04.065

Schweizerische Exportrisikoversicherung. Bundesgesetz

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Bundesgesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung

Loi fédérale sur l'Assurance suisse contre les risques à l'exportation

Art. 6 Abs. 1

Antrag der Einigungskonferenz

Die Serv:

a. arbeitet als Versicherung für staatliche und private Risiken eigenwirtschaftlich;

abis. bewirtschaftet die Risiken für staatliche und private Schuldner getrennt (Spartenrechnung). Der Risikoausgleich kann vorübergehend zwischen den Sparten stattfinden;

ater. erhebt risikogerechte Prämien im Einzelfall;

....

Art. 6 al. 1

Proposition de la Conférence de conciliation

L'ASRE:

a. est une assurance compétente en matière de risques publics ou privés, et elle travaille de manière à s'autofinancer;

abis. gère séparément les risques des débiteurs publics et privés (présentation des comptes dans des colonnes distinctes). Les risques peuvent temporairement faire l'objet d'une compensation entre les différentes colonnes;

ater. perçoit, selon les cas, une prime proportionnée au risque;

....

Art. 30 Abs. 1

Antrag der Einigungskonferenz

Die Rechnungslegung der Serv stellt ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mit Spartenrechnung dar.

Art. 30 al. 1

Proposition de la Conférence de conciliation

Les comptes de l'ASRE sont établis de manière à présenter un état de la fortune, des finances et des revenus en colonnes distinctes.

David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Wir sind hier in der letzten Runde. Es hat eine Einigungskonferenz stattgefunden, die Ihnen mit 23 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen das Resultat zur Annahme vorschlägt, das Sie auf der Fahne finden.

Ich möchte dazu aus Sicht der WAK-SR folgende Überlegung beifügen: Die Kommission war erstens stets der Meinung und ist es immer noch, dass die gesamte Versicherung, nicht nur einzelne Sparten, eigenwirtschaftlich geführt werden muss. Sie ist zweitens der Meinung, dass diese Versicherung keine Risiken auf den Bund abwälzen darf, sondern dass die Risiken in der Versicherung getragen werden müssen, und zwar mittel- und längerfristig, nicht nur kurzfristig. Sie ist drittens der Meinung, dass ein einziger rechtlicher Versicherungsträger existieren muss, damit auch die Risiken breit abgestützt sind. Schliesslich hat sie sich viertens für risikogerechte Prämien eingesetzt, die auch für die einzelnen Produkte gelten sollen, die angewendet werden.

Der Nationalrat ist in den ersten Durchgängen von diesen Grundprinzipien, die wir hier diskutiert haben, abgewichen, indem er nämlich verlangte, dass zwei juristische Versicherungsträger geschaffen werden. Er hat auch in Kauf genommen, dass sich dadurch die Gefahr einer Risikoabwälzung auf den Bund ergibt und dass auch am Schluss ein Versicherungsteil - unter Umständen derjenige, der neu zu schaffen ist - für die privaten Schuldner nicht mehr eigenwirtschaftlich geführt werden kann.

Diese Position hat der Nationalrat aufgegeben. Er ist uns gefolgt in der Meinung, es dürfe nur einen Versicherungsträger geben. Er ist auch unserer Meinung, dass keine Risikoabwälzung auf den Bund stattfinden darf.

Die Differenz, die am Schluss noch bestand, war, wie diese Versicherung intern auszugestalten ist. In einer ersten Phase hat der Nationalrat die Meinung vertreten, es seien zwei Töpfe zu schaffen, ein Topf für die öffentlichen Käuferrisiken und ein Topf für die privaten Käuferrisiken, und zwischen diesen beiden Töpfen gebe es keine Verbindung. Es gibt keinen Risikoausgleich.

Das hat der Ständerat immer abgelehnt, weil es dem Prinzip widerspricht, dass keine Risikoabwälzung auf den Bund stattfinden darf und die Risiken in der Versicherung breit abgestützt werden müssen.

Jetzt, in der Schlussphase, haben wir in der Einigungskonferenz die Lösung gefunden, indem jetzt eben dieser Satz beigefügt wird: "Der Risikoausgleich kann vorübergehend zwischen den Sparten stattfinden."

Eine wichtige Bemerkung ist meiner Meinung nach zum Wort "vorübergehend" angezeigt: Dieses Wort besagt nicht, dass das nur kurzfristig geschehen kann, sondern auch längerfristig, nämlich so lange, bis eben die Risiken ausgeglichen sind. Aber wenn keine Risiken auszugleichen sind - das ist auch klar, das besagt das Wort "vorübergehend" -, dann will man nicht, dass sich die Sparten gegenseitig finanzieren, sondern es soll jede Sparte für sich auch eigenwirtschaftlich sein. Wenn aber eine Sparte Verlust macht, dann muss die andere Sparte das tragen.

Das ist das Ergebnis der Einigungskonferenz. Das steht in Artikel 6, und in Artikel 30 wird noch die Rechnungslegung zu diesem Ergebnis festgehalten.

Ich möchte Ihnen empfehlen, dem zu folgen. Es war auch in der Einigungskonferenz abgemacht, dass der Bundesrat zu dieser Interpretation dieses Satzes hier noch eine Erklärung abgibt, damit auch in den Materialien ganz klar ist, wie die Sache nachher gehandhabt werden soll. Ich bitte daher Bundesrat Couchepin, in seinem Votum auch auf diesen Punkt zu sprechen zu kommen.

Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis

Le Conseil fédéral partage l'avis des deux commissions et des deux chambres, selon lequel il faut viser une très grande transparence dans les comptes de l'assurance suisse contre les risques à l'exportation. Viser une transparence sinon parfaite, du moins la plus grande possible, pour démontrer que, si par hasard l'extension des activités liées à la couverture du risque de l'acheteur privé entraîne des pertes à long terme, l'autofinancement de l'établissement n'est pas mis en danger. C'est le premier point.

Deuxième point: la transparence doit permettre de constater que les pertes éventuelles dues à la couverture du risque de l'acheteur privé ne sont pas compensées par des subventions croisées découlant de l'aménagement des primes dans les secteurs d'activité existants; donc pas de subventionnement croisé d'un secteur de l'assurance à l'autre.

Les deux secteurs - les activités avec les débiteurs publics et la nouvelle couverture du risque de l'acheteur privé - doivent être financés de manière autonome dans le compte global consolidé. Il peut y avoir des pertes découlant de la couverture du risque de l'acheteur privé. Elles peuvent être compensées pendant quelques années par les excédents de recettes des activités existantes si les provisions ne suffisaient pas à couvrir une perte élevée liée à une affaire de grande ampleur. Mais à terme, dans la durée, nous voulons que la nouvelle couverture du risque de l'acheteur privé ne soit pas déficitaire, et que les primes prélevées pour cette activité couvrent, dans la durée, les coûts de cette garantie supplémentaire.

C'était l'intention du Conseil fédéral; cela a provoqué de longues discussions. Je crois que la solution qui est aujourd'hui préconisée par la Conférence de conciliation - la proposition Schneider - est une bonne solution à laquelle nous nous rallions. Je crois qu'elle permet d'éviter le risque que vous évoquiez.

Dans ce sens, je confirme ce qu'a dit Monsieur David: transparence à long terme; chacun des secteurs de cette assurance doit être autofinancé; pas de subventionnement croisé.

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Angenommen - Adopté