26.9018
Ausserordentliche Session «Sicherheit»
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Ich eröffne die ausserordentliche Session zum Thema "Sicherheit", welche mit Schreiben vom 30. April 2026 von über 50 Mitgliedern der SVP-Fraktion zur Behandlung gleichlautender Vorstösse in beiden Räten verlangt wurde. Gegenstand der ausserordentlichen Session sind im Ständerat die Motion Chiesa 26.3229, "Keine Aufenthaltsbewilligungen für Kriminelle", und die Motion Schwander 26.3407, "Liste der sicheren Herkunftsstaaten ausweiten".
Chiesa Marco · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Con la mia mozione desidero incaricare le autorità svizzere di controllare il casellario giudiziale del richiedente prima di concedere un permesso di dimora. In altre parole, prima di autorizzare una persona a stabilirsi nel nostro Paese dobbiamo sapere se è stata condannata per reati gravi nel Paese d'origine o in quello di provenienza. Non è forse ragionevole conoscere i precedenti penali di chi vuole vivere in Svizzera? Credo che la stragrande maggioranza della nostra popolazione risponderebbe di sì. Eppure, oggi non sempre accade. Non stiamo parlando di una misura straordinaria. Stiamo parlando di una regola elementare di prudenza.
In materia di sicurezza, l'ingenuità non è certo una virtù dello Stato. Se prendiamo in considerazione la prassi verso i Paesi terzi, quelli fuori dall'Unione europea, ai Cantoni è concessa un'ampia discrezionalità nell'esigere questo documento. Ne deriva però una situazione difficilmente giustificabile: alcuni Cantoni effettuano verifiche approfondite, altri adottano una prassi più permissiva - alcuni addirittura la definiscono lassista. La criminalità, lo sappiamo, non si ferma ai confini dei nostri Cantoni. Chi ottiene un permesso di dimora può trasferirsi abbastanza facilmente spostandosi da Cantone a Cantone. I precedenti penali sono uno dei principali indicatori del rischio di recidiva. Lo dice la criminologia e lo conferma l'esperienza delle autorità penali. Ignorare queste informazioni significa chiedere alle autorità migratorie di decidere quasi alla cieca.
Il Consiglio federale sostiene che nel quadro della libera circolazione i controlli sistematici violerebbero gli accordi vigenti. Ma, caro consigliere federale, l'accordo sulla libera circolazione non è un assegno in bianco per i delinquenti. Se vogliamo tutelare l'ordine pubblico e garantire la sicurezza, lo Stato deve disporre delle informazioni necessarie. L'argomentazione del Consiglio federale contiene una grave contraddizione di fondo. Da una parte, riconosce che i precedenti penali sono rilevanti e possono essere richiesti in presenza di sospetti concreti. Dall'altra, rifiuta di fornire alle autorità lo strumento principale che permetterebbe di individuare proprio questi indizi. Mi permetto quindi una domanda: come si può sospettare ciò che non si conosce? Come può un'autorità valutare il rischio se non dispone delle informazioni necessarie per identificarlo? In nessun altro ambito dello Stato accetteremmo un simile sterile ragionamento circolare, né nella lotta alla criminalità organizzata né nella prevenzione del terrorismo. Eppure, dovremmo accettarlo quando si tratta di decidere chi può stabilirsi nel nostro Paese. Nella realtà il sospetto emerge spesso soltanto dopo che il soggetto ha già commesso un nuovo reato in Svizzera. Ma a quel punto non stiamo più prevenendo, stiamo semplicemente costatando il danno. Non possiamo pretendere che siano le vittime a colmare le lacune informative delle nostre autorità. L'esperienza sul campo lo dimostra chiaramente: da oltre dieci anni il Ticino richiede sistematicamente il casellario giudiziale degli stranieri che domandano un permesso di dimora. E funziona. Non ha paralizzato l'amministrazione, non ha creato caos burocratico, ha semplicemente consentito alle autorità di decidere con maggiore cognizione di causa. Recentemente un mafioso pregiudicato si è visto negare il permesso in Ticino, salvo poi ottenerlo in un altro Cantone. È la dimostrazione concreta che una politica di sicurezza frammentata non protegge nessuno.
Nel frattempo, la criminalità registrata in Svizzera è aumentata del 30 per cento in soli cinque anni. Di fronte a questa evoluzione il compito dello Stato non è sperare che vada tutto bene, è ridurre i rischi quando dispone degli strumenti per farlo. Perché la prevenzione comincia dall'informazione, e uno Stato che rinuncia alle informazioni necessarie rinuncia anche a proteggere efficacemente i propri cittadini. Non possiamo aspettare che vi siano nuove vittime per scoprire ciò che avremmo potuto sapere ben prima.
Per queste ragioni vi invito a sostenere la mozione.
Schwander Pirmin · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundesrat, Sie haben heute Morgen von Bundesrats-Bashing gesprochen, und Sie haben beim Vorstoss von Herrn Kollege Müller sinngemäss gesagt, wir würden mit diesem Vorstoss die Leistung der Verwaltung und der Behörden nicht anerkennen und keinen konstruktiven Beitrag leisten. Ich möchte diesen Satz nicht unkommentiert stehenlassen.
Nach meinem Verständnis erteilt die Legislative Aufträge, während die Exekutive und die Verwaltung diese Aufträge erfüllen müssen. Das ist mein Verständnis, und ich habe es in der Bundesverfassung nachgelesen: Die Legislative ist eigentlich gar nicht verpflichtet, ihre Aufträge zu begründen. Aber alle, ausnahmslos alle 46 Mitglieder dieses Rates sind so freundlich und zuvorkommend und kooperativ, dass sie ihre Aufträge ja noch begründen.
Das zu dieser Frage und nun zu meinem Vorstoss: Der ist ganz einfach, und Sie haben beim Vorstoss Würth erwähnt, dass dieser zum Teil Beschleunigung gehört. Es geht um die Liste der verfolgungssicheren Heimat- und Herkunftsstaaten. Nach meinem Verständnis ist es nicht nachvollziehbar, dass auf der Liste der sicheren Heimat- und Herkunftsstaaten die Staaten Ägypten, Algerien, Marokko, Tunesien und die Türkei fehlen. Die EU hat Ägypten, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten deklariert. Die Türkei ist Mitglied des Europarates und damit an die Europäische Menschenrechtskonvention und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden. Auch in Algerien werden weite Gebiete als sicher eingestuft.
Sie sagen, der Bundesrat sage, dass keines der fünf in der Motion genannten Länder die im aktuellen Safe-Country-Konzept genannten Bedingungen zur Einstufung als sicheres Heimat- und Herkunftsland erfülle. Aber drei dieser Länder sind aufgeführt und von der EU als sicher eingestuft. Dazu schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme, und das erstaunt mich sehr: "Gemäss dem EU-Konzept muss ein Herkunftsland auf der Safe-Country-Liste stehen, damit ein beschleunigtes Verfahren zur Anwendung kommen kann." Das kann ich noch verstehen. Aber das heisst, wenn ich das weiterdenke, dass die EU offenbar die Hürden bezüglich Menschenrechte, bezüglich internationaler Verpflichtung, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie tiefer setzt. Das wäre die Folge daraus, und ich kann mir nicht vorstellen, dass die EU es sich leisten kann, tiefere Hürden zu setzen.
Dann weiter in der Folge, im Umkehrschluss: Warum setzen wir, wenn es um die Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Demokratie geht, die Hürden höher als die EU? Ich verstehe nicht, dass die EU offenbar die Hürden tiefer setzen kann, wenn das so ist, wie Sie in der Stellungnahme schreiben. Ich stehe dafür ein, die Hürden nicht höher zu setzen. Uns ist allen klar, worum es geht. Es geht immer um Menschenrechte, es geht um internationale Verpflichtungen, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Wenn andere Länder - demokratische, rechtsstaatliche Länder - diese Länder auf die Liste nehmen, sehe ich nicht ein, dass wir die Hürden noch höher setzen müssten. Das ist für mich gar nicht nachvollziehbar.
Deshalb bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Ich starte mit der Motion Chiesa 26.3229. Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, sollen in der Schweiz keine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Darüber sind wir uns einig. Die zuständigen Behörden können die Erteilung von Bewilligungen bereits heute konsequent verweigern, wenn Vorstrafen bekannt sind. Es handelt sich um bewährte Bestimmungen sowohl im Ausländer- und Integrationsgesetz als auch im Freizügigkeitsabkommen.
Nun zu Ihrer Forderung nach dem systematischen Verlangen eines Strafregisterauszugs: Bei Drittstaatsangehörigen können die Behörden bereits heute einen Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland verlangen, und zwar auch systematisch. Im Anwendungsbereich des Freizügigkeitsabkommens ist es rechtlich anders geregelt. Das systematische Einholen von Strafregisterauszügen würde das Freizügigkeitsabkommen und die völkerrechtlichen Pflichten der Schweiz verletzen. Bei Verdachtsmomenten dürfen die Kantone aber jederzeit einen Strafregisterauszug einfordern. Die Kantone sollen weiterhin entscheiden, wann das Einholen eines Strafregisterauszugs aus dem Herkunftsland sinnvoll erscheint. Und tatsächlich verlangen viele Kantone bereits heute vor der Erteilung einer Bewilligung einen Strafregisterauszug. Das macht ja auch Ihr Kanton, geschätzter Herr Ständerat Chiesa. Es ist also möglich. Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen ist deshalb nicht nötig.
Der Bundesrat beantragt, die Motion Chiesa abzulehnen.
Ich komme zur Motion Schwander 26.3407. Keiner der fünf genannten Staaten erfüllt zurzeit die genannten Bedingungen zur Bezeichnung als Safe Country nach Schweizer Kriterien; das ist so. Aber das Safe-Country-Konzept der Schweiz und das Safe-Country-Konzept der EU unterscheiden sich voneinander. Die Mitgliedschaft im Europarat oder eine Bezeichnung durch die EU als sicherer Herkunftsstaat reichen nach Schweizer Kriterien tatsächlich nicht aus. Für uns ist relevant, ob in einem Staat tatsächlich die gesamte Bevölkerung vor unrechtmässiger Verfolgung geschützt ist. Dies ist in diesen Staaten nicht der Fall.
In der EU hat die Bezeichnung als Safe Country andere Folgen als in der Schweiz. In der EU können Asylgesuche nur dann in einem beschleunigten Verfahren behandelt werden, wenn die Gesuchstellenden aus einem Safe Country stammen. Im Gegensatz dazu können wir in der Schweiz Asylgesuche aus allen Herkunftsländern in beschleunigten Verfahren behandeln. Die Auswirkungen einer Bezeichnung eines Landes als Safe Country sind in der Schweiz also aktuell gering. Wenn wir nun die Liste der sicheren Herkunftsländer nach Belieben erweitern, verletzen wir damit nicht nur das geltende Asylgesetz, sondern täuschen auch eine Wirkung vor, die eine solche Bezeichnung in der Realität nicht hat.
Was wir aber tun müssen, ist, unser Safe-Country-Konzept so anzupassen, dass es zu einem griffigen Instrument wird. Diese Arbeiten hat das EJPD bereits eingeleitet. Im Rahmen der Asylstrategie 2027 werden Anpassungen und Alternativen geprüft.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Motion Schwander abzulehnen.
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir sind am Ende der Debatte angelangt und kommen zu den Abstimmungen.