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Altlasten. Untersuchungskosten

9875 · Amtliches Bulletin

Vom 14. Dez. 2005

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/9875/de/altlasten-untersuchungskosten

Abgerufen am 30. Aug. 2026

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Quelle

98.451

Altlasten. Untersuchungskosten

Janiak Claude · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Bundesgesetz über den Umweltschutz

Loi fédérale sur la protection de l'environnement

Art. 32bbis Abs. 1

Antrag der Einigungskonferenz

.... werden muss, so kann er in der Regel zwei Drittel der Mehrkosten für die ....

Art. 32bbis al. 1

Proposition de la Conférence de conciliation

.... il peut en règle générale demander aux auteurs de la pollution et aux anciens propriétaires du site d'assumer deux tiers des coûts supplémentaires ....

Art. 32e Abs. 3 Bst. a

Antrag der Einigungskonferenz

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 32e al. 3 let. a

Proposition de la Conférence de conciliation

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Die letzte Differenz wurde in einer Einigungskonferenz bereinigt. Mit 13 zu 11 Stimmen folgte die Einigungskonferenz dem Nationalrat. Die UREK des Ständerates hat inzwischen getagt und schlägt dem Ständerat vor, der Formulierung stattzugeben. Es sind sich also im Prinzip beide Räte einig. Der Ständerat legt aber bei der Interpretation Wert auf gewisse Auslegungen, die ich Ihnen hier gerne bekannt mache, weil sie auch aus unserer Sicht relevant sind.

Es geht um die sogenannte Bauherrenaltlast, d. h. um die Frage, wer die Kosten einer Altlast trägt, die nicht sanierungspflichtig ist, aber aufgrund einer Neubaute saniert werden muss. Es ist hier festzustellen, dass die beiden Räte sich schrittweise angenähert haben. Die neue Bestimmung regelt nun nicht mehr Neuerwerbe, sondern ist eine reine Übergangsregelung für Käufe und Verkäufe, die in den Jahren 1972 bis 1997, also vor der Revision des Umweltschutzgesetzes in diesem Punkt, stattgefunden haben. Durch neue Käufe und Verkäufe können also keine Rückgriffe auf frühere Verursacher von Bauherrenaltlasten erfolgen. Wir haben auch alle Risiken für die Gemeinden hinsichtlich einer Kostenpflicht ausgeräumt. Die Frage ist nur noch: Trägt der Inhaber des Grundstücks oder derjenige, der die Abfälle früher in den Boden verbracht hat, die Kosten? Wir haben uns schliesslich auf eine Lösung geeinigt, die dem Inhaber in der Regel einen Drittel und dem Verbringer der Altlast zwei Drittel der Kosten aufbürdet.

Die Gründe für diese Lösung waren folgende: Auch bei den echten Altlasten ist es so, dass bei Gerichtsentscheiden der Inhaber in der Regel 10 bis 15 Prozent der Kosten tragen muss. Also auch bei echten Altlasten geht der Inhaber nicht kostenfrei aus.

Das heutige Recht ist aber ungerecht bei Bauherrenaltlasten, weil es dem Inhaber die ganzen Kosten aufbürdet. Mit der Formulierung "in der Regel" haben wir einen Entscheid getroffen, der dazu führen soll, dass die Zahl der Gerichtsfälle möglichst minimiert wird. Der Ständerat hat vorgeschlagen, dass ein angemessener Teil der Mehrkosten durch den Verursacher zu tragen ist. Wir möchten hier kundtun, dass die Frage der Angemessenheit auch mit der neuen Formulierung weiterhin beachtet werden muss. Es ist also auch bei dieser Lösung möglich, dass der Inhaber die ganzen Kosten tragen muss, wenn die Verhältnisse so sind. Die Zweidrittellösung kann nämlich unangemessen sein, wenn das erworbene Grundstück nach seinem Erwerb zum Beispiel durch Einzonung in eine Bauzone erheblich an Wert gewonnen hat, sodass die Kosten der Untersuchung und Entsorgung des belasteten Materials in keinem Verhältnis zum Wert des nun eingezonten Grundstückes stehen. Der seinerzeitige Kaufpreis kann und soll eine massgebende Rolle bei der Beantwortung der Frage spielen, ob eine Abwälzung der Kosten auf die früheren Rechtsinhaber angemessen ist.

In diesem Sinne möchten wir auch dem Ständerat signalisieren, dass hier die Gerichte weiterhin eine massgebliche Rolle spielen können, wenn diese Frage vor Gericht gezogen wird. Mit der Formulierung "zwei Drittel" versuchen wir aber, den Behörden eine Wegleitung zu geben, sodass Prozesse möglichst vermieden werden.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.

Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Herr Kollege Rechsteiner, mich würde noch Folgendes interessieren: Kann nach neuem Recht, das wir jetzt beschliessen werden, ein Verkäufer einer belasteten Parzelle in Zukunft die Haftung und damit die Kosten der Entsorgung vertraglich wegbedingen?

Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Wenn es eine echte Altlast ist, dann gilt weiterhin das Altlastenrecht, das die Haftung des Verursachers vorsieht. Die neue Regelung gilt nicht für Käufe und Verkäufe in Zukunft, sondern es ist eine reine Übergangsbestimmung für Käufe und Verkäufe, die zwischen 1972 und 1997 stattgefunden haben. Von daher hat die Frage, die wir jetzt regeln, keinerlei Bedeutung für zukünftige Käufe, wie Sie sie erfragen.

Reymond André · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Dans le cadre de la Conférence de conciliation du 8 décembre 2005 sur les sites pollués par des déchets, le débat s'est engagé entre la solution pragmatique de notre conseil et la solution plutôt juridique du Conseil des Etats. La proposition de notre conseil consiste à demander aux auteurs de la pollution et aux anciens propriétaires du site d'assumer deux tiers au moins des coûts supplémentaires d'investigation, tandis que la commission du Conseil des Etats propose aux anciens propriétaires du site d'assumer une part appropriée des coûts. Il faut rappeler ici qu'il s'agit uniquement de l'achat et de la vente de terrains intervenus entre les années 1972 et 1997.

C'est donc par 13 voix contre 11 que la Conférence de conciliation a choisi la proposition Keller Robert à l'article 32bbis alinéa 1: "Il peut en règle générale demander aux auteurs de la pollution et aux anciens propriétaires du site d'assumer les deux tiers des coûts supplémentaires."

Je vous propose donc de suivre cette conclusion de la Conférence de conciliation.

Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zu folgen.

Es liegt uns daran, dass zuhanden der Materialien festgehalten wird, dass bei Artikel 32bbis Absatz 1 die Grössenordnung "in der Regel zwei Drittel" flexibel gehandhabt wird. Bei der Vorberatung unter der Leitung unseres Subkommissionspräsidenten, Herrn Rudolf Rechsteiner, wollten uns die Kollegen der Kantone 50 Prozent vorschlagen. Aber diese Lösung, die wir nun haben und der auch der Ständerat zustimmen wird, ist flexibler: Sie kann zwischen 0 und 100 Prozent liegen. Damit wird eine wesentliche Lücke im USG geschlossen. Die zivilen Behörden und die Grundeigentümer werden Vorteile aus dieser Gesetzesänderung ziehen.

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, dem Antrag der Einigungskonferenz zu folgen.

Janiak Claude · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Die CVP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Einigungskonferenz unterstützt.

Hegetschweiler Rolf · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die FDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Einigungskonferenz. Der Vorstoss wäre ja bald selber zur Altlast geworden, er stammt nämlich aus dem Jahr 1998 und war anfänglich ziemlich unbestritten. Dann haben sich aber doch Differenzen, vor allem in der Frage der Bauherrenaltlast, zwischen unserem Rat und dem Ständerat ergeben. Unser Rat ist eigentlich seiner UREK immer oppositionslos gefolgt, und ich bin sehr froh, dass auch der Ständerat sich jetzt unserem Standpunkt hat annähern können. Es ging hauptsächlich darum, dass auch bei sogenannten Bauherrenaltlasten - wenn also Böden belastet sind, aber aktiv die Umwelt nicht gefährdet ist und erst bei Aushuben sich das Problem der Entsorgung stellt - eine Annäherung der beiden Standpunkte möglich war.

Ich bitte Sie, diesen Antrag der Einigungskonferenz zu unterstützen.

Janiak Claude · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

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