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Die Prävention gegen häusliche Schusswaffentötungen stärken
Seiler Graf Priska · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Eine vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann herausgegebene Studie mit dem Titel "Tötungsdelikte mit Schusswaffen im häuslichen Bereich" kommt zu einem bedenklichen Ergebnis, das aufschrecken sollte. Bei den meisten Schusswaffentötungen im häuslichen Bereich werden Faustfeuerwaffen und ehemalige Militärwaffen verwendet. Ich zitiere gerne aus der Studie: "[...] in Anbetracht der Tatsache, dass bei häuslichen Schusswaffentötungen auf der Täterseite ältere Schweizer Männer übervertreten sind, stellen ehemalige Armeewaffen insbesondere bei Konstellationen, in denen ältere Männer ihre Partnerinnen töten und anschliessend Suizid begehen, einen Risikofaktor dar."
In Zahlen ausgedrückt heisst das Folgendes: 85,4 Prozent aller häuslichen Schusswaffentötungen zwischen 2015 und 2022 wurden von Schweizer Staatsangehörigen begangen. Diese hatten ein Durchschnittsalter von 63,2 Jahren. Die überwiegende Zahl der Opfer war weiblich mit einem Durchschnittsalter von 54,2 Jahren. Das ist also eine weitere Form von Femiziden, die vor allem Frauen mit älteren Partnern betrifft. Allein 2025 waren es wieder fünf Fälle mit über 70-jährigen Tätern.
Hinter diesen besonders besorgniserregenden Zahlen verbergen sich wenig bedachte Langzeitwirkungen, die eintreten können, wenn die Armee einem Angehörigen bei dessen Entlassung aus der Militärdienstpflicht die persönliche Waffe als Eigentum überlässt. Ich rede hier bewusst nur in der männlichen Form. Bei dieser Abgabe prüft die Armee nebst dem Waffenerwerbsschein leider nur Kriterien, die die Vergangenheit betreffen. Sie schaut nie in die Zukunft. Das Sturmgewehr kann behalten, wer in den drei Jahren zuvor mindestens vier Bundesübungen im 300-Meter-Schiessen absolviert hat. Eine weitere Überprüfung, ob man die Waffe zum Beispiel weiterhin für den Schiesssport benötigen wird, findet nicht statt.
Es wird sogar noch problematischer. Die Pistole 12/15 wird nicht als Eigentum überlassen - so weit, so gut. Als Ersatz wird jedoch, solange Vorrat besteht, die Pistole 49 angeboten, und zwar selbst jenen, die gar keinen Schiesssport betreiben. Dieses Verschenken von Schusswaffen kann ich aus Sicherheitsgründen wirklich in keinster Art und Weise nachvollziehen. Es ist nicht Aufgabe der Armee, Schweizer Männern die Tatwaffe für häusliche Tötungsdelikte leichtfertig und offensichtlich sehr grosszügig zu überlassen. Die Verantwortung des Staates für die Privatisierung von Armeewaffen erlischt nicht, weil dieser Vorgang möglicherweise Jahrzehnte zurückliegt. Ganz im Gegenteil: Im Verlauf der Zeit entfällt meiner Meinung nach jede Rechtfertigung für die Überlassung der Ordonnanzwaffe als Eigentum. Wer diese nicht einmal mehr für den Schiesssport gebraucht, soll sie an den Staat zurückgeben müssen.
Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, warum man sich so an Waffen klammert, die man gar nicht mehr benutzt. Es hat wohl etwas mit Sentimentalität zu tun. Dafür gibt es aber im Zusammenhang mit Schusswaffen meiner Meinung nach keinen Platz. Je mehr Waffen im Umlauf sind, desto mehr Tötungsdelikte gibt es. Das belegen zig internationale Studien, vor allem amerikanische. Übrigens führt die Verfügbarkeit von Schusswaffen nicht nur zu mehr Mördern, sondern leider auch zu mehr Selbstmördern. Meistens sind es ja erweiterte Suizide. Schusswaffen im Haus verdreifachen das Suizidrisiko. Dazu gibt es von Stop Suicide auch eine Studie.
Eine Präzisierung möchte ich hier aber doch noch anbringen, weil ich oft dazu gefragt wurde. Aus meiner Sicht ist es problemlos, wenn historische Schusswaffen im Familienbesitz bleiben können. Schon heute sieht das Waffengesetz in Artikel 28c Absatz 2 Ausnahmen für Sammlertätigkeit sowie das Aufbewahren von Waffen für Zwecke der Bildung, der Kultur, der Forschung und für historische Zwecke vor. Aber man muss dann die nötigen Sicherheitsmassnahmen vorkehren. Die Motion sagt nirgends, dass diese Ausnahmen für Sammler und für historische Zwecke ausgehebelt werden sollen. Die Motion will ja einfach auf dem bestehenden Waffengesetz aufbauen.
Ich habe erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat meine Motion zur Annahme beantragt, damit man einen wichtigen Beitrag zur Prävention von häuslichen Schusswaffentötungen leisten kann.
Ich bitte Sie daher, meine Motion zu unterstützen.
Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Liebe Kollegin Seiler Graf, Ihre Motion ist klar formuliert und bezieht sich auf die Armeewaffen. Bei den Armeewaffen ist klar: Das Sturmgewehr 90 und das Sturmgewehr 57 sind die letzten Modelle. Absolut gebräuchlich im Schiesswesen und absolut funktionsfähig sind aber auch der Karabiner 31 und der Karabiner 11.
Sie haben gesagt, das seien keine Armeewaffen mehr. Ich frage Sie: Wie können Sie den Text der Motion so formulieren, dass diese Waffen tangiert sind, mit einbezogen werden und abgegeben werden müssten, wenn man sie nicht wieder in Betrieb nimmt, und jetzt sagen, das sei nicht so?
Seiler Graf Priska · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich glaube, es ist dann Aufgabe des Bundesrates, zu definieren, um welche Waffen es sich genau handelt. Der Hauptpunkt ist der: Man muss die Ordonnanzwaffe nicht abgeben - egal, um welches Sturmgewehr es sich handelt -, wenn man nachweisen kann, dass man weiterhin Schiesssport betreibt. Das ist eigentlich ein Bekenntnis und ein Vertrauensbeweis an die Schützen. Dort spielt es auch keine Rolle. Für ältere Waffen gelten schon jetzt Spezialregelungen im Waffengesetz. Es leuchtet mir nicht ein, dass mein Vorstoss die Regelung, die man schon hat, gefährden soll. Wenn man aber Waffen sammelt, muss man gewisse Schutzvorkehrungen treffen, und ich glaube, das darf man verlangen.
Riner Christoph · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Frau Kollegin Seiler Graf, Ihr Vorstoss bricht radikal mit dem Vertrauen in unsere Bevölkerung. Sie stellen Hunderttausende Bürger unter Generalverdacht, statt bei Problemen konkret und gezielt zu handeln. Seit wann stehen Sie für eine Politik der pauschalen Vorverurteilung ein?
Seiler Graf Priska · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Die Zahlen dieser Studie haben mich einfach erschreckt. Es gibt eine Signifikanz bei älteren Männern, die noch im Besitz ihrer Ordonnanzwaffen sind. Wenn es nicht so wäre, würde ich diesen Vorstoss nicht machen, aber es ist leider wissenschaftlich erhärtet. Es gibt eine Kausalität zwischen der Verfügbarkeit von Schusswaffen und der Zahl von Tötungen, wobei es sich meistens um Selbsttötungen handelt. Das ist so, und dieser Vorstoss soll präventiv wirken. Ich bin überzeugt, dass es seine Wirkung nicht verfehlen wird.
Man konnte ja schon die Zahl von Schusswaffentötungen reduzieren, indem man die Taschenmunition nicht mehr abgibt. Diese Massnahme bewirkt eben wirklich etwas. Die Motion hat nichts mit Vertrauensentzug zu tun; im Gegenteil, ich habe grosses Vertrauen in die Schützen, sie haben einen respektvollen, professionellen Umgang mit Waffen. Aber ich habe leider auch Bedenken, wenn ich die Statistiken ansehe. Ich glaube, hier haben wir einen Hebel, den wir noch nicht benutzt haben, der etwas bringen wird; das findet auch der Bundesrat.
Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Le président (Page Pierre-André, président): La motion est combattue par M. Gartmann.
Gartmann Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Liebe Frau Seiler Graf, Sie haben mehrfach eine Studie erwähnt, die Sie gelesen haben und die uns etwas vorgaukelt. Ich kann Ihnen nur sagen: Glauben Sie keiner Studie, die Sie nicht selbst gefälscht haben.
Liebe Frau Seiler Graf, Sie wollen mir und meinen Schützenkameradinnen und -kameraden ein Eigentum wegnehmen. Wir verlangen von Frauen und Männern, dass sie für dieses Land einstehen, dass sie Dienst leisten, dass sie üben, dass sie im Ernstfall bereit sind, ihr Leben zu riskieren. Aber wir sind nicht bereit, ihnen zu vertrauen. Unser Milizsystem basiert seit Jahrhunderten auf Verantwortung. Der Bürger ist nicht Untertan, er ist Teil des Staates. Genau diesem Bürger sagen wir nun: Du bist gut genug, um dein Leben zu riskieren und Armeedienst zu leisten, aber nicht gut genug, um deine Waffe zu behalten. Genau das ist der Kern dieser Motion.
Der Bundesrat ist hier einer völligen Fehleinschätzung erlegen. Er unterstützt hier eine Motion, die unter anderem von fast zwanzig Genossinnen und Genossen unterzeichnet wurde - notabene aus einer Partei, die die Schweizer Armee gemäss ihrem Parteiprogramm abschaffen will.
Betrachtet man die Faktenlage genauer, stellt man fest, dass Ihre Studie nicht stimmen kann. Zwischen 2009 und 2024 gab es 405 Tötungsdelikte im häuslichen Umfeld. In vier Fällen - vier! - war eine Militärwaffe involviert. Wir sprechen also von weniger als 1 Prozent. Auch das ist zu viel. Es geht aber um eine gesetzliche Verschärfung mit Eingriff in bestehende Eigentumsrechte. Es ist demnach völlig unverhältnismässig, hier so einzugreifen.
Die Motion sieht faktisch eine rückwirkende Einschränkung rechtmässig erworbenen Eigentums vor. Das ist staatspolitisch sehr heikel. Heute betrifft es das Ordonnanzgewehr. Welches Eigentum wollen Sie uns morgen wegnehmen? Sollen wir wirklich unsere Erinnerungsstücke verlieren? Sie haben vorhin gesagt, das sei nicht der Fall. Ich bin aber überzeugt, dass man sie noch in Schützenstuben oder in Gasthäusern findet. Den Karabiner 11, den Markus Ritter geschenkt bekommen hat und vielleicht zuhause aufbewahrt, muss er wahrscheinlich abgeben. Er schiesst vielleicht nicht mehr damit, sondern hat ihn als Dekorationsstück. Das ist doch völlig verhältnismässig. Es besteht absolut keine Notwendigkeit für einen Entzug. Schon heute können Waffen bei Gefährdung umgehend beschlagnahmt werden. Die Polizei verfügt über alle nötigen Instrumente. Es gibt also weder eine Vollzugslücke noch ein Sicherheitsvakuum.
Liebe Frau Seiler Graf, so zerstört man Vertrauen. Ein Staat, der aktiven und ehemaligen Milizsoldaten nicht mehr vertraut, untergräbt sein eigenes Fundament. Unsere Armee und deren Führung im Gesamtbundesrat haben weiss Gott genug andere Probleme, als solche Waffen einzuziehen oder eine Motion aus dem Kreis der Armeeabschaffer zu unterstützen. Sicherheit entsteht nicht durch Misstrauen, Sicherheit entsteht durch Verantwortung.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion aus Gründen der Verhältnismässigkeit, der Rechtsstaatlichkeit und der staatspolitischen Vernunft abzulehnen.
Gysi Barbara · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Kollege Gartmann, wir beide stammen aus dem Kanton St. Gallen. Ich arbeitete von 1992 bis 1997 im Frauenhaus St. Gallen. Ich erlebte es mehrfach, dass Frauen bedroht wurden. Frauen erzählten mir, ihnen habe ihr Mann gesagt: "Wenn du nicht machst, was ich will - ich habe eine Waffe." Nur schon die Tatsache, dass eine Schusswaffe im Haus ist - es waren nicht immer Armeewaffen, aber es können Armeewaffen sein -, ist eine Gefährdung von Frauen. Sehen Sie nicht, dass die Tatsache, dass eine Schusswaffe im Haus ist, wirklich ein grosses Gefährdungspotenzial für Frauen darstellt?
Gartmann Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich denke, es kann auch umgekehrt sein. Das mit der Bedrohung sehe ich ein. Aber es ist sicher nicht immer die Armeewaffe. Jeder Soldat ist darin geübt, mit einer Waffe umzugehen. Er weiss, wie er sie zu lagern und aufzubewahren hat. Ich kann Ihnen noch etwas dazu sagen, was Sie mich vorhin gefragt haben. Können Sie mir einmal sagen, wie viele Schweizer Soldaten es im Verhältnis zu solchen Personen gibt, die Sie laufend ins Frauenhaus holen?
Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Kollege Gartmann, Sie misstrauen der Studie, die Basis des Vorstosses Seiler Graf ist. Die Studie wurde im Übrigen an der HSG gemacht, also in Ihrem Kanton. Meine Frage bezieht sich ganz konkret auf den Waffenbesitz und die Lagerung zuhause. Wozu braucht ein Mann, der keinen Schiesssport betreibt, überhaupt eine Waffe zuhause im Schrank? Nennen Sie mir einen plausiblen Grund.
Gartmann Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich sage Ihnen gleich einen Grund. Vielleicht erhielt Ihr Urgrossvater, falls er im Ersten Weltkrieg gedient hatte, einen Karabiner 11. Dann ist das ein Erinnerungsstück, das Sie vielleicht irgendwo an der Wand aufgehängt haben. Das ist die Erinnerung an die Vorfahren, und das ist doch ein Grund. Das ist auch gar keine Tatwaffe, das ist doch keine Gefährdung. Aber trotzdem wollen Sie auch diese Waffen einziehen. Und wie ich festgestellt habe, kennt Ihre Partei nicht einmal den Unterschied zwischen einem Karabiner 11 und einem Karabiner 31.
Schmaltz Anna-Béatrice · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Wie Sie sicher wissen, wird in der Schweiz jede zweite Woche ein Feminizid verübt, meistens durch den Partner oder einen Expartner. Ich denke, als Nationalrat sollten Sie diese Zahlen kennen. Ich möchte gerne noch einmal nachfragen, weshalb Ihnen die Sicherheit von Frauen anscheinend nicht viel wert ist. Denn mit der Motion könnte man zu dieser Sicherheit eben doch beitragen - Sie haben ja selbst gesagt, es wäre ein Schritt. Ich verstehe nicht, wieso man nicht alles tut, um Menschenleben, in diesem Fall Frauenleben, zu schützen. Können Sie das bezüglich der Motion noch etwas ausführen?
Gartmann Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja, das kann ich Ihnen gerne sagen. Sie haben vorhin die Bedrohungslage gegenüber Frauen erwähnt. Ich muss Ihnen mitteilen, dass die grosse Mehrheit der Taten von ausländischen Tätern begangen wird. Wir von der SVP tun alles, dass man hier besser wird und mehr Kontrollen vornimmt. Machen Sie die Grenze zu, schauen Sie, was reinkommt. Wenn Sie mir sagen können, wie hoch der Anteil an Soldaten im Verhältnis zu dem Anteil jener Personen ist, die Sie in der Schweiz laufend begrüssen, dann können Sie mit mir darüber reden.
Hess Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Nationalrat Gartmann, Sie haben vorhin die Antwort vorweggenommen, deshalb eine andere Frage: Ich weiss, dass hauptsächlich Ausländer häusliche Gewalt begehen. Statistisch gesehen werden nur sehr wenige legale Waffen für illegale Sachen eingesetzt. Steht in diesem Fall dieser Vorstoss in keinem Verhältnis?
Gartmann Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie sind ein sehr weiser Mann, Herr Hess, Sie haben völlig recht.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Der Anstieg der Zahl von Tötungsdelikten im häuslichen Umfeld zwingt uns, der Realität ins Auge zu blicken. Hinter jedem Fall steht ein zerstörtes Leben, eine zerbrochene Familie und immer die gleiche Frage: Hätte man das Drama verhindern können?
Ist in einem Haushalt eine Schusswaffe verfügbar, kann der Schritt zur Tat schneller erfolgen. Das haben mehrere Studien bestätigt. Deshalb darf eine Waffe, die vom Staat abgegeben wurde, niemals dazu beitragen, solche Verbrechen zu begehen. Es geht dabei auf keinen Fall um Generalverdächtigungen gegenüber ehemaligen Armeeangehörigen, sondern um die Tatsache, dass jeder Tötungsfall einer zu viel ist.
Es gibt bereits Massnahmen, um Tötungsdelikten mit Armeewaffen vorzubeugen. Seit 2010 muss ein ehemaliges Armeemitglied, das seine Ordonnanzwaffe zivil erwerben will, über einen Waffenerwerbsschein verfügen. Einen Waffenerwerbsschein erhält nur jemand, bei dem weder Hinweise auf eine mögliche Dritt- und Selbstgefährdung noch weitere Hinderungsgründe vorliegen, zum Beispiel Strafregistereinträge. Für die Übernahme des Sturmgewehrs muss zusätzlich der Nachweis erbracht werden, dass während der letzten drei Jahre vier Bundesübungen absolviert wurden, also das obligatorische Schiessen oder das Feldschiessen.
Der Bundesrat ist aber der Ansicht, dass zusätzliche Massnahmen gerechtfertigt sind, um weitere vermeidbare Tötungen zu verhindern und Menschenleben zu schützen. Die Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann hat gezeigt, dass bei häuslichen Tötungen mit einer Schusswaffe auf der Täterseite ältere Schweizer Männer übervertreten sind. Ehemalige Armeewaffen sind hier ein zusätzliches Risiko.
Die Motion sieht vor, privatisierte Waffen einzuziehen, wenn diese seit mehr als zehn Jahren nicht mehr im Schiesssport verwendet wurden. Die Massnahme verfolgt das Ziel, Leben zu schützen, indem Waffen, die nicht mehr gebraucht werden, gezielt aus dem Verkehr gezogen werden.
Es ist klar: Die Umsetzung dieser Motion hat Konsequenzen. Sie kann zum Entzug einer privatisierten Waffe führen und tangiert damit Privateigentum. Das setzt eine klare gesetzliche Grundlage voraus und verlangt die Einhaltung des Verhältnismässigkeitsprinzips und, falls erforderlich, eine Entschädigungsregelung. In der Praxis ist zudem die Identifikation der betroffenen Waffenbesitzerinnen und -besitzer anspruchsvoll. Die Armee bewahrt diese Daten während fünf Jahren auf. Die Waffenregister liegen in der Zuständigkeit der Kantone. Bund und Kantone müssten deshalb eng zusammenarbeiten, um sich zu koordinieren und den Entzug dann umsetzen zu können. Bei einer Annahme der Motion würde das EJPD mit den betroffenen Stellen Lösungen suchen und definieren, wie eine wirksame und verhältnismässige Umsetzung in der Praxis sichergestellt werden kann.
Trotz der genannten Herausforderungen hat die Motion das richtige Ziel, nämlich das Risiko von Tötungen im häuslichen Umfeld zu reduzieren. Ich sage es noch einmal: Jedes solche Tötungsdelikt ist eines zu viel.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, diese Motion anzunehmen.
Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Der Bundesrat unterstützt hier eine Motion, die, wie es im Motionstext heisst, alle privatisierten Militärwaffen einziehen will, sofern man mit diesen seit mehr als zehn Jahren nicht mehr geschossen hat. Dazu gehören auch der Karabiner 11 und der Karabiner 31, also jene Waffen, mit denen unsere Väter und Grossväter den Aktivdienst versehen haben. Wollen Sie, dass wir diese Waffen wieder in Betrieb nehmen? Sehen Sie nicht, dass diese Motion in diesem Bereich, indem sie alle Waffen einziehen will, viel zu weit geht?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Diese Motion verfolgt das richtige Anliegen, diejenigen Waffen, die nicht mehr gebraucht werden, aber ein Risiko bezüglich häuslicher Gewalt sein können, einzuziehen. Wen das alles betrifft und wie das genau umgesetzt wird, ist eine Frage der Umsetzung. Das werden wir genau anschauen.
Abstimmung
Le président (Page Pierre-André, président): Le Conseil fédéral propose d'adopter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 92 Stimmen
Dagegen ... 98 Stimmen
(4 Enthaltungen)