06.038
Agrarpolitik 2011. Weiterentwicklung
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
1. Bundesgesetz über die Landwirtschaft
1. Loi fédérale sur l'agriculture
7. Abschnitt Titel, Art. 27b - Section 7 titre, art. 27b
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Wir sind bei Artikel 27b, einem Artikel, der im Ständerat entgegen dem Antrag des Bundesrates neu eingeführt worden ist und den auch Ihre vorberatende Kommission mit 17 zu 7 Stimmen angenommen hat. Es geht um die bereits gestern diskutierte Frage, ob man hier im Landwirtschaftsrecht sektoriell den Parallelimport von landwirtschaftlichen Investitionsgütern und von Produktionsmitteln einführen soll. Sie wissen, dass der Bundesrat bisher in sämtlichen Berichten, die zur Frage der Parallelimporte vorliegen, am Prinzip der nationalen Erschöpfung festgehalten hat. Heute ist es ja so, dass es keine gesetzliche Regelung gibt; dass die nationale Erschöpfung gilt, ist im berühmten Kodak-Fall vom Bundesgericht entschieden worden. Daran orientiert sich der Bundesrat. Er hat in der Botschaft zur "AP 2011" darauf verwiesen, dass Parallelimporte von Produktionsmitteln und landwirtschaftlichen Gütern grundsätzlich möglich sind, wenn der Patentschutz abgelaufen ist. Wir sind der Meinung, dass dort, wo ein Patentschutz besteht, ein Übergang zur internationalen Erschöpfung zwar Kostenreduktionen für die Landwirtschaft zur Folge hätte, wie gestern gesagt wurde; der Bundesrat hat die Risiken eines solchen Überganges, wie ihn der Ständerat und Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben vorschlagen, aber klar als höher eingestuft.
Im Rahmen des Patentrechtes, in der generellen Frage, hat ja der Bundesrat, wie Sie wissen, die Annahme Ihrer Motion beantragt und wird in diesem Jahr nochmals Bericht darüber erstatten. Somit werden Sie auf diese Frage zurückkommen.
Wie ich im Ständerat gesagt habe, ist die Formulierung, die gewählt wurde, in rechtlicher Hinsicht WTO- und Trips-kompatibel; das ist so. Aber der Bundesrat hält wie gesagt die Risiken, wenn die Schweiz als einziger OECD-Staat zur internationalen Erschöpfung übergeht, für grösser als den Nutzen für die Landwirtschaft.
Wir bitten Sie daher, die Minderheit zu unterstützen.
Bader Elvira · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion
Mit Artikel 27b sollen Parallelimporte für patentgeschützte Produktionsmittel und Investitionsgüter eingeführt werden. Die Minderheit will beim geltenden Recht bleiben, während die Mehrheit eine sektorielle, auf das Landwirtschaftsgesetz beschränkte Regelung will.
Wo liegt heute bei diesem Regime die Problematik? Heute sind Parallelimporte nur bei nicht immaterialgüterrechtlich geschützten Produkten sowie bei Produkten mit abgelaufenem Schutz - also zum Beispiel bei sogenannten Generika im Pharmabereich - möglich. Davon betroffen sind auch landwirtschaftliche Produktionsmittel wie Pflanzenschutzmittel, Dünger, Futtermittelzusätze sowie Saat- und Pflanzgut. Die Zulassung von Parallelimporten für immaterialgüterrechtlich geschützte landwirtschaftliche Produktionsmittel würde dazu beitragen, dass die Produktionskosten in der Schweiz sinken. Nach Auffassung des Bundesrates wäre eine nach Produkten differenzierte Lösung mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Eine Ausweitung auf die regionale oder auf die internationale Erschöpfung würde die Forschung nicht tangieren, da Lizenzgebühren während der Schutzdauer nach wie vor an die Schutzrechtsinhaber bezahlt werden müssten.
In der Schweiz war bis anhin die Frage der Erschöpfung immaterialgüterrechtlich geschützter Produkte im Bundesgesetz über die Erfindungspatente nicht geregelt. Das Bundesgericht hat indessen die Auffassung vertreten, dass im Patentrecht die nationale Erschöpfung gilt. Darum macht eine separate Regelung der Parallelimporte patentgeschützter landwirtschaftlicher Güter im Landwirtschaftsgesetz Sinn. Mit dieser sektoriell klar abgegrenzten Regelung will die Mehrheit verhindern, dass bei ausländischen Produktionsmitteln, die im Schweizer Markt abgesetzt werden, wegen der hohen Kaufkraft zu hohe Margen abgeschöpft werden. Unter den landwirtschaftlichen Produktionsmitteln sind gegenüber den umliegenden Ländern namentlich importiertes Saat- und Pflanzgut, Dünger und Pflanzenschutzmittel um 20 bis 25 Prozent teurer. Aktuell zahlen die Bauern in der Schweiz gegenüber den Bauern der Nachbarstaaten für identische Produktionsmittel aufgrund höherer Preise rund 90 Millionen Franken mehr. Damit könnte ein Sparpotenzial von 30 bis 40 Millionen Franken genutzt werden.
Bei den landwirtschaftlichen Investitionsgütern nach Absatz 2 von Artikel 27b handelt es sich um Traktoren, Maschinen, Stall- und andere Einrichtungen sowie Geräte. Auch wenn Parallelimporte vor allem in diesem Bereich bereits heute möglich sind, muss angefügt werden, dass Patente hier nicht selten zum Schutz von vertikalen Vertriebssystemen dienen. In diesem Bereich liegt das theoretische Einsparpotenzial deutlich höher als bei den Produktionsmitteln, nämlich irgendwo im dreistelligen Millionenbereich. Das will freilich nicht heissen, dass das ganze Kostensenkungspotenzial mit der neuen Regelung genutzt werden könnte. Aber es ist ein wichtiges Signal für unsere Bäuerinnen und Bauern, Kosten zu senken. Die Mehrheit will ihnen helfen, Kosten zu senken und damit an Wettbewerbsfähigkeit zu gewinnen.
In diesem Sinne macht Ihnen die Mehrheit beliebt, sich dem Ständerat anzuschliessen und den Minderheitsantrag abzulehnen, und das bei einem Verhältnis von 17 zu 7 Stimmen.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Même si la commission a pris très clairement sa décision, par 17 voix contre 7, cela ne veut pas dire que les débats n'ont pas été longs et animés. On s'est notamment battu pour savoir à combien s'élevaient les économies. On a parlé de 25 à 50 millions de francs; Madame Leutenegger Oberholzer a parlé hier de 90 millions de francs. Mais il faut mettre cela en relation avec les montants en jeu dans l'agriculture, lorsqu'on sait notamment que la valeur des produits agricoles provenant de l'agriculture suisse s'élève à plus de 10 milliards de francs, et à 30 milliards de francs si l'on y ajoute la transformation.
L'argument lié aux économies est le seul qui ait été développé par les partisans des importations parallèles. Mais peut-on vraiment faire fi des dangers que représente un épuisement international pour la recherche dans notre pays? Sans parler des dangers que pourrait également représenter l'importation de produits provenant de pays qui ne contrôlent pas leur marché de la même manière que la Suisse - je pense par exemple aux produits phytosanitaires. C'est là une pesée d'intérêts importante qui a été faite dans le cadre des discussions de la commission, et Madame la conseillère fédérale Leuthard nous a également fait part des réflexions du Conseil fédéral.
En tant que rapporteur, je répète qu'une majorité des membres de la commission s'est déclarée favorable aux importations parallèles - la décision a été prise par 17 voix contre 7 -, mais que la discussion n'est de loin pas terminée.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Ordnungsantrag Baumann J. Alexander ist bereits gestern zurückgezogen worden.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 95 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 83 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 36b Abs. 1, 2, 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Kunz
Abs. 1
Die Produzentinnen und Produzenten dürfen ihre Milch nur einer Produzentenorganisation verkaufen.
Schriftliche Begründung
Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Milchkontingentierung wird die Regelung der Angebotsmenge dem Markt überlassen. Der Milchmarkt zeichnet sich aber durch eine deutliche Asymmetrie zwischen Milchproduzenten und Verarbeitern aus. Rund 27 000 Milchproduzenten stehen einigen wenigen Verarbeitern gegenüber. Bei dieser Struktur besteht die Gefahr von Marktversagen. Diese Gefahr wird sich insbesondere zum Zeitpunkt der Aufhebung der Kontingentierung stellen, da dannzumal gleichzeitig die Beihilfen abgebaut werden. Während die Aufhebung der Milchkontingentierung Spielraum zur unbeschränkten Mehrproduktion bietet, werden die Absatzmöglichkeiten der bis dahin noch gestützten Produkte und damit eines Teils der verarbeiteten Milch eingeschränkt. In dieser Konstellation besteht die Gefahr, dass einzelne Produzenten Milch zu Dumpingpreisen anbieten und in der Folge einen Strukturbruch, d. h. die Aufgabe einer Vielzahl von Milchviehbetrieben, insbesondere in der Berg- und Hügelregion, verursachen. Eine solche Entwicklung wäre weder sozial- noch regionsverträglich. Mit der Bedingung, dass die Milch nur einer Produzentenorganisation verkauft werden darf, würde demgegenüber sichergestellt, dass eine minimale Bündelung der Milch gewährleistet ist. Damit könnte Dumping bzw. Marktversagen weitgehend verhindert werden. Der Bundesrat müsste im Rahmen der Begriffsverordnung die minimale Grösse für Produzentenorganisationen bestimmen.
Art. 36b al. 1, 2, 5
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Kunz
Al. 1
Les producteurs ne peuvent vendre leur lait qu'à une organisation de producteurs.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Herr Kunz möchte mit seinem Antrag das Rad der Zeit zurückdrehen. Im Rahmen der "AP 2007" hat das Parlament diese Marktordnung beraten und die notwendigen Organisationsformen für den Ausstieg aus der Milchkontingentierung definiert. Es war damals der klare Wille des Gesetzgebers, eine freiheitliche Lösung zu finden und nicht das staatliche Kontingentierungsmodell einfach mit einem privatrechtlichen Monopol zu ersetzen. Heute existieren denn auch 9 Produzentenorganisationen und 25 Produzenten-Milchverwerterorganisationen für den vorzeitigen Ausstieg aus der Milchkontingentierung. Das hat erstens gezeigt, dass das Parlament richtig entschieden hat, und es hat auch gezeigt, dass die Vielfalt der Organisationen das Innovationsklima in diesem Bereich stark verbessert und auch zu verstärkten Exportanstrengungen geführt hat.
Wir schlagen Ihnen in der Botschaft vor, dass die Produzenten ihre Milch einem Milchverwerter, einer Produzentengesellschaft oder einer Produzentenorganisation verkaufen können. Damit will der Bundesrat Spotmärkte verhindern und den Produzenten mit Verträgen von mindestens einem Jahr eine minimale Sicherheit geben. Mit dem Antrag Kunz wäre die Gefahr gross, dass man eine weniger marktorientierte Struktur wieder installieren würde, unter Umständen sogar eine Monopolorganisation.
Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Kunz Josef · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie fördern mit der jetzigen Situation den Wildwuchs in der Milchwirtschaft. Das ist programmiert, und dafür hat dieses Parlament die Verantwortung. Ist es denn nicht freiheitlich, Frau Bundesrätin, wenn die Produzenten schon heute unter 32 Organisationen auswählen können? Wir haben schon heute über 30 Produzentenorganisationen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Herr Kunz, wir haben 9 Produzentenorganisationen und 25 Produzenten-Milchverwerterorganisationen. Diese Vielfalt ist richtig und, wie ich gesagt habe, hat sie zu Innovationen im Milchbereich geführt. Das ist ein starker Bereich, in dem sich uns Chancen für den Export bieten. Diese sollten wir nutzen und nicht wieder einengen. Diese Situation hat sich sehr bewährt.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 134 Stimmen
Für den Antrag Kunz .... 32 Stimmen
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Art. 37
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 38 Abs. 2
Antrag der Mehrheit
(Siehe auch Art. 188 Abs. 3)
.... weitergeführt. Der Bundesrat kann die Höhe der Zulage unter Berücksichtigung der Mengenentwicklung und nach Massgabe der bewilligten Kredite anpassen.
Antrag der Minderheit
(Hämmerle, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Leuenberger-Genève, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul)
Unverändert
Art. 38 al. 2
Proposition de la majorité
(Voir aussi art. 188 al. 3)
.... à 2011. Le Conseil fédéral peut adapter le montant du supplément compte tenu de l'évolution des quantités et en fonction des crédits autorisés.
Proposition de la minorité
(Hämmerle, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Leuenberger-Genève, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul)
Inchangé
Hämmerle Andrea · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Es geht hier um die famose Verkäsungszulage. Hinter diesem "landwirtschaftsbürokratendeutschen" Wort versteckt sich einer der wirklich zentralen Diskussionspunkte dieser Vorlage. Der Bundesrat will die Zulage pro Kilo verkäste Milch schrittweise von 15 auf 10 Rappen abbauen. Er will die Zulage also nicht abschaffen, sondern sie schrittweise von 15 auf 10 Rappen zurückfahren. Gleichzeitig soll die Raufutterprämie für Milchkühe angehoben werden, und ebenso wird ein Beitrag für Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen eingeführt.
Der Ständerat will die 15 Rappen Zulage belassen, das kostet 230 Millionen Franken. Der Ständerat finanziert diese 230 Millionen Franken im Rahmenkredit nur teilweise. Er sagt nicht, wo der Rest hergeholt werden soll. Die Mehrheit übernimmt nun die Fassung des Ständerates - 15 Rappen -, aber nur im ersten Satz. Denn im zweiten Satz relativiert sie diese 15 Rappen gleich wieder, indem sie sagt, je nach der Entwicklung der Menge und je nach der Entwicklung der Kredite solle der Bundesrat diese 15 Rappen trotzdem senken können. Damit wird den Milchbauern ganz klar Sand in die Augen gestreut. Es bleibt nämlich nicht bei diesen 15 Rappen Verkäsungszulage, sondern der Bundesrat wird sie zurückfahren müssen, weil die Mengen unter Umständen ausgeweitet werden und weil die Kredite dafür nicht reichen.
Diese garantierte Zulage von 15 Rappen ist übrigens auch total systemfremd. Warum? Ohne Kontingentierung, ohne klar begrenzte Mengen, kann doch nicht eine garantierte Zulage ausgerichtet werden, weil dann nicht klar ist, was das kostet. Die Kompensation dieser hohen Zulage soll also teilweise, mindestens gemäss Ständerat, durch die Erhöhung des Zahlungsrahmens um 150 Millionen Franken finanziert werden. Der Rest fehlt. Wir werden dann beim Zahlungsrahmen sehen, wie viel unser Rat finanziert und wie viel fehlt. Was aber hier fehlt, muss das Departement Leuthard in anderen Bereichen kompensieren; so ist die finanzpolitische Mechanik.
Wo innerhalb der Landwirtschaft kompensiert werden soll, ist inzwischen klar. Es soll innerhalb des Milchbereichs kompensiert werden. Da ist auch klar, was das bedeutet. Es ist so, dass man mit Kühen, die bis zu 6000 Kilo Milch pro Jahr liefern, mit dem System Bundesrat ganz eindeutig besser fährt als mit dem System der Kommissionsmehrheit. Nur mit Kühen, die eine Milchleistung von 8000 bis 10 000 Kilo haben, fährt man besser mit dem System der Kommissionsmehrheit. Das heisst, die Bauern werden dazu getrieben, wieder mit Höchstleistungskühen zu arbeiten, mit allen Nachteilen, die das mit sich bringt punkto Tiergesundheit, Kurzlebigkeit, nicht gute Fütterung usw. Dieses Konzept widerspricht den Prinzipien der naturnahen Tierhaltung, die jetzt über Jahre und zu Recht propagiert wurde. Noch ein Wort zum Berggebiet: Eine Kuh mit einer Milchleistung von 10 000 Kilo im Berggebiet ist eine Absurdität bis Unmöglichkeit. Erwünscht wäre doch die Fütterung der Kühe möglichst mit dem betriebseigenen Raufutter.
Fazit: Die Variante des Bundesrates ist zukunftsträchtiger, sie ist tierfreundlicher, sie ist darum auch konsumentenfreundlicher, sie geht finanziell auf, und sie ist ehrlich. Was die Kommissionsmehrheit verspricht, kann sie nicht halten, und das sollten wir hier nicht tun.
Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte Ihnen beliebt machen, hier die Mehrheit zu unterstützen. Das System der Marktstützung, insbesondere der Verkäsungszulage, hat sich bewährt. Dieses Instrument wurde mit der Einführung der neuen Agrarpolitik geschaffen, im Hinblick auf die bilateralen Verträge I, wo wir ein Käseabkommen mit der EU haben. Dieses Käseabkommen wird 2007, also Mitte Jahr, vollständig in Kraft treten. Dann haben wir eine vollständige Liberalisierung im Käsemarkt zwischen der Schweiz und der EU. Die Bauern haben das damals unterstützt, gestützt auf die Zusicherung, dass eine Verkäsungszulage einen Rohstoffausgleich bildet. Nun ist es so, dass wieder eine Reduktion vorgenommen werden soll, bevor das bilaterale Abkommen in diesem Bereich in Kraft tritt. Das ist unredlich.
Die Verkäsungszulage betrug bei der Einführung 20 Rappen, und die Siloverzichtszulage betrug 4 Rappen. Der Bundesrat sieht vor, das auf 2009 auf 10 Rappen zu reduzieren. Bereits auf den 1. Januar 2007 wurden Reduktionen vorgenommen, mit dem Stand jetzt von 15 Rappen. Von der Branche, von den Verarbeitern her sind wir ganz klar der Meinung, dass es sinnvoller und wirksamer ist, dieses bewährte System weiterzuführen. Weshalb haben wir den Betrag von 15 Rappen aufgenommen? Weil die Absicht des Bundesrates besteht, es auf 10 Rappen zu kürzen.
Ich bin der Meinung, dass mit diesem Zusatz, mit dem die Menge berücksichtigt werden muss, und wenn allenfalls auch - wir hoffen es nicht, aber es könnte ja sein - Budgetreduktionen eintreten, das dann entsprechend angepasst wird. Wir haben nie die Gewähr, dass das, was wir beschliessen, dann auch umgesetzt werden kann, weil natürlich das Budget dementsprechend auch stimmen muss. Da stimme ich Kollege Hämmerle zu: Eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Die Umlagerung zu Raufutterbeiträgen hat eine weniger grosse Wirkung. Wir haben per 1. Januar 2007, mit dieser vorgenommenen Reduktion, nun auch für Milchkühe einen Raufutterbeitrag von 200 Franken eingeführt.
Diese Massnahme der Marktstützung wurde mit der EU ausgehandelt, das wird bis 2015 akzeptiert. Diese Verkäsungszulage ist auch WTO-konform. Das ist bei der WTO als Greenbox-Massnahme notifiziert. Ob das in einer nächsten Runde dann auch noch so ist, lasse ich einmal offen. Aber wir haben jetzt den Spielraum, dass wir das in diesem Zeitraum von vier Jahren in diesem Masse noch weiterführen können.
Ich bitte Sie also, vor allem auch aus Gründen der Sicherheit für die Bauern, das so weiterzuführen. Wir haben ihnen das vom Parlament her bei den bilateralen Verträgen so versprochen. Ich habe mich auch persönlich dafür engagiert, dass sich die Bauern für die Bilateralen I eingesetzt haben und bereit waren, die Herausforderung des freien Marktes mit der EU auf sich zu nehmen.
Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit zuzustimmen wie der Ständerat, mit der entsprechenden Ergänzung, dass das auch vom Budget her eingehalten werden kann, wenn wir mit der Aufhebung der Milchkontingentierung - ich hoffe, dass es bei der verkästen Milch eine Ausdehnung gibt - auf dem Markt Erfolg haben.
Germanier Jean-René · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
A l'article 38, nous sommes au point essentiel du projet "PA 2011", qui concerne le secteur laitier, le principal secteur de notre agriculture. En Suisse, la moitié du lait produit est transformée en fromage. Ce 50 pour cent, grosso modo, de la production destiné à la fabrication du fromage permet d'élaborer les fleurons de notre production de fromages AOC - je pense notamment au sbrinz, à l'emmental, au gruyère, à la tête-de-moine et à nos fromages à raclette des Alpes.
Ces fromages sont au bénéfice d'une clause de libre-échange avec l'Union européenne depuis cette année et ils remportent un véritable succès à l'exportation. La différenciation de ces produits et la promotion de leur origine et de leurs spécificités permettent de dégager une valeur ajoutée et un prix juste qui est accepté par le consommateur. A l'exportation, les fromages suisses ne représentent que 0,5 pour cent du total du marché européen du fromage. Or l'Union compte 450 millions de consommateurs. Ce sont là de vraies perspectives pour le secteur du lait et il est essentiel qu'on lui permette de poursuivre son développement dans ce sens.
Le groupe radical-libéral accepte que la vitesse de la réduction du soutien au marché soit ralentie, mais l'équilibre entre les différents secteurs de l'agriculture doit être maintenu. Des décisions du Conseil des Etats ont favorisé le secteur laitier, c'est vrai, alors que les grandes cultures étaient oubliées. Mais la majorité de la commission a accepté une enveloppe globale pour les années 2008-2011, dont nous parlerons en fin de débat sur la "PA 2011", qui rétablit certains équilibres.
L'équilibre doit être respecté entre le secteur laitier et le secteur de la viande, mais également entre la production animale et la production végétale. Alors, avec cet article 38, il y a aussi l'article 73 alinéa 4 selon lequel le Conseil fédéral fixe dans l'ordonnance "le montant de la contribution allouée par animal ou par unité de gros bétail" - en somme, la prime à la vache. Le Parlement ne peut agir sur l'enveloppe financière qu'en modifiant la répartition entre les différents secteurs. C'est pour cela que la majorité de la commission a demandé une compensation intégrale - à l'intérieur de cette enveloppe - du supplément versé pour le lait transformé en fromage, au moyen d'une réduction de la nouvelle prime à la vache, introduite par le Conseil fédéral.
Nous allons donc rétablir l'équilibre par rapport à la solution adoptée par le Conseil des Etats et, comme l'a également dit mon collègue Hansjörg Walter, nous avons mis un cadre pour qu'en cas d'augmentation des quantités de production de fromage - ce que nous espérons -, le crédit reste fixé selon la situation actuelle.
D'autre part, je vous rappelle que ce soutien au marché est conforme aux exigences de l'OMC.
Dans ce sens, le groupe radical-libéral vous demande de soutenir la majorité. C'est une exception au soutien au marché, qui va dans le sens de perspectives d'avenir et d'espoirs pour ce secteur.
Genner Ruth · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Sie haben es von meinem Vorredner gehört: Er hat dafür plädiert, dass man hier eine Ausnahme mache. Ausgerechnet diejenigen, die immer für den Wettbewerb einstehen, die für das Sparen einstehen, wollen hier eine doppelte Ausnahme machen: indem sie einerseits den Kostenrahmen nicht benennen, mit dem sie hier wirklich auch Milch für die Verkäsung weiterhin unterstützen wollen, und indem sie andererseits immer für den Wettbewerb plädieren und hier einfach nicht auf Wettbewerb setzen wollen.
Die Leistungen der Milchbauern werden heute über drei verschiedene Aspekte abgegolten: erstens über den Produzentenpreis für die Milch, zweitens über die Direktzahlungen und drittens seit diesem Jahr neu auch über die Raufutterzulage. Der Bundesrat hat ja diese Raufutterzulage für die Tiere eingeführt, nämlich eine Zulage von 200 Franken für die Raufutter verzehrenden Kühe. Das begrüssen wir, das ist ein guter Ansatz, weil dieser Ansatz einerseits der Ökologie, andererseits den Regionen - insbesondere den Bergregionen - und, wir haben es gehört, auch einer gesunden Tierhaltung Rechnung trägt.
Die Kommissionsmehrheit kann nun nicht einfach für die Beibehaltung des alten Prinzips, nämlich der Verkäsungszulage, plädieren und die Bauern auf der anderen Seite gemäss dem neuen Prinzip die Raufutterzulage kassieren lassen. Das ist genau das, wofür Sie hier plädieren. Sie wollen also nicht nur den Fünfer, sondern Sie wollen eben auch das Weggli dazu. Uns interessiert auch, wie die Bauern behandelt werden, die Frischmilch produzieren. Mit dem neuen Prinzip werden alle Bauern gleich behandelt, ob sie jetzt Trinkmilch herstellen oder ob sie Milch für die Verkäsung herstellen.
Wenn Sie für die Mehrheit stimmen, muss man den Bauern auch sagen, dass Sie hier ein "Räppligesetz" produzieren. Wir haben in keinem Gesetz irgendwo Abgeltungen in Rappen festgelegt. Der Ständerat ist hier ja noch viel weiter gegangen und hat ohne Mengenbeschränkung Rappenbeträge festgelegt. Immerhin hat die Mehrheit in der Kommission nach heftiger Diskussion akzeptiert, dass Milchmengen und ein allfälliger Kostenrahmen vonseiten des Bundesrates doch noch eine Rolle spielen.
Ich möchte Sie klar bitten, hier der Minderheit Hämmerle zuzustimmen. Verhelfen Sie dem neuen Prinzip zum Durchbruch, sodass die Leistungen der Bauern mit der Raufutterzulage und der entsprechenden Direktzahlung abgegolten werden. Wenn der Wettbewerb jetzt angesichts der EU und des Marktes, der nach den bilateralen Verträgen markant grösser geworden ist, wirklich auch spielt, dann ist die Chance für die Bauern da, und dann werden auch für qualitativ hochstehende Produkte entsprechend gute Preise bezahlt.
Ich möchte Sie bitten, hier nach dem neuen Prinzip zu verfahren und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.
Zemp Markus · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion unterstützt hier die Mehrheit.
Dass die Verkäsungszulage, wie sie die Mehrheit der Kommission jetzt beantragt, eine flexible und sinnvolle Lösung ist, ist offensichtlich. Grundsätzlich ist ja auch der Bundesrat für eine Verkäsungszulage, er hat diese aber auf 10 Rappen festgesetzt. Materiell gibt es hier also eigentlich keine wesentlichen Unterschiede. Aber sehen Sie, die Milchwirtschaft - und damit die Käsewirtschaft - steht jetzt vor der entscheidenden Herausforderung, vor welcher andere Teile der Landwirtschaft noch nicht stehen: Ab dem 1. Juli 2007 haben wir beim Käse keinen Grenzschutz mehr. Man kann einerseits frei importieren, man kann andererseits frei in den EU-Raum exportieren.
Worum geht es jetzt? Es geht jetzt darum, dass die schweizerische Käsewirtschaft die ausländischen Märkte im Hochpreissegment erfolgreich besetzen kann. Mit der Verkäsungszulage, wie wir sie vorschlagen, geben wir der Käsereiwirtschaft einen Vorsprung. Wir geben ihr bessere Chancen, damit sie Zukunftsmärkte ausbauen kann. Denn ein Ausbau ist jetzt ganz wichtig, damit wir mehr Milch produzieren können; ich denke beispielsweise an Zunahmen in der Grössenordnung von 1 bis 2 Prozent jährlich. Das entspricht in etwa dem, was eine Kuh dank Zuchtfortschritt, dank Fortschritt in der Haltung und Fütterung jährlich mehr produziert. Und was gibt es ökonomisch gesehen Einfacheres, Effizienteres, als via Zuchtfortschritt mehr Milch zu produzieren? Sie müssen nicht in Gebäude investieren, Sie müssen nicht mehr Kühe halten, Sie können die Kosten senken. Ich denke, dass wir der Milchwirtschaft als Zukunftsbranche diese Chance geben sollten.
Vielleicht noch eine Bemerkung zu den Milchbauern. Das Problem der Milchbauern ist das folgende: Wer Kühe hat, der ist an den Betrieb gebunden, am Morgen, am Abend, am Wochenende; er kann sein Einkommen nicht über Nebenerwerb entscheidend aufbessern. Das heisst, wir sprechen hier von einem Haupterwerbsbetrieb. Gerade deswegen müssen wir schauen, dass diese Betriebe Chancen haben, sie müssen wachsen können. Sie konnten in der Vergangenheit in erster Linie über den Zukauf oder die Miete von Kontingenten wachsen. Das Problem ist das Land, das ihnen fehlt. In den vergangenen zwölf Jahren haben sich die Milchkontingente pro Betrieb fast verdoppelt - wir sind jetzt auf über 100 000 Kilogramm Milch -, aber die Flächenzunahme beträgt nur 29 Prozent. Das heisst, Wachsen wird sehr teuer. Deswegen müssen wir dann auch beim Rahmenkredit etwas nachhelfen.
Vielleicht noch etwas zur Diskussion über diese Beiträge im Zusammenhang mit Hochleistung usw.: Der Bauer kann nicht unökologisch produzieren. Wir haben dafür ja die gesetzlichen Grundlagen. Sagen Sie nicht, eine Kuh mit 8000, 9000 oder 10 000 Kilogramm Milch sei ökologisch nicht sinnvoll. Das hängt davon ab, welche Futtervoraussetzungen der Betrieb hat. Jedenfalls ist es in der Schweiz so, dass die Lebensleistung der Kühe, trotz beachtlicher Leistungssteigerungen je Kuh und Jahr, ansteigt. Es soll mir niemand sagen, dass wir hier nicht auf dem richtigen Weg seien.
Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Wir sind hier an einem zentralen Punkt dieser Vorlage: Es geht um die Umlagerung von Geldern von der Markstützung zu Direktzahlungen. Dies entspricht dem Verfassungsauftrag, in welchem ganz klar steht, dass die Landwirtschaft mehr am Markt produzieren muss. Marktstützung ist eben nicht mehr Markt, sondern Marktverzerrung, also genau das Gegenteil.
Was ist passiert, was wird passieren, wenn wir dem Bundesrat folgen? In diesem Jahr bekommt man für eine Milchkuh 200 Franken Prämie, dazu ist ein Teil der Marktstützung - etwa 66 Millionen Franken - bereits umgelagert worden; bis 2009 soll noch etwa das Dreifache zusätzlich umgelagert werden, sodass dann 600 Franken für alle Raufutterverzehrer ausbezahlt werden können. Das hilft übrigens auch Ihrer Klientel, Herr Oehrli, denn jene, die keine Milch für die Verkäsung liefern, bekommen dann eben diese Raufutterverzehrer-Beiträge auch. Es geht also hier darum, dass man nicht nur den Milchbauern hilft, sondern eben auch anderen.
Es ist nicht so, dass es - wie man jetzt meinen könnte - nach 2009 keine Verkäsungszulage mehr gäbe. Der Bundesrat ist gewillt, weiterhin 10 Rappen auszuzahlen. Das muss auch gesagt werden. Neu ist jetzt die Idee des Ständerates, die 15 Rappen beizubehalten und diese auch noch ins Gesetz zu schreiben. Wir wissen, dass 2009 die Milchkontingentierung fällt; wenn man also einen Preis stützt, dann führt das automatisch - denn so intelligent sind die Bauern - auch zu einem ungewollten Produktionsanreiz, nämlich mehr zu produzieren. Herr Zemp hat jetzt gesagt, wie man sich das vorstellen könnte: nicht über mehr Kühe, sondern über mehr Milch produzierende Kühe. Herr Zemp, mir ist auch das Tierwohl etwas ganz Wichtiges; wie wohl sich diese Kühe dann fühlen, die nur noch Milchmaschinen sind, ist eine andere Geschichte.
Sie sagen auch, Herr Zemp, der Antrag von Herrn Walter, wie die Mehrheit ihn jetzt unterstützt, sei ein flexibler Antrag. Ich sage dem Schlaumeierantrag. Lesen Sie den Antrag durch: Herr Walter suggeriert den Bauern, dass sie weiterhin 15 Rappen bekommen - so steht es ja im Gesetz. Aber weil er weiss, dass das nicht aufgehen kann, wenn die Milchmenge sich ausweitet, schreibt er noch hinein, dass eben die Entwicklung der Menge berücksichtigt werden müsse. Gleichzeitig will er aber auch den Rahmenkredit erhöhen, damit er das eben auffangen kann. Das ist keine faire Politik, auch keine intelligente Finanzpolitik, und selbst wenn das Instrument von Herrn Walter greifen würde, könnte das dann den Nachteil haben, dass man überhaupt nicht mehr weiss, wie hoch die Verkäsungszulage ist. Sie könnte sogar schneller abgebaut werden, als das der Bundesrat vorsieht. Dieser Zusatz verschleiert also für die Bauern, was wirklich da ist. Deshalb möchte ich Sie dringend bitten, dem nicht zuzustimmen.
Noch eine finanzpolitische Auslegeordnung: Diese Bestimmung, wenn man ihr gemäss Ständerat und Mehrheit der WAK folgt, kostet etwa 230 Millionen Franken für vier Jahre. Wo sind Sie bereit, dies zu kompensieren - Sie, die Sie ständig Vorstösse annehmen, die die Ausgaben einschränken? Wir haben Ausgabenregeln, die sagen: kein Wachstum über 3 Prozent, nicht mehr Wachstum als das BIP. Wir sind bei den Ausgaben eingeschränkt, also müssen wir den höheren Rahmenkredit kompensieren. Tun wir das im Departement von Frau Bundesrätin Leuthard? Okay - dann sagen Sie aber den Berufsbildungsleuten, dass sie weniger Geld kriegen werden, sagen Sie das vor Ort! Das ist faire Finanzpolitik!
Herr Bundesrat Merz ist ja auf der Suche nach einer Einsparung von 650 bzw. 900 Millionen Franken für 2008 und 2009. Sie buttern jetzt hier jedes Jahr noch einmal 100 Millionen Franken drauf. Sind Sie sich eigentlich dessen bewusst, was Sie da machen? Das ist eine Umverteilung zugunsten der Milchbauern, von der dann nicht einmal alle anderen Bauern profitieren. Wenn Sie das mit den Einsparungen vergleichen, die Herr Bundesrat Merz bei der sogenannten Aufgabenverzichtplanung gefunden hat - es sind nicht einmal 100 Millionen Franken pro Jahr -, sehen Sie, dass das, was Sie hier beschliessen werden, das wieder auffrisst. Überlegen Sie also auch finanzpolitisch.
Unterstützen Sie die Minderheit Hämmerle und den Bundesrat!
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Es ist ein wichtiger Entscheid, den Sie mit dieser Verkäsungszulage hier fällen. Erlauben Sie mir zuerst, nochmals einen kurzen Rückblick auf die bisherigen Beschlüsse des Parlamentes zu Marktstützungen zu machen.
Im heutigen Landwirtschaftsgesetz hat man die Marktstützungen generell auf 10 Jahre befristet. Das neue Gesetz ist 1999 in Kraft getreten. Somit war, Herr Walter, den Bauern seit Langem klar, dass die Marktstützungen und somit eben auch die Verkäsungszulage befristete Stützungen sind und 2009 auslaufen. Das einmal die bisherige Politik.
Der Bundesrat hat sich dann entschlossen - und das wurde richtig gesagt -, gerade weil der Grenzschutz im Bereich Käse mit der Liberalisierung des Marktes mit der EU dieses Jahr auslaufen wird, hier im Bereich der Milch die Marktstützung als Ausnahme weiterzuführen. Er beantragt Ihnen deshalb, Artikel 38 und somit diese Verkäsungszulage grundsätzlich weiterhin aufrechtzuerhalten. Im Bereich der Milch haben Sie somit weiterhin den Grenzschutz als Stützung, der bis auf den Käse bestehen bleibt; Sie haben die Milchmarktstützung nach Artikel 38; und Sie haben noch bis 2009 die Milchkontingentierung.
Die Milchkontingentierung - das wissen Sie - läuft aus. Und wenn Sie jetzt natürlich die Verkäsungszulage auf 15 Rappen belassen, die Milchkontingentierung aber aufgelöst wird, dann gibt das nach Ansicht des Bundesrates einen klaren Produktionsanreiz, wodurch Sie hier mit der Verkäsungszulage und mit der neuen Marktsituation die Produktion extrem steigern. Dies ist vor allem im Vergleich zu anderen Bereichen wie dem Ackerbau problematisch, weil Sie hier eine zusätzliche Unterstützung installieren, die dann eben auch das Gleichgewicht der verschiedenen Produktionen in der Landwirtschaft gefährdet.
Wir sind deshalb ganz klar der Meinung: Wenn Sie unter Berücksichtigung der Aufhebung der Kontingentierung und des abnehmenden Grenzschutzes für den Käse ein Gleichgewicht haben wollen, ist es bezüglich der Entwicklung der Verkäsungszulage eben sinnvoll, Flexibilität zu haben. Diese erhalten Sie mit der bundesrätlichen Version.
Wenn Sie der Mehrheit Ihrer Kommission folgen, so ist diese Bestimmung immerhin schon besser als die ständerätliche Lösung, weil sie im Gesetzestext wenigstens die Flexibilität gibt, bei der Höhe der Zulage die Mengenentwicklung und auch die Kredite zu berücksichtigen. Ich muss das nochmals sagen, ich habe es im Ständerat schon gesagt: Bei der heutigen Milchmenge, die produziert wird, haben wir mit der Verkäsungszulage von 15 Rappen und der Siloverzichtszulage eine Finanzierungslücke von 120 Millionen Franken. Ich habe dieses Geld nicht. Sie müssten konsequenterweise bei jedem jährlichen Budget die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, sonst ist es so, wie es Frau Fässler gesagt hat: Man muss kompensieren. Entweder nimmt man dieses Geld dem Ackerbau weg - ich glaube nicht, dass das im Sinn und Geist des landwirtschaftlichen Friedens ist, auch nicht im Sinn und Geist Ihrer bisherigen Beschlüsse -, oder man kompensiert in einem anderen Bereich des EVD. Das ist wohl auch nicht Ihre Absicht, weil das dann de facto im Bildungsbereich passieren würde. Das müssen Sie konsequenterweise schon berücksichtigen. Wenn Sie sagen: "Wir schreiben Zulagen im Gesetz fest, was sonst bezüglich der Verkäsungszulage nicht gesetzeskonform wäre", müssen Sie dann ebenso konsequent bei den Krediten sein, damit die Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Ansonsten können wir das nicht umsetzen.
Ich möchte nochmals betonen: Der Bundesrat kürzt ja nicht einfach die Verkäsungszulage, sondern er führt neu diesen Kuhbeitrag von 200 bis 600 Franken auch im Bereich der Milch ein. Das gibt somit dem produzierenden Bauern einen Ersatz, und das ist gerade auch für das Berggebiet wichtig, weil man dort nicht die Hochleistungskühe von Herrn Zemp als Regelfall hat; dort hat man weniger leistungsfähige Kühe, und da findet mit dem Kuhbeitrag auch ein Ausgleich statt.
Ich möchte auch nochmals betonen, dass wir mit dieser Regelung - die Verkäsungszulage bleibt bestehen, aber auf einem niedrigeren Niveau - und mit dem Kuhbeitrag eben trotzdem für diesen Milchbereich insgesamt eine Zunahme der Mittel um 60 Millionen Franken vorgesehen haben. Das ist auch ein Ausgleich, weil der Milchbereich von den Entlastungsprogrammen der Vergangenheit und von den vergangenen zwei Etappen der Agrarreformen tatsächlich überdurchschnittlich betroffen war. Insofern - so bin ich überzeugt - ist der Bundesrat eben konsequent. Er setzt die bisherigen Beschlüsse des Gesetzgebers, also von Ihnen, um, und er berücksichtigt zweifelsfrei, dass mit der Öffnung des Käsemarktes mit der EU ein Preisdruck auf den Milchpreis eintreten wird, aber eben auch Exportchancen für die Käsewirtschaft entstehen werden.
Noch etwas zu Herrn Walter und seinem Hinweis auf die WTO: Ich bin nicht ganz mit Ihnen einverstanden; ganz präzise wäre, dass unsere Verkäsungszulage effektiv notifiziert ist: sowohl bei der Green Box als auch bei der Amber Box der WTO, aber eben immer produktbezogen. Und mit der Doha-Runde - das wissen Sie -, wenn sie abgeschlossen wird, werden nicht nur sämtliche Exportsubventionen fallen, sondern wir werden auch etwa die Hälfte der Milchmarktstützung streichen müssen. Insofern ist der Bundesrat der Ansicht, dass es auch vorausschauend klug ist, wenn wir hier diese Marktstützung zu den Direktzahlungen umlagern, wie wir das in anderen Bereichen machen, und damit eben die WTO-Tauglichkeit erreichen und weniger Angriffsflächen für die stetige Kritik an der Subventionspolitik der Schweiz bieten.
Ich bitte Sie daher, der bundesrätlichen Fassung zuzustimmen und damit dem Antrag der Minderheit, der mehr Flexibilität gibt und diese Umlagerung zu Direktzahlungen vorsieht. Wenn Sie das nicht tun, wird auch dieser Kuhbeitrag auf Jahre hinweg gegenüber anderen Bereichen einen tiefen Stand erfahren, und das wäre nicht im Sinn und Geist dieser Reform.
Bader Elvira · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion
Bei dem für die Vorlage zentralen Artikel 38 geht es um die Umlagerung von den Milchpreisstützungen zu den Direktzahlungen. Warum das? Der Hauptgrund für die Umlagerung von Geldern der Marktstützung für Milch zu den RGVE-Beiträgen ist die Aufhebung der Milchkontingentierung auf 2009. Ohne Begrenzung der Gesamtmilchmenge, so die Argumentation des Bundesrates, mache die Milchmarktstützung im bisherigen Umfang, welche pro Kilogramm Milch ausgerichtet wird, ökonomisch keinen Sinn mehr. Sie würde einen Anreiz darstellen, die Milchmenge zu erhöhen, was in der Folge auf den Preis drücken würde. Die Bundesgelder wären nicht effizient eingesetzt.
Das Parlament hat im Rahmen der "AP 2007" mit Artikel 73 des Landwirtschaftsgesetzes die Grundlage für die Umlagerung von Geldern aus der Marktstützung hin zu RGVE-Beiträgen geschaffen, die neu grundsätzlich für alle raufutterverzehrenden Nutztiere, also auch für Milchkühe, ausgerichtet werden. Für Betriebe mit Milchproduktion werden die Beiträge heute entsprechend der vermarkteten Milchmenge und unter Berücksichtigung der für die Milchmarktstützung eingesetzten Mittel gekürzt. Dies erfolgt über den Abzug für vermarktete Milch: Pro 4400 Kilogramm vermarktete Milch verringert sich die Anzahl beitragsberechtigter Tiere um eine Grossvieheinheit, also um eine raufutterverzehrende Grossvieheinheit.
Ein erster Umlagerungsschritt wurde im März 2006 vom Bundesrat beschlossen und wird auf 2007 umgesetzt. In den Jahren 2007 und 2008 wird für die vom Abzug für vermarktete Milch betroffenen Grossvieheinheiten ein Beitrag von 200 Franken ausbezahlt. Das ergibt Kosten von 113 Millionen Franken pro Jahr. Finanziert wird dieser Beitrag durch eine Reduktion der jährlichen Milchmarktstützung um 66 Millionen Franken, ergänzt durch Mittel aus den allgemeinen Direktzahlungen.
Mit der "AP 2011" ist auf 2009 ein zweiter Umlagerungsschritt geplant. Wegen des starken Abbaus der Milchmarktstützung auf 2009, nach dem Willen des Bundesrates und der Minderheit, soll lediglich die Verkäsungszulage auf wesentlich tieferem Niveau beibehalten werden. Dafür kann bei den Rindvieh-Grossvieheinheitsbeiträgen auf den Abzug für vermarktete Milch verzichtet werden. Das ist die gemäss Botschaft vorgesehene Streichung bei Artikel 73 Absatz 5 Buchstabe d. Die Befristung der Zulage für verkäste Milch in Artikel 188 soll aufgehoben werden.
Der Bundesrat will die Verkäsungszulage für 2008 auf 15 Rappen pro Kilogramm belassen und ab 2009 um 5 Rappen auf 10 Rappen reduzieren. Die Siloverzichtszulage soll ganz aufgehoben werden. Als Ausgleich würden beim bundesrätlichen Modell die Rindvieh-Grossvieheinheitsbeiträge für Milchkühe, also die Raufutterverzehrer-Beiträge, ab 2009 von 200 auf 600 Franken pro Kuh erhöht. Die Minderheit unterstützt den Entwurf des Bundesrates.
Die Mehrheit der Kommission hat sich dafür ausgesprochen, die Zulagen für die Milchwirtschaft weiter auf dem Niveau von 2007, also bei 15 Rappen, zu belassen. Die Richtung der Vorlage stimmt auch für die Mehrheit der Kommission, aber das Tempo ist nach ihrer Beurteilung zu forsch. Bei dieser Bestimmung können wir das Tempo etwas zurücknehmen.
Heute werden 42 Prozent der Milch zu Käse verarbeitet; das ist also ein wichtiger Sektor. Die Milchwirtschaft ist eine Hauptsäule für die Produktion unserer Landwirtschaft. Die produzierende Landwirtschaft muss auch gestützt und unterstützt werden. Innerhalb der Milchwirtschaft ist der Käse ein Hauptprodukt. Die Schweiz produziert jedes Jahr 170 000 Tonnen Käse, wovon 60 000 Tonnen exportiert werden. Wenn dieser Markt auf den 1. Juli 2007 völlig liberalisiert wird, muss sich die Schweizer Käsewirtschaft in den neuen Märkten positionieren können. Die Verkäsungszulage sehen wir in diesem Sinne als Anschubfinanzierung.
Die Kommissionsmehrheit möchte also die Verkäsungszulage auf dem Niveau von 15 Rappen weiterziehen. Sie erhöht gegenüber dem Beschluss des Ständerates auch die Mittel für die Milch im entsprechenden Ausmass. Massnahmenkonzept und Finanzierung sind damit konsistent. Zudem wird dem Bundesrat die Möglichkeit gegeben, bei der Zuteilung der Beiträge einerseits auf den Kreditrahmen und andererseits auf die Mengenentwicklung Rücksicht zu nehmen. Damit wird ein Signal zugunsten der produzierenden Landwirtschaft gesetzt.
Darum empfehle ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen. In der Kommission fiel der Entscheid mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Je ne sais pas si je dois déclarer mes intérêts dans le cas particulier, mais je vais le faire, afin d'éviter les reproches de Madame Fässler. J'habite la Gruyère, et il est bien clair que cet article est particulièrement important pour l'agriculture de ma région et de mon canton.
C'est à l'article 38 alinéa 2 que le Conseil des Etats a le plus modifié le projet du Conseil fédéral. Mais je crois qu'il était indispensable de le faire. En effet, tout le monde s'accorde à reconnaître que l'avenir de notre agriculture passe par une économie laitière très forte, et notamment par la mise en valeur du lait transformé en fromage. Pour s'en convaincre, il suffit de voir que durant des dizaines d'années, on a accumulé des stocks de fromage qu'on a dû brader et qu'il y a actuellement une pénurie pour certaines sortes de fromages, comme le gruyère et le vacherin fribourgeois.
L'aspect financier de cette affaire est naturellement très important et je crois que c'est là où la variante de notre conseil améliore celle du Conseil des Etats, puisque nous vivons dans une certaine incertitude par rapport à l'évolution de la production suite à l'abandon des contingents. Dans notre variante, le Conseil fédéral pourra éventuellement diminuer le supplément versé pour le lait transformé en fromage en fonction de l'évolution de la production. Monsieur Germanier l'a également dit: l'équilibre a été rétabli entre les différents secteurs de l'agriculture, notamment dans le cadre du secteur laitier, par la réduction de la prime à la vache.
La commission a pris sa décision par 13 voix contre 11 et 1 abstention. Je vous invite donc à soutenir la proposition de la majorité. Ainsi, vous aiderez vraiment l'agriculture à devenir compétitive, objectif que nous cherchons tous à atteindre.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 114 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 65 Stimmen
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 126 Stimmen
Dagegen .... 51 Stimmen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Meine Abstimmungsanlage hat nicht funktioniert, deshalb sind es 126 und nicht wie angezeigt 125 Stimmen.
Art. 39 Abs. 2
Antrag der Mehrheit
(Siehe auch Art. 188 Abs. 3)
.... weitergeführt. Der Bundesrat kann die Höhe der Zulage unter Berücksichtigung der Mengenentwicklung und nach Massgabe der bewilligten Kredite anpassen.
Antrag der Minderheit
(Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul)
Unverändert
(= Aufhebung am 31. Dezember 2008)
Art. 39 al. 2
Proposition de la majorité
(Voir aussi art. 188 al. 3)
.... à 2011. Le Conseil fédéral peut adapter le montant du supplément compte tenu de l'évolution des quantités et en fonction des crédits autorisés.
Proposition de la minorité
(Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul)
Inchangé
(= abrogation le 31 décembre 2008)
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Nach dem letzten Entscheid mache ich mir keine Illusionen, was auch hier passieren wird. Es scheint so, dass finanzpolitische Überlegungen in diesem Saal momentan keine Rolle spielen.
Zur Siloverzichtszulage: Sie hat eine lange Geschichte; Sie erinnern sich vielleicht. Bei der "AP 2002" wollte der Bundesrat diese Massnahme streichen. Schon damals hat dieser Rat anders beschlossen, und der Ständerat hat sich dem angeschlossen. Wir haben damals die Massnahme, dass man Geld bekommt, wenn man darauf verzichtet, sein Gras zu silieren, verlängert und sie bis 2009 befristet. Der Ständerat will sie bis 2011 weiterführen. Was nachher folgen soll, ist gemäss Ständerat offen.
Ich habe es schon vorher gesagt: Die Mehrheit der WAK hat einem Antrag des Bauernverbandspräsidenten zugestimmt und auch hier einen Zusatz eingefügt, den ich - ich kann es einfach nicht anders sagen - weiterhin als Augenwischerei bezeichne. Ich habe vorher bei der Diskussion zur Verkäsungszulage von niemandem gehört, wie dieser Zusatz konkret umzusetzen ist. Das wird auch hier so sein.
Es ist ja nicht so, dass dieses Geld, das bisher für die Siloverzichtszulage ausbezahlt wurde, einfach wegfällt; es wird umgelagert. Hier geht es jetzt um etwa 90 Millionen Franken, die die ständerätliche Version kosten wird. Dieser Betrag wird nirgends kompensiert. Der Ständerat hat es unterlassen, in seiner Lösung den Kredit aufzustocken. Das macht auch die Mehrheit der WAK nicht. Auch hier: Augen zu und durch, koste es, was es wolle.
Es ist mir klar: Wer den Silierungsverzicht befolgt, hat mehr Arbeit. Aber energetisch ist es überhaupt nicht klar, was intelligenter ist: auf das Silieren zu verzichten oder Energie für eine Heustockbelüftung zu verwenden. Vermutlich kommt es auf dasselbe heraus. Aber der Vorteil liegt ja im Produkt, das aus dieser Milch gemacht wird; der Vorteil liegt im Produkt, dem Käse. Dieser Käse erzielt einen Mehrwert, und zwar einen deutlichen. Man kann diesen silofrei produzierten Käse sehr gut verkaufen. Das ist Markt, hier spielt er. Die Mehrarbeit wird von den Konsumentinnen und Konsumenten honoriert, auch im Ausland. Wir sollten also hier den Markt spielen lassen und ihn nicht wieder durch eine Marktstützung verzerren. Kurz: Wer aufs Silieren verzichtet, löst für sein Produkt mehr. Durch die Umlagerung bleibt das Geld weiterhin bei den Bauern. Was wir von den Direktzahlungen halten, wurde schon mehrfach gesagt; dieses Geld soll direkt zu den Bauern gehen. Von Verlust für die Bauern kann keine Rede sein.
Hier wieder die Frage: Wo wollen Sie das kompensieren? Ich habe von den Kolleginnen und Kollegen, die vorhin der Mehrheit zugestimmt haben und ihr wahrscheinlich auch hier wieder zustimmen werden, immer noch keine Antwort gehört. Sagen Sie mir endlich, wo Sie das kompensieren wollen. Wir können nicht einfach den Ausgabenplafond erhöhen. Dafür haben Sie über die Ausgaben-, die Schulden- und alle anderen möglichen Bremsen schon längst bestimmt. Sagen Sie nun mal endlich: Wo soll dieses Geld hergeholt werden?
Chevrier Maurice · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Les produits laitiers issus de la transformation de lait de non-ensilage constituent les exportations les plus importantes de l'agriculture et de l'économie laitière suisses, d'où le rôle central, le rôle pivot de ces produits pour assurer, consolider et, pourquoi pas, augmenter le volume du lait produit.
Supprimer le soutien au lait de non-ensilage s'avère à notre sens totalement incohérent. Il s'agit d'une mesure en contradiction avec la volonté de soutenir la fabrication artisanale de fromage. L'élimination des surcapacités créées sous l'ancien régime de marché, la suppression des subventions à l'exportation et l'ouverture totale des marchés vers l'Union européenne mettent déjà ce secteur sous une forte pression.
La production de lait de non-ensilage est une excellente forme de mise en valeur des zones de prairies, des prés et des pâturages. La production laitière et la transformation décentralisée du lait dans les fromageries artisanales sont une contribution importante à l'accomplissement de l'un des objectifs de l'agriculture fixés dans la Constitution, à savoir l'occupation décentralisée du territoire. Cette caractéristique, déterminante pour l'image de l'économie laitière suisse, constitue un argument de vente majeur pour l'exportation des produits laitiers. Rappelons que le supplément de non-ensilage compense le handicap de la matière première lié essentiellement au coût plus élevé de la production du lait de non-ensilage, en particulier lié au stockage du fourrage.
Le marché n'est pas en mesure aujourd'hui de supporter le supplément des coûts pour les produits issus de la transformation de lait de non-ensilage. La répercussion sur les prix du fromage est aujourd'hui aussi peu réaliste qu'en 1999, au début du régime laitier actuel. Les alternatives en matière de transformation du lait d'ensilage ne sont guère réalistes dans les régions périphériques. Dans les zones à très faible densité laitière notamment, ce manque de débouchés conduit à la mise en péril de la transformation de lait décentralisée, et donc de la production laitière en général dans les régions périphériques, ce d'autant que les frais de transport, en cas d'absence de possibilités de transformation sur place, seront imputés aux producteurs de lait.
Les régions périphériques perdent de plus en plus de leur importance économique. La suppression du supplément de non-ensilage aggraverait encore ce phénomène. Du point de vue de la politique régionale, ce développement est très négatif car il entraîne non seulement une perte de valeur ajoutée, mais aussi la disparition directe des postes de travail.
Enfin, les produits laitiers d'appellation d'origine contrôlée sont essentiellement issus du lait de non-ensilage. Ceci est une particularité qui caractérise justement ces produits et représente la base essentielle du cahier des charges des produits AOC. Donc, une suppression du supplément de non-ensilage serait totalement contradictoire avec la politique de plus-value souhaitée par la politique agricole et avec les principes de la politique régionale.
C'est ainsi qu'au nom du groupe démocrate-chrétien, je vous invite à soutenir le supplément de 3 centimes pour la transformation du lait produit sans ensilage et, par conséquent, la version de la majorité de la commission.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bei der Siloverzichtszulage handelt es sich um eine Differenzierung der Verkäsungszulage. Mit der Siloverzichtszulage wird jene Milch gefördert, welche zu Rohmilchkäse verarbeitet wird, eine Spezialität der Schweizer Käsewirtschaft, die vor allem international einen guten Absatz hat. Mit der Beibehaltung dieser Differenzierung verfolgen wir hier auch eine Strategie der Marktöffnung im Hinblick auf die EU, wo wir hier eine bessere Stützung haben. Es geht aber auch um eine Differenzierung der Produktionskosten. Es ist eine Tatsache, dass allein der Markt die höheren Produktionskosten nicht ausgleicht. Die Umstellung auf Silowirtschaft belastet einen mittleren Bauernbetrieb mit Investitionskosten von 200 000, vielleicht 300 000 Franken. Das wäre auch nicht sinnvoll.
Wir sind der Meinung, dass wir die Anwendung dieses Instrumentes weiterführen sollten, weil es sich bewährt hat. Kollegin Fässler hat mir vorgeworfen, dass wir hierfür die Finanzen nicht hätten. Es ist so, dass mit diesem Konzept nachher, über den Verordnungsweg, ein differenzierter Raufutterbeitrag eingeführt wird. In der bundesrätlichen Konzeption war ein einheitlicher Raufutterbeitrag von 600 Franken vorgesehen. Es wird damit finanziert; die Finanzierung erfolgt innerhalb der Milchbranche, innerhalb des Bereichs der zu verkäsenden Rohmilch. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass wir hier wiederum eine Mengenbeschränkung machen und dass das nicht Augenwischerei ist. Vielmehr wollen auch wir hiermit - wenn auch im Nachgang - die Budgetkonformität einhalten.
Ich bitte Sie also höflich, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen und damit diesem bewährten Instrument zuzustimmen.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Walter, können Sie zuhanden des Amtlichen Bulletins nochmals bestätigen, dass die 90 Millionen Franken, die vom BLW berechnet wurden und die für diese Zulage auszuzahlen wären, nicht gebraucht werden und dass man auf dem aktuellen Stand bleibt - ohne diese 90 Millionen Franken? Würden Sie das jetzt bitte hier drin bestätigen?
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe nicht gesagt, dass es davon nichts braucht. Ich habe gesagt, dass es im Zahlungsrahmen - jetzt haben wir 200 Franken, vorgesehen waren 600 Franken - differenzierte Raufutterbeiträge geben soll. Die Milchkühe berechtigen zu den kleinsten Beiträgen, die Nichtverkehrsmilch-Produktion und die Mutterkuhhaltung werden mit diesem Konzept zu einem höheren Beitrag berechtigen. Wenn Sie dem Zahlungsrahmen des Ständerates und der Mehrheit unserer Kommission zustimmen, dann könnte nach unserer Berechnung - das haben wir sogar mit dem BLW einmal abgesprochen - der Raufutterbeitrag von jetzt 200 auf 300 Franken erhöht werden, weil ja noch weitere Stützungen bei der Milch wegfallen, wo wir keine Minderheitsanträge gestellt haben: Die Exportsubvention und weitere Regulierungsstützungen fallen weg. Das könnte dann dort auf Stufe Verordnung ausgeglichen werden.
Germanier Jean-René · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Je tiens absolument à soutenir, au nom du groupe radical-libéral, le principe de la prime de non-ensilage. En effet, celle-ci cible véritablement la production de spécialités au lait cru. Elle cible également l'activité de production en montagne. Monsieur Chevrier vient de le rappeler, elle est très importante pour les régions de montagne où l'agriculture fonctionne comme le souhaitent, souvent et à juste titre, certains opposants. Je regrette qu'ils n'aient pas vu cela et n'aient pas soutenu avec nous la prime de non-ensilage.
Concernant le financement de la prime précitée, qui est donc maintenue selon la version de la majorité: Madame Fässler, vous le savez car vous étiez en commission, il est clair que si vous votez le crédit-cadre proposé par la majorité de la commission, la prime de non-ensilage sera intégralement compensée - à l'intérieur de l'enveloppe financière - par une réduction de la prime à la vache. Si la décision du Conseil des Etats engendre un manque de financement de 90 millions de francs, c'est notamment parce que ledit conseil n'a pas prévu de réduire le montant de la prime à la vache. Notre commission a rétabli l'équilibre.
Madame la conseillère fédérale, c'est également vrai pour l'article 38: nous avons proposé une enveloppe qui permet de financer totalement le maintien du soutien à la production de fromage; c'est une option que nous avons prise, mais en vous apportant la possibilité de la financer. La prime à la vache avait été introduite pour réduire le soutien à la production de fromage. Aujourd'hui, on ne réduit pas le soutien à la production de fromage, on enlève la prime à la vache.
Le groupe radical-libéral soutient la proposition de la majorité, clairement et avec conviction.
Genner Ruth · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Milch ohne Silage-Fütterung zu produzieren ist zugegebenermassen etwas aufwendiger. Trotz allem stellen wir fest, dass auch diese Bestimmung aufzeigt, wie die Bauern für jeden kleinen Teilaspekt ihrer Arbeit für Zulagen lobbyieren und diese bisher auch immer durchsetzen konnten. Es ist, glaube ich, für die Verwaltung und den Bundesrat etwas frustrierend zu sehen, dass sie Reformen, die gut überlegt sind, einfach nicht durchsetzen können, jedenfalls nicht in dem Tempo, wie das auch notwendig wäre. Das hat der letzte Entscheid gezeigt, der eindeutig und klar gegen die WTO-Bestrebungen, Subventionen nicht an Produkte zu binden, ausfiel.
In diesem Fall könnte man in einer weiten Auslegung den Beitrag für die Verfütterung ohne Silage auch als WTO-konform bezeichnen, wenn man sagte, dass die Fütterung mit Gras durchaus auch die Biodiversität fördert. Der Beitrag könnte unter diesem Aspekt möglicherweise auch als Green-Box-Massnahme bezeichnet werden. Es interessiert mich, was die Bundesrätin dazu sagt. Es ist aber selbstverständlich klar, dass im Wettbewerb der Produkte der Rohmilchkäse - und die Voraussetzung für Rohmilchkäse ist unabdingbar eine Fütterung ohne Silage - teurer ist. Das könnte man natürlich auch mit dem Preiswettbewerb hereinholen, weil die Produktequalität hier durchaus auch bessere Preise erzielt.
Wir Grünen unterstützen den Antrag der Minderheit Hämmerle. Es gibt aber Leute in unserer Fraktion, die aus der Überlegung einer möglichen Green-Box-Massnahme hier mindestens für eine Übergangsfrist auch diesen Beitrag gewähren wollen.
Hämmerle Andrea · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Der Käse, der aus silagefrei hergestellter Milch produziert wird, ist ein Spitzenprodukt, darüber sind wir uns alle einig, er ist sehr gut. Die Frage ist nur die: Soll die Herstellung dieses Spitzenproduktes noch zusätzlich unterstützt werden? Das ist doch die Frage, die sich stellt. Diese Unterstützung kostet 90 Millionen Franken, das muss uns einfach klar sein, und die 90 Millionen Franken müssen irgendwie finanziert werden. Nun sagt Herr Walter immer deutlicher, das werde innerhalb der Milchbranche kompensiert. Es ist einfach so, dass die Prämie für die raufutterverzehrende Milchkuh immer mehr zurückgefahren wird. Jetzt kommt immer und immer wieder das Berggebiet ins Spiel. Da sage ich Ihnen ganz eindeutig und klar: Im Berggebiet ist das Interesse an dieser Prämie sehr viel grösser als im Talgebiet. Warum? Weil die Kühe im Berggebiet sinnvollerweise nicht Höchstleistungskühe sind, weniger Milch produzieren - das ist eindeutig - und deshalb die Kuhprämie mehr "einschenkt" als im Talgebiet. Es ist also auch gerade in Bezug auf das Berggebiet ein ziemlich klassisches Eigengoal, wenn Sie hier sagen: Wir sind ohne Weiteres bereit, die Kuhprämie zurückzufahren, wenn Sie uns die Siloverzichtszulage geben.
Vielleicht noch ein Wort zu Herrn Walter: Er hat gesagt, es handle sich hier um eine Differenzierung der Verkäsungszulage. Das ist nun also wirklich schöngeredet, Herr Walter. Es ist ein Zusatz zur Verkäsungszulage. Die Verkäsungszulage wollen Sie bei 15 Rappen belassen, und die Siloverzichtszulage kommt dazu. Es wird nicht differenziert, überhaupt nicht. Alle bekommen die 15 Rappen, und die anderen bekommen noch 3 Rappen dazu, und das macht eben 90 Millionen Franken aus.
Ich möchte Sie einfach bitten, sich sehr genau zu überlegen, ob Sie mit diesen Übungen mit den Marktstützungen, die Sie höchstens noch ein paar wenige Jahre durchziehen können, Ihrer Klientel wirklich einen Dienst erweisen. Es wird der Tag kommen - das ist ganz garantiert sicher -, wo diese Zulagen nicht mehr zu halten sind, und dann gibt es ein ganz böses Erwachen, weil der Systemwechsel bedeutend schwieriger wird. Ich finde es richtig und wichtig, wenn man in die Zukunft schaut und diesen Abbau sachte macht, ihn mit entsprechenden Kompensationen abfedert, einerseits mit der Kuhprämie, anderseits mit den TEP-Beiträgen, und nicht jetzt sagt: Wir bleiben überall auf dem höchsten Stand; wir wissen zwar, dass es eines Tages knallt, aber wir sind dann vielleicht nicht mehr hier, um es unserer Klientel erklären zu müssen.
Ich bitte Sie, dem Bundesrat und der Minderheit Fässler zuzustimmen.
Recordon Luc · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Comme l'a dit Madame Genner, les Verts ne sont pas unanimes sur cette question. En effet, nous pensons - et cela a été dit également - qu'il y a un aspect écologique non négligeable dans cette prime de non-ensilage. Il serait malheureux que ce soit elle qui fasse maintenant les frais d'un refus, parmi les trois types de contributions: ce qu'on appelle la prime à la vache, la disposition de l'article 38 que nous venons de voter, à savoir le supplément versé pour le lait transformé en fromage, et la prime de non-ensilage. Il est réel que la conception du soutien à la production du fromage n'est pas cohérente et ne sortira pas non plus de manière cohérente de nos travaux.
Il est donc important, puisque des divergences seront créées, que le Conseil des Etats comprenne nos intentions et commence dans la procédure d'élimination des divergences, à travailler à une solution plus différenciée et plus graduée. Et dans la graduation, il faut absolument que la prime de non-ensilage reçoive une certaine priorité, parce que sur les plans qualitatif et écologique, c'est certainement la disposition la plus intelligente par rapport aux deux autres et il faut la mettre probablement en avant, quitte alors à devoir réduire les autres éléments pour rester dans le budget, tout comme l'a rappelé tout à l'heure Monsieur Germanier; car il ne s'agit pas ici, en soutenant la prime de non-ensilage, de laisser dépasser le budget de manière inconsidérée, et je ne voudrais pas que le Conseil fédéral reçoive ce signal.
Il y a donc une partie du groupe des Verts qui va voter cette prime de non-ensilage telle qu'elle est sortie des travaux de la commission et non pas la minorité Fässler. Certes, plusieurs des considérations énoncées par Monsieur Hämmerle sont tout à fait tenables.
J'ai encore oublié de décliner ici mes intérêts; je vous prie de m'en excuser: je suis membre de la Confrérie du gruyère.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Auch ich plädiere natürlich nochmals dafür, dass Sie dem Bundesrat und der Minderheit Fässler folgen und somit diese Zulage, wie das an sich schon mehrfach beschlossen und widerrufen worden ist, nun endlich streichen.
Wenn man die Milch aus silagefreier Produktion abliefert und damit den berühmten Rohmilchkäse produziert, wird damit zweifelsfrei ein Mehrwert geschaffen. Es ist ein Käse, der sich auch international, im Export, einen ausgezeichneten Ruf erarbeitet hat. Die Rohmilchproduktion ist aber nicht eine gemeinwirtschaftliche Leistung, sondern eine klare marktwirtschaftliche Leistung, und sie wird entsprechend vom Markt auch honoriert. Wir haben in der Praxis - das wissen Sie - die Produktion von Milch, die für die Rohmilchkäseherstellung verwendet wird, etwa beim Gruyère oder beim Tête de Moine, tatsächlich honoriert, mit einem Preis, der 10 Rappen höher ist als in der Molkerei. Deshalb meine Frage: Weshalb soll der Staat das noch zusätzlich unterstützen? Herr Walter, wenn es darum ginge, zu sagen, es brauche jetzt für den Export, um die Marktchancen zu verbessern, eine Unterstützung, so könnte ich damit noch einverstanden sein. Aber dann wäre das erstens nicht eine Milchmarktstützung, sondern eine Marketingmassnahme, und zweitens wäre sie dann auch zu befristen, weil es ja nicht sein kann, dass dann über Jahre hinweg eine Marktstützung möglich wäre, immer mit der Begründung, man müsse damit die Exportchancen erhöhen. Insofern sind Sie hier also nicht konsequent.
Auch noch einmal zum Grundproblem in diesem Bereich: Wenn Sie die 15 Rappen für die Verkäsung und jetzt auch noch die 3 Rappen für die Siloverzichtszulage beschliessen, haben Sie in diesem Bereich 18 Rappen garantierten Milchpreis. Meine Frage: Ist das fair gegenüber anderen Verwertungsbereichen für Milch? Ist das im Gleichgewicht zur Verwertung im Bereich des Fleisches? Oder sagen Sie einfach, der Käse ist so wertvoll und so entscheidend, dass Sie gewillt sind, ihn gegenüber anderen Bereichen so stark zu bevorzugen? Wenn Sie das bejahen, müssen Sie dann auch beim Zahlungsrahmen konsequent sein, denn das kostet effektiv 30 Millionen Franken pro Jahr mehr. Es ist für mich nur zulässig, das zu tun, wenn Sie innerhalb des Zahlungsrahmens für Milch kompensieren. Das heisst somit aber auch Folgendes: Wenn Sie die Direktzahlungen beim Kuhbeitrag entsprechend kürzen, wird das auf Dauer zu einem tiefen Kuhbeitrag führen, und der wird auch wiederum abhängig sein von der Menge Milch, die produziert und zu Käse verwertet wird. Je nach Menge der Milch, die zu Käse oder Rohmilchkäse verarbeitet wird, haben Sie für Milchkühe also einen RGVE-Beitrag, der bei 100 oder noch tiefer liegt. Wenn der Markt spielt - Käse ist ein Exportschlager der Schweiz, und der Käseexport in die EU wird weiter ausbaubar sein -, braucht es nicht noch zusätzliche staatliche Leistungen; dann dürfen wir uns auf den Markt verlassen.
Deshalb beantrage ich Ihnen namens des Bundesrates, der Minderheit zu folgen und somit auf die Streichung von Artikel 39 einzuschwenken.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Cela a été dit: cet article va dans le même sens que le précédent. Il s'agit encore une fois de donner des chances supplémentaires à la production de fromage. Monsieur Recordon a argumenté beaucoup mieux que je ne saurais le faire, je me contente donc de vous dire que la commission a décidé, par 14 voix contre 9 et 1 abstention, de maintenir la prime de non-ensilage. Je vous demande d'en faire de même.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 119 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 55 Stimmen
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 124 Stimmen
Dagegen .... 46 Stimmen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Verfahrensbeitrag
Art. 42
Antrag der Minderheit
(Walter Hansjörg, Baader Caspar, Bader Elvira, Binder, de Buman, Rime, Scherer Marcel, Schibli, Wandfluh, Zemp)
Siehe Artikel 188 Absatz 3
Art. 42
Proposition de la minorité
(Walter Hansjörg, Baader Caspar, Bader Elvira, Binder, de Buman, Rime, Scherer Marcel, Schibli, Wandfluh, Zemp)
Voir article 188 alinéa 3
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit diesem Artikel will der Bundesrat auch das Einfuhrsystem ändern, indem er die eingeführten Butterkontingente versteigern will. Das bisherige System, welches die Branche selbst gemacht hat, hat sich auch hier bewährt. Der Entscheid, der nun vor Ihnen liegt, ist mit der Kartoffelversteigerung zu vergleichen. Die Abschaffung dieser Instrumente würde zu einem massiven und unverhältnismässigen Druck auf die verschiedenen Segmente der Milchwirtschaft führen. Die Abschaffung dieser Regelung hätte zur Folge, dass wir sogar gegenüber der EU benachteiligt wären, denn diese hat noch griffigere Instrumente: Die EU sieht im kommenden Jahr eine Reduktion der produktgebundenen Stützung, also der Intervention, vor. Es ist zu befürchten, dass wir hier generell eine Benachteiligung der Milchbranche hätten.
Die Versteigerung der Butterkontingente würde nun der Bund vornehmen, und die Befürchtung der Branche ist, dass diese Steuerung nicht im Einklang mit der Produktion erfolgen würde. Das bisherige System hat sich insofern bewährt, als die Fettüberschüsse, die es mit der Milch gibt, dementsprechend ausgeglichen werden können. Wer kann das besser machen als die Branche selbst? Die Branche hat dann eben auch die Verantwortung dafür zu übernehmen; die Verantwortung kann dann nicht dem Bund zugeschoben werden. Ich bin überzeugt, dass sich diese Regelung auch in Zukunft bewähren wird. Wenn wir mit der Käsestrategie Erfolg haben, dann fällt automatisch auch Milchfett an, welches am sinnvollsten und am besten und am billigsten zu Butter verarbeitet wird. Wir verzichten ja auf Exportsubventionen für Milchpulver und weitere Milchprodukte, die auf dem Weltmarkt zu Tiefstpreisen abgesetzt werden. Also ist es sinnvoll, dass wir die beste Verwertungsart für diese Reguliermenge - das ist die Butterproduktion - in unserer Hand, in der Landwirtschaft, in der Branche behalten.
Ich möchte auch hier sagen, dass es nicht so ist, dass irgendein Verarbeiter davon profitiert; nein, der Erlös fliesst in die Branche zurück und reguliert dann dort Menge und Preis.
Der Bund kann sich also hier aus der Verantwortung herausnehmen. Die Aufsicht über diesen Mechanismus, der eben staatlich geschützt ist, obliegt dem Bundesamt für Landwirtschaft. Es ist hier völlige Transparenz vorhanden; das Bundesamt für Landwirtschaft wird darüber jeweils informiert.
Wenn Sie diesem Minderheitsantrag zustimmen, schaffen wir eine Differenz zum Ständerat. Ich bin überzeugt, dass wir hier eine bessere Lösung für die Tafelbutter finden können, die wir dann im Gesetz verankern - wir wollen in der Schweiz ja möglichst wertvolle, hochwertige Produkte herstellen. Dann sollten wir für die Industriebutter separat eine Lösung suchen, um hier etwas Flexibilität in den Nahrungsindustriebereich zu bringen. Sie tun gut daran, hier eine Differenz zum Ständerat zu schaffen. Dann kann hier vielleicht noch eine verfeinerte Lösung im Sinne aller Interessierten gefunden werden.
Ich bitte Sie, hier dem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die SP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit ablehnt.
Favre Charles · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Le groupe radical-libéral se rallie ici à la position du Conseil fédéral et du Conseil des Etats. Il est favorable à la suppression du mode d'importation actuel dès fin 2008 et à l'introduction d'une procédure de mise aux enchères selon les articles 17 à 25 de la loi.
Nous constatons qu'aujourd'hui les organisations de producteurs de beurre peuvent faire une demande d'importation, alors que les autres paient une taxe d'importation qui est beaucoup plus élevée. Si, théoriquement, tout le monde peut faire partie de l'organisation, et donc importer, en pratique nous voyons que la situation est en fait extrêmement différente puisque nous avons deux producteurs essentiellement, à savoir Emmi et Cremo. En ce qui concerne les taxes supplémentaires dont j'ai parlé tout à l'heure, elles vont dans le fonds d'importation. Donc, il s'agit en fait d'un soutien aux producteurs, d'un soutien au prix du lait.
Nous critiquons dans la situation actuelle le fait que c'est une situation de quasi-monopole à nos yeux et un soutien indirect au marché, un soutien indirect au prix du lait. Nous ne sommes pas opposés au soutien, nous l'avons prouvé tout à l'heure en votant les suppléments de 15 et de 3 centimes. Par contre, cette situation de soutien indirect nous pose problème.
Pour le groupe radical-libéral, la situation de monopole ou de quasi-monopole que nous vivons actuellement est inacceptable, car nous avons là tous les inconvénients du système, à savoir un prix qui n'est pas transparent pour le consommateur, voire qui est plus élevé.
De plus, en ce qui concerne ces éléments de soutien indirect au marché, nous avons là aussi un manque de transparence par rapport à la politique générale que nous voulons mener. Comme nous l'avons dit, nous soutenons la politique du Conseil fédéral qui va vers une diminution du soutien au marché et une augmentation des paiements directs, même si, comme nous l'avons dit dans le débat d'entrée en matière, il y a des limites par rapport à cette politique.
Le groupe radical-libéral soutient la politique de mise aux enchères, nous l'avons dit à plusieurs reprises, soit pour la viande, soit pour les pommes de terre, comme nous l'avons encore dit dans le débat que nous avons eu hier. Le Conseil fédéral nous présente cette étape comme une étape qui nous permet de mieux évaluer la charge adéquate à la frontière en vue du passage à un droit unique. C'est une réflexion importante qui doit avoir lieu ici. Nous n'avons pas encore de position par rapport à cela, mais nous nous réjouissons d'étudier cette piste.
En conclusion, le groupe radical-libéral rejette donc la proposition de la minorité de la commission.
Brun Franz · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag Walter Hansjörg: Weiterführung des geltenden Buttereinfuhrsystems, Umsetzung des Antrages durch Aufhebung, eventuell Verlängerung der Befristung von Artikel 42 bis zum 31. Dezember 2011 in Artikel 188 Absatz 3.
Der Bundesrat will per 1. Januar 2009 die Beihilfen im Milchbereich und das heute geltende Buttereinfuhrsystem aufheben. Die Abschaffung dieser Instrumente würde zu einem massiven, unverhältnismässigen Druck in verschiedenen preissensiblen Systemen der Milchwirtschaft und zu empfindlichen Erlös- und Einkommenseinbussen bei den Milchproduzenten führen. Die vorgesehene Teilkompensation über Direktzahlungen vermag den durch die Abschaffung dieser Instrumente ausgelösten wirtschaftlichen Druck bei den Milchproduzenten nur ungenügend zu dämpfen. Wenn schon die Beihilfen auf Ende 2008 aufgehoben werden, muss wenigstens die geltende Buttereinfuhrregelung weitergeführt werden.
Diese Buttereinfuhrverordnung ist ein sehr gutes Beispiel für die von der Politik eigentlich angestrebte Ordnung, wo der Bund den Rahmen vorgibt und die Regulierung des Marktes der Branche übertragen wird. Konkret erteilt das Bundesamt für Landwirtschaft aufgrund der Inlandleistung im Rahmen des Zollkontingents jährlich die Generaleinfuhrbewilligungen für Butter. Die Branche, vertreten durch die Branchenorganisation Butter, tätigt dann die Importe mengenmässig und zeitlich so, dass zum einen die Versorgung sichergestellt ist und zum anderen keine Importbutter-Überschüsse entstehen.
Es gibt keinen plausiblen Grund, das bewährte System durch eine Kontingentsversteigerung zu ersetzen. Das Versteigerungssystem ist in keiner Art liberaler als die bestehende Regelung. Mit der Rückführung der Zuständigkeit in die Bundesverwaltung müsste hingegen damit gerechnet werden, dass die Butterimporte weniger marktgerecht erfolgten und das System zudem für alle Akteure völlig unberechenbar würde. Die geltende Buttereinfuhrregelung ist ein zentraler Faktor für einen stabilen Gesamtmilchmarkt. Es ist auch nicht verständlich, dass die bisher zweckgebundenen Erträge aus den Buttereinfuhren zu einem grossen Teil in die allgemeine Bundeskasse abgezogen werden und nicht mehr für die Milchmarktregulierung zur Verfügung stehen sollen. Aus diesen Gründen ist die bestehende Buttereinfuhrregelung bis mindestens 2011 beizubehalten.
Stimmen Sie dem Minderheitsantrag Walter Hansjörg zu, der in der Kommission nur ganz knapp mit 10 zu 11 Stimmen unterlegen ist.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Auch hier zuerst ein Rückblick: Die Bestimmung zur Buttereinfuhr ist eine weitere Massnahme, die das Parlament befristet hat und die gemäss Artikel 188 grundsätzlich per Ende 2008 auslaufen würde. Es ist somit ein grundsätzliches Problem formaler Natur, dass Sie immer wieder auf Entscheide zurückkommen, die eigentlich einmal klar gefällt worden sind, mit denen sich die Produzentenschaft einlässlich auseinandersetzen und bei denen sich der Markt einspielen konnte. Deshalb beharrt der Bundesrat darauf, dass man Artikel 42 konsequent gemäss den bisherigen Entscheiden streicht. Er ist aus unserer Sicht nicht nötig. Wenn wir Artikel 42 streichen, schwächen wir nicht den Importschutz für Butter; das zu tun ist nicht das Ziel des Bundesrates. Vielmehr wollen wir durch die Versteigerung die Kontingente für den Import von Butter künftig besser an mehr Akteure verteilen können, wie wir es auch beim Fleisch diskutiert haben.
Es ist heute so, dass praktisch der gesamte Markt von zwei grossen Berechtigten und einem kleinen Berechtigten kontrolliert und bestimmt wird. Das ist ordnungspolitisch nicht wünschenswert und führt sehr schnell zu kartellistischem Verhalten der Akteure. Das haben wir in allen Bereichen der Volkswirtschaft als nicht wünschenswerte Situation bezeichnet. Das allein ist schon Grund genug, Artikel 42 aufzuheben. Wenn wir mit der Zuteilung von Anteilen durch die Versteigerung weitere Akteure am Markt haben, so kann auch auf die Unzufriedenheit reagiert werden, die gerade in den letzten Monaten die Zeitungen gefüllt hat, indem die grossen Verteiler auf diese Problematik hingewiesen haben, auf die erhöhten Preise für Vorzugsbutter und die Verfälschung des Preises, zu der es kommt, weil mit der Preisdifferenz in der Regel die Industriebutter subventioniert wird. Darauf haben auch die Grossverteiler hingewiesen. Wenn Sie hier dem Bundesrat folgen, können wir auf diese berechtigte Kritik der Grossverteiler reagieren.
Es ist auch so, dass die Konsumentenschaft im Vergleich mit dem Ausland klar hohe Preise für Vorzugsbutter bezahlt. Das hat natürlich auch mit dem Regime im Buttermarkt zu tun. Wir sind auch überzeugt, Herr Walter, dass sich mit diesem Antrag nicht sehr viel an der Grundstruktur des Importschutzes ändert. Sie können die Menge an Milch, die zu Butter verarbeitet wird, nämlich auch hier nicht steuern, weder heute noch morgen. Über genau dieselbe Situation haben wir vorhin beim Käse diskutiert. Insofern halte ich das für kein Argument, um hier dieses Regime zu verlängern.
Anfügen möchte ich auch noch, dass die heute von der Privatwirtschaft abgeschöpfte Rente zwar privatrechtlich organisiert wird, dass die Weiterleitung der Preisdifferenzen für uns aber nur wenig transparent ist. Auch das ist ein Grund, hier mit dem neuen Importregime mehr Transparenz anzustreben.
Ich bitte Sie daher, dem Bundesrat zu folgen.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Le vote sur l'article 42 a été particulièrement serré, puisque la majorité a été acquise par 11 voix contre 10. Madame la conseillère fédérale Leuthard nous l'a dit: le Conseil fédéral considère que le mode d'attribution actuel est problématique, surtout à cause du fait qu'il n'y a que deux producteurs importants de beurre. Une minorité considère cependant que la régulation actuelle à l'intérieur de la branche fonctionne et qu'elle permet notamment d'avoir une certaine flexibilité pour le beurre industriel nécessaire à l'industrie agroalimentaire.
Je vous demande de suivre le Conseil fédéral.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Diese Abstimmung gilt gleichzeitig für Artikel 188 Absatz 3, sonst macht es wenig Sinn.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 77 Stimmen
Dagegen .... 95 Stimmen
Art. 44
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 46
Antrag der Mehrheit
Aufheben
Antrag der Minderheit
(Genner, Bader Elvira, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Walter Hansjörg)
Unverändert
Eventualantrag Müller Walter
(falls der Antrag der Minderheit angenommen wird)
Abs. 1
.... Höchstbestände je Betrieb festsetzen. Er berücksichtigt dabei den Produktionsfortschritt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe.
Abs. 2
Aufheben
Schriftliche Begründung
Zu Absatz 1: Die Landwirtschaft muss sich in zunehmend offenen Märkten behaupten. Es ist daher wichtig, dass branchenspezifisch die Bestände entsprechend den sich verändernden Bedingungen angepasst werden.
Zu Absatz 2: Die Betriebsstrukturen verändern sich laufend, und es entstehen neue Zusammenarbeitsformen, um die grossen Herausforderungen in der Landwirtschaft anzugehen. Die grossen Investitionen in Gebäude und Einrichtungen können optimiert werden, wenn die Bestände entsprechend den einzelnen Nutztierarten realisiert werden können. Für die Landwirte wird der unternehmerische Spielraum vergrössert.
Art. 46
Proposition de la majorité
Abroger
Proposition de la minorité
(Genner, Bader Elvira, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Walter Hansjörg)
Inchangé
Proposition subsidiaire Müller Walter
(au cas où la proposition de la minorité serait adoptée)
Al. 1
.... de rente. Il tient compte à cet égard des gains de productivité et de la compétitivité des exploitations.
Al. 2
Abroger
Genner Ruth · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Sie werden sich wundern, dass wir hier über Tierhöchstbestände bei Nutztieren debattieren, obwohl das in der Revision der "AP 2011" überhaupt nicht vorgesehen war. In der Tat wurde ein Antrag auf Streichung der Artikel 46 und 47 ohne Grund - und ich würde auch sagen: kurzsichtig und ohne Rücksicht auf Konsumentinnen- und Konsumentenanliegen - im Rahmen der Kommissionsbehandlung eingebracht. Materiell ist dieser Antrag unhaltbar, zumal - und das mussten wir nach der "Agrarpolitik 2007" feststellen - nach einem intensiven Lobbying der Schweineproduzenten die Tierhöchstbestände um 50 Prozent pro Betrieb erhöht worden sind. Die Tierhöchstbestände wurden bei den Schweinehaltern, bei den Schweineproduzenten, erhöht, wie auch die Bestände bei den Legehennen erhöht wurden, obschon sich die Geflügelhalter damals massiv für die Beibehaltung der bäuerlich geprägten Geflügelhaltung eingesetzt haben.
Die Streichung der Artikel 46 und 47 ist für die Landwirtschaft, für den Absatz der Produkte von grossem Nachteil. Ich möchte dazu drei Punkte hervorheben:
1. Der Landwirtschaft wird ein Verkaufsargument bezüglich der schweizerischen Herkunft weggenommen. Das ist ein wichtiges Argument, weil die Landwirtschaft bis jetzt immer beanspruchen konnte, sie produziere Tierprodukte im Rahmen kleinbäuerlicher Strukturen. Das ist etwas, was für die Konsumenten von grosser Bedeutung ist. Das ist auch etwas, wofür die Konsumentinnen bereit sind, mehr zu bezahlen, als sie für ein Produkt aus einer Grosstierhaltung bezahlen.
2. Wir sind besorgt, wenn die Tierhöchstbestände im Gesetz wegfallen, denn wir müssen annehmen, dass das nicht ohne Folge bleiben wird, dass bald entsprechend grosse Schweine- und Geflügelanlagen nach dem Vorbild von ausländischen Tierfabriken in Intensivlandwirtschafts-Sonderzonen betrieben werden. Dann entsteht auch grösserer Druck auf den Gewässerschutz und die Raumplanung. Diese Tierhöchstbestände sind eine verbleibende Bremse für eine bodenunabhängige Tierhaltung. Das macht uns enorm Sorge.
3. Die Bedeutung von Artikel 104 der Bundesverfassung zum Schutz und zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft wird natürlich untergraben, wenn wir diese zwei Artikel streichen. Das trifft genau wieder einen der positiven Punkte der schweizerischen Landwirtschaft. Die von der Verfassung und dem Landwirtschaftsgesetz geforderte Förderung von tierfreundlichen Haltungsformen steht einer Massentierhaltung, wie sie hier letztlich gefordert wird, diametral gegenüber.
Ich möchte Ihnen auch zu bedenken geben, dass Grossanlagen mit Tieren durch den starken Tier- und Futtermittelverkehr viel eher seuchengefährdet sind und dass auch die wirtschaftlichen Konsequenzen im Seuchenfall weit extremer wären als bei einem gut geführten bäuerlichen Betrieb. Solche Aspekte haben wir leider in den letzten Jahren, mindestens in Europa, gesehen, und wir möchten nicht eine solche Bedrohungslage haben.
Ich möchte auch noch einmal hervorheben, dass es für die Konsumentinnen und Konsumenten ganz wesentlich ist, dass das Tierwohl bei der Tierproduktion und auch bei der Eierproduktion im Vordergrund steht, dass sie auch bereit sind, für diese Qualität zu zahlen. Die Bauern müssen gewärtigen, dass der Druck auf die Preise nicht ausbliebe, wenn dieser Artikel gestrichen würde; sie wären dann vermehrt dem knallharten Wettbewerb ausgesetzt.
Noch ein letzter Punkt: Es ist so, dass Anwohnerinnen und Anwohner von bäuerlichen Betrieben mit Tierproduktion keine Tierfabriken um ihre Wohnhäuser herum haben wollen, sei es wegen des Gestanks, sei es aber auch rein wegen des Anblicks.
Ich bitte Sie, hier bei den Tierhöchstbeständen zu bleiben, die Artikel 46 und 47 im Landwirtschaftsgesetz beizubehalten, nicht nur von der Bauernseite her zu denken, sondern auch vom Markt her und die Überlegungen der Konsumentinnen und Konsumenten bei Ihrem Entscheid mit einzubeziehen.
Fattebert Jean · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vous parlez de l'abrogation de ces articles comme si la conséquence en serait que les producteurs seraient obligés d'augmenter leur effectifs. Ne pensez-vous pas que ceux qui envisagent d'augmenter éventuellement leurs effectifs pensent aussi à la réaction des consommateurs ainsi qu'aux problèmes de marché?
Genner Ruth · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Sie haben für höhere Tierhöchstbestände lobbyiert, ohne dass das Gesetz geändert werden musste. Es gab massiven Druck auch dagegen. Nichtsdestotrotz sind die Tierhöchstbestände erhöht worden - nicht zur Freude der Konsumenten und Konsumentinnen und auch nicht zur Freude des Tierschutzes. Wir mussten uns aber, weil das keine Gesetzesänderung war, letztlich damit abfinden. Wir konnten da gar nichts machen. Aber wir können massiv opponieren, wenn Sie heute rücksichtslos und auch kurzsichtig diesen Artikel streichen wollen.
Marty Kälin Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
In der Debatte zur "AP 2007" wurde die Aufhebung der Tierhöchstbestände bereits diskutiert und damals vom Ständerat mit 32 zu 6 Stimmen, vom Nationalrat mit 109 zu 36 Stimmen ganz klar abgelehnt. Nun kommt die gleiche Debatte erneut aufs Tapet, ohne neue Argumente, sondern praktisch durch die Hintertür. In der Botschaft des Bundesrates finden Sie nichts darüber, auf der Fahne des Ständerates ebenso wenig, weil weder Bundesrat noch Ständerat die Tierhöchstbestände antasten wollten. Dementsprechend dürftig sind auch die Vernehmlassungsantworten zum Thema.
Die Aufhebung der Tierhöchstbestände kommt nicht nur durch die Hintertür; sie kommt auf den ersten Blick auch so samtpfotig und harmlos daher. Dabei geht es aber um nichts anderes als um die Zulassung von Tierfabriken. Ich weiss, dass Sie diesen Begriff nicht gerne hören. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Konsumentinnen das genau so wahrnehmen und dass ihre Bereitschaft, eine Landwirtschaft mit Tierfabriken zu finanzieren, rapide sinken wird. Worin werden sich dann billiges Fleisch aus der EU und wesentlich günstigere Eier aus dem Ausland von schweizerischen Produkten noch unterscheiden? Warum sollte ich, nachdem ich die Landwirtschaft bereits als Steuerzahlerin kräftig mitfinanziere, noch deutlich höhere Preise für Schweizer Eier und Fleisch bezahlen, wenn diese Produkte aus Massenbetrieben, aus Tierfabriken stammen? Gallo Suisse, der Verband der schweizerischen Eierproduzenten, hat das gemerkt und setzt sich deshalb entschieden dafür ein, dass die Höchstbestände beibehalten werden, ebenso wie die Biobauern, die VKMB und die Kagfreiland.
Batteriehennen, wie wir sie aus entsetzlichen Bildern voller kahler Hühner, eng in- und übereinandergepfercht in Gitterkäfigen, aus dem Ausland kennen, gibt es hierzulande nicht. Auch das Argument mit dem Gewässerschutz zählt hier nicht, weil der Geflügelmist im Unterschied zur Schweinegülle keinen Transportlimiten untersteht. Zudem ist es nicht möglich, 30 000 Hühner oder 10 000 Schweine ins Freie zu lassen.
Das Bild der Schweizer Landwirtschaft ist von bäuerlichen Familienbetrieben geprägt. Das ist gut so. Der allergrösste Teil dieser Betriebe ist denn auch von der geltenden Höchstgrenze weit entfernt. Es ist die Zwängerei von ein paar wenigen, welche die Höchstgrenze abschaffen wollen und der Landwirtschaft insgesamt damit einen Bärendienst erweisen. Ein einziger Seuchenfall in einem Schweinegrossbetrieb hätte verheerende Auswirkungen. Ich erinnere Sie einmal mehr an die schrecklichen Bilder von brennenden Rinderherden in England. In der EU wurden im letzten Jahr über 300 Fälle von hochansteckenden Seuchen registriert, in der Schweiz kein einziger. In 77 Prozent der polnischen Legebetriebe werden die krankheitserregenden Salmonellen nachgewiesen, in der gesamten EU sind es 30 Prozent der Geflügelherden, die befallen sind, in der Schweiz ist es gerade einmal ein halbes Prozent.
Hierzulande liegt der letzte Ausbruch der Schweinegrippe 15 Jahre zurück, in Holland wurden vor 8 Jahren noch 9 Millionen Tiere getötet. Die Maul- und Klauenseuche ist in der Schweiz seit mehr als einem Vierteljahrhundert nicht mehr aufgetreten, in England und Holland wurden vor 5 Jahren noch 6,5 Millionen Rinder getötet, was eine Schadenssumme von 23 Millionen Euro ausmachte. Von alldem sind wir verschont; wir sind verschont, weil wir keine Tierfabriken haben, weil wir keine Tierfabriken wollen. Wir wollen auch nicht, wie die Engländer bereits in diesem Jahr, 160 000 Truten totschlagen, bloss weil eine davon die Grippe hat.
Im Tierschutzgesetz haben wir vor Kurzem die Würde der Tiere und auch ihr Wohlergehen festgelegt, und zwar aller Wirbeltiere, also auch der landwirtschaftlichen Nutztiere. Wie passen Tierwürde und Tierwohl zu Tierfabriken? Die Stimmberechtigten haben sich für eine naturnahe und tierfreundliche Landwirtschaft ausgesprochen. Wie passt Naturnähe zu industrieller Massenproduktion von Eiern und Fleisch?
Ich bitte Sie deshalb, das Bild einer anständigen, ökologischen schweizerischen Landwirtschaft und ihrer Lebensmittelproduktion zu bewahren und die Tierhöchstbestände entgegen dem Antrag der WAK-Schweinezüchter im Landwirtschaftsgesetz zu belassen.
Parmelin Guy · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vous avez parlé de fabriques d'animaux, mais je vous pose la question suivante. Si le conseil suit la majorité, les exploitations agricoles devraient continuer à respecter les conditions inscrites dans la loi fédérale sur la protection des eaux, la loi fédérale sur la protection des animaux et la loi fédérale sur l'aménagement du territoire: n'êtes-vous donc pas en train de tromper les citoyens de ce pays par vos déclarations concernant les fabriques d'animaux qui sont et resteront interdites en Suisse?
Marty Kälin Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Sie müssten mir zuerst erklären, wo genau im Raumplanungsgesetz die Frage der Tierfabriken geregelt ist; ich kenne das Raumplanungsgesetz relativ gut. Dass das Gewässerschutzgesetz und die Umweltschutzgesetzgebung eingehalten werden müssen, ist selbstverständlich. Ich habe speziell die Hühner erwähnt, da ist das Gewässerschutzgesetz die falsche Antwort; Sie können mit dem Hühnermist irgendwohin gehen, das ist nicht geregelt. Bei den Schweinen spielt das Gewässerschutzgesetz hingegen eine Rolle. Sie wissen aber vielleicht, dass in der Vernehmlassung z. B. der Kanton Luzern - er weiss warum - aufgrund des Gewässerschutzes die Abschaffung der Höchstbestände abgelehnt hat.
Pelli Fulvio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es geht bei den Artikeln 46 und 47 um die Frage der Notwendigkeit der gesetzlichen Festsetzung von Höchstbeständen für die Nutztierarten pro Betrieb. Wie die Texte der zwei Artikel klar zeigen, handelt es sich um einen offensichtlichen Fall landwirtschaftlicher Überreglementierung, mit Regeln, Ausnahmen, Abgaben usw. Lesen Sie die zwei Artikel. Bevor wir die bestehende Regelung bestätigen, sollten wir deshalb prüfen, ob sie immer noch notwendig ist. Der gute Gesetzgeber ist derjenige, der gute Regeln schafft, aber auch bereit ist, unnötig gewordene Regeln abzuschaffen.
Die Regelung von Artikel 46 kann nur mit der Begründung gerechtfertigt werden, dass die Lebensqualität der Nutztiere zu garantieren ist. Deshalb wurde in der Vergangenheit im Landwirtschaftsgesetz eine Norm gegen die sogenannten Tierfabriken eingeführt. Zum Schutz der Nutztiere wurden aber in den letzten Jahren insbesondere das Tierschutzgesetz und die Luftreinhalte-Verordnung verbessert. Die Lebensqualität der Nutztiere ist deshalb heute unabhängig von der Grösse der Betriebe garantiert. Tierfabriken ausländischer Art dürfen in der Schweiz nicht mehr betrieben werden, unabhängig davon, ob die Artikel 46 und 47 dieses Gesetzes beibehalten werden. Es erübrigt sich deshalb, im Landwirtschaftsgesetz eine Regelung gegen Tierfabriken beizubehalten.
Bitte, Frau Genner, keine gesetzliche Scheinübungen mehr, schaffen wir diese zwei unnötigen Artikel ab und auch die dazugehörige Bürokratie.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Weyeneth fühlt sich von den Ausführungen von Frau Genner betroffen; er hat das Wort für eine kurze persönliche Erklärung.
Weyeneth Hermann · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich fühle mich durch die Ausführungen von Frau Genner und Frau Marty Kälin herausgefordert. Ich habe im Rahmen eines Investitionsvorhabens im Verlaufe des letzten Jahres etwa fünfzehn Betriebe besucht und dabei Folgendes festgestellt, Frau Bundesrätin: Die Höchstbestände gelten nur für die Bauern; wer genügend Land hat, um die Gülle selber zu verwerten, ist an diese Höchstbestandesgrenze gebunden. Bei einem Käser, der kein Land zur Verwertung der Gülle hat, ist es offenbar keine Tierfabrik, wenn er 2500 oder 3000 Stück hat. Das kümmert den Konsumenten offenbar auch nicht, Frau Genner.
Zweitens habe ich Folgendes festgestellt - und ich bitte Frau Bundesrätin Leuthard, dazu Stellung zu nehmen -: Es geht nicht um die Anzahl Tiere, sondern es geht um die Eigentümer. Wenn Sie Personengesellschaften bilden - die Tiere sind zwar auf dem gleichen Betrieb, aber haben auf dem Papier vier Eigentümer -, gilt diese Höchstbestandesgrenze auch nicht.
Was hier mit dieser Höchstbestandesregel betrieben wird, ist ein Etikettenschwindel par excellence. Ich bitte Sie, das zu bedenken.
Brun Franz · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Zu den Artikeln 46 und 47: Die CVP-Fraktion lehnt die Aufhebung der Höchstbestandesgrenze ab.
Warum? Der Schweizerische Bauernverband war bei den Beratungen zur "AP 2007" noch für die Aufhebung der Höchstbestandesgrenze für Tiere, ist aber in den Beratungen nicht durchgekommen. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat aber für schweizerische Verhältnisse eine korrekte, grosszügige Lösung gefunden, mit der die Landwirtschaft leben kann. Unsere Verfassung sieht die Unterstützung und die Förderung bäuerlicher Betriebe vor, das dürfen Sie nicht vergessen. Man kann aber in diesem Fall tatsächlich geteilter Meinung sein. Die ökologischen Grenzen sind erwähnt worden, die Gewässerschutzverordnung, die Düngerbilanz usw. Wenn ich aber auf die Basis höre, ist diese grossmehrheitlich für die Beibehaltung der Höchstbestandesgrenze.
Wir müssen aufpassen, dass wir hier keine Gesetze für eine kleine Minderheit machen. Mit dem Wegfall der Höchstbestandesgrenze gleicht sich die Schweizer Landwirtschaft jener der EU an. Das ist auf der einen Seite richtig, aber auf der anderen Seite verlieren wir den grossen Trumpf gegenüber der Öffentlichkeit, dass unsere Produkte bäuerlich-ökologisch produziert werden. Schweizer Produkte sind dann näher bei den importierten, das heisst: Annäherung statt Abgrenzung. Setzen wir das gute Image, das sich die Schweizer Landwirtschaft in den letzten Jahren bei unserer Bevölkerung erarbeitet hat, nicht aufs Spiel. Wenn sich das Umfeld in Zukunft stark verändert, ist es ja auch bei der jetzigen Gesetzesfassung möglich, diese Grenzen noch nach oben anzuheben, wie das auch schon gemacht wurde. In der Schweiz haben wir grösstenteils eine bäuerlich geprägte Tierhaltung. Letztlich haben Sie aber politisch zu entscheiden. Auch die Vereinigung der Eierproduzenten ist für die Beibehaltung der Höchstbestandesgrenze.
Entscheiden Sie sich für eine bäuerlich produzierende Landwirtschaft, lehnen Sie die Anträge der Kommissionsmehrheit ab, und stimmen Sie den Minderheitsanträgen zu.
Graf Maya · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Die grüne Fraktion beantragt Ihnen dringend, bei diesen beiden Artikeln der Minderheit Genner zu folgen und somit das geltende Recht beizubehalten. Diese beiden Artikel dürfen nicht aufgehoben werden. Die bewährten Regelungen für Höchstbestände in der Schweine- und Hühnerhaltung dürfen nicht aufgegeben werden.
Warum? In der Schweiz haben wir grösstenteils noch eine bäuerlich geprägte Tierhaltung. Heute liegen die durchschnittlichen Bestandesgrössen in Schweinemastbetrieben bei unter 200 Tieren pro Betrieb, in der Legehennen- und Masthühnerhaltung bei unter 5000 Tieren. Das sind viel, viel weniger als die durch die Höchstbestandesregel festgelegten heute zulässigen maximalen Tierzahlen, die übrigens bereits auf Drängen der Schweinemäster vor zwei Jahren durch den Bundesrat heraufgesetzt worden sind. Dies bedeutet, dass auch heute ohne Aufhebung der beiden Artikel ein Wachstum möglich ist. Übrigens: Die damalige Anhebung durch den Bundesrat löste Proteste in der Bevölkerung aus. Ich möchte Sie erinnern, dass eine Petition mit 87 000 Unterschriften gegen diese Anhebung beim Bundesrat eingereicht wurde.
Der Mehrheitsantrag ist daher mehr als unverständlich. Er ist kurzsichtig und nur auf die Interessen einiger weniger Schweinemäster zurückzuführen. Die Gallo Suisse, die Vereinigung der Schweizer Eierproduzenten, wehrt sich entschieden gegen die Aufhebung. Sie wissen genau, warum: Sie würde die bäuerliche, artgerechte Tierhaltung, die vielen Bauernfamilien ein wichtiges Einkommen oder einen wichtigen Nebenerwerb gerade in der Eierproduktion ermöglicht, infrage stellen und vor allem - und das ist entscheidend - dem Image der Schweizer Landwirtschaft und ihrer Qualitätsprodukte im Ganzen extrem schaden. Nämlich gerade der Umstand, dass es in der Schweiz keine sogenannten Tierfabriken gibt, dass wir keine industriellen Grossmästereien und Legehennenfarmen haben, zeichnet unsere Fleisch- und Geflügelproduktion und die Eierproduktion aus und macht uns glaubwürdig, auch bezüglich des Tierwohls.
Wir haben eine artgerechte Tierhaltung und sollten gerade in einem sich öffnenden Markt davon profitieren. Dort hat die einheimische Landwirtschaft in den letzten Jahren unheimlich viel investiert und auf dem Markt Erfolg gehabt. Hier hat auch die Schweizer Bevölkerung in diversen Abstimmungen immer wieder bestätigt, dass sie eine kleinstrukturierte, ökologisch-bäuerliche Landwirtschaft will. Setzen wir dies heute nicht aufs Spiel.
Und denken Sie daran: Die inländische Schweinefleischproduktion deckt heute fast den ganzen Bedarf der Schweiz. Das ist erfreulich. Und nun will die Mehrheit der Kommission ausgerechnet hier europäische Verhältnisse mit Massentierhaltung einführen. Denken Sie, Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten seien nach wie vor bereit, das teurere Schweizer Schweinefleisch zu kaufen, wenn es genau gleich produziert wird wie im Ausland? Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten wollen Fleisch vom Bauernhof, nicht aus einer industriellen Produktion. Das haben wir alle ihnen schliesslich seit Jahren beigebracht.
Und nun zum Argument, die bestehenden Gesetze würden reichen: Dem ist nicht so. Das Raumplanungsgesetz und das Gewässerschutzgesetz bieten keine genügend grosse Barriere gegen die Aufstockung der Tierbestände. Die Raumplanung lässt sie in Speziallandwirtschaftszonen zu, welche die Bodenbindung aushebeln. Gemäss Gewässerschutzgesetz kann über Hofdüngerabnahmeverträge oder durch Aufbereitung des Mistes jede Begrenzung umgangen werden. Dies sieht übrigens auch die Abteilung Landwirtschaft des Kantons Luzern so.
Wir sollten also auf keinen Fall auf unsere bewährte bäuerliche Nutztierhaltung verzichten, die vielen Bauernfamilien heute ein Auskommen gibt. Es wäre unverantwortlich und kurzsichtig.
Bitte stimmen Sie den beiden Minderheitsanträgen zu, und bleiben Sie somit beim geltenden Recht!
Schibli Ernst · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Finden Sie es nicht richtig, dass Bauern, die keine Tierhaltung haben, ihren Berufskollegen Hofdünger abnehmen und so sogenannt biologischen Dünger für den Pflanzenbau ausbringen?
Graf Maya · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Das finde ich in einem gewissen Mass richtig. Aber die Bindung an das eigene Land ist die ökologischste Art, die Kreisläufe zu schliessen. Eine solche Landwirtschaft möchten wir fördern.
Scherer Marcel · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Stellen Sie sich vor, Kollege Lustenberger dürfte höchstens 180 Türen pro Jahr produzieren, obwohl er die Späne richtig entsorgt, obwohl er die Sozialauflagen alle erfüllt, aber er dürfte nicht mehr als eine halbe Arbeitskraft beschäftigen. Das ist nämlich die Grösse, die wir jetzt bei der Schweinemast haben. Oder stellen Sie sich vor, Kollege Markus Hutter dürfte gesetzeshalber in all seinen Werkstätten höchstens fünf Autolifte haben - stellen Sie sich diesen Blödsinn vor -, obwohl er Alteisen und Altöl usw. redlich entsorgt. Einer der Beweggründe, warum diese Gesetzesbestimmung beizubehalten wäre, wäre, dass er Werkstätten mit nur einem Lift konkurrenziert. Oder stellen Sie sich vor, Kollege Wandfluh dürfte nur 100 000 Ventile anfertigen, weil im Berner Oberland nur Familienbetriebe geduldet würden. Katastrophal, würden alle hier drin sagen, vor allem jene, denen die Arbeitsplätze in der Schweiz am Herzen liegen.
Genauso unvorstellbar, genauso absurd und genauso katastrophal waren die Artikel 46 und 47 im Landwirtschaftsgesetz. Nun hat die WAK mit grosser Mehrheit diesen Unsinn entsorgt. Die Höchstgrenzen bei der Schweinehaltung entsprechen einer halben bis einer Arbeitskraft. Wer von Tierfabriken spricht, ist unglaubwürdig. Betriebe werden bei der Unterstützung der Mehrheit nicht ins Unermessliche wachsen. Ein Zitat aus der "Neuen Luzerner Zeitung" vom Präsidenten des Bauernverbandes: "Auch ohne Limiten der Höchstbestände sind in der Schweiz keine Tierfabriken zu erwarten." Wichtige Begrenzungen wie Gewässerschutz, Umweltschutz, Tierschutz, Raumplanung, Luftreinhalte-Verordnung, Einkommenslimiten bei den Direktzahlungen - all diese Einschränkungen geben Gewähr, dass Betriebe nicht ins Unermessliche wachsen werden. Dass in der Schweizer Landwirtschaft auch nach der Reform keine Tierfabriken entstehen werden, ist wohl allen klar. Mit der Streichung dieser Artikel helfen Sie mit, die landwirtschaftliche Gesetzgebung etwas zu entschlacken. Die Umgehung der Auflage ist offensichtlich, das wurde auch von Herrn Weyeneth schon gesagt: Landwirte schliessen sich zusammen, um die Höchstgrenze zu umgehen.
Noch ein Wort zur Imagefrage: Niemandem in diesem Saal käme es in den Sinn, bei der Milchwirtschaft von Imageschaden zu sprechen, obwohl die Betriebe immer grösser werden und diese Limiten für die Rindviehproduktion nicht gelten. Niemand käme darauf, von Imageschaden zu sprechen, wenn ein unternehmerischer Bauer fünf Hektaren Reben oder zehn Hektaren Obstbäume bewirtschaften würde.
Diese Streichung ruft keine Kosten hervor, da solche Betriebe nicht zu den grossen Bezügern von Direktzahlungen gehören, im Gegenteil: Bund und Kantone würden von überflüssiger Administration entlastet.
In der Kommission haben die CVP-Vertreter mit einer Ausnahme dieser Streichung zugestimmt. Die FDP-Vertreter haben in der Kommission einstimmig für die Mehrheit gestimmt, und auch die Vertreter der SVP in der Kommission haben mit einer Ausnahme zugestimmt. Dies alles hat die SVP-Fraktion grossmehrheitlich, bei einigen Gegenstimmen, bewogen, die Mehrheit zu unterstützen.
Ich rufe Sie auf und bitte Sie: Kehren Sie der rückwärtsgerichteten Landwirtschaft den Rücken! Stimmen Sie für mehr unternehmerische Freiheiten! Stimmen Sie für eine Landwirtschaft mit Zukunft! Die jungen, dynamischen Bauern werden es Ihnen danken.
Marty Kälin Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Scherer, haben Sie schon einmal etwas vom Tierschutzgesetz gehört, und sehen Sie demnach keinen Unterschied zwischen Ihren Lebewesen - Schweinen - und Alteisen und Ventilen?
Scherer Marcel · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich höre selbstverständlich täglich vom Tierschutzgesetz. Das ist ein Gesetz, das Betriebe wirklich einhalten müssen - vor allem Grossbetriebe. Vor allem Grossbetriebe - ich kann Ihnen das versichern - halten das Tierschutzgesetz genauestens ein, weil die Kontrollen so gewaltig sind. Ich habe mindestens drei bis vier Kontrollen jährlich auf meinem Betrieb.
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion
Ich habe auch vorweg noch zwei Bemerkungen zu meinem Vorredner, Kollege Scherer:
1. Autolifte und Ventile sind keine Lebewesen, und die Vergleiche, die er angestellt hat, überzeugen in keiner Art und Weise.
2. Die Randbedingungen, mit denen Herr Scherer zu argumentieren glaubt - nämlich diese Einschränkungen durch andere Gesetze, die ohnehin dafür sorgen würden, dass nicht riesige Tierfabriken entstehen könnten, wenn wir diese Höchstgrenzen aufheben würden -, sind solche in den Umweltschutzgesetzen und an anderen Orten, die immer wieder gerade von seiner Seite her Angriffe erfahren, mit denen einzelne dieser Schutzbestimmungen ausser Kraft gesetzt oder ausgehöhlt werden sollen. Hier geht es doch nur darum, einen Stein nach dem anderen wegzutragen, um dann eben diese Einschränkungen, diese Bedingungen, die nicht umsonst gemacht worden sind, zu reduzieren und abzubauen.
Zur Sache selber und ganz direkt: Unsere Landwirtschaft produziert immer noch zum grossen Teil mit bäuerlichen Familienbetrieben. Das sind Betriebe, die nicht einer industriellen Grossproduktion entsprechen, sondern eben noch auf die Arbeitskraft der Familie abgestimmt sind. Das ist auch gut so, nicht nur aus Sicht dieser kleinen Gemeinschaften, sondern auch aus Sicht unserer Bevölkerung, die eben nicht industrielle Nahrungsmittelproduktion will. Sie will nicht Eier aus der Fabrik, sie will auch nicht Fleisch aus der Fabrik, sondern unsere Gesellschaft will nach wie vor ökologisch und naturnah erzeugte Produkte. Und das entspricht nicht einer Produktion in diesen riesigen Hallen mit Tausenden von Hühnern oder mit Hunderten von Schweinen, die in ihrer Situation nicht eine natürliche Lebensweise haben können. Es ist bereits gesagt worden, die Höchstgrenzen sind ja nicht so gesetzt, sondern sind vor ein paar Jahren sogar noch hinaufgesetzt worden. Sie sind nicht so eng, dass sich nicht gewisse Betriebe noch etwas entwickeln könnten.
Für uns ist das auch eine Wertefrage. Es geht um die Frage, ob eigentlich der Profit und das reine Profitdenken jener Bauern - man muss diese eigentlich Produzierende nennen, da sie relativ gut betucht sind - wichtiger sein sollen, wichtiger als eine naturnahe, tiergerechte, ökologische Produktion und Landwirtschaft, die auch angemessen auf das Tierwohl Rücksicht nimmt. Ich meine, dass in dieser Wertefrage die Konsumenten schon längst entschieden haben. Ganz klar: Wenn diese nämlich gefragt werden, welche Art von Produkten sie wollen, dann geben sie die klare Antwort, dass sie nicht Produkte aus Tierfabriken wünschen, selbst wenn jene Produkte ein paar Prozent günstiger sein sollten.
Ich bitte Sie daher namens der grossmehrheitlichen EVP/EDU-Fraktion, den Minderheitsantrag zu unterstützen.
Schibli Ernst · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Aeschbacher, auf der einen Seite haben Sie jetzt den Wert des Schweizer Produktes in den Vordergrund gestellt - was ich natürlich schätze. Auf der anderen Seite verlangt man von der gleichen Seite von der Schweizer Bauernschaft mehr Konkurrenz-, mehr Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Markt; man verlangt eine Angleichung an den internationalen Markt, um billiger produzieren zu können. Können Sie mir sagen, wie das zusammenpasst?
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion
Wenn unsere Konsumentinnen und Konsumenten wissen, dass im Ausland produzierte Nahrungsmittel nicht in der Art und Weise produziert worden sind, wie es sich der grosse Teil unserer Bevölkerung eigentlich vorstellt, wie landwirtschaftlich produziert werden soll, dann hat unser ökologisch-naturnaher Landbau eine grosse Chance. Es wäre eigentlich an der Zeit, dass unsere Landwirtschaft sich vor allem auch in der Kommunikation auf dieses Ziel ausrichten und kommunizieren würde, wie wir produzieren möchten - nämlich eben naturnah und tiergerecht. Hierfür wird ein grosses Verständnis bei der Bevölkerung sein.
Scherer Marcel · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Aeschbacher, nach Ihren Ausführungen haben Grossbetriebe weniger gute Bedingungen, was das Tierwohl betrifft. Sind Sie tatsächlich der Meinung, dass das Tierschutzgesetz in Klein- und in Grossbetrieben unterschiedlich angewendet wird?
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion
Lieber Kollege Scherer, wenn ich meinen Sonntagsspaziergang nach Gossau mache, komme ich an zwei Betrieben vorbei. Der eine Betrieb ist eine grosse, geschlossene Halle. Dort drin gackert es - und es hat Abluftventilatoren, denn es ist eine fensterlose, geschlossene Halle. Hier werden Hühner und Eier produziert. Einige Hundert Meter weiter sehe ich Hühner im Freilauf. Da muss ich eigentlich nicht mehr überlegen, was tiergerechter sein soll.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Tierschutz ist - wie auch die ökologischen Ziele - zweifellos ein wichtiger Bestandteil der Schweizer Agrarpolitik. Er hat auch dazu beigetragen, dass wir heute hochwertige Produkte haben und dass die Konsumenten diese Produkte schätzen und einen hohen Preis dafür bezahlen. Insofern sollten wir diese Bestimmungen nicht aufweichen. Der Bundesrat hat die beiden Artikel daher nicht von sich aus in die Diskussion gebracht, er opponiert aber auch nicht gegen den Streichungsantrag, und zwar aus folgenden Überlegungen: Es wurde zu Recht eine Diskussion über die Frage geführt, ob bei einer Streichung der Bestimmung zu den Höchstbeständen die Gefahr bestünde, dass die Betriebe die Dimensionen von Grossbetrieben annähmen und Tierfabriken entstünden. Das muss man sich wirklich gut überlegen.
Allerdings ist die Situation so - es wurde gerade auch von Frau Graf und Frau Marty Kälin gesagt -, dass 99 Prozent der 32 000 Betriebe mit Tierhaltung eine Anzahl von Tieren haben, die unter 60 Prozent des jeweiligen Höchstbestandes liegt. Die Situation ist also die, dass die heutige Begrenzung von den Betrieben nicht ausgereizt wird, sondern man sich in einem sehr bescheidenen Rahmen bewegt. Die meisten Betriebe bevorzugen offenbar die kleinräumige Produktion, die Produktion mit weniger Tieren, weil sie der Meinung sind, dass man damit eine gute Qualität erreicht und dass mehr Tiere gar nicht nötig sind. Die Frage ist jetzt: Besteht bei der Aufhebung dieser Bestimmung - da man sich schon heute in einem bescheidenen Rahmen bewegt - wirklich das Risiko, dass sich die Tierbestände plötzlich verdoppeln? Der Bundesrat meint, dass dieses Risiko eigentlich nicht sehr gross sei, weil wir effektiv in zahlreichen Bestimmungen - vom Gewässerschutzgesetz und dem Umweltschutzgesetz über die Luftreinhalte-Verordnung und das Tierschutzgesetz bis hin zum Raumplanungsgesetz und den Bestimmungen über Hofdüngerabnahmeverträge - ein sehr weit gespanntes Netz an Schutzbestimmungen haben, die garantieren, dass Tiergesundheit und Tierschutz ernst genommen werden und dass die Ziele, die wir mit den Artikeln 46 und 47 verfolgen, in der Praxis umgesetzt werden können.
In der EU gibt es keine vergleichbaren Vorgaben. Die meisten EU-Staaten kennen keine Höchstbestände, sondern verlassen sich auch in dieser Frage auf analoge Bestimmungen in Spezialgesetzgebungen, etwa im Gewässerschutzgesetz. Seit die Diskussion über die "AP 2007" geführt wurde - das muss man korrekterweise auch anfügen -, haben wir natürlich ein höheres Schutzniveau installiert: über das Tierschutzgesetz und insbesondere aber auch über Verordnungen, in denen wir dem Tierschutz ein grösseres Gewicht gegeben haben. Diese Bestimmungen blieben natürlich in Kraft und würden nicht ausgehöhlt, wenn Sie die Artikel 46 und 47 streichen würden.
Ob das politisch klug ist, ob das ein politisch kluges Signal ist, das Sie damit geben, das ist eine andere Frage; das müssen Sie entscheiden. Der Bundesrat selber war der Meinung, dass wir das nicht explizit brauchen und dass wir mit den heutigen Bestimmungen leben können.
Zu Herrn Weyeneth, der zu Recht die Frage gestellt hat, ob es hier nicht auch Missbrauch gebe, indem man diese Bestimmungen umgehe: Wir haben in der Verordnung Ausnahmen für Betriebe mit Nebenprodukten - etwa Schotte oder Lebensmittelabfälle - und für Betriebsgemeinschaften vorgesehen. Im Vollzug sowohl des Gesetzes wie der Verordnungen ist es tatsächlich zum Teil schwierig, Abgrenzungen zu finden, und wir stellen fest, dass Rechtsformen, die von gewissen Betrieben gewählt werden, eine Umgehungsmöglichkeit bringen. Insofern hätten wir im Sinne einer klareren Anwendung, eines juristisch korrekten Gebildes und auch einer Vereinfachung der Administration ein Interesse an der Aufhebung der beiden Artikel, die eben im Vollzug effektive Probleme ergeben, die auch Aufwand verursachen.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Je ne me prononcerai pas sur les aspects politiques de ces articles, Madame la conseillère fédérale Leuthard l'a déjà fait. Je me contenterai de vous rappeler que deux des objectifs principaux de la "PA 2011" sont les suivants: il s'agit, premièrement, d'avoir des allègements administratifs et, deuxièmement, de donner des perspectives de croissance à notre agriculture. Je crois que l'abrogation de ces deux articles va exactement dans ce sens. La commission considère que ces prescriptions sont désuètes et que le bien-être des animaux et la protection de l'environnement sont garantis par des lois spécifiques.
La commission a décidé d'abroger l'article 46, par 12 voix contre 8, et l'article 47, par 13 voix contre 7. Je vous demande d'en faire de même.
Bader Elvira · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion
Die Diskussion zu diesen Artikeln ist wirklich sehr emotionsgeladen. Die Aufhebung dieser Artikel wäre sehr zeitgemäss, denn die Ausnahmen können heute schon über die Verordnung bewilligt werden; die Gesetzgebung kann umgangen werden, wir haben das gehört. Wir haben heute schon mit vielen Spezialgesetzen die Möglichkeit, die Ziele betreffend die Tierhöchstbestände umzusetzen. Diese Gesetzgebungen ändern wir nicht, wenn wir die Aufhebung der Artikel 46 und 47 beantragen. Aber die Kommissionsminderheit ist auch ganz klar der Meinung, dass wir das positive Image der Schweizer Landwirtschaft hier aufs Spiel setzen, indem wir Ängste vor Tierfabriken schüren. Mit ihrem Antrag bekennt sich die Kommissionsminderheit auch ganz klar zur Tierhaltung in den bäuerlichen Familienbetrieben.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen aber - der Entscheid fiel mit 13 zu 7 Stimmen -, diese Artikel zu streichen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Vor der Abstimmung benütze ich Ihre grosse Präsenz, um unserer Ratskollegin Brigitta M. Gadient ganz herzlich zum Geburtstag zu gratulieren. (Beifall)
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit .... 110 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit .... 74 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Weil die Minderheit Genner obsiegt hat, haben wir noch über den Eventualantrag Müller Walter zu entscheiden.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich habe Herrn Müller schon gesagt, dass sein Antrag ein "Schlaumeierantrag" sei. Nachdem Sie soeben beschlossen haben, dass die Bestimmungen betreffend die Höchstbestände in Kraft bleiben sollen, führt sein Antrag zu einer Aushebelung dieser Bestimmungen. Herr Müller hat in seinem Antrag eine Streichung von Absatz 2 von Artikel 46 vorgesehen. Das würde bedeuten, dass man theoretisch die Höchstbestände verzehnfachen könnte, weil zehn Tierkategorien bestehen. Heute ist die Begrenzung für den Betrieb vorgesehen. Das ist somit ein Widerspruch zum Entscheid, den Sie soeben getroffen haben. Die Tierbestände können nicht um diesen Faktor anwachsen, weil schon das Gewässerschutz- und das Umweltschutzgesetz sowie das Raumplanungsrecht Grenzen setzen. Diese könnten Sie auch mit einer Streichung von Absatz 2 nicht umgehen.
Ich beantrage Ihnen daher, diesen Antrag abzulehnen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wollen sich die Berichterstatter dazu äussern? - Das ist nicht der Fall.
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit .... 106 Stimmen
Für den Eventualantrag Müller Walter .... 60 Stimmen
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Herr Scherer Marcel hat das Wort für eine kurze persönliche Erklärung.
Scherer Marcel · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Im Verlauf dieser Diskussion ist immer wieder zum Ausdruck gekommen, dass die Federviehproduzenten, also die Eier- und Pouletproduzenten, mit dieser Aufhebung Mühe haben. Ich bitte die Frau Bundesrätin und auch das Amt, dies bei der nächsten Revision der Verordnung zu berücksichtigen, denn bei der Schweinehaltung haben wir all diese Grenzen bezüglich Gewässerschutz, die ich schon erwähnt habe, aber im Geflügelbereich ist die Lage wirklich etwas anders.
Ich bitte also die Verwaltung und die Frau Bundesrätin, die Verordnung dahingehend zu ändern.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Art. 47
Antrag der Mehrheit
Aufheben
Antrag der Minderheit
(Genner, Bader Elvira, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Walter Hansjörg)
Unverändert
Art. 47
Proposition de la majorité
Abroger
Proposition de la minorité
(Genner, Bader Elvira, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Walter Hansjörg)
Unverändert
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Die Begründung zum Antrag der Minderheit Genner haben wir bereits gehört; die Debatte fand statt, sodass wir abstimmen können.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 106 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit .... 67 Stimmen
Art. 47bis
Antrag der Minderheit
(Wandfluh, Baader Caspar, Binder, Rime, Scherer Marcel, Schibli, Walter Hansjörg)
Titel
Ausfuhr Zucht- und Nutzvieh
Text
Der Bund kann für die Ausfuhr von Zucht- und Nutzvieh unter Beachtung der internationalen Verpflichtungen Beiträge ausrichten.
Art. 47bis
Proposition de la minorité
(Wandfluh, Baader Caspar, Binder, Rime, Scherer Marcel, Schibli, Walter Hansjörg)
Titre
Exportation de bétail de rente et d'élevage
Texte
La Confédération peut verser des contributions à l'exportation de bétail de rente et d'élevage dans le respect des engagements internationaux.
Wandfluh Hansruedi · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es geht bei meinem Antrag um den Ersatz von Artikel 26 des Landwirtschaftsgesetzes. Dort stand geschrieben, dass der Bund die Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte mit Beiträgen unterstützen kann. Ich habe nichts dagegen einzuwenden, wenn diese Unterstützung künftig nicht mehr gewährt wird; der Ständerat hat das so entschieden.
Notwendig ist eine Ausnahme bei den Zucht- und Nutztieren. Deshalb bringe ich diesen Antrag hier beim Kapitel Viehwirtschaft und nicht bei Artikel 26 im ersten Kapitel, wo die allgemeine Exportförderung im alten Gesetz geregelt war. Frau Bundesrätin, ich höre Ihre Stimme bereits jetzt in meinen Ohren. Sie werden mir jetzt dann gleich vorwerfen, dass die Exportunterstützung ordnungspolitisch falsch und deshalb abzulehnen sei. Ich weiss es, sie ist falsch. Sie ist in der Industrie falsch, und sie ist in der Landwirtschaft falsch. In der Industrie ist sie nicht üblich, in der Landwirtschaft hat sie Tradition. Die Exportunterstützung muss mittelfristig abgeschafft werden, schon nur um im Einklang mit den WTO-Bestimmungen zu sein. Die WTO schreibt das vor. Es sollte aber im Sinne einer kohärenten, verlässlichen Politik selbstverständlich sein, dass der Zeitpunkt für die Streichung der Beiträge mit dem koordinierten WTO-bedingten Stützungsabbau gleichgesetzt wird, das heisst konkret, dass das im Jahr 2013 vollzogen wird.
Hören wir doch auf, in vorauseilendem Gehorsam die Rolle des Musterschülers zu übernehmen. Mit der BSE-Krise in der Viehwirtschaft brach der Viehexport total zusammen. Seither wurde erfolgreiche Wiederaufbauarbeit geleistet. Ehemalige Märkte konnten zurückgewonnen werden, auch neue Märkte wurden erschlossen, ich denke beispielsweise an die Ostmärkte, an Osteuropa mit vielversprechenden Absatzmärkten. Der Marktaufbau ist aber noch nicht abgeschlossen. Wird die Exportunterstützung per sofort abgeklemmt, bedeutet dies, dass von den heute vielleicht rund 4000 Exportkühen noch rund 200 Exemplare exportiert werden können, Exemplare der Spitzenklasse im Höchstpreissegment. Die anderen Tiere, rund 3800 Tiere, bleiben auf dem Schweizer Markt, sie belasten den Milch-, sie belasten den Käse- und natürlich auch den Fleischmarkt. Der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft: "Die Viehaufzucht ist und bleibt eine wichtige Alternative zur Milchproduktion im Berggebiet." Weiter schreibt er: "Deshalb wird der Export von Zucht- und Nutztieren auch in Zukunft ein wichtiges Marktsegment für die inländische Viehwirtschaft bleiben." Nein, das wird er nicht, wenn mit der Unterstützung abrupt aufgehört wird, bevor die ausländische Konkurrenz damit aufhören muss.
Frau Bundesrätin, stehen Sie bitte zu dem, was Ihr Vorgänger in der Botschaft geschrieben hat, und geben Sie den Schweizer Bauern mit der Exportunterstützung die gleich langen Spiesse, wie sie die ausländischen Bauern noch haben. Dies kann zeitlich und betragsmässig in degressiver Art und Weise erfolgen, damit eine Schocktherapie im Jahre 2013 vermieden werden kann - ich wähle bei meinem Antrag absichtlich eine Kann-Formulierung und nicht eine Muss-Formulierung.
Für mich ist es selbstverständlich, dass der Zahlungsrahmen durch Änderung dieses Artikels nicht erhöht wird. Die Mehrbeträge in der Grössenordnung von 4 Millionen Franken sind im Viehbereich zu kompensieren, konkret: bei einer differenzierten Regelung der Raufutterbeiträge bei den Milchkühen. Dies ist auch deshalb gerechtfertigt, weil durch die Viehexportförderung insbesondere der Milch- und der Käsemarkt entlastet werden.
Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen und die Viehexporte nicht in vorauseilendem Gehorsam per sofort zu unterbinden.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit ablehnt.
Hassler Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte hier noch meine Interessenbindung offenlegen. Ich bin Präsident der Branchenorganisation Viehexport Schweiz und darum natürlich auch direkt an diesem Thema sehr interessiert.
Der Viehexport hat in der Schweiz eine grosse Tradition. Vor der BSE-Krise wurden jährlich bis zu 15 000 Stück Vieh exportiert. In den Neunzigerjahren kam der Viehexport wegen der BSE-Krise völlig zum Erliegen. Das waren ganz schwierige Zeiten für die Schweizer Viehwirtschaft. Der inländische Nutz- und Schlachtviehmarkt brach völlig ein. Nach der BSE-Krise haben wir den Viehexport zusammen mit den Bundesämtern, mit dem Bundesamt für Landwirtschaft und dem Bundesamt für Veterinärwesen, sorgfältig wiederaufgebaut - dies mit Erfolg. In den letzten Jahren konnten wiederum 4000 bis 5000 Tiere pro Jahr exportiert werden. Das Schweizer Vieh hat international wieder einen hervorragenden Namen und ist sehr gefragt.
Der Viehexport ist für die Viehwirtschaft in unserem Land von grosser Bedeutung. Er entlastet unsere inländischen Märkte: Sowohl der Zucht- und Nutzviehmarkt als auch der Schlachtviehmarkt profitieren davon. Der Export ist auch ein Puffer - je nachdem, wie sich Angebot und Nachfrage im Inland entwickeln. Auf die unterschiedliche Marktsituation im Inland kann mit dem Viehexport entsprechend reagiert werden.
Um den Viehexport weiterführen zu können, sind wir aber weiterhin auf die finanzielle Unterstützung des Bundes angewiesen. Der Bund unterstützt heute den Viehexport im Durchschnitt mit rund 1000 Franken pro Tier. Bei 4000 bis 5000 exportierten Tieren pro Jahr ergibt dies einen jährlichen finanziellen Aufwand von rund 4 bis 5 Millionen Franken. Das ist im ganzen Agrarbudget ein sehr bescheidener Betrag, das Geld ist aber auch sehr effizient eingesetzt und hat eine grosse Wirkung. Auf die finanzielle Unterstützung sind wir weiterhin angewiesen, weil die sanitarischen Anforderungen mit den dazugehörigen Kontrollen sehr hoch sind und auch der administrative Aufwand für den Viehexport ausserordentlich gross ist. Ohne Bundesbeitrag könnte der Viehexport kaum mehr weitergeführt werden, weil wir nicht mehr gleich lange Spiesse wie unsere Konkurrenzländer hätten.
Die WTO lässt vorläufig diese Exportbeiträge zu. Wir sind der klaren Meinung, dass unser Land die Viehexportbeiträge aufrechterhalten sollte, solange dies möglich ist. Eine Streichung dieser Beiträge auf 2009 drängt sich überhaupt nicht auf.
Ich bitte Sie daher, dieses für die Viehwirtschaft wichtige Instrument weiterhin zu unterstützen und der Minderheit Wandfluh zuzustimmen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Auch die SP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit ablehnt.
Büchler Jakob · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Während der BSE-Krise in den Neunzigerjahren war der Viehexport total gesperrt. Nachdem die BSE-Krise überwunden war, entwickelte sich der Viehexport dank der Exportbeiträge für Zucht- und Nutzvieh sehr erfreulich. Die in den vergangenen Jahren aufgebauten Exportmöglichkeiten und die Erfolge beim Zuchtviehexport würden mit der Abschaffung dieser Beiträge zu einem grossen Teil zunichte gemacht. Der Viehexport ist eine wichtige Alternative für das Tal- und vor allem für das Berggebiet. Es ist gerade das Berggebiet, welches die Streichung der Exportbeiträge am meisten zu spüren bekäme. Der Export von Zucht- und Nutzvieh wird in der schweizerischen Viehwirtschaft auch in Zukunft ein wichtiges Marktsegment sein. Heute können rund 4000 Stück Vieh exportiert werden; es sind dies Tiere von sehr guter Qualität. Wenn die WTO-Bedingungen dies nun einmal nicht mehr ermöglichen, können wir wieder darüber sprechen, aber ich möchte Ihnen beliebt machen, die Exportbeiträge jetzt im Sinne unserer Viehzucht und Nutzviehzucht weiterzuführen.
Zudem kann man sagen, dass dieser Beitrag den Finanzrahmen unserer Agrarpolitik nicht sprengt, denn der Minderheitsantrag brächte nur Veränderungen in einem relativ kleinen Rahmen. Wir sprengen den Finanzrahmen in diesem Sinne nicht.
Ich bitte Sie, bei Artikel 47bis die Minderheit zu unterstützen und Exportbeiträge weiterhin zu ermöglichen.
Donzé Walter · Mit-M · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion
Zum Antrag der Minderheit Wandfluh möchte ich betonen, dass eine frühzeitige Aufhebung dieser Exportbeiträge einer unter Druck geratenden Berglandwirtschaft enormen Schaden zufügen wird. Wir haben keine Not, das jetzt unverzüglich zu machen. Wir stimmen dem Konzept zu und haben uns selbstverständlich an die internationalen Regeln zu halten. Aber geben Sie besonders der Berglandwirtschaft die entsprechende Zeit, sich darauf einzurichten, und geben Sie ihr gleich lange Spiesse im internationalen Wettbewerb. Für uns ist klar, dass diese Beiträge kompensiert werden müssen.
In diesem Sinne unterstützen wir die Minderheit Wandfluh.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Sie wissen, schon im Eintretensvotum habe ich dafür plädiert, wirklich sämtliche Exportsubventionen abzuschaffen, und es ist auch kein Widerspruch gekommen. Auch die jetzige Debatte zeigt, dass es Ihnen allen klar ist, dass diese Exportsubvention auch im Bereich des Exportes von Nutzvieh zu streichen ist. Es ist eine Frage des Zeitpunktes. Und hier sind wir effektiv der Meinung, dass es jetzt eben so umgesetzt werden soll, wie wir das seit Jahren vorgesehen haben; nicht per sofort, vorgesehen ist ja, dass diese Unterstützung auf den 31. Dezember 2009 aufgehoben wird. Die Viehwirtschaft kann sich also nach wie vor darauf einstellen und diese abnehmende Unterstützung dann berücksichtigen.
Es wurde richtig gesagt, dass im Moment etwa 4000 Tiere pro Jahr exportiert werden; das ist eine stattliche Zahl, und die werden exportiert, weil vor allem die Qualität stimmt. Dass die Qualität stimmt, erreichen Sie nicht durch einen Exportbeitrag; dass die Qualität weiterhin gut ist oder noch weiter verbessert werden kann, erreichen Sie, indem Sie diese Mittel etwa für die Forschung einsetzen. Sie werden noch bei Artikel 141 einen Antrag vor sich haben, den der Bundesrat unterstützt, dass mit dem Beitrag für die Forschung das Beste gemacht werden soll, damit eben die Qualität der Viehexporte stimmt und weiter verbessert werden kann.
Exportsubventionen sind ein sehr ineffizientes marktwirtschaftliches Instrument; Herr Wandfluh sagt selber, dass es auch ordnungspolitisch falsch ist. Ja, weshalb unterstützen Sie es dann trotzdem? Sich nur auf die Tradition zu berufen ist ein falscher Ansatz. Wir sollten auch hier versuchen, die Produktion mit den besten Mitteln zu unterstützen, und das sind Direktzahlungen, Beiträge, welche die Qualität weiter verbessern, und nicht Exportsubventionen.
Ich bin überzeugt, dass Sie eben damit der Multifunktionalität der Schweiz nicht zu einer glaubwürdigeren Politik verhelfen. Mit Exportsubventionen unterstützen Sie schlussendlich den Geldtransfer vom schweizerischen Steuerzahler zum ausländischen Käufer - eine Verfälschung des Marktes, die ich nicht unterstützen kann, weder als Volkswirtschaftsdirektorin noch als Steuerzahlerin dieses Landes. Deshalb bitte ich Sie, keine weiteren Subventionstatbestände einzuführen und konsequent die Exportsubventionen abzuschaffen. Ob die Doha-Runde diese dann wirklich 2013 oder früher abschaffen wird, ist noch nicht beschlossen; auch das bildet nach wie vor Gegenstand der Verhandlungen. Dass sie aber aufgehoben werden, das ist mit Sicherheit die Zukunft.
"Gouverner, c'est prévoir" würde auch hier eben bedeuten, dass man die Strukturen mit einer vorausschauenden Politik rechtzeitig anpasst.
Ich bitte Sie daher, den Antrag der Minderheit abzulehnen.
Bigger Elmar · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, Sie wissen, dass seit über hundert Jahren Vieh exportiert wird. Der Export war immer ein Ventil in Bezug auf den Absatz in Zeiten der Höchstbestände. Aber Sie können vermutlich nicht widerlegen, dass man für jeden Franken für den Viehexport bei den Fleischpreisen nachziehen kann und dass sich diese Unterstützung auch im Nutzviehabsatz bewährt hat. Können Sie dies nicht nachvollziehen? Das hat sich in der BSE-Krise doch bestätigt.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Aber auch hier sind Direktzahlungen und Forschungsbeiträge die effizienteren Mittel als Exportsubventionen, weil, Herr Bigger, am Markt und beim Preis die Qualität entscheidet. Das hat die Schweiz hervorragend gemacht, und es wird sich auch in Zukunft weisen, dass unsere Qualitätsstiere - wir sind ja hier im Bereich der Viehzucht Europameister - die beste Garantie für einen guten Preis auch im EU-Absatzmarkt sind.
Bader Elvira · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion
Die Kommission hat den vorliegenden Minderheitsantrag mit 13 zu 6 Stimmen abgelehnt und schliesst sich bezüglich der Abschaffung der Exportbeiträge für Zucht- und Nutzvieh dem Bundesrat an.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 69 Stimmen
Dagegen .... 106 Stimmen
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Art. 48
Antrag Bigger
Abs. 1
.... werden zu 50 Prozent versteigert.
Abs. 2
.... werden zu 20 Prozent nach der Zahl der ab überwachten öffentlichen Schlachtviehmärkten ersteigerten Tiere zugeteilt. 30 Prozent werden den Schlachtbetrieben angerechnet. Davon ausgenommen ....
Abs. 3
Unverändert
Schriftliche Begründung
In Anbetracht der "AP 2007" betreffend Versteigerung des Zollkontingentes beim Fleisch und Abbau der Inlandleistung hat sich der Verdacht bestätigt, dass die Preise des Inlandfleisches in sich zusammenbrechen; dies ausser bei den Schlachtkühen und Milchkälbern, was jedoch auf den Rückgang der Produktion der umliegenden Fleischländer zurückzuführen ist.
Bei den Schafen ist dies sehr gut ersichtlich. Von nur etwa 45 Prozent Deckungsgrad des Inlandfleisches ist der Preis um etwa einen Drittel zusammengebrochen. Von dem Preis aus gesehen, hat sich die Zollkontingentversteigerung nicht bewährt. Die Folge davon ist, dass die Monopolisierung immer grösser wird. Somit werden die regionalen Schlachthof-Familienbetriebe zu stark geschwächt, und es werden keine Investitionen mehr getätigt.
Die ökologischen Aspekte wurden auch zu wenig in Betracht gezogen. Durch mehr Transportwege für Tiere wird die Gefährdung oder Auslagerung der Schlachthöfe ins Ausland die Folge sein, was besonders bei den Schafen und Hühnern zutrifft. Ebenso werden Arbeitsplätze und Investitionen in der Schweiz beeinträchtigt.
Dass die Regelung der "AP 2007" noch viele offene Fragen hat, bestätigt sich mit den Motionen von Ständerat Büttiker und Nationalrat Hansjörg Walter.
Ich bitte um Zustimmung.
Antrag Kunz
Abs. 2bis
Die Zollkontingentsanteile bei Fleisch von Tieren der Geflügelgattung werden zu 50 Prozent nach der erbrachten Schlacht- und Inlandleistung zugeteilt.
Schriftliche Begründung
Unsere Geflügelmastbetriebe sowie Verarbeitungsbetriebe kommen mit der neuen Importregelung je länger, je mehr unter Druck. Wir alle sind an einer einheimischen, tierfreundlichen Produktion interessiert. Leider werden aber die Anstrengungen dieser Branche, die Produktion mindestens zu halten, in keiner Weise honoriert, das heisst, beim heutigen Versteigerungssystem hat jeder die gleichen Rechte, gleichgültig, ob er eine Inlandleistung erbringt oder nicht. Dies gefährdet längerfristig die inländische Produktion; so hat z. B. die Migros die Trutenproduktion bereits eingestellt. So reduzierte sich z. B. die schweizerische Geflügelproduktion innert zwei Jahren um 15 Prozent gegenüber 2004, während die Importe im gleichen Zeitraum um 3,4 Prozent zunahmen. Wenn wir die einheimische Produktion und die damit verbundene Wertschöpfung nicht gefährden wollen, ist die vorgeschlagene Korrektur ein Muss. Ich bitte Sie dringend, werte Kolleginnen und Kollegen, meinem Antrag zuzustimmen.
Art. 48
Proposition Bigger
Al. 1
.... aux enchères à raison de 50 pour cent.
Al. 2
.... sont attribuées à raison de 20 pour cent d'après le nombre d'animaux acquis aux enchères sur des marchés publics surveillés de bétail de boucherie. 30 pour cent sont imputés aux abattoirs. Ces dispositions ne s'appliquent pas ....
Al. 3
Inchangé
Proposition Kunz
Al. 2bis
Les parts de contingent tarifaire pour la viande d'animaux de l'espèce volaille sont attribuées à raison de 50 pour cent en fonction de la prestation d'abattage et de celle fournie en faveur de la production suisse.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich bitte Sie, den Antrag Bigger abzulehnen. Er will mit einer Änderung von Artikel 48 die Zollkontingente neu regeln. Dieser Antrag würde einen Rückfall in die alte Ordnung bedeuten, und das kann ich natürlich nicht unterstützen. Wir haben bei der Fleischversteigerung ja schon gestern über gewisse Grundsätze geredet, und es werden hier immer wieder falsche Thesen aufgestellt, die so einfach nicht stimmen.
Wir haben mit der Evaluation dieser Fleischimportversteigerung festgestellt, dass kein negativer Einfluss auf die Produzentenpreise feststellbar ist. Wir haben beim Rindvieh seit der Einführung der Versteigerung sogar steigende Produzentenpreise. Wir haben tendenziell, auch das eine Erfahrung, tiefere Margen für die Verarbeitung und den Handel. Bauern haben vor diesem System immer bemängelt, dass die Preissenkung der Agrarprodukte nicht an die Konsumenten weitergegeben wird. Ich frage Sie, weshalb man jetzt ein wirksames Instrument gegen die Preisschere wieder preisgeben will. Die Versteigerung - auch das können wir klar nachweisen - hat den Kreis der Importeure erweitert. Es ist somit also ein wettbewerbs- und KMU-freundliches Instrument. Auch hier sollte man jetzt nicht rückwärtsgerichtet wieder ein Importsystem mit Oligopolen und vertikalen Bindungen innerhalb der Branche installieren. Nur dank den Versteigerungsmassnahmen hat der Bund zwar Einnahmen erhalten, aber tatsächlich fast 50 Millionen Franken wieder in die Branche zurückfliessen lassen durch die BSE-bedingten Entsorgungskosten von tierischen Nebenprodukten, die damit finanziert werden. Wir haben auch 100 Millionen Franken im Bereiche der Entlastungsprogramme verwenden können - damit die Agrarwirtschaft unter den Entlastungsprogrammen nicht leidet. Insofern ist das eben auch ein Grund, um hier beim jetzigen System zu bleiben.
Der Antrag Bigger ist meines Erachtens auch nicht ganz klar formuliert. Auf welche Weise wollen Sie denn 20 Prozent des Geflügel-, Schweine-, Pferde- und Ziegenfleisches verteilen? Eine Antwort auf diese Frage bleiben Sie uns mit Ihrem Antrag schuldig. Ein weiterer Grund, der uns dazu führt, Ihren Antrag abzulehnen, ist eben auch, dass seine Umsetzung einen extremen administrativen Mehraufwand beim Vollzug zur Folge hätte, und mit dem Versteigerungssystem haben wir gerade hier vom Aufwand her positive Erfahrungen gemacht.
Der Antrag Bigger geht ja eigentlich in die gleiche Richtung wie der Antrag Kunz. Der Antrag Kunz hat einfach vor allem noch die Geflügelhaltung im Visier. Auch hier ist die Wirtschaftlichkeit der Trutenproduktion ja nicht ein Effekt, der direkt im Zusammenhang mit der Versteigerung der Zollkontingente steht. Die SEG-Poulets AG, heute die Bell AG, hat bereits 1999 unter dem damals geltenden Inlandleistungssystem die Trutenproduktion eingestellt. Auch die Schwierigkeiten im Jahr 2006 auf dem Geflügelmarkt, auf die Sie hinweisen, sind nicht eine Folge des Versteigerungssystems, sondern sind natürlich auf die Geflügelgrippe zurückzuführen, die einen erheblichen Rückgang des Konsums zur Folge hatte. Vorher, in der Periode 2001 bis 2004, hatte die inländische Geflügelfleischproduktion jährlich 1 bis gegen 8 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahr zugenommen. Auch das ist deshalb ein anderer Effekt als von diesem Import- und diesem Versteigerungssystem.
Mit den vom Bundesrat beschlossenen Schwellenpreissenkungen für Futtermittel um 3 Franken je 100 Kilo im Jahr 2005 und jetzt 2007 haben wir ja insbesondere auch die Wertschöpfungskette Geflügelfleisch entlastet. Eine weitere Senkung um 4 Franken je 100 Kilo, das wissen Sie, sieht der Bundesrat auf den 1. Juli 2009 vor. Das sind Hilfen, die dem Geflügelbereich Nutzen und Wertschöpfung bringen.
Bigger Elmar · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, mir tut es leid, dass Sie nicht mit den richtigen Zahlen beschickt worden sind. Es hat sich bestätigt, und das können Sie bitte nach .... (Zwischenruf der Präsidentin: Jetzt muss ich die Frage haben!)
Es wird hiermit nicht einmal die Inlandleistung berücksichtigt, das ist ja unser Ziel. Wenn wir beim inländischen Schaffleisch nur einen Deckungsgrad von 45 Prozent haben und der Preis um 2 Franken gesunken ist, können Sie doch bestimmt nicht mit Überzeugung sagen, es habe sich gelohnt, diese Versteigerung einzuführen. Ich bitte darum, dass Ihnen das Bundesamt die richtigen Zahlen zukommen lässt.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Herr Bigger, ich glaube, dass ich die richtigen Zahlen habe. Im Bereich des Geflügels haben wir mit Sicherheit beim Importpreisindex eine stabile Situation. Aber es ist so, dass im Rindfleisch-, im Schweinefleisch- und im Lammfleischbereich der Importpreisindex seit 2004, seit der Einführung der Versteigerung, klar gestiegen ist. Sie können die Zahlen gerne einsehen, wir können hier transparente Angaben machen.
Ich verlasse mich gerne auf die Fakten und auf die vorliegenden Statistiken der gesamtschweizerischen Produktion und der Versteigerung, die wir ja direkt kontrollieren.
Beck Serge · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Madame la conseillère fédérale, est-ce que vous êtes consciente que l'analyse que vous faites de l'évolution de la filière carnée est judicieuse au plan macroéconomique mais que par contre, au plan microéconomique, elle n'est pas du tout valable, en raison des mesures législatives, vu que la filière carnée est concentrée entre très peu de grands distributeurs?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich sage es nochmals: Ein Ziel der Versteigerung - und das haben wir erreicht - war, dass wir die Zahl der Bewerber am Markt erhöhen können, die Zahl der möglichen Importeure. Das hat funktioniert. Wir haben heute mehr Wettbewerb. Das ist ein positiver Effekt dieses Versteigerungsmodells. Logisch, es ist jetzt transparenter. Die Renten, die bisher verdient wurden, sind jetzt offensichtlich geworden, und das passt nicht allen. Ich habe schon gestern ausgeführt, dass dieses System für uns ein Übergangssystem ist und dass makroökonomisch am Schluss das Einzahlsystem mit Sicherheit das noch transparentere und gerechtere ist. Aber das können wir im Moment nicht umsetzen. Hier ist es entscheidend, dass wir uns mit der WTO koordinieren.
Kunz Josef · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, Sie haben jetzt das Versteigerungssystem hoch gepriesen, wie es keine negativen Auswirkungen auf den Inlandmarkt habe. Wie erklären Sie sich, dass im Geflügelbereich die Inlandproduktion innert zweier Jahre um 15 Prozent zurückging, während die Importe im gleichen Zeitraum um 4 Prozent gestiegen sind?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich habe in meinen Ausführungen, Herr Kunz, bereits darauf hingewiesen, dass die Produktion angestiegen ist, aber dann kam die Vogelgrippe, die zu einem massiven Rückgang des Konsums geführt hat. Auch diese Zahlen liegen uns vor. Ich kann Ihnen gerne den Konsumrückgang belegen. Ich kann Ihnen gerne auch die Zahlen für die inländische Geflügelfleischproduktion der Jahre 2001 bis 2004, mit den entsprechenden Zunahmen, vorlegen; das sind Fakten. Der Konsum spielt in diesem Bereich eine entscheidende Rolle für die Produktion; das ist die Logik des Marktes.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Bigger .... 61 Stimmen
Dagegen .... 114 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag Kunz .... 51 Stimmen
Dagegen .... 114 Stimmen
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Art. 51bis
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Fässler, Berberat, Favre, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Hämmerle, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Pelli)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 51bis
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Fässler, Berberat, Favre, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Hämmerle, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Pelli)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Auch die Beiträge für die Schafwollverwertung haben eine längere Geschichte. Einmal, bei der "AP 2002", waren Sie in diesem Saal mutig und haben "Nein, das wollen wir nicht mehr" gesagt. Bei der nächsten Revision, der "AP 2007", haben wir sie wieder eingeführt, und jetzt geht es wieder um die Diskussion, ob wir die Schafwollverwertung weiterhin unterstützen wollen.
Der Bundesrat schlägt vor, diese per 31. Dezember 2009 aufzuheben. Ich möchte Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen, diese Massnahme aufzuheben und deshalb hier die gesetzliche Grundlage zu streichen. Es geht nicht um die Schafe, es geht um die Verwertung der Wolle, die diese Schafe produzieren! Schafe, wenn sie von einem Bauern gehalten werden, der sonst noch etwas macht, berechtigen genauso zu RGVE-Beiträgen wie Kühe, Ziegen und andere Raufutterverzehrer. Je nachdem, wo diese Schafe leben - und die sind ja eher in der Höhe anzutreffen -, berechtigen sie auch dazu, TEP- und Sömmerungsbeiträge zu bekommen wie bei allen anderen Raufutterverzehrern. Wir haben also in der letzten Zeit dafür gesorgt, dass auch für Schafe als Raufutterverzehrer Beiträge ausgerichtet werden.
Was wir aber nicht mehr wollen, ist die Unterstützung der Verwertung eines Produktes, das niemand will und das keine Wertschöpfung generiert. Wir haben nirgends bei dieser Verwertung der Schafwolle echte Wertschöpfung - nein: Wir finanzieren jene Organisationen, die diese Wolle einfach einsammeln, exportieren und dann beispielsweise nach Belgien transportieren und dann dort irgendwie verschwinden lassen. Das kostet uns nicht allzu viel, das ist zwar richtig, es geht lediglich um einen Betrag von 600 000 Franken. Ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass wir zum Teil schon Beiträge gestrichen haben - im Bereich der Kultur beispielsweise -, die noch eine Null weniger hatten. Selbst wenn es also keinen grossen Betrag ausmacht, ist es sinnlos, ein Produkt weiterhin zu unterstützen, das keinen Wert mehr hat. Unterstützen wir die Schafe, aber nicht die Verwertung der Wolle; schneiden wir diesen alten Zopf, diesen alten Schafwollzopf, im wahrsten Sinne des Wortes ab.
Stimmen Sie meinem Minderheitsantrag und damit der Fassung des Ständerates und des Bundesrates zu. Sie schaden nicht den Schafen, sondern nützen, wenn auch in ganz kleinem Masse, dem Bundeshaushalt.
Pelli Fulvio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Zwischen dem politischen Wunsch, die Verwertung der Schafwolle zu fördern, und der Realität des Marktes gibt es einen Graben. Mit der "AP 2007" hat das Parlament beschlossen, entgegen dem Bundesrat und trotz der Einführung von Direktzahlungen für die Schafhaltung, das archaische System der Verwertungsbeiträge wieder einzuführen. Es wurden deshalb pro Jahr etwa 600 000 Franken Subventionen an Selbsthilfeorganisationen der Schafhalter- und Wollvertreter bezahlt.
Volkswirtschaftlich sind diese Subventionen ein Unsinn, weil sich der Marktwert der Schweizer Schafwolle kaum erhöhen kann. Ein Mehrwert ist tatsächlich nicht entstanden, und von einer Verbesserung der Verwertung der Schafwolle kann man nicht sprechen. Was wir tun, wenn wir Artikel 51bis weiterhin in Kraft lassen, ist ganz einfach entweder Imagepflege oder Heimatschutz: Es sind beides Ziele, die nicht durch das Landwirtschaftsgesetz zu erreichen sind.
Ich bitte Sie deshalb, dem Bundesrat zu folgen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützen wird. Die grüne Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit unterstützen wird.
Bigger Elmar · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche für die SVP-Fraktion zu Artikel 51bis. Ich möchte natürlich auch offenlegen, dass ich Präsident der Schafzuchtgenossenschaft Vilters - mit sieben Mitgliedern - bin. Ich möchte das offengelegt haben, Herr Hämmerle.
Die Schafwolle ist ein immer wieder nachwachsender Rohstoff, der etwa 800 Tonnen pro Jahr ausmacht. Die Wolle hat vor vielen Jahren in der Schafhaltung eine grosse Bedeutung gespielt, der Ertrag der Wolle eines Schafes war ein Fünftel der Einnahmen. Immer schon wurde die Wolle als gesundes und hochstehendes Produkt erkannt. Leider werden jetzt immer mehr synthetische Produkte in der Textilbranche verwendet. Somit erreicht die Schweizer Schafwolle auf dem Weltmarkt einen nicht kostendeckenden Preis und kann ohne Stützung im Handel nicht mehr bestehen. Die Schafwolle ist leider nicht ganz pflegeleicht. Sie muss geschoren, sortiert und gewaschen werden und hat bis zur Verwertung noch weitere Wege hinter sich zu bringen.
Nur mit der Stützung des Staates können wir bewirken, dass der gute nachwachsende Rohstoff Wolle auf dem Markt noch Anschluss findet. Auch wäre es ökologisch nicht tragbar, dass ein so guter Rohstoff für Textilien, Isolation usw. entsorgt werden müsste und somit über die Entsorgung die Umwelt belastet würde. Ich kann nicht verstehen, dass gerade die, die die Ökologie so hochhalten, hier dagegen sind. Zur Sicherung der Schafwolle würde es ja einen Stützungsbeitrag von rund 1,2 Millionen Franken brauchen. Dass der Betrag kleiner ist, wird für die Verwertung eine Herausforderung sein.
Ich bitte Sie jedoch im Namen der SVP-Fraktion, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Auch bei der Schafwolle dreht sich die Diskussion seit Jahren im Kreis. 2002 hat das Parlament beschlossen, diese Beiträge für die Verwertung abzuschaffen. Im Rahmen der "AP 2007" hat es dann die Fortführung der Unterstützung beschlossen, und seither fliessen jährlich rund 600 000 Franken für das Einsammeln, das Sortieren, das Pressen, die Lagerung und die Vermarktung der inländischen Wolle, plus jährlich 200 000 Franken für innovative Projekte zur Verwertung der Wolle im Inland.
Der Bundesrat möchte diese finanzielle Unterstützung der Verwertung nun wirklich konsequent aufgeben. Er will jedoch die Unterstützung innovativer Projekte beibehalten. Es gibt Verwertungsmöglichkeiten für Schafwolle, die sinnvoll sind, die innovativ sind. Da ist es weiterhin möglich, Bundesbeiträge zu erhalten. Der ganze Rest aber ist von der Wertschöpfung her effektiv sinnlos: Es ist eben auch ein weiteres Marktstützungselement, das anderen Produktionszweigen fehlt, das wenig effizient ist und das wir deshalb abschaffen wollen. Wir haben die Unterstützungen für die Schafhalter mit dieser Vorlage gewaltig erhöht, und zwar, indem sie die RGVE- und TEP-Beiträge erhalten; sie erhalten frankenmässig viel mehr als bisher. Deshalb meinen wir: Die Streichung der Wollverwertungsbeiträge von 600 000 Franken ist eine kleine Kompensation, ein kleiner Beitrag, der angesichts der massiv erhöhten Tierbeiträge nicht ins Gewicht fällt. Wir sollten diese Unterstützung der Wollverwertung beendigen und dabei bleiben, dass wie in anderen Bereichen Innovationen belohnt werden. Das gibt Wertschöpfung, das ist eine sinnvolle Finanzierung, die in Zukunft erhalten bleiben soll.
Ich bitte Sie daher, dem Bundesrat und der Minderheit zu folgen und Artikel 51bis aufzuheben.
Bader Elvira · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion
Ausschlaggebend für die Kommissionsmehrheit, an der Schafwollverwertung festzuhalten, waren folgende Gründe: Die Verwertung der Schafwolle ist heute ein defizitäres Geschäft. Man kann jedoch die Produktion von Schafwolle nicht einfach aufgeben, weil sie als Nebenprodukt bei der Schafhaltung anfällt. Die Kommission ist sich einig, dass die Schafhaltung in der Schweiz nicht verschwinden würde, wenn die Beiträge nicht mehr entrichtet würden. Einerseits aus Imagegründen und anderseits wegen der Ökologie ist es aber sinnvoll, die Verwertung weiterhin zu unterstützen. Die Schafwolle landet sonst in der Kehrichtverbrennungsanlage, oder sie wird auf dem Feld liegengelassen. Um die Finanzierung budgetneutral zu gestalten, will die Kommissionsmehrheit die Mittel aus den RGVE-Beiträgen für die Schafe entnehmen.
Die Kommission beantragt Ihnen, der Mehrheit zu folgen, und das in einem Verhältnis von 11 zu 10 Stimmen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 90 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit .... 77 Stimmen
Art. 53
Antrag der Minderheit
(Binder, Bader Elvira, Germanier, Rime, Schibli, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zemp)
Titel
Förderung der Arbeitsteilung in der Viehwirtschaft
Text
Der Bund kann die Arbeitsteilung zwischen Produzentinnen und Produzenten ausserhalb des Berggebietes und Produzentinnen und Produzenten im Berggebiet bei der Rindviehproduktion mit geeigneten Massnahmen fördern.
Art. 53
Proposition de la minorité
(Binder, Bader Elvira, Germanier, Rime, Schibli, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zemp)
Titre
Promotion de la répartition des tâches dans la production animale
Texte
La Confédération peut promouvoir par des mesures adéquates la répartition des tâches dans la production de bétail bovin entre les producteurs dont l'exploitation n'est pas située dans une région de montagne et ceux d'une région de montagne.
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
In diesem neuen Artikel 53 geht es um die Aufgabenteilung der Berg- und Talbauern im Bereich der Viehwirtschaft. Wir hatten bis heute ein System, von dem ich sagen muss - weil ich selber auch erlebte, dass es eine gute Wirkung hatte -, dass es ein anerkanntes System war. Es ging dabei um die Aufzucht von Jungvieh der Talbauern im Berggebiet. Wenn wir unsere jungen Tiere über einen Aufzuchtvertrag ins Berggebiet gaben oder wenn wir allenfalls den Bergbauern Tiere aus dem Berggebiet abkauften, wurde ein Zusatzkontingent von 2000 Kilogramm Milch gewährt, allerdings nur, wenn die Tiere auch die Kriterien, die Bedingungen erfüllten, die zugrunde gelegt wurden. Also: Milchkontingent mit dem Tier. Das gab natürlich einen gewissen Anreiz für die Talbauern, ihre Jungtiere ins Berggebiet zu geben. Auf der anderen Seite ein anderes Instrument: Wenn im Talgebiet Milchkontingente aus dem Berggebiet gekauft wurden, musste die Aufzucht vertraglich eigentlich ins Berggebiet verlegt werden.
Wie gesagt, war die Wirkung eine sehr gute. Sie war auch sehr wirtschaftlich für uns Talbauern, und - das sei nicht vergessen - sie förderte natürlich auch das Verständnis zwischen Berg- und Tallandwirtschaft. Heute stelle ich fest, dass diese Zusammenarbeit aufgrund verschiedener Rahmenbedingungen - einerseits Agrarpolitik, andererseits Einführung der LSVA, was massiv höhere Transportkosten zur Folge hat - je länger, je mehr leidet oder zum Teil auch gefährdet wird. Mit der Aufhebung der Milchkontingentierung auf 2009 fallen diese beiden erfolgreichen Massnahmen nun weg. Es ist in dieser Vorlage des Bundesrates auch kein Ersatz dafür vorgesehen. Aber auch im privatrechtlichen Milchmengenmanagement konnten keine ähnlichen Voraussetzungen mehr geschaffen werden. Was heisst das für die Zukunft? Ich bin überzeugt, dass die Zusammenarbeit respektive die Arbeitsteilung, die wie gesagt schon einer gewissen Gefahr ausgesetzt ist, noch schlechter würde.
Die Extensivierung der Landwirtschaft, aber auch der Strukturwandel haben dazu geführt, dass die Talbauern ihre Aufzuchttiere zunehmend in spezialisierten Aufzuchtbetrieben im Talgebiet aufziehen und dass damit dem Bergbauern eigentlich etwas entgeht. Ich bin auch überzeugt, dass die Gesundheit der Taltiere, wenn sie im Berggebiet aufgezogen werden, massiv besser ist. Ich kann das aus eigener Erfahrung sagen, ich habe lange Jahre mit Bergbauern im Kanton Graubünden solche Verträge abgeschlossen und wurde immer hervorragend und bestens bedient.
Was kann nun heute der Anreiz sein für einen Talbauern, seine Jungtiere ins Berggebiet zu geben? Wirtschaftlich gibt es wahrscheinlich keinen mehr. Ich halte das gute Verhältnis zwischen Berg und Tal für ein existenzielles Kriterium; die Schweizer Landwirtschaft braucht es, damit es keine Trennung von Berg- und Talbauern gibt und damit diese auch nicht gefördert wird.
Wir schlagen Ihnen hier eine Lösung vor, eine Kann-Formulierung: Die Idee wäre, dass man für ein Tier, das aus dem Berggebiet zugekauft wird oder mit einem Aufzuchtvertrag ins Berggebiet und dann zurück in den Talbetrieb geht, den RGVE-Beitrag um etwa 200 Franken für ein Jahr erhöht; dies nicht jährlich, sondern nur für das Jahr, in dem das Tier gekauft wird. Zu kompensieren wäre das bei den allgemeinen RGVE-Beiträgen; es würde also nicht mehr kosten, den Kostenrahmen nicht erhöhen.
Ich gebe ehrlich zu, dass ich die Wirkung dieser Massnahme nicht voraussagen kann. Aber die Erfahrung der nächsten vier Jahre soll zeigen, was das Instrument taugt; eine allfällige Korrektur könnte in einem nächsten Schritt gemacht werden.
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zugunsten des Verständnisses zwischen Berg und Tal zuzustimmen.
Pelli Fulvio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Erlauben Sie mir zuerst eine Bemerkung formeller Natur: Die Minderheit schlägt eine zusätzliche Aufgabe des Bundes und deshalb auch zusätzliche Ausgaben vor. Sollte der Rat dem Antrag zustimmen, dann sollte auch hier eine Abstimmung über die Ausgabenbremse stattfinden.
Inhaltlich ist der Antrag der Minderheit abzulehnen:
Erstens weil es nicht klar ist, was mit dem Wort "Arbeitsteilung" gemeint ist. Der Antrag scheint weniger ein Gesetzesartikel zu sein als der Wunsch, dass die Produzenten im Berggebiet und jene ausserhalb des Berggebiets die Rindviehproduktion unter sich aufteilen.
Zweitens weil die "AP 2011" schon eine Stärkung der Unterstützung der Viehproduzenten in den Bergregionen vorsieht.
Drittens weil es nicht sehr klar ist, welche Massnahmen gemeint sind - wahrscheinlich Anreize für die Talbauern, vermutlich in Geldform, damit sie mit den Bergbauern ins Geschäft kommen, das heisst Vieh ins Berggebiet schicken, also eine Art staatliche Förderung der bäuerlichen Solidarität.
Viertens weil die gewünschten Massnahmen nicht finanziert sind und deshalb den Budgetrahmen erhöhen würden, was die FDP-Fraktion nicht wünscht.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der FDP-Fraktion, den Antrag der Minderheit abzulehnen.
Hassler Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit der Aufhebung der Milchkontingentierung im Jahre 2009 fallen die Zusatzkontingente auch dahin. Das Milchzusatzkontingent beträgt bekanntlich 2000 Kilogramm. Diese Zusatzkontingente erhalten die Landwirte im Talgebiet für jedes Tier, das sie aus dem Berggebiet zukaufen oder ins Berggebiet zur Aufzucht geben. Heute ist es so, dass knapp 20 000 Tiere jedes Jahr ein Milchzusatzkontingent auslösen.
Die Vergabe der Aufzucht ins Berggebiet ist sehr sinnvoll. Die Aufzucht im Berggebiet ist vor allem standortgerecht. Im Berggebiet haben wir sehr viele extensive Flächen, die durch das Jungvieh optimal genutzt werden können. Durch die Aufzucht im Berggebiet ist auch eine bessere Bestossung der Alpen gewährleistet, und eine ausreichende Bestossung der Alpen ist von grosser Bedeutung, um die Nutzung und Pflege der Alpweiden sicherzustellen und die Vergandung dieser Alpweiden zu verhindern. Die Zusatzkontingente haben den Talbauern auch den erforderlichen Anreiz gegeben, ihre Jungtiere ins Berggebiet zur Aufzucht zu geben, und mit der Streichung dieser Zusatzkontingente fehlen nun diese Anreize.
Es besteht die Gefahr, dass die Aufzuchttiere in Zukunft vermehrt im Talgebiet selber verbleiben. Es ist denkbar - und es wird zum Teil jetzt bereits praktiziert -, dass sich Talbetriebe auf die Aufzucht konzentrieren und so zu einer echten Konkurrenz für die Bergbetriebe werden. Die Tendenz, dass weniger Aufzuchttiere ins Berggebiet kommen, ist heute bereits klar ersichtlich. Stark zu dieser Entwicklung tragen auch die steigenden Transportkosten bei. Mit der stetig ansteigenden LSVA-Belastung steigen auch die Transportkosten für das Vieh. Die Verschiebung von Tieren ins Berggebiet und ins Alpungsgebiet wird für die Landwirtschaft zu einem ernsthaften Kostenproblem.
Es braucht aus all diesen Gründen auch in Zukunft eine Unterstützung der Arbeitsteilung im Rindviehbereich zwischen Berg- und Talbetrieben durch den Bund. Dies könnte zum Beispiel über einen erhöhten Raufutterbeitrag für Tiere, die im Berggebiet aufgezogen werden, erfolgen. Der Beitrag könnte analog den heutigen Bestimmungen über die Zusatzkontingente ausgerichtet werden. Ich könnte mir vorstellen, einen zusätzlichen Raufutterbeitrag von 200 oder 300 Franken an den Talbauern für die Tiere auszurichten, die er im Berggebiet aufziehen lässt. Nebst diesen wirtschaftlichen Argumenten für die Weiterführung dieser Unterstützung der Arbeitsteilung zwischen Berg und Tal trägt eben diese Arbeitsteilung, die eigentlich eine Zusammenarbeit ist, sehr viel zum gegenseitigen Verständnis und zum Zusammenhalt in der Landwirtschaft bei, besonders zwischen der Berg- und der Tallandwirtschaft.
Ich bitte Sie daher, den Antrag der Minderheit Binder zu unterstützen.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Ich habe hier als Schreinermeister und Unternehmer keine persönlichen Interessen zu vertreten, aber ich spreche als Vertreter einer Region, in der die Berglandwirtschaft bis heute in einem gewissen Ausmass von dieser Arbeitsteilung profitiert hat.
Es liegt in der Natur der Vielfalt der schweizerischen Landwirtschaft, dass in dieser Debatte von den Direktbetroffenen sehr unterschiedliche Positionen und Anliegen dargelegt wurden; das haben wir in den letzten fünf bis sechs Stunden Debatte von gestern und heute hautnah erlebt. In einem Punkt war sich aber die schweizerische Landwirtschaft bis heute immer einig, und ich gehe aufgrund des Antrages der Minderheit Binder davon aus, dass das auch in Zukunft so sein wird: In einem gewissen Ausmass hat stets eine Solidarität der Talbauern mit den Bergbauern bestanden, und diese soll auch weiterhin bestehen.
Wenn sich nun die Bergbauern im Zusammenhang mit der Aufhebung der Milchkontingentierung Sorgen machen, sollten wir diese Sorgen auch ernst nehmen; denn ökonomisch gesehen sind die Bergbauern die Verlierer bei der Aufhebung der Milchkontingentierung. Herr Pelli, Sie haben hier vorhin einen Überlegungsfehler gemacht. Sie sagten, es bestünden keine Rechtsgrundlagen. Die Arbeitsteilung zwischen Berg und Tal findet seit fünfzig, sechzig Jahren statt, und dazu haben wir auch rechtliche Grundlagen. Nur, mit dem Hinfall der Milchkontingentierung kann man das bisherige System nicht weiterführen. Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen, vor allem auch, weil die Kommissionsminderheit ja eine Kann-Formulierung beantragt. Ich bin überzeugt, Frau Bundesrätin: Sie werden mit Ihren Experten im Bundesamt für Landwirtschaft hier eine Lösung finden, die einen gewissen Übergang, die die heute bestehende Solidarität zwischen Berg- und Talbauern auch in Zukunft gewährleistet.
Es kommt dazu - deshalb bin ich eigentlich überrascht, dass weder Grüne noch SP-Leute diesen Minderheitsantrag unterschrieben haben -, dass die Viehzucht im Berggebiet im Vergleich zur Milchwirtschaft in Bezug auf die Auswirkungen ökologischer ist. Sie ist weniger intensiv, und deshalb macht diese Förderung der Arbeitsteilung auch aus ökologischen Überlegungen Sinn.
Die CVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit.
Hämmerle Andrea · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Was Herr Hassler und jetzt auch Herr Lustenberger und andere gesagt haben, ist völlig richtig. Selbstverständlich ist das Berggebiet geeignet für die Aufzucht, selbstverständlich sind die Alpen geeignet für die Beweidung durch Jungtiere; das alles ist überhaupt nicht zu bestreiten. Auch dass die Gesundheit der Tiere im Berggebiet besser ist als im Talgebiet, freut mich ausserordentlich, Herr Binder: Das zeigt ja, dass die extensive Tierhaltung nicht so ganz daneben ist, wie wir das heute vorhin ein paarmal gehört haben - alles wunderbar und bestens.
Nur lautet jetzt die Frage: Wie können und sollen wir eine Massnahme, die ausschliesslich durch die Milchkontingentierung begründet war und mit dem System der Milchkontingentierung zusammenhängt, übertragen? Da bin ich der Meinung, dass dieser vorgeschlagene neue Artikel 53 dafür nicht geeignet ist. Warum ist er nicht geeignet? Es ist eine Blackbox! Wir wissen gar nicht, welche Massnahmen der Bund ergreifen soll oder kann; wir haben keine Ahnung, welche Kosten entstehen sollen oder würden, und wir wissen nicht, wie und durch wen diese Kosten finanziert werden. Es kommt jetzt immer das Gleiche: Für jede Massnahme, die jetzt vorgeschlagen wird, sollen immer die Raufutterbeiträge herhalten. Am Schluss haben wir dann diese Raufutterbeiträge irgendwann mal aufgebraucht und staunen darüber, dass die wichtigste Massnahme der "AP 2007" jetzt dann einfach auf null reduziert worden ist.
Noch ein letztes Wort; ich sehe es ähnlich wie Herr Pelli: Es ist schon relativ komisch, wenn wir jetzt die Solidarität oder das Verständnis zwischen Berg- und Talgebiet sozusagen vonseiten des Bundes vorschreiben sollten und auch noch abgelten müssten. Die Solidarität und das Verständnis zwischen Berg- und Talgebiet sind mir äusserst wichtig. Aber ich glaube nicht, dass es die geeignete Massnahme ist, so etwas per Gesetzesartikel vorzuschreiben und noch abgelten zu lassen.
Ich bitte Sie, den Pfad der Tugend jetzt einmal zu beschreiten und den Antrag der Minderheit Binder abzulehnen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich danke für die Diskussion zu Artikel 53 und empfehle natürlich auch, der Mehrheit zu folgen und damit gemäss Bundesrat hier auf die Implementierung einer neuen Förderabgabe zu verzichten. Es ist so: Sie schaffen hiermit einen neuen Subventionstatbestand, ohne mir sagen zu können, was das kostet, wie Sie das umsetzen wollen, ohne auch nur im Geringsten zu definieren, wie der Bund das fördern soll. Es wurde richtig gesagt: Bisher haben wir die Arbeitsteilung gefördert, weil das aufgrund der Milchkontingentierung nötig war. Damals wurde zu Recht befürchtet, dass die Talgebiete ihre Zucht- und Nutztiere selber aufziehen und die Tiere nicht mehr aus dem Berggebiet zukaufen. Deshalb hat man damals dieses Zusatzkontingent Milch für aus dem Berggebiet zugekaufte Tiere eingeführt. Jetzt wissen wir aber, dass diese Milchkontingentierung aufgehoben wird. Somit ist auch diese Massnahme überflüssig.
Der Bundesrat hat mit der "AP 2011" eine ganze Reihe von Massnahmen, die gerade das Berggebiet unterstützen sollen, vorgeschlagen. Ich hoffe, dass Sie diese annehmen. Deshalb braucht es keine zusätzlichen Massnahmen, die darüber hinausgehen. Ich möchte daran erinnern, dass wir allein die TEP-Beiträge, also für die Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen, von 70 auf 360 Millionen Franken pro Jahr erhöhen. Das wird auch im Entlebuch wirken. Das Geld haben Sie dann, Herr Lustenberger. Das ist viel entscheidender als eine Kann-Bestimmung, die Sie nicht näher definieren können. Herr Hassler, für das Bündnerland ist Folgendes entscheidend: Die Sömmerungsbeiträge werden um 10 auf 100 Millionen Franken pro Jahr erhöht. Das hilft Ihnen und Ihren Kollegen. Das ist auch ein Marktvorteil, den Sie ausspielen können. Ich kann weiter nochmals in Erinnerung rufen, dass das Berggebiet von flankierenden Massnahmen profitieren kann. Ich erinnere an den Herkunftsschutz, der ganz entscheidend ist, an Absatzförderungen und Investitionsbeihilfen wie auch an Infrastrukturbeiträge im Berggebiet, die ganz gezielt diese Neugestaltung unterstützen, dieses Wegfallen des Anreizes Zusatzkontingent ersetzen.
Ich konnte mich auch anlässlich der Grünen Woche in Berlin persönlich davon überzeugen, dass die erfolgreiche Einführung etwa des Bündner Bergkäses greift und man mit dem Label "Piz Bever" auf dem deutschen Markt bereits kräftige Zuwachsraten verzeichnet - und auch hier sehr oft mit einer Zusammenarbeit mit dem Talgebiet.
Solidarität können wir nicht mit dem Gesetz vorschreiben. Wir können sie nicht vom Staat her vorschreiben, sondern sie ist Sache der Bauern selber. Ich bin überzeugt: Mit den Kostenvorteilen, mit den Qualitätsvorteilen des Berggebiets, die Sie zu Recht angepriesen haben, erreichen Sie das, weil es schlussendlich auch vom Produkt her stimmt. Deshalb bin ich überzeugt: Die staatliche Förderung, die Sie hier wollen, ist ein Fass ohne Boden, sie bringt nichts. Es ist viel gescheiter, die Bergbauern effektiv mit den TEP-Beiträgen, mit den Sömmerungsbeiträgen zu unterstützen: Diese sind gezielt, verhelfen ihnen zu komparativen Vorteilen und fördern auch die Zusammenarbeit mit dem Talgebiet.
Ich bitte Sie daher, den Antrag der Minderheit abzulehnen.
Bader Elvira · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion
Die Minderheit möchte zur Stärkung der Landwirtschaft im Berggebiet flankierende Massnahmen zur Aufhebung der Milchkontingentierung treffen. Mit der Einführung von Artikel 53 soll die gesetzliche Basis für eine solche Massnahme gelegt werden, weil mit der Aufhebung der Milchkontingentierung das Problem, dass die Alpen zu wenig bestossen werden, und das Problem, dass zu wenig Jungtiere im Berggebiet gehalten werden, nicht behoben werden. Die Minderheit sieht beispielsweise folgende Möglichkeit vor, wie der Artikel auf Verordnungsstufe umgesetzt werden könnte: Dem Talbetrieb, der ein Aufzuchttier aus dem Berggebiet zukauft, könnte im ersten Jahr ein zusätzlicher Beitrag für Raufutterverzehr ausgerichtet werden. Dieser würde etwa 200 Franken betragen; das entspräche der Unterstützung, wie wir sie mit der Zusatzkontingentierung haben. Diese Massnahme würde etwa 4 Millionen Franken kosten.
Die Mehrheit der Kommission ist gegen die Einführung dieser neuen Bestimmung; die Kommission hat den Antrag mit 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die geplante Mittelaufstockung bei den TEP-Beiträgen und den Sömmerungsbeiträgen von insgesamt 80 Millionen Franken ausreicht, um die negativen Konsequenzen der Aufhebung der Milchkontingentierung für das Berggebiet aufzufangen. Direktzahlungen helfen den Bauern nach Meinung der Mehrheit mehr; wenn sie also das Geld direkt erhalten und nicht erst über den Umweg der Talbauern.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen also, diesen Antrag abzulehnen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 85 Stimmen
Dagegen .... 98 Stimmen
Art. 54
(Siehe auch Art. 187c Abs. 3 und 4)
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Schibli, Baader Caspar, Binder, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit II
(Gysin Remo, Berberat, Fehr Hans-Jürg, Genner, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer)
Abs. 1
.... für die Produktion von Zuckerrüben bis maximal Ende 2010 Beiträge ausrichten.
Art. 54
(Voir aussi art. 187c al. 3 et 4)
Proposition de la majorité
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Schibli, Baader Caspar, Binder, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité II
(Gysin Remo, Berberat, Fehr Hans-Jürg, Genner, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer)
Al. 1
.... à la production de betteraves sucrières jusqu'à fin 2010 au plus tard.
Schibli Ernst · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Zuckerrübenanbau stellt in der Landwirtschaft nicht nur eine bedeutende Einkommensquelle dar, sondern er nimmt innerhalb der Fruchtfolge auch eine sehr wichtige Stellung ein. Darum soll die inländische Rüben- und Zuckerproduktion über Verarbeitungs- und Flächenbeiträge gesichert werden können. Dies hat den Vorteil, dass einerseits in den kommenden Jahren die bewährten und für die Zuckerrübenproduzenten einkommenswirksamen Verarbeitungsbeiträge weitergeführt werden können. Andererseits kann die Kompensation der Auswirkungen der EU-Zuckermarktordnung über flächengebundene Direktzahlungen erfolgen.
Eine Produktion kann aber nur funktionieren, wenn die Verarbeiter eine Überlebenschance haben. Die Verarbeiter sind für die Produktion die wichtigsten Partner. Mit dem Abbau der Marktstützungsmassnahmen wird den Verarbeitern die Zukunftsperspektive entzogen. Aber auch für die Produktion kann dies das Ende bedeuten. Wenn für den Landwirt die Kosten bis zum Verarbeiter - bei dauernd sinkenden Produzentenpreisen notabene - zu hoch werden, muss er die Produktion einstellen. Der Ackerbau repräsentiert aber einen ganz wichtigen Teil unserer Nahrungsmittelversorgung und darf deshalb nicht einer falschen agrarpolitischen Weiterentwicklung geopfert werden.
Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag I zu unterstützen, der auch dem Beschluss des Ständerates entspricht.
Gysin Remo · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Die Minderheit II will - unabhängig von der Diskussion über die Anträge der Mehrheit und der Minderheit I bzw. unabhängig davon, ob Beiträge nur für die Produktion oder auch für die Verarbeitung entrichtet werden - einen langsamen, drei Jahre dauernden, wirtschaftsverträglichen Ausstieg aus der Subventionierung der Zuckerproduktion bzw. der Zuckerfabriken. Warum?
1. Die Schweiz ist im Bereich der Zuckerproduktion nicht wettbewerbsfähig. Sie müssen davon ausgehen, dass ein Kilo Zucker in der Schweiz zwischen 85 Rappen und 1 Franken kostet. Wenn wir ein Kilo Zucker aus einem Entwicklungsland, wie z. B. Mauretanien, bezögen, würde es uns 50 Rappen kosten. Brasilien bietet das Kilo Zucker für 6 Rappen an.
2. Die Schweiz ist nicht auf die Produktion von Zucker angewiesen - dies im Gegensatz zu anderen landwirtschaftlichen Produkten. Das Produkt kann sich nicht selbst auf dem Markt behaupten.
Wir können den Zucker leicht und günstig einkaufen, wir tun das auch. Wir können ihn allenfalls auch lagern. Hiermit ist auch das Postulat der Versorgungssicherheit voll erfüllt. Oder anders ausgedrückt: Aus der Sicht der Landesversorgung, aus dem Blickwinkel der Kriegs- oder Krisenwirtschaft, ist eine Verlängerung der Subventionen an Zuckerfabriken und an die Zuckerproduktion schlicht nicht nötig.
Entgegen anderen Behauptungen gibt es auch kein Problem mit der Verfassung. Zucker gehört nicht zu den wichtigen Grundnahrungsmitteln; es gibt wesentlich wichtigere. Kein Problem besteht auch im Hinblick auf die von uns hochgehaltene Multifunktionalität, sie ist nicht infrage gestellt. Es geht hier um ein einziges Produkt und nicht um die Gesamthaltung zur Multifunktionalität in der Landwirtschaft. Die Minderheit II steht voll hinter der Multifunktionalität.
Die Zuckerfabriken haben in den vergangenen Jahren mit Hilfe der Bundessubventionen - hören Sie zu! - jährlich 26 Millionen Franken erhalten und hiermit Reserven von 100 Millionen Franken angelegt. Wollen Sie in dieser Situation Subventionen geben? Dann handeln Sie wirklich in Reinkultur nach dem von Ihnen meist abgelehnten Giesskannenprinzip. 26 Millionen Franken, damit die Zuckerfabriken Reserven anlegen können, sind ein Unsinn; das kann nicht in der Priorität der Landwirtschaftspolitik der Schweiz liegen. Dieser Punkt ist auch von der Finanzdelegation beanstandet worden. Hiermit liegt der Antrag der Minderheit II auf der Linie unserer Finanzdelegation, die empfiehlt, auf diese Beiträge zu verzichten.
Hie und da ist es wichtig, nicht nur an sich selbst zu denken, sondern auch an die Konsumenten. Ich bitte Sie, das bei diesem Geschäft zu tun. Der Handel bestätigt, dass bei offenen Grenzen im Zuckerbereich der Zucker für die Konsumenten um mindestens 60 Rappen pro Kilo günstiger sein wird. Ich bitte Sie, das nicht zu vergessen.
Es gibt einen weiteren Aspekt. Die Schweiz sollte fair und ökologisch produzierten Rohrzucker aus dem Süden importieren. Das ist nicht nur vernünftig, das entspricht nicht nur einer kohärenten schweizerischen Politik, das wird auch vom WWF empfohlen. Wenn wir bei der Landwirtschaftspolitik sind, haben wir auch die Aufgabe, dazu zu schauen, dass wir eine kohärente Gesamtpolitik betreiben. Die Landwirtschaftspolitik soll also auch kohärent sein mit der Entwicklungspolitik. Auch aus diesem Blickwinkel bitte ich Sie, die Minderheit II zu unterstützen.
Prioritäten zu setzen ist unsere Pflicht. Sie haben mehrfach überzogen; Sie haben den finanziellen Rahmen aufgestockt. Hier können Sie pro Jahr ohne Weiteres 26 Millionen Franken sparen, und hiermit haben wir einen konkreten Finanzierungsvorschlag, um das zu kompensieren, was überzogen wurde.
Ich bitte Sie, die Minderheit II zu unterstützen und bei den Übergangsbestimmungen in Artikel 187c die entsprechende Korrektur vorzusehen.
Beck Serge · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Monsieur Gysin, je vous remercie de nous avoir indiqué que le coût de production du sucre est une douzaine de fois moins élevé en Mauritanie qu'en Suisse. Est-ce qu'il vous est arrivé de comparer votre salaire avec celui d'une personne qui exerce les mêmes activités que vous en Mauritanie?
Gysin Remo · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich würde gerne mit Ihnen eine Viertelstunde über die Einkommensvergleiche diskutieren, wie wir es in der WAK gemacht haben. Ein Einkommensvergleich in der Landwirtschaft kann ja nicht der Vergleich mit einem Entwicklungsland sein, aber auch nicht ein Vergleich mit den gesamten Angestellten in der Schweiz. Die Bauern sind ja stolz auf ihre Selbstständigkeit. Ich bitte Sie, die Einkommen der Bauern mit denen der Selbstständigerwerbenden in der Schweiz, mit den Kleinst- und Kleinunternehmen zu vergleichen. Bei diesem Vergleich sehen Sie dann, dass die Bauern wesentlich höher liegen als die anderen. Und dann bitte ich Sie noch um etwas, wenn wir beim Einkommensvergleich sind: Betrachten Sie auch die Vermögenslage, denn Einkommen und Vermögen gehören zusammen. Wenn Sie auch die Vermögenslage bei den Bauern anschauen, dann sehen Sie, dass diese weit über dem Durchschnitt liegen. Diese Klagelieder! Wir schauen, dass die ärmsten Leute in der Schweiz, inklusive der Bauern, zu ihrem Einkommen kommen. Aber die SVP sorgt dann mit Vorschlägen dafür, dass im Invalidenbereich abgebaut wird, sie schaut bei der Arbeitslosenversicherung mit ihrem Vorschlag bezüglich 33 Jahren Beitragsdauer dafür, dass die ältesten und ärmsten Arbeitslosen zu kurz kommen. Hören Sie auf mit diesem Gejammer!
Vaudroz René · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Monsieur Gysin, je voudrais juste savoir si vous avez déjà fait une évaluation du rendement des fortunes dans l'agriculture et si vous connaissez aussi le droit foncier rural, lequel définit la valeur que les paysans peuvent obtenir de la vente de leur exploitation.
Gysin Remo · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Je regrette, ich habe die Frage nicht verstanden. Ich werde mich nachher bei Ihnen erkundigen. Es tut mir leid, ich würde die Antwort gerne geben. Mon français n'est pas assez bon, je m'excuse.
Germanier Jean-René · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
La culture de la betterave sucrière apporte les avantages importants pour notre agriculture que sont la diversité dans l'assolement, ce qui est positif pour les sols, et la sécurité de l'approvisionnement. Techniquement et qualitativement, compte tenu des conditions climatiques dans notre pays, la production suisse se situe en tête, comparée aux autres Etats européens. Et nous pouvons espérer, vu que le Brésil produit en alternance du sucre et du bioéthanol à partir de la canne à sucre, que le prix mondial du sucre sera appelé à monter, donc que la production suisse deviendra relativement plus rentable. Nous avons donc actuellement à traverser une phase difficile de transition, mais de belles perspectives se dessinent au niveau de la rentabilité.
S'il reconnaît les avantages de la production de betteraves, le groupe radical-libéral n'accepte pas le maintien du soutien aux sucreries. Par contre, il accepte le maintien du soutien direct aux paysans. Il rejette dans ce sens la proposition de la minorité I (Schibli), qui représente un soutien au marché d'environ 30 millions de francs sur le total de l'enveloppe - soit 10 millions de francs par année pendant trois ans. Ce soutien doit être supprimé, surtout lorsque l'on apprend, dans le rapport de la Délégation des finances - comme cela a déjà été dit par d'autres orateurs -, que les sucreries ont constitué des réserves de plus de 100 millions de francs après avoir encaissé 284 millions de francs durant sept ans. Il n'est pas admissible, nous en sommes convaincus, que des fournisseurs privés de prestations puissent constituer des réserves dont la nécessité est pour le moins discutable, alors que ce n'est pas le paysan producteur de betteraves qui a bénéficié de ce soutien au marché. Nous soutenons une nouvelle répartition des paiements directs en faveur des terres ouvertes ou de la production végétale.
C'est ce que la majorité de la commission propose dans l'enveloppe des moyens financiers destinés à l'agriculture. Nous soutenons cette aide financière en faveur des terres ouvertes qui rétablit l'équilibre et qui a recueilli l'appui de la majorité de la commission. Cette enveloppe prévoit aussi le soutien aux sucreries.
Monsieur Gysin Remo, tout à l'heure je n'ai pas voulu vous poser de question, mais je dirai que vous avez mélangé les deux types de soutien au marché: vous admettrez que la majorité de la commission a décidé de supprimer les 30 millions de francs d'aide aux sucreries. En amalgamant le soutien aux paysans et le soutien aux sucreries, vous créez une confusion qui n'est pas tout à fait acceptable, car avec vous, nous avons refusé le soutien aux sucreries. Néanmoins, votre proposition de minorité II est grave, car elle provoquerait la suppression totale de la production de betteraves en Suisse.
Pour le sucre, c'est un problème: soit la culture est attractive et les sucreries peuvent compter sur un volume de transformation stable, soit les sucreries ne sont plus rentables et doivent fermer, auquel cas il n'y a plus de production de sucre en Suisse. Le nouveau régime les met en face de la réalité: le prix de la betterave comme celui du sucre doivent être comparables aux prix européens.
Il est vrai que la production de betteraves profite d'un soutien étatique plus important en Suisse qu'en Europe, avec des paiements directs généraux et notamment des contributions versées pour les terres ouvertes. Ceci nous permet, malgré un environnement économique plus cher et des structures qui restent à améliorer, de livrer la betterave au même prix que le prix européen. C'est dans l'intérêt du consommateur.
Je vous demande donc de rejeter la proposition de la minorité II (Gysin Remo) dont l'intention est clairement de supprimer la production de betteraves en Suisse; et la proposition de la minorité I (Schibli) qui souhaite maintenir un soutien aux sucreries, soutien par ailleurs fortement contesté, comme je l'ai déjà dit. Appuyons la majorité! Merci de votre soutien.
Zemp Markus · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion
Namens der CVP-Fraktion teile ich Ihnen mit, dass wir hier die Mehrheit unterstützen. Das heisst: Umlagerung der Fabrikbeiträge an die Verwertung der Zuckerrüben in Flächenbeiträge. Wichtig ist für uns, dass der Zuckerrübenanbau in der Schweiz weiterhin erhalten bleibt. Wir sind der Überzeugung, dass mit dieser Umlagerung der Marktstützung direkt auf die Fläche, d. h. zu den Bauern, dieses Ziel erreicht werden kann.
Die Zuckerrübenproduktion ist für die Schweiz sehr sinnvoll; das möchte ich auch Herrn Kollege Gysin sagen. Sie ist auch aus ökologischen Gründen ausserordentlich sinnvoll. Zuckerrüben binden eine Riesenmenge an CO2 und geben dann Sauerstoff ab. Es ist eine der effizientesten Fruchtarten in Sachen CO2-Umwandlung. Wenn wir den Anbau hier haben, so haben wir auch die Arbeitsplätze hier und haben keine sinnlosen Transporte. Ich erinnere daran, was im Bereich Energie abläuft. Wenn man sieht, wie Zuckerrohrpflanzen zunehmend in Bioethanol umgewandelt werden, ist man vielleicht in Zukunft froh um eine einheimische Nahrungsmittelproduktion. Das gilt auch hier beim Zuckerrübenanbau.
Wichtig scheint mir: Die Fabriken haben Angst, dass sie nicht mehr zu den Zuckerrüben kommen. Diese Angst teile ich nicht, weil für die Bauern Zuckerrübenanbau attraktiv bleibt, beispielsweise attraktiver als der Getreideanbau. Sie haben ein Monopol; damit haben sie auch weiterhin die Frucht. Aber, Frau Bundesrätin, man muss dann bei der Umsetzung darauf schauen, dass nicht "Pseudo-Zuckerrüben" - der Beiträge wegen - produziert werden, sondern dass die speziellen Beiträge dann auch an eine Ablieferung gebunden werden.
Ich bitte Sie also namens der CVP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen. Sinngemäss werden wir diese Position dann auch bei Artikel 56 betreffend die Ölsaaten einnehmen, das heisst, auch dort werden wir die Mehrheit unterstützen.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Auf der Fahne sehen Sie auch, dass die Mitglieder der SVP-Fraktion den Antrag der Minderheit I (Schibli) unterstützen und vertreten.
Manchmal hat man auch Vorurteile. Ich möchte mich eigentlich gegen das Vorurteil wehren, dass die Zuckerfabriken, welche Reserven geschaffen haben, das auf Kosten des Bundes getan haben. Es ist nicht so, dass diese Beiträge allein dafür verwendet wurden, sondern es wurde im Einklang mit den Rübenpflanzern beschlossen, dass die Zuckerfabriken eine bessere finanzielle Ausgangslage haben sollen. Wir sind auf unsere beiden Zuckerfabriken angewiesen. Der Bund hat sich bezüglich der Finanzierung der Rübenmengen und der Finanzierung des Lagers sukzessive zurückgezogen. Bezogen auf diesen Umsatz und bei den unstabilen Marktpreisen des Zuckers ist eine Reserve von 100 Millionen Franken vertretbar. Diese Geschäftsstrategie wurde in Absprache mit den Rübenproduzenten so festgehalten. Nun können Sie sagen, dass die Zuckerfabriken das Geld erhalten haben oder die Bauern. Wir sind darauf angewiesen, dass wir für die Verarbeitung funktionierende Unternehmen haben.
Mit der neuen Zuckermarktordnung, welche wir in den bilateralen Verträgen II mit dem Lebensmittelabkommen mit der EU ausgehandelt haben, ist es so, dass die Zuckerpreise ab 2009 auf das EU-Niveau fallen werden. Die Herausforderung für die Zuckerwirtschaft ist sehr gross, dass wir hier die hohen Kosten, die wir in unserem Umfeld haben, in Zukunft decken können. Wir werden also eine Ertragseinbusse von rund 70 Millionen Franken haben, und die gilt es aufzufangen.
Nun sind wir der folgenden Meinung: Wenn wir hier im Gesetz stehen haben, dass eine Mischfinanzierung zwischen den Produzenten und der Zuckerwirtschaft, also den Fabriken, vorgenommen werden kann, dann ist dies eine bewährte Lösung, welche es mit Vorteil noch weiterzuführen gilt. Die Finanzierung der Zuckerfabriken wird so oder so abnehmen, und die Flächenbeiträge an die Rübenpflanzer werden zunehmen. Wichtig scheint mir aber, dass das gesamte Volumen zugunsten der Zuckerwirtschaft aufrechterhalten werden kann.
Sollte nun - das ist anzunehmen - dieser Minderheitsantrag in diesem Rat nicht durchkommen, so haben wir eine Differenz zum Ständerat. Wir werden dann dort überprüfen, wie die Zusammenarbeit zwischen Rübenfabriken und Produzenten geschehen soll. Es ist natürlich in der Praxis so, dass dann der Wettbewerb, das Preisdiktat der Fabriken gilt, dass 7000 Rübenproduzenten einem Unternehmen gegenüberstehen, das in seiner Preisbildung völlig frei ist. Davor haben wir Respekt. Wir werden sicher beim Ständerat darauf dringen, dass hier kein Missbrauch betrieben werden kann.
Zum Minderheitsantrag II (Gysin Remo): Es ist jetzt schon so, dass die Schwellenländer die Chance hätten, zu einem Zolltarif, welcher 75 Prozent tiefer ist, in die Industrieländer, auch in die Schweiz zu liefern. Leider stimmt hier die Qualität noch nicht. Wenn es in Bezug auf das WTO-Abkommen, die Hongkonger Beschlüsse, weitergeht, so haben diese Schwellenländer die Möglichkeit, ihren Zucker mängelfrei und ohne Zölle zu liefern. Was passieren wird, ist, dass die westlichen Nahrungsmittelunternehmen, also europäische, aber auch brasilianische, in diesen Ländern investieren werden. Es wird nicht so sein, dass dort die Bauern davon profitieren werden. Ich bin überzeugt, dass wir dank unserem guten Klima für Zuckerrüben, dank unserem Wasser, das wir zur Verfügung haben, die Pflicht haben, auch hier unseren Versorgungsbeitrag selbst zu leisten und nicht mit dem hohen Schweizerfranken der ärmsten Bevölkerung die Nahrungsmittel abzukaufen und den Zucker für die Ethanolproduktion wegzuschnappen.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit II abzulehnen.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Beim Antrag der Minderheit I (Schibli) komme ich für einmal nicht darum herum, auch ein bisschen polemisch zu reagieren. Zuerst möchte ich Ihnen doch mitteilen, dass allein schon die Unterstützung der Mehrheit - nämlich, dass wir in der Schweiz weiterhin eine Produktion von Zuckerrüben haben - in meiner Fraktion ein Kompromiss ist. Wenn man die Sache aus entwicklungspolitischer Optik anschauen würde, könnte man auch hier eigentlich einen Schritt weiter gehen und selbst über die Frage, ob wir Zucker produzieren wollen bzw. ob wir das unterstützen wollen, ernsthaft diskutieren.
Was aber wirklich nicht geht, ist die Unterstützung der Verarbeitung, also konkret der Zuckerfabriken. Wenn ich schaue, wer den Antrag der Minderheit I vertritt, stelle ich fest, dass es insbesondere einige SVP-Männer sind, die sonst zu allem bereit sind: Die sparen den Staat zu Tode, wo es geht; die kürzen, wo es geht; die machen im sozialen Bereich nirgends mit. Aber hier wollen sie sich wieder 30 Millionen Franken unter den Nagel reissen, die aber wirklich nicht zu den Bauern gehen.
Ich habe in meinem Eintretensvotum zu diesem Gesetz gesagt: Wir wollen, dass das Geld zu den Bauern geht, wir wollen nicht, dass es zu Fabriken geht. Da ist uns diese Untersuchung der Eidgenössischen Finanzkontrolle natürlich schon gerade zur richtigen Zeit in die Hände gefallen. Wenn diese Fabriken 100 Millionen Franken Reserven haben - 100 Millionen Franken, geäufnet mit Geld, das der Bund zur Verfügung stellt -, dann geht das nicht. Ich möchte an all jene appellieren, die auch in irgendeiner Form mit einem Unternehmen zu tun haben. Natürlich ist es schön zu sagen: Wir haben so viele Reserven, damit wir die Produzenten, die uns etwas liefern, immer aus dem Flüssigen bezahlen können. Aber es ist bei keinem Unternehmen so, dass der Staat dafür da sein soll, diese Reserven zu äufnen. So können wir nicht verfahren.
Und womit hat das zu tun? Das hat auch damit zu tun, dass wir in den Verwaltungsräten dieser beiden Zuckerfabriken Parlamentarier haben. Der Präsident des Verwaltungsrates der Zuckerfabrik Frauenfeld sitzt im Ständerat, und ebenfalls im Ständerat hat sich Herr Lauri darüber beklagt, dass diese "armen" Zuckerfabriken jetzt höhere Beträge an die SBB liefern müssen; das müsse doch eigentlich auch der Staat übernehmen. Da sieht man, wohin es führt, wenn gewisse Verknüpfungen zulässig sind.
Wir haben zu Beginn dieser Session darüber gesprochen, was für Verbindungen mit unserem Mandat nicht vereinbar sind. Wenn wir das mit dem vergleichen, was gerade hier im Bereich des Zuckers passiert, dann, muss ich sagen, haben wir falsch entschieden. Wenn also vonseiten des Ständerates solche Vorschläge eingebracht werden, weil mindestens zwei Herren an oberster Spitze dafür sorgen wollen, dass ihre Unternehmen weiterhin Geld des Bundes bekommen, dann sind wir etwas gar weit gegangen.
Ich möchte Sie hier also wirklich bitten, nur der Mehrheit zuzustimmen. Bei der Minderheit II (Gysin Remo) - Sie werden es sehen - ist unsere Fraktion etwas gespalten. Dass wir also diese Minderheiten zum Teil unterstützen, hat auch damit zu tun, wie Sie sich bis jetzt schon in der Bundeskasse bedient haben: mit den Geldern bei der Verkäsungszulage bzw. bei der Siloverzichtszulage. Da kann es einem schon in den Sinn kommen, einmal zu sagen: stopp, bei diesem Punkt nicht weiter als nur noch drei Jahre. Das haben Sie sich auch ein bisschen selber zuzuschreiben.
Also, hier ist es ganz klar: Wer die Bauern und nicht die Fabriken unterstützen will, kann getrost der Mehrheit zustimmen. Auch die Zuckerbranche, die nicht nur aus den Zuckerfabriken besteht, wird es Ihnen danken. Fragen Sie mal zum Beispiel bei den Zuckermühlen nach, was sie von der Unterstützung der Zuckerfabriken halten.
Baumann J. Alexander · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Fässler, wir wissen, dass Sie Mathematikerin sind. Ich weiss nicht, wie weit Ihre mathematischen Kenntnisse zur Firmenfinanzierung gehen. Wenn die Zuckerfabriken nach der Ernte in der Grössenordnung 80 bis 100 Millionen Franken bezahlen müssen, damit die Bauern zu Geld kommen, weil sie ihre Rüben abgerechnet haben wollen, ist es dann völlig fehl am Platz, wenn eine Liquiditätsreserve von 100 Millionen geschaffen wird? Sonst müsste man bei der Bank Geld leihen, und das würden wir ja alle kritisieren.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Da haben Sie völlig Recht, dass diese Reserven da sein müssen. Ich kenne zum Beispiel die Konservenfabrik Bischofszell, und sie hat genau dasselbe Problem. Aber es ist nicht Aufgabe des Staates, für diese Liquidität zu sorgen - genauso wenig, wie Sie das bei einer Konservenfabrik machen würden.
Genner Ruth · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich kann mich in beiden Teilen meiner Vorrednerin anschliessen und es deshalb sehr kurz machen. Wir haben den teuersten Zucker der Welt: Nirgends werden Zuckerrüben mit so hohen Kostenfolgen hergestellt und zu Zucker verarbeitet. Auch unter ökologischem Gesichtspunkt ist die Zuckerrübenproduktion nicht unproblematisch. Das müssen wir vor allem sagen, wenn wir daran denken, wie schwer die Erntemaschinen sind, die zum Teil in die Felder hineingefahren werden, was sich auf den Boden auswirkt.
Wir Grünen wollen keine Beiträge für die Verarbeitung zahlen. Würden wir solche Beiträge leisten, würde das nämlich bedeuten, dass wir die Zuckerfabriken unterstützen. In diesem Sinne ist für uns der Ständeratsentscheid unverständlich; er ist auch in Bezug auf unsere Landwirtschaftspolitik völlig inkohärent. Wir Grünen unterstützen die Minderheit II (Gysin Remo). Wir wollen die Beiträge an die Zuckerrübenproduktion zeitlich begrenzen. Es gibt einen riesigen Weltmarkt für Zucker; der Zucker kommt auch von der WTO zunehmend unter Druck, wenn er mit Subventionen unterstützt wird. Da müssen wir eindeutig abbauen. Wir möchten hier also eine Übergangsfrist bis Ende 2010.
Nun möchte ich noch etwas zu Markus Zemp sagen: Ich musste etwas schmunzeln, als Sie sagten, wir hätten mit den Zuckerrüben das Mittel, das CO2 gut und schnell bindet. Ich glaube, Herr Zemp, Sie müssen sich einmal etwas tiefer in das CO2-Konzept hineinknien, das dazu führt, dass wir eine Klimaerwärmung haben. Es ist völlig klar, dass die Klimaerwärmung daher rührt, dass wir fossile Brennstoffe, die vor Hunderttausenden von Jahren entstanden sind, jetzt innerhalb einer kurzen Zeitdauer verbrennen. Auch diese Stoffe wurden einmal mit Fotosynthese aus CO2 gebunden, aber sie wurden dann eben konserviert. Was Sie hier erklärt haben - dass der schnell gebundene Zucker dann eben eine Auswirkung auf das Klima hat -, ist etwas gar kurzsichtig und kurzfristig gedacht; genau dieser Zucker wird nachher von Menschen, Tieren oder Maschinen wieder verbrannt, und zwar innerhalb von kurzer Zeit. Das CO2-Konzept erfährt in diesem Sinne eine Umkehr, nämlich die Umkehr der chemischen Gleichung der Fotosynthese: das ist der Verbrennungsprozess. Ich glaube, Sie müssen das noch ein bisschen genauer anschauen.
Schibli Ernst · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Genner, Sie kennen die miserable Einkommenssituation in der Landwirtschaft und benutzen jede Gelegenheit, den Bauern vorzuwerfen, sie produzierten zu teuer. Würden Sie zu diesem Einkommen, das die Bauern erwirtschaften, in der Landwirtschaft arbeiten bzw. überhaupt für dieses Einkommen arbeiten?
Genner Ruth · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Herr Schibli, wir Grünen setzen uns ein für gute Preise in der Landwirtschaft, die direkt an die Bauern gehen; wir setzen uns auch ein für höhere Direktzahlungen. Wenn wir zum Zahlungsrahmen kommen, sehen Sie, dass wir den höchsten Zahlungsrahmen für die Direktzahlungen an die Bauern unterstützen. Das ist das Geld, das auf dem Bauernhof ankommt. Ich verstehe wirklich nicht, warum Sie als Bauer die Zuckerfabriken unterstützen wollen und nicht die Bauern.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Diese Zuckerdiskussion zeigt ja zwei Richtungen auf: die der Minderheit II (Gysin Remo), die ab 2010 eigentlich sämtliche Beiträge entfallen lassen möchte, und die der Minderheit I (Schibli), die eine ganz andere Bewegung aufnimmt, die Gegenbewegung zum heutigen Regime, und somit auch Beiträge für die Verarbeitung bezahlen möchte. Der Bundesrat lehnt beides ab, weil es Extrempositionen sind, die sich unseres Erachtens nicht mit der heutigen Marktsituation rechtfertigen lassen.
Weshalb schlägt der Bundesrat überhaupt eine Revision der Zuckerregelung vor? Es wurde von einigen erwähnt: Es gab zwischen der WTO und der EU einen WTO-Panel über die Zuckerpreise. Er hat dazu geführt, dass die EU ihre Preise im Bereich Zucker jetzt massiv herunterfahren muss. Das wirkt sich effektiv direkt auf die Schweiz aus, weil wir im Rahmen der Bilateralen II für Zucker in Verarbeitungsprodukten die Doppelnulllösung vorsehen. Wir haben mit der EU im Bereich des Zuckers also de facto einen Freihandel, entsprechend sind die Preise in etwa gleich. Die EU hat die massive Preisreduktion aufgefangen, indem sie sie zu etwa 64 Prozent durch Direktzahlungen kompensiert - sonst würde die Zuckerproduktion aus der EU, vor allem aus Frankreich und Deutschland, wo sehr gute Bedingungen bestehen, praktisch verschwinden.
Dasselbe schlägt Ihnen der Bundesrat für die Schweiz vor: Die Schweiz ist unter klimatischem Gesichtspunkt ein sehr gutes Land für den Zuckerrübenanbau, und wir wollen die Spitzenerträge pro Hektar, die wir im Zuckerrübenanbau erreichen, unbedingt erhalten. In der Regel ist der Anbau von Zuckerrüben attraktiver als der Anbau von Getreide und ergibt eine Wertschöpfung. Auch eine unabhängige Studie der ETH Zürich hat belegt, dass der Zuckerrübenanbau attraktiv ist und dass er auch mit der Neuregelung, wie sie Ihnen der Bundesrat vorschlägt, attraktiv bleiben wird.
Wir schlagen Ihnen vor, für den Zuckerrübenanbau zusätzlich zum Anbaubeitrag von 600 Franken pro Hektare eine spezielle Stützung von 1300 Franken pro Hektare vorzusehen; dies als Konsequenz der Preisreduktionen, die wir erfahren, und teilweise als Ausgleich dafür. Damit wollen wir den Zuckerrübenanbau stärken. Er ist wichtig und sinnvoll. Wir wollen damit auch eine gewisse Sicherheit für die Zuckerfabriken herstellen. Was wir aber ganz klar nicht mehr vorsehen, ist, dass wir Verarbeitungsbeiträge an die Zuckerfabriken bezahlen. Das widerspricht der generellen Konzeption der "AP 2011", wo wir generell die Direktzahlungen direkt an den produzierenden Landwirt stärken und nicht die industrielle Verwertung oder Verarbeitungsbeiträge für die Industrie.
Wir sind auch der Meinung, dass dies legitim ist, da Transferzahlungen an die Zuckerfabriken nicht allzu effizient sind. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Gefahr besteht, dass diese Bundesmittel nicht weitergegeben werden, sondern zur Reservenbildung dienen. Das möchten wir mit der künftigen Politik nicht unterstützen. Wir sind also der Meinung, dass die Zuckerproduktion in der Schweiz essenziell ist. Wir wollen sie erhalten. Sie ist unter anderem auch wichtig für die Schokoladenproduktion, denn dort braucht es Spitzenqualität, und das können wir bieten. Aber wir wollen mit Beiträgen nicht mehr die Verarbeitung unterstützen. Deshalb ist von der Konzeption generell der "AP 2011", von der Effizienz her die Fassung von Mehrheit und Bundesrat die richtige und jene der Minderheit I entsprechend abzulehnen.
Bei der Befristung gemäss Fassung der Minderheit II besteht, wie bereits dargelegt, folgendes Problem: Wenn Sie diese Beiträge ganz streichen, dann ergibt sich der Effekt, dass die Zuckerproduktion eingeht und damit auch diese Fabriken ihre Tätigkeit einstellen müssen. Das ist schlecht, weil die Zuckerrübenproduktion wirtschaftlich sinnvoll ist, weil wir sonst keine eigene Versorgung mehr hätten, nicht einmal eine minimale. Damit gingen auch Arbeitsplätze verloren. Das finden wir nicht richtig. Wir möchten den Zuckerrübenanbau in der Schweiz unterstützen, aber nicht über den Markt, sondern über Direktzahlungen und mit einem Importregime, das eingeführt wird und das sicher auch - wie Sie richtig gesagt haben - von Brasilien her einen weiteren Preisdruck bringt. Das ist unter anderem aber auch einer der grossen Streitpunkte bei den laufenden Doha-Verhandlungen. Deshalb meinen wir, dass eine Streichung dieser Beiträge wirklich fatal und unsinnig wäre.
Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit II (Gysin Remo) abzulehnen und die sinnvolle Lösung des Bundesrates zu unterstützen.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Concernant la proposition de la minorité I (Schibli), je crois que la situation est claire. La minorité I demande que l'industrie sucrière puisse également profiter des subventions. Cette proposition a été rejetée en commission, par 18 voix contre 6 et 1 abstention.
En ce qui concerne la proposition de la minorité II (Gysin Remo), il faut quand même dire que si cette proposition était acceptée, cela conduirait à la disparition pure et simple de la production de sucre en Suisse. Partout en Europe, l'industrie sucrière profite d'un subventionnement substantiel et nécessaire. Nous avons intérêt à maintenir la culture de betteraves en Suisse, qui est importante pour le revenu de nombreuses petites et moyennes exploitations, pour la sécurité de l'approvisionnement; elle est également positive pour la rotation des cultures et les sols. En plus, on parle très souvent de biocarburants et, d'après la littérature que je connais, il semble que la betterave soit probablement le produit le mieux adapté à la production de bioéthanol. Au vote, la commission a rejeté cette proposition, par 16 voix contre 7 et 2 abstentions.
Je vous demande donc, au nom de la majorité, de rejeter ces deux propositions de minorité.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich gebe Ihnen hier bekannt, dass ein Ordnungsantrag eingegangen ist, das Geschäft "Agrarpolitik 2011" sei heute abzuschliessen, auch wenn wir bis nach 19 Uhr tagen müssen. Ich werde nach der Bereinigung von Artikel 55 über den Ordnungsantrag abstimmen lassen.
Die Abstimmung über Artikel 54 gilt auch für Artikel 187c Absätze 3 und 4.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 116 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I .... 62 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 117 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II .... 30 Stimmen
Abstimmung
Abs. 1 - Al. 1
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 172 Stimmen
Dagegen .... 7 Stimmen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Verfahrensbeitrag
Art. 55 Abs. 4
Antrag der Minderheit
(Scherer Marcel, Baader Caspar, Binder, Schibli)
Um eine angemessene Futtergetreideproduktion sicherzustellen, kann der Bund für die Produktion Beiträge ausrichten.
Art. 55 al. 4
Proposition de la minorité
(Scherer Marcel, Baader Caspar, Binder, Schibli)
La Confédération peut allouer des contributions à la production afin d'assurer une production de céréales fourragères appropriée.
Scherer Marcel · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 55 Absatz 4 möchte ich folgendes Problem entschärfen: Die Fleischproduktion in der Schweiz gerät stets mehr unter Druck. Die Grenzen zur EU werden immer offener. Die Schweiz schliesst ein Handelsabkommen nach dem anderen ab; Anfang Woche wurde ein Abkommen mit Japan angeschoben, dazu gehören laut Auskunft aus dem Seco auch Lebensmittel.
Beim Schweinefleisch werden 10 Prozent, beim Geflügelfleisch etwa 50 Prozent importiert. Wir werden also je länger, desto stärker vom Preisniveau des Auslandes abhängig sein und die Kosten weiter senken müssen. Der grösste Faktor bei der Fleischproduktion ist der Zukauf von Futter. Die Fleischproduzenten werden deswegen die Preise der Ackerbauprodukte - also Gerste, Weizen und Mais - verstärkt unter Druck setzen. Dies wiederum bringt die Ackerbauern und die Verarbeitung in Bedrängnis. Mit meinem Antrag hätte der Bundesrat die Möglichkeit bekommen, für die Futtergetreide wie bei Artikel 56 für die Ölsaaten oder bei Artikel 57 für die Kartoffeln Beiträge an den Absatz und die Verwertung ausrichten zu können. Dies war die Überlegung hinter meinem Antrag.
Da sich nun die Begeisterung der Ackerbauern in Grenzen hält und sie mit der vermehrten Umlagerung der Geldflüsse in Richtung Milchwirtschaft einverstanden zu sein scheinen, werde ich meinen Minderheitsantrag zurückziehen, vor allem auch deshalb, weil er zu einer Erhöhung des Agrarkredites führen könnte. Deshalb ziehe ich den Antrag meiner Minderheit zurück.
Diese Gesetzesänderung wäre den Ackerbauern zugute gekommen, die so oder so damit rechnen müssen, dass auf Druck der Fleischproduzenten ihre Produktepreise weiter rückläufig sein werden.
Ich ziehe also meinen Minderheitsantrag zurück.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Scherer hat den Minderheitsantrag zurückgezogen; sehr gut. (Heiterkeit)
Herr Pelli begründet nun seinen Ordnungsantrag, das Geschäft "Agrarpolitik 2011" heute noch abzuschliessen.
Pelli Fulvio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wir sehen, dass die Diskussion über dieses Landwirtschaftsgesetz langsam vorwärtsgeht. Es gibt noch sehr viele Minderheiten und auch einige Anträge von Kolleginnen und Kollegen, die zu diskutieren sind. Morgen haben wir eine wichtige Serie von Themen: Mineralölsteuergesetz, Unternehmenssteuerreform, Waffengesetz, Bekämpfung des Terrorismus. Ich glaube, wir können uns nicht erlauben, alle diese Themen zu verschieben, weil die Debatte heute langsamer vorwärtsgeht als vorgesehen.
Deshalb bitte ich Sie, meinem Ordnungsantrag zuzustimmen und heute Abend die Beratung über die Landwirtschaftspolitik abzuschliessen. Ziel ist es nicht einfach, länger hierzubleiben, sondern vielleicht trotzdem um 19 Uhr die Sitzung abzuschliessen. Es werden dann nämlich alle unter Druck sein.
Studer Heiner · Mit-M · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion
Ich werde gegen den Ordnungsantrag stimmen, und zwar aus folgendem Grund: Wenn Sie diese Debatte erlebt haben, haben Sie gesehen, dass sich dieser Rat wie bei anderen Geschäften nicht an seine eigenen Bestimmungen hält. Vor allem wenn es um die Zwischenfragen geht, haben wir x-, x-, x-mal das, was nicht geschehen dürfte. Es heisst in Artikel 42 unserer eigenen Bestimmungen, dass sich Redner nur mit einer kurzen Frage äussern dürfen, und da gibt es kurze Antworten. Wir hören aber sehr viele Voten, und die Präsidentin versucht alles zu tun, damit das nicht mehr stattfindet. Wenn sich also alle, die sprechen, konzentrieren und sich an die Reglemente halten, bin ich zuversichtlich, dass wir bis 19 Uhr sehr viel unter Dach und Fach bringen.
Genner Ruth · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Wir sind in einem Milizsystem und können nicht einfach so kurzfristig die Nachmittagssitzung verlängern. Sie wissen selbst, dass wir in diesem Milizsystem alle unsere Verpflichtungen haben. Die grüne Fraktion wird gegen diesen Ordnungsantrag stimmen. Ich muss Ihnen auch sagen, dass die WAK bereits heute Mittag von 13 bis 15 Uhr eine Sitzung hat. Nun auch noch die Nachmittagssitzung in die Nacht hinein zu verlängern, das geht einfach nicht. Wir müssen uns bemühen, die Voten kurz zu halten und abzustimmen, dann kommen wir durch.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die SVP-Fraktion teilt mit, dass sie den Ordnungsantrag unterstützt; ihre Vertreter äussern sich aber nicht, um Zeit zu sparen. Ebenso teilen die CVP-Fraktion und die SP-Fraktion mit, dass sie den Ordnungsantrag unterstützen.
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Pelli .... 92 Stimmen
Dagegen .... 59 Stimmen
Art. 56
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Schibli, Baader Caspar, Binder, Scherer Marcel, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Unverändert
Art. 56
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Schibli, Baader Caspar, Binder, Scherer Marcel, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Inchangé
Schibli Ernst · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit diesem Antrag bezwecken wir, dass die Versorgung mit inländischen Ölen und Proteinen auch künftig sowohl über einen Verarbeitungsbeitrag als auch über einen kulturspezifischen Anbaubeitrag gesichert werden kann. Die Verarbeitungsbeiträge in Form eines Leistungsauftrages haben sich in der Vergangenheit bewährt. Wie in der Botschaft des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes festgehalten wird, werden die Verarbeitungsbeiträge an die Verarbeiter ausgerichtet, gelangen aber via höhere Ölsaatenerlöse zu den Produzenten. Die Beiträge sind also einkommenswirksam auf Produktionsstufe und sichern somit auf eine effiziente, wirkungsvolle Art den inländischen Anbau von Ölsaaten.
Durch die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen, d. h. die Streichung des Leistungsauftrages und die Reduktion des kulturspezifischen Direktzahlungsbeitrages von 1500 Franken pro Hektare auf 600 Franken pro Hektare, würde der Anbau von Ölsaaten und Körnerleguminosen massiv unter Druck kommen. Gemäss Berechnungen der Branche würde das Einkommen der Produzenten durch die vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen um rund 1100 Franken pro Hektare zurückgehen.
Zur Sicherung der inländischen Produktion muss die Ausrichtung des Verarbeitungsbeitrages weitergeführt werden. Der Verarbeitungsbeitrag ist nach Ölsaatenarten sowie Verwendungszweck abgestuft und ermöglicht somit den wirtschaftlichen Ausgleich zwischen den Arten. Damit kann die Produktion der Nachfrage der verarbeitenden Industrie einfach angepasst werden. Das heutige System erlaubt ebenfalls eine Feinjustierung unter verschiedenen Sorten, was die Förderung von Sorten mit speziellen ernährungsphysiologischen Eigenschaften ermöglicht.
Die Sparmassnahmen des Bundes bewirkten bereits 2005 eine Halbierung der jährlichen Verarbeitungsbeiträge auf 4,1 Millionen Franken. Die Branche hat somit bereits ihren Beitrag zur Entlastung des Bundeshaushaltes erbracht. Auch hier ist es gleich wie bei den Zuckerrüben: Wenn keine Verarbeiter mehr da sind, wird auch die Produktion beendet. Die Produktion kann nur stattfinden, wenn es in unserem Land effiziente Verarbeitungsbetriebe gibt. Ich denke, dass der Ackerbau seine Stellung in der Ernährungswirtschaft nicht völlig verlieren darf, sondern dass er eben auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag an die Versorgung der Bevölkerung leisten sollte.
Darum bitte ich Sie namens der Minderheit, unserem Antrag zuzustimmen, d. h., die Weiterführung des geltenden Rechtes zu beschliessen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion und die SP-Fraktion teilen mit, dass sie den Antrag der Minderheit ablehnen werden.
Germanier Jean-René · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
A l'article 56, nous nous opposons à la minorité Schibli. Nous avons en effet voulu supprimer ce soutien direct à la transformation d'oléagineux.
Je vous rappelle que notre groupe soutient le crédit-cadre proposé par la majorité de la commission, qui établit des paiements directs aux producteurs d'oléagineux et protéagineux à un niveau de 1000 francs par hectare. Selon le droit actuel, la contribution est de 1500 francs par hectare. La réduction est donc de 500 francs, contrairement au projet du Conseil fédéral qui prévoyait une réduction de 600 francs. Nous avons donc rétabli un équilibre pour ce secteur des oléagineux en prévoyant une contribution directe aux paysans, comme pour le secteur des betteraves sucrières.
Le groupe radical-libéral approuve la suppression du soutien aux fabriques d'huiles.
Baader Caspar · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion lehnt die gänzliche Streichung der Beiträge für die Verarbeitung inländischer Ölsaaten und Körnerleguminosen von heute noch rund 4 Millionen Franken ab. Diese Beiträge sind bereits im Rahmen der Sparmassnahmen der Entlastungsprogramme 2003 und 2004 um die Hälfte gekürzt worden. Unser bisheriges System mit diesen Verarbeitungsbeiträgen, verbunden mit dem Leistungsauftrag an die Ölmühlen, die inländische Produktion zu übernehmen, hat sich bewährt. Diese Beiträge gelangen via höhere Produktepreise an die Produzenten, und so kann ein effizienter inländischer Ölsaatenanbau sichergestellt werden. Herr Schibli hat es gesagt: Neu sollen ja zudem auch die kulturspezifischen Direktzahlungsbeiträge pro Hektar um mehr als die Hälfte reduziert werden, sodass die Produktion von Ölsaaten gleich doppelt unter Druck kommt.
In der Schweiz gibt es heute noch zwei Ölmühlen, wovon eine in unserer Region steht. Es besteht unseres Erachtens die grosse Gefahr, dass mit den Massnahmen des Bundesrates sowohl die inländische Produktion von Ölsaaten und Körnerleguminosen, aber auch die Verwertung zu Speiseölen und Speisefetten weiter reduziert wird oder gänzlich verschwindet. Das will unsere Fraktion nicht. Wir wehren uns dagegen, dass die letzte Ölmühle in diesem Land verschwindet.
Daher bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit Schibli zu unterstützen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Konsequenterweise ist es hier, wie beim Zucker, nicht sinnvoll, die Verarbeitungsbeiträge aufrechtzuerhalten. Herr Baader hat darauf hingewiesen, dass heute noch zwei Betriebe diese Verarbeitungsbeiträge erhalten; sie betragen rund 3 bis 4 Millionen Franken pro Jahr. Wir sind, wie vorher beim Zucker, ganz klar der Meinung: Was wir stärken müssen, ist der Beitrag an die Produzenten. Verarbeitungsbeiträge nützen dem Produzenten nichts, sie versickern sehr oft im nachgelagerten Sektor.
Wir haben im Bereich der Ölsaaten, also bei Raps, Sonnenblumen oder Soja, zwei Instrumente, die weitergeführt werden: Es handelt sich um den Anbaubeitrag, der heute 1500 Franken pro Hektare beträgt - er ist also recht stattlich -, und diesen Verarbeitungsbeitrag. Konsequenterweise bildet hier, wie beim Zucker, der neue Anbaubeitrag den Anreiz für den Produzenten, Ölsaaten anzubauen; der Beitrag ist marktkonform. Es sollen deshalb für den Anbau und die Verarbeitung einer Ölsaat auch künftig die realisierbaren Marktpreise massgebend sein.
Deshalb bitte ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.
Bader Elvira · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen auch hier, die Beiträge für die Verarbeitung zu streichen. Die Marktstützungsmittel sollen möglichst direkt den Produzenten zukommen und nicht über nachgelagerte Verarbeitungs- oder Handelsstufen fliessen. Die Kommission beantragt Ihnen deshalb - der Entscheid fiel mit 18 zu 7 Stimmen -, dem Ständerat zu folgen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 93 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 62 Stimmen
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Art. 57
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Schibli, Baader Caspar, Binder, Scherer Marcel, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Unverändert
Art. 57
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Schibli, Baader Caspar, Binder, Scherer Marcel, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Inchangé
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Wir beraten noch diesen Artikel. Die Fraktionssprecher haben mir bereits gemeldet, welchen Antrag sie unterstützen werden.
Schibli Ernst · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Verwertungsbeiträge für Kartoffeln sind ein sehr nützliches Instrument und sollen aufgrund folgender Überlegungen auch in Zukunft beibehalten werden: Im Kartoffelanbau gibt es, ungleich stärker als bei anderen Kulturen, grosse Ernte- und Qualitätsschwankungen aufgrund der Witterungsverhältnisse. Hinzu kommt, dass die Kartoffelproduktion unter Einhaltung der ÖLN-Anforderungen wesentlich schwieriger geworden ist. Folge davon sind Instabilitäten auf den Märkten, die nicht strukturell bedingt sind. In solchen Märkten sind aus einer agrarökonomischen Optik Marktstützungsmassnahmen ein sehr effizientes und unerlässliches Instrument. Nur durch Auslese kann die Versorgung mit qualitativ hochstehender Ware im heutigen Umfang sichergestellt werden.
Durch die Unterstützung mittels Verwertungsbeitrag werden die durch Ausfälle entstehenden Einbussen verringert. Die komplette Streichung der Verwertungsbeiträge würde somit die Qualitätsproduktion - und das ist die einzig richtige Strategie für unser Land - untergraben. Eine Kompensation durch die Erhöhung des Beitrages für die offene Ackerfläche um 200 Franken pro Hektare löst dieses Problem nicht und ist deshalb keine Alternative. Die Folge einer vollständigen Streichung der Verwertungsbeiträge wären ein Qualitätseinbruch am Markt und damit verbunden eine geringere Nachfrage, massiv tiefere Produzentenpreise und ein weiterer Rückgang der Fläche.
Die Branche geht davon aus, dass unter diesen Umständen die heutige Anbaufläche um rund 25 Prozent auf 10 000 Hektaren zurückgehen würde. Der heutige hohe Selbstversorgungsgrad von 90 Prozent würde massiv zurückgehen. Die Problematik eines Rückgangs der Kartoffelproduktion zeigt sich gerade jetzt. In Europa gibt es zu wenig Kartoffeln. Die Versorgung des inländischen Marktes ist infrage gestellt.
Die Frischverfütterung hat sich als effizienteste Verwertungsmassnahme erwiesen. Die Branche räumt ihr denn auch konsequent Priorität ein. Aufgrund der eindeutig höheren Effizienz der Frischverfütterung könnte ab der Ernte 2009 auf die Trocknung teilweise oder ganz verzichtet werden. Damit könnten 3 bis 4 Millionen Franken eingespart werden. Diese Anpassungen wären auch aus ökologischer und ökonomischer Sicht vorteilhaft und böten zusätzlich den Vorteil, dass die Unterstützung ausschliesslich und direkt den Produzenten zugutekäme.
Ich sage es noch einmal: Verarbeiter und Produzenten müssen Hand in Hand arbeiten und vorwärtsschauen. Nur wenn sie sich ergänzen, werden wir auch in Zukunft eine Kartoffelproduktion haben, die für unser Land wertvoll ist. Unser Land braucht unbedingt eine solche Kartoffelproduktion.
Ich bitte Sie deshalb, unserem Antrag zuzustimmen und die Weiterführung des geltenden Rechtes festzusetzen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion, die FDP-Fraktion und die SP-Fraktion teilen mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützen werden. Die SVP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit unterstützen wird.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Kartoffeln sind selbstverständlich etwas, das wir für die Landesversorgung weiterhin wollen. Wir wollen auch eine Produktion; aber auch hier sind wir halt der Meinung, dass Verwertungsbeiträge in Produzentenbetrieben eine falsche Allokation sind. Ich habe dafür hier auch wirklich Beweise, die zum Teil doch schon erstaunlich sind. Wir haben nämlich mit den bisherigen Verwertungsbeiträgen, die der Bund bezahlt hat, in den Jahren 2000 bis 2005 im Schnitt 21 Prozent der Erntemengen durch die Verfütterung verwertet. Die Verfütterung ist sicher weder das, was wir zur Selbstversorgung brauchen, noch das, was der Staat wirklich unterstützen soll. Mehr als die Hälfte der subventionierten Menge wurde der Trocknung zugeführt; Trocknung ist erstens einmal sehr energieaufwendig, sie ist ökologisch und auch wirtschaftlich bedenklich. Wir haben z. B. im Jahr 2005 an die Trocknungsbetriebe Fr. 161.90 je Tonne getrocknete Kartoffeln bezahlt; an die Produzenten bezahlten wir 90 Franken. Das ist wirklich ein wirtschaftlicher Unsinn, und deshalb möchten wir hier bei den Kartoffeln wie in den anderen Bereichen diese Verwertungsbeiträge streichen.
Im Bereich der Kartoffeln bleibt der Grenzschutz, der sehr hoch ist, bestehen und verbessert die relative Wettbewerbsfähigkeit des Kartoffelanbaus. Wir haben in diesem Bereich auch für Saatkartoffeln einen Anbaubeitrag vorgesehen; der wird bei 600 Franken je Hektare liegen. Das sind auch wieder produzentennahe Beiträge, Anbaubeiträge, die sinnstiftend und auch von der Wertschöpfung her wirtschaftlich sind. Aber diesen Verwertungsbeitrag hier, den bitte ich Sie abzuschaffen, wie der Ständerat das beschlossen hat und wie es auch die Mehrheit Ihrer Kommission empfiehlt.
Ich unterstütze daher die Mehrheit.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 103 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 52 Stimmen
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Wir fahren heute Nachmittag mit den Früchten und dem Gemüse weiter.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
La séance est levée à 13 h 00