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Kapitaleinlageprinzip 2. Unmittelbarkeitsprinzip
Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Bundesrat · Graubünden
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II festgehalten, dass Reserven aus Kapitaleinlagen verrechnungssteuerfrei an in- und ausländische Aktionäre zurückfliessen können und dass diese Aktionäre nicht die Personen sein müssen, welche seinerzeit die Kapitaleinlagen leisteten. Dies entspricht der steuerlichen Gleichstellung der Rückzahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen mit der Rückzahlung von Nennwert. Würde man nur Rückzahlungen an die Einleger von Reserven aus Kapitaleinlagen von der Steuer ausnehmen, läge ein Kapitalrückzahlungsprinzip vor. Dies wollte die Kommission des Ständerates nicht. Der Ständerat ist an seiner Sitzung vom 13. Juni 2006 dem Antrag seiner vorberatenden Kommission gefolgt und hat zur Verdeutlichung das Wort "unmittelbar" in Artikel 20 Absatz 3 DBG und Artikel 5 Absatz 1bis VStG gestrichen. Der Nationalrat hat diese Änderung übernommen.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Sie gestatten, Herr Präsident, dass ich zwei Zusatzfragen stelle, ich habe ja zwei Fragen gestellt.
Frau Bundesrätin, was, glauben Sie, wäre in der Volksabstimmung, die wir mit 49,5 Prozent ganz knapp verloren haben, herausgekommen, wenn bekannt gewesen wäre, dass pro Jahr 600 Millionen Franken - das ist eine minimale Schätzung, würde ich sagen - Mindereinnahmen resultieren? Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage: Sie argumentieren mit dem Vertrauensprinzip und sagen, eine Aufhebung der Rückwirkung sei nicht möglich. Das ist meines Erachtens falsch. Ich frage Sie als Juristin: Können Sie meiner Argumentation folgen, wenn ich sage, dass die Agio-Reserven ja nicht in Kenntnis dieser Unternehmenssteuerreform II geäufnet worden sind? Die Unternehmungen hatten gar keine Kenntnis davon. Folglich können sie sich auch nicht auf irgendetwas wie guten Glauben berufen. Sind Sie im Lichte dieser Argumentation bereit, zumindest die Rückwirkung aufzuheben?
Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Bundesrat · Graubünden
Frau Leutenegger Oberholzer, ich habe nicht gesagt, dass man diese Rückwirkung nicht rückgängig machen könnte; das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, es sei eine Frage der Rechtsbeständigkeit, auch des Vertrauens in die Gesetzgebungsarbeit; das war meine Antwort. Ich denke, es ist tatsächlich eine Frage der Berechenbarkeit des Gesetzgebungsverfahrens und der in Kraft gesetzten Gesetze; es geht darum, dass man ihre Wirkung nicht bereits wieder rückgängig macht.
Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass die Einlagen, die vorher zur Bildung von Agio-Reserven geleistet wurden, von dieser Gesetzgebung unabhängig sind; immerhin hat man aber diese Diskussion über das Einlageprinzip, das muss man sagen, ab 2004/05 geführt. Es wurden ab Februar 2008 von verschiedensten Unternehmen Vorkehrungen getroffen, es wurden noch Einlagen auf den Nennwert gezahlt, es wurden Zuschüsse geleistet, und zwar natürlich zu einem guten Teil, weil man zu diesem Prinzip übergewechselt ist. Es sind, gerade auch von grossen Unternehmen, verschiedene Dispositionen im Hinblick auf die Möglichkeit getroffen worden, diese Zuschüsse ab Januar 2011 im Sinne des Einlageprinzips steuerfrei wieder herauszunehmen. Das ist einfach die Situation, die wir heute haben.
Sie werten das anders, Sie sagen, dem guten Glauben der Unternehmer stünden die grossen Mindererträge gegenüber. Das stimmt ebenfalls, aber ich denke, wenn man von der Rechtsbeständigkeit, von der Gesetzgebungsbeständigkeit ausgeht, dann ist es richtig, wenn man daran festhält und sagt: Wir bleiben jetzt bei der Regelung, die wir getroffen haben.
Die Frage, wie die Abstimmung ausgefallen wäre - die Vorlage ist ja mit 50,5 Prozent durchgegangen -, können Sie besser beantworten als ich.