese Ausführungsbestimmungen überarbeitet werden. Es wurde von der Verwaltung zugesichert, dass die beantragten Regelungen in der N-SIS- und den anderen anzupassenden Verordnungen enthalten sein werden. Materiell ist dieses Anliegen deshalb bereits erfüllt.
Wie gesagt hat die Kommission alle Anträge, die als Minderheitsanträge vorliegen, deutlich abgelehnt. Sie beantragt Ihnen, dies auch zu tun.
Pointet François · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion
A l'article 1a du projet 2, la minorité Addor propose de ne pas saisir dans le SIS les décisions de renvoi si elles sont prises selon les articles d'application de l'initiative populaire "pour le renvoi des étrangers criminels".
La commission a été convaincue par les arguments du Conseil fédéral qui explique que le fait de saisir ces décisions de renvoi ne mettrait aucunement en danger l'indépendance de la justice suisse par rapport à l'espace Schengen. De plus, ne pas signaler ces renvois provoquerait un manque d'informations au sein de l'espace Schengen qui pourrait profiter à la personne renvoyée. Il incombe à l'Etat membre de prendre la décision de juger; le jugement ne fait pas l'objet d'une évaluation dans le SIS.
La commission vous propose, par 18 voix contre 7, de rejeter cette proposition.
Dans le projet de modification de la loi fédérale sur les étrangers et l'intégration, il y a deux minorités à l'article 67 alinéa 1, la minorité Porchet et la minorité Schlatter. La lettre a de l'alinéa 2 du droit en vigueur devient la lettre c de l'alinéa 1 dans le projet du Conseil fédéral. La disposition correspondante serait dorénavant soumise à la formulation impérative au lieu d'être soumise à la formulation potestative, ce que conteste une minorité de la commission. L'autre minorité conteste l'ajout des références aux dispositions pénales de cette loi comme raison d'interdiction d'entrée. Il s'agit de l'interdiction d'entrée prononcée par le Secrétariat d'Etat aux migrations dans les cas suivants: l'étranger a attenté à la sécurité et à l'ordre publics en Suisse ou à l'étranger ou les a mis en danger; l'étranger a été puni pour avoir commis des actes au sens des articles 115 alinéa 1, 116, 117 ou 118, ou pour avoir tenté de commettre de tels actes.
La majorité de la commission a été convaincue que les règles Schengen prévoient que, dans ces cas, un signalement aux fins d'interdiction d'accès est effectué dans le SIS et que cette adaptation est nécessaire à la coordination au sein de l'espace Schengen. Cela reste un jugement issu de la justice d'un Etat membre de Schengen de décider si une de ces deux conditions a été démontrée et qu'elle implique une interdiction d'entrer. C'est la justice qui décide si l'exécution du renvoi ou l'interdiction d'entrée est nécessaire.
De plus, l'exception humanitaire prévue à l'article 68a reste réservée. La commission vous propose de rejeter cette proposition par 17 voix contre 8.
A l'article 67 alinéa 2 lettre a, la minorité Fivaz Fabien désire profiter de ce débat pour biffer la disposition selon laquelle le fait de disposer de moyens financiers suffisants est une condition d'entrée dans l'espace Schengen. Une telle mesure n'est pas nécessaire dans le cadre du traitement du système d'information Schengen. La commission vous propose de rejeter cette proposition par 17 voix contre 8.
Toujours en ce qui concerne la loi fédérale sur les étrangers et l'intégration, à l'article 68a alinéa 3, la minorité Fivaz Fabien demande de ne pas autoriser de transmettre des données biométriques de manière automatique, dans l'optique d'assurer une protection des données renforcée. La commission est convaincue qu'une telle interdiction empêcherait l'optimisation des processus de transmission. Elle a toutefois accepté à l'unanimité une adaptation pratique demandée par le Conseil fédéral qui autorise les services à ne pas transmettre les données dans des cas particuliers. La commission vous propose de rejeter la proposition défendue par la minorité Fivaz Fabien par 17 voix contre 8.
En ce qui concerne la loi fédérale sur le système d'information commun aux domaines des étrangers et de l'asile, la minorité Marti Min Li propose l'introduction d'un nouvel article 16a demandant au Conseil fédéral de rendre des comptes au Parlement en ce qui concerne la protection des données, et d'assurer une protection des données plus forte. La commission est convaincue que la problématique des droits d'accès et du reporting est déjà réglée dans l'utilisation actuelle du système et que la modification apportée ne nécessite pas d'adaptation sur ce point. La protection des données doit être réglée de manière générale - on s'en préoccupe dans beaucoup de projets à l'heure actuelle. La commission vous propose de rejeter cette proposition par 17 voix contre 8.
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
1. Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich
1. Loi fédérale sur le système d'information commun aux domaines des étrangers et de l'asile
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I-III, Änderung eines anderen Erlasses
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I-III, modification d'un autre acte
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 117 Stimmen
Dagegen ... 37 Stimmen
(37 Enthaltungen)
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
2. Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands)
2. Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre des échanges de notes entre la Suisse et l'UE concernant la reprise des bases légales concernant l'établissement, le fonctionnement et l'utilisation du système d'information Schengen (SIS) (Développements de l'acquis de Schengen)
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1a
Antrag der Minderheit
(Addor, Dettling, Heimgartner, Hurter Thomas, Tuena, Walliser, Zuberbühler)
Gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie (Rückführungsrichtlinie) findet diese keine Anwendung auf die strafrechtliche Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abis StGB oder Artikel 49a oder 49abis MStG.
Art. 1a
Proposition de la minorité
(Addor, Dettling, Heimgartner, Hurter Thomas, Tuena, Walliser, Zuberbühler)
Conformément à l'article 2 alinéa 2 lettre a de la Directive 2008/115/CE (directive sur le retour), cette directive ne s'applique pas en cas d'expulsion judiciaire au sens des articles 66a ou 66abis, ou au sens de l'article 49a CP ou encore des articles 49a ou 49abis CPM.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 58 Stimmen
Dagegen ... 131 Stimmen
(1 Enthaltung)
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Art. 2, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Änderung anderer Erlasse
Modification d'autres actes
Ziff. 1 Art. 67
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Porchet, Fivaz Fabien, Fridez, Graf-Litscher, Marti Min Li, Roth Franziska, Schlatter, Seiler Graf)
Abs. 1 Bst. c
Streichen
Antrag der Minderheit
(Schlatter, Fivaz Fabien, Fridez, Graf-Litscher, Marti Min Li, Porchet, Roth Franziska, Seiler Graf)
Abs. 1 Bst. d
Streichen
Antrag der Minderheit
(Fivaz Fabien, Fridez, Graf-Litscher, Marti Min Li, Porchet, Roth Franziska, Schlatter, Seiler Graf)
Abs. 2 Bst. a
Streichen
Ch. 1 art. 67
Proposition de la majorité
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Porchet, Fivaz Fabien, Fridez, Graf-Litscher, Marti Min Li, Roth Franziska, Schlatter, Seiler Graf)
Al. 1 let. c
Biffer
Proposition de la minorité
(Schlatter, Fivaz Fabien, Fridez, Graf-Litscher, Marti Min Li, Porchet, Roth Franziska, Seiler Graf)
Al. 1 let. d
Biffer
Proposition de la minorité
(Fivaz Fabien, Fridez, Graf-Litscher, Marti Min Li, Porchet, Roth Franziska, Schlatter, Seiler Graf)
Al. 2 let. a
Biffer
Abstimmung
Abs. 1 Bst. c - Al. 1 let. c
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 124 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Abs. 1 Bst. d - Al. 1 let. d
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 124 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 68 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 2 Bst. a - Al. 2 let. a
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 122 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 68 Stimmen
(1 Enthaltung)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Ziff. 1 Art. 68a
Antrag der Mehrheit
Abs. 1-5
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 6
... im SIS. Er kann Ausnahmen bei der Erfassung und Lieferung hinsichtlich der biometrischen Daten vorsehen.
Antrag der Minderheit
(Fivaz Fabien, Fridez, Graf-Litscher, Marti Min Li, Porchet, Roth Franziska, Schlatter, Seiler Graf)
Abs. 3
... liefern. (Rest streichen)
Ch. 1 art. 68a
Proposition de la majorité
Al. 1-5
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 6
... le SIS. Il peut prévoir des exceptions à la saisie et à la transmission des données biométriques.
Proposition de la minorité
(Fivaz Fabien, Fridez, Graf-Litscher, Marti Min Li, Porchet, Roth Franziska, Schlatter, Seiler Graf)
Al. 3
... le Symic. (Biffer le reste)
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 125 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Ziff. 1 Art. 68b-68e; 98c; 109b Abs. 2 Bst. e; Ziff. 2; Ziff. 3 Art. 3 Abs. 2 Bst. h, Abs. 3 Bst. j; 9 Abs. 1 Einleitung, Bst. abis, Abs. 2 Einleitung, Bst. abis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1 art. 68b-68e; 98c; 109b al. 2 let. e; ch. 2; ch. 3 art. 3 al. 2 let. h, al. 3 let. j; 9 al. 1 introduction, let. abis, al. 2 introduction, let. abis
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 3 Art. 16a
Antrag der Minderheit
(Marti Min Li, Fivaz Fabien, Fridez, Graf-Litscher, Porchet, Roth Franziska, Schlatter, Seiler Graf)
Titel
Datenschutz und Rechenschaftspflicht stärken
Text
Der Bundesrat legt, gestützt auf die Schengen-Assoziierungsabkommen, dem Parlament eine Verordnung vor, die Folgendes regelt:
a. die Zugriffsberechtigung für die Bearbeitung der verschiedenen Datenkategorien;
b. der Aufbewahrungsdauer der Daten, die Datensicherheit und die Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden und den Kantonen;
c. die Behörden nach Absatz 4, die Datenkategorien direkt in den N-SIS eingeben dürfen;
d. die Behörden und die Dritten, denen Daten im Einzelfall bekannt gegeben werden können;
e. die Rechte der betroffenen Personen, insbesondere das Recht auf Auskunftserteilung, Einsichtnahme, Berichtigung und Vernichtung der sie betreffenden Daten;
f. die Pflicht, betroffene Personen über die Vernichtung von Ausschreibungen im N-SIS nach Absatz 4 nachträglich zu informieren, wenn:
1. die Aufnahme der Ausschreibung in das N-SIS für diese Personen nicht erkennbar war,
2. nicht überwiegende Interessen der Strafverfolgung oder Dritter entstehen, und
3. die nachträgliche Mitteilung nicht mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden ist;
g. die Verantwortung der Organe des Bundes und der Kantone für den Datenschutz.
Ch. 3 art. 16a
Proposition de la minorité
(Marti Min Li, Fivaz Fabien, Fridez, Graf-Litscher, Porchet, Roth Franziska, Schlatter, Seiler Graf)
Titre
Renforcer la protection des données et l'obligation de rendre des comptes
Texte
Le Conseil fédéral présente au Parlement, en s'appuyant sur l'accord d'association à Schengen, une ordonnance réglant les aspects suivants:
a. l'autorisation d'accès permettant le traitement des différentes catégories de données;
b. la durée de conservation et la sécurité des données ainsi que la collaboration avec d'autres autorités fédérales et cantonales;
c. les autorités énumérées à l'alinéa 4 qui sont autorisées à saisir des catégories de données directement dans le N-SIS;
d. les autorités et les catégories de tiers auxquelles des données peuvent être communiquées dans des cas d'espèce;
e. les droits des personnes concernées, notamment en matière de demandes de renseignements et de consultation, de rectification et de destruction de leurs données;
f. le devoir d'informer après coup les personnes concernées de la destruction de leur signalement dans le N-SIS conformément à l'alinéa 4 lorsque les conditions suivantes sont remplies:
1. leur signalement a été saisi dans le N-SIS sans qu'elles aient pu en avoir connaissance,
2. aucun intérêt prépondérant de la poursuite pénale ou de tiers ne s'y oppose,
3. il n'en résulte pas un surcroît de travail disproportionné;
g. la responsabilité des organes fédéraux et cantonaux chargés de la protection des données.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 69 Stimmen
Dagegen ... 124 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Ziff. 4, 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 4, 5
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 74 Stimmen
Dagegen ... 79 Stimmen
(38 Enthaltungen)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté