11.022

Bürgerrechtsgesetz. Totalrevision

Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht

Loi fédérale sur la nationalité suisse

Art. 9

Antrag der Mehrheit

Abs. 1 Bst. b, 2

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Föhn, Minder, Niederberger, Schwaller)

Abs. 1 Bst. b

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 9

Proposition de la majorité

Al. 1 let. b, 2

Maintenir

Proposition de la minorité

(Föhn, Minder, Niederberger, Schwaller)

Al. 1 let. b

Adhérer à la décision du Conseil national

Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion

C'est la troisième fois que notre conseil est saisi de cet objet. Force est de constater que les différents échanges qu'il y a eu entre le Conseil national et le Conseil des Etats n'ont jusqu'ici pas permis de résoudre les points essentiels sur lesquels il y a des divergences. Aujourd'hui, et je tiens à attirer votre attention sur ce point, nous nous acheminons très clairement vers une séance de la Conférence de conciliation où il s'agira de régler les divergences. Cette préoccupation n'a certainement pas joué un rôle essentiel dans la réflexion de la commission, mais il importe que dans cette perspective notre conseil émette des messages clairs dans l'espoir d'un compromis qui pourrait être trouvé lors de cette réunion.

J'en viens au premier point sur lequel des divergences subsistent. Il s'agit de l'article 9 qui est l'une des deux ou trois dispositions essentielles de cette révision législative. Je me permets d'insister encore une fois sur ce point parce que au fur et à mesure des travaux on s'éloigne de ce qui avait été voulu par le Conseil fédéral lorsqu'il nous avait présenté ce projet et par la commission lorsqu'elle l'a suivi.

Les principes qui régissent cette modification du droit de la nationalité sont très simples.

Le premier est la volonté d'avoir si possible dans toute la Suisse la même application de la législation en matière de naturalisation. Vous le savez, la Constitution fédérale donne un pouvoir d'appréciation étendu aux cantons en matière de naturalisation. Le Tribunal fédéral a estimé qu'il ne fallait pas qu'il y ait des divergences trop importantes concernant les critères de naturalisation entre les différents cantons. Le Conseil fédéral, par une loi fédérale, veut faire en sorte que les différences entre les cantons soient les moins grandes possibles, donc qu'on ait des critères uniformes dans tout le pays. C'est le premier principe, celui d'avoir une égalité de traitement dans tout le pays.

Le second principe est que la naturalisation est fondée sur l'intégration. Cela explique que des exigences extrêmement importantes et totalement nouvelles pour bon nombre de cantons suisses - notamment celui auquel j'appartiens - sont posées dans cette législation fédérale. Mais la contrepartie de ces exigences extrêmement rigoureuses en matière d'appréciation de l'intégration se trouve dans le fait que les critères formels sont assouplis. Pour dire les choses de façon plus simple: ce que prévoit la législation qui nous est proposée est qu'on puisse demander la naturalisation non pas après douze ans de séjour en Suisse, mais après huit ans, mais il faut faire en contrepartie la démonstration d'une grande intégration; en contrepartie aussi - puisque cela fait partie de cette démonstration -, on ne peut déposer une demande de naturalisation que si on est titulaire d'un permis d'établissement. C'est une exigence forte parce que cela signifie que, dans bien des cas, ce délai de huit ans prévu par le Conseil fédéral sera dépassé, le temps réel de présence de l'étranger sera bien plus long puisqu'il aura tout d'abord dû passer le temps nécessaire dans notre pays pour obtenir un permis d'établissement. Ces exigences, le Conseil national a voulu les durcir en indiquant que la durée de séjour devait non pas être de huit ans mais de dix ans et qu'au surplus, sur cette période de dix ans, il fallait encore avoir passé dans le pays trois ans sur les cinq ans ayant précédé la demande.

Notre conseil a accepté d'entrer en matière sur le durcissement - en tout cas sur un point - en disant que l'idée selon laquelle il fallait avoir passé trois ans sur les cinq ans ayant précédé la demande était recevable. En revanche, il nous a paru excessif de faire passer la durée de séjour de huit ans à dix ans, cela remettant en cause tout l'équilibre de la législation voulue par le Conseil fédéral et que nous avions décidé de soutenir. Débat après débat, nous nous sommes toujours achoppés à cette question. Le Conseil national, malgré nos efforts de trouver un compromis, maintient fermement sa décision initiale alors que, pour notre part, nous pensons qu'il ne faut pas aller plus loin que ce que nous avions déjà admis au mois de septembre 2013, et c'est la raison pour laquelle la commission, par 7 voix contre 6, vous propose de suivre le Conseil fédéral et de maintenir la possibilité de pouvoir demander la naturalisation après huit ans de séjour en Suisse, étant précisé premièrement que c'est après huit ans de séjour en Suisse mais en étant titulaire d'un permis d'établissement attestant d'une bonne qualité d'intégration au moment du dépôt de la demande et, deuxièmement, que la demande sera examinée en fonction de critères sévères qui viseront à juger si, oui ou non, l'étranger qui demande la nationalité suisse peut l'obtenir.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Das Gesetz will gute Mindestvoraussetzungen schaffen, damit eine Integration auch erfolgreich abgeschlossen wird. Das Gesetz will aber auch eine Verschärfung, das heisst, es will klare Voraussetzungen für die Einbürgerungen schaffen. Aus Sicht der Praxis und der Erklärbarkeit beantrage ich, dem Nationalrat zu folgen. Das heisst, dass man nach zehn Jahren und nicht nach acht Jahren ein Einbürgerungsgesuch stellen kann.

Heute haben wir eine Frist von zwölf Jahren, und am liebsten wäre mir diese Frist gewesen. Aber ich bin heute auch bereit, auf diesen Kompromiss, eine Frist von zehn Jahren, einzugehen. Es ist nämlich eine ganz logische Abstufung, wenn wir diese Frist, wie es der Nationalrat beschlossen hat, auf zehn Jahre festlegen. Wir haben als Erstes die Aufenthaltsbewilligung, welche nach ein bis zehn Jahren erteilt werden kann - das heisst, der Integrationswillige will sich in der Schweiz aufhalten und sich an unsere Gegebenheiten und Kulturen gewöhnen. Als Zweites haben wir die Niederlassungsbewilligung, welche nach fünf bis zehn Jahren erteilt wird - das zeigt, dass die betreffende Person hierbleiben wird. Als Drittes käme dann eben der Einbürgerungsantrag, welcher jetzt nach acht oder zehn Jahren gestellt werden kann - das heisst, dass der Einbürgerungswillige für immer hierbleiben will und sich den Gepflogenheiten der Schweiz eben auch stellt und diese annimmt. Das ist doch eine logische und auch erklärbare Abfolge, mit der man sich Schritt für Schritt integriert, und da wäre die Version des Nationalrates von grossem Vorteil.

Das Ziel dieser Gesetzgebung und der Einbürgerung ist es, dass eine bestmögliche Integration durchlaufen wird. Ich habe es von Einbürgerungswilligen, aber auch von Eingebürgerten gehört, dass sie bereit sind zu warten und dass das Warten eben nicht das Entscheidende ist: Sie wollen viel lieber bestmöglich integriert sein, wenn sie dann eingebürgert werden.

Als Voraussetzung ist ja neu die Niederlassungsbewilligung vorhanden. Aber das ist eigentlich für alle so selbstverständlich wie das Amen in der Kirche: Das erwartet man heute schon und betrachtet dies nicht als Verschärfung, sondern eben als klare Voraussetzung - und dies heute schon.

Ich bitte Sie, noch eines zu bedenken, denn wir wollen ja dieses Gesetz durchbringen: Es wird ganz klar gesagt, dass bei einer Aufnahme der Dauer von acht Jahren ins Gesetz das Referendum ergriffen wird. Ich glaube nicht, dass wir dann das bessere Los in den Händen haben. Auch bei der Aufnahme einer Dauer von zehn Jahren - man weiss das ja - behält man sich noch vor, eventuell das Referendum zu ergreifen. Es muss letztendlich eine klare und verständliche Abfolge aus Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungsbewilligung sowie Einbürgerung gegeben sein. Missstände, wie sie vorgekommen sind, darf und wird es - so hoffe ich - künftig nicht mehr geben.

Ich bitte Sie hier also wirklich, dem Nationalrat zu folgen, und danke für die Unterstützung der Minderheit.

Stöckli Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Wir befassen uns jetzt schon seit einigen Jahren mit diesem Gesetz, ich habe damit sogar noch im Jahre 2011 als Nationalrat angefangen, zusammen mit anderen Kolleginnen und Kollegen, die jetzt hier im Rat sind.

Es ist nötig, ein neues Bürgerrechtsgesetz zu erlassen. Das Bürgerrechtsgesetz ist nämlich gleich alt wie ich. Es ist sinnvoll, wenn man ab und zu etwas Neues gestaltet, insbesondere in einem Bereich, in dem in der letzten Zeit sehr viele Revisionen vorgenommen worden sind. Es ist uns ja ein Konzept vorgelegt worden, das in sich schlüssig ist. Deshalb sollten wir alles daransetzen, ein neues Gesetz zu erlassen, und dafür sorgen, dass eine Mehrheit dieses Gesetz unterstützt und dass nicht bereits jetzt mit einem Referendum gedroht wird. Es ist nötig, ein neues Gesetz zu erlassen; es ist wichtig, dass unser Rat sich dessen bewusst ist. Man muss die Mehrheiten - und zwar verlässliche Mehrheiten - dort suchen, wo sie zu finden sind. Dementsprechend besteht die beste Lösung meiner Meinung nach darin, dass wir bei den Differenzen, die noch bestehen, bei unserer Version bleiben, insbesondere bei der Frage der Aufenthaltsdauer.

Für die linke Seite war der Vorschlag des Bundesrates, eine C-Bewilligung als Voraussetzung für die Einbürgerung zu nehmen, nicht einfach zu schlucken, weil es eine erhebliche Erschwernis darstellt, wenn es darum geht, in unserem Land das Bürgerrecht zu erhalten. Aber dieses Gesetz bietet Vorteile, insbesondere bei der Umschreibung der Integrationsvorschriften und bei der Harmonisierung der formellen Voraussetzungen im ganzen Land, die man bei der Abwägung berücksichtigen muss.

Wie sieht das nun bei der Niederlassung aus? In der Regel ist es ja so, dass die Niederlassungsbewilligung frühestens nach fünf Jahren erhältlich ist. Für Angehörige von Drittstaaten sind es aber eher gegen zehn Jahre. Im Durchschnitt wird die Niederlassungsbewilligung etwa nach acht, neun Jahren erteilt. Das heisst, wenn eine Niederlassungsbewilligung erteilt wird, hat sich jemand in der Regel bereits acht oder neun Jahre in der Schweiz aufgehalten. Mit unserem bisherigen Beschluss kann man dann eben auf diesen Zeitpunkt hin das Gesuch um Einbürgerung einleiten. Das heisst noch lange nicht, dass man dann die Einbürgerung bereits erhält. Das Verfahren dauert ein, zwei, drei Jahre, je nachdem, in welchem Kanton und in welcher Kommune das Gesuch gestellt wird. So ist es sicher logisch, wenn man im Gleichschritt mit der Integration - nach der Bewilligung C - dann auch die Möglichkeit bietet, ein Einbürgerungsgesuch zu stellen.

Dementsprechend ersuche ich Sie, in diesem Bereich, aber auch bei den übrigen Differenzen auf der Linie des Ständerates zu bleiben.

Wir haben uns ja im Zusammenhang mit der Integrationsvoraussetzung betreffend Sprache und Schrift, bei welcher der Nationalrat unsere Lösung übernommen hat, geeinigt, und wir empfehlen Ihnen, dass wir nun umgekehrt unseren Beschluss betreffend die kantonale Aufenthaltsdauer an den nationalrätlichen angleichen. Hier sind wir einverstanden, dass es mindestens zwei bis höchstens fünf Jahre sein können, die in den Kantonen als Voraussetzung in das Gesetz aufgenommen werden. Ich denke, es wäre richtig, wenn der Ständerat bei seiner Version bleiben und versuchen würde, ein Gesetz zu erarbeiten, das dann auch eine breite Unterstützung geniesst.

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern

Ich habe vor zwei Tagen den Chef einer der ganz grossen Firmen der Schweiz zu einem Gespräch empfangen. Dieser Herr wurde vor zwei Jahren eingebürgert, und es war nicht möglich, das Gespräch mit ihm in einer unserer Landessprachen zu führen; es musste alles aus dem Englischen übersetzt werden. Nun, diese Person hat ganz offensichtlich ihre zwölf Jahre in der Schweiz verbracht und wurde dann eingebürgert. Das ist eben das, was wir nicht mehr wollen. Ohne die Kenntnis einer Landessprache können Sie gar nicht wirklich integriert sein. Das ist gar nicht möglich, wenn Sie nicht oder nur über einen Übersetzer mit den Leuten sprechen können.

Es ist das Konzept dieser Vorlage, dass die Integration entscheidend ist, dass der Integrationswille der Person entscheidend ist, die eingebürgert werden will, und nicht einfach die Anzahl Jahre, die sie in diesem Land verbracht hat. Das ist das Konzept dieser Vorlage, und deshalb hat der Bundesrat Ihnen vorgeschlagen, dass wir mit der Einführung der Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung eine Hürde einbauen. Es ist eine hohe Hürde, ich bin mir dessen bewusst. Ich weiss auch, dass es für gewisse Leute natürlich eine beträchtliche zusätzliche Hürde ist. Aber wir wollen eben nicht mehr, dass Personen eingebürgert werden, die einfach ihre Anzahl Jahre hier verbracht haben. Wir wollen auch nicht mehr, dass Personen, die im Status der vorläufigen Aufnahme sind, ein Einbürgerungsgesuch stellen können. Das können sie heute, und das ist mit diesem neuen Gesetz nicht mehr möglich. Wir wollen auch nicht mehr, dass eine Person, die eine B-Bewilligung hat, direkt ein Einbürgerungsgesuch stellen kann. Nein, sie muss zuerst eine Niederlassungsbewilligung erhalten, und das dauert häufig zehn Jahre.

Wenn Sie eine Niederlassungsbewilligung frühzeitig erhalten wollen, müssen Sie - das steht in Artikel 34 Absatz 4 des Ausländergesetzes - erfolgreich integriert sein. Was bedeutet das? Das bedeutet gute Kenntnisse einer Landessprache, Respektieren der rechtsstaatlichen Ordnung und der Werte der Bundesverfassung sowie Wille zur Teilnahme am Wirtschaftsleben. Das sind nicht die Voraussetzungen für die Einbürgerung, sondern das sind die Voraussetzungen, um überhaupt frühzeitig eine Niederlassungsbewilligung zu erhalten. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, soll dann aber auch früher, nämlich nach acht Jahren, ein Einbürgerungsgesuch stellen können. Noch einmal: Wir sprechen hier über die formellen Voraussetzungen. Niemand ist deswegen nach acht Jahren eingebürgert - niemand! Aber die Person, die diese Anstrengungen nicht nur gemacht hat, sondern die Voraussetzungen dann auch erfüllt, soll die Möglichkeit bekommen, nach acht Jahren ein Einbürgerungsgesuch zu stellen.

Wenn Sie jetzt den Kompromiss von zehn Jahren übernehmen, fällt dieser Anreiz weg. Deshalb ist diese Lösung der zehn Jahre, auch wenn sie so schön zwischen acht und zwölf Jahren in der Mitte liegen, eben kein Kompromiss. Denn mit dem Einbauen der C-Bewilligung als Voraussetzung wurde eine Hürde eingebaut, die sehr hoch ist und nur Sinn macht, wenn die betreffende Person gleichzeitig - bei einer frühzeitigen Erteilung der Niederlassungsbewilligung - auch die Möglichkeit erhält, früher ein Einbürgerungsgesuch zu stellen. Das ist das Konzept des Bundesrates. Sie haben es bis jetzt immer unterstützt, und ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dabei bleiben, weil dies das Grundkonzept dieser Vorlage ist.

Ich höre von allen Seiten Referendumsdrohungen. Ich höre sie sehr gut. Ich weiss auch, dass diese Vorlage absturzgefährdet ist und unter Umständen nicht einmal die Schlussabstimmung überstehen wird - ich bin mir dessen auch sehr bewusst. Ich bin Ihnen auch sehr dankbar, wenn Sie sich bemühen und anstrengen, um gemeinsam mit dem Nationalrat Lösungen zu finden, die am Schluss dazu führen, dass dieses Gesetz - mit allen Vorteilen, aber auch mit den neuen Hürden, die aber sinnvoll sind - durchgebracht werden kann und die Schlussabstimmung und eine allfällige Referendumsabstimmung übersteht. Aber ich bitte Sie auch, sich auf sinnvolle Lösungen zu einigen. Einfach Lösungen zu beschliessen, um irgendwo Einigkeit herzustellen, bringt am Schluss nichts.

Bei dieser Vorlage geht es um eine Totalrevision des Bürgerrechts, das in dieser Form seit 1953 nicht mehr revidiert wurde. Wir haben wirklich versucht, dieser Vorlage eine Haltung zugrunde zu legen, die stimmig ist und auch Sinn macht. Ich bitte Sie, diese Grundhaltung, den Kerngehalt dieser Vorlage, jetzt nicht aufs Spiel zu setzen.

Ich bitte Sie, bei Ihrer ursprünglichen Haltung zu bleiben und der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 22 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 20 Stimmen

(1 Enthaltung)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 18 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 18 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 33 Abs. 1 Bst. b

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Föhn, Minder)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 33 al. 1 let. b

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Föhn, Minder)

Adhérer à la décision du Conseil national

Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion

Ici, c'est par une très claire majorité de 11 voix contre 2 que la commission vous propose de suivre le projet du Conseil fédéral. Ce dont il est question dans cet article 33, c'est de savoir comment l'on prend en compte le nombre d'années que l'étranger a passé en Suisse avant qu'il dépose une demande de naturalisation.

Je rappelle que le principe de base est qu'il n'y a pas de dépôt de demande de naturalisation si l'étranger n'est pas au bénéfice d'une autorisation d'établissement. S'il n'a pas de permis C, il n'a pas la possibilité de déposer une demande de naturalisation. Alors, la question se pose pour les personnes qui sont au bénéfice d'une admission provisoire. Si, pour ces personnes, on ne tient pas compte des années passées au bénéfice d'une admission provisoire, cela signifie qu'on devra tenir compte du premier titre de séjour qu'elles auront eu, probablement le permis d'établissement. C'est uniquement à partir de ce permis d'établissement que l'on commencera à compter la durée qui vient d'être fixée à dix ans par notre conseil. Après dix ans de permis d'établissement plus tout le temps passé au bénéfice de l'admission provisoire, l'étranger pourra demander la nationalité suisse.

Evidemment, c'est inacceptable, car cela signifie très concrètement que l'on se trouvera dans des cas où la durée effective du séjour en Suisse avant même le dépôt de la demande de naturalisation, c'est-à-dire avant même que l'on commence à juger de la qualité de l'intégration de l'étranger, sera de quinze ou vingt ans, peut-être même plus. C'est donc dire qu'il faut tenir compte de tout le temps que l'étranger a passé dans notre pays avant qu'il puisse déposer sa demande et que les années passées au bénéfice de l'admission provisoire doivent compter. Je rappelle qu'aux yeux de notre conseil ce principe est évident.

Ce n'est pas seulement la commission qui, par 11 voix contre 2, vous recommande de suivre le projet du Conseil fédéral, mais également le conseil qui, à l'occasion de chacun des votes précédents à cet article, a estimé qu'il fallait suivre le projet du Conseil fédéral avec des majorités extrêmement claires.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die vorläufige Aufnahme, um die es in Artikel 33 geht, ist bereits in der Asylpolitik ein umstrittener Status. Der oder die vorläufig Aufgenommene hat kein Anrecht auf einen Asylstatus; er oder sie müsste grundsätzlich die Schweiz verlassen. Betroffene können aber im Moment - nur im Moment! - nicht in ihr Heimatland zurückkehren. Deshalb ist es für mich unverständlich, dass noch heute etliche Hundert, ja Tausende Ex-Jugoslawen als vorläufig Aufgenommene in unserem Land leben. Jetzt bekommen sie auch noch einen Spezialstatus für die Einbürgerung; das finde ich doch ein bisschen zu viel. Ich erachte dies als wenig sinnvoll. Der Aufenthalt dieser vorläufig Aufgenommenen in unserem Land ist ja nur provisorisch. Er darf doch nicht als Voraussetzung für die Einbürgerung herangezogen werden.

Ich danke für die Unterstützung der Minderheit und dafür, dass Sie dem Nationalrat folgen.

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern

Die Mehrheit der Flüchtlinge, die zurzeit aus Syrien in die Schweiz kommen, erhält den Status der vorläufigen Aufnahme. Warum erhalten sie diesen Status? Sie erhalten den Status der vorläufigen Aufnahme nicht deshalb, weil sie individuell an Leib und Leben bedroht sind, sondern weil ihre Stadt zerbombt wurde, weil sie verfolgt werden, vielleicht aufgrund ihrer Religion.

Herr Ständerat Föhn hat gesagt, dass sie im Moment nicht zurückkehren können. Ja, das stimmt. Aber wahrscheinlich wird es noch eine Weile dauern, bis sie zurückkehren können; das ist eine Tatsache. Was sagen Sie den Menschen, die hier sind? Sagen Sie ihnen, dass sie im Moment nicht zurückkehren können, sondern hier warten sollen? Nein! Ich bin sehr froh, dass das Parlament mit der Revision des Ausländergesetzes, die 2008 in Kraft getreten ist, entschieden hat, dass diese Personen in der Schweiz arbeiten können sollen und dass diese Personen auch einen Familiennachzug haben dürfen. Der Bund bezahlt den Kantonen für jede einzelne vorläufig aufgenommene Person 6000 Franken als Integrationspauschale, damit die Kantone Anstrengungen unternehmen, damit sich diese Personen in unserem Land integrieren können. Das ist die Ausgangslage - das ist eine gute Ausgangslage, und der Entscheid ist auch richtig, denn diese Menschen können häufig nicht nur im aktuellen Moment, sondern häufig während langer Zeit nicht zurückkehren.

Gemäss diesem Gesetz müssen Einbürgerungswillige nicht nur eine Aufenthaltsbewilligung haben, sondern auch noch eine Niederlassungsbewilligung. Nun ist die Frage: Dürfen diese Menschen später einmal, wenn sie ein Einbürgerungsgesuch stellen, die Zeit, die sie als vorläufig Aufgenommene hier in der Schweiz verbracht haben, an die Aufenthaltsdauer anrechnen lassen oder nicht? Heute ist die Situation mit der bestehenden Gesetzesgrundlage so, dass Einbürgerungswillige nicht nur die Zeit der vorläufigen Aufnahme, sondern sogar die Zeit als Asylbewerber an die Aufenthaltsdauer anrechnen lassen können; sie können alles anrechnen lassen. Das ist mit diesem revidierten Gesetz nicht mehr möglich: Die Zeit während des Asylgesuchs darf nicht mehr angerechnet werden. Hingegen scheint es für den Bundesrat und auch für die Mehrheit Ihrer Kommission ganz klar zu sein, dass Einbürgerungswillige die Zeit der vorläufigen Aufnahme ebenfalls anrechnen lassen können. In dieser Zeit gibt es Integrationsbemühungen, denn sonst würde der Bund den Kantonen die erwähnte Pauschale nicht explizit auszahlen.

Ich bitte Sie, hier an Ihrem Entscheid festzuhalten. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat jetzt zwar das Postulat 14.3008 eingereicht - es wird übrigens heute Nachmittag im Nationalrat behandelt -, das den Bundesrat auffordert, den Status der vorläufigen Aufnahme grundsätzlich anzuschauen und zu überprüfen: Gibt es vielleicht unterschiedliche Möglichkeiten? Was ist der Hauptgrund dafür, dass Personen lange hierbleiben? Wir sind bereit, dieses Postulat anzunehmen. Ich bitte Sie, jetzt aber nicht plötzlich in dieser Gesetzesvorlage diesen Status neu zu definieren, nachdem Sie 2008 ein Gesetz verabschiedet haben, das entsprechend das Gegenteil verlangt.

Ich bitte Sie, dem Bundesrat und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 30 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 12 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 36 Abs. 5, 6

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 36 al. 5, 6

Proposition de la commission

Maintenir

Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion

Je me bornerai simplement à vous dire que, sur ce point, la décision a été prise à une majorité encore plus forte que celle que j'ai décrite tout à l'heure. Ainsi, par 11 voix contre 1 et 1 abstention - je vous laisse le soin de deviner quel a pu être cet opposant -, la commission a estimé qu'il fallait suivre le Conseil fédéral, comme elle l'avait toujours fait. Cela nous paraît en effet une évidence, sur ce point, que le projet de loi du Conseil fédéral est celui qui convient.

Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Angenommen - Adopté

Aufhebung und Änderung des geltenden Rechts

Abrogation et modification du droit en vigueur

Ziff. II Ziff. 1 Art. 61 Abs. 1 Bst. e

Antrag der Kommission

Festhalten

Ch. II ch. 1 art. 61 al. 1 let. e

Proposition de la commission

Maintenir

Angenommen - Adopté

Präsident (Germann Hannes, Präsident): Das Geschäft geht damit an die Einigungskonferenz.