01.418
Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer. Änderung
Plattner Gian-Reto · 2VP-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Worum geht es bei dieser Parlamentarischen Initiative der WAK des Nationalrates, die im Übrigen - wie Sie nachlesen konnten - aus einer Parlamentarischen Initiative Tschäppät entstanden ist? Man kann sie auf zwei Arten ansehen:
Im Speziellen geht es um die Ausdehnung von Ausnahmeregelungen bei der Mehrwertsteuer im Bildungsbereich oder, genauer gesagt, im Bereich Prüfungen. Der Nationalrat hat die Sache so angeschaut und hat deshalb die Initiative begrüsst; denn wer ist schon dafür, Prüfungen zu besteuern? Schliesslich ist der Bildungsbereich ja von der Mehrwertsteuer grundsätzlich ausgenommen.
Man kann es aber auch anders anschauen: Es geht um die grundsätzliche Frage, wie weit Vorumsätze, die zu einer von der Steuer ausgenommenen Tätigkeit führen, selber auch von der Steuer ausgenommen werden sollen. Das ist die Art und Weise, wie es die WAK des Ständerates angeschaut hat. Sie hat die grundsätzliche Betrachtungsweise und nicht die punktuelle gewählt, und sie beantragt Ihnen deshalb mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, soweit sie über die bereits von der Steuerverwaltung geübte Praxis hinausgeht.
Im Detail geht es um Artikel 18 Ziffer 11 des Mehrwertsteuergesetzes. Artikel 18 behandelt die Steuerausnahmen, und Ziffer 11 zählt die Ausnahmen bei Bildung und Erziehung auf.
Der Nationalrat hat beschlossen, diese Ziffer 11 redaktionell umzubauen, indem neue Literae eingeführt werden. Die Literae a und b, die Sie auf der Fahne finden, decken den bisherigen, jetzt gültigen Artikel 18 Ziffer 11 ab. Die neue Litera c befreit neu die Prüfungsgebühren selber von der Mehrwertsteuer. Das war der eigentliche Auslöser der Parlamentarischen Initiative, weil die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Weile lang Prüfungsgebühren als mehrwertsteuerpflichtig angeschaut hat. Sie hat diese Praxis aber seit dem 1. Januar 2001 geändert. Somit ist die Litera c auch heute geltende Praxis.
Die Literae d und e befreien nun - da liegt der Unterschied zwischen der Betrachtungsweise des Nationalrates und jener der WAK unseres Rates - Vorleistungen für Prüfungen von der Mehrwertsteuer. Das betrifft etwa Sekretariatsarbeiten, Verwaltungsarbeiten, Inkassoarbeiten, Korrespondenzleistungen, die im Hinblick auf durchzuführende Prüfungen von Mitgliedern der prüfenden Einrichtung erbracht werden (Lit. d). Litera e sieht dasselbe für die Prüfungen vor, die von öffentlichen Einrichtungen durchgeführt werden.
Ich will Ihnen ein Beispiel geben, damit Sie sehen, was eigentlich gemeint ist. Nehmen Sie z. B. Berufsprüfungen von Wirtschaftsinformatikern. Diese werden von vier Verbänden gemeinsam durchgeführt; es gibt eine Trägerschaft, die aus vier Verbänden besteht. Wäre die Trägerschaft jene, die mit ihrem Sekretariat die Prüfungsadministration durchführte und die Kosten z. B. in die Schulgelder oder Prüfungsgebühren einschlösse, wäre das ein Binnenumsatz und kein steuerbarer Vorumsatz, und alle diese Leistungen wären automatisch von der Mehrwertsteuer befreit.
Nun kommt es aber vor - das gilt für den Fall, der diese Parlamentarische Initiative ausgelöst hat -, dass die Trägerschaft die Prüfungsadministration an einen der vier Verbände delegiert, statt es mit ihrem eigenen Sekretariat zu machen. Damit erbringt dieser eine Verband für die Trägerschaft und deren andere Mitglieder eine Vorleistung, und der entsprechende Vorumsatz ist nach heute geltender Auffassung der Mehrwertsteuer unterworfen.
Das empfand der Nationalrat als ungerecht und willkürlich; deshalb hat er dem Entwurf zur Parlamentarischen Initiative der WAK-NR zugestimmt und will also die steuerliche Ausnahme auch auf den Vorumsatz ausdehnen, laut Litera e sogar in Fällen, in denen eine staatliche Stelle die Prüfungen durchführt.
Wie gesagt, Ihre WAK hat sich von diesem Beispiel gelöst und sich gefragt, wieweit man Vorumsätze im Allgemeinen ausnehmen soll. Die Frage stellt sich, ob man - wenn man anfängt, Vorumsätze auszunehmen, die zu einem steuerbefreiten Tatbestand führen - dies nicht auch anderswo machen müsste. Wenn Sie Prüfungen durchführen, braucht es nicht nur administrative Arbeiten, um die Prüflinge zur Prüfung einzuladen, ihnen die Prüfungsgebühr zu verrechnen und ihre Noten auf ein Blatt Papier zu schreiben, sondern es braucht zum Beispiel auch Papier und Bleistift. Man müsste also auch die Lieferanten von Papier und Bleistiften für die Prüfung von der Mehrwertsteuer ausnehmen. Weiter braucht es heutzutage im Allgemeinen Computer; auch diese Vorleistungen müsste man ausnehmen. Und - ich gehe jetzt nach dem Motto "reductio ad absurdum" immer weiter - es braucht Bänke und Stühle; man müsste also auch die Lieferanten der Bänke und Stühle ausnehmen. Man müsste gar die Bauunternehmer, die das Haus gebaut haben, in dem die Prüfung stattfindet, mindestens proportional zum Anteil der Benutzung des Hauses für die Prüfung ausnehmen. Weiter müssen sich die Prüfer und Geprüften verpflegen; vermutlich kriegen sie das Essen geliefert, was auch wieder als Vorumsatz gesehen werden könnte. Zum Schluss muss das Gebäude noch geputzt werden, weil die Prüfung stattgefunden hat. Also ist auch die Putzequipe für die Durchführung der Prüfung notwendig.
Diese Diskussion erinnert jene, die beim Erlass des Mehrwertsteuergesetzes dabei waren, natürlich an Dutzende solcher Diskussionen, die wir führen mussten. Wir haben z. B. lange Diskussionen über die Verpflegung in Spitälern geführt. Wenn das Spital das Essen in der Spitalküche selber produziert, dann gilt das als Binnenumsatz und ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Kauft das Spital das Essen auswärts ein, bei einem Catering-Service, dann ist das eine normale Lieferung an das Spital, die der Mehrwertsteuer unterworfen ist.
Zur Ausrüstung von Spitälern mit Apparaten: Selbstverständlich braucht ein Spitalbetrieb gewisse Vorleistungen; er muss Geräte, wie Röntgenapparate, besitzen, damit Krankheiten diagnostiziert und geheilt werden können. Die Lieferung von Geräten, wie diagnostische Apparate, an Spitäler ist natürlich mehrwertsteuerpflichtig. Man muss irgendwo die Grenze ziehen zwischen dem, was als eigentlicher Umsatz gilt, und dem, was eben der Vorumsatz ist.
Wir hatten diese Diskussionen auch bezüglich Subventionen an öffentliche Einrichtungen. Wir hatten zudem eine grosse Diskussion, die Herr Maissen damals aufgebracht hat: Es handelte sich um einen sehr speziellen Bündner Fall, es ging um das Outsourcing der Schneeräumung in Bündner Gemeinden an ein lokales Bauunternehmen. Räumt die Gemeinde den Schnee selber mit Apparaten ihres Werkhofes, ist es mehrwertsteuerbefreit; übernimmt die Schneeräumung ein lokales Bauunternehmen, dann wäre das eigentlich mehrwertsteuerpflichtig. Das haben wir aber damals ausgenommen. Diesen einen Fall haben wir als Ausnahme bewilligt.
Ganz heiss war die Diskussion betreffend die Kürzung des Vorsteuerabzuges bei defizitären öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Vorsteuerabzug sollte proportional zur Subventionierung der öffentlichen Verkehrsmittel gekürzt werden, mit der Begründung, das sei eine Vorsteuer, die nicht aus den Einnahmen zu bezahlen sei. Es gab eine grosse Diskussion, wir sind damals aber hart geblieben.
Die Lehre, die man aus der Erinnerung an diese Debatten ziehen soll, ist, dass es unumgänglich ist, bei der Mehrwertsteuer irgendwo eine Grenze zu ziehen, und dass man immer Ungerechtigkeiten, Ungleichgewichte oder Willkür einführt, wenn man einmal den Sündenfall begangen hat, vom Prinzip der allgemeinen Umsatzsteuer mit einem einzigen Steuersatz abzuweichen. Den Sündenfall haben wir natürlich von Anfang an gemacht, schon in der Verfassung. Wir haben Ausnahmen, indem wir verschiedene Steuersätze haben. An diesen reiben sich dann die Dinge. Es gibt Sachen, die wir ganz ausnehmen, und da gibt es eben immer Abgrenzungsprobleme.
Nun passiert es, dass alle jene Verbände oder Anstalten, die gerade jemanden im Parlament haben - beim Schweizerischen Kaufmännischen Verband und bei Herrn Tschäppät war diese Kombination der Fall -, für ihr spezielles Anliegen einen Vorstoss machen. Sie sagen, genau hier - bei der Bildung, bei den Prüfungen - müsse man jetzt die Grenze um einen Meter verschieben. Die Spitäler könnten kommen und sagen: Wir haben auch einen Nationalrat - Herr Gutzwiller könnte einen Vorstoss machen -, man soll das Problem mit dem Essen erledigen. Wir haben sicher auch genügend Interessenvertreter des öffentlichen Verkehrs hier, die nun kommen und verlangen könnten, hierin müsse man wieder eine Ausnahme machen. Am Schluss hat man nur noch Ausnahmen, und der steuerpflichtige Bereich geht dann asymptotisch gegen null. Am Schluss hat unser Bundesrat und Kassier überhaupt keine Einnahmen mehr, nachdem man ihm ja gestern schon fast die direkte Bundessteuer und viele andere Einnahmen genommen hat. Wenn das bei der Mehrwertsteuer nun auch noch so weitergeht, wäre das besonders schlimm.
Ich meine, dass man hier nicht dieses beschriebene "Einzelschussverfahren" anwenden sollte, sondern dass man allenfalls einmal ein Postulat einreichen und den Bundesrat auffordern sollte, nach den ersten fünf Jahren nach Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes einmal eine Analyse zu machen, ob man diese Grenzen überall richtig gezogen hat oder ob es im Sinne einer kohärenten Revisionsvorlage nötig wäre, da und dort etwas zu ändern. Wir sollten hier nicht fallweise im "Einzelschussverfahren" versuchen, Ungerechtigkeiten zu beheben, um damit gleichzeitig immer wieder neue zu einzuführen.
Das ist der Grund, warum Ihre WAK Ihnen vorschlägt, in Artikel 18 Ziffer 11 zwar die Litera c anzunehmen, die der Nationalrat beschlossen hat - und das ist geltende Praxis -, aber die neuen Literae d und e nicht in das Gesetz aufzunehmen. Denn man soll den Zaun nicht zu weit stecken - dieses Wort wird sonst anderswo gebraucht, aber es ist hier auch anwendbar. Vorumsätze sollen grundsätzlich nicht von der Steuer ausgenommen werden. Wenn schon, dann aufgrund eines kohärenten und umfassenden Blickpunkts - der wäre dann in einigen Jahren einmal vom Bundesrat zu liefern.
Ich bitte Sie, den Anträgen der WAK zu folgen.
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es gibt ja einen Antrag Büttiker. Diesen möchte ich eigentlich unterstützen. Soll ich jetzt als Mitglied der Kommission beim Eintreten sprechen oder nachher zum Antrag Büttiker? Muss Herr Büttiker diesen Antrag zuerst darlegen?
Cottier Anton · 1VP-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
La proposition Büttiker sera présentée lorsque nous arriverons à l'article pertinent.
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Dann werde ich trotzdem jetzt sprechen. Ich spreche, weil ich diejenige bin, die sich in der Kommission der Stimme enthalten hat.
Selbstverständlich bin ich damit einverstanden, dass alle Kosten für Bildung und damit auch für Prüfungsabnahmen von der Mehrwertsteuer befreit sind. Aber mir war damals, in der Kommission, nicht klar, wo mein Überlegungsfehler lag, dass ich im Gegensatz zu den anderen Mitgliedern der Kommission der Meinung war, die Buchstaben d und e gehörten in das Gesetz hinein. Auch der Nationalrat hat das ja einstimmig so beschlossen. In der Zwischenzeit bin ich ein ganz klein wenig klüger geworden und bin mir bewusst, dass ich politisch und nicht mehrwertsteuerbezogen überlegt habe. Dort lag mein Überlegungsfehler; trotzdem werde ich dem Antrag Büttiker zustimmen.
Prüfungen stellen einen äusserst wichtigen Teil der Ausbildung dar.
Es gibt Kantone, welche die Prüfungen selber abnehmen, und es gibt Verbände, die die Prüfungen abnehmen. Herr Plattner hat es sehr ausführlich dargelegt: Wenn der Gewerbeverband die gewerblichen Prüfungen abnimmt und die ganze Organisation beim Gewerbeverband liegt, ist er von der Mehrwertsteuer befreit - und zwar für sämtliche Kosten, allerdings nicht für die Kosten für Papier und Bleistifte und Pulte usw. Hier müssen wir auch ein bisschen die Vernunft walten lassen und nicht im Interesse, am Schluss Recht zu bekommen, bis in Details gehen, die dann wirklich nicht mehr stichhaltig und auch nicht mehr nachvollziehbar sind. Hingegen ist für mich nach wie vor nicht nachvollziehbar, weshalb ein Verband nicht mehrwertsteuerbefreit ist, wenn sich vier Verbände zusammenschliessen - wie das bei den Wirtschaftsinformatikern der Fall ist - und dieser Verband die Administration übernimmt. Es ist doch sinnvoll und im Interesse der Zusammenarbeit und im Interesse der Effizienz, dass sich Verbände in solchen Fälle zusammenschliessen, und es ist überhaupt nicht sinnvoll, wenn jeder einzelne dieser kleinen Verbände seine Administration selber machen muss. Mir scheint es wirklich sinnvoll, wenn das zusammengezogen wird.
Es mag zwar in Bezug auf das Mehrwertsteuergesetz seine Richtigkeit haben, dass Dienstleistungen für andere besteuert werden müssten. Am Schluss bezahlt dann aber jemand diese Mehrwertsteuer, und das sind die Prüflinge. Wir können es drehen und wenden, wie wir wollen: Die Prüflinge haben am Schluss für ihre Prüfungen zu bezahlen. Ich meine: Entweder sind diese Organisationsleistungen ganz grundsätzlich bei allen Verbänden mehrwertsteuerpflichtig, oder sie sind ganz grundsätzlich mehrwertsteuerbefreit.
Der Nationalrat hat dieser Vorlage ohne eine einzige Gegenstimme zugestimmt. Auch in der Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Juni 2001 steht, im Wissen um diese kleine Sünde bei den Buchstaben d und e stimme er dem Antrag der WAK-NR zu.
Deshalb werde ich mich für die ganze Änderung des Gesetzes einsetzen und bitte Sie, mir zu folgen.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Ich bin hier in einer etwas kuriosen Lage, weil Frau Leumann und Herr Büttiker in der Tat dem Bundesrat helfen und ich eigentlich eine diebische Freude davon hatte, dass die WAK anders entschieden hat. Es ist nicht so ganz einfach, das hier zu erklären. Ich sehe den erhobenen Zeigefinger des Herrn Büttiker, und dann wird es immer gefährlich, nicht wahr!
Aber ich will es doch kurz von der Sache her erklären und sagen, warum der Bundesrat den Anträgen leicht resignierend - wie häufig bei Parlamentarischen Initiativen - zugestimmt hat.
Richtig ist es eben schon, dass es sich um eine allgemeine Konsumsteuer handelt - Herr Plattner hat das ganz klar gesagt -, und eine solche Steuer muss möglichst umfassend sein. Überall dort, wo es Bruchstellen hat, wo Steuersätze geändert werden oder Entlastungen erfolgen - seien es echte oder unechte Befreiungen -, ergeben sich Probleme der Gerechtigkeit und der Abgrenzung. Bei den Spitalküchen war es so. Das Outsourcing-Problem ist generell ein solches Problem: Sie können da immer sagen, wenn Sie Ihren eigenen Juristen haben, wenn er Mitglied Ihres Teams ist, dann kostet das keine Mehrwertsteuer. Aber wenn Sie einen Anwalt von aussen nehmen, ist das dann eine Dienstleistung usw. Das ist in diesem System halt so, und deshalb ist es richtig, dass man Ausnahmen möglichst restriktiv macht.
Nun hat bei den Prüfungen die Praxis der Steuerverwaltung geändert. Wir sind auch damit einverstanden, dass man dies jetzt festschreibt. Am Anfang war es wahrscheinlich eine etwas engherzige Praxis - das hat vielleicht auch diesen Unmut erzeugt -, aber dieses wichtige Anliegen ist heute erfüllt. Wenn man das jetzt noch kodifizieren will, ist das auch richtig so.
Die Frage stellt sich jetzt einfach bei den Vorumsätzen. Man kann sich schon mokieren und sagen, es habe mit Bleistiften und Sesseln nichts zu tun. Aber lustigerweise ist mir - unabhängig von Herrn Plattner - gestern Abend, als ich mich noch einmal in dieses Thema hineingelesen habe, genau der gleiche Gedanke gekommen: Wo ist das Ende? Das sind nun einfach Dienstleistungen, die man erbringen muss, wenn man solche Prüfungen machen muss. Diese sind aber eigentlich in diesem Sinne alltäglich, wie anderes auch, eine Organisation der Prüfung, eine Organisationshilfe, Sekretariatsarbeiten durch Dritte. Wenn Sie für so etwas ein Sekretariatsunternehmen von Dritten oder ein Informatikzentrum beauftragen, dann ist die Mehrwertsteuer halt auf der Rechnung, bei allen Dingen. Wenn Sie das auch noch annehmen, führen Sie das natürlich nicht so weit ad absurdum; es ist eingegrenzt. Aber es ist so gesehen nicht gerechtfertigt.
Ich will jetzt nicht im Detail darauf eingehen. Ich habe hier ein Riesenmanuskript mit rechtlichen Überlegungen im Detail, aber ich muss das alles nicht wiederholen. Herr Plattner hat das alles erwähnt. Einfach noch eine Bemerkung dazu, warum der Bundesrat dann halt doch zugestimmt hat: Die ganzen Diskussionen in der nationalrätlichen WAK waren derart eindeutig, dass wir uns gesagt haben: Hier haben wir keine Chance. Letztlich geht es um zwei bis drei Millionen Franken. Wir haben noch zwei, drei solche Sünden gemacht. Bon - machen wir kein Riesentheater!
Aber rein von der Sache her - von der Systematik der Mehrwertsteuer her - müsste man eigentlich der Mehrheit Ihrer WAK zustimmen. Deshalb lasse ich persönlich durchblicken, dass ich für den Entscheid der Mehrheit Ihrer WAK sehr viel Sympathie habe.
Ich erfülle im Namen des Bundesrates meine kollegiale Pflicht und erinnere Sie doch daran, dass der Bundesrat dem Entwurf der WAK des Nationalrates vollumfänglich zugestimmt hat.
Cottier Anton · 1VP-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer
Loi fédérale régissant la taxe sur la valeur ajoutée
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 18 Ziff. 11
Antrag der Kommission
Bst. a-c
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Bst. d, e
Streichen
Antrag Büttiker
Bst. d, e
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 18 ch. 11
Proposition de la commission
Let. a-c
Adhérer à la décision du Conseil national
Let. d, e
Biffer
Proposition Büttiker
Let. d, e
Adhérer à la décision du Conseil national
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Bundesrat Villiger, ich kann verstehen: Sie haben gestern natürlich "keinen guten Tag gehabt", wie der "Tages-Anzeiger" schreibt. Das heisst, die Bundeskasse hat sehr wahrscheinlich gestern keinen guten Tag gehabt, nicht Sie. Ich hoffe, dass ich und diejenigen, die mir zustimmen werden, nicht darunter zu leiden haben. Denn wenn ich die Grössenordnungen anschaue - das, was gestern im Nationalrat geschehen ist, im Vergleich zum Ausfall, der jetzt zur Diskussion steht -, dann komme ich mir als kleiner Bettler vor.
Ich beantrage Ihnen bei den Buchstaben d und e, dem Streichungsantrag unserer WAK nicht zu folgen und dem Nationalrat und eigentlich ganz formal auch dem Bundesrat zu folgen. Ich habe die Stellungnahme aufmerksam gelesen, die der Bundesrat zur Parlamentarischen Initiative Tschäppät bwz. zur Parlamentarischen Initiative WAK-NR verfasst hat.
Es ist wichtig, zu dem, was Herr Plattner gesagt hat, noch einmal zu sagen, wie es zur Parlamentarischen Initiative Tschäppät gekommen ist, zur Situation. Dann sieht man - was Frau Leumann schon gesagt hat -, dass es absolut willkürlich ist: Ein Verband, möglichst ein grosser, der Prüfungen durchführt, der dies alleine tun kann, ist von der Mehrwertsteuer befreit. Dagegen sind Verbände, die sich zusammenschliessen und bei denen ein Verband - möglichst der grosse, der ein Profisekretariat hat - die Prüfungen durchführt, nicht davon befreit. Herr Plattner, das ist auch willkürlich. Wenn man mit Verbänden zu tun hat, die ohne Profisekretariate mit dieser Situation konfrontiert sind, dann ist das etwas schwierig zu verstehen. Ganz abgesehen davon, dass die Mitglieder der Verbände ja auch Unternehmen sind, die sonst schon genug Steuern bezahlen, auf privater Seite und über die indirekten Steuern, und die dann oft noch im Auftrage des Staates Prüfungen durchführen - oder zugunsten der Ausbildung; dieser stehen Sie ja sonst sehr nahe.
Nun zur Situation: Wie ist die Situation entstanden, die wir heute haben, und wie ist es zu dieser Vorlage gekommen? Der Schweizerische Kaufmännische Verband (SKV), der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik und der Schweizerische Verband der Informatikorganisationen führen gemeinsam den Trägerverein für höhere Fachprüfungen im Bereich der Informatik an. Es gibt noch ganz andere solche Zusammenschlüsse, vor allem um die anspruchsvollen Prüfungen durchzuführen. Ich präsidiere auch einen Verband, die Schweizerische Kader-Organisation, die wie die Schweizerische Bauleiter-Organisation auch solchen Zusammenschlüssen für Prüfungen angeschlossen ist.
Der erwähnte Trägerverein führt seit 1975 verschiedene Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen im Bereich Informatik durch und in ähnlicher Zusammensetzung auch weitere Prüfungen. Die Trägerorganisationen haben 585 000 Franken Defizit zu eigenen Lasten bis Ende 1999 übernommen. Bei einer Revision der Mehrwertsteuerverwaltung im Jahre 1999 wurde für alle Träger überraschend festgehalten, dass der volle Umsatz der Wirtschaftsinformatikerprüfungen mehrwertsteuerpflichtig sei und der SKV und damit auch die anderen Verbände 722 000 Franken zuzüglich Verzugszinsen für die Zeit vom 1. Januar 1995 bis 30. Juni 1999 nachzuzahlen hätten.
Diese völlig überraschende Verfügung stellte alle Träger vor ein unlösbares Problem. Sie können sich vorstellen: Die Prüfungsgebühren für vergangene Prüfungen, vergangene Jahre, konnten nicht nachbelastet werden, und nicht alle Träger verfügen über die Mittel, um diese Verpflichtung überhaupt zu erfüllen. Einer der Träger müsste sofort die Bilanz deponieren.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung stellte sich in ihrem Entscheid auf den Standpunkt, die Durchführung und Abrechnung der Informatikerprüfungen durch den SKV sei eine reine Dienstleistung an die Trägerorganisationen und unterliege deshalb der Mehrwertsteuer - auch Herr Plattner hat das meiner Meinung nach richtig ausgeführt. Wegen dieser noch nicht in Rechtskraft getretenen Verfügung wurde ein politischer Vorstoss eingereicht - das ist eben die Parlamentarische Initiative Tschäppät -, der zum vorliegenden Vorschlag für eine Gesetzesänderung geführt hat. Würde nun Buchstabe d gestrichen, wäre genau das Ziel der Initiative vereitelt. Das würde zur absurden Praxis führen, dass der SKV oder jeder andere Verband von der Mehrwertsteuer befreit wäre, wenn er im eigenen Namen und nur für sich selbst Prüfungen durchführt; wenn er diese aber für eine Trägerorganisation von mehreren Verbänden durchführt, der er selbst auch angehört, würde er der Mehrwertsteuer unterliegen. Ein solches Resultat wäre - das ist meine Auffassung, und von dieser lasse ich mich nicht abbringen - willkürlich.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat mir bestätigt, Herr Plattner, dass es möglich ist, hier Abgrenzungen zu machen. Schon jetzt ist es zu Abgrenzungen gekommen, und die Kaskade, die Sie aufgezählt haben, können Sie natürlich auch bei anderen Situationen aufzählen. Man kann aber Abgrenzungen machen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat hier natürlich auch eine Abgrenzung gemacht, die in der Praxis in der Auswirkung jetzt eben etwas zu hart war.
Es ist auch so, dass ich mich nicht für etwas einsetzen will, was man nicht verantworten kann. Es ist auch so: Wenn eine Trägerorganisation nicht selbst Prüfungen durchführt oder diese durch einen Verband, innerhalb eines Trägervereins, durchführen lässt, sie also an Dritte weitergibt, dann bleiben diese Verbände auch nach Beschluss des Nationalrates mehrwertsteuerpflichtig. Das ist also auch eine Abgrenzung, die richtigerweise vorgenommen wurde.
Stellen Sie sich vor: Wenn Verbände im Zusammenschluss oder einzeln Prüfungen an Private hinausgeben, dann ist es natürlich richtig - und das bleibt auch nach Beschluss des Nationalrates so, ich habe mir das von der Steuerverwaltung noch einmal versichern lassen -, dass diese Organisationen oder Firmen mehrwertsteuerpflichtig bleiben. In einem solchen Fall wäre auch nach Beschluss des Nationalrates die Mehrwertsteuerpflicht gegeben, weil solche Leistungen weder von Litera d noch von Litera e erfasst sind.
Würde auf die Streichung von Litera d nicht verzichtet, so würde im Übrigen die absurde Situation eintreten - das kommt jetzt noch hinzu -, dass der Bund die zu erhebende Mehrwertsteuer subventionieren müsste, falls die Prüfung Defizite ergäbe, wie das in der Vergangenheit der Fall war; somit würde letztlich Bundesgeld von einer Kasse in die andere verschoben.
Auch auf die Streichung von Litera e, wie sie unsere Kommission beantragt, sollte verzichtet werden. Dort ist es etwas anderes: Dort würden vor allem die Kantone, aber auch Bund und Gemeinden die Lehr- und Bildungsveranstaltungen durchführen, an die Kasse kommen, d. h. höher belastet.
Im Vordergrund stehen hier vor allem die umfangreichen Leistungen der Wirtschaft für Berufsprüfungen, die zuhanden der Kantone erbracht werden und letztlich auch einen unsinnigen Transfer aus öffentlichen Haushalten zur Mehrwertsteuer bewirken würden. Bei Buchstabe e kommt dann noch die Belastung der Kantone hinzu, wenn sie Dritte damit beauftragen, Prüfungen durchzuführen.
Ich halte es eigentlich mit dem Bundesrat, wenn er in seiner Stellungnahme am Schluss zuhanden der WAK-NR schreibt: "Der Bundesrat ist der Meinung, dass die mit der neuen Ziffer 11 zu Artikel 18 des Mehrwertsteuergesetzes vorgeschlagene Ausnahme von der Steuer in objektiver und subjektiver Hinsicht ausreichend und klar begrenzt ist." Das steht hier schwarz auf weiss, Herr Plattner. "Die gemäss den Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung infolge der vorgeschlagenen neuen Steuerausnahme zu erwartenden jährlich wiederkehrenden Steuerausfälle von rund 2 bis 3 Millionen Franken sind im Hinblick auf den Zweck, der mit der zur Diskussion stehenden Initiative angestrebt wird (also die Förderung und Unterstützung der Bildung, Weiterbildung), akzeptierbar."
Ich meine, wir sollten hier dem Nationalrat folgen. Frau Leumann hat gesagt, dass das Geschäft dort keine Opposition ausgelöst hat und man einstimmig hinter der Vorlage gestanden ist. Auch der Bundesrat hat sich eigentlich hinter diese Vorlage gestellt.
Deshalb beantrage ich Ihnen, dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen.
Plattner Gian-Reto · 2VP-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Büttiker hat nun sehr schön dargestellt, welches die Sichtweise des Nationalrates ist. Sie ist auf den Einzelfall gerichtet. Es lässt sich in der Tat mit guten Gründen zeigen, dass mit dem Entscheid des Nationalrates stossende und in einem gewissen Sinn willkürliche Grenzziehungen verschoben werden können. Nur muss man nicht meinen, man hätte dann die Willkür ausgeschaltet.
Wenn wir jetzt dem Nationalrat folgen, ist die Willkür einfach an einer anderen Stelle, nämlich zwischen dem externen Bewerber, der als Privatunternehmen gerne Prüfungen durchführen würde, das auf dem Markt anbietet und die Mehrwertsteuer zahlen müsste, und dem Teilverband. Der externe Bewerber bekommt natürlich einen Konkurrenznachteil gegenüber dem Teilverband selber, der Prüfungen eben ohne Mehrwertsteuer durchführen kann. Man schiebt also - und es war ja mein Versuch, Ihnen das zu sagen - die Willkür, die so genannte Ungerechtigkeit, einfach in der Gegend herum, wenn man solche Grenzziehungen verschiebt.
Das Beispiel zeigt wieder einmal, dass eben menschliches Werk immer unvollkommen ist. In der Physik ist es entweder richtig oder falsch; menschliches Werk führt oft zu Widersprüchen, und man kann sich dann auf die eine oder andere Seite schlagen. Niemand hat Recht, und niemand hat Unrecht, sondern es sind politische Entscheidungen.
Das war die nationalrätliche Sicht: Prüfungen sind etwas so Wichtiges, dass wir diese Grenzverschiebung machen. Indem wir an einem Ort eine Willkür aufheben, nehmen wir in Kauf, dass sie irgendwo anders wieder entsteht, aber sie ist dann an einem anderen Ort.
Die WAK-SR hat nun genau umgekehrt geschaut: Sie hat das Grundsätzliche angeschaut - im Wissen darum, dass durch eine Abgrenzung immer Willkür entstehen muss, wenn man einmal von einer allgemeinen Umsatzabgabe mit einem Steuersatz ohne Ausnahmen abgeht. Dann hat man unweigerlich Willkür und Ungerechtigkeit. Wir haben gefragt: Warum gerade hier? Warum muss man nun gerade hier eine Verschiebung machen? Man könnte das mit der genau gleichen Begründung in zwanzig anderen Fällen tun. Das beste Beispiel ist das Essen im Spital, das ist wirklich eindrücklich. Ein Spital, das gross genug ist - in Analogie zum Verband, der gross genug ist -, um sein Essen in der eigenen Küche zu machen, bezahlt keine Mehrwertsteuer. Ein kleines Spital, das für eine Küche keinen Platz hat und das Essen beim Restaurant auf der anderen Strassenseite einkauft, muss halt Mehrwertsteuer bezahlen. Da könnte man nun auch sagen, in diesem Fall müsse man sofort das Gesetz ändern.
Also noch einmal: Sie kommen nicht darum herum. Willkür können Sie nicht beheben, indem Sie jetzt zustimmen oder nicht zustimmen. Willkür gibt es immer. Die Frage ist einfach, ob Sie es jetzt in diesem Fall machen wollen oder nicht. Das ist die Abgrenzung, die gut zu machen ist. Es ist in der Tat gut abgrenzbar: Man weiss nachher, was neu ausgenommen und was immer noch eingeschlossen ist. Aber willkürlich bleibt es natürlich trotz der Möglichkeit zur sauberen Abgrenzung. Es ist Ihr Entscheid.
Ihre WAK war der Meinung: Bleiben wir grundsätzlich, wehren wir den Anfängen, belohnen wir nicht die, die gerade einen tüchtigen Vertreter im Parlament haben, und lassen alle anderen leer ausgehen! Der Nationalrat hat umgekehrt entschieden. Er hat gesagt, wir haben jetzt einmal den Herrn Tschäppät, wir machen jetzt etwas für ihn.
Man kann es machen, wie man will. Es ist Ihr Entscheid. Ich rate Ihnen, grundsätzlich zu bleiben.
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Ich glaube schon, dass es hier um eine relativ grundsätzliche Frage der Mehrwertsteuerausgestaltung geht. Ich bin der Meinung, dass wir uns als Gesetzgeber Mühe geben müssen, die Mehrwertsteuerprinzipien zu beachten. Wir können nicht jedes Mal, wenn irgendjemand aus irgendwelchen Gründen von der Steuer betroffen wird, weil er z. B., wie es hier der Fall ist, nachträglich überrascht wird und eine Steuerrechnung bekommt, das Gesetz ändern, damit diese Steuerrechnung nicht mehr eintrifft.
Wir müssen uns fragen: Sind die Grundsätze der Mehrwertsteuer beachtet oder nicht, wenn wir solche Lösungen treffen? Was uns hier vonseiten des Nationalrates vorgeschlagen wird, verletzt fundamentale Grundsätze der Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer sagt, dass Innenumsätze nicht besteuert und Aussenumsätze besteuert werden. Daher sind die Sekretariatsarbeiten beim Gewerbeverband, wenn er diese selber macht, ein Innenumsatz, der nicht besteuert wird. Wenn der Gewerbeverband hingegen hingeht und diese Dienstleistung von irgendwo bezieht, dann wird sie besteuert. Das ist das Einmaleins der Mehrwertsteuer. Da können wir einfach sagen: Das machen wir nicht mehr, oder bei Einzelnen hören wir jetzt einfach damit auf! Das ist aber daneben, finde ich. Wir müssen an den Prinzipien wirklich festhalten.
Sagen Sie mir jetzt einen Grund, Herr Büttiker, am Beispiel eines Treuhandbüros. Ein Treuhandbüro macht die Sekretariatsarbeiten für sich selber, es wird nicht besteuert, wenn es seine Sekretärin damit beschäftigt. Geht es hin und bezieht diese Sekretariatsarbeiten von auswärts, kauft sie als Dienstleistung ein, muss es selbstverständlich Mehrwertsteuer bezahlen. Das hat nichts mit Willkür zu tun, das ist die Regel der Mehrwertsteuer. Wenn Sie Aussenumsätze machen, müssen Sie eben die Mehrwertsteuer bezahlen. Bei den Steuerbefreiten wirkt sich die ganze Geschichte noch deutlicher aus. Herr Plattner hat das Beispiel des Spitals erwähnt.
Wir können auch das Beispiel des Spitals nehmen: Wenn ein Spital sagt, es mache die administrativen Arbeiten selbst, ist das ein Innenumsatz. Da fällt keine Mehrwertsteuer an. Wenn das Spital sagt, nein, es lasse ein Treuhandbüro für sich arbeiten, dann gibt es eine Rechnung, und dort muss die Mehrwertsteuer bezahlt werden. Nach Ihrem Vorschlag, Herr Büttiker, gibt es keinen Grund dafür, dass der Aussenbezug des Spitals nicht auch befreit wäre; dann müsste dieser Mehrwert-Aussenbezug beim Spital auch befreit werden; Spitäler sollten dann an sich steuerbefreit sein, wenn sie Aussenumsätze bezögen. Was gibt es da für einen Grund, jetzt bei Prüfungen und bei Verbänden, die Prüfungen durchführen, plötzlich zu sagen, die Aussenumsätze würden befreit und beim Spital würden sie weiter besteuert?
Der Weg, den Sie vorschlagen, führt zu einer Aushöhlung grundlegender Prinzipien der Mehrwertsteuer. Ich bitte Sie einfach, diesen Schritt nicht zu tun.
Dieser Fall ist entstanden, weil sich die betreffenden Organisationen zu spät Gedanken darüber gemacht haben, wie die Mehrwertsteuersituation ist, und weil nachher eine grössere Steuerrechnung aufgetaucht ist. Ich verstehe ihren Unwillen darüber, aber diese Tatsache kann doch nicht dazu führen, dass der Gesetzgeber nachher einfach das Prinzip der Abgrenzung von Innenumsätzen und Aussenumsätzen umstösst und sagt, das gelte jetzt hier nicht - nur damit diese Gruppe diese Steuer nicht bezahlen muss.
Die Mehrwertsteuer ist die Haupteinnahmenquelle der Eidgenossenschaft, und die Verbrauchssteuer hat durchaus ein klares System. Natürlich haben wir es da und dort mit Befreiungen durchbrochen, aber wir haben klare Systemgrenzen; diese Grenzen zu überschreiten, das macht letztlich die Steuer willkürlich. Der Schritt, der hier vorgeschlagen wird, führt in einem massgeblichen Punkt und nicht in einem kleinen Punkt vom Prinzip weg.
Deshalb möchte ich Ihnen empfehlen, dem Antrag Büttiker nicht zu folgen und der Kommission zuzustimmen. Sie hat im Übrigen nach ausführlicher Diskussion dieses Themas ihre Anträge vielleicht mit Enthaltungen, aber einstimmig beschlossen.
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr David, wenn Sie den Vergleich mit einem Treuhandbüro und mit Sekretariaten machen, stimmt das schon nicht ganz genau mit dem Vorschlag überein, wie er nun vorliegt. Sie haben das in der Konstruktion bewusst so gewählt. Ich habe es ausgeführt, und wenn man den Text liest, dann sieht man auch, dass es nicht möglich ist, z. B. Sekretariate oder Treuhandbüros bei diesen Prüfungen einzusetzen - dann ist man nach wie vor mehrwertsteuerpflichtig.
Es geht nicht nur um den Fall, der jetzt hier zu einem Problem geführt hat. Es ist auch jetzt noch bei anderen Verbänden so, dass sie Schwierigkeiten haben - vor allem bei kleinen Verbänden hat man Schwierigkeiten -, die Prüfungen durchzuführen. Sie sind deshalb gezwungen, mit anderen Verbänden zusammenzuarbeiten, und sie sind dann froh, wenn sie hier nicht noch Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Es ist auch willkürlich, wenn ein grosser Verband durchführen kann und ein kleiner eben nicht.
Cottier Anton · 1VP-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Bst. a-c - Let. a-c
Angenommen - Adopté
Bst. d - Let. d
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 21 Stimmen
Für den Antrag Büttiker .... 10 Stimmen
Bst. e - Let. e
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 21 Stimmen
Für den Antrag Büttiker .... 10 Stimmen
Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 27 Stimmen
(Einstimmigkeit)