07.099
Patentgerichtsgesetz
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp
1. Bundesgesetz über das Bundespatentgericht
1. Loi sur le Tribunal fédéral des brevets
Art. 8 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 8 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 9 Abs. 2
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Leutenegger Oberholzer, Jositsch, Sommaruga Carlo, Thanei)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 9 al. 2
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Leutenegger Oberholzer, Jositsch, Sommaruga Carlo, Thanei)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Die Minderheit ersucht Sie, dem Ständerat zu folgen und sicherzustellen, dass alle Richterinnen und Richter des Bundespatentgerichtes durch die Bundesversammlung gewählt werden.
Wie Sie wissen, hat der Bundesrat ein zweiteiliges Verfahren vorgesehen, nämlich dass die hauptamtlichen Richterinnen und Richter durch die Bundesversammlung und die nebenamtlichen durch die Gerichtskommission gewählt werden. Diese Unterscheidung führt schlussendlich zu einer Aushöhlung der Kompetenz der Bundesversammlung, die Richter zu wählen, und ich denke, es besteht kein Anlass, das zu machen. Sie schaffen damit Richterinnen und Richter erster und zweiter Klasse. Es ist wirklich eine Grundsatzfrage, ob wir die Kompetenz der Bundesversammlung aushöhlen und das Grundprinzip über den Haufen werfen wollen, nur um ein bisschen Zeit zu gewinnen. Für mich ist es ja auch noch fraglich, ob wir durch die Wahlkompetenz der Gerichtskommission überhaupt Zeit gewinnen. Aber wenn es denn auch so sein sollte, sind es vielleicht vierzehn Tage oder ein Monat, und das rechtfertigt es meines Erachtens auf keinen Fall, die Kompetenzen der Bundesversammlung in dieser Frage auszuhöhlen.
Es kommt noch dazu, dass der Ständerat mit 33 zu 8 Stimmen an diesem Konzept festgehalten hat, und es ist die einzige Differenz, die uns in diesem Geschäft verbleibt.
Ich bitte Sie also, dem Ständerat zu folgen, diese Differenz auszuräumen und damit auch darauf zu achten, dass alle Richterinnen und Richter, auch jene des Bundespatentgerichtes, durch die Bundesversammlung gewählt werden.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Unsere Fraktion beantragt Ihnen, der Mehrheit zu folgen und an Ihrem früheren Beschluss festzuhalten.
Es geht bei dieser Frage eigentlich um zweierlei. Frau Leutenegger Oberholzer hat den zeitlichen Aspekt als Hauptmotiv unserer Mehrheit dargestellt. Das ist er nicht. Im Vordergrund eines Verfahrens stehen dessen korrekte Abwicklung, die Erfassung aller urteilsrelevanter Faktoren und eine richtige Beurteilung der Sache. Der Zeitfaktor hat hinter diesen Erfordernissen zurückzustehen. Zwar wissen wir, dass wir alle regelmässig nach einer Verfahrensbeschleunigung rufen, aber das ist für uns, die Mehrheit, sekundär.
Unser primäres Motiv ist dasjenige, dass man unseres Erachtens einen Unterschied zwischen den hauptamtlichen und den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern machen kann. Wir haben ja bereits ein Präjudiz in den Kantonen mit Handelsgerichten, wo die nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter durch die jeweilige Gerichtskommission gewählt werden. Bei den hauptamtlichen Richterinnen und Richtern geht es ja unter anderem auch um die weltanschaulichen Aspekte, die, durch einen gewissen Parteienproporz, in einem Gericht vertreten sein sollten. Dort ist die Wahl durch ein politisches Gremium wie die Bundesversammlung angebracht. Bei den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern aber, bei den Fachexperten, muss der politische Aspekt in den Hintergrund treten; dort geht es um das Fachwissen. Unter diesem Aspekt ist es aus unserer Sicht durchaus zulässig, dort, wo Fachwissen gefragt ist, vom Grundsatz der politischen Wahl für ein unter anderem politisch zusammengesetztes Gremium abzurücken und die Gerichtskommission zum Zuge kommen zu lassen.
Mit diesen beiden Begründungen - dem zeitlichen Aspekt, der allerdings eher sekundärer Natur ist, und dem Fachwissen als primärem Aspekt - bitte ich Sie namens unserer Fraktion, die Mehrheit zu unterstützen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich möchte Sie auch bitten, beim Entwurf des Bundesrates und bei Ihrem Beschluss zu bleiben, nämlich die nebenamtlichen Richter am Patentgericht durch die Gerichtskommission wählen zu lassen, nicht durch die Bundesversammlung.
Die nebenamtlichen Richter am Patentgericht haben eine spezielle Stellung: Sie sind Fachrichter, sie werden in einer Vielzahl gewählt, und sie kommen relativ selten zum Einsatz. Sie werden in einer Vielzahl gewählt, weil es in verschiedenen Bereichen solche nebenamtlichen Richter braucht. Bei der Wahl hat man sich vertieft mit den Voraussetzungen dieser Kandidatinnen und Kandidaten auseinanderzusetzen. Wir sind der Auffassung, dass es dabei wenig Platz für politische Überlegungen und politische Würdigungen hat. Es geht wirklich um Fachrichter, Fachrichterinnen. Damit hat diese Wahl auch nicht den gleichen Stellenwert wie eine Wahl an andere Gerichte oder wie andere Wahlgeschäfte, die Sie tätigen.
Die Fassung des Bundesrates hat auch zur Folge, dass es zu einer Entlastung der Bundesversammlung kommt; und es ist, das wurde bereits gesagt, keine Spezialregelung in dem Sinn, dass es sie an anderen Gerichten nicht gibt. Die kantonalen Handelsgerichte haben eine analoge Regelung: Die nebenamtlichen Richter der Handelsgerichte werden durch die Justizkommissionen gewählt, nicht durch eine politische Legislative.
Letztlich ist es ein politischer Entscheid, den Sie zu fällen haben. Beide Varianten funktionieren. Es ist jetzt an Ihnen, zu entscheiden.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Je vous demande de suivre la majorité. Nous avons, en matière d'élection des juges du Tribunal fédéral des brevets, une minorité qui défend le principe de la légitimité de la désignation et la majorité qui défend le principe du pragmatisme.
Dans ce tribunal, la situation est quelque peu particulière, puisqu'il faut un certain nombre de juges et tout particulièrement de juges suppléants, qui sont des "spécialistes matière" et qui doivent être choisis d'abord pour leurs compétences plutôt que pour leur appartenance politique. Il n'est pas opportun d'avoir un débat sur la représentation des partis au sein du Tribunal fédéral des brevets, il s'agit bien plus de s'assurer que l'ensemble des compétences relatives aux matières qui sont traitées par ce tribunal soient présentes. C'est l'argument principal qui conduit la majorité de la commission à vous demander de la suivre.
L'autre élément, c'est la question de la rapidité de désignation: il est important, lorsqu'un juge suppléant démissionne, de pouvoir repourvoir rapidement le poste avec la même compétence technique, afin de disposer des ressources nécessaires au moment de rendre des jugements dans une matière extrêmement complexe.
Ainsi, même si le Conseil des Etats, par 33 voix contre 8, maintient sa position et que notre conseil, lors du dernier débat, avait à une faible majorité - 89 voix contre 72 - décidé de suivre le Conseil fédéral, la majorité vous demande aujourd'hui de maintenir votre décision.
Markwalder Bär Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Auch ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission, an diesem Beschluss festzuhalten.
Es geht um das Wahlorgan für die nebenamtlichen Richter des Patentgerichtes. Wie bereits ausgeführt, sind dies Fachrichter, die verschiedene Fachkompetenzen haben müssen. Entscheidend ist also nicht der politische Hintergrund, sondern ihre fachliche Eignung und Kompetenz sowie ihre Muttersprache. Diese Richter müssen in relativ hoher Zahl gewählt werden, kommen aber ziemlich selten zum Einsatz. Deshalb findet es die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen praktikabler, dass die Kompetenz zur Wahl der nebenamtlichen Richterinnen und Richter ins Patentgericht der Gerichtskommission übertragen wird.
Wir haben es bereits gehört: Auch in den Kantonen gibt es zum Teil Handelsgerichte. Auch diese sind Fachgerichte, und auch dort werden die Fachrichter von den jeweiligen Justizkommissionen gewählt. Damit schaffen wir im Patentgerichtsgesetz also kein schweizerisches Unikum.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 99 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 79 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 23 Abs. 3; Art. 40
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 23 al. 3; art. 40
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Änderung bisherigen Rechts
Modification du droit en vigueur
Ziff. 6
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Leutenegger Oberholzer, Jositsch, Sommaruga Carlo, Thanei)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 6
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Leutenegger Oberholzer, Jositsch, Sommaruga Carlo, Thanei)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité