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Früchte und Gemüse wieder unbürokratisch einkaufen
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion.
Regazzi Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die vorliegende Motion Schneeberger verlangt die Wiedereinführung der bis Ende 2024 geltenden 2-Gramm-Bagatellregel beim Offenverkauf. Konkret geht es um Waren wie Früchte und Gemüse, die von den Konsumentinnen und Konsumenten selbst abgewogen werden. Bis zum 1. Januar 2025 konnte dabei das Gewicht eines Schutzsacks oder einer anderen Verpackung von höchstens 2 Gramm zusammen mit dem Nettogewicht der Ware für die Mengenbestimmung berücksichtigt werden. Seit der Abschaffung dieser Regel müssen die Kundinnen und Kunden beim Wägen zuerst angeben, ob und welche Verpackung sie verwenden. Diese Änderung hat den Einkauf im Alltag komplizierter gemacht, ohne dass für die Konsumentinnen und Konsumenten ein spürbarer finanzieller Nutzen entsteht. Gleichzeitig führt sie bei den Detailhändlern zu zusätzlichem Informatik-, Kontroll- und Umstellungsaufwand. Besonders kleinere Betriebe können dadurch mit unverhältnismässigen Kosten konfrontiert werden.
Le Conseil fédéral propose d'adopter la motion. Il est favorable à la réintroduction de l'exception applicable aux sachets de protection jusqu'à 2 grammes, étant entendu que les détaillants qui ont déjà appliqué de manière systématique le principe du poids net doivent pouvoir continuer à le faire.
Der Nationalrat hat die Motion in der Wintersession 2025 diskussionslos und oppositionslos angenommen.
Unsere Kommission hat sich mit der Vorlage befasst und unterstützt das Anliegen der Motion. Sie ist der Ansicht, dass die frühere Bagatellregel eine einfache, pragmatische und kundenfreundliche Lösung darstellte. Der Einkauf von Früchten und Gemüse soll nicht unnötig verkompliziert werden.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb einstimmig, die Motion Schneeberger anzunehmen.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Es geht um etwas, was uns alle betrifft: um den Einkauf von Früchten und Gemüse. Im Detailhandel gilt der Grundsatz, dass beim Verkauf von messbaren Waren die Nettomenge massgebend ist, also die Menge der Ware ohne Verpackungsmaterial. Bis Ende 2024 sah die Mengenangabeverordnung des EJPD bei Selbstbedienung eine Ausnahme vor. Ein Schutzsack zählte zur massgebenden Menge, wenn er nicht schwerer als 2 Gramm war. Seit Anfang 2025 muss das Gewicht der Säcke immer abgezogen werden, unabhängig davon, wie schwer sie sind. Grundlage dafür ist eine Verordnungsänderung aus dem Jahr 2019, welche eine Übergangszeit vorsah. In der Praxis wird das häufig so umgesetzt, dass die Konsumentin und der Konsument an der Waage die Art der Verpackung wählen müssen.
Der Bundesrat schliesst sich der Motion an und beantragt ebenfalls die Annahme; die Ausnahme soll wieder gelten. Gleichzeitig soll der Detailhandel die Möglichkeit haben, die heutige Lösung mit dem Abzug des Gewichts der Säcke weiterzuführen. So können erneute Umstellungskosten vermieden werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen.
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Angenommen - Adopté