26.3256
Öffentliches Register der Empfänger von Bundessubventionen
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Regazzi Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Mit meiner Motion verlange ich die Schaffung eines öffentlich zugänglichen, digitalen und zentral geführten Registers der Empfänger von Bundessubventionen. In diesem Register soll aufgezeigt werden, wer Bundesgelder in welcher Höhe über welches Bundesamt oder Departement auf welcher gesetzlichen Grundlage für welches konkret geförderte Projekt, welche Dienstleistung oder welche Tätigkeit erhält.
Die finanzielle Dimension ist erheblich. Gemäss einem neuen Bericht des Luzerner Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) beläuft sich das ausgabenseitige Subventionsvolumen des Bundes für das Jahr 2025 auf rund 48,6 Milliarden Franken. Das entspricht mehr als der Hälfte der laufenden Bundesausgaben. Gleichzeitig konnten über 20 000 Erstempfänger von Bundessubventionen identifiziert werden. Diese Zahlen zeigen: Wir sprechen nicht über eine Randfrage, sondern über einen zentralen Bereich der Bundesfinanzen.
Bis heute gibt es kein vollständiges, gebündeltes und öffentlich zugängliches Register, das die Empfänger dieser Mittel transparent ausweist. Die bestehenden Informationen sind über verschiedene Bundesämter verteilt, nur teilweise zugänglich oder lediglich in aggregierter Form vorhanden. Für das Parlament, für die Medien, für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und letztlich auch für die Verwaltung selbst ist es schwierig, den Überblick zu behalten.
Le Conseil fédéral partage certes, sur le principe, l'objectif de transparence, mais il propose de rejeter la motion. Il renvoie à cet égard à la base de données existante sur les subventions, publiée chaque année avec le compte d'État. Cette base de données n'est toutefois pas suffisante pour répondre à l'objectif de mon intervention. Le point décisif est le suivant : la base de données actuelle n'indique justement pas de manière systématique qui sont les véritables premiers bénéficiaires des subventions. Elle décrit de manière générale qui devrait être, en théorie ou du point de vue politique, le bénéficiaire final d'une subvention.
Toutefois, ce n'est pas la même chose que de savoir qui reçoit effectivement l'argent. Un exemple : dans le domaine de l'accueil extrafamilial des enfants, la base de données mentionne en substance comme bénéficiaires les parents, via les cantons, les crèches et les structures d'accueil parascolaire. Or, dans les données examinées, Rolex apparaît par exemple aussi, avec 277 000 francs de fonds fédéraux. Bien entendu, les parents peuvent bénéficier indirectement d'une telle structure, mais Rolex bénéficie elle aussi, très concrètement, de l'argent des contribuables.
Wenn wir Transparenz schaffen wollen, dann müssen wir zuerst wissen, wer die Mittel tatsächlich erhält. Eine Liste der realen Erstempfänger ist objektiver und aussagekräftiger als eine allgemeine Umschreibung der erhofften Endbegünstigten.
Dasselbe gilt für die geförderten Leistungen. Der Bundesrat schreibt, die Subventionsdatenbank weise diese bereits aus. Auch das überzeugt mich nicht. Häufig handelt es sich um sehr allgemeine Beschreibungen, hinter denen sich zahlreiche konkrete Projekte mit sehr unterschiedlichen Zielsetzungen verbergen. Auch hier ein Beispiel: Bei der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung sollen Arbeiten von gesamtschweizerischem Interesse gefördert werden. Darunter findet sich der Verein Milchjugend für, ich zitiere, "lesbische, schwule, bi, aro-ace, trans und intergeschlechtliche Jugendliche und für alle dazwischen und ausserhalb" mit dem Projekt "Falschsexuelle Welten". Nur als Info: Dieser Verein - ich nehme an, dass wohl niemand von Ihnen je von ihm gehört hat - hat einen Beitrag von 132 337 Franken erhalten. Ob die allgemeine Beschreibung das konkrete Projekt genügend abbildet, ist fraglich, aber hier nicht der Punkt. Zumindest sollte die Öffentlichkeit nachvollziehen können, wer genau unterstützt wird, mit wie viel Geld und wofür.
Der Bundesrat verweist weiter auf offene Fragen zur technischen und rechtlichen Umsetzbarkeit sowie auf mögliche Kosten. Auch dieses Argument überzeugt leider nicht. Die vom IWP recherchierten Daten zeigen ja gerade, dass die Informationen grundsätzlich vorhanden sind. Bei den meisten Bundesämtern konnten sie intern abgefragt werden. Es mag sein, dass heute nicht überall ein automatisierter Prozess besteht, aber genau darum braucht es einen klaren Auftrag des Parlamentes, damit ein solcher Prozess geschaffen wird.
Auch rechtlich scheint die Sache lösbar. In der erwähnten Recherche wurden keine Einzelpersonen ausgewiesen und keine sensiblen Empfänger publiziert, bei denen eine Gefährdung der Sicherheit der Schweiz zu befürchten wäre. Unter diesen Voraussetzungen konnten die Daten von den Ämtern bereitgestellt werden. Es geht also nicht um eine unmögliche Forderung, sondern um eine pragmatische, verhältnismässige und umsetzbare Transparenzlösung.
Schliesslich argumentiert der Bundesrat, konkret geförderte Projekte, Dienstleistungen oder Tätigkeiten könnten mangels Datengrundlage nicht den einzelnen Erstempfängern zugeordnet werden. Auch hier zeigt die Praxis ein anderes Bild. Für eine Vielzahl von Empfängern konnten die zuständigen Ämter konkrete Projekte nennen, obwohl dies nur als freiwilliger Zusatz angefragt worden war. Angesichts von fast 49 Milliarden Franken an Steuergeldern darf man erwarten, dass der Bund weiss und ausweisen kann, wofür diese Mittel konkret eingesetzt werden.
Es geht hier nicht um eine Grundsatzkritik an jeder einzelnen Subvention. Es geht auch nicht darum, einzelne Empfänger pauschal an den Pranger zu stellen. Es geht um etwas viel Einfacheres und eigentlich Selbstverständliches: Es muss in einem Rechtsstaat und in einer direkten Demokratie transparent ausgewiesen werden können, wer öffentliche Gelder erhält. Seit den letzten eidgenössischen Wahlen sind auch wir Politikerinnen und Politiker verpflichtet, Spenden und finanzielle Unterstützungen offenzulegen. Weshalb sollte ein vergleichbarer Transparenzanspruch nicht auch dort gelten, wo öffentliche Gelder an Organisationen, Unternehmen oder Vereine fliessen?
Bei einem Subventionsvolumen von rund 48,6 Milliarden Franken ist der administrative Aufwand für ein solches Register verhältnismässig. Wir sprechen hier nicht über eine neue Bürokratie um der Bürokratie willen, sondern über ein Instrument, das die politische Diskussion versachlichen würde und schliesslich auch der Verwaltung helfen würde, die Übersicht über eine immer komplexer gewordene Subventionslandschaft zu behalten.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen und damit ein klares Zeichen für Transparenz, Nachvollziehbarkeit und verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern zu setzen.
Herzog Eva · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich wäre froh, wenn die Finanzministerin bei diesem Geschäft Transparenz schaffen könnte, also aufzeigen könnte, was Subventionen sind. In der Studie des Luzerner Forschungsinstituts wird ein Subventionsvolumen von 48,6 Milliarden Franken genannt. Zuoberst auf der Liste steht die AHV. Hier wäre ich schon am Namen des Erstempfängers interessiert. Ich habe irgendwie das Gefühl, dass hier alles wie Kraut und Rüben durcheinander aufgelistet wird.
Wenn wir im Alltag von Subventionen reden, denken wir irgendwie an freiwillige Beiträge. Das ist es aber nicht, das sieht man schon, wenn man die Liste anschaut. Jetzt macht auch der Motionär eine Liste, und dabei ist mir etwas aufgefallen: Er listet zum Beispiel 18,9 Millionen Franken an Caritas für den Verfahrensaufwand für Asylsuchende auf. Das ist eine Abgeltung. Bei den Subventionen gibt es Abgeltungen und Finanzhilfen, die sich bezüglich rechtlicher Grundlage stark unterscheiden. Abgeltungen gibt es für bundesrechtlich vorgeschriebene Aufgaben oder öffentlich-rechtliche Aufgaben mit einer Gesetzesgrundlage. Der Bund hat den Auftrag, diese Aufgaben zu erfüllen, und kann sie auch an private Organisationen delegieren.
Worum eigentlich geht es überhaupt? Ist es ein sinnvolles Vorgehen, das der Motionär hier fordert? Ist es überhaupt umsetzbar? Welche Art von Transparenz ist hier notwendig? Ist die AHV wirklich eine Subvention? Ich wäre hier froh um Antworten.
Sie merken es, ich stehe dem Anliegen kritisch gegenüber und kann mir nicht vorstellen, dass ich am Schluss aller Ausführungen der Motion zustimmen werde.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ich versuche einmal die Fragen von Frau Ständerätin Herzog vorab zu beantworten, so präzise ich das kann. Es gibt ein Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen, das sogenannte Subventionsgesetz, und das Subventionsgesetz sieht Finanzhilfen und Abgeltungen vor. Finanzhilfen sind geldwerte Leistungen, mit denen eine bestimmte Tätigkeit entschädigt wird oder mit denen Anreize für förderwürdige Projekte geschaffen werden. Dazu gehören zum Beispiel Förderbeiträge für erneuerbare Energien. Abgeltungen dienen dem Ausgleich von Kosten, die durch gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben entstehen; Beiträge an den öffentlichen Verkehr sind beispielsweise Abgeltungen.
Ein häufiger Anwendungsbereich ist in der Schweiz natürlich auch die Landwirtschaft; ich komme noch darauf zurück. Dort spricht man zwar meist von Direktzahlungen, aber es sind natürlich faktisch auch Subventionen. Weitere Anwendungsbereiche sind der öffentliche Verkehr, die Bildung, die Kultur oder die Energiewende, die mit Investitionshilfen gefördert wird, beispielsweise über Unterstützungsbeiträge für Sanierungen. Sie können sich natürlich gerne - Sie sind ja Präsidentin der Finanzkommission - einmal eingehend mit diesem Thema beschäftigen.
Ich habe auch schon gesagt, der Bundeshaushalt sei eine Subventionsmaschine; das stimmt natürlich. Wir werden dann bei einem nächsten Vorstoss noch darauf zurückkommen. Wir haben ja eine Aufgaben- und Subventionsüberprüfung gemacht, wir haben sie Ihnen vorgelegt. Aber wir sind damit nicht zu hundert Prozent gut angekommen, ich würde es jetzt einmal so sagen. Es gibt hier eigentlich noch Luft nach oben. Der Bundesrat wollte ja genau das: die Subventionen abbauen. Es ist ihm nicht so gelungen, wie er sich das vorgestellt hat.
Aber jetzt noch zum Anliegen der Motion: Herr Ständerat Regazzi hat zu Recht gesagt, dass der Bundesrat der Ansicht ist, dass das Anliegen, dass man möglichst transparent ausweisen soll, wer Empfänger einer Subvention ist, berechtigt sei. Es gibt aber beim Bund bereits eine Subventionsdatenbank. Zu jedem Subventionskredit gibt es Angaben zum zuständigen Bundesamt, zur gesetzlichen Grundlage, zur Höhe der ausbezahlten Subvention auf Kreditstufe sowie, in generalisierter Form, Angaben zu den Endempfängern und den geförderten Leistungen. Der Bundesrat will die Umsetzung eines zusätzlichen Registers mit Angaben zu den Erstempfängern einzelner Subventionszahlungen prüfen. Es gibt hierzu bereits eine Arbeitsgruppe der Eidgenössischen Finanzverwaltung, dies im Zusammenhang mit der Erfüllung des Postulates 24.3927 der FDP-Liberalen Fraktion, "Subventionsvergabepraxis optimieren". Hier wird auch geschaut, ob und wie das geforderte Register umgesetzt werden kann und ob es technisch und finanziell machbar ist.
Ich möchte auch noch sagen: Es stellen sich dann natürlich auch Datenschutzfragen. Ich habe vorhin die Direktzahlungen an die Landwirtschaft erwähnt. Hier stellen sich bei Subventionsempfängern, die Privatpersonen sind, auch solche Fragen. Kann man die Namen von Landwirten offenlegen? Darum geht es dann letztlich auch, wenn man ein solches Register fordert.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Motion mit der Arbeitsgruppe der Eidgenössischen Finanzverwaltung, die in Erfüllung des Postulates tätig ist, bereits erfüllt werden kann.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 29 Stimmen
Dagegen ... 10 Stimmen
(5 Enthaltungen)