04.439

Betäubungsmittelgesetz. Revision

Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe

Loi fédérale sur les stupéfiants et les substances psychotropes

Art. 28b Abs. 2

Antrag der Kommission

Festhalten

Antrag Föhn

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 28b al. 2

Proposition de la commission

Maintenir

Proposition Föhn

Adhérer à la décision du Conseil national

Egerszegi-Obrist Christine · Mit-F · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Es gibt bei dieser Vorlage noch zwei Differenzen, die wir heute Morgen in der Kommission behandelt haben. In Artikel 28b geht es um die Höhe der Ordnungsbusse. Der Nationalrat beharrt auf 200 Franken, der Ständerat hat in der Sommersession 100 Franken festgelegt. Wir haben heute Morgen noch einmal die Argumente auf den Tisch gelegt. Das Modell lehnt sich an das Ordnungsbussenmodell des Kantons St. Gallen an. Dort gibt es Ordnungsbussen, in diesem Fall in der Höhe von 50 Franken. Die Kommission war mit 8 zu 5 Stimmen der Meinung, dass der Ständerat auf seinem Betrag beharren, das heisst an seinem Beschluss festhalten sollte. Ordnungsbussen sollen verhindern, dass sich ein Richter mit dem Sündigen befassen muss. Dieser muss aber auch die Gelegenheit haben, die Busse sofort zu bezahlen. Diese Regelung gilt ja nur für Jugendliche, die älter als 18 Jahre sind. Wir waren mit 8 zu 5 Stimmen der Meinung, dass wir hier festhalten sollten.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sie wissen ja, dass ich nicht gerade Feuer und Flamme für dieses Gesetz bin. Die Kommissionssprecherin, Frau Egerszegi, hat gesagt, dass Artikel 28b mit dem Ordnungsbussenverfahren neu aufgenommen wird. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren mit Ordnungsbussen. Die Widerhandlung kann mit Ordnungsbussen geahndet werden; man kann sofort ahnden. Ich meine, das Verfahren muss schon ein bisschen abschreckend wirken. Ich kann mich noch gut erinnern, dass wir diskutiert haben, dass diese Leute nicht 200 Franken bei sich hätten. Ich sage, wenn sie 100 Franken auf sich haben, dann haben sie auch 200 Franken. Ich glaube, da besteht kein grosser Unterschied. Wir haben die inhaltliche Diskussion geführt. Ich habe festgestellt, dass die Kommission, wie die Berichterstatterin gesagt hat, mit 8 zu 5 Stimmen an den 100 Franken festhält.

Ich beantrage, gemäss dem Beschluss des Nationalrates eine Ordnungsbusse von 200 Franken zu übernehmen. Der Nationalrat hat an seinem Beschluss auch schon einmal festgehalten.

Gutzwiller Felix · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Ich will einfach daran erinnern, dass diese Vorlage - geschichtlich gesehen, wenn Sie so wollen - ja eigentlich zur Absicht hatte, die Sache, die Problematik etwas zu verschlanken, zu vereinfachen, zu entbürokratisieren. Das war ein Vorschlag unserer CVP-Kolleginnen und -Kollegen. Daran sollten wir uns erinnern.

Es gibt drei Argumente, die für eine Ordnungsbusse von 100 Franken sprechen, wie das auch die Kommissionssprecherin erwähnt hat:

1. Wir sprechen hier nur von Erwachsenen, von Personen über 18 Jahren.

2. Die Busse sollte doch ungefähr im Gleichschritt sein mit anderen Bussen in diesem Bereich. Es geht hier um eine Selbstgefährdung. Bussen, die höher sind, schliessen immer eine Fremdgefährdung ein. Deshalb sind 100 Franken adäquat.

3. Bei einer Bussenhöhe von 200 Franken werden die Vollzugsprobleme so gross werden, dass eine Vereinfachung und Entbürokratisierung nicht möglich ist. Die Zahl der Verfahren wird dann wieder anschwellen. Man kann sich fragen, ob es sinnvoll wäre, dieses Gesetz, das die Bussenhöhe bei 200 Franken vorsähe, dann überhaupt zu verabschieden oder ob wir dann nicht lieber beim Status quo bleiben möchten.

Germann Hannes · 2VP-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir sollten jetzt hier die Relationen wahren. Ich bitte Sie, dem Einzelantrag Föhn zuzustimmen respektive sich dem Nationalrat anzuschliessen.

Wir haben gehört, dass eine Kollegin aus dem Nationalrat ausserhalb des Bahnhofs beim Rauchen erwischt wurde; wir alle benutzen jene Rolltreppe, die zum Warenhaus Loeb hochführt. Bereits dort unter dem Vordach ist die Bussenandrohung 300 Franken. Jetzt muss ich Sie Folgendes fragen, Herr Kollege Gutzwiller: Geht es denn dort um Fremdgefährdung und beim Kiffen nicht? Ich verstehe jetzt diesen Unterschied wirklich nicht. Das muss mir zuerst jemand erklären - sonst bitte ich Sie, hier nicht so eine riesige Übung darüber zu veranstalten, ob es jetzt 100 oder 200 Franken sein sollen. 200 Franken scheinen mir angemessen.

Keller-Sutter Karin · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Als St. Gallerin staune ich etwas darüber, was man aus dem St. Galler Modell gemacht hat. Aus einer schlanken Lösung, aus einer Verordnung mit zwei, drei Artikeln zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung wird jetzt ein Gesetz, in dem eine geringfügige Drogenmenge festgeschrieben wird, 10 Gramm, und in dem man - ich denke, das ist fast eine Exklusivität - auch die Höhe der Busse festlegt. Wenn man die Bussenhöhe einmal ändern will, muss man dann das Gesetz ändern. Es wäre ohnehin besser gewesen, der Bundesrat hätte die Kompetenz bekommen, die Bussenhöhe auf dem Verordnungsweg festzulegen.

Ich spreche mich für 100 Franken aus. Es ist zwar schon so, wir haben das in der Kommission besprochen: Es ist jeweils nicht wirklich objektivierbar, was für eine Busse auszusprechen ist. Die Kommissionspräsidentin hat darauf hingewiesen: Der Kanton St. Gallen sieht heute eine Busse von 50 Franken vor.

Ich finde es etwas paradox, dass wir jetzt auf der einen Seite über die Bussenhöhe streiten und auf der anderen Seite die Bestimmung haben, dass 10 Gramm eine geringfügige Menge sind. 10 Gramm sind natürlich keine geringfügige Menge. Vor allem gibt es verschiedene Sorten Cannabis. Sie können die Grenze von 10 Gramm erreichen, indem Sie wirklich Haschisch, also Cannabis, dabeihaben, oder Sie können die Grenze von 10 Gramm erreichen, indem Sie irgendwelchen im Garten angebauten Hanf mit niedrigem THC-Gehalt dabeihaben. Das sind zwei Paar Schuhe. Die Bestimmung mit der Grenze von 10 Gramm ist viel schlimmer als jene mit der Bussenhöhe.

Ich halte dieses Gesetz ehrlich gesagt für verunglückt; ich werde mir vorbehalten, ihm in der Schlussabstimmung nicht zuzustimmen. Es bringt für die Kantone, die ein solches Ordnungsbussenmodell haben, keine Verbesserung.

Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg

En fait, le Conseil fédéral s'était exprimé dans son avis dès le départ dans le même sens que la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du conseil, à savoir pour une amende d'ordre fixée à 100 francs. Selon moi, on n'a jamais débattu ici d'un montant de 200 francs; c'est un nouveau débat que vous menez aujourd'hui. C'est une décision politique; elle vous appartient. Cela dit, elle peut avoir un certain effet sur la force donnée à la procédure d'ordre et la force donnée à la procédure ordinaire. Et plus le montant pour la procédure d'ordre est élevé, plus celle-ci aura tendance à être affaiblie pour renforcer la procédure ordinaire. Cela ne cause pas de grande difficulté; c'est une décision à prendre.

Le Conseil fédéral s'était exprimé en faveur d'un montant de 100 francs. Il en reste à cette position et vous recommande de suivre la commission.

Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... 24 Stimmen

Für den Antrag Föhn ... 14 Stimmen

Art. 28l

Antrag der Kommission

Festhalten

Proposition de la commission

Maintenir

Egerszegi-Obrist Christine · Mit-F · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Hier ist der Ständerat in der vergangenen Sommersession ohne Gegenstimme dem Bundesrat gefolgt. Auch heute Morgen war uns in der SGK klar: Der Richter soll in ordentlichen Verfahren über sein Ermessen verfügen und eine Busse nach den Verhältnissen und dem Verschulden des Täters verhängen können. Diese Bestimmung entspricht dem, was heute schon im Ordnungsbussengesetz für den Strassenverkehrsbereich gilt. Der Richter muss unserer Ansicht nach die Möglichkeit haben, unter Einbezug aller Fakten und Umstände zu entscheiden. Das ist eine Kernkompetenz der Richter.

Deshalb empfiehlt Ihnen die SGK unseres Rates einstimmig, hier festzuhalten.

Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg

La présidente de la commission a tout dit, Monsieur le président. Je n'ai rien à ajouter.

Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté