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«Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» Volksinitiative und indirekter Gegenentwurf

71956 · Amtliches Bulletin

Vom 16. Juni 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/71956/de/jederzeit-strom-fur-alle-blackout-stoppen-volksinitiative-und-indirekter-gegenentwurf

Abgerufen am 4. Sept. 2026

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Geschäft: «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» Volksinitiative und indirekter Gegenentwurf (25.068)

25.068

«Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» Volksinitiative und indirekter Gegenentwurf

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

1. Kernenergiegesetz (Indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative "Jederzeit Strom für alle [Blackout stoppen]")

1. Loi sur l'énergie nucléaire (contre-projet indirect à l'initiative populaire fédérale "De l'électricité pour tous en tout temps [Stop au blackout]")

Antrag der Mehrheit

Festhalten

(= Ablehnung der Rückweisung an den Bundesrat)

Antrag der Minderheit

(Crevoisier Crelier, Graf Maya)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

(= Rückweisung an den Bundesrat)

Proposition de la majorité

Maintenir

(= Rejet du renvoi au Conseil fédéral)

Proposition de la minorité

(Crevoisier Crelier, Graf Maya)

Adhérer à la décision du Conseil national

(= Renvoi au Conseil fédéral)

Burkart Thierry · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Wir behandeln heute das Geschäft 25.068. Dabei handelt es sich um die Volksinitiative "Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)" und den indirekten Gegenentwurf. Als Erstrat haben wir dieses Geschäft am 11. März 2026 bereits beraten. Damals sind wir mit 26 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Gegenvorschlag in der vorliegenden Fassung gefolgt. Zur Volksinitiative wurde von unserem Rat die Ablehnung empfohlen.

Anschliessend hat der Zweitrat darüber beraten - zuerst selbstverständlich die vorberatende Kommission, die grundsätzlich den Beschlüssen des Ständerates zugestimmt hat, und schliesslich der Nationalrat, der sich über mehrere Tage, schliesslich auch gestern, der Thematik angenommen hat. Der Nationalrat ist auf den indirekten Gegenentwurf zur Blackout-Initiative eingetreten, mit 111 zu 88 Stimmen. Gleichzeitig hat der Nationalrat mit 100 zu 97 Stimmen bei 2 Enthaltungen einem Antrag stattgegeben, der verlangt hat, dass der indirekte Gegenvorschlag zurückgewiesen werde, versehen mit einem Auftrag an den Bundesrat, die Vorlage unter Berücksichtigung vertiefter Abklärungen zur möglichen Finanzierung neuer Kernkraftwerke neu auszuarbeiten.

Die Rückweisung ist nach Artikel 75 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes das Recht des einzelnen Rates. Der andere Rat - in diesem Fall also wir - erhält jedoch Gelegenheit, zum Rückweisungsbeschluss Stellung zu nehmen. Nach dem Wortlaut von Artikel 87 Absatz 1 geht indessen nur der Rückweisungsbeschluss an den anderen Rat, der diesem zustimmt oder ihn ablehnt. Die Vorlage bleibt im Nationalrat hängig.

Der Zweitrat, also wir, kann am Rückweisungsbeschluss bzw. am definierten Auftrag nichts ändern. Wir können ihn nur bestätigen oder ablehnen. Sollten wir ihm folgen, wäre der Rückweisungsbeschluss im Sinne und Wortlaut des Nationalrates so beschlossen und ginge mit dem entsprechenden Auftrag an den Bundesrat. Würden wir an der bisherigen Haltung des Ständerates festhalten, dann hätte der Nationalrat die Gelegenheit, noch einmal über den Rückweisungsbeschluss zu beraten. Würde er aber den Beschluss, den er gestern gefasst hat, bestätigen, wäre Rückweisung beschlossen; so viel zum Verfahren.

Heute Morgen hat Ihre vorberatende Kommission, die UREK-S, über den Rückweisungsbeschluss beraten. Ich betone: Wir haben keine inhaltliche Diskussion mehr geführt, sondern nur die Verfahrensfrage der Rückweisung und zusätzlich noch die Fristverlängerung, zu der ich nachher noch komme, beraten. Die vorberatende Kommission möchte - Sie sehen es auf der Fahne - an der Haltung des Ständerates festhalten bzw. den Rückweisungsantrag ablehnen, dies mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Fristverlängerung wurde im Übrigen einstimmig gutgeheissen.

Die vorberatende Kommission hat die Mehrheitshaltung im Wesentlichen mit fünf Argumenten begründet:

Erstens geht es nach Ansicht der UREK-S beim indirekten Gegenvorschlag um einen Grundsatzentscheid. Es geht nicht darum, ein konkretes Projekt zu beschliessen, sondern nur grundsätzlich darum, ob wir die Option haben wollen, eines Tages, sollte es solche Projekte geben, ein neues Kernkraftwerk bauen zu können. Es geht darum, Optionen offenzuhalten. Geprüft sollen die Optionen aber erst dann werden, wenn konkrete Projekte vorliegen. Letzteres ist heute nicht der Fall. Ich verweise bei dieser Gelegenheit auch darauf, dass der Ständerat in seinen Beratungen vom 11. März eine zusätzliche Formulierung in den indirekten Gegenvorschlag aufgenommen hat; es handelt sich dabei um Artikel 13 Absatz 1 Litera h. Dort wird als weitere Voraussetzung für die Erteilung einer Rahmenbewilligung festgehalten, es müsse namentlich auch die Finanzierung des Baus und des Betriebs eines Kernkraftwerkes gesichert sein.

Dies führt mich zur zweiten Überlegung der vorberatenden Kommission. Sie hat festgehalten, dass aktuell kein konkretes Projekt vorliege, das in irgendeiner Form finanzpolitisch oder finanziell beurteilt werden könne. Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir, auf das Verfahren aufmerksam zu machen. Sollte das Parlament und dereinst allenfalls die Bevölkerung Ja sagen zum Grundsatzentscheid, dass der Bau neuer Kernkraftwerke nicht verboten sein soll, würde es zuerst zu einem Rahmenbewilligungsverfahren kommen, sollte es dann einmal ein Projekt geben. Diese Rahmenbewilligung, wenn sie denn erteilt würde, unterläge der Referendumsmöglichkeit. Schliesslich müsste ein Gesetz ausgearbeitet werden. In diesem Gesetz wäre mitunter die noch konkretere Frage der Finanzierung selbstverständlich zu klären. Auch dieses Gesetz unterläge wieder der Referendumsfähigkeit und damit der Mitwirkung von Parlament und Volk.

Dritte Begründung der vorberatenden Kommission, weshalb die Rückweisung abzulehnen sei, war die Argumentation, dass die Finanzierungsfrage bzw. deren Klärung in der jetzigen Situation völlig hypothetisch wäre. Angesichts des Umstands, dass frühestens in den Vierzigerjahren überhaupt ein Projekt für ein neues Kernkraftwerk vorliegen könnte, kann jetzt unmöglich beurteilt werden, wie die Finanzierung dazu aussehen würde.

Die Frage unterscheidet sich übrigens von der Frage des Langzeitbetriebs der bestehenden Kernkraftwerke. Wir haben seitens des Bundesrates vor Kurzem einen Bericht erhalten, der aufzeigt, wie ein Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke, namentlich Gösgen und Leibstadt, sichergestellt werden kann und was es dazu braucht.

Ich darf Ihnen sagen, dass dieses Thema in Ihrer vorberatenden Kommission selbstverständlich in naher Zukunft beraten wird und sie sich auch um diese Thematik kümmern wird. Dort wird es konkret darum gehen, wie eine Finanzierung dann konkret aussehen würde, sofern es eine geben müsste - der Bundesrat ist der Auffassung, das sei nicht der Fall.

Es ist deshalb sehr hypothetisch, die Finanzierung für ein neues Kernkraftwerk zu beurteilen, weil aktuell grosse technologische Fortschritte stattfinden. Es gibt nicht nur das Thema der Small Modular Reactors, von dem man oft hört, sondern auch jenes der Weiterentwicklung neuer Typen. Ich verweise darauf, dass weltweit aktuell 69 neue Kernkraftwerke im Bau und 101 weitere geplant sind. Sie sehen also alleine an dieser Tatsache: Es findet ein grosser technologischer Fortschritt, auch ein technischer Fortschritt statt, was dazu führt, dass man zum aktuellen Zeitpunkt eine solche Beurteilung nur sehr schwer vornehmen kann.

Der vierte Punkt ist ein Thema, das auch im Nationalrat immer wieder im Sinne eines Vorbehalts gegenüber diesem Beschluss erwähnt wurde. Man wies von einer bestimmten Seite her darauf hin, man befürchte, dass es eine finanzpolitische Konkurrenz zu den Fördermassnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien geben könnte, sollte das grundsätzliche Verbot fallen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Fördermassnahmen bis 2035 fixiert, gesetzlich festgehalten und sichergestellt sind und dass durch den Grundsatzentscheid grundsätzlich keine Konkurrenz zu Fördermassnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien entstehen würde. Was nach 2035 passiert, muss so oder neu diskutiert und debattiert werden. Bis dahin ist der Bundesrat angehalten, dazu eine Vorlage zu erarbeiten. Das Parlament ist angehalten, sich darüber Gedanken zu machen, wie die Förderinstrumente der Zukunft aussehen - immer im Bewusstsein und wahrscheinlich mit der breit abgestützten Auffassung, dass der Zubau der erneuerbaren Energien nach wie vor weitergetrieben werden muss.

Es ist die Auffassung der vorberatenden Kommission, dass keine Konkurrenz entsteht, aber auch keine entstehen darf. Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt - als Kommission, aber auch als Rat -, dass wir sehr daran interessiert sind, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die erneuerbaren Energien ausgebaut werden können. Wir haben dies angesichts der Tatsache getan, dass wir, sollten wir im Zusammenhang mit dem Ausbau der Stromproduktion keine Fortschritte erzielen, in absehbarer Zeit in einen Versorgungsengpass hineinlaufen könnten, insbesondere was die Wintermonate anbelangt. Man ist sich einig darüber, dass wir dieses Risiko nicht eingehen dürfen.

Der fünfte Punkt im Sinne der Überlegungen der vorberatenden Kommission war aber, dass sie dem Nationalrat ein Stück weit entgegenkommen möchte. Wir haben als Kommission dem UVEK den Auftrag erteilt - er wurde seitens des anwesenden Bundesrates angenommen -, einen Bericht zu erstellen, der sich im Wesentlichen mit der Finanzierung befasst. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass es einen Bericht, der sich mit dieser Thematik befasst, zum Beispiel in Schweden gebe; es sei ein sehr umfassender Bericht. Es wurde allerdings auch diskutiert, ob man die beiden Länder überhaupt miteinander vergleichen könne, denn Schweden habe andere Voraussetzungen. Nichtsdestotrotz ist man der Auffassung, dass dies im Grundsatz möglich ist. Seitens des Departementes wurden wir auch darüber informiert, dass es schon Grundlagenberichte gibt, die dazu dienen können, dass man nicht gerade auf Feld eins beginnen muss. Namentlich gebe es dazu Berichte der ETH und des Paul-Scherrer-Instituts.

Der Bericht des UVEK, so wurde in Aussicht gestellt, könne bis Ende Jahr erstellt werden. Die Meinung der Kommission ist, diesen dann entgegenzunehmen, zu diskutieren, aber auch öffentlich zu machen. Was heisst das ganz konkret? Das heisst, dass dieser Bericht und namentlich die entsprechenden Abklärungen dann vorliegen würden, sollte es zu einer Volksabstimmung kommen. Eine Volksabstimmung wäre wahrscheinlich frühestens im neuen Jahr möglich. Damit lägen dieser Bericht und die entsprechenden Abklärungen - eigentlich in die Richtung, wie es der Nationalrat möchte - dann auch öffentlich vor.

Diese fünf Gründe haben die vorberatende Kommission dazu bewogen, den Beschluss des Nationalrates auf Rückweisung mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung entsprechend zur Ablehnung zu beantragen. Eine Minderheit ist der Auffassung, dass dem Beschluss des Nationalrates gefolgt werden soll. Ich überlasse es der Minderheitssprecherin, dies entsprechend zu begründen.

Erlauben Sie mir, Herr Präsident, dass ich noch kurz einen weiteren Punkt erwähne. Es handelt sich um die auf Seite 4 der Fahne erwähnte Fristerstreckung. Hier ist darauf hinzuweisen, dass es eine zwingende Frist für Volksinitiativen gibt. Nach dieser müsste die Schlussabstimmung zur Volksinitiative eigentlich in der Sommersession 2026 stattfinden. Der Nationalrat hat aber nach dem Rückweisungsentscheid die Frist gemäss Artikel 105 des Parlamentsgesetzes um ein Jahr verlängert. Für den Fall, dass wir hier dem Antrag der Mehrheit der Kommission folgen und der Nationalrat in der zweiten Runde die Rückweisung bestätigt, sollte die Frist auch vom Ständerat verlängert werden. Sonst würde dem Volk die Volksinitiative allein unterbreitet werden, je nachdem sogar ohne Empfehlung des Parlamentes. Ein bedingter Rückzug der Volksinitiative wäre in diesem Fall auch nicht mehr möglich. Insofern hat Ihre vorberatende Kommission dem Antrag auf Fristerstreckung einstimmig entsprochen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.

Crevoisier Crelier Mathilde · 2VP-F · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Nous en sommes donc au deuxième tour de la discussion visant à revenir sur l'interdiction de construire de nouvelles centrales nucléaires et donc sur la décision du peuple de sortir du nucléaire, ainsi que sur l'héritage relativement courageux en matière de politique énergétique qui avait débouché sur l'acceptation de la stratégie énergétique 2050 qui donnait une trajectoire claire à la Suisse, misant résolument sur les énergies renouvelables.

Le Conseil national a donné à cet objet le débat sérieux qu'il méritait en regard des lacunes du contre-projet que nous présente le Conseil fédéral. On vous a parlé de la courte majorité que le renvoi au Conseil fédéral a obtenue au Conseil national. Je rappelle que cette courte majorité fait écho à des majorités beaucoup plus larges : celle des cantons, qui ont majoritairement rejeté le contre-projet, mais aussi la majorité des partis, qui, lors de la consultation, ont également rejeté le contre-projet à l'initiative Stop au blackout dans le rapport de consultation.

En renvoyant le Conseil fédéral à sa copie, le Conseil national a tout simplement donné du crédit aux préoccupations légitimes qui se sont fait jour en lien avec les modalités de financement d'éventuelles centrales notamment, puisqu'on nous demande de donner une sorte de chèque en blanc - une décision de principe, comme cela a été dit - en faisant confiance à l'avenir et au fait qu'ultérieurement viendraient les prochaines étapes. Il a également donné du crédit au risque que ce rétropédalage en matière nucléaire ferait courir à la priorisation des énergies renouvelables. Enfin, il a donné du crédit au fait que la question des déchets générés par les centrales nucléaires actuelles n'est toujours pas résolue, sans même parler des déchets supplémentaires que de nouvelles centrales viendraient à produire.

Je ne vais pas revenir sur le fond et sur la raison pour laquelle nous devrions rouvrir la voie au nucléaire. J'aimerais simplement souligner que, quand bien même nous serions partisans de ce contre-projet, nous ne pourrions pas venir devant le peuple en lui disant : "Donnez-nous cette possibilité, et si l'occasion doit se présenter un jour, nous ferons les changements de loi nécessaires et vous présenterons à ce moment-là les demandes de crédit correspondantes." Vu l'importance du débat et le scepticisme qui s'est fait jour lors de la consultation, nous devons fournir un peu plus de matière à la population et au Parlement. C'est ce qu'a décidé le Conseil national.

J'ajouterai que nous sommes à la veille d'entamer les discussions de fond sur l'accord sur l'électricité avec l'Union européenne. Le moment est quand même relativement mal choisi pour envoyer un signal un peu confus en faveur d'un revirement de notre politique énergétique, d'une réouverture aux centrales nucléaires qui nous garantirait une sécurité d'approvisionnement, alors même que ce sont des questions dont nous serons amenés à discuter dans le cadre de ces discussions sur l'accord sur l'électricité avec l'Union européenne. Dans ce contexte, c'est un signal mixte et un peu confus que nous envoyons, à un moment extrêmement mal choisi.

C'est pourquoi je vous invite à suivre le Conseil national, à renvoyer le projet au Conseil fédéral, en le chargeant de revenir avec des informations plus étayées et fournies, de manière à que nous puissions, dans ce dossier si important, prendre une décision qui serait enfin éclairée.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich möchte auf zwei, drei Punkte unseres Berichterstatters zurückkommen, insbesondere auf Punkt fünf, wo es um die Finanzierungsfrage geht, und auf zwei, drei Bemerkungen der Minderheit eingehen.

Das Zeichen im Rahmen der Verhandlungen über das Stromabkommen sollte relativ klar sein: dass sich die Schweiz um ihre Stromversorgung kümmert. Wenn ich richtig orientiert bin, hat die Präsidentin der EU-Kommission den Ausstieg aus der Atomkraft als fatalen strategischen Fehler bezeichnet. In diesem Sinne dürfte die Öffnung gegenüber der Technologie in der Schweiz den Bestrebungen der EU, insbesondere der Staaten der EU, wahrscheinlich nicht zuwiderlaufen.

Nun zum fünften Punkt, den Herr Kollege Burkart ausführlich erwähnt hat: Ihre Kommission hat die Bedenken des Nationalrates schon aufgenommen, ebenso die Finanzierungsfrage, die jetzt allerdings sehr früh gestellt wird; wie der Berichterstatter erwähnt hat, wird sie auch bei der Rahmenbewilligung noch einmal auf den Tisch kommen. Die Finanzierungsfrage hat offensichtlich im Nationalrat sehr viele Leute dazu bewogen, die Rückweisung der Vorlage zu beantragen. Die vorberatende Kommission ist zum Schluss gekommen, dass wir dieses Problem lösen können. Wir können vom Bundesrat parallel, ausserhalb der Vorlage, einen entsprechenden Bericht über die Finanzierung eines allfälligen zukünftigen AKW erarbeiten lassen. Ohne zu wissen, wie ein solches aussehen könnte und ob es je kommen wird, können wir die Sache doch vorantreiben, nämlich in der Art, wie es andere Staaten auch machen, mit hypothetischen Annahmen, mit hypothetischen Zahlen, die wir dann auch dem Parlament und dem Volk vorlegen können.

Wieso machen wir das? Wahrscheinlich damit man die Grundlagen hat, um über diesen Bereich zu diskutieren, falls es zu einer Volksabstimmung kommt. Falls es zu einer Volksabstimmung kommt, können wir keinen sachgerechten Entscheid fällen, ohne die Finanzierungsfrage zu diskutieren. Wir werden doch auch diesen Punkt mit der Bevölkerung diskutieren müssen. Dazu braucht es Grundlagen. Deshalb ist der Bericht, den der Bundesrat in Aussicht gestellt hat, meines Erachtens äusserst wichtig.

Dieser Bericht schliesst aber die Zustimmung zur Vorlage nicht aus, im Gegenteil. Es sei damit aufgezeigt, dass wir allen Fragen Rechnung tragen - auch den Fragen der knappen Mehrheit im Nationalrat - und dass wir einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion leisten. Dies ist als Schritt, als Schritt der UREK-S auf die UREK-N zu, aufzufassen, dass wir sie ernst nehmen und dass wir auch die Finanzierungsfrage ernst nehmen. Das haben wir bereits dadurch gemacht, dass wir einen Abänderungsantrag zur Finanzierungsfrage hier im Plenum aufgenommen haben. Jetzt machen wir einen zweiten Schritt auf die nationalrätliche Kommission und den Nationalrat zu, indem wir ihnen offerieren, hier einzusteigen und den Bericht des Bundesrates dann auch zur Kenntnis zu nehmen und zu diskutieren. Das kann man alles parallel machen, das ist nicht ausgeschlossen. Es dürfte dann auch zu einer Versachlichung der Diskussion führen, sobald dieser Bericht vorliegt.

Besten Dank, wenn Sie daher festhalten und den Minderheitsantrag ablehnen.

Graf Maya · Mit-F · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Ganz kurz noch einmal: Worum geht es überhaupt? Ich möchte hier auch uns als Parlament und den Bundesrat in die Verantwortung nehmen. Wir haben nämlich dreimal von der Bevölkerung einen Auftrag erhalten. Erstens hat sich das Volk mit der Energiestrategie 2050 für eine Zukunft mit erneuerbaren Energien entschieden. Zweitens wurde das Klima- und Innovationsgesetz und drittens das Stromversorgungsgesetz angenommen. Dreimal gab es ein Bekenntnis zu einer Zukunft der Schweiz mit erneuerbaren Energien, die uns unabhängig macht, die Arbeitsplätze in der Schweiz schafft, die Investitionen hierlässt und die nicht bis zu 5 Milliarden Franken ins Ausland verschiebt, wie wir es heute mit der fossilen Energie machen. Wir haben diese Verantwortung.

Ich möchte auch gerne einmal von den Zahlen sprechen. Das Ausbauziel des Stromversorgungsgesetzes für 2035 haben wir nämlich bereits heute erreicht - heute, zehn Jahre früher als geplant. Und warum? Weil die Solarenergie funktioniert, weil sie günstig ist und vor allem, ganz wichtig, weil die Menschen sie wollen. Sie beteiligen sich daran, die Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen investieren selbst. Der Stromverbrauch ist in den letzten zwanzig Jahren auch stabil geblieben - trotz Bevölkerungswachstum, trotz Wärmepumpen, trotz Elektromobilität. Das heisst, auch Energieeffizienz und Energiesparen funktionieren, wenn wir es wollen. Wir sollten jetzt die Planungssicherheit, die Investitionssicherheit nicht mit einem vorschnellen Entscheid torpedieren, mit dem dann vielleicht in dreissig Jahren wieder ein Atomkraftwerk kommt.

Nun kommen wir zum entscheidenden Punkt, über den wir uns heute unterhalten, und wir würden dabei als Parlament entscheiden, ohne dass wir wissen, wie die Finanzierung eines neuen Atomkraftwerkes aussehen soll. Wir wissen, die Finanzierung von Atomkraftwerken ist überall in Europa aus dem Ruder gelaufen - völlig aus dem Ruder gelaufen. Am Schluss musste immer der Staat respektive die Menschen, die Bevölkerung, einstehen und das finanzielle Fiasko auffangen. Wir haben also heute, obwohl Sie das Neubauverbot aufheben wollen, keine Klarheit darüber, wer dann eines Tages die finanziellen Risiken tragen wird. Wir wissen - da schätze ich Herrn Bundesrat Rösti sehr, er ist diesbezüglich sehr fair und transparent -, dass es ohne Beteiligung der öffentlichen Hand nicht geht. Es muss also transparent sein, welche finanziellen Verpflichtungen und Risiken letztlich auf den Staat und die Steuerzahlenden zukommen. Vor allem - jetzt komme ich zu den Kantonen, denn wir sind als Ständerat ja Standesvertreterinnen und -vertreter - fordern die Mehrheit der Kantone sowie die Energiedirektorenkonferenz, dass die Finanzierungsfrage vor einem Entscheid hier im Parlament geklärt wird.

Selbstverständlich ist es richtig, dass die Finanzierungsfrage mit einem Bericht abgeklärt werden kann, der bis Ende Jahr folgt. Wir müssen uns aber heute respektive noch in dieser Session entscheiden - ausser bei Annahme des Rückweisungsantrages -, ob wir das Neubauverbot aufheben wollen oder nicht, und zwar ohne Not und, Stand jetzt, ohne Kenntnis der Finanzierung. Bevor das Neubauverbot für AKW aufgehoben wird, müssen die Finanzierung, die Subventionen und die Risiken für Staat und Steuerzahlende aber transparent auf dem Tisch liegen.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen heute, der Minderheit und somit auch dem Nationalrat zu folgen und die Rückweisung zu beschliessen, damit der Bundesrat den zweiten Teil seiner Verantwortung wahrnehmen und uns vorlegen kann, wie eine solche Finanzierung aussehen würde.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich vertrete hier natürlich erneut die Stellung des Bundesrates und möchte Ihnen noch einmal einleitend sagen, was der Bundesrat mit dem Gegenvorschlag bewirken will. Er hat zwei Ziele.

Erstens stellen wir fest - das ging in der Diskussion anfänglich vielleicht etwas unter -, dass eine Verlängerung der Laufzeiten der bestehenden Kernkraftwerke Leibstadt und Gösgen ganz wichtig sein wird. Wenn wir diese bereits nach fünfzig Jahren abschalten müssten, dann hätten wir wirklich ein ernsthaftes Problem. Ich möchte nochmals daran erinnern, dass wir rund 30 Prozent unserer Stromversorgung unverändert aus Kernkraftwerken beziehen; deshalb ist diese Verlängerung ganz wichtig.

Im Bericht in Erfüllung des Postulates Burkart 23.4152 konnten wir, gestützt auf verschiedene Studien, auch auf externe Analysen, darlegen, dass eine Verlängerung durchaus möglich ist, dass man sogar von achtzig Jahren ausgehen kann. Das heisst, wir haben festgestellt, dass mit einer Aufrüstung, die etwas über 1 Milliarde Franken pro Kernkraftwerk kostet, eine Verlängerung - natürlich nur, solange die Sicherheit gewährleistet ist - sogar ohne zusätzliche Finanzierungsmassnahmen möglich ist. Das werden wir dann in der Kommission diskutieren.

Es gibt jedoch ein massgebliches Aber: Das ist nur möglich, wenn gewährleistet ist, dass wir in der Schweiz auch in Zukunft die nötigen Fachkräfte dafür haben. Die Spezialisten, insbesondere auch des Ensi, signalisieren uns - das kann man jetzt glauben oder nicht -, dass Kernphysiker, die an der ETH studieren, nicht gerne in einen Markt gehen, in dem eigentlich ein Verbot besteht. Sie wollen nicht in einem Land arbeiten, in dem man sagt, eigentlich sei die Kerntechnologie keine Zukunftstechnologie, man wolle hiermit nicht weiterfahren.

Deshalb ist die Option der Öffnung wichtig. Das ist der erste Punkt. Dies verleiht ja den Erneuerbaren auch Schub, indem man sagen kann: Wir haben durchaus länger Zeit, die Bestehenden können weiter am Netz bleiben.

Dann gibt es den zweiten Punkt: Der Bundesrat geht aufgrund der heutigen Prognosen davon aus, dass es spätestens dann, wenn Leibstadt und Gösgen vom Netz gehen, einen solchen Ersatz braucht. Ich erinnere Sie nochmals daran, ohne alles zu wiederholen, was hier bereits diskutiert wurde, dass wir stundenlang über 2 Terawattstunden Wasserstrom - über 2 Terawattstunden! - und stundenlang über 2 Terawattstunden Windstrom diskutierten. Bei diesen je 2 Terawattstunden spreche ich nicht von der Gesamtstrommenge. Sie haben recht, Frau Ständerätin Graf, es wurde für die Sommerproduktion sehr viel Solarenergie zugebaut. Aber die Ziele, das müssen wir dann gemeinsam noch diskutieren, sind aus meiner Sicht bei Weitem nicht erreicht. Wir sind uns wahrscheinlich einig, dass sie im Winter nicht erreicht werden.

Ich spreche von diesen je 2 Terawattstunden: Dieser Wert wird bei Weitem nicht erreicht, weder beim Wind- noch beim Wasserstrom. Also ist die Sorge des Bundesrates, dass es hier zu wenig schnell vorwärtsgeht, schon nicht einfach aus der Welt zu schaffen. Ich glaube deshalb, wir sollten, ohne die Erneuerbaren infrage zu stellen, mindestens die Option schaffen, dass man rechtzeitig mit einer Planung beginnen kann.

Wenn wir zurückschauen, sehen wir, dass während der Zeit des Moratoriums auch keine neuen Kernkraftwerke geplant wurden. Die Planung fand erst wieder statt, als es um den Ersatz von Mühleberg ging - das war natürlich vor Fukushima. Die Bevölkerung stimmte damals gerade noch zu; dann kam Fukushima, und die Welt war eine andere.

Es nimmt niemand auch nur einen Franken für die Planung in die Hand, solange in diesem Gesetz ein Verbot steht. Deshalb soll geöffnet werden, auch wenn noch kein Projekt vorliegt. Ich möchte daran erinnern: Es liegt kein Gesuch einer Firma vor, weshalb wir auch kein Projekt vorliegen haben. Deshalb ist die Frage nach den Kosten und einer allfälligen Unterstützung eine hypothetische Frage. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat einfach die Öffnung wollte.

Jetzt ist klar: Ihre Kommission verlangt die Kostenschätzung im Rahmen eines Berichtes. Ich habe das auch mit dem Direktor des Bundesamts für Energie abgesprochen. Es ist möglich, einen solchen Bericht bis Ende Jahr zu machen, natürlich auf der Basis hypothetischer Annahmen. Dieser Bericht wird erstellt werden; das möchte ich hier klar zum Ausdruck bringen.

Es stellt sich jetzt die Frage, ob die Rückweisung bestätigt wird oder nicht. Ich bitte Sie - mit dem Hinweis, dass wir einen solchen Bericht erstellen, bevor dann frühestens im März 2027 eine Abstimmung stattfindet -, gemäss dem Mehrheitsantrag festzuhalten und die Rückweisung abzulehnen.

Ich glaube, der Zeitpunkt ist nicht falsch. Frau Ständerätin Crevoisier Crelier hat vor allem den Zeitpunkt erwähnt. Wenn wir auf die Energielandschaft weltweit schauen, sehen wir eigentlich - ich durfte das hier auch schon sagen -, dass der Vorteil der Kernkraft, gerade auch im Hinblick auf die Dekarbonisierung, von vielen anderen Ländern und namentlich auch von Europa anerkannt wird. Ich glaube, wir werden hier auch im Zusammenhang mit dem Stromabkommen kein Problem haben, da sogar die EU-Kommissionspräsidentin, Frau von der Leyen, klar positiv zur Kerntechnologie Stellung genommen hat.

Deshalb bitte ich Sie wirklich, dem Antrag der Mehrheit auf Ablehnung der Rückweisung zuzustimmen. Ich denke, das meiste hat der Kommissionssprecher hier gesagt. Ich möchte nicht alles wiederholen und bitte Sie, entsprechend abzustimmen, dies, wie gesagt, verbunden mit dem Versprechen, dass wir den Bericht gerne erstellen werden, wie er von der Kommission verlangt und in Auftrag gegeben wurde.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 28 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 16 Stimmen

(1 Enthaltung)

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

2. Bundesbeschluss über die eidgenössische Volksinitiative "Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)"

2. Arrêté fédéral relatif à l'initiative populaire fédérale "De l'électricité pour tous en tout temps (Stop au blackout)"

Falls der indirekte Gegenentwurf zurückgewiesen wird:

Au cas où le contre-projet est renvoyé :

Fristverlängerung

Antrag der Kommission

Die Behandlungsfrist für die Volksinitiative wird um ein Jahr, das heisst bis zum 16. August 2027, verlängert.

Prorogation de délai

Proposition de la commission

Le délai imparti pour traiter l'initiative populaire est prolongé d'un an, soit jusqu'au 16 août 2027.

Angenommen - Adopté

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Das Geschäft geht an den Nationalrat zurück.