26.7469, 26.7470
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.2.2026, A-488/2024; Erkenntnisse aus dem Beschwerdeverfahren zum Verhältnis Schweiz - Schweden: Warum hält sich das BAG nicht an die Wahrheit? / Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.2.2026, A-488/2024; Erkenntnisse aus dem Beschwerdeverfahren zum Verhältnis Schweiz - Frankreich: Warum hält sich das BAG nicht an die Wahrheit?
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
Das BAG hat am 22. Dezember 2023 insgesamt 32 Verfügungen betreffend Offenlegung von Covid-19-Impfstoffverträgen erlassen. Diese Verfügungen legen dar, welche Teile der Verträge öffentlich zugänglich sind und welche Ausnahmebestimmungen des Öffentlichkeitsgesetzes eine Schwärzung rechtfertigen.
Die in den Verfügungen erwähnte Veröffentlichung der Verträge erfolgte bereits am 3. August 2022 auf der BAG-Website. Gemäss den vertraglichen Verpflichtungen hatte die Schweiz die schwedischen und französischen Behörden bezüglich der geplanten Veröffentlichung, inklusive der geplanten Schwärzungen, vorgängig konsultiert. Die in der Verfügung erwähnten vorgängigen Konsultationen fanden im Mai 2022 statt. In diesen Konsultationen äusserten die schwedischen und die französischen Behörden Einwände gegen die Veröffentlichung von bestimmten Passagen.
Der Bundesrat verzichtet darauf, einzelne Elemente des nicht veröffentlichten Schriftverkehrs mit ausländischen Behörden im Detail zu erörtern. Die dargelegte Position des BAG basiert auf einer objektiven Bewertung des gesamten Schriftverkehrs mit Schweden und mit Frankreich.