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Mehr Schutz für die Bevölkerung. Wirksame Massnahmen gegen gewalttätige und kriminelle Asylsuchende
Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Jost, Glättli, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Marti Samira, Masshardt, Rumy, Schläfli Nina, Tschopp, Weber)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Jost, Glättli, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Marti Samira, Masshardt, Rumy, Schläfli Nina, Tschopp, Weber)
Rejeter la motion
Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Marchesi Piero · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
La mozione in oggetto chiede al Consiglio federale di proporre i necessari adeguamenti legislativi e di adottare le misure del caso finché sia possibile ordinare, nei confronti dei richiedenti l'asilo ospitati nei centri federali che violano le regole d'uscita, mettono in pericolo la sicurezza e l'ordine pubblico all'esterno dei centri, oppure sono oggetti di un procedimento penale, un coprifuoco o una detenzione fino a 10 giorni.
Il punto centrale è chiaro, la sicurezza all'interno dei centri federali è importante ma non basta. Occorre proteggere anche la popolazione che vive e lavora nei pressi di questi centri. La revisione della legge sull'asilo ha già permesso di migliorare alcuni aspetti legati alla sicurezza dei centri. Tuttavia, restano problemi concreti all'esterno, vale dire violazioni dell'ordine pubblico, mancato rispetto delle regole, comportamenti aggressivi, danni materiali, furti e altri reati.
La commissione ha preso atto delle osservazioni del Consiglio federale che propone di respingere la mozione richiamando la ripartizione delle competenze tra Confederazione, Cantoni e autorità penali. Il Consiglio federale sostiene in particolare che la SEM è competente per la sicurezza all'interno dei centri, mentre la sicurezza esterna compete di principio alle autorità cantonali. La maggioranza della commissione ritiene però che proprio questa situazione dimostri la necessità di intervenire. I reati e le violazioni dell'ordine pubblico commessi nelle immediate vicinanze dei centri federali d'asilo gravano in modo significativo sulla polizia e sulle autorità penali cantonali. Inoltre, questi episodi compromettono l'accettazione dei centri federali da parte della popolazione residente nelle loro vicinanze.
La commissione considera le misure proposte nella mozione adeguate, efficaci e proporzionate. Sono limitate nel tempo, con una durata massima, appunto, di dieci giorni, e mirano a ristabilire ordine e sicurezza in situazioni problematiche. Pur limitando la libertà di movimento delle persone interessate, possono essere considerate misure disciplinari. La commissione ricorda inoltre che in altri ambiti, come ad esempio quello militare, sanzioni analoghe possono già essere applicate nei confronti di reclute o soldati che violano determinate regole.
La commissione sottolinea che occorre migliorare anche la sicurezza all'interno dei centri federali d'asilo. Per questo ha accolto anche la mozione della Commissione delle istituzioni politiche del Nazionale 26.3522 sulla gestione efficiente dei richiedenti l'asilo problematici e sull'applicazione coerente della legge sull'asilo. La mozione non intende dunque attuare misure arbitrarie o illimitate, ma strumenti mirati, circoscritti e proporzionati per rispondere a situazioni concrete che oggi ricadono troppo spesso sui Cantoni, sui Comuni e sulla popolazione locale.
Ricordo infine che il Consiglio degli Stati ha già accolto la mozione il 10 marzo 2026 con 32 voti contro 11. La Commissione delle istituzioni politiche del nostro consiglio propone a sua volta, con 13 voti contro 10 e 2 astensioni, di accogliere la mozione.
Per queste ragioni vi invito a seguire la maggioranza della commissione e ad accogliere la mozione.
Jost Marc · Mit-M · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Niemand in diesem Rat bestreitet, dass Straftaten im Umfeld von Bundesasylzentren ernst genommen werden müssen. Straffälliges Verhalten ist nicht akzeptabel, unabhängig davon, von wem es ausgeht. Die Bevölkerung hat Anspruch auf Sicherheit, und auch die grosse Mehrheit der Asylsuchenden leidet unter dem Verhalten einzelner Intensivtäter.
Die Motion verlangt, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) Ausgangssperren oder gar Haft von bis zu zehn Tagen gegen Asylsuchende anordnen kann. Was das konkret bedeutet, lässt sich an einem einfachen Beispiel zeigen. Stellen wir uns einen Asylsuchenden vor, gegen den nach einer Auseinandersetzung zum Beispiel vor einem Einkaufszentrum ein Strafverfahren eröffnet wird, vielleicht wegen Rangelei oder des Verdachts auf Diebstahl. Noch bevor ein Gericht diese Vorwürfe prüft, könnte das SEM gemäss dieser Motion eine Ausgangssperre oder sogar Haft anordnen - nicht ein unabhängiges Gericht in einem ordentlichen Strafverfahren, sondern eine Verwaltungsbehörde.
Genau das entspricht nicht unserem schweizerischen Staatsverständnis. In der Schweiz trennen wir zwischen Verwaltung, Polizei und Justiz, und gerade darin liegt die Stärke eines Rechtsstaats. Macht wird aufgeteilt, kontrolliert und begrenzt. Wir geben einer Behörde nicht gleichzeitig die Rolle von Aufsicht, Anklage und sanktionierender Stelle. Der Bundesrat weist deshalb zu Recht darauf hin, dass das SEM verfassungsrechtlich weder für Strafverfolgung noch für Strafvollzug zuständig ist. Denn Ausgangssperren oder Haft von bis zu zehn Tagen stellen erhebliche Eingriffe in die Bewegungsfreiheit und damit in ein zentrales Grundrecht dar. Es handelt sich faktisch um Massnahmen, die in einem Rechtsstaat wie der Schweiz ausschliesslich durch die zuständigen Strafbehörden unter gerichtlicher Kontrolle angeordnet werden dürfen.
Hinzu kommt: Der Staat handelt bereits. Die Kantone sind zuständig für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung um die Bundesasylzentren. Sie verfügen entsprechend auch über strafrechtliche Mittel gegen Personen, die Straftaten begehen oder die öffentliche Sicherheit gefährden, wie beispielsweise die Untersuchungshaft. Gleichzeitig laufen auf Bundesebene zahlreiche Reformen, zum Beispiel mit der Asylstrategie 2027, und seit Juni 2025 arbeitet auch eine nationale Taskforce gegen kriminelle Intensivtäter daran, Vollzugslücken zu schliessen und Massnahmen konsequenter anzuwenden.
Jetzt kommt ein ganz wichtiger Punkt: Erst gerade hat das Parlament Verschärfungen in genau diesem Bereich beschlossen. Diese Verschärfungen wurden zu Beginn dieser Session, am 1. Juni 2026, in Kraft gesetzt. Neu kann das SEM zusätzliche Disziplinarmassnahmen anordnen und in akuten Gefahrensituationen auch eine vorübergehende Festhaltung von bis zu 72 Stunden verfügen. Es wurde also bereits gehandelt. Wir müssen uns daher fragen: Braucht es wirklich weitere Sondermassnahmen, die rechtsstaatlich höchst fragwürdig sind und neue juristische Unsicherheiten provozieren? Oder laufen wir Gefahr, mit symbolischer Härte vor allem Politik für die Schlagzeilen zu machen, statt rechtsstaatlich saubere und wirksame Lösungen umzusetzen?
Der Nationalrat hat am 11. März bereits eine gleichlautende Motion der SVP-Fraktion angenommen. Heute haben Sie die Gelegenheit, die jüngsten Entwicklungen, wie ich sie beschrieben habe, zu berücksichtigen und diesen Entscheid zu korrigieren, der zwar verständlicherweise aus einem Sicherheitsbedürfnis entstanden ist, aber auf ein falsches Mittel setzt.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen und die Motion abzulehnen. Wie der Mehrheitssprecher bereits gesagt hat: Die Motion wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Im Jahr 2025 - das ist noch nicht so lange her - haben Sie sich in diesem Rat im Rahmen der Debatte rund um das Projekt "Prävention und Sicherheit in den Bundesasylzentren (Presec)" genau mit diesem Thema vertieft auseinandergesetzt. Das Parlament beschloss entsprechende Gesetzesänderungen. Seit dem 1. Juni 2026 sind diese Änderungen im Asylgesetz nun in Kraft. Das Staatssekretariat für Migration hat dank dieser Änderungen die Möglichkeit, Disziplinarmassnahmen zu ergreifen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Umfeld der Zentren gefährdet ist. Ansätze wie jenen der Motion lehnten Sie in diesem Rat vor einem Jahr ab.
Die verlangte Ausgangssperre von bis zu zehn Tagen aus disziplinarischen Gründen stellt einen unverhältnismässigen Freiheitsentzug dar. Sie ist mit den geltenden Rechtsgrundlagen sowie der Rechtsprechung nicht vereinbar. Für die Strafverfolgung und den Strafvollzug sind die Kantone zuständig. Eine Inhaftierung durch das SEM im Rahmen eines Strafverfahrens wäre nicht zulässig - sie wäre verfassungswidrig. Wenn Sie die Motion annehmen würden, würden Sie die Umsetzung von weiteren Massnahmen in Auftrag geben, und zwar bereits wenige Tage nach Inkrafttreten der vom Parlament beschlossenen Verschärfungen, noch bevor überhaupt beurteilt werden kann, ob und wie die neuen Regelungen die gewünschte Wirkung entfalten.
Der Bundesrat hat bereits bessere und wirksamere Massnahmen an die Hand genommen, um gegen Intensivtäter im Asylbereich vorzugehen. Diese Massnahmen hebeln die verfassungsmässig garantierten Kompetenzenregelung zwischen Bund und Kantonen nicht aus, sind aber bereits wirksam. Das Pilotprojekt Taskforce Intensivtäter läuft seit bald einem Jahr und zeigt Wirkung. Von den im ersten Halbjahr gemeldeten 87 Fällen konnten 51 Personen dank dieser Taskforce in Haft genommen werden. Wir werden Ihnen die Auswertung des Projekts und die Schlussfolgerungen in Bezug auf Gesetzesanpassungen bald präsentieren. Diese Motion verfolgt einen falschen Ansatz.
Aus all diesen Gründen beantragt der Bundesrat Ablehnung der Motion.
Abstimmung
Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose d'adopter la motion. Une minorité Jost et le Conseil fédéral proposent de la rejeter.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 117 Stimmen
Dagegen ... 74 Stimmen
(1 Enthaltung)