12.021

Agrarpolitik 2014-2017

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

1. Bundesgesetz über die Landwirtschaft

1. Loi fédérale sur l'agriculture

Art. 2 Abs. 1 Bst. b

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag Luginbühl

Festhalten

Art. 2 al. 1 let. b

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition Luginbühl

Maintenir

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Wir befinden uns in der Differenzbereinigung. In der Kommission standen noch 20 Differenzen zur Diskussion. Ihre Kommission liess sich dabei von der Absicht leiten, möglichst viele Differenzen zu bereinigen. Dies gelang uns leider nicht ganz, aber wir kamen ein gutes Stück weiter. Es liegen heute noch drei Einzelanträge vor.

Zu Beginn erwähne ich noch eine Petition, die wir im Rahmen der Behandlung der Agrarpolitik 2014-2017 behandelt haben. Es handelt sich um die Petition "Zukunft säen - Vielfalt ernten" der Europäischen Kooperative Longo Mai. Wir haben diese Petition zur Kenntnis genommen und gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes behandelt. Die Petition stellt verschiedene Forderungen zu den Themen Sortenschutz, Sortenvielfalt, Gentechnik, Patentschutz und Energieeffizienz. Die WAK-SR verzichtet darauf, im Rahmen der Vorlage über die Agrarpolitik 2014-2017 zusätzliche Anträge im Sinne der Petition zu stellen.

Die erste Differenz befindet sich bei Artikel 2, "Massnahmen des Bundes". Die Kommission beantragt hier Zustimmung.

Der Bundesrat schlägt mit der Agrarpolitik 2014-2017 vor, den bisher verwendeten Begriff "abgelten" durch "fördern" zu ersetzen. Der Ständerat ist in der ersten Lesung dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt. Nachdem sich der Nationalrat letzte Woche zum zweiten Mal gegen die Änderung ausgesprochen hat, beantragt die Kommission ebenfalls, beim Begriff "abgelten" zu verbleiben. Materiell ändert sich damit nichts. Dem Ständerat ging es einzig darum, verbale Deckungsgleichheit mit der Bundesverfassung zu erreichen.

Ich spreche das jetzt gleich an, weil noch ein Einzelantrag Luginbühl vorliegt. Er will an der Fassung des Ständerates festhalten. Wir waren zu Beginn der Differenzbereinigung auch ein bisschen beseelt vom Gedanken, nicht bereits diese erste Differenz aufrechtzuerhalten.

Die WAK ist mit 9 zu 2 Stimmen auf die Fassung des Nationalrates eingeschwenkt. Im Nationalrat hingegen war diese Frage umstritten; der vorliegende Beschluss kam mit 87 zu 68 Stimmen zustande. Man ersieht daraus, dass es sich nicht um ein Herzensanliegen des Nationalrates handelt.

Der Einzelantrag Luginbühl, den Herr Luginbühl sicher noch begründen wird, ist aus Sicht der Kommission an sich inhaltlich korrekt. Nachdem das Geschäft ohnehin nochmals an den Nationalrat geht, kann man sich auch fragen, ob wir diese Differenz nicht aufrechterhalten sollten. Für eine Einigungskonferenz würde sich die Auseinandersetzung dann aber definitiv nicht lohnen. Entscheiden Sie!

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Es geht tatsächlich um eine Formalie. Wenn es keine Differenzen gegeben hätte, hätte ich meinen Antrag zurückgezogen. Es geht also um eine Formalie, aber um eine nicht ganz unbedeutende. In Anbetracht der Tatsache, dass die Direktzahlungen das agrarpolitisch bedeutendste Instrument sind, sollte man sie nach meiner Auffassung schon auf eine juristisch korrekte Basis stellen.

Wie vom Kommissionspräsidenten gesagt, hat der Ständerat im Dezember diese Bestimmung in seiner Version einstimmig passieren lassen. Die heutige Praxis wird mit dem Begriff "fördern" korrekter abgebildet als mit dem bisherigen Begriff "abgelten". Wären die Direktzahlungen nämlich Abgeltungen, dann würde der Bund die Landwirte verpflichten, gewisse Gegenleistungen zu erbringen. Das ist heute aber nicht so. Jeder Landwirt kann frei wählen, welche Leistungen er erbringen will. Das wird mit dem vorgeschlagenen Begriff "fördern" korrekt zum Ausdruck gebracht.

Mit dem Beschluss des Nationalrates würde die bestehende Inkohärenz zur Verfassung, Artikel 104 Absätze 2 und 3, und zum Subventionsgesetz, Artikel 3, weiterbestehen. Zudem gäbe es weitere Unstimmigkeiten zu den bereits beschlossenen Bestimmungen im Landwirtschaftsgesetz, den Artikeln 73 bis 76.

Im Nationalrat wurde moniert, der Begriff "fördern" stelle die Landwirte in die Ecke der Subventionsempfänger. Der Begriff "abgelten" ist aber nicht besser. Gemäss Subventionsgesetz gelten nämlich sowohl Finanzhilfen wie auch Abgeltungen als Subventionen.

Ich bin der Meinung, dass wir im Sinne der Kohärenz an unserer Version festhalten sollten.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich bitte Sie, an Ihrem einstimmigen Entscheid der ersten Lesung festzuhalten. Mit "fördern" werden Leistungen angesprochen, es ist der richtigere Begriff. Es wurde eben von Ständerat Luginbühl auf die Inkohärenz hingewiesen, die entstünde, wenn man bei "abgelten" bleiben oder, in Ihrem Fall, darauf zurückkommen würde. Dann hätten wir Inkohärenzen zwischen den bereits beschlossenen Artikeln 73 bis 76 zu den Direktzahlungen im Landwirtschaftsgesetz und Artikel 3 des Subventionsgesetzes und insbesondere aber auch Artikel 104 der Bundesverfassung.

Die Praxis ändert nicht. Das habe ich im Nationalrat gesagt, das habe ich in den Kommissionen gesagt. Es geht darum, dass wir die Begrifflichkeit anpassen und damit eine saubere Linie fahren.

Ich bitte Sie also, die Differenz aufrechtzuerhalten und bei Ihrem einstimmigen Beschluss in der Erstbehandlung zu bleiben.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... 18 Stimmen

Für den Antrag Luginbühl ... 16 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Art. 9 Abs. 4

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 9 al. 4

Proposition de la commission

Maintenir

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Hier schlägt Ihnen die Kommission vor, an Ihrer Fassung festzuhalten. Der Nationalrat beschloss, dass der Bundesrat auch Direktvermarkter dazu verpflichten kann, Beiträge zur Absatzförderung zu leisten. Die Kommission beantragt Ihnen, am Beschluss unseres Rates festzuhalten, insbesondere weil mit der nationalrätlichen Fassung die Direktvermarkter zweimal zur Kasse gebeten würden und eine solche Regelung administrativ sehr aufwendig wäre.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zuzustimmen. Die Direktvermarkter sollen nicht zweimal zur Kasse gebeten werden. Wir wollen Unternehmertum auch in der Landwirtschaft; deshalb wollen wir die Direktvermarkter fördern. Es müsste auch festgestellt werden, ob ein Nutzen für einen Direktvermarkter entsteht; wenn er an der solidarischen Mitfinanzierung beteiligt würde, würden wir mit Bürokratie, Abgrenzungsfragen, Rechtsmitteln, die zu Hilfe geholt werden könnten, das Ganze komplizierter machen. Mit anderen Worten: Stimmen Sie der Kommission zu.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Angenommen - Adopté

Art. 11 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 11 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 36b

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 36b

Proposition de la commission

Maintenir

Art. 37

Antrag der Kommission

Abs. 1-3, 6

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag Eberle

Abs. 6

Ist keine Branchenorganisation vorhanden oder kann sich eine Branchenorganisation nicht auf einen Standardvertrag einigen, so erlässt der Bundesrat Vorschriften über den Kauf und den Verkauf von Rohmilch im Sinne von Absatz 2, wobei die Verträge in schriftlicher Form vorliegen müssen und eine minimale Gültigkeitsdauer von einem Jahr beinhalten.

Art. 37

Proposition de la commission

Al. 1-3, 6

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition Eberle

Al. 6

Lorsqu'il n'existe pas d'interprofession du secteur laitier ou lorsqu'une interprofession du secteur laitier ne parvient pas à s'accorder sur un contrat type, le Conseil fédéral édicte des prescriptions concernant l'achat et la vente de lait cru au sens de l'alinéa 2, les contrats devant revêtir la forme écrite et porter sur une durée minimale d'un an.

Art. 43 Abs. 3

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 43 al. 3

Proposition de la commission

Maintenir

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Der Bundesrat schlägt in diesen drei Artikeln, in Artikel 36b, Artikel 37 und Artikel 43 Absatz 3, eine Neuregelung der Milchkaufverträge vor; man muss diese Artikel zusammen behandeln. Die Branchenorganisation im Milchsektor erhält die Kompetenz, einen Standardvertrag zu beschliessen und damit Stabilität und Planbarkeit herbeizuführen.

Der Ständerat hat in der ersten Lesung bei Artikel 37 dem Entwurf des Bundesrates zugestimmt. Der Nationalrat hat in der ersten Lesung an der heutigen Regelung von Artikel 36b festgehalten. Letzte Woche hat der Nationalrat nun bei Artikel 37 einen Kompromiss beschlossen; Sie sehen da die Ergänzungen. Wichtige Elemente aus Artikel 36b - eine minimale Vertragsdauer von einem Jahr unter Einbezug aller Stufen des Kaufs und Verkaufs von Rohmilch - werden so nun in Artikel 37 berücksichtigt. Gleichzeitig hat der Nationalrat entgegen dem Antrag seiner Kommission entschieden, dass der bisherige Artikel 36b neben dem neuen Artikel 37 weitergeführt werden soll. So komplex ist die ganze Angelegenheit.

Ihre Kommission beantragt Ihnen erstens Zustimmung zum Kompromiss des Nationalrates in Artikel 37; da haben wir in der Kommission auch gehört, dass der Bundesrat damit einverstanden sei. Zweitens beantragt die Kommission Festhalten am bisherigen Entscheid, Artikel 36b aufzuheben.

Die Kommission ist der Meinung, dass sich die beiden Artikel gegenseitig ausschliessen. Man kann nicht die gleiche Kompetenz sowohl dem Bundesrat als auch der Branchenorganisation geben. Andernfalls wäre dann im konkreten Fall zu befürchten, dass der Bundesrat auf die Branchenorganisation wartet und die Branchenorganisation auf den Bundesrat. Es käme zu einer gegenseitigen Blockierung. Dies ist nicht gewünscht.

Deshalb beantragt Ihnen die Kommission, dem im Sinne des nationalrätlichen Beschlusses modifizierten Artikel 37 zuzustimmen und Artikel 36b aufzuheben.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Im Namen von Kollege Eberle, der sich infolge persönlicher Verpflichtungen entschuldigen musste, vertrete ich seinen Einzelantrag. Sie haben jetzt vom Herrn Kommissionspräsidenten gehört, dass es nicht ganz einfach ist. Und doch wollen wir hier eben eine Einigung finden. Ich bin davon überzeugt - das wird ganz sicher auch der Herr Kommissionspräsident bestätigen können -, dass ich jetzt quasi einen Kompromiss zum Kompromiss vertrete, damit wir wirklich eine Einigung mit dem Nationalrat finden. Ich bin überzeugt, dass das dann gut herauskommen wird.

Sie haben ja gehört, dass wir bei Artikel 36b eine Differenz zum Nationalrat haben und dass wir das Problem natürlich jetzt mit Artikel 37 Absatz 6 lösen könnten. Bisher heisst es da: "Kann sich die Branchenorganisation nicht auf einen Standardvertrag einigen, so kann der Bundesrat vorübergehend Vorschriften über den Kauf und den Verkauf von Rohmilch erlassen." Mit diesem Einzelantrag wollen wir neu festhalten: "Ist keine Branchenorganisation vorhanden ..." - wir wissen, heute bestehen ja eigentlich Branchenorganisationen, aber es funktioniert nicht. Wir sehen das ja gerade darin, dass in einer der Branchenorganisationen jetzt sowohl der Direktor wie auch der Präsident gehen, weil nicht dem nachgelebt wird, was sie wollen. Da muss natürlich eine starke Hand von oben eingreifen können. Deshalb soll es neu heissen: "Ist keine Branchenorganisation vorhanden oder kann sich eine Branchenorganisation nicht auf einen Standardvertrag einigen, so erlässt der Bundesrat Vorschriften über den Kauf und den Verkauf von Rohmilch im Sinne von Absatz 2, wobei die Verträge in schriftlicher Form vorliegen müssen und eine minimale Gültigkeitsdauer von einem Jahr beinhalten." Ich habe gesehen, dass die einjährige Gültigkeitsdauer eigentlich schon in Artikel 37 Absatz 2 enthalten ist. Die Redaktionskommission könnte ohne Weiteres noch eine eventuelle Korrektur oder Angleichung vornehmen.

Ich bitte Sie, dem Einzelantrag zu Artikel 37 Absatz 6 zu den Milchkaufverträgen zuzustimmen. Es handelt sich dabei um einen Kompromiss zwischen der bisherigen Haltung des Nationalrates und jener des Ständerates oder - wie ich vorhin schon gesagt habe - um einen Kompromiss zum Kompromiss. Der Nationalrat hat in der ersten Lesung die Fassung des Bundesrates um Artikel 36b ergänzt, der obligatorisch für alle Produzenten Milchkaufverträge mit Mindestregelungen über Preis und Menge vorsieht. Demgegenüber stützte der Ständerat die bundesrätliche Fassung, die die Zuständigkeit für Milchkaufverträge in Artikel 37 der Branchenorganisation Milch überträgt. Auch in zweiter Lesung hat der Nationalrat an Artikel 36b festgehalten, in der Meinung: Wenn sich die Branchenorganisation nicht auf Verträge einigen könnte, könnten die Bauern ohne Artikel 36b leer ausgehen. Ein vertragsloser Zustand könnte sie in Anbetracht der Strukturschwäche in eine sehr unsichere Situation bringen, was die Möglichkeit betrifft, ihre Milch abzuliefern, denn den 25 000 Milchproduzenten stehen vier grosse Abnehmer und die Käsereien gegenüber.

Trotzdem ist die WAK-SR erneut nicht auf Artikel 36b eingegangen, da in erster Linie die Branche, und das kann ich nachvollziehen, die Verantwortung zu übernehmen hat. Andererseits verstehe ich auch die Bedenken des Nationalrates in Anbetracht der nach wie vor bestehenden Unsicherheiten auf dem Milchmarkt. Mit dem Einzelantrag verzichten wir weiterhin auf Artikel 36b, wonach der Bund für die Einhaltung der Vertragspflicht verantwortlich ist, und übertragen die Aufgabe der Milchkaufverträge mit Artikel 37 der Branche. Dies ist im Sinne der bisherigen Lesung des Ständerates. Mit dem Änderungsantrag zu Absatz 6 schaffen wir aber eine grössere Verbindlichkeit: Der Bundesrat soll intervenieren, wenn sich die Branchenorganisationen nicht einigen können. Ich denke, diese Verbindlichkeit gibt den Bauern eine grössere Sicherheit, ohne dass wir die Branche von der Verantwortung entlasten. Damit können wir auch diese noch bestehende Differenz zum Nationalrat bereinigen.

Ich danke für die Unterstützung.

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Dieser Antrag lag logischerweise in der Kommission nicht vor. Ich kann einfach nochmals wiederholen, wie die Ergebnisse im Nationalrat waren. Der Nationalrat hat Artikel 36b mit 95 zu 80 Stimmen zugestimmt; das war das Stimmungsbild. Ich habe Ihnen vorhin aufgezeigt, dass sich die Artikel 36b und 37 gegenseitig ausschliessen.

Artikel 37 ist so, wie er jetzt vorliegt, nur ein Kompromiss. Der Nationalrat hat diesem Kompromiss einstimmig zugestimmt. Wenn wir die von Herrn Eberle bzw. von Herrn Föhn beantragte Änderung aufnehmen, dann haben wir natürlich wieder eine Differenz. Das ist die Ausgangslage.

Absatz 6 hat uns in der Kommission schon in der ersten Lesung intensiv beschäftigt. Das war der wesentliche Absatz, der es einer Mehrheit der Kommission und, so denke ich, auch dem Ständerat ermöglichen würde, diesem Konzept zuzustimmen. Ich habe es damals schon gesagt: Es stellt nämlich eine Art Ventilklausel dar. Herr Föhn hat das in der letzten Debatte kritisiert. Er hat gesagt, das Wort "Ventilklausel" möge er nicht. Jetzt doktert er selber an dieser Ventilklausel herum.

Ich kann Ihnen kein Stimmungsbild aus der Kommission zu diesem Antrag geben. Ich kann Ihnen einfach sagen, dass der Nationalrat der Version von Artikel 37, wie sie auf der Fahne steht, einstimmig zugestimmt hat.

Freitag Pankraz · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Milch ist offensichtlich ein schwieriges Thema. Dabei haben die meisten von uns nach der Geburt mit Milch begonnen - in vielen Fällen wahrscheinlich nicht von einer Kuh. (Heiterkeit)

Aber jetzt im Ernst: Ich sagte, es sei ein schwieriges Thema. Ich habe gestaunt, als ich die Fahne des Nationalrates gekriegt habe. Die Fassungen, welchen er bei Artikel 36b und auch bei Artikel 37 zugestimmt hat, lassen sich gar nicht beide umsetzen. Das ist ja schon ein bisschen erstaunlich. Unsere Kommission hat dann - es wurde vom Kommissionspräsidenten ausgeführt - bei Artikel 37 an der Lösung unseres Rates aus der Wintersession mit den Milchverkaufsverträgen festgehalten. Das Zentrale dabei ist, dass es einen Standardvertrag geben soll. Dieser Standardvertrag ist Sache der Branchenorganisation. Wir haben jetzt mit der neuesten Fassung einstimmig beantragt, dass man auch noch ein wesentliches Element von Artikel 36b, nämlich die minimale Vertragsdauer von einem Jahr, in Artikel 37 übernimmt.

Übrigens: Diese Fassung, die wir jetzt bei Artikel 37 haben und Ihnen einstimmig beantragen, stammt gemäss meinen Unterlagen von Nationalrat Ritter, der ja immerhin Präsident des Bauernverbandes und auch hier im Saal anwesend ist. Die auf seinem Antrag basierende Fassung zu Absatz 6 lautet: "Kann sich eine Branchenorganisation nicht auf einen Standardvertrag einigen, so kann" - das ist das Entscheidende - "der Bundesrat vorübergehend Vorschriften über den Kauf und den Verkauf von Rohmilch erlassen." Der Einzelantrag Eberle, vertreten durch Kollege Föhn, verlässt diesen Kompromiss, den ich geschildert habe, wieder und will, dass der Bundesrat in jedem Fall Vorschriften über den Kauf und den Verkauf von Rohmilch erlassen muss, wenn sich die Branchenorganisation nicht einigen kann.

Es wurde schon ausgeführt: So einfach ist es offensichtlich nicht mit dieser Branchenorganisation und der Lösung. Wenn wir jetzt mit so einer Vorschrift den Druck wieder wegnehmen, dann ist doch absehbar, dass das wieder zum Bundesrat gehen wird. Genau das wollten wir ja eigentlich nicht, das hat auch unser Rat so bestimmt. Es wurde vorhin gesagt, die starke Hand von oben sei da gefragt - ein bisschen Schwierigkeiten mit diesem Selbstverständnis und mit diesem Ruf nach dem Staat habe ich als Bauernsohn schon auch.

Ich beantrage Ihnen, dass wir an unserer Fassung festhalten, die in der Kommission nicht bestritten war, und den Antrag Eberle ablehnen.

Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Je vais pouvoir être bref parce que Monsieur Freitag a résumé, à mon sens, de manière précise et presque complète les réflexions qui doivent nous amener à rejeter cette proposition.

On nous parle de compromis de compromis: pour moi, c'est l'addition d'une contradiction avec une autre. Nous avons, lorsque nous avons débattu des différences entre l'article 36b et l'article 37, retenu l'idée que nous voulions fonctionner par le biais de l'interprofession, ceci étant couplé avec une possibilité de déclarer le contrat type de force obligatoire générale lorsque l'interprofession ne parvient pas à se mettre d'accord. C'est un concept qui est cohérent, qui a obtenu le soutien de notre conseil et le soutien unanime du Conseil national; c'est un concept que nous devrions défendre.

La proposition de Monsieur Eberle est relativement habile, parce qu'elle introduit le contenu de l'article 36 dans l'article 37 et à cette cohérence qui ressort de nos dispositions, elle introduit un biais, une alternative: elle laisse penser que le Conseil fédéral pourrait de lui-même fixer les conditions, en concurrence avec l'interprofession. C'est envoyer un signe qui me paraît extraordinairement négatif aux milieux concernés. Le signe qui est donné par le Conseil fédéral et par nos conseils était cohérent; il a une logique qu'il me paraît difficile de nier. A l'inverse, la proposition de Monsieur Eberle laisse penser qu'il y aurait deux systèmes concurrents l'un avec l'autre: d'un côté l'interprofession et de l'autre une intervention plus ou moins spontanée du Conseil fédéral. On a construit avec l'article 37 alinéa 6 un filet de secours qui me paraît absolument suffisant; on a construit avec l'article 37 un système dans lequel les responsabilités sont clairement établies et dans lequel elles reviennent en premier lieu à l'interprofession. Je vous suggère de rester dans ce système et dans cette cohérence et de ne pas réintroduire, par le biais de cette proposition individuelle, toute la discussion que nous avons écartée autour de l'article 36b.

Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Ersetzen Sie in diesem Absatz "Branchenorganisation" durch "Sozialpartner" und "Standardvertrag" durch "Gesamtarbeitsvertrag", dann sehen Sie, dass das einfach keine zielführende Lösung sein kann. Ich glaube, ein paar Leute im Saal würden sich freuen, wenn man das sinngemäss in diesem anderen Rechtsbereich so machen würde.

Ich bin auch der Meinung, dass wir gemäss der Kommission verfahren müssen. Um es auf den Punkt zu bringen: Ich sage das nicht immer, aber gelegentlich kann man wirklich "mehr Freiheit, weniger Staat" sagen, und das hier würde zu mehr Staat führen.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich habe inzwischen mit den Vertretern der Branchenorganisation Rücksprache gehalten. Wir beantragen, bei Artikel 36b festzuhalten - d. h. gemäss Bundesrat, d. h., Artikel 36b wird aufgehoben - und dafür dem Einzelantrag Eberle zu Artikel 37 Absatz 6 zuzustimmen, so, wie er eingereicht worden ist. Dazu ist zu vermerken: Wichtig und entscheidend ist, dass sich die Branchenorganisation findet, dass sie sich einigt. Wenn das nicht geht, muss natürlich irgendjemand eingreifen können. Dieses Konzept beantragen wir. Es ist kongruent, andernfalls haben wir dann wieder Differenzen. So wird der Nationalrat - einige Vertreter sind hier anwesend - auch zustimmen können. Ich danke Ihnen, wenn wir hier den Weg dafür bereiten.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich bitte Sie, den Antrag der Kommission zu unterstützen. Wir brauchen eine konsistente und zukunftsgerichtete Lösung. Wir brauchen eindeutige Normen. Sie können nicht Artikel 36b und Artikel 37 stehenlassen, sonst haben Sie bei Artikel 37 die Branche und bei Artikel 36b den Staat in die Pflicht genommen, und jeder wartet auf jeden. Diese Situation darf auf keinen Fall entstehen.

Artikel 37 ist die richtige Lösung, das sage ich aus bundesrätlicher Überzeugung. Es ist eine Lösung mit der Branche; es ist eine Lösung, bei der ein Sicherheitsnetz aufgezogen wird, indem, gemäss Absatz 3, der Bundesrat den Standardvertrag allgemeinverbindlich erklären kann und indem, gemäss Absatz 6, der Bundesrat einspringen kann, falls sich die Branche nicht einigen kann.

Die WAK-NR hat Artikel 37 präzisiert und etwas verschärft. Damit kann man leben, das habe ich im Nationalrat gesagt. Nicht leben könnte man damit, dass Artikel 36b und Artikel 37 nebeneinander im Gesetz stünden.

Zum Einzelantrag Eberle, vertreten durch Herrn Ständerat Föhn: Dieser Einzelantrag führt zur Bestimmung von Artikel 36b zurück, er ist nichts anderes als eine Muss-Bestimmung: Der Bundesrat muss dann tätig werden. Wenn der Bundesrat tätig werden muss, machen wir es der Branche zu einfach; dann haben Sie für den Fall, dass sich die Branche nicht finden kann, ein Auffangnetz aufgezogen, und der Staat schreitet dann ein. Das will ich nicht, und ich hoffe, dass Sie das auch nicht wollen. Es ist kein Kompromiss zum Kompromiss; vielmehr wird damit durch die Hintertüre wieder ganz klar die Verpflichtung des Staates eingeführt, sich des Milchmarktes anzunehmen. Das sollten wir definitiv bleibenlassen!

Die nach dem nationalrätlichen Beschluss bei Artikel 37 vorgesehene Formulierung ist wohl der Kompromiss. Mit anderen Worten: Vergessen Sie Artikel 36b, entscheiden Sie sich für Artikel 37 in der nationalrätlichen Formulierung, und lehnen Sie den Einzelantrag Eberle ab.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Art. 37 Abs. 6 - Art. 37 al. 6

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... 33 Stimmen

Für den Antrag Eberle ... 9 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Art. 53

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Recordon, Germann)

Festhalten

Art. 53

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Recordon, Germann)

Maintenir

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Der Ständerat beschloss in der ersten Lesung, die Verteilung der Importkontingente für Pferde zu 50 Prozent an die Käufe von im Inland gezüchteten Pferden zu knüpfen. Der Nationalrat hat dies abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission stimmt dem Beschluss des Nationalrates zu. Wir schliessen uns hier also dem Nationalrat an. Ausschlaggebend ist, dass die Freibergerzucht im Inland über das Nationalgestüt und die Zuchtbeiträge bereits gezielt unterstützt wird. Die Minderheit sieht das anders und beantragt Festhalten.

Recordon Luc · Mit-M · Ständerat · Waadt · Grüne Fraktion

Il me semble que la décision que nous avons prise en première lecture est mesurée. Il ne s'agit pas, comme certains pourraient l'imaginer, d'une décision à caractère protectionniste. La protection des chevaux nés et élevés en Suisse est une tâche qui nous incombe non pas par respect de je ne sais quel esprit passéiste ni de quelque goût un peu émotionnel pour la race chevaline, mais elle nous incombe en vertu de conventions internationales. Nous devons assurer la pérennité essentiellement de la race des chevaux Franches-Montagnes et garantir également la diversité génétique suffisante de cette race pour qu'elle puisse durer et se développer convenablement. C'est donc une tâche tout à fait importante au point de vue de la biodiversité que nous devons accomplir.

Si nous laissons la situation évoluer de façon totalement libre, cela aura pour conséquence que très probablement, pour des questions de coûts tenant au prix des chevaux venant de l'étranger, nous verrons cette race se faire progressivement évincer. C'est à peine s'il est besoin de vous rappeler ce qui est apparu très clairement à l'occasion de la crise de ce qu'on pourrait appeler les "lasagnes de cheval": les chevaux produits notamment dans les pays de l'Est sont bradés pour toutes sortes de raisons - plus ou moins idiotes d'ailleurs -, comme l'interdiction de circuler sur les routes ou je ne sais quel autre motif. Il y a en effet vraiment une pression du marché tout à fait malvenue - et qui a des conséquences graves - qui se manifeste non seulement dans le domaine alimentaire, mais aussi de manière générale probablement sur le prix des chevaux.

Donc je crois que la décision que nous avons prise en première lecture, qui corrigeait très légèrement celle du Conseil national, est suffisamment mesurée et suffisamment nécessaire pour que nous la maintenions, même si le Conseil national, lui, a changé d'avis.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Der Bund unterstützt die Freibergerrasse heute schon mit 3 Millionen Franken jährlich. Er zahlt dem Zuchtverband 400 Franken pro Fohlen. Damit wird unkontrollierte Mehrproduktion gefördert, die man nicht für die Züchtung und Generhaltung, wie mein Kollege gesagt hat, braucht. Viele Fohlen können nicht als Reit- und Zuchtpferde eingesetzt werden, sondern sie landen dann, sozusagen überzählig, irgendwo in Osteuropa unter miesesten Bedingungen auf einer Schlachtbank und kehren dann schlimmstenfalls wieder zurück als Reste in einer Lasagne. Das betrifft 700 bis 1000 Fohlen pro Jahr. Wenn man jetzt noch das Importkontingent dazunimmt, dann verschärft sich das einfach.

Ich glaube nicht - das möchte ich meinen Kollegen aus dem Jura ans Herz legen, die das letzte Mal dafür gesorgt haben, dass diese Bestimmung aufgenommen wurde -, dass man das für die Züchtung oder für Sportpferde braucht. Ich kann Ihnen sagen, wenn es sich bei den Leuten herumspricht, dass man Freiberger Pferde züchtet und die Fohlen dann auf die Schlachtbank führt, dann wird das Image der Züchter der Freiberger und insbesondere auch das Image der Rasse massiv leiden, und das dürfte sich dann als veritables Problem darstellen.

Man kann das emotional finden, wie mein geschätzter Kollege gesagt hat. Aber immerhin, es sind vor allem auch die städtischen Leute, die diese Sport- und Zuchtpferde nutzen wollen. Wir finden es auch sehr gut, dass das unterstützt wird, immerhin mit 3 Millionen Franken pro Jahr. Aber es gibt keinen Grund, Fohlen auf Vorrat zu züchten, um sie nachher zu schlachten. Dagegen wehre ich mich, und deshalb bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen und die Zuchtunterstützung so, wie der Bundesrat sie heute schon macht, stehenzulassen. Das genügt nämlich weitgehend.

Seydoux-Christe Anne · Mit-F · Ständerat · Jura · Fraktion CVP-EVP

La minorité Recordon à l'article 53 est absolument justifiée et mérite qu'on lui renouvelle notre soutien. En effet, le principe consistant à lier la moitié des contingents d'importation de chevaux aux achats de chevaux issus de l'élevage suisse a été approuvé par notre conseil en décembre dernier. Pourquoi dès lors revenir sur ce principe qui vise à sauvegarder l'élevage chevalin indigène?

Le texte adopté par notre conseil laisse le soin au gouvernement de décider de la manière d'attribuer ce solde, la version du Conseil national prévoyant au départ comme seule possibilité la mise aux enchères du solde contingentaire. Notre version offre ainsi de la souplesse dans la manière d'attribuer le solde des contingents. Or, le Conseil national a profité de cette légère divergence pour revenir sur sa décision, sous la pression des importateurs de chevaux.

Au final, la mauvaise foi des opposants à cet article a fait basculer la majorité. Que n'a-t-il pas fallu entendre la semaine dernière à la tribune du Conseil national, répété aujourd'hui par Madame Fetz! Comment peut-on affirmer que le nouveau système conduirait davantage de poulains à la boucherie? Au contraire, l'article 53 serait la réponse pour réduire le nombre de poulains actuellement menés à l'abattoir du fait d'un marché saturé par des importations à des prix défiant toute concurrence et issues de modes de production parfois discutables.

La modification du système d'importation telle que demandée serait tout à l'avantage de l'élevage suisse. Contrairement à ce qui a pu être dit, en renforçant la position des chevaux suisses sur le marché, on aura nettement moins de jeunes chevaux qui seront abattus, car il deviendra plus facile de les vendre à l'âge adulte.

Les importateurs qui combattent cette mesure devront à nouveau s'intéresser aux produits de l'élevage suisse, toutes races confondues. L'élevage du demi-sang a encore diminué de plus de 10 pour cent l'année dernière, alors que les effectifs globaux de chevaux sont à la hausse. La mesure proposée poursuit le même but que l'article 48 alinéa 2bis relatif à la viande, que notre conseil a modifié et que le Conseil national a finalement adopté - deux poids, deux mesures.

L'article 53 vise à maintenir le savoir-faire des éleveurs et valorise ceux-ci en contribuant à la création d'emplois. En effet - je crois qu'il faut le rappeler ici - l'élevage suisse offre des produits qui répondent aux attentes des cavaliers et particulièrement des cavalières. Nos races phares, le demi-sang, en tant que cheval de sport, et le Franches-Montagnes, sont bien positionnées et à même de satisfaire les attentes les plus exigeantes de la clientèle. J'insiste sur le fait que l'article 53 n'oblige pas nécessairement à acheter un cheval suisse pour pouvoir importer, dans le cas de particuliers, ce qui était le cas auparavant. En effet, dans l'ancien système, chaque importation impliquait de devoir acquérir un cheval. Avec la formule proposée aujourd'hui, on continuera d'importer la moitié des chevaux sans nouvelle contrainte. La correction du système s'impose néanmoins pour assurer le maintien de compétences dans notre pays.

Les opposants ont focalisé le débat à l'article 53 sur la race Franches-Montagnes et les soutiens qui lui sont alloués. Vu l'évolution des effectifs, force est de constater que ces soutiens ne sont pas suffisants et que l'adaptation des conditions-cadres du marché s'avère prioritaire. Cela étant, l'article 53 ne sert pas exclusivement les intérêts de la race Franches-Montagnes, mais concerne bien l'ensemble de l'élevage chevalin indigène, toutes races confondues. On peut même affirmer que les autres races élevées en Suisse profiteront encore davantage de cet amendement, comme le demi-sang suisse, qui a connu une chute du nombre de naissances de 50 pour cent ces 15 dernières années, sous la pression des importations - rappelons ici que la taxe à l'importation est de 120 francs. Nos deux conseils ont accepté de redonner du poids à la prestation en faveur de la production indigène dans le domaine de la viande. Il est nécessaire d'en faire autant non seulement pour la race des chevaux Franches-Montagnes, aujourd'hui menacée comme je l'ai dit, mais pour l'ensemble de l'élevage chevalin indigène.

Le scandale des lasagnes de boeuf à la viande de cheval a mis en évidence les conditions de détention déplorables dans certains pays, alors que l'élevage suisse respecte les normes les plus sévères en faveur du bien-être animal. Certes on abat des poulains à l'âge de six mois: il s'agit d'une mesure de sélection qui existe depuis toujours et qui permet par ailleurs de répondre de façon minime à la demande des consommateurs suisses - on consomme à l'heure actuelle plus de 5000 tonnes de cheval par année dans ce pays, viande par ailleurs très saine - qui plus est en respectant la dignité de l'animal.

La population s'émeut, et on le comprend, des images filmées à l'étranger, mais encore une fois: si les conditions suisses étaient appliquées dans ces pays, ces images n'existeraient pas. Par ailleurs, il est certain que le nombre de poulains abattus diminuera si les chevaux adultes trouvent plus facilement preneurs en Suisse.

Enfin, pour comprendre le retournement du Conseil national, il faut sans doute voir que les enjeux pour les importateurs sont importants et que leurs marges seraient mises sous pression avec un tel système. En effet, s'il est très difficile pour un acheteur suisse de connaître le prix d'un cheval payé à un éleveur étranger, il en va tout autrement pour un cheval élevé dans un petit pays comme la Suisse. Cette transparence a sans doute contribué à la forte levée de boucliers de la part des milieux équestres qui importent ou dépendent des chevaux importés.

Rappelons en passant que ceux-ci ne représentent néanmoins que 3,6 pour cent des naissances, alors que la Fédération suisse d'élevage du cheval de la race des Franches-Montagnes et la Fédération d'élevage du cheval de sport CH totalisent à elles deux 83,1 pour cent des naissances.

Ne cédons donc pas aux pressions des importateurs, qui continueront à avoir des marges confortables. Confirmons notre signal fort en faveur de notre élevage chevalin, en soutenant la minorité Recordon à l'article 53, ceci dans l'intérêt du bien-être animal, du savoir-faire de nos éleveurs qui se donnent une peine énorme pour des produits de qualité, ainsi que de la valeur ajoutée que l'on peut générer dans notre pays.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich habe meinerseits volle Sympathie für die Freibergerzucht. Ich bitte Sie aber, dem Nationalrat zu folgen. Der Nationalrat hat mit 121 zu 54 Stimmen auf das Regime der Inlandleistung verzichtet. Ihre Kommission hat mit 10 zu 2 Stimmen die gleiche Haltung vertreten.

Das Regime der Inlandleistung stützte einfach ein paar wenige grosse Pferdehändler, aber die Freibergerzucht stützte es nicht. Es wurde von Frau Ständerätin Fetz gesagt, dass wir die Freibergerzucht stützen, und zwar grosso modo mit 3 Millionen Franken pro Jahr und dann noch mit rund 6 Millionen Franken für das Gestüt. Das ist das, was die Freibergerzucht vom Bund erwarten kann, was sie vom Bund erwarten darf. Das Regime der Inlandleistung würde nur den Markt für die Pferdeliebhaber und für die Pferdeprofis verengen. Mit diesem Regime würde eine unrealistische Bürokratie aufgezogen.

Ich bitte Sie also, davon Abstand zu nehmen. Die Inlandleistung kann nicht das Rezept sein. Wir haben dies in der Kommission ausführlichst diskutiert, wir haben es bei der ersten Lesung auch schon hier im Rat sehr ausführlich diskutiert. Der Nationalrat hat sich eindeutig positioniert, Ihre Kommission hat sich auch positioniert. Ich bitte Sie, sich gleichermassen zu positionieren.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 21 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 15 Stimmen

(1 Enthaltung)

Art. 54 Abs. 1

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Föhn, Baumann, Germann, Recordon)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 54 al. 1

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Föhn, Baumann, Germann, Recordon)

Adhérer à la décision du Conseil national

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Der Nationalrat hat Absatz 1 in dem Sinne ergänzt, dass das Ziel einer angemessenen Versorgung mit Nutztierfutter explizit verankert wird. Der Ständerat hat sich in der ersten Lesung gegen diese Ergänzung ausgesprochen. Die Mehrheit der Kommission hält daran fest, unter anderem, weil befürchtet wird, dass diese Gelder sonst für andere Massnahmen fehlen. Es geht darum, welches Finanzierungsgefäss dann allenfalls tangiert wäre. Die Minderheit beantragt Ihnen in diesem Punkt Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bitte Sie, hier eine weitere Differenz zu bereinigen und dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. Es geht um Artikel 54, um den ehemaligen sogenannten Zuckerartikel. Der Bundesrat schlägt in Absatz 1 einfach einen Beitrag für einzelne Kulturen vor. Der Nationalrat hat dann neu einen Buchstaben b eingebracht, wonach eine angemessene Versorgung mit Nutztierfutter zu gewährleisten ist. Es geht hier darum, dem Bundesrat zu erlauben, die Produktion inländischer Futterkulturen zu unterstützen und den Import von Kraftfutter zu reduzieren. Die Kann-Formulierung lässt jedoch dem Bundesrat einen Handlungsspielraum bei der Umsetzung dieses Artikels, vor allem bei der Auswahl der zu unterstützenden Kulturen und der Höhe des Beitrages.

Für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft spielen im Inland angebaute Getreide- und Eiweisspflanzen eine wichtige Rolle, denn die einheimischen Konsumenten sind betreffend Herkunft der Futtermittel zunehmend sensibilisiert. Der Selbstversorgungsgrad liegt jedoch beim Futtergetreide unter 50 Prozent, beim Kraftfutter sogar unter 40 Prozent. Wollen wir eine langfristige Erhöhung des Selbstversorgungsgrades beim Futter erreichen, muss bei der Wirtschaftlichkeit von Getreide- und Futtermittelrohstoffen angesetzt werden. Mit dem künftigen Zahlungssystem wird ein Fokus auf die Ökologie gelegt. Dadurch sinkt die Attraktivität des Futtergetreides weiter, denn aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit ist der Anbau von Futtergetreide oder Eiweisspflanzen heute nicht rentabel und führt unter Berücksichtigung aller Kosten zu negativen Erlösen. Dies wird durch die Änderung im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 noch verschärft.

Die Nutztiere in der Schweiz werden zu knapp 20 Prozent mit Kraftfutter gefüttert, das heisst mit Energie- und Proteinträgern in Mischfutter. Der Gesamtverbrauch hat sich in den vergangenen Jahren kaum verändert. Deutlich zurückgegangen ist aber die inländische Produktion von Futtermittelrohstoffen. Dadurch ist der Importanteil in den letzten zwanzig Jahren von zirka 28 Prozent auf 60 Prozent angestiegen. Dies ist hauptsächlich auf folgende Gründe zurückzuführen:

1. Aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit ist der Anbau von Futtergetreide oder Eiweisspflanzen wie gesagt überhaupt nicht mehr rentabel und führt unter Berücksichtigung aller Kosten zu negativen Erlösen.

2. Durch fehlende Attraktivität gegenüber anderen Betriebszweigen - dies unter anderem wegen der Ökobeiträge - ist die Futtergetreidefläche seit 1990 um 44 000 Hektaren gesunken, das heisst um über 40 Prozent. Gleichzeitig ist die Kunstwiesenfläche im gleichen Masse gestiegen.

3. Durch das Verbot der Verfütterung von tierischen Eiweissen und Gastrosuppen ist der Bedarf an pflanzlichen Proteinen bei uns stark angestiegen.

Gerade in unseren voralpinen Regionen könnte viel geeignetes Futtermittel angepflanzt werden. Betreffend die Finanzierung sind bereits verschiedene Wege angedacht.

Im Sinne einer durchgehenden Swissness bitte ich Sie, meiner Minderheit und somit dem Nationalrat zu folgen.

Baumann Isidor · Mit-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP

Ich bitte Sie auch, bei Artikel 54 und Artikel 58 dem Nationalrat zu folgen. Sie sehen, das Resultat des Nationalrates ist sehr klar, 103 zu 76 Stimmen. Ich möchte nicht wiederholen, was Kollega Föhn ausgeführt hat. Ich entnehme dem nur Stichwörter für einige Überlegungen.

Die Kann-Formulierung muss doch ein interessantes Instrument sein für den Bundesrat. Der Bundesrat hat doch die Agrarpolitik 2014-2017 formuliert, er hat Prognosen gemacht, aber Prognosen entsprechen nicht zwingend der Realität. Wenn diese Prognosen nicht eintreffen, hat der Bundesrat mit dieser Kann-Formulierung eine Handlungsmöglichkeit, die er doch annehmen sollte.

Es wurde ausgeführt, wie die Entwicklung in der Schweiz in den letzten Jahren war: der Rückgang um 40 Prozent, dann der kleine Inlandanteil, der unter 50 Prozent ist. Das muss uns doch zu denken geben. Es kann doch nicht sein, und ich glaube es auch nicht, dass man hier in diesem Saal will, dass man das, was man in der Schweiz nicht mehr produziert, aus den Schwellenländern holt, also von dort, wo es besser für die Lebensmittel der dortigen Bevölkerung eingesetzt würde statt als Futtermittel in der Schweiz. Nachdem der Nationalrat wie vorgängig der Ständerat die Swissness-Vorlage verabschiedet hat, indem er 80 Prozent an Schweizer Produktion als Grundlage für die Swissness vorschreibt, muss es ebenfalls in unserem Interesse sein, dass auch die Kette unserer Produkte, möglichst vom Futter her bis in die Pfanne, diesen Anteil an Schweizer Produktion beinhaltet, und dazu braucht es Futtergetreide.

Wir brauchen das Futtergetreide nicht zwingend, wie viele sich vielleicht vorstellen oder befürchten, für die Produktion von Milch oder für die Überproduktion von Milch, wie einige es nennen, sondern wir brauchen es für gewisse Tiergattungen, die vom Gras und von den Grünland- und Brachflächen nicht leben können. Es betrifft das die Produktion von Schweinefleisch. Es betrifft das insbesondere auch die Produktion von Geflügel. Es darf doch nicht sein, dass wir die Skandale der Nachbarländer am Beispiel der Bio-Eier kritisieren und hier nicht bessere Voraussetzungen schaffen, dass wir für unsere eigene Produktion in der Kette vom Grundfutter bis zur Pfanne, ich wiederhole es, nicht selber gute Voraussetzungen schaffen. Auch die Befürchtungen, die ich gehört habe, dass der Ackerbau dann das Grünland konkurrenziert, sind so nicht richtig, denn Grünland ist ein Potenzial, das die Schweiz hat, Ackerbau ist eine Alternative.

Es muss doch in unserem Interesse sein, dass der Bundesrat, je nachdem, wie die Landwirtschaft die Agrarpolitik 2014-2017 in den nächsten vier Jahren anwendet, allenfalls noch steuern kann. Es kann doch nicht sein, dass in den Grünland- und Brachflächen alle Vögel und Schmetterlinge glücklich sind, aber unsere Ziele der Selbstversorgung nicht mehr erreicht werden können.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Fassung des Nationalrates zuzustimmen und mit dieser Kann-Formulierung dem Bundesrat das nötige Instrument in die Hand zu geben.

Savary Géraldine · Mit-F · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Je souhaite aller dans le sens des propos de mes collègues qui se sont exprimés jusqu'à maintenant et vous inviter à soutenir la proposition de la minorité Föhn.

D'abord, le secteur de la production céréalière se retrouve dans une situation de crise, dans une situation difficile que les producteurs doivent actuellement traverser. Cela a été rappelé, la surface de culture des céréales en Suisse a chuté de 40 pour cent en vingt ans, alors que la part des céréales concentrées dans la ration de fourrage pour les animaux est restée stable à environ 20 pour cent. Le résultat des courses aujourd'hui est que le taux d'autoapprovisionnement n'atteint plus que 50 pour cent environ, voire moins, et que notre dépendance vis-à-vis de l'étranger augmente. Est-ce vraiment ce que nous voulons? Voulons-nous augmenter les importations de céréales fourragères de l'étranger, de pays qui se précipitent ensuite dans un système de monoculture et qui détruisent leur propre biodiversité? Voulons-nous aussi augmenter le risque d'importer des céréales concentrées de moins bonne qualité pour nourrir notre bétail? Ce serait un non-sens, tant du point de vue agricole que du point de vue écologique.

De plus, les buts de la Politique agricole 2014-2017 que nous soutenons ici sont de favoriser la production agricole. Avec une production de céréales indigène en constante diminution, ce but ne sera pas atteint pour une grande partie de la production animale dépendant de fourrages concentrés. Je pense en particulier aux porcs, aux volailles et aux bovins qui dépendent de cette production céréalière.

Et puis, cela a été dit, le projet Swissness est en bonne voie et nous y avons activement travaillé ici au Conseil des Etats pour trouver une solution qui puisse réunir une majorité de voix favorables. Et, au fond, au vu de la situation critique en matière de production céréalière, cet effort de transparence et de "suissitude" s'est atténué, voire affaibli, par notre dépendance vis-à-vis de l'étranger.

Certaines et certains me diront qu'il serait dangereux de mettre en concurrence les autres grandes cultures ou d'autres branches de production, en particulier le sucre - je dis cela, parce que dans mon canton, on y est évidemment aussi attaché. Alors, l'une des solutions de financement possible serait de puiser dans la contribution transitoire, dont le but est de compenser la diminution du revenu à la suite de l'application de cette Politique agricole 2014-2017. Ce n'est pas impossible; des solutions sont imaginables.

Je vous invite donc à faire en sorte que la production céréalière en Suisse reste vivante et, de ce point de vue, je vous invite à adopter la minorité Föhn.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Das Ungleichgewicht zwischen der Grünland- und der Ackerbauförderung ist erkannt. In der Agrarpolitik 2014-2017 wird es zugunsten der Ackerkulturen korrigiert. Der Futtergetreidebau wird also über die Versorgungssicherheitsbeiträge zusätzlich gefördert. Erlauben Sie, dass ich das in aller Kürze mit Zahlen darzustellen versuche: Herkömmlicherweise bekommt eine Hektare Grünland in der Talzone 200 Franken mehr als eine vergleichbare Hektare Ackerland. Die Imbalance ist erkannt; sie wird korrigiert. In der neuen Agrarpolitik 2014-2017 wird die Ackerfläche gegenüber dem Grünland mit 500 Franken mehr gefördert. Mit anderen Worten: Es besteht ein Delta von 300 Franken pro Hektare. Die Korrektur ist unserer Ansicht nach mehr als genügend. Die Versorgungssicherheit kann auf diesem Wege sichergestellt werden.

Ich muss Sie darauf aufmerksam machen: Wenn Sie jetzt mit der Minderheit gehen, wenn Sie eine Einzelkultur fördern, dann muss das irgendwo kompensiert werden, entweder innerhalb der Einzelkulturen Zuckerrüben, Raps und Saatgut oder dann unter Umständen sogar bei den Zahlungsrahmen Produktion und Absatz. Dort sind wir wieder bei den Milchzulagen. Ich will damit nicht gedroht haben. Mir ist wesentlich, dass Sie die Agrarpolitik 2014-2017 als eine Vorlage erkennen, die das Ungleichgewicht zugunsten des Ackerbaus korrigiert und die Versorgungssicherheit auf diesem Wege sicherstellt.

So gesehen bitte ich Sie, mit der Mehrheit der Kommission zu stimmen.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 23 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 13 Stimmen

Art. 58

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Baumann, Föhn, Germann, Recordon)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 58

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Baumann, Föhn, Germann, Recordon)

Adhérer à la décision du Conseil national

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Hier beantragt die Kommission Festhalten. Die Minderheit Baumann will Zustimmung zum nationalrätlichen Beschluss.

Die Mehrheit der Kommission hält daran fest, dass die Verwertungsbeiträge nicht auf Beeren und Erzeugnisse auf Fruchtbasis ausgedehnt und die Umstellungsbeiträge für Früchte und Gemüse nicht wieder eingeführt werden sollen. Die Minderheit beantragt Zustimmung zum nationalrätlichen Beschluss. Der Unterstützungsbeitrag für Beeren wurde vor einiger Zeit gestrichen und würde mit dem Minderheitsantrag nun wieder aufgenommen. Die damit verbundenen Mittel würden anderswo fehlen, und es gäbe Druck auf andere Finanzierungsgefässe. Zudem würde aus dem Minderheitsantrag ein administrativer Zusatzaufwand resultieren, der wohl kaum in einem vernünftigen Verhältnis stünde. Dies will die Mehrheit nicht.

Ich bitte Sie, sich der Mehrheit anzuschliessen.

Baumann Isidor · Mit-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP

Ich möchte Sie hier nicht mit Wiederholungen langweilen. Es gibt ähnliche Überlegungen, wie ich sie zu Artikel 54 ausgeführt habe, insbesondere auch bei der Swissness-Vorlage. Es wird in der Agrarpolitik erwartet und auch erhofft, dass die Landwirte innovativ sind, dass sie mit alternativen und ergänzenden Leistungen oder Produktionen ihre Einkommen verbessern. Diesem Artikel, der gemäss Nationalrat diese Möglichkeit schafft, sollten wir zustimmen. Hier ergab sich im Nationalrat mit 103 zu 76 Stimmen das gleiche Stimmenverhältnis wie bei Artikel 54, und ich möchte Ihnen - ohne weitere Details zu nennen - empfehlen, bei diesem Artikel ebenfalls dem Nationalrat zu folgen.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und damit beim letztmaligen Entscheid zu bleiben. Es ist an sich alles gesagt. Beeren sind ein Premium-Produkt, sie sind für den Frischkonsum geeignet, sie fallen in ein Hochpreissegment und sind einfach zu teuer für die Verarbeitungsindustrie. So gesehen würde eine Subvention zu einem wertschöpfungsschwachen Segment führen. Die Förderung gemäss Absatz 2 hat bis 2011 stattgefunden und wurde dann abgesetzt, weil der Prozess richtig initiiert war. Mit einem Rückkommen würden Sie jetzt wieder eine neue Subventionssituation schaffen. Das wäre ein Hüst und Hott, und davon rate ich Ihnen ab.

Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen. Ich erinnere noch daran, dass mit Artikel 106 bereits eine neue Möglichkeit geschaffen ist, Dauerkulturen zu unterstützen. Wir hätten dann also vielleicht sogar das Risiko einer doppelten Stützung. So gesehen braucht es diesen Zusatz in Artikel 58 nicht.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 19 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 15 Stimmen

Art. 70 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag Luginbühl

Festhalten

Art. 70 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition Luginbühl

Maintenir

Präsident (Lombardi Filippo, Präsident): Wir haben bei Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b über den Antrag Luginbühl abgestimmt.

Angenommen gemäss Antrag der Kommission

Adopté selon la proposition de la commission

Art. 70a

Antrag der Mehrheit

Abs. 1 Bst. h

(die Änderung betrifft nur den französischen Text)

Abs. 3 Bst. f

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Zanetti, Fetz, Levrat, Recordon)

Abs. 3 Bst. f

Festhalten

Art. 70a

Proposition de la majorité

Al. 1 let. h

h. ... dispose d'une formation agricole.

Al. 3 let. f

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Zanetti, Fetz, Levrat, Recordon)

Al. 3 let. f

Maintenir

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Die Redaktionskommission hat festgestellt, dass bei Artikel 70a Absatz 1 Buchstabe h ein Unterschied zwischen dem deutschen und dem französischen Text besteht. Im deutschen Text wird von "landwirtschaftlicher Ausbildung" gesprochen; in der französischen Fassung heisst es: "formation professionnelle agricole". Die Kommission schlägt vor, den französischen Text der deutschen Fassung anzugleichen und lediglich von "formation agricole" zu sprechen. Damit wird die Absicht der beiden Kammern, in Sachen Ausbildung bei der heutigen Regelung zu bleiben, korrekt umgesetzt.

Zu Absatz 3 Buchstabe f: Der Ständerat hat in der ersten Lesung im Gegensatz zum Nationalrat beschlossen, dass die Einkommens- und Vermögensgrenze weiterhin auf alle Direktzahlungsarten angewendet und die Abstufung nach Fläche weitergeführt werden soll. Der Nationalrat schlägt nun einen Kompromiss vor, indem er an der Aufhebung der Einkommens- und Vermögensgrenze festhält, hingegen die Abstufung nach Fläche wieder aufnehmen will.

Die Mehrheit der Kommission ist bereit, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Die Minderheit will aus verteilungspolitischen Gründen am bisherigen Beschluss des Ständerates festhalten.

Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Ich habe akustisch nicht ganz genau verstanden, aus was für politischen Gründen die Minderheit festhalten will. (Zwischenruf Graber: Aus verteilungspolitischen Gründen!) Ja gut, da interpretiert der Präsident unserer Kommission etwas in den Antrag der Minderheit hinein. In der ersten Runde hat der Präsident unserer Kommission gesagt, dieser Antrag sei aus Akzeptanzgründen gestellt worden.

Es geht eigentlich darum, dass wir nicht wollen, dass irgendwelche Landlords, die als ambitioniertes Hobby noch einen Bauernhof betreiben, Direktzahlungen kriegen. Wir sprechen da von einer Grössenordnung von 12 Millionen Franken. Wenn diese Mittel nicht auf diese Weise ausgerichtet werden, können sie anderswo ausgerichtet werden. In diesem Sinne ist tatsächlich auch die Verteilungsfrage mindestens angeschnitten. Die Hauptüberlegung war aber wirklich die, dass es für die Akzeptanz des ganzen Direktzahlungssystems heikel sein könnte, wenn wir plötzlich hören, dass irgendein Wirtschaftspromi, der nicht mehr im angestammten Tätigkeitsfeld ist und sich irgendwo am Zugersee oder wo auch immer der Gänsezucht oder welcher Zucht auch immer widmet, nachher noch Direktzahlungen kriegt. Das würde das ganze Direktzahlungssystem bei der Bevölkerung eher ein bisschen fragwürdig erscheinen lassen.

Aus diesen Akzeptanzgründen beantrage ich Ihnen, an den Grenzwerten für Einkommen und Vermögen festzuhalten. Es ist dann dem Bundesrat überlassen, diese Grenzwerte möglichst vernünftig anzusetzen. Damit soll also nicht die Ehefrau des Betriebsleiters, die noch ein paar Stunden Handarbeit oder Chorsingen gibt, bestraft werden, sondern es geht wirklich darum, die Direktzahlungen nicht auch noch den Grossverdienern ausrichten zu müssen. Da sind der Fantasie und der Gestaltungsfreiheit des Bundesrates also keine Grenzen gesetzt.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Mir scheint der Kompromiss des Nationalrates vernünftig. Ich bitte Sie, sich der Kommissionsmehrheit und damit diesem Kompromiss anzuschliessen. Es ist effektiv so, dass grössere Betriebe effizienter wirtschaften können und dass man dort etwas abstufen kann. Nicht richtig wäre es, wenn man es an Vermögens- und Ertragsgrenzen festmachen wollte. Das machen wir in anderen Gebieten auch nicht - ich erinnere z. B. an die KEV.

Ich empfehle Ihnen, dem Antrag der Mehrheit und damit dem nationalrätlichen Kompromiss zuzustimmen.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 27 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 9 Stimmen

Art. 71 Abs. 1 Bst. b, bbis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 71 al. 1 let. b, bbis

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Der Nationalrat hat hier in Artikel 71 Absatz 1 einen Buchstaben bbis über einen zusätzlichen Beitrag für den Anteil Mähwiesen in Steillagen eingeführt. Der Ständerat hat in der ersten Lesung diese Ergänzung des Nationalrates unterstützt, aber beschlossen, den Beitrag für den Anteil Mähwiesen in Steillagen in Buchstabe b aufzunehmen. Der Nationalrat hat sich gegen diese redaktionelle Änderung ausgesprochen.

Die Kommission beantragt Ihnen, dem Nationalrat zuzustimmen, nachdem der Nationalrat hier leider kein Gespür für diese redaktionelle Verbesserung entwickelte.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Materiell gesehen ist es unerheblich, ob es in Buchstabe b ist gemäss Ihrem Rat oder in Buchstabe bbis gemäss Nationalrat. Gesetzessystematisch gesehen ist es aber richtig, wenn Sie der Kommission folgen.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Angenommen - Adopté

Art. 73 Abs. 3; 74 Abs. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 73 al. 3; 74 al. 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Sowohl in Artikel 73 als auch in Artikel 74 geht es um die Kofinanzierung. Der Nationalrat sprach sich in der ersten Lesung bei den Beiträgen für die Vernetzung für eine minimale Kofinanzierung durch die Kantone von 20 Prozent aus. Der Ständerat wollte die Kantone ganz von ihrer Kofinanzierungspflicht befreien. Der Nationalrat schlägt nun einen Kompromiss vor: Der minimale Kofinanzierungsanteil soll bei 10 Prozent festgelegt werden.

Die Kommission ist damit einverstanden und beantragt Ihnen Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates; dies umso mehr, als die Beschlüsse im Nationalrat einstimmig gefasst wurden. Ich wäre geneigt anzufügen: Das kommt selten vor.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich habe den Kompromiss natürlich auch zur Kenntnis genommen. 90 Prozent beim Bund und 10 Prozent beim Kanton sind besser als keine Kofinanzierung seitens der Kantone.

Ich empfehle Ihnen, mit Ihrer Kommission zu stimmen.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Angenommen - Adopté

Art. 77 Abs. 3

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit I

(Baumann, Föhn, Germann)

Festhalten

Antrag der Minderheit II

(Freitag)

Die Übergangsbeiträge werden für acht Jahre betriebsbezogen ... die ein Betrieb vor dem Systemwechsel aufwies. Die Übergangsbeiträge werden zugunsten von Betrieben mit einer hohen Differenz je Hektare abgestuft.

Art. 77 al. 3

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité I

(Baumann, Föhn, Germann)

Maintenir

Proposition de la minorité II

(Freitag)

Les contributions de transition sont allouées pour huit ans au titre ... avant le changement de système. Les contributions à la transition sont échelonnées en faveur des exploitations présentant une importante différence par hectare.

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Hier beantragt Ihnen die Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates. Es gibt einen Minderheitsantrag Baumann auf Festhalten und einen Minderheitsantrag Freitag, der eine Abstufung der Beiträge zugunsten stark betroffener Betriebe will.

Der Nationalrat hat in der ersten Lesung Artikel 77 verabschiedet, wie er vom Bundesrat vorgeschlagen wurde. Der Ständerat hat bei Absatz 3 eine Ergänzung beschlossen, um den Wegfall der Tierbeiträge für die Betriebe unterhalb der Förderlimite besser abzufedern. Der Nationalrat hat sich gegen diese Ergänzung ausgesprochen. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Die Minderheit I (Baumann) will am Beschluss unseres Rates festhalten, und die Minderheit II (Freitag) schlägt vor, die Übergangsbeiträge zugunsten von Betrieben mit einer hohen Differenz je Hektare abzustufen.

Im Nationalrat standen verschiedene Varianten zur Diskussion. Die Abstimmungsergebnisse waren klar. Ob taktisch abgestimmt wurde, entzieht sich der Kenntnis unserer Kommission. Am Schluss stand im Nationalrat der bundesrätliche Entwurf einem Antrag Noser gegenüber, der identisch ist mit dem Antrag der Minderheit II. Der Nationalrat hat dort deutlich entschieden, nämlich mit 168 zu 1 Stimmen, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Die Variante des Ständerates, heute wiederum vertreten durch die Minderheit I, schied im Nationalrat bereits in der ersten Abstimmung mit 105 zu 73 Stimmen aus, auch wenn sie immerhin 73 Stimmen auf sich zu vereinigen vermochte.

In der WAK-SR standen sich am Schluss der jetzige Antrag der Minderheit I und der Beschluss des Nationalrates, also der bundesrätliche Entwurf, gegenüber. Dabei obsiegte der Beschluss des Nationalrates bzw. der Entwurf des Bundesrates mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Sie sehen, es gibt hier eben eine Ausmarchung.

Persönlich meine ich, dass wir das letzte Mal in unserer Diskussion eine gute Lösung gefunden hatten, welche im Nationalrat leider verworfen wurde. Wie bereits zu Beginn dieses Abstimmungsprozederes ist unsere Lösung nochmals von der Minderheit I (Baumann) aufgenommen worden.

Baumann Isidor · Mit-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP

Artikel 77 war ein markantes Thema in der Beratung in der Wintersession 2012, und ich möchte Sie daran erinnern, was "Minderheit Baumann" heisst. Ich möchte ihren Antrag ein wenig aufwerten und sagen, das ist die Meinung des Ständerates vom Dezember 2012, und zwar entschied er praktisch einstimmig. Dieser Antrag, den ich jetzt eingebracht habe, steht für mich eigentlich nach wie vor im Zentrum dieser Revision.

Ich möchte daran erinnern, dass die Diskussionen im Dezember so stattgefunden haben, dass uns der Herr Bundesrat in der Diskussion über die Tierbeiträge relativ früh signalisiert hat, dass mit Artikel 77 ein Kompromiss vorliegt, der auf der einen Seite die Abschaffung der Tierbeiträge unterstützt, und dass auf der anderen Seite mit Artikel 77 ein Abfederungsinstrument geschaffen wird, das nach seinen Worten auch tragbar ist und das er eigentlich schlussendlich auch als Variante unterstützt hat. Mit diesem Beschluss haben wir festgesetzt, dass erstens die Übergangsbeiträge auf acht Jahre beschränkt werden, das steht so in der Botschaft; wir wollten es im Gesetz festgeschrieben haben. Mein Ergänzungsantrag lautete, dass die Übergangsbeiträge in der abgestuften Form - mit einem Rückgang von höchstens 10 Prozent pro Jahr - für vier Jahre, für die Jahre 2014 bis 2017, für die Betriebe geregelt werden sollen, die die Förderlimite nicht überschreiten, das heisst, die bisher so produziert haben, wie es eigentlich der Bundesrat und das Gesetz künftig wollen; diese Regelung muss 2017 dann auslaufen.

Der Antrag der Minderheit II (Freitag) will diese Übergangsregelung in einer anderen Form definieren, nämlich bezogen auf die Hektare, er will aber diese Abgrenzung auf vier Jahre nicht übernehmen, wie mein Antrag es tut. Das heisst, er ist bereit, den Leuten acht Jahre Übergangszeit zu geben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das vernünftig ist, denn in acht Jahren sind wir bereits in einer weiteren Agrarreform. Ich erwarte eigentlich, und da waren wir uns hier auch einig, dass die Leute sich nach vier Jahren an dieser neuen Agrarreform orientiert haben sollten.

In diesem Sinne möchte ich die in der Wintersession vorgebrachten Begründungen nicht wiederholen, sondern den Ständerat bitten, an der damaligen, praktisch einstimmigen Zustimmung zu Artikel 77 festzuhalten, diese Übergangsregelung so im Gesetz festzuschreiben und damit die Differenz gegenüber dem Nationalrat aufrechtzuerhalten.

Freitag Pankraz · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Es wurde schon erwähnt, in der Behandlung der Agrarpolitik 2014-2017 waren die Tierbeiträge ein zentrales Thema, es war in der Wintersession. Es wurden Vorbehalte und Sorgen geäussert, dass der Übergang vom alten System zum neuen System für tierintensive Betriebe zu grossen Einnahmeausfällen führen könne. In einzelnen Fällen teile ich diese Sorgen. Tierintensive Betriebe gibt es unter anderem auch im Berggebiet. Es gibt solche, die beispielsweise vor Kurzem noch investiert haben. Diese brauchen jetzt Zeit und auch etwas Hilfe für die Umstellung. Also geht es gewissermassen um die Lösung von Härtefällen.

Die Idee war dann, das haben wir ausgeführt und auch diskutiert, dass man, statt bei den Tierbeiträgen zu bleiben, gewissermassen die Übergangsbeiträge verstärkt und das Ganze - was an sich in der Botschaft steht, aber auch im Gesetz festgehalten ist - auf eine Dauer von acht Jahren festlegt. Es gab dann zwei Modelle dieser Art. Das eine war damals das Modell von Kollege Baumann, das andere mein Modell, und ich habe dann meinen Antrag auch in Absprache mit Kollegen und Kolleginnen zurückgezogen. Das hat ein bisschen mit der damaligen Situation zu tun gehabt.

Jetzt wurde in einer anderen Form, aber eigentlich inhaltlich gleich mein Antrag im Nationalrat als Antrag Noser wiederaufgenommen. Er obsiegte dann in der Eventualabstimmung gegenüber allen anderen ähnlichen Anträgen. Allerdings war es so, dass er dann gegen den Entwurf des Bundesrates chancenlos war. Das nehme ich auch zur Kenntnis. Der Inhalt ist ja, dass es heisst, diese Übergangsbeiträge werden zugunsten von Betrieben mit einer hohen Differenz pro Hektare abgestuft. Das heisst auch, dass diese Lösung bei kleinen Betrieben greift. Es heisst auch, dass es flexibel ist, weil nirgendwo eine quantitative Grenze vorgegeben ist. Das Budget der Übergangsbeiträge bzw. auch die anderen Direktzahlungen werden davon nicht betroffen. Es hat also dort dann keine Auswirkungen.

Ich sehe nach wie vor die Sorgen einzelner stark betroffener Betriebe beim Übergang zum neuen System. Wenn ich das Resultat im Nationalrat anschaue, stelle ich fest, dass sogar der Schweizerische Bauernverband findet, dass eine solche Härtefallregelung gar nicht nötig sei, nachdem klar ist, dass wir jetzt keine Tierbeiträge mehr haben. Das ist für mich erstaunlich, das spricht aber etwas für das neue System. Es ist auch in einer anderen Hinsicht ein bisschen erstaunlich, denn offenbar ist dieser Wechsel trotzdem nicht so schlimm. Auch um den Stimmenzählern die Arbeit zu erleichtern, habe ich mich jetzt dafür entschieden, dass ich in Anbetracht des Resultats im Nationalrat meinen Minderheitsantrag zurückziehe. Ich spreche mich zudem ganz klar zugunsten der Lösung des Bundesrates und der Mehrheit unserer Kommission aus, die ja offenbar jetzt mehr oder weniger von allen Kreisen im Nationalrat gestützt wird und die nötige Flexibilität gibt, um dieses Problem zu lösen.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich staune jetzt schon ein bisschen über das Votum von Kollege Freitag: Er sagt, es brauche etwas, zieht dann aber seinen Minderheitsantrag zurück und geht auf den bundesrätlichen Entwurf zurück.

Wir müssen einfach wissen: Mit der Agrarpolitik 2014-2017 haben wir einen Systemwechsel vollzogen. Was heisst das für die Landwirte? Die Unsicherheit ist riesig: Was werden sie jetzt bekommen? Wie viel weniger wird es sein? Und genau dieser Unsicherheit müssen oder wollen wir entgegentreten. Ob mit dem Minderheitsantrag Baumann oder dem Minderheitsantrag Freitag, das ist für mich nicht so relevant, aber wir müssen dieser Unsicherheit entgegentreten. Wir sprechen jetzt nur noch vom Minderheitsantrag Baumann. Wir müssen eine vernünftige Übergangsregelung finden und den Landwirten eine gewisse Sicherheit geben. Gerade in den Rand- und Berggebieten, wo die Gehöfte relativ klein sind, ist die Unsicherheit sehr gross.

Deshalb bitte ich Sie dringend, dem Antrag der Minderheit I (Baumann) zuzustimmen.

Freitag Pankraz · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Kollege Föhn hat uns vorher aufgefordert, uns dem Nationalrat anzuschliessen. Ich habe mich von ihm überzeugen lassen, dies zu tun, und habe den Antrag meiner Minderheit zurückgezogen. Jetzt werde ich dafür noch kritisiert. (Heiterkeit)

Im Ernst, für mich war in dieser Sache entscheidend - wir hatten die Kommissionssitzung direkt nach der Beschlussfassung im Nationalrat, wir konnten nicht lange studieren -, dass offensichtlich auch die Vertreter der verschiedenen Landwirtschaftsorganisationen im Nationalrat am Schluss gefunden haben, es brauche keine solche Lösung. Daher habe ich mich entschieden, meinen Minderheitsantrag zurückzuziehen.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Wir haben von der Verwaltung aus insbesondere dem Nationalrat eine Auslegeordnung mit vier Varianten zur Verfügung gestellt. Ich habe meinerseits in der nationalrätlichen Debatte zur Kenntnis genommen, dass die ständerätliche Version, die Version von Herrn Ständerat Baumann, ohne Sukkurs blieb, weil damit diejenigen besser abgesichert sind, die eigentlich weniger vom Umbau betroffen sind. Es wurde Ihnen eben dargestellt, wie die nationalrätliche Diskussion gelaufen ist und zu welchem Ergebnis sie geführt hat. Ich glaube, es macht keinen Sinn, wenn ich das meinerseits wiederhole.

Was ich Ihnen aber ausdrücklich sagen will, ist Folgendes: Ich habe Ihrer Kommission bestätigt, dass wir die Verordnung so gestalten werden, dass der Übergang gemäss Botschaft stattfinden wird, also über acht Jahre, und dass Ende 2017 weiterhin ein Betrag in der Grössenordnung von 300 Millionen Franken zur Verfügung stehen wird. So gesehen ist der bundesrätliche Entwurf ein vernünftig geführtes und sozialverträgliches Konzept. Deshalb habe ich es gut verstanden, dass sich der Nationalrat diesem Konzept letztlich einstimmig angeschlossen hat.

Falls Sie dem Bundesrat nicht folgen wollen, hätte ich jetzt gerne gesagt: Folgen Sie dem Antrag der Minderheit II (Freitag). Doch jetzt bleibt Ihnen fast nur noch die bundesrätliche Version. (Heiterkeit)

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): La proposta della minoranza II è ritirata.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 24 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 15 Stimmen

Art. 89a Abs. 2bis, 3, 5

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 89a al. 2bis, 3, 5

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Der Nationalrat fügte in Absatz 3 ein, dass bei der Feststellung der Wettbewerbsneutralität neben dem Gewerbe auch die Branchenverbände angehört werden können. Im Gegenzug wurde der vom Bundesrat vorgeschlagene Absatz 3 gestrichen. Der Ständerat hielt an der Version des Bundesrates fest. Der Nationalrat schlägt nun einen Kompromiss vor. Dieser sieht vor, dass man den Branchenverbänden ein Anhörungsrecht gewährt, aber das Einspracherecht nur beim direkt betroffenen Gewerbebetrieb liegt.

Die Kommission beantragt Ihnen Zustimmung.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich bin mit der Kommission einverstanden.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Angenommen - Adopté

Art. 106 Abs. 2 Bst. e

Antrag der Kommission

e. ... der Produktion und Marktanpassung von Spezialkulturen sowie für die Erneuerung von Dauerkulturen, sofern die Bedingungen von Buchstabe c erfüllt sind.

Art. 106 al. 2 let. e

Proposition de la commission

e. ... la production et l'adaptation au marché des cultures spéciales, ainsi que pour le renouvellement des plantes pérennes, pour autant que les conditions de la lettre c soient remplies.

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Beide Räte haben bei Artikel 106 Absatz 1 Buchstabe d einen Zusatz beschlossen: Auch die "Marktanpassung von Spezialkulturen" und die "Erneuerung von Dauerkulturen" sollen mit Investitionskrediten unterstützt werden können. Diese Ergänzung bezog sich jedoch nur auf die Eigentümer.

Die Kommission beantragt Ihnen, Absatz 2 Buchstabe e zu ergänzen, das heisst, die Pächter den Eigentümern gleichzustellen, sodass auch sie profitieren können.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich bin mit der Kommissionsmeinung einverstanden.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Angenommen - Adopté

Art. 116 Titel, Abs. 3

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 116 titre, al. 3

Proposition de la commission

Maintenir

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Bei dem vom Nationalrat eingefügten Absatz 3 geht es darum, dass der Bund Investitionshilfen an Bauten von Forschungsinstitutionen leisten kann.

Der Ständerat war in der ersten Lesung gegen diesen neuen Subventionstatbestand im Landwirtschaftsgesetz. Die Kommission hält an diesem Entscheid fest, weil man dies nicht über das Landwirtschaftsgesetz regeln will und das Risiko besteht, dass die Mittel für andere Investitionen in der Landwirtschaft fehlen.

Ich empfehle Ihnen also, der Kommission zu folgen.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich empfehle Ihnen meinerseits, der Kommission zu folgen. Das Landwirtschaftsgesetz ist der falsche Ort für Investitionshilfen.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Angenommen - Adopté

Art. 165d Abs. 4 Bst. c, Abs. 5 Bst. e; 165f Abs. 4 Bst. b

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 165d al. 4 let. c, al. 5 let. e; 165f al. 4 let. b

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Die Redaktionskommission hat bei der Bereinigung des Gesetzestextes eine mangelhafte Übersetzung bei den Artikeln 165d und 165f in der französischen Fassung festgestellt. Der Nationalrat hat die französische Fassung entsprechend korrigiert. Wir können uns dem anschliessen.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Angenommen - Adopté

Art. 187d Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 187d al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Der Ständerat hat mit Artikel 187d die Ausarbeitung einer Antibiotika-Strategie bis Ende 2014 beschlossen. Der Nationalrat hat dem zugestimmt, jedoch mit der Ergänzung, dass neben den Kantonen auch die Branche in die Erarbeitung einzubeziehen sei. Wir schliessen uns dem an.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich bin mit der Kommission einverstanden.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Angenommen - Adopté

Änderung bisherigen Rechts

Modification du droit en vigueur

Ziff. 2 Art. 20 Abs. 3

Antrag der Kommission

Festhalten

Antrag Altherr

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 2 art. 20 al. 3

Proposition de la commission

Maintenir

Proposition Altherr

Adhérer à la décision du Conseil national

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Der vom Bundesrat beantragte Absatz 3 sieht vor, dass bei Pachtlandarrondierungen das stillschweigende Einverständnis des Verpächters zur Unterpacht gilt. Dieser Absatz wurde vom Nationalrat letzte Woche zum zweiten Mal abgelehnt, obwohl der Ständerat in der ersten Lesung beschlossen hatte, dass der Eigentümer vorgängig über die Unterpacht zu informieren ist, also lediglich eine Informationspflicht vorsah, welche eigentlich, denke ich, mit gesundem Menschenverstand verbunden wäre.

Die Kommission beantragt, am Entscheid des Ständerates festzuhalten. Damit geben wir den Bewirtschaftern mehr Flexibilität zur Verbesserung ihrer Strukturen, z. B. die Möglichkeit, gegenseitig Parzellen zu tauschen. Das waren die Überlegungen in der Kommission. Es gab auch noch weiter gehende Überlegungen, die wir aber nicht aufgenommen haben.

Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Ich beantrage Ihnen, hier dem Nationalrat zu folgen und diese Differenz zu bereinigen.

Der Kommissionssprecher hat bereits gesagt, worum es geht. Ich möchte Ihnen ein kleines Beispiel nennen: Ich besitze eine kleine Alp im Obertoggenburg, ich habe diese geerbt. Wir haben seit 45 Jahren denselben Pächter; ursprünglich war es der Vater, heute ist es der Sohn. Jetzt könnte dieser im Rahmen einer Strukturbereinigung sagen, dass er nicht mehr der Pächter sei, er wohne ein Dorf weiter; er habe in seinem Dorf einen neuen Pächter gefunden und übernehme dessen Parzelle, man tausche also. Das gibt eine reine Information. Ich habe dann meinen 45-jährigen Pächter nur noch auf dem Papier, die Bewirtschaftung macht ein Unterpächter, den ich nicht ausgesucht habe, den ich möglicherweise nicht kenne usw.

Das muss ja an sich nicht schlecht sein. Aber ich finde es schon etwas fragwürdig, wenn man wie die Jungfrau zum Kind zu einem neuen Unterpächter kommt. Man darf das dann einfach zur Kenntnis nehmen. Ich finde das nicht nur unanständig, sondern es zeugt auch von einer Missachtung des Eigentums, und es ist auch juristisch fragwürdig. Eine Pacht ist nicht eine Miete, sondern ein Pächter ist verpflichtet, die Pachtliegenschaft, das Restaurant oder was es dann ist, persönlich zu bewirtschaften. Es entsteht also eine persönliche Rechtsbeziehung zwischen Verpächter und Pächter. Das ist in Artikel 283 des Obligationenrechts allgemein und in Artikel 21a des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht speziell geregelt. Was nützen nun aber diese Bestimmungen dem Verpächter, wenn der Pächter frei ist, ohne dessen Zustimmung, ohne dessen Mitwirkung einen Unterpächter einzusetzen?

Zuletzt zwei Vergleiche: Nehmen Sie an, dass der Pächter eines Berner Restaurants in Thun und der Pächter eines Thuner Restaurants in Bern wohnt. Die beiden könnten vereinbaren zu tauschen; dann gibt es zwei Pendler weniger zwischen Thun und Bern. Die Restaurantbesitzer würden dann orientiert, und dann wäre es so. Das geht doch nicht, das kann man sich nicht vorstellen. Sie können das gleiche Beispiel mit einem Mechaniker machen. In Arbeitsverträgen gilt ebenfalls die persönliche Arbeitspflicht. Nehmen Sie an, auch hier wird vereinbart, dass man tauscht und wer dann bei welchem Arbeitgeber arbeitet. Das kann man sich nicht vorstellen, das einfach so zu machen.

Deshalb beantrage ich Ihnen, bei der bisherigen, vernünftigen Lösung zu bleiben und sich dem Nationalrat anzuschliessen.

Baumann Isidor · Mit-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP

Ich unterstütze Kollege Altherr; nicht weil ich seine Alp retten will, sondern weil es aufgrund bisheriger Praxis und, wie ich glaube, auch in Zukunft vernünftig ist, dass man die Eigentümer weiterhin respektieren und sie eigentlich um ihre Bewilligung anfragen muss. Das ist auch die Sicht des Schweizerischen Bauernverbandes. Und wenn dieser als Branchenvertreter diese bisherige Praxis stützen möchte, dann möchte ich auch Sie hier im Ständerat bitten, dem so zuzustimmen.

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Dieser Antrag lag der Kommission nicht vor. Die Kommission hat sich mit der Vorlage des Bundesrates beschäftigt, also mit dem Absatz, den Sie in der zweiten Spalte auf der Fahne finden. Sie hat dann versucht, mit einer Ergänzung eine Abtempierung zu erreichen. Das Anliegen, das Herr Altherr jetzt formuliert, wurde so nicht diskutiert, sondern es ging vor allem um Folgendes: Es kann nicht sein, dass eine Pacht weitergegeben wird, ohne dass informiert wird. Das war die Diskussion in der Kommission.

Ich denke, Herr Bundesrat Schneider-Ammann müsste jetzt noch die Überlegungen des Bundesrates darlegen, die ihn dazu bewogen haben, diesen Absatz 3 überhaupt aufzunehmen. Diese Frage wurde in der Kommission so nicht diskutiert.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Die Möglichkeit zur Unterpacht ist eine wichtige Massnahme zur Verbesserung der Bewirtschaftungsstruktur. Mit dem neuen Absatz 3 wird das erleichtert - das ist der Grund für dessen Aufnahme. Die Pflicht zu einer vorgängigen Information ist nach meiner Einschätzung eine Minimal- und Anstandspflicht. Deshalb bin ich der Ansicht, die Position der Kommission könnte die richtige sein.

Ich habe jetzt auch vom Einzelantrag Altherr Kenntnis genommen. Die Regelung wurde im Nationalrat im Wesentlichen aus zwei Gründen abgelehnt. Erstens wurde kritisiert, dass die Verpächter nicht wüssten, was auf sie zukäme. Diese Kritik wird mit der von Ihrem Rat beschlossenen Ergänzung entkräftet, wonach - wie soeben gesagt - die Pächter vorgängig zu informieren sind. Zweitens wurde die Befürchtung geäussert, dass mit der neuen Regelung das gute Verhältnis zwischen Verpächter und Pächter gefährdet würde. Hierzu ist zum einen festzuhalten, dass der Unterpächter genauso wie der Pächter an die Bestimmungen des Pachtgesetzes gebunden ist. Zum anderen haftet der Pächter gegenüber dem Verpächter auch bei einer Unterpacht.

Also empfehle ich Ihnen, der Kommission zu folgen und bei Ihrer Fassung zu bleiben.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Altherr ... 30 Stimmen

Für den Antrag der Kommission ... 6 Stimmen

Ziff. 8 Art. 7 Abs. 4 Bst. c, Abs. 4bis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 8 art. 7 al. 4 let. c, al. 4bis

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Hier schlägt Ihnen die Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates vor. Ich möchte den Sachverhalt zuhanden der Materialien noch kurz klären.

In verschiedenen Artikeln spricht das heutige bäuerliche Bodenrecht explizit von Gewerbe und Eigentum. Das Bundesgericht hat entschieden, dass in diesen Anwendungsbereichen bei der Beurteilung, ob ein landwirtschaftliches Gewerbe vorliegt, die für längere Dauer zugepachteten Grundstücke nach Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe c BGBB nicht berücksichtigt werden dürfen. Die beiden Räte sind der Meinung, dass die vom Bundesgericht eingeführte Interpretation zu einer uneinheitlichen Definition des Begriffs "landwirtschaftliches Gewerbe" führt und letztlich im Widerspruch zur einheitlichen Rechtsordnung steht. Sie haben beschlossen, dass bei der Beurteilung, ob ein landwirtschaftliches Gewerbe vorliegt, neu auch die für längere Dauer zugepachteten Flächen berücksichtigt werden sollen. Der von National- und Ständerat ursprünglich beschlossene Wortlaut - ich erwähne ihn explizit: "Dies gilt auch dort, wo das Gesetz vom Eigentum an einem landwirtschaftlichen Gewerbe spricht" - ist jedoch sehr offen und stellt keinen klaren Bezug zu den Bestimmungen her, die gemeint sind. Die Redaktionskommission hat daher beantragt, dies mit einem neuen Absatz 4bis zu präzisieren.

Die Kommission empfiehlt Ihnen, diesem Antrag der Redaktionskommission zuzustimmen.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich schliesse mich der Meinung der Kommission an.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Angenommen - Adopté

2. Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2014-2017

2. Arrêté fédéral sur les moyens financiers destinés à l'agriculture pour les années 2014-2017

Art. 1 Abs. 1 Bst. a

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Fetz, Levrat, Recordon, Zanetti)

Festhalten

Art. 1 al. 1 let. a

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Fetz, Levrat, Recordon, Zanetti)

Maintenir

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Der Nationalrat schlägt hier eine Aufstockung um jährlich 40 Millionen Franken vor, also eine Erhöhung des Zahlungsrahmens für Grundlagenverbesserungen um 160 Millionen Franken. Der Ständerat hat dieses Vorhaben in der ersten Lesung knapp abgelehnt. Die Kommission beantragt Ihnen nun, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen, um genügend Mittel bei den Investitionskrediten zur Verfügung zu haben.

Der Bundesrat hat entschieden, im Zahlungsrahmen jährlich 30 Millionen Franken mehr in die Verkäsungszulage zu leiten. Zur Kompensation schlägt er vor, eine entsprechende Kürzung der Investitionskredite vorzunehmen. Allerdings besteht bei den Investitionen ein grosser Nachholbedarf, insbesondere wegen der geänderten Tierschutzvorschriften und der mit der Agrarpolitik 2007 eröffneten Möglichkeit, Projekte zur regionalen Entwicklung sowie die periodische Wiederinstandstellung von Infrastrukturen wie z. B. Flurwege zu unterstützen. Aus diesen Gründen beschloss der Nationalrat eine Erhöhung des Zahlungsrahmens für Grundlagenverbesserungen und Sozialmassnahmen um insgesamt 160 Millionen Franken.

Die Mehrheit der Kommission schliesst sich hier dem Nationalrat an. Die Minderheit ist insbesondere aus finanzpolitischen Überlegungen gegen diese Aufstockung, insbesondere auch, weil mit der Wiedereinführung der Inlandleistung und der Ausdehnung der Entsorgungsbeiträge auf Pferde und Geflügel der Bundeshaushalt bereits mit 57 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich belastet wird - dies gemäss den Beschlüssen unseres Rates und des Nationalrates.

Das ist die Ausgangslage. Ich empfehle Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, diese Aufstockung vorzunehmen. Wir haben uns in verschiedenen Gesprächen darüber unterhalten. Wir haben gestern auch noch eine Zuschrift der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz erhalten; Sie haben das Argumentarium bestimmt auch bei Ihren Akten. Ich verzichte darauf, hier alle Details aufzuführen, meines Erachtens sind die Überlegungen der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz aber überzeugend.

Ich empfehle Ihnen, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Als Mitglied der Finanzkommission habe ich mich verpflichtet gefühlt, einen Antrag auf Festhalten zu stellen, auch wenn es ein Minderheitsantrag ist. Ihre Finanzkommission hat der WAK an ihrer damaligen Sitzung einstimmig beantragt, den Ausgabenplafond in der Agrarvorlage nicht zu erhöhen, sondern auf der Ebene des Bundesrates zu bleiben - wie gesagt, einstimmig. Sie sind das letzte Mal dem Bundesrat gefolgt und haben den Antrag auf Erhöhung des Plafonds um 160 Millionen Franken abgelehnt. Ich bitte Sie, bei diesem Entscheid zu bleiben, zumal der Erhöhung im Nationalrat ganz knapp, mit drei Stimmen mehr, das ist wohl ein Zufallsmehr, zugestimmt worden ist.

Hier handelt es sich im Wesentlichen um Mittel für Strukturverbesserungen und Investitionskredite. Warum ergibt es aus unserer Sicht keinen Sinn, diese Aufstockung zu machen? Sie ist unnötig, sie ist ineffizient, und vor allem aber landet sie in keiner Art und Weise bei den Bauern. Denn was wird hauptsächlich mit Investitionskrediten finanziert? Die bisherigen Investitionshilfen haben in verschiedenen Bereichen zu Überkapazitäten geführt, beispielsweise beim Angebot von Stallplätzen. Dieses Überangebot war ein wesentlicher Auslöser für die starke Überproduktion im Milchbereich, die wir dann wieder mit Steuermitteln abbauen müssen. Diese Investitionshilfen gehen unter anderem auch in den Ausbau der Flurstrassen im Alpenraum und führen zu höchst problematischen Asphaltierungen von Bergwegen. Es ist übrigens auch keine Tourismusunterstützung, wenn Sie die letzten Wege in den Alpen auch noch asphaltieren. Solches wird mit diesen Investitionshilfen finanziert. Die Mehrheit der Landwirte profitiert von diesen Struktur- und Investitionshilfen in keiner Art und Weise. Es ist vor allem die Bau- und Planungsbranche, die von dieser Aufstockung profitiert. So viel zum Inhalt.

Zur finanzpolitischen Situation: Sie alle werden nicht müde zu betonen, dass man die Finanzen des Bundes im Griff haben müsse. Wie gesagt hat das in Bezug auf diese Vorlage auch die Finanzkommission einstimmig beschlossen. Die Agrarvorlage ist im Laufe der Debatte, mit den Beschlüssen, die wir soeben auch noch gefasst haben, um 70 Millionen Franken pro Jahr aufgestockt worden. Jetzt will die Mehrheit nochmals um 160 Millionen Franken aufstocken. Sie müssen der Bevölkerung erst mal erklären, warum ausgerechnet um so viel aufgestockt werden soll; diese Gelder werden nicht einmal bei den Bauern landen.

Ich bitte Sie, bei Ihrem letzten Entscheid zu bleiben und den Bundesrat zu unterstützen - so, wie Ihnen das Ihre Finanzkommission einstimmig empfiehlt.

Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP

Ich möchte Ihnen empfehlen, der Mehrheit zu folgen und damit auch dieser massvollen Erhöhung um 40 Millionen Franken im Jahr zuzustimmen. Die Gewissenhaftigkeit der Finanzkommission in Ehren! Ich glaube, dass es auch die Aufgabe der Finanzkommission ist, immer wieder darauf hinzuweisen, dass das Wachstum an Ausgaben generell keine gute Sache ist, dass man ein Auge darauf haben sollte, das finanzielle Gleichgewicht auch im Rahmen der Landwirtschaft zu bewahren. Es gibt aber gute Gründe dafür, dass es richtig ist, in diesem Fall der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Beim revidierten Gesetz, das wir vor uns haben, stellen wir fest, dass vor allem bezüglich der Investitionskredite neue Subventionstatbestände geschaffen wurden, und zwar in Artikel 106 und in Artikel 107. Neu werden auch die Erneuerung von Dauerkulturen, grössere Projekte im Talgebiet - bisher beschränkte sich der Geltungsbereich auf das Berggebiet - und Investitionskredite für gewerbliche Kleinbetriebe im Talgebiet dem Geltungsbereich der Investitionskredite unterstellt. Man hat den Geltungsbereich erweitert, ist aber nicht bereit, mehr Mittel dafür zu geben, was zur Folge hat, dass die Mittel für die Bedürfnisse, wie sie heute vor allem im Berggebiet vorhanden sind, eingeschränkt werden. Das ist der erste Grund, weshalb es richtig ist, nicht nur neue Subventionstatbestände zu schaffen, sondern auch die Mittel dafür entsprechend zu erhöhen.

Zweites Argument: Frau Kollegin Fetz hat kritisiert, dass diese Mittel gar nicht oder vor allem nicht den Landwirten zugutekämen, dass diese Mittel ineffizient eingesetzt würden und unnötig seien. Von den zusätzlichen 40 Millionen Franken kommen 10 Millionen bei den A-fonds-perdu-Beiträgen und 30 Millionen bei den Investitionshilfekrediten dazu. Diese Mittel, vor allem die Investitionskredite, die im Berggebiet für Strukturverbesserungen benötigt werden, aber auch die A-fonds-perdu-Beiträge, kommen nicht ausschliesslich den Landwirten zugute. Diese Feststellung ist richtig. Indirekt profitiert aber der gesamte ländliche Raum davon. Das ist ein gutes Argument, diese Mittel gegenüber dem heutigen Stand nicht noch zu kürzen, sondern mindestens die Höhe der Mittel für die Strukturverbesserungen im Berggebiet und auch für die A-fonds-perdu-Beiträge zu erhalten.

Auch wenn das Verfassungsziel, nämlich die dezentrale Besiedelung im Land zu erhalten, jetzt in der Landwirtschaftsgesetzgebung kaum mehr zum Ausdruck kommt, ist es nun mal so, dass es die Bauern sind, welche einen massgeblichen Beitrag dazu leisten, die dezentrale Besiedelung vor allem auch im Berggebiet zu erhalten. Insofern würde es in unseren Gebieten nicht verstanden, wenn man jetzt hinginge und diese Mittel kürzen würde. Strukturverbesserungen im Berggebiet kommen nicht nur landwirtschaftlichen Hochbauten zugute, wie von Frau Kollegin Fetz kritisiert wurde, sondern auch Projekten des landwirtschaftlichen Tiefbaus. Es wurde richtig gesagt, dass es um Erschliessungsprojekte geht - und da nicht nur um Wegbauten -, die der Allgemeinheit, letztlich auch den Erholungssuchenden und dem Tourismus dienen; man kann ja nichts dagegen einwenden, wenn ein Beitrag mehrere zufriedenstellen kann.

Die Hauptzielrichtung dieser Beiträge geht dahin, die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft zu unterstützen. Es werden in Zukunft verschärfte Anforderungen an die Voraussetzungen zur Vergabe der Investitionskredite und -beiträge gestellt. Damit dürfte auch das Anliegen, nur noch Betriebe mit einer guten wirtschaftlichen Perspektive zu unterstützen, durchaus erreicht werden. Wie die Erfahrung aus der Vergangenheit gezeigt hat, tragen diese Mittel für Strukturverbesserungen wesentlich zu einer rascheren Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion bei. Wir wollen, dass die Landwirtschaft näher zum Markt kommt. Also sind wir zu Beginn auch verpflichtet, einen Anschub dafür zu leisten.

Zusammengefasst bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Sie erinnern sich: Bei der ersten Behandlung gab es hier im Rat beinahe ein Unentschieden in dieser Frage. Ich möchte Sie bitten, heute dem Nationalrat und der Mehrheit zu folgen.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nach meinem Vorredner kann ich es relativ kurz machen. Ich wehre mich für die Berg- und Alpengebiete, wo diese Gelder eben notwendig sind. Denn wenn diese 40 Millionen Franken jährlich nicht genehmigt werden, haben wir grosse Probleme, die geforderten Strukturverbesserungen durchzuziehen oder einigermassen aufrechtzuerhalten. Ich sage Ihnen: Die Bauern müssen infrastrukturelle Anpassungen vornehmen, wir machen ja entsprechende Vorschriften. Umsetzen sollte man sie dann nicht können?

Frau Fetz, Sie haben von asphaltierten Strassen gesprochen - also hallo! Ich muss natürlich schon sagen: Viele wären froh, sie wären erschlossen. Wir haben etliche "Heimet" und Alpen noch nicht erschlossen, und da muss noch etwas gehen, wenn man sie bewirtschaften will oder wenn gerade junge Leute noch willens sind, abgelegene Betriebe zu bewirtschaften. Dazu kommen noch die Anpassungen der Ställe zur Steigerung des Tierwohls. Das ist eine wichtige Sache. Wir verordnen, was ausgeführt werden muss, und dazu braucht es in Gottes Namen Geld. Ich bitte Sie dringend darum. Diese Gelder sind gerade für Investitionskredite und Strukturverbesserungen. Das Geld wird nicht einfach irgendwo in die Welt hinaus gegeben für Luxusvarianten. Das ist nicht so, und deshalb bitte ich Sie hier dringend, der Mehrheit zu folgen.

Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Notre collègue Engler a défendu avec talent les régions de montagne, il faut lui en être reconnaissant. A mon sens, malgré tout, il occulte deux éléments, sur lesquels je souhaiterais m'arrêter.

Le premier est que les régions de montagne sont précisément celles qui bénéficient de la réforme de la politique agricole telle que nous l'avons adoptée. Les problèmes structurels vont se poser plutôt dans des régions de collines et dans des régions de basse et de moyenne montagne, notamment dans mon canton. Ce qui fait que sur la question centrale de la prime à la vache, nous n'étions pas dans le même camp.

Or quand il s'agit de réformer et de dessiner les contours de la politique agricole elle-même, vous ne pouvez pas défendre une solution qui est extrêmement favorable aux régions de montagne et plutôt défavorable aux régions de collines et du Plateau, et ensuite tirer argument de la réforme pour renforcer encore l'aide que vous demandez pour les régions de montagne, cette fois-ci non plus sur le modèle de soutien, mais dans le cadre du soutien aux investissements.

Je serais heureux si le conseil pouvait prendre en compte ce qu'il a déjà décidé dans l'appréciation de cette disposition, à savoir un renforcement des moyens mis à disposition des paysans des régions de montagne, au détriment - il faut le dire comme ça - des paysans d'autres régions. Nous aurons donc plutôt, pour les gens que vous défendez, une amélioration de la situation par rapport à ce qu'elle est dans la situation actuelle. Je crois qu'il faut en tenir compte, y compris quand il s'agit de déterminer la hauteur du crédit global.

Le deuxième point a été abordé par notre collègue Anita Fetz, mais je souhaite y revenir: c'est la question du montant global du crédit. Il régnait au départ de cette réforme une sorte de "paix des braves" entre les différents acteurs de la politique agricole, pour considérer que le montant global du crédit ne serait ni augmenté, ni réduit.

C'est la raison pour laquelle la Commission des finances s'est prononcée à l'unanimité en faveur de ce projet, tout en signalant qu'il n'était pas question d'augmenter le crédit dans son ensemble. Cette "paix des braves", comme je l'appelle, ne vient pas par hasard: elle vient après que certains milieux - on pense notamment aux milieux économiques - ont tenté de faire réduire les montants consacrés à l'agriculture et après que d'autres milieux ont, eux, tenté de les augmenter.

Je trouve qu'il y a quelque chose d'un peu choquant à venir, au terme du processus législatif, nous expliquer que les garanties qui étaient données lorsqu'on a ouvert la discussion ne valent plus, et qu'aujourd'hui il faudrait accorder 160 millions de francs supplémentaires. D'autant plus que s'y ajoute un article qui pour moi reste difficile à admettre, sur la suppression du système d'appel d'offres pour les importations de viande, qui va engendrer pour la Confédération des pertes de 57 millions de francs par année.

Au final, si nous suivions ici la majorité, nous aurions sur les quatre ans des dépenses supplémentaires de l'ordre de 160 millions de francs et des pertes de plus de 200 millions de francs, donc un delta de 300 millions de francs pour la Confédération, dans une situation que nous nous accordons tous à reconnaître comme difficile sur le plan de la politique financière. Pour mémoire, nos commissions vont commencer à traiter un programme de consolidation et de réexamen des tâches de la Confédération à partir du mois d'avril de cette année.

J'aurais donc quelque peine à revenir sur la promesse qui avait été donnée de maintenir le niveau du crédit-cadre à son stade initial, si par ailleurs il faut procéder à des coupes douloureuses - vous avez vu comme moi les réactions des cantons dans le domaine des transports publics, dans le domaine de la formation et dans d'autres domaines dans lesquels le Conseil fédéral nous propose de procéder à des coupes. La voie de la raison, c'est l'accord qui régnait au départ de ces négociations, et ça n'est pas cette augmentation de 160 millions de francs: pour justifiée qu'elle puisse être ici ou là, elle ne paraît pas responsable au vu de l'état de nos finances.

Bischofberger Ivo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

Nach der ausführlichen Debatte und den definitiv gefällten Entscheiden, unter anderem bei den Kernpunkten wie Artikel 77, stehen wir hier und jetzt im Rahmen des Bundesbeschlusses über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2014-2017 vor dem eigentlichen Tatbeweis. Warum?

Die Landwirtschaft hat verfassungsmässig ihren Beitrag zur dezentralen Besiedelung des Landes zu leisten. Um diesem in der Bundesverfassung explizit niedergeschriebenen Auftrag gerecht werden zu können, müssen aber konsequenterweise auch die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Die Agrarpolitik 2014-2017 ist als Weiterentwicklung der bisherigen Agrarreformen definiert und fordert somit auch die verstärkte Ausrichtung der Landwirtschaft auf den Markt und die Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Die im aktuellen Kontext und als Reaktion auf die Agrarpolitik 2014-2017 nun geforderten Massnahmen sind für die betroffenen Bauernfamilien von nicht geringer Bedeutung; sie sind ihnen zum Teil auch aufgezwungen worden und erfordern in nicht geringem Masse infrastrukturelle Anpassungen. Wir müssen ihnen erstens genügend Zeit und Unterstützung bieten und ihnen zweitens mit Blick auf die Rechtssicherheit auch die dafür nötigen Mittel zur Verfügung stellen.

Die Beiträge für Strukturverbesserungen werden als A-fonds-perdu-Beiträge vor allem im Berg- und bei uns auch im Alpgebiet eingesetzt. Das ist, speziell mit Blick auf die zahlreichen Bauernbetriebe, nicht nur für Appenzell Innerrhoden von enormer Bedeutung. Denn dazu zählen konkret Beiträge an Ökonomiegebäude auf den Heimbetrieben und im Sömmerungsgebiet; dazu zählen Beiträge an Strassenunterhalt, an verschiedene Flurwege und Erschliessungsanlagen, Beiträge aber auch im Bereich der Infrastruktur, so für Anschlüsse bei Wasser und Elektrizität, und auch Beiträge für entsprechende Wiederinstandstellungen und Anpassungen bei den Ställen zur Verbesserung des Tierwohls. Dazu kommen schliesslich auch - und das nicht in kleinem Masse - all die Mittel der rückzahlbaren Investitionskredite für alle Zonen, für die Bund und Kantone die Gelder gemeinsam bereitstellen.

Zusammenfassend dient die genannte Aufstockung des Gesamtrahmenkredits um 1,2 Prozent der regionalen Entwicklung, und sie dient vor allem auch der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse unserer Bauernfamilien. Das ist mein Anliegen: Die Bäuerinnen und Bauern in unseren Kantonen haben diese Unterstützung verdient. Lassen wir nun den verschiedentlich gehörten schönen Worten hier im Saal auch die entsprechenden Taten folgen.

Ich bitte Sie aus all diesen Überlegungen, der Mehrheit unserer Kommission respektive dem Nationalrat zu folgen und dann vor allem konsequenterweise und ehrlicherweise auch die Ausgabenbremse zu lösen.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich mache Ihnen beliebt, dass Sie bei Ihrem Entscheid in der Erstbehandlung bleiben, der - wie wir wissen - ausserordentlich knapp gewesen ist.

Ich habe heute bei unserem ersten Traktandum zur Energieforschung schon einmal daran erinnert, dass wir den Gesamthaushalt im Auge behalten müssen, dass wir eine Diskussion über das KAP, das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014, vor uns haben und dass wir eine Schuldenbremsensituation zu respektieren haben. Meiner Ansicht nach gilt dies auch, wenn wir das Landwirtschaftsdossier in dieser heutigen Lesung abschliessen.

Die auf uns zukommenden Zeiten sind nicht gesichert. Nachdem ich heute Morgen gesagt habe, Stop-and-go sei nicht erwünscht, meine ich, dass wir mit den unveränderten Zahlungsrahmen auskommen sollten, obwohl wir zusätzliche Subventionstatbestände geschaffen haben. Die Anzahl Betriebe nimmt ja bekanntlich etwas ab, die Effizienz muss etwas gesteigert werden. Mit dem Zahlungsrahmen für Grundlagenverbesserungen wird das Investieren weiterhin ermöglicht. So gesehen sollten wir, finde ich, die Herausforderung annehmen und miteinander diesen Auftrag erfüllen, mit den Mitteln, die der Bundesrat im Zahlungsrahmen vorgeschlagen hat. Meiner Ansicht nach ist es, wie in jedem Wirtschaftsbereich, auch hier so: Man hat immer gerne mehr Mittel zur Verfügung, aber sie sind einfach nicht beliebig vorhanden.

Sie haben das letzte Mal knapp, aber richtig entschieden. Ich mache Ihnen beliebt, an diesem Entscheid festzuhalten.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 19 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 16 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Präsident (Lombardi Filippo, Präsident): Da wir den Betrag erhöht haben, müssen wir die Ausgabenbremse erneut lösen.

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 24 Stimmen

Dagegen ... 13 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise