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Jahresbericht 2021 der GPK und der GPDel

Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat zusammen mit ihrer Schwesterkommission an der Plenarsitzung vom 25. Januar 2022 einstimmig den Jahresbericht 2021 verabschiedet, welcher über die parlamentarische Oberaufsicht der GPK über den Bundesrat, die Bundesverwaltung und weitere Träger von Bundesaufgaben sowie über die eidgenössischen Gerichte informiert. In einem umfassenden Überblick wird über die Aktivitäten der GPK und der Geschäftsprüfungsdelegation berichtet und Einblick in deren Arbeitsweise und Informationsrechte gewährt. Die parlamentarische Oberaufsicht hat im Jahr 2021 ein umfangreiches Arbeitspensum an insgesamt 116 Sitzungen bewältigt. Das waren 20 Plenar- und 82 Subkommissions- oder Arbeitsgruppensitzungen sowie 15 Dienststellenbesuche und 13 GPDel-Sitzungen.

Dass der GPK-Bericht nicht das interessanteste Traktandum ist, weiss ich. Dennoch ist unsere Aufgabe sehr wichtig, und ich würde mich freuen, wenn Sie ein Ohr dafür haben.

Die GPK legen den Schwerpunkt ihrer Prüftätigkeit auf die Kriterien der Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit. Sie überprüfen insbesondere, ob die Bundesbehörden im Sinne der Verfassung und der Gesetze handeln und ob die vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben erfüllt werden.

Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Es ist wirklich unglaublich laut. Ich weiss, dass Sie am Morgen viel fitter als ich sind, aber Sie können Ihre Diskussionen draussen führen. Bitte ein bisschen Ruhe, auch für Frau Birrer-Heimo.

Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Wir überprüfen nicht, wie laut es hier drinnen ist, keine Sorge. Aber wir prüfen zum Beispiel, ob die vom Staat getroffenen Massnahmen sinnvoll sind, ob der Bundesrat seinen Entscheidungsspielraum richtig nutzt und ob die getroffenen Massnahmen die gewünschte Wirkung haben.

Schwerpunkt der parlamentarischen Oberaufsicht durch die GPK war auch 2021 die Inspektion der Aufarbeitung der Massnahmen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie, unter anderem mit Abklärungen zur Krisenorganisation, zur Impfstoffbeschaffung und zu den politischen Rechten. Zur laufenden Covid-19-Inspektion, die die GPK im Mai 2020 beschlossen hat, wird in einem separaten Kapitel im Bericht informiert. Darin wird unter anderem über das Management der medizinischen Güter, den Erwerbsersatz für Selbstständigerwerbende, die Wahrnehmung der Schweiz im Ausland, die Einschränkung der politischen Rechte und die Massnahmen in den Bereichen Asyl, Wohnen und Mieten sowie Bildung und Maturitätsprüfungen berichtet. Alle veröffentlichten Berichte zur Covid-19-Inspektion werden übrigens demnächst ergänzend zu den GPK-Berichten in einer Übersicht auf der Website des Parlamentes aufgeführt. Damit wird ein besserer Überblick geschaffen und die Rechenschaftsablegung der GPK gegenüber der Öffentlichkeit verstärkt.

2021 wurden auch drei neue Inspektionen mit Evaluationen der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) eingeleitet. Diese betreffen die Nutzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch das Bundesamt für Gesundheit, die Kurzarbeit in der Corona-Krise und die ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen.

Im Jahresbericht 2021 wird aber auch über die Nachfolgearbeiten zum Thema des Schutzes der Biodiversität in der Schweiz sowie zu verschiedensten weiteren Themen, die in den Subkommissionen bearbeitet werden, informiert. Diese haben sich beispielsweise mit den Herausforderungen und dem Stand beim elektronischen Patientendossier befasst, mit der Aufsichtseingabe von Greenpeace zum Umgang mit Klimafinanzrisiken, mit dem Sponsoring im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten, mit der Umsetzung des automatischen Informationsaustausches in Steuersachen oder mit den internen Problemen am Bundesstrafgericht - dies nur ein paar Stichworte zu all den vielfältigen Aufgaben, die die Subkommissionen und die GPK insgesamt im letzten Jahr angegangen sind. Cybersicherheit ist auch in der parlamentarischen Oberaufsicht ein Dauerthema, so unter anderem die Bewältigung der Cyberattacke auf Easygov.

Mit ihrer Oberaufsicht schafft die GPK Transparenz und Vertrauen in das Handeln der Institutionen. Es geht nicht nur darum, deren Wirken zu verfolgen, zu prüfen und zu bewerten und damit auch den politischen Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen. Es geht vielmehr auch darum, die demokratische Verantwortlichkeit der Institutionen zu stärken. Das ist in diesen herausfordernden Zeiten von grosser Bedeutung. Ich möchte an dieser Stelle allen Kommissionsmitgliedern und dem GPK-Sekretariat für die gute Zusammenarbeit und für die wichtige Arbeit danken, die sie für eine starke Oberaufsicht in diesem Land und zugunsten unserer Institutionen leisten.

Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Ich berichte aus der GPDel, die vielleicht ein bisschen interessanter ist als die GPK im Allgemeinen, aber halt sehr geheim. Ich werde drei Themen kurz ansprechen.

Ich beginne mit den Kontakten zum Ausland: Die Festlegung der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland gehört heute zu den politischen Steuerungsaufgaben des Bundesrates. Bevor der Bundesrat die Liste mit jenen Partnerdiensten, mit denen der NDB und der MND regelmässige Kontakte unterhalten, genehmigt, wird sie vom Sicherheitsausschuss des Bundesrates (SiA) besprochen. Nach der Genehmigung durch den Bundesrat nimmt auch die GPDel die Liste der Auslandkontakte zur Kenntnis. Die GPDel stellte im Verlauf der letzten Jahre eine kontinuierliche Zunahme der Anzahl der vom Bundesrat genehmigten Partnerdienste des NDB und des MND fest. Aufgrund ihrer Erkenntnisse bat die GPDel den Bundesrat, die Liste der Auslandkontakte für das Jahr 2022 einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen.

Ich komme zur Kabel- und Funkaufklärung: Im Berichtsjahr beschäftigte sich die GPDel eingehend mit den Entwicklungen im Bereich der Kabelaufklärung. Insgesamt stellte die GPDel fest, dass der nachrichtendienstliche Wert der durch die Kabelaufklärung gewonnenen Informationen noch nicht die gewünschte Qualität erreicht hat. Hierfür gibt es aus Sicht der GPDel geografische, technische und ressourcenbedingte Gründe.

Über die personellen Ressourcen beim ZEO im Bereich der Kabelaufklärung unterhielt sich die GPDel mit dem Chef ZEO und mit dem CdA. Aus Sicht der GPDel ist die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen beim ZEO unerlässlich, wenn die Schweiz den Bereich Kabelaufklärung nachhaltig ausbauen will.

Anders als das steigende Datenaufkommen der Kabelaufklärung hat das Datenvolumen der Funkaufklärung leicht abgenommen. Sie liefert aber immer noch wertvolle Ergebnisse. Das Aufkommen hängt jedoch stark davon ab, wie lange gewisse Kommunikationssysteme bzw. Technologieketten noch in Betrieb sein werden. Über die Herausforderungen in der Funkaufklärung wurde die GPDel anlässlich eines Dienststellenbesuches orientiert.

Ich komme kurz zu den Vorkommnissen im Ressort Cyber des NDB: Die GPDel befasst sich seit August 2021 mit dem rechtlich problematischen Geschäftsmodell des Ressorts Cyber im NDB. Im Oktober 2021 führte die GPDel dazu eine Aussprache mit der Chefin VBS und behandelte im Dezember 2021 ein Rechtsgutachten, das eine Anwaltskanzlei für den NDB erstellt hatte, sowie den Schlussbericht einer internen Untersuchung durch den Dienst selbst. Aus Sicht der GPDel lieferte die interne Untersuchung dem VBS genügend Erkenntnisse, um entscheiden zu können, wie innerhalb des NDB die Cyberaufgaben zukünftig organisiert und geführt werden sollen. Die Informationen erlaubten auch eine Beurteilung, wie sich das Ressort Cyber zu einem Nachrichtendienst im Nachrichtendienst entwickeln konnte und wer dafür die Verantwortung trug. Bis Mitte Januar 2022 wollte die GPDel deshalb von der Chefin VBS wissen, was sie nach Abschluss der internen Untersuchung unternehmen will, um ihre politische Verantwortung wahrzunehmen.

Am 20. Januar informierte das VBS die GPDel, dass das VBS inzwischen eine externe Administrativuntersuchung beschlossen habe und weiterhin eine Strafanzeige prüfe. Gleichzeitig wollte das VBS von der GPDel bis spätestens Ende Januar wissen, ob die Delegation eine Inspektion in dieser Sache eröffnen werde. Bevor die GPDel das Ansinnen des VBS an ihrer Sitzung vom 26. Januar 2022 besprechen konnte, entschied das VBS jedoch nach einer Information des Bundesrates, mit seiner Beurteilung der Vorkommnisse im Ressort Cyber des NDB an die Öffentlichkeit zu gelangen. Angesichts des Interesses seitens der Medien folgte die GPDel mit einer eigenen Medienmitteilung. Im Rahmen ihrer begleitenden Oberaufsicht hörte die GPDel am 26. Januar und 23. Februar 2022 weitere Personen an. Die GPDel findet zunehmend Hinweise auf ungelöste Führungs- und Organisationsprobleme im NDB. Die Vorkommnisse im Bereich Cyber sind lediglich ein Symptom dafür.

Ich bedanke mich an dieser Stelle bei meinen Kolleginnen und Kollegen in der GPDel für die angenehme Zusammenarbeit und beim Sekretariat für die wertvolle Arbeit, die es leistet.

Weichelt Manuela · Mit-F · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion

Die Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft hatten auch im vergangenen Jahr ziemlich viel Arbeit. Ich werde nur das Wichtigste aus dem Bericht erwähnen. Sie haben alle den Bericht erhalten.

Zum Bundesstrafgericht: Bekanntlich hat die Verwaltungskommission des Bundesgerichtes eine Aufsichtsanalyse durchgeführt und den entsprechenden Bericht im April 2020 verfasst. Dieser beinhaltet auch Empfehlungen, unter anderem die Empfehlung Nr. 3, wonach das Bundesstrafgericht eine Überprüfung betreffend die Arbeitsweise der französischsprachigen Mitglieder der Strafkammer machen sollte. In seinem Bericht vom April 2021 kam der Experte zum Ergebnis, dass sich die Vermutungen in Bezug auf das Vorliegen von gravierenden Mängeln nicht bestätigten, im Gegenteil: Es gab Anwürfe eines Richters gegenüber einer anderen Richterin, die nicht erhärtet wurden; gleichzeitig zeigen diese die Spannungen auf, die an diesem Gericht herrschen. Eine Verbesserung ist nötig, und die Massnahmen sind eingeleitet. Die Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft werden sich weiter um diese Fragen kümmern.

Zum ersten Punkt: Die GPK hatten, gestützt auf den Bericht der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes, auch eine substanzielle Stellungnahme abzugeben. Einerseits war sie inhaltlicher Natur, indem die GPK dem Bundesstrafgericht empfohlen hatten, eine Fachperson betreffend Mobbing und Sexismus beizuziehen. Diese Arbeit wurde gemacht, und auch zu diesem Thema gab es einen substanziellen Analysebericht vom Oktober 2020, in welchem das Vorliegen von Mobbing gegen italienischsprachige Gerichtspersonen nicht bestätigt wird. Weiter wird darin festgehalten, dass auch aktuell keine Situation betreffend Sexismus oder sexuelle Belästigungen gemeldet wurde. Allerdings - und das war für uns eine ernüchternde Mitteilung - wird im Bericht mitgeteilt, dass im Bundesstrafgericht verbreitet Gefühle von Unbehagen bis hin zu Ängsten vorhanden seien. Auch dieser Situation müssen wir weiterhin unsere Aufmerksamkeit schenken.

Andererseits haben wir im Zusammenhang mit dem erwähnten Bericht der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes auch noch sogenannte oberaufsichtsrechtliche Feststellungen gemacht. Die Fragen sind noch nicht geklärt, weil wir mit dem Bundesgericht noch eine wichtige Differenz betreffend die Auslegung der Amtsgeheimnisverletzung haben. Wenn ein Mitglied des Gerichts sich an ein Mitglied einer Aufsichtsbehörde der Bundesversammlung richtet, dann liegt gemäss dem Bundesgericht eine Amtsgeheimnisverletzung vor. Wir hingegen sind der Meinung, wir sollten uns im Informationsrecht, das Teil unserer Aufsichtstätigkeit ist, nicht einschränken lassen. Dieser Punkt wird also noch diskutiert.

Wir machten, gestützt auf die Anfrage der Gerichtskommission im Zusammenhang mit der Gesamterneuerung des Bundesstrafgerichtes, Abklärungen und bereiteten unsere Feststellungen dazu vor, ob die dortigen Richterinnen und Richter wiedergewählt werden können oder nicht. Gestützt auf diese Anfrage haben wir einen Kriterienkatalog erarbeitet. Im Rahmen unserer Abklärungen haben wir auch mehrere Gerichtspersonen sowie die Verwaltungskommission des Bundesstrafgerichtes angehört. Wir haben Anhörungen durchgeführt und sind zum Schluss gekommen, dass keine Elemente vorliegen, welche eine Nichtwiederwahl rechtfertigen oder verlangen würden. Allerdings haben wir gleichwohl, gestützt auf unsere Abklärungen im Zusammenhang mit den internen Problemen, an zwei Richterpersonen ein Ermahnungsschreiben geschickt, welches dazu dienen sollte, dass sich diese Richterpersonen entsprechend verhalten. Wir sind gespannt auf die Fortsetzung in diesem Thema.

Zum dritten Punkt: Die Gerichtskommission hat uns ein weiteres Thema in Auftrag gegeben. Sie hat uns gebeten, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter an den eidgenössischen Gerichten zu prüfen, der Frage Aufmerksamkeit zu schenken, ob die Richterinnen und Richter ihre Aufgabe wirklich unabhängig wahrnehmen können und ob es Druckversuche seitens ihrer Parteien gibt. Gestützt auf diesen Auftrag der Gerichtskommission haben wir anlässlich unserer Aussprache mit den eidgenössischen Gerichten auch dieses Thema behandelt. Es wurde von den Richterinnen und Richtern sehr unterschiedlich wahrgenommen und auch kontrovers diskutiert.

Zum vierten Punkt: Wir hatten gleichzeitig einen Bericht der PVK über die Geschäftsverteilung zu diskutieren. Den entsprechenden Bericht der GPK verabschiedeten wir im Juni letzten Jahres.

Zum fünften und letzten Punkt: Gleichzeitig haben wir im Zusammenhang mit einem Bericht der PVK auch die Parteizugehörigkeit von Richterinnen und Richtern untersucht. Auch dieses Thema wird uns weiter beschäftigen. In der Zwischenzeit sind auch verschiedene Masterarbeiten zu diesem Thema geschrieben worden.

Schliesslich möchte ich noch ein Thema erwähnen, das auf unserer Seite momentan abgeschlossen ist. Es geht um Divergenzen bezüglich des Aufsichtsverständnisses zwischen der Bundesanwaltschaft und deren Aufsichtsbehörde. Wir haben den entsprechenden Schlussbericht im Juni letzten Jahres verabschiedet und ihn dann den Kommissionen für Rechtsfragen zugestellt. Die Kommissionen für Rechtsfragen haben entsprechende Motionen eingereicht, die in der Zwischenzeit bereits angenommen worden sind. Mit den Motionen wird der Bundesrat eingeladen, die entsprechende Gesetzgebung anzupassen, um allenfalls das Modell "Status quo plus" in die Gesetzgebung zu überführen.

Das sind die wichtigsten Arbeiten in den Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft.

Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Kommission beantragt, vom Jahresbericht 2021 der GPK und der GPDel Kenntnis zu nehmen.

Vom Bericht wird Kenntnis genommen

Il est pris acte du rapport