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Für einen sauberen Finanzplatz. Entwicklung eines Schweizer ESG-Standards

Widmer Céline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Sie wissen es: Nachhaltige Finanzpolitik ist in aller Munde. Es passiert extrem viel - das ist notwendig und sehr zu begrüssen. So steigt beispielsweise die Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten im Moment enorm an. Wenn wir aber das Netto-null-Ziel bis 2050 erreichen wollen, müssen wir alles daransetzen, dass die Finanzplätze noch stärker und noch schneller nachhaltig werden und dass auch sie helfen, dass Unternehmen zum Beispiel klimaneutral werden.

Ich erzähle Ihnen nichts Neues, wenn ich sage, dass die Finanzplätze einen enormen Hebel bei der Bekämpfung des Klimawandels haben. Das trifft besonders auf den Schweizer Finanzplatz zu. Der Schweizer Finanzplatz investierte 2020 insgesamt viermal mehr Mittel in Unternehmen, die Strom aus fossilen Quellen erzeugen, als in Produzenten von erneuerbarem Strom. Betrachtet man zudem die entsprechenden Finanzierungen über den Schweizer Finanzplatz, so sieht man, dass diese einer Klimaerwärmung von 4 Grad Celsius Vorschub leisten und nicht nur einer von 1,5 Grad Celsius, wozu sich die Schweiz verpflichtet hat.

Was will meine Motion? Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, einen eigenen ESG-Standard zu entwickeln. Die Schweiz soll einen verbindlichen Umwelt-, Sozial- und Governance-Standard entwickeln, und zwar so, dass der ökologischen Nachhaltigkeit Rechnung getragen wird und gleichzeitig auch den sozialen und Governance-Kriterien. Es soll also nicht möglich sein, dass sich diese Kriterien gegenseitig kompensieren können.

Sie fragen sich jetzt vielleicht, ob diese Forderung nicht schon überholt sei, wo doch, wie ich gesagt habe, extrem viel passiert. Nein, es braucht noch mehr. Es ist zwar sehr zu begrüssen, dass der Bundesrat im Juni 2022 die Swiss Climate Scores lanciert hat, die Transparenz bei der klimaverträglichen Ausrichtung von Finanzanlagen schaffen und so Anlageentscheidungen, die zur Erreichung der globalen Klimaziele beitragen, fördern. Aber diese sind freiwillig und sind nicht mit Sozial- und Governance-Kriterien verbunden. Wir warten zudem noch heute auf die Anpassungen im Finanzmarktrecht zur Verhinderung von Greenwashing.

Es ist auch sehr zu begrüssen, dass sich die Schweizerische Bankiervereinigung ebenfalls in diesem Sommer zu einer Selbstregulierung im Bereich Sustainable Finance bekannt hat. Aber wir hören auch immer, dass einheitliche Standards hilfreich wären. Ich bin auch der Ansicht, dass es bei wirklich klimaschädlichen Anlagen klare Vorschriften braucht. Auch der Bundesrat sagt ja in seinem Bericht vom letzten November ganz klar: Es braucht mehr Massnahmen, um die Finanzflüsse klimaverträglich auszugestalten.

Wenn Sie meine Motion unterstützen, worum ich Sie sehr bitte, dann reiht sich das genau in diese erwähnten Entwicklungen ein. Ich bin überzeugt: Wenn sich die Schweiz international als führend im Bereich nachhaltige Finanzen positionieren will, dann kann und muss sie hier einen Schritt weiter gehen und selbst verbindliche und vorbildliche Kriterien definieren. Dabei sollten nicht nur Klimarisiken berücksichtigt werden, sondern auch die Klimawirkungen.

In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie meine Motion unterstützen.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Ich glaube nicht, dass wir eine grundsätzlich unterschiedliche Auffassung zur Motionärin haben. Wir beurteilen die Situation dennoch etwas anders. Frau Widmer möchte einen Status, den wir jetzt festlegen würden. Wir sind der Meinung, wir bewegen uns in einem Prozess, der alle drei, vier Monate nach einer Anpassung ruft, weil es neue Erkenntnisse gibt, die entsprechend berücksichtigt werden müssen. Das spricht für die Freiwilligkeit, die wir zusammen mit der Schweizerischen Bankiervereinigung entwerfen und laufend anpassen.

Ich bin auch der Meinung, dass die Schweiz in diesem Bereich bereits eine führende Position einnimmt. Ich eröffne in zwei, drei Wochen in Genf auch wieder ein internationales Forum, das in der Schweiz stattfindet, weil die Schweiz als Vorbild gilt und man sich entsprechend an ihr orientiert.

Wir plädieren also dafür, diesen Prozess laufend zu verbessern, statt uns auf etwas festzulegen, das dann für einige Zeit gilt. Es braucht diese Freiwilligkeit.

Insbesondere beim Greenwashing müssen wir aufpassen. Auch das haben Sie erwähnt, wir haben noch keine Vorschriften. Wenn wir aber hier Erwartungen wecken, die dann nicht erfüllt werden können, weil die entsprechenden Produkte nicht in genügendem Ausmass für die Käuferschaft vorhanden sind, dann entsteht die Gefahr von Greenwashing, und dann schaden wir wieder dem Finanzplatz. Die Nachfrage ist ja im Moment grösser als das Angebot. In diesem Dilemma befinden sich auch die Banken. Sie könnten mehr Produkte verkaufen. Diese sind aber nicht vorhanden, oder ihre Qualität kann noch nicht nachgewiesen werden. Das spricht eigentlich eben auch dafür, dass wir uns hier in diesem Bereich in einem Prozess befinden.

Wir schliessen nicht aus, dass wir das vielleicht in zwei, drei Jahren oder schon früher einmal festlegen können. Doch im Moment ist sehr viel in Bewegung, auch mit der aktuellen Diskussion. Im Moment steht ja eher im Vordergrund, genügend Energie zu haben, und weniger, dass diese CO2-frei ist. Diese unmittelbaren Aspekte müssten dann wohl auch berücksichtigt werden.

Wir bitten Sie, diese Motion nicht anzunehmen, damit wir hier nicht einen Standard festlegen müssen, der sich an der Vergangenheit orientiert. Wir möchten uns eigentlich an der Zukunft orientieren und damit auch einen gewissen Wettbewerb schaffen, damit man sich hier noch verbessert, damit man neue Technologien kennt, damit man neue Produkte anbieten kann. Das bedingt, dass wir hier flexibel sind.

Die Motion birgt mindestens die Gefahr, dass wir einen Standard festlegen, der bald überholt ist. Auch die Verführung zu Greenwashing dürfen wir nicht unterschätzen. Das ist auch etwas, das dem Schweizer Finanzplatz schaden könnte.

Bewegen wir uns also in diesem Prozess weiter, verbessern wir die Situation, und verzichten wir im Moment auf gesetzliche Vorgaben!

Abstimmung

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 72 Stimmen

Dagegen ... 120 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Schluss der Sitzung um 18.50 Uhr

La séance est levée à 18 h 50