02.3089
Verwendung der Goldreserven nach dem 22. September 2002
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
M. Merz n'est pas satisfait de la réponse du Conseil fédéral. Il demande la discussion. - Ainsi décidé.
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich möchte Herrn Bundespräsident Villiger für die Antwort auf meine Interpellation danken. Sie ist ihm wahrscheinlich nicht leicht gefallen, weil er den Gegenentwurf unterstützt, sein Departement auch bereits entsprechende Informationen aufbereitet und weil in unserem Budget schon ein Betrag von über 300 000 Franken für die Umsetzung der Solidaritätsstiftung vorgesehen ist. Nun geht es mir heute ausdrücklich nicht darum, die ganze materielle Diskussion wieder aufzuwärmen und wieder zu lancieren. Wir haben sie geführt. Wir haben abgestimmt. Am 22. September 2002 findet die entsprechende Volksabstimmung statt.
Ich habe aber bereits mehrfach das Argument gehört, man müsse diesem Gegenentwurf zustimmen. Es gebe gar nichts anderes, sonst beginne der ganze Kampf von neuem, und alles sei offen, lautet die Begründung. Deshalb habe ich diese Interpellation eingereicht. Herr Bundespräsident, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie diese Kernfrage in der Interpellationsantwort beantwortet haben. Ich verweise insbesondere auf Ziffer 2. Das ist die Schlüsselstelle. Den Rest könnte man sich in diesem Papier praktisch schenken. Zu Ziffer 2 schreiben Sie im ersten Satz: "Der Bundesrat hält fest, dass Artikel 99 Absatz 4 der Bundesverfassung heute die Grundlage der Gewinnverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen darstellt." Das ist für mich der Schlüsselsatz in der Beantwortung meiner Frage. Der übernächste Satz lautet: "Sollte nach einem doppelten Nein die Verwendung der überschüssigen Währungsreserven lediglich auf der Grundlage eines Gesetzes neu geregelt werden, so müsste dies nach Ansicht des Bundesrates im Rahmen des heutigen verfassungsmässigen Verteilschlüssels erfolgen." Auch damit bin ich einverstanden.
Vor diesem Hintergrund war es schon sehr befremdlich, dass diese Interpellationsantwort im Rahmen einer Medienmitteilung aus dem Departement ganz anders kommuniziert worden ist. Was man dort auf drei Zeilen geschrieben hat, ist ein Unsinn und eine Demagogie, die ich nicht akzeptiere, Herr Bundespräsident. In der Medienmitteilung schreibt man: "Die Folgen eines doppelten Neins für die Unabhängigkeit der Nationalbank sowie für die Gewinnansprüche der Kantone wären nicht absehbar." Und das wurde als einzige Antwort geschrieben! Das ist nicht das, was in der Stellungnahme hier richtigerweise steht. Da muss ich mein Missbehagen ausdrücken. So darf es nicht sein. Der Absender ist die Abteilung Kommunikation des EFD. Eine solche Abteilung ist eine Abteilung Desinformation und nicht Kommunikation.
Ich bin deshalb froh, dass man jetzt die Antwort hat. Mit der Antwort auf Ziffer 2 kann ich leben, damit bin ich zufrieden. Ich glaube, im Falle eines doppelten Neins gilt primär die Vorschrift von Artikel 99 Absatz 4 unserer Bundesverfassung. Wenn man das auch noch in dieses Mediencommuniqué hineingeschrieben hätte, dann hätte man von Anfang an dafür gesorgt, dass ein objektiver Ton in diese ganze Debatte hineinkommt.
Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung der Interpellation und habe weiter nichts mehr beizufügen.
Villiger Kaspar · BPR-M · Bundesrat · Luzern
Ich bin froh, dass wir jetzt nicht wieder die ganze Frage diskutieren müssen. Die Positionen sind bezogen, und der Bundesrat hat sich Mühe gegeben, die Konsequenzen der möglichen Abstimmungsresultate möglichst objektiv aufzuzeigen. Es ist ja immer ein Problem, dass man vor einer Abstimmung dazu neigt, die Folgen eines seiner eigenen Meinung entgegengesetzten Ausgangs etwas zu dramatisieren - ich erinnere an die Alpen-Initiative. Wenn es trotzdem so kommt, dann werden einem die vorher gebrauchten Argumente unter die Nase gerieben, dann kommt die "Stunde der Wahrheit"! Es ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit.
Der Bundesrat ist nach wie vor davon überzeugt, dass der Gegenvorschlag ausgewogen ist. Auch die Vernehmlassungen haben gezeigt, dass keine Einigung auf nur einen Zweck zu finden war - ich will jetzt nicht wieder Werbung machen. Wir haben auch die Frage geprüft, was im Falle einer Zustimmung zur Initiative passieren würde, wie hoch die Reserven dann wären. Dort wird der Bundesrat die klare Meinung haben, dass das auf das Gold begrenzt sein muss. Aber leider ist er nicht abschliessend zuständig; deshalb kann daraus Druck auf die Schweizerische Nationalbank entstehen. Wahrscheinlich wird, nach unseren Vorschlägen, der Bankrat zuständig sein. Sie werden aber darüber befinden. Jedenfalls wird es bei der Definition der Reserven schnell Streit geben. Dann wird die Geldpolitik indirekt mit einem emotional geladenen tagespolitischen Problem verbunden werden. Das wäre sehr schlecht!
Die Tatsache bzw. der Vorschlag, dass man den Erlös für das Gold in die AHV geben muss, ist legitim. Aber wir haben bewusst gesagt, der Bundesrat wolle zuerst einmal darlegen, wie er das sieht, obschon uns das vielleicht nichts bringt in der Abstimmung. Beim doppelten Nein wird es doppelt schwierig: Ich habe die Pressemitteilungen nicht vor mir, werde sie aber noch anschauen und dabei prüfen, ob das Geschriebene so einseitig ist - wenn Sie es sagen, wird es so sein, dann werde ich meine Mitarbeiter darauf hinweisen. Beim doppelten Nein ist es klar, dass der bestehende Verfassungsartikel gilt, der den Verteilschlüssel festlegt. Aber es wird für den Bundesrat noch schwierig sein zu beurteilen, welches die Motive für ein doppeltes Nein sein könnten. Ich kenne z. B. auch Leute, die sagen, dass dieses Geld in der Schweizerischen Nationalbank bleiben muss, weil sie eine möglichst starke Bank wollen. Andere sagen, im Falle eines doppelten Neins müsse etwas Neues kommen. Sie werden sicher in der ersten Session nach der Abstimmung schon die ersten Vorschläge haben - ein Verfassungsartikel für Bildung oder was auch immer -, und andere werden sagen, sie hätten im Abstimmungskampf gesagt, dass es der Schuldenreduktion dienen müsse. Es gibt in der 11. AHV-Revision in der Version des Nationalrates eine Klausel, welche besagt, dass überschüssige Reserven in die AHV gehen müssen. Aufgrund dieser Klausel könnte man die Aussage vertreten: Ja gut, der Drittel des Bundes muss direkt in die AHV fliessen. Denn auf dem Gesetzesweg kann man verdeutlichen - Sie müssen nicht den Kopf schütteln, es ist wahr! -, was mit diesem Geld nach dem verfassungsmässigen Schlüssel geschehen soll. Das hat der Nationalrat so hineingeschrieben, das ist eine gesetzliche Konkretisierung davon. Es wird also relativ unübersichtlich werden.
Deshalb möchte sich der Bundesrat jedenfalls nicht jetzt darauf festlegen, was er dann konkret veranlassen will, denn er muss dann ein bisschen schauen, was die Gründe waren. Aber ich hoffe natürlich sehr, dass dieser Fall gar nicht eintreten wird, sondern dass das Volk dem von Ihnen stark mitgeprägten, weisen Vorschlag des Ständerates, dem Sie angehören, zustimmen wird - Herr Jenny, ich habe nur zu Ihnen gesprochen, weil Sie mich so strahlend angeschaut haben. Aber die Sätze, die der Interpellant zitiert hat, stimmen natürlich.