17.058
Fernmeldegesetz. Revision
Moret Isabelle · 2VP-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Hurter Thomas, Amstutz, Bühler, Giezendanner, Pieren, Wobmann)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Hurter Thomas, Amstutz, Bühler, Giezendanner, Pieren, Wobmann)
Ne pas entrer en matière
La présidente (Moret Isabelle, deuxième vice-présidente): La proposition de non-entrée en matière de la minorité Hurter Thomas a été retirée. Après le débat d'entrée en matière, nous procéderons à la discussion par article, qui a été divisée en trois blocs. La composition de ceux-ci figure sur la feuille qui vous a été distribuée, avec les indications utiles pour le déroulement des débats.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Das 1997 in Kraft getretene Fernmeldegesetz ist erst- und bisher letztmals 2007 geändert worden. Seither hat es auf dem Fernmeldemarkt grosse technologische Entwicklungen gegeben. Einerseits können Daten immer schneller auf den breitbandigen Mobilfunk- und Festnetzen übertragen werden, andererseits sind neue Internetdienstleistungen nach und nach an die Stelle der Dienstleistungen der traditionellen Anbieterinnen getreten.
Seit 2007 hat der Bundesrat drei Evaluationsberichte zum Fernmeldemarkt erstellt. In den beiden ersten Berichten von 2010 und 2012 stellte der Bundesrat fest, dass das Fernmeldegesetz aus technologischer Sicht nach und nach an seine Grenzen stosse. Mit dem dritten Bericht von 2014 sodann kündigte er konsequenterweise eine Revision des Fernmeldegesetzes an, welche er mit der vorliegenden Botschaft vom 6. September 2017 in einen konkreten Antrag ummünzte.
Auch die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen erkannte Handlungsbedarf und ist deshalb mit 18 zu 6 Stimmen auf die Vorlage eingetreten, wobei inzwischen der Nichteintretensantrag der Minderheit wieder zurückgezogen worden ist. Dementsprechend werden wir heute ohne Abstimmung auf das Geschäft eintreten können.
Neben vielen technischen Details bietet das Revisionsvorhaben mindestens in drei Punkten viel Diskussionsstoff: Zum Ersten geht es um die Frage der sogenannten Zugangsregulierung in der Form eines neuen Artikels 11c gemäss Entwurf des Bundesrates. Dieser sieht vor, den Grundsatz der Technologieneutralität auf Gesetzesstufe zu verankern und den Bundesrat zu ermächtigen, bei festgestellten Wettbewerbsdefiziten im Markt für leitungsgebundene, nicht auf Doppelader-Metallleitung basierende Teilnehmeranschlüsse weiter gehende Regulierungsmassnahmen zu erlassen. Der Bundesrat erhielte in dieser Fassung bei zu wenig wirksamem Wettbewerb die Möglichkeit, die Zugangs- und Preisregulierung auf neugebaute Netze, sprich Glasfasernetze, auszudehnen. Im aktuellen Zeitpunkt ist der Bundesrat der Meinung, derartige Förderungsmassnahmen seien noch nicht nötig, er will sich aber für diesen Fall entsprechende Kompetenzen durch das Parlament geben lassen.
Ihre Kommission lehnt dieses Ansinnen mit 23 zu 1 Stimmen ab und verlangt vom Bundesrat, dem Parlament alle drei Jahre Bericht zu erstatten über die Entwicklung der Investitionen und der Grundversorgung, über die Qualität und die Preise der angebotenen Fernmeldedienste sowie über den Netzwettbewerb.
Ich darf Sie bei dieser Gelegenheit an die Motion Candinas 16.3336 erinnern, die in beiden Kammern angenommen worden ist und mit der die Grundversorgung mit Internet durch die Swisscom massiv verbessert werden soll, was von dieser natürlich massive Investitionen erforderlich macht.
Eine Minderheit, bestehend aus einem Kommissionsmitglied, beantragt, bereits heute den technologieneutralen Zugang direkt im Gesetz zu verankern, und zwar direkt durch das Parlament und ohne Delegation an den Bundesrat.
Das zeitversetzte Fernsehen, verbunden mit der Möglichkeit, die Werbung zu überspringen, führt seitens der werbefinanzierten Veranstalter zu Befürchtungen, sie würden für den Werbemarkt nach und nach weniger attraktiv. Dies war der zweite grosse Diskussionspunkt. Während Ihre Kommission in einer ersten Runde eine sogenannte Signalintegralität, das heisst die grundsätzliche Unabänderlichkeit übernommener Sendegefässe, beschlossen hatte, ist sie inzwischen wieder auf diesen Entscheid zurückgekommen und will den Grundsatz der integralen Übernahme einzelner Sendungen im RTVG verankern.
Eine dritte Gelegenheit zu ausgedehnten Diskussionen ergab sich bei der Frage der Einführung des sogenannten offenen Internets und der damit verbundenen Netzneutralität in Verbindung mit entsprechenden Informationspflichten. Die Aufweichung der absoluten Netzneutralität soll gemäss Kommissionsmehrheit an gesetzlich umschriebene Voraussetzungen geknüpft werden.
Im Laufe der Beratungen hat Ihre Kommission unzählige Anhörungen durchgeführt. Nicht leichter machte es ihr dabei die Haltung des Schweizerischen Verbandes der Telekommunikation - der Fachleute, eigentlich -, welcher in der Frage der Zugangsregulierung derart gespalten ist, dass er auf eine Empfehlung verzichten musste. Dies mag ein Hinweis bezüglich der Komplexität der Gesetzesvorlage, aber auch der Schwierigkeit sein, im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Fernmeldemarktes einigermassen seriöse Prognosen abzugeben. Es zeichnet sich deshalb ein beschleunigter Revisionsrhythmus beim Fernmeldegesetz ab. Nach Meinung der Mehrheit der Kommission hätte dies auch den Vorteil, dass damit dem Ruf nach an den Bundesrat delegierter Regulierungskompetenz auch in Bereichen, die nach den Regeln der Gewaltenteilung dem Parlament vorbehalten sind, begegnet werden könnte.
Mit dieser Einleitung bitte ich Sie, auf das Geschäft einzutreten.
Bühler Manfred · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nous assistons tous aux évolutions, voire aux bouleversements, considérables en matière de télécommunications qui ont lieu chaque année - ou parfois même presque chaque jour, est-on tenté de dire. Ce domaine a connu une accélération considérable ces dernières années. Pensez simplement que le premier smartphone d'une célèbre marque à la pomme a été mis sur le marché il y a à peine une dizaine d'années. Or, nous avons presque tous dans cette salle un tel objet dans la poche et nous ne pouvons plus nous en passer. Ce seul exemple montre la rapidité des changements auxquels est soumis le domaine des télécommunications. L'évolution en la matière est énorme, par exemple en ce qui concerne la bande passante, tant fixe que mobile, et la migration de beaucoup de services dans l'espace virtuel.
Avec une loi de 1997 révisée en 2007, notre cadre législatif faisait déjà presque figure de dinosaure. Ce qui ne signifie pas qu'il doive être changé de fond en comble, mais, à tout le moins, une révision comme celle qui nous est soumise est justifiée. C'est ce que le Conseil fédéral a reconnu dans son dernier rapport de 2014, après deux rapports publiés en 2010 et 2012. Le projet de révision expliqué dans le message du 6 septembre 2017 en découle. Notamment, on a aussi constaté que la loi arrivait parfois à ses limites du point de vue technologique.
La Commission des transports et des télécommunications de notre conseil a emboîté le pas en acceptant d'entrer en matière sur la révision. Une proposition de non-entrée en matière a certes été déposée, mais la commission a néanmoins décidé que la révision se justifiait, et ce par 18 voix contre 6.
Différents "points chauds" se trouvent dans ce projet de révision et ont donné lieu à des discussions plutôt intenses en commission. Premièrement, nous avons la question de principe posée à l'article 11c proposé par le Conseil fédéral pour la régulation de l'accès. On propose le principe de neutralité technologique et la délégation au Conseil fédéral de la compétence d'édicter des dispositions régulatrices en cas de constatation de déficit de concurrence. Le Conseil fédéral pourrait donc réguler l'accès non seulement par fil de cuivre, mais aussi par les nouveaux réseaux, notamment ceux de fibre optique. Il pourrait aussi intervenir au besoin sur les prix. Actuellement, de telles mesures ne semblent pas nécessaires, mais il souhaite obtenir la compétence d'intervenir en cas de besoin.
Après d'intenses discussions, la commission a rejeté nettement cette idée. Selon notre proposition, le Conseil fédéral se contentera de présenter un rapport au Parlement tous les trois ans au sujet des prix, de la qualité des services, des investissements, ainsi que de la situation sur le plan de la concurrence. Une petite minorité de membres de la commission aimerait inscrire dans la loi le principe de neutralité technologique pour ce qui concerne l'accès, mais laisser la compétence législative au Parlement.
Deuxièmement, la question du "replay" - pardon pour l'anglicisme - en matière de télévision. Le problème est ici la peur - sans doute légitime - des stations de télévision de perdre des rentrées publicitaires si le "replay" permet de sauter la publicité. Après avoir dans un premier temps accepté une proposition d'obliger les rediffuseurs à respecter l'intégrité et l'intégralité du signal, la commission est revenue en arrière. Il est question maintenant d'inscrire dans la loi que l'on doit veiller à l'intégralité du signal des émissions individuelles.
Troisièmement, la question de la neutralité du Net a été largement évoquée. Selon la commission, la révision de la neutralité absolue du Net doit s'accompagner de dispositions légales explicites et détaillées.
La commission a consacré beaucoup d'heures au débat sur ce projet de révision ainsi qu'à des auditions d'acteurs du marché et de responsables des associations intéressées. Il n'a pas été possible, sur plusieurs points, de ressentir une unité de vues entre les acteurs et les responsables des associations. Cela montre le potentiel de discussion et de conflit politique sur ces différents points. On peut s'attendre, vu l'évolution technologique rapide dans ce domaine, à ce que le rythme des révisions légales soit plutôt accéléré ces prochaines années, ce qui ne sera pas forcément un mal, afin de suivre cette évolution.
Les solutions proposées par la commission nous paraissent pour l'heure solides et en mesure de répondre aux besoins tant du marché que de la population, afin que la Suisse continue de bénéficier de services de haute qualité comme jusqu'ici.
Vous le savez, une proposition de non-entrée en matière avait été déposée par la minorité Hurter Thomas, mais elle a entre-temps été retirée. Dans ces conditions, nous allons pouvoir entrer en matière sans voter et procéder à la discussion par article.
Töngi Michael · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Wir Grünen sind für Eintreten. Wir befinden uns im Fernmeldewesen in einem dynamischen Bereich, der sich wandelt. Bedürfnisse ändern sich, es gibt Bedürfnisse, die nicht mehr abgedeckt werden müssen. Es ist richtig, dass man jetzt das Gesetz revidiert und diese Fragen klärt. Das ist in der Botschaft auch so ausgeführt, und ich möchte jetzt vor allem auf die Punkte eingehen, die zu Diskussionen Anlass gaben.
Wir haben da als Erstes die Diskussion um die Frage des Marktes und des Marktzuganges. Offen gestanden, es ist eine diffizile Frage, die wir hier haben. Vielleicht sind deshalb in dieser Sache auch die Rollen etwas unklar verteilt: Da kämpfen private Unternehmen dafür, dass der Staat in den Markt eingreift und den Markt reguliert. Sie wollen, dass der Staat ein Machtwort spricht, damit sie einen besseren Marktzugang erhalten. Da haben wir eine SVP, die sich für ein Unternehmen einsetzt, das mehrheitlich in der Hand des Staates ist, was in diesem Rat doch etwas eher Aussergewöhnliches ist. Und wir haben die öffentliche Hand, die mit dem Gesetz wichtige Rahmenbedingungen setzen will.
Wir bewegen uns hier im Service public, wir wollen eine möglichst gute Versorgung der Bevölkerung, und gleichzeitig haben wir einen Staat, der legiferiert, aber sich doch sehr zurückhält. Wie müsste es denn auf diesem Gebiet eigentlich laufen? Idealerweise verfügt beim Service public die öffentliche Hand über die Infrastruktur. So ist es bei der Strasse, so ist es bei den Schienen, Wasserleitungen und in anderen Bereichen. Der Staat erbringt auch die Dienstleistung, oder er delegiert das und lässt auf der Infrastruktur den Wettbewerb spielen, nach den Kräften des Marktes, gemäss der Anwendung eines liberalen Lehrbuchs, damit möglichst gute und preisgünstige Angebote existieren.
Zu diesem Modell konnte sich die nationale Politik beim Fernmeldewesen nie durchringen. Man hat die Erstellung der Infrastruktur den Privaten überlassen respektive den Gemeinden, die investiert haben. Das Netz ist also grösstenteils nicht in der Hand des Staates, und es gibt einen Infrastrukturwettbewerb, der an und für sich nicht sinnvoll ist, weil er uns viel kostet. Gleichzeitig ist es aber auch etwas merkwürdig, wenn einzelne Anbieter plötzlich eine Regulierung wollen. Das macht einen etwas misstrauisch. Von dem her ist diese Diskussion ziemlich durcheinander und quer.
Wir halten uns in dieser Situation an folgende Feststellungen und Forderungen: Das Angebot in der Schweiz ist gut, und die Investitionstätigkeit ist hoch. Diese brauchen wir vor allem in den Randregionen, weil wir diese sicher nicht gefährden wollen. Wir brauchen keine Regulierung zugunsten von Firmen, die nicht selber investieren, und wir dürfen uns auch die Frage stellen, ob wir Firmen bevorzugen wollen, die ausländisch beherrscht sind und deren Gewinne letztlich abfliessen.
Dagegen können wir bei der Swisscom als Eigner mitreden und über die strategischen Ziele das eine oder andere steuern. Man könnte vielleicht das eine oder andere noch etwas mehr steuern, aber hier haben wir mindestens eine Möglichkeit einzugreifen. Es ist nicht in unserem Interesse, die Swisscom zu schwächen. Deshalb will die grüne Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt mehrheitlich keine Öffnung der Netze für Dritte und auch keine Delegation des Entscheids an den Bundesrat, ohne dass wir vorher als Parlament nochmals eine intensive Diskussion darüber geführt haben. In dem Sinn ist der Ansatz der Kommissionsmehrheit richtig.
Die grüne Fraktion ist hingegen sehr erfreut, dass die Netzneutralität den Weg in dieses Gesetz gefunden hat. Wir setzen uns schon lange für die Netzneutralität ein, ohne dass es bis jetzt funktioniert hätte. Es ist für uns ein sehr wichtiger Punkt, dass wir dies jetzt in diesem Gesetz regeln konnten. Die Inhalte des Internets sollen für alle gleichermassen zur Verfügung stehen, dafür steht der Grundsatz der Netzneutralität. Er besagt, dass Daten im Internet gleichwertig übertragen werden, ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Zieles, ihres Inhalts, ihrer Anwendungen und der eingesetzten Geräte. Das ist sehr, sehr wichtig, gerade für KMU, die sonst einen schwierigen Markteintritt haben und ihre Angebote nicht auf den Markt bringen können, wenn andere bevorzugt werden.
Die Grünen werden auch alle Anträge und Anliegen unterstützen, die kabelbasierten Lösungen den Vorzug geben und mithelfen, die Strahlenbelastung tief zu halten. Viele Menschen sind beunruhigt, viele leiden unter der Strahlung. Wir müssen hier aufgrund des Vorsorgeprinzips dazu schauen, dass wir die Strahlenbelastung möglichst tief halten. Neuere Untersuchungen mahnen zu Vorsicht und Zurückhaltung. Sicher dürfen die Grenzwerte nicht angehoben oder anders berechnet werden. Wir müssen zudem nach Lösungen suchen, um den technologischen Wandel zu unterstützen. Da braucht es sicher eine stärkere Verankerung mit kabelbasierten Netzen. Das ist vielleicht nicht gratis, aber es ist ganz bestimmt im Dienst der Bevölkerung.
Ebenfalls möchte ich positiv erwähnen, dass zum Schutz der Opfer und der effektiven Bekämpfung von Kinderpornografie und anderer verbotener pornografischer Inhalte im Gesetz der Grundsatz verankert wurde, dass diese Inhalte gelöscht werden müssen und dass dazu auch mit Meldestellen zusammengearbeitet werden kann. Wir fordern hier den Bundesrat auf, diese Zusammenarbeit zu suchen. Mit Netzsperren, die vorher allein im Gesetz vorgesehen waren, verschliesst man die Augen vor den Problemen und löst sie nicht.
Zu den einzelnen Anträgen werde ich mich später noch äussern.
Hurter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir von der SVP-Fraktion werden überall die Mehrheit der Kommission unterstützen. Einzig bei Artikel 12abis werden wir die Minderheit Rickli Natalie bezüglich des internationalen Roamings unterstützen, und am Schluss, sofern Sie nicht den neueingereichten Einzelanträgen zustimmen, werden wir auch der Gesetzesänderung insgesamt zustimmen.
Sie haben sich vielleicht gefragt, warum wir den Nichteintretensantrag zurückgezogen haben. Hier haben ja die beiden Kommissionssprecher bereits ausgeführt, was eigentlich das Ziel war. Das Ziel war Folgendes: Der Bundesrat hat gesagt, wir möchten bezüglich Wettbewerb in Zukunft neue Technologien regulieren. Schon nur das an sich ist eigentlich ein interessanter Ansatz. Es ist sogar gewünscht worden, dass man da eine Art Kompetenzverschiebung vorsieht. Ich muss Ihnen sagen: Ein Wettbewerb, der funktioniert, muss doch nicht reguliert werden. Das werde ich Ihnen nachher noch mit ein paar Zahlenbeispielen untermauern.
Deshalb haben wir gesagt, dass wir auf diese Revision des Fernmeldegesetzes nicht eintreten.
Die Kommission wollte dieses Ziel ursprünglich auch, und wir haben dann während rund eines Jahres verschiedene Anhörungen gemacht usw. und uns seriös damit befasst. Am Schluss hat die Kommission gesagt: Nein, wir wollen keine Regelung der neuen Technologien, aber was wir wollen, ist eine verstärkte Einflussnahme mit diesem Bericht des Bundesrates. Damit können wir leben, und deshalb haben wir auch den Nichteintretensantrag zurückgezogen.
Ich finde es jetzt schon spannend, wenn diese Einzelanträge hier wieder kommen. Schauen Sie doch einmal, wo wir stehen. Jetzt tun wir so, wie wenn wir dringend etwas machen müssten. Es tut mir leid, Herr Fluri, Sie haben gesagt, das Gesetz stamme aus dem Jahr 2007. Das ist doch kein Grund, um ein Gesetz zu revidieren. Sie müssen ein Gesetz revidieren, wenn es nicht funktioniert oder wenn kein Wettbewerb besteht. Aber schauen Sie doch einmal die Schweiz an. Wir sind weltweit bezüglich Breitband an zweiter Stelle. 99 Prozent der Bevölkerung haben eine hohe Breitbandabdeckung. Wir haben Ballungsräume, wir haben das Land, wir haben das Gebirge: Überall können Sie von Fernmeldedienstanbietern Dienste beziehen. Wissen Sie, wo die Schweizer Grenze ist? Das spüren Sie spätestens, wenn Sie zum Beispiel auf Ihr Handy schauen. Dort sehen Sie den Unterschied. 83 Prozent der Bevölkerung können auswählen zwischen mindestens zwei Infrastrukturanbietern. Ich glaube, hier funktioniert der Wettbewerb.
Jetzt wollen Sie die Möglichkeit schaffen, dass der Bundesrat das in Zukunft etwas proaktiv regelt. Das ist doch nicht notwendig. Es wurde erwähnt, es gibt Evaluationsberichte aus dem Jahr 2010, Updates von 2012 und 2014. In all diesen Berichten hat der Bundesrat gesagt, der Wettbewerb funktioniert. Na also! Auch in der Botschaft zur Revision des Fernmeldegesetzes wurde gesagt, dass der Wettbewerb funktioniert.
Ich habe so langsam das Gefühl, man möchte eigentlich gerne, dass der Staat diesen Markt etwas mehr kontrolliert, aber das müssen wir ja gar nicht. Gehen wir etwas über die Grenze. Ich habe Europa erwähnt: Europa ist diesbezüglich abgehängt. Anfang September hat die Bundesnetzagentur, die deutsche Bakom, entschieden, dass das Glasfasernetz in Zukunft nicht mehr reguliert werden soll. In den USA gilt dasselbe: 1996 wurde reguliert, 2000 wieder dereguliert. Ja, das zeigt es ja. Genau so muss es funktionieren. Ich staune jetzt schon. Wir sind hervorragend unterwegs. Jetzt möchte man vorauseilend eine Gesetzesänderung machen. Man möchte dem Bundesrat die Kompetenz geben; dieser soll dann regulieren können.
Nun, erlauben Sie mir, noch auf zwei, drei wichtige Punkte in dieser Revision einzugehen. Ich habe den oder die Kernartikel genannt. Artikel 11c muss gestrichen werden, wie dies die Kommissionsmehrheit will. Die Einzelanträge sind abzulehnen. Artikel 3a will eben alle drei Jahre einen Bericht. Damit erhält das Parlament verstärkt die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Ich glaube, das ist auch richtig. Ich staune ein wenig: Herr Campell - er ist jetzt leider nicht im Saal - hat einen Einzelantrag eingereicht, aus dem Engadin. Der Zugang zum Glasfasernetz hat in der ganzen Schweiz den genau gleichen Preis. Wo findet der Wettbewerb statt? Es tut mir leid, er findet in den Städten und in den Agglomerationen statt, dort, wo Konkurrenz besteht. Das ist die Preisbasis. Von dieser Preisbasis profitieren auch die Engadiner. Und ich bin jetzt schon etwas erstaunt: Wenn Sie das nun allenfalls auflösen, dann gibt es vielleicht einmal regionale Preise für das Glasfasernetz; dann bin ich gespannt, ob der Preis im Engadin, so gerne ich das Engadin habe, derselbe ist wie in der Stadt Zürich. Das wird dann leider wahrscheinlich nicht so sein.
Die Netzneutralität wurde auch angesprochen. Die heisst ja neu Transparenz- und Informationspflicht. Hier muss ich sagen: Wir haben in der Kommission gesagt, und da ist auch die SVP dafür, der Kunde muss besser aktiv eingebunden werden. Neu ist es so, dass mit diesem Antrag der Kommissionsmehrheit der Konsument selber entscheiden kann, wie unterschiedlich, also mit welcher Priorität, Informationen übertragen werden sollen.
Roaming-Preise waren auch ein Thema. Hier muss ich sagen, dass wahrscheinlich auch der politische Druck dazu geführt hat, dass diese Preise heruntergekommen sind. Ich glaube, hier sind wir auch im Parlament gefordert dranzubleiben. Der Minderheitsantrag Rickli Natalie geht in eine gute Richtung: etwas mehr Transparenz bezüglich der Abrechnungen. Deshalb werden wir ihn unterstützen.
Ein Thema, das noch gross diskutiert wurde, war die Mitbenutzung der Infrastruktur, quasi möglichst wenige Röhren - ich sage es etwas plakativ und einfach, damit man es auch versteht -, die man gemeinsam nutzen kann, damit man nicht überall zu viele dieser Röhren und Anlagen baut. Da muss ich sagen: Das ist eigentlich ein gutes Anliegen. Aber das ist in der Hand der Tiefbauämter. Da gibt es Eigentumsrechte. Es wurde in der Kommission aufgezeigt, dass das natürlich vor allem im städtischen Bereich sehr, sehr gut funktioniert. Hier möchten wir uns nicht zu weit hinauslehnen. Deshalb haben wir gesagt, das müsse nicht stärker geregelt werden. Es gibt übrigens auch Sicherheitsbedenken: Nicht jeder Kanal ist gleich geeignet, auch für etwas anderes genutzt zu werden.
Von meinem Vorredner wurde noch die Frage der Hilfeleistung für elektrosensible Menschen angesprochen. Wir möchten dieses Thema nicht kleinreden, aber denken Sie daran, dass dieses Thema bereits gesetzlich geregelt ist. Wir haben auch die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung; auch dort ist das geregelt. Der Antrag der Minderheit Hardegger fordert hier eine neue Abgabe. Da fragt sich: Wer ist denn am Schluss ein elektrosensibler Mensch? Wie ist das definiert? Was gehört dazu? Hier machen Sie eine Baustelle auf, die so nicht angegangen werden kann. Deshalb lehnen wir das ab.
Dann möchte ich noch etwas zum Mobilfunk sagen: Sie reden immer wieder von Mobilfunkantennen; Sie haben diesbezüglich wahrscheinlich auch viele E-Mails bekommen. Denken Sie daran, wir sind hier in der Schweiz bezüglich Gesetzgebung strenger, als man in der EU ist. Das Schlimmste am Mobilfunk ist, wenn man das Handy am Ohr hat, es sind nicht die Antennen; das muss man auch wieder einmal vermerken.
Dann komme ich zum verstärkten Kinderschutz: Dieser Punkt war in der Kommission und bei allen Parteien völlig unbestritten. Es war allerdings interessant zu hören, wie schwierig gewisse Dinge umzusetzen sind, wie schwierig es ist zu sperren, zu löschen, zu entscheiden, was zuerst zu tun ist usw. Aber ich denke, das spielt keine Rolle; da muss ein möglichst hoher Schutz bestehen. Deshalb hat die Kommission hier auch eine Verstärkung im Gesetz vorgesehen.
Ich komme zum Fazit: Wir von der SVP-Fraktion werden dieser Revision zustimmen, sofern eben die neuen Technologien, auch die, welche vielleicht noch kommen, nicht durch den Bundesrat präventiv geregelt werden können und sofern diese Kompetenzverschiebung nicht stattfindet. Dieser werden wir nicht zustimmen. Wenn die Vorlage aber gemäss Mehrheit bleibt, werden wir zustimmen.
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, Ja zu allen Anträgen der Mehrheit zu sagen, ausser beim Antrag der Minderheit Rickli Natalie, die neueingereichten Einzelanträge abzulehnen und bei der Gesamtabstimmung der Vorlage zuzustimmen.
Ammann Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion
Ich spreche für die CVP-Fraktion und kann es gleich vorwegnehmen: Wir sind für Eintreten auf das revidierte Fernmeldegesetz. Mit dem Ergebnis der Kommissionsberatungen, welche die CVP-Fraktion entscheidend mitgestaltet hat, kann nun eine Reform eingeleitet werden, welche den rasanten Entwicklungen bei der Digitalisierung Rechnung trägt. Denn die Digitalisierung ist in vollem Gange, stellt neue Anforderungen, und die Telekommunikation spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Entwicklung ist wirklich enorm und die rasante Dynamik nach wie vor beeindruckend. Unser Kommunikationsverhalten hat sich in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren massiv verändert. Nachdem das geltende Fernmeldegesetz aus dem Jahr 1997 stammt, befindet sich hier die Regulation im Hintertreffen.
Die heute zur Beratung stehende Teilrevision des Fernmeldegesetzes kann im Gesamtblick auch nach unserer Meinung als Gesetz mit Augenmass bezeichnet werden, als eine Revision, die das Recht an die neuen und absehbaren Gegebenheiten anpasst. Die Gesetzesrevision wurde von der CVP-Fraktion von Anfang an unter der Prämisse mitgetragen, das Gesetz nur dort zu ändern, wo letztlich Handlungsbedarf besteht. Denn übermässige Regulierungen sind auch nach unserer Meinung nicht notwendig.
Die Stärkung von Konsumentenanliegen, die Förderung des Wettbewerbs sowie Deregulierungen und administrative Vereinfachungen sind Kernanliegen der Vorlage. Die CVP unterstützt den Wandel weg von den traditionellen Fernmeldediensten mit den Telefongeräten hin zur von Gesellschaft und Wirtschaft geforderten digitalen Kommunikation. Damit wird der Forderung nach einem schnellen Internet in allen Regionen unseres Landes nachgekommen, im mobilen Bereich die Hochbreitbandregelung verbessert und ein funktionierender Wettbewerb ermöglicht.
Wie mein Vorredner bin auch ich persönlich etwas überrascht, dass nach vier mehrtägigen intensiven Kommissionssitzungen mit unzähligen Anhörungen sowie einlässlichen Beratungen jetzt, nach Vorliegen einer mehrheitsfähigen, guten Lösung beim Netzzugang, drei Einzelanträge vorliegen. Bereits hier betone ich, dass die CVP-Fraktion diesen nicht zustimmen wird. Ja, es stimmt: Der Konflikt drehte sich auch in der Kommission um diese Bestimmung, um den Knackpunkt, nämlich um den technologieneutralen Zugang zum Endkunden im Festnetz. Konkret geht es darum, dass Infrastrukturersteller verpflichtet werden können, Mitbewerbern Zugang zu ihren Netzinfrastrukturen zu gewähren.
Es stellt sich die Frage: Sollen mehr miteinander konkurrierende Infrastrukturen gebaut werden, oder soll es auf den bestehenden Infrastrukturen mehr Konkurrenz geben? Der Bundesrat hat sich beim Gesetzentwurf für Letzteres entschieden. Wie die Kommissionsmehrheit möchte aber auch die CVP-Fraktion die Wettbewerbssituation in Zukunft mit einem für das Parlament geeigneten Instrument sicherstellen, um so letztlich weiter gehende Massnahmen ergreifen zu können. Wir erwarten so oder so eine hohe Dynamik bei den zukünftigen Investitionen zugunsten der Benutzerinnen und Benutzer. Letztlich wird der Bundesrat gemäss der beantragten Lösung in der Zugangsregulierung verpflichtet, uns alle drei Jahre Bericht zu erstatten über die Entwicklung, über die flächendeckenden schweizweiten Investitionen und die Grundversorgung, über die Qualität und die Preise der angebotenen Fernmeldedienste sowie über den Netzwettbewerb.
Ich komme noch kurz auf die Netzneutralität und das Roaming zugunsten der Konsumenten zu sprechen. Damit im Datenverkehr alle Kunden neue und verbesserte Internetdienste nutzen können, ist für uns die Verpflichtung der Fernmeldedienstanbieter bestimmend, den Endkunden die Netzneutralität zu gewährleisten. Damit werden die Daten bei der fernmeldetechnischen Übertragung gleichbehandelt. Erfreulich und ganz in unserem Sinne ist, dass die Roaming-Kosten für die Endkunden dank dem geänderten Gesetz tiefer ausfallen werden.
Am Ende meiner Ausführungen noch ein Votum zum wichtigen und sicher von uns allen hier geforderten besseren Schutz der Kinder und Jugendlichen im Internet: Nebst dem stipulierten ausreichenden Schutz der Benutzerinnen und Benutzer vor Missbräuchen bezweckt diese Gesetzesrevision, insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Gefahren der Fernmeldedienste zu schützen. Damit trägt sie zu einem verbesserten Kindesschutz bei. Nebst der Sperrung für den Zugang zu illegaler Pornografie und Kinderpornografie braucht es eben auch die Löschung der kinderpornografischen Inhalte, denn mit einer Löschung wird einerseits der Kinderpornografiemarkt ausgetrocknet und andererseits das missbrauchte Kind davor geschützt, dass weitere Täter die verbotenen Inhalte anschauen. Last, but not least wird der Missbrauch mit der Koordination der zuständigen Stellen in der Schweiz für eine internationale - nicht nur für eine nationale - Zusammenarbeit ebenfalls erschwert.
Zu den einzelnen Anträgen werde ich in der Detailberatung bei den einzelnen Blöcken sprechen. Abschliessend freue ich mich, auch seitens der CVP, dass wir in der Gesamtbetrachtung "online" sind für ein geändertes Fernmeldegesetz, das funktioniert und pragmatische Lösungen favorisiert.
Hiltpold Hugues · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Madame la conseillère fédérale, vous me permettrez tout d'abord de vous remercier pour votre engagement et de vous dire tout le plaisir que j'ai eu à collaborer avec vous ces dernières années.
Le monde change vite, celui des télécommunications et d'Internet encore plus rapidement. Il y a dix ans à peine, nous découvrions l'iPhone et autres smartphones nous permettant d'accéder à Internet de plus en plus rapidement, comme l'a rappelé si justement le rapporteur de langue française. Le smartphone est devenu l'ustensile indispensable à chacun, pour traiter ses courriels, pour commander ses courses, pour réserver ses vacances, pour se repérer dans une ville étrangère et, accessoirement, pour téléphoner. Nos habitudes ont été complètement bouleversées cette dernière décennie. Dans ce contexte, il est nécessaire et, dans le fond, assez logique de modifier la loi sur les télécommunications - dont la dernière révision date de 2007 - en prévision de l'arrivée imminente de la technologie 5G.
Nous saluons le fait que le Conseil fédéral ait présenté cette révision en une seule étape qui prend également en considération les questions liées à la régulation du réseau, à l'approvisionnement de base et à la protection des consommateurs. Le groupe libéral-radical entrera en matière et votera cette révision de la loi, qui met en place une législation tenant compte autant que faire se peut, et de manière aussi exhaustive que possible, des enjeux du futur en matière de télécommunication.
Mais pas à n'importe quel prix. Sur la question de l'accès technologiquement neutre au raccordement d'abonné, que l'on trouve à l'article 11c, les commissaires libéraux-radicaux ont considéré en commission qu'une expansion de la régulation d'accès aux nouveaux réseaux n'était aujourd'hui pas nécessaire et avaient à l'époque soutenu la suppression de l'article 11c. Mais le groupe libéral-radical considère qu'il faut néanmoins légiférer en mettant en place un marché concurrentiel où chacun puisse avoir sa chance. Il soutiendra dès lors la proposition de la minorité Grossen Jürg ou, à tout le moins, l'article 11c selon le projet du Conseil fédéral.
S'agissant de la neutralité du Net, qui se trouve à l'article 12e, le groupe libéral-radical est partagé. D'un côté la neutralité du Net doit être explicitement garantie. Les contenus et données doivent être traités de manière égale lors de la transmission au moyen de techniques de télécommunication. Mais, d'un autre côté, est-il vraiment nécessaire de légiférer dans un domaine qui fonctionne assez bien en Suisse? Vous l'aurez compris, le groupe libéral-radical est partagé et il estime que cette question doit encore être approfondie.
A propos des frais d'itinérance internationale, que l'on trouve à l'article 12abis, le groupe libéral-radical est favorable à la formulation proposée, qui permet au Conseil fédéral d'intervenir pour empêcher des prix excessifs et de prendre les mesures pour encourager la concurrence. La dynamique croissante qu'a connue le marché ces dernières années, ainsi que la pression politique, ont fait en sorte que les prix ont fortement diminué. Une intervention plus contraignante dans la politique de prix des opérateurs ne nous semble pas nécessaire.
S'agissant de la protection des enfants et de la jeunesse, qui se trouve à l'article 46a, le groupe libéral-radical s'oppose à une régulation trop contraignante. Bien que la protection des enfants et des mineurs soit un problème central, le législateur ne devrait pas systématiquement obliger les opérateurs de réseau à conseiller leurs clients sur les possibilités de protéger les enfants et les jeunes. Il existe déjà, et il est important de le rappeler, de nombreuses initiatives privées, et les mesures prises par les différents acteurs permettent de garantir l'accès aux informations nécessaires lorsqu'on veut les afficher.
Enfin, pour la transmission inchangée de programmes de télévision, que l'on trouve à l'article 61a de la loi fédérale sur la radio et la télévision, le groupe libéral-radical est favorable au "replay". C'est un acquis que nous ne souhaitons pas remettre en cause. Cela dit, une solution doit être trouvée pour que les producteurs de programmes de télévision soient dédommagés convenablement lorsque le consommateur saute la publicité. Le groupe libéral-radical soutient l'ajout d'une disposition dans la loi fédérale sur la radio et la télévision, qui prévoit que les fournisseurs de services de télécommunication qui proposent la télévision en différé ne peuvent apporter aucune modification aux programmes linéaires suisses qu'ils enregistrent et diffusent. En parallèle, la problématique des négociations entre les chaînes privées et les opérateurs doit être traitée dans le cadre de la révision de la loi sur le droit d'auteur.
Compte tenu de ce qui précède, je vous invite, au nom du groupe libéral-radical, à bien vouloir entrer en matière sur le projet de révision de la loi sur les télécommunications.
Burkart Thierry · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Bereits der Kommissionssprecher, Kollege Kurt Fluri, hat ausgeführt, dass seit der letzten Revision des Fernmeldegesetzes bereits elf Jahre vergangen sind; das war im Jahr 2007. Seither, das wissen wir alle, haben sich die Übertragungstechniken und damit die Geschwindigkeit in Zusammenhang mit dem Internet enorm verändert. Es hat eine beispiellose Entwicklung stattgefunden. Mit der vorliegenden Revision wollen wir diesem Umstand Rechnung tragen und den Wandel entsprechend antizipieren. Ausserdem sollen ein weiterhin wirksamer Wettbewerb beim Erbringen von Fernmeldediensten sowie ein ausreichender Schutz der Benutzerinnen und Benutzer vor Missbräuchen garantiert werden.
Die FDP-Liberale Fraktion sieht Handlungsbedarf und unterstützt daher das Eintreten auf die Vorlage. Wir sind der Meinung, dass die Gesetzgebung an die technologischen Entwicklungen und Gegebenheiten sowie an den rasanten Wandel des Fernmeldemarktes anzupassen ist. Ausserdem sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit in Infrastrukturen getätigte Investitionen auch in Zukunft sichergestellt und Innovationen gefördert werden.
Die Kommission will eine neue Bestimmung zur Gewährleistung der Netzneutralität im Fernmeldegesetz festschreiben. Der Entwurf des Bundesrates enthält zwar bereits Informations- und Transparenzpflichten in Bezug auf die Datenübertragung. Nach Ansicht einer ganz kleinen Minderheit der FDP-Liberalen Fraktion sind aber weiter gehende Regelungen nötig. Die Fernmeldedienstanbieterinnen sollen verpflichtet werden, den Endkunden die Netzneutralität zu gewährleisten und damit Inhalte und Daten bei der fernmeldetechnischen Übertragung gleichzubehandeln.
Beim eigentlichen Knackpunkt der Vorlage, der Zugangsregulierung in Artikel 11c, ist eine Mehrheit unserer Fraktion der Auffassung, es sei richtig, den Grundsatz der Netzneutralität auf Gesetzesstufe zu verankern und den Bundesrat zu ermächtigen, bei festgestellten Wettbewerbsdefiziten im Markt für Breitbandanschlüsse weitgehende Regulierungsmassnahmen zu erlassen. Damit unterstützen wir mehrheitlich den Einzelantrag Brunner Hansjörg und die beiden anderen gleichlautenden Einzelanträge und damit den Entwurf des Bundesrates. Eventualiter spricht sich eine Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion für die Minderheit Grossen Jürg aus.
Unsere Fraktion hat sich im Übrigen auch mit dem Thema der Weiterverbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen auseinandergesetzt. Sie hat sich entschieden, keine Regelungen zur Signalintegralität in die Vorlage aufzunehmen: Ein zeitversetztes Fernsehen, das Replay-TV, sollte nicht verunmöglicht werden. Vertiefte Abklärungen haben zudem gezeigt, dass, abgesehen vom materiellen Aspekt, das Fernmeldegesetz nicht der ideale Ort für die entsprechenden Anpassungen wäre. Allenfalls ist hier eine Ergänzung im Urheberrechtsgesetz denkbar.
Abschliessend lege ich Ihnen ans Herz, bei dieser Vorlage jeweils der Mehrheit zu folgen, mit Ausnahme von Artikel 11c: Dort unterstützen wir, wie bereits ausgeführt, den Einzelantrag Brunner Hansjörg und die beiden anderen gleichlautenden Einzelanträge. Ansonsten folgen wir der Mehrheit.
Hardegger Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Die Digitalisierung der Gesellschaft schreitet fort, wir stellen es fest, in immer schnellerem Tempo. Der Computer ist heute für uns ein selbstverständliches, oft sogar notwendiges Werkzeug, sowohl auf beruflicher wie auf privater Ebene. Neben allem Zukunftsglauben wird auf wissenschaftlicher Ebene aber auch eine intensive Diskussion darüber geführt, inwiefern die Auswirkungen der Digitalisierung auf das Leben des Einzelnen positiv oder negativ zu bewerten sind. Die Politik ist aufgefordert, hier einerseits die notwendigen Rahmenbedingungen für den technologischen Fortschritt zu schaffen, andererseits aber auch negative Auswirkungen auf Gesundheit und Gesellschaft auszuschliessen.
Die sozialdemokratische Fraktion wird deshalb auf die Revision eintreten, dies aber nicht vorbehaltlos, sondern verbunden mit hohen Erwartungen an die Investitionsbereitschaft mit Blick auf eine gute, kabelbasierte Grundversorgung und den Schutz der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen der nichtionisierenden Strahlung. Die SP-Fraktion stellt deshalb verschiedene Minderheitsanträge im Bereich des Gesundheits- und Konsumentenschutzes, die den berechtigten Befürchtungen in der Bevölkerung, der Schweiz könnte ein dichter Wald von Mobilfunkantennen mit ungebremstem Anstieg der Strahlungsimmissionen drohen, Rechnung tragen.
Die Digitalisierung ist kein vorübergehender Trend, sondern bildet die Grundlage, auf der Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in Zukunft aufbauen: Autonome Fahrzeuge, smarte Steuerung der Haushaltgeräte oder roboterisierte Produktion werden vermehrt unseren Alltag bestimmen. Auch der digitalisierte Informationsaustausch zwischen Unternehmen, Organisationen und Menschen beschleunigt Forschung und Innovation. Die authentische Berichterstattung aus diktatorischen Ländern einerseits, die Verbreitung von Fake News andererseits sind nur durch die digitale Kommunikation möglich geworden. Wichtig ist uns deshalb die Neuformulierung der Kommission unter dem Titel "Offenes Internet", damit Anbieterinnen von Zugängen zum Internet eine unterschiedliche Übertragung von Informationen nur unter strengen Bedingungen erlaubt ist und sie ihre Verantwortung für eine sorgfältige Nutzung des Internets wahrnehmen.
Die SP unterstützt deshalb die Anstrengungen, die zu einem flächendeckenden, guten und sicheren Versorgungsnetz führen. Mit einem Ausbau des Glasfasernetzes bis ins Haus ist die Datenübertragung durch die Nutzerinnen und Nutzer kontrollierbar, sie ist sicher, energiesparend und minimiert die Strahlenbelastung. Wichtig ist uns deshalb, dass die Bereitschaft zu Investitionen in ein gesundheitsschonendes Netz begünstigt wird, indem alle Anbieterinnen von Internetdienstleistungen ihre Beiträge leisten und auch vorhandene passive Infrastrukturen für den Netzausbau genutzt werden können. Wenn die Swisscom als Bundesunternehmen im Gesetz gute Bedingungen erhält, so ist dies mit der Erwartung ihrer Eigentümerinnen und Eigentümer verbunden, dass die Investitionstätigkeit zugunsten einer leistungsfähigen, nachhaltigen Grundversorgung mit einem Glasfasernetz bis ins Haus verstärkt wird.
Der neue Mobilfunkstandard 5G ist in aller Munde. Die Branche bewirbt die Versorgung der Schweiz mit der neuen Technologie als Voraussetzung dafür, dass die Schweiz den technologischen Anschluss nicht verliert. Noch fehlen aber verlässliche Studien über die Auswirkungen der Strahlung durch die neuen Frequenzen, und noch gibt es nicht einmal Methoden für die Messung der Belastung durch die Strahlen. Eine technologische Aufrüstung ist deshalb zwingend mit einem Monitoring zu verbinden, das die Strahlenbelastung erfasst, aber auch strahlungsmindernde Versorgungsnetze erforscht und deren Installation unterstützt.
Wir wollen somit den technologischen Fortschritt ermöglichen, aber auch nicht die Augen vor unerwünschten gesellschaftlichen Entwicklungen verschliessen, denen im Fernmeldegesetz zum Teil Rechnung getragen wird. So werden die Regelungen zu lästigen Werbeanrufen und zum Kinderschutz konkretisiert. Andere Auswirkungen der digitalisierten Gesellschaft, wie die Erwartung permanenter Erreichbarkeit, die Internetsucht, Vereinsamung und soziale Entfremdung, sind verständlicherweise nicht Bestandteil des Fernmeldegesetzes, erfordern aber auch zunehmend unsere Aufmerksamkeit.
Technologischer Fortschritt birgt Chancen und Risiken - nutzen wir die Chancen, und mindern wir die Risiken. Die SP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und bittet Sie, ihre Minderheitsanträge zu unterstützen.
Aebischer Matthias · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Wir haben nun vieles, vor allem Grundsätzliches über das neue Fernmeldegesetz gehört. Wir bewegen uns zwischen absolut freiem Markt und tiefen Preisen auf der einen Seite und Service public und Grundversorgung auf der anderen Seite. Was wollen wir mit diesem Gesetz? Diese Frage müssen wir in dieser Debatte beantworten. Um nicht allzu redundant zu sein, stelle ich die Frage noch etwas banaler; seien wir doch ehrlich, die Frage lautet: Wie viel Swisscom braucht das neue Fernmeldegesetz? Das ist eigentlich die Frage.
Die Swisscom hat einen Grundversorgungsauftrag. Die Swisscom ist ein Garant dafür, dass nicht nur dort, wo das grosse Geld zu holen ist, investiert wird. Die Swisscom legt auch Leitungen in abgelegene Ortschaften. Wenn sie es an einigen Orten nicht tut, haben wir die Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen. Im Antrag der Kommissionsmehrheit steckt viel Swisscom drin. Für mich ist das so in Ordnung. Die Swisscom gehört zu 51 Prozent dem Bund. Im Verwaltungsrat sitzen der Bund und die Gewerkschaften. Regelmässig finden Gespräche zwischen dem Bundesrat und der Swisscom statt, bei denen die strategischen Ziele definiert werden - dies im Sinne der Schweizer Bevölkerung und nicht nur im Sinne des schnellen Geldes. Die Swisscom hat einen Gesamtarbeitsvertrag, die Swisscom bezahlt anständige Löhne.
Was wir von der SP wollen, ist ein breiter Service public. Wir erwarten von der Swisscom, dass sie eine Grundversorgung für alle sicherstellt. Bis jetzt funktioniert das unseres Erachtens recht gut. Allzu naiv sind wir natürlich auch nicht und beobachten die Geschehnisse im Detail. Wir nehmen die Swisscom in die Pflicht. Sollte sie ihre marktbeherrschende Stellung ausnützen und die Mitbewerber auf den Hybrid- und Glasfaserleitungen ausbremsen, sind wir, die SP, auch der Meinung, dass es Massnahmen braucht. Für welche Massnahmenvariante die SP-Fraktion stimmen wird, erkläre ich dann in der Detailberatung.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Die grünliberale Fraktion tritt auf die Revision des Fernmeldegesetzes ein. Diese Revision bringt zwar keine grossen, aber immerhin einige kleine Verbesserungen. Wie der Rückzug des Nichteintretensantrages beweist, muss man jedoch aus unserer Sicht heute von einem eigentlichen Swisscom-Gesetz sprechen. Zu Beginn hatte die staatlich kontrollierte Swisscom ein starkes Lobbying aufgezogen, damit gar nicht erst auf dieses Gesetz eingetreten würde. Nachdem die Kommission trotzdem eingetreten ist, hat sie sich darauf konzentriert, den Kernartikel in diesem Gesetz, Artikel 11c, durch einen weitgehend kosmetischen Artikel 3a zu ersetzen.
Der Bundesrat schlägt vor, dass er das Recht erhalten soll, marktbeherrschende Anbieterinnen von Fernmeldediensten zu verpflichten, anderen Anbieterinnen den Zugang zu Teilnehmeranschlüssen zu gewähren. Die Voraussetzung ist dabei, dass dies der Förderung eines wirksamen Wettbewerbes dient. Statt dieser Regulierung hat eine überwältigende Kommissionsmehrheit einen neuen, zahnlosen und auch etwas bürokratischen Artikel 3a mit einer Pflicht zur Berichterstattung alle drei Jahre eingefügt. In der Kommission war ich am Ende zahlreicher Sitzungen urplötzlich der Einzige, der sich noch für einen wirksamen und fairen Wettbewerb einsetzen wollte. Alle anderen Kommissionsmitglieder waren und sind offenbar immer noch der Ansicht, man sollte den staatlich kontrollierten Konzern weiter vor der Konkurrenz schützen.
Die Grünliberalen stellen der Fernmeldevergangenheit in der Schweiz ein gutes Zeugnis aus. Wir haben vielerorts gute, vergleichsweise schnelle und sichere Telekommunikationsnetze sowie attraktive Dienste. Aber wir sehen in den verschiedenen Bereichen trotzdem Handlungsbedarf. Wir orten eine gewisse Gefahr von ungerechtfertigter Selbstzufriedenheit bei den Fernmeldedienstanbietern. Und die Kundenzufriedenheit könnte deutlich besser sein - ich erinnere an die mangelhaften Angebote bei KMU-Lösungen, aber auch an die Datenlecks und zahlreiche laufende Weko-Verfahren gegen die Swisscom.
Zudem sind vielerorts langwierige Streitereien und teilweise hohe private Investitionen notwendig, damit Kundinnen und Kunden in Mehrfamilienhäusern das gewünschte Provider-Angebot erhalten können. Wegen der unterschiedlichen Infrastruktur und der Koppelung der Infrastruktur mit bestimmten Diensten, aber auch wegen einer undurchsichtigen Rechtssituation ist es für Kundinnen und Kunden oft sehr kompliziert, ihr Wunschangebot zu erhalten. Ich erwähne als Beispiel die Live-Übertragungen im Fussball, wenn Fussballfans beispielsweise Übertragungen sowohl der schweizerischen als auch ausländischer Ligaspiele anschauen möchten. Das ist heute ausserordentlich aufwendig, es braucht Verträge mit mehreren Providern und ist sehr teuer. Obwohl die Internetwelt die Dinge scheinbar vereinfacht, werden sie zum Teil für die Konsumentinnen und Konsumenten eher komplizierter. Kundenfreundlichkeit sieht anders aus! Es besteht Handlungsbedarf.
Das Niveau der fernmeldetechnischen Versorgung in der Schweiz ist, wie gesagt, grundsätzlich gut. Aber es gibt keinen Grund, sich auf den Lorbeeren auszuruhen. Mit der heutigen Situation beim Netzzugang sind wir, wie erwähnt, nicht zufrieden. Auf der einen Seite gibt es in dichtbesiedelten Gebieten fast bei jedem Gebäude Zugang zu zwei oder mehreren Netzen; in städtischen Gebieten sind dies geradezu Datenautobahnen. Aber letztlich nutzt ein Kunde immer nur ein Netz. Der Infrastrukturwettbewerb spielt zwar, aber aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es teilweise unsinnig, was wir uns da leisten. Auf der anderen Seite gibt es die ländlichen Gebiete, in denen die Abdeckung nicht überall adäquat ist.
Wir Grünliberalen möchten erreichen, dass wir rasch eine leistungsfähige Erschliessung aller Regionen haben, also auch der abgelegenen Gebiete; denn schnelles Internet ist heute ein entscheidender Wirtschaftsfaktor. Wenn wir wollen, dass unser Land auch in den Randregionen besiedelt bleibt, dann sollten wir diese Angebote unbedingt flächendeckend gewähren. Durch die ICT-Welt werden in den ländlichen Gebieten völlig neue Wirtschaftsmodelle möglich, eine riesige Chance, welche die Schweiz unbedingt nutzen muss.
Das sogenannte Vierfasermodell wurde eine Zeit lang freiwillig angewendet, aber es hat sich leider nicht durchgesetzt. Das wäre eine sinnvolle und diskriminierungsfreie Lösung gewesen. Aber die Swisscom hat das clever gemacht. Sie hat sich, zugegebenermassen auch aus ökonomisch nachvollziehbaren Gründen, zurück in die Strassenschächte im Quartier bewegt und erklärt, sie mache nun überall FTTS, also "fibre to the street", oder FTTC, "fibre to the curb". Damit kann sie rascher mehr Kunden mit schnellem Internet bedienen, und sie kann andere Anbieter, die ihre Netze mitbenutzen möchten, einfach fernhalten, denn diese kommen gar nicht in die Schächte hinein und müssen sich stattdessen bei der Swisscom nach ihren Preisvorstellungen einkaufen. Die Installation macht die Swisscom auf der Basis alter Telekom-PTT-Infrastruktur, also auf Rohr-, Schacht- und teilweise Kabelanlagen aus der Monopolzeit. Das ist zwar technisch sinnvoll und richtig, dem muss aber mit wettbewerbspolitischen Begleitmassnahmen begegnet werden.
Wir Grünliberalen unterstützen deshalb eine Zugangsregulierung, entweder als zwingenden Gesetzesartikel, wie ich es mit meiner Minderheit fordere, oder als Kompetenzdelegation, wie es die bundesrätliche Lösung im Gesetz mit einer Kann-Bestimmung in Artikel 11c vorsieht; denn irgendwie müssen wir eine diskriminierungsfreie Lösung und einen fairen Wettbewerb erreichen, um einen technologieneutralen Zugang zum Teilnehmeranschluss für alle sicherzustellen.
Ein weiteres Anliegen der Grünliberalen ist die Netzneutralität, das offene Internet. Hier ist es mit Artikel 12e mit grossem Mehr gelungen, diesem Anliegen Rechnung zu tragen.
Ein weiterer Diskussionspunkt ist das Thema Sperren bzw. Löschen von pornografischen Inhalten. Wir Grünliberalen machen einen klaren Unterschied zwischen Sperren und Löschen, und zwar auch einen Unterschied zwischen Sperren zu protektionistischen Zwecken, wie es zum Beispiel beim Geldspielgesetz gemacht wurde - das lehnen wir ab -, und Netzsperren zur Verhinderung der Verbreitung von illegalen Inhalten, zum Beispiel Kinderpornografie; diese Sperren befürworten wir. Solche Netzsperren sollen aber zwingend gemeinsam mit dem Löschen der Inhalte erfolgen.
Zudem möchte ich bei dieser Gelegenheit noch auf einen anderen Punkt hinweisen, wenn wir schon dabei sind, ein Swisscom-Gesetz zu machen. Es besteht nämlich eigentlich noch weiterer Handlungsbedarf. Die mehrheitlich in Bundesbesitz befindliche Swisscom weitete in den vergangenen Jahren ihre Tätigkeiten und Dienstleistungen immer weiter in Bereiche aus, in welchen auch eine ausreichende Anzahl privater Anbieter qualitativ hochwertige Angebote macht. Das ist für eine börsenkotierte Firma zwar legitim, ja sogar richtig. Die Grenzen müssen dabei vom Bundesrat bei den strategischen Zielen mit Fingerspitzengefühl festgelegt werden.
Wettbewerbspolitisch bedenklich ist die Situation dort, wo sich die Swisscom aus ihrer alten Monopolstellung heraus Marktvorteile verschaffen kann. Diese Problematik betrifft nicht nur die Swisscom, sondern auch viele andere staatseigene und staatsnahe Betriebe von Bund und Kantonen, die heute vermehrt ihre Marktvorteile zulasten von privaten Firmen ausspielen. Das ist wettbewerbspolitisch sehr brisant. Wir Grünliberalen haben bereits bei anderen Gelegenheiten - Postfinance, Postauto usw. - darauf aufmerksam gemacht. Wir sehen sowohl den Bundesrat wie auch uns selber als Gesetzgeber hier klar in der Pflicht. Good Governance ist und bleibt ein Muss für unser Land.
Wir treten auf diese Gesetzesrevision ein und beantragen in der Detailberatung mehrere wichtige Verbesserungen.
Genecand Benoît · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Monsieur Grossen, vous avez déposé une proposition de minorité à l'article 11c de la loi sur les télécommunications. Ceux qui critiquent cette proposition et la version du Conseil fédéral disent que le risque qu'elles présentent, c'est que les investissements futurs dans les régions décentralisées seront défavorisés. Est-ce que ce risque existerait si votre proposition de minorité était adoptée?
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Besten Dank für diese Frage, Herr Kollege Genecand. Es gibt einen Entscheid der Comcom dazu, wie das genau aussieht. Darin wird gesagt, dass die Investitionen in ländlichen Gebieten nicht behindert würden, wenn man Artikel 11c so beschliessen würde, wie es der Bundesrat oder meine Minderheit beantragt. Das könnte im Gegenteil auch dazu führen, dass mehr Investitionen gemacht würden. Es gibt also eine klare Aussage der Comcom, auch in einem begleitenden Bericht.
Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD
Das geltende Fernmeldegesetz stammt, wie Sie schon x-fach gehört haben, aus dem Jahr 1997. Eine Teilrevision trat 2007 in Kraft. Die technische Entwicklung geht rasant weiter, das Internet hat die Telekommunikationslandschaft tiefgreifend umgestaltet. Vom Telefon, das Alexander Graham Bell im 19. Jahrhundert entwickelt hat, ist heute nicht mehr viel übrig. Unsere Gespräche werden nicht mehr eins zu eins übertragen, sondern zerstückelt über TCP/IP-Pakete über verschiedenste Wege von A nach B transportiert, dann wieder zusammengesetzt und auf den Lautsprecher übertragen. In vielen Unternehmen hat es schon gar keine Telefonapparate im eigentlichen Sinn mehr, da läuft alles letztendlich über den PC.
Mit der Revision soll das Gesetz an diese neuen technischen Entwicklungen angepasst werden. In der Vorlage hat es viele Punkte, die unbestritten waren, wo es auch gar keine Minderheiten gab, so zum Beispiel bei den Regelungen über die Internet-Domains, die Mehrwertdienste, die Notrufdienste oder auch die Funkfrequenzen für Polizei, Sanität, Feuerwehr oder das Grenzwachtkorps. Natürlich gibt es auch umstrittene Punkte, etwa bezüglich Werbung, bezüglich technologieneutralen Zugangs und bezüglich Roaming. Bezüglich technologieneutralen Zugangs in Artikel 11c möchte ich meinem Vorredner schon noch kurz direkt widersprechen. Wer Infrastrukturwettbewerb beim Glasfasernetzausbau propagiert, wer da Wettbewerb möchte, der muss der Mehrheit zustimmen, damit der Wettbewerb funktioniert, damit investiert wird, damit Investitionssicherheit herrscht. Wer den Bundesrat regulieren lässt, der hat keinen freien Wettbewerb mehr.
Damit wir überhaupt über all die umstrittenen Punkte diskutieren können, müssen wir eintreten. Die BDP-Fraktion bittet Sie einzutreten. Um die Diskussion kurzzuhalten, werde ich auf die Begründung der einzelnen Minderheitsanträge in den Debatten zu den eigentlichen Blöcken eingehen. Ich halte somit mein Eintretensvotum im Vergleich zu meinen Vorrednern recht kurz.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Es wurde mehrfach gesagt: Die Digitalisierung ist in vollem Gange, und die Telekommunikation spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Entwicklung ist enorm und sehr schnell. Nach einer Unterhaltung in New York mit Spezialisten bin ich mehr denn je überzeugt, dass die Dynamik sogar noch zunehmen wird. Was heute alles mit Artificial Intelligence und mit diesen Technologien möglich ist, entwickelt sich rasant. Es ist zum Teil auch beängstigend. Wenn wir nicht handeln und uns nicht überlegen, wie sich unsere Kommunikationsinfrastruktur und unser Kommunikationsverhalten schon in den letzten zehn Jahren verändert haben und wie sie sich weiter verändern werden, sind wir nicht vorbereitet auf das Neue.
Wir haben die Fortschritte im Fernmeldemarkt in den letzten zehn Jahren stetig beobachtet und analysiert. Die Kommissionssprecher haben auf die Berichterstattungen in den Jahren 2010, 2012 und 2014 hingewiesen. Wir sind klar der Meinung, dass wir nun an einem Punkt angelangt sind, an dem das geltende Recht, das auf dem Kupferkabel basiert, nicht mit den technologischen Entwicklungen Schritt halten kann. Zu viele Gesetzesbestimmungen stammen aus einer Zeit, in der das Internet nicht die umfassende Rolle spielte, die es heute hat und die es weiterentwickeln wird.
Worum geht es bei diesen Änderungen? Ich möchte gerne auf einige Punkte eingehen, an denen man den Revisionsbedarf des Gesetzes erkennen kann.
Heute besteht für sämtliche Unternehmen eine Meldepflicht, wenn sie in der Schweiz Fernmeldedienste erbringen. Konkret heisst dies, dass jeder Anbieter von E-Mail-Services - das sind eben auch Fernmeldedienste - sich beim Bakom melden muss, wenn seine Dienste in der Schweiz genutzt werden können. Das können sie natürlich, weil sie im Internet erbracht werden und dieses nicht national zur Verfügung steht, sondern der Zugang weltweit besteht. Google Mail etwa, besser bekannt als Gmail, müsste sich also beim Bakom melden, weil die Nutzerinnen und Nutzer dieser Services in der Schweiz auf diesen Dienst zugreifen können. Eine solche Meldepflicht ist in der heutigen Zeit nicht mehr umsetzbar, nicht mehr kontrollierbar und einfach absurd. Sie führt im Schweizer Markt, in dem sich eben viele globale Player bewegen, zu Ungleichbehandlungen, da sich in der Praxis am ehesten noch die in der Schweiz befindlichen Anbieterinnen daran halten müssen und dadurch gegenüber der ausländischen Konkurrenz höhere administrative Hürden in Kauf nehmen müssen.
Das hat nichts mit der Swisscom zu tun, sondern mit dem globalen Markt mit den verschiedenen Anbietern. Diese Diskriminierung der schweizerischen, hier tätigen Unternehmen gilt es auszumerzen. Die generelle Meldepflicht ist deshalb ein Anachronismus und zu streichen. Registriert werden sollen künftig nur noch die Anbieter, die Ressourcen vom Staat benötigen, also nur noch diejenigen, die Telefonnummern oder Frequenzen brauchen. Diese möchten wir nach wie vor kennen, damit wir die Spielregeln für die Nutzung dieser Ressourcen durchsetzen können. Die restlichen Telekomfirmen sollen administrativ entlastet werden.
Das zweite Thema sind die Roaming-Preise. Ich habe ja in beiden Kammern schon zig Stunden mit Roaming-Diskussionen verbracht, und wir möchten hier weiterhin etwas tun. Als das geltende Fernmeldegesetz 2006 debattiert wurde, waren die Roaming-Preise kein Thema. Es wurde damals mehrheitlich akzeptiert, dass Roaming relativ viel Geld kostet, auch wenn die Unzufriedenheit mit den Gebühren schon damals einigen bewusst war. Zentral waren damals Sprach- und SMS-Dienste; Smartphones gab es nur wenige, entsprechend gab es erst wenig Datenverkehr beim Roaming. Das Gesetz enthält dazu deshalb bis heute keine Regeln.
Wir wissen alle, dass die Situation inzwischen komplett anders ist. Unsere europäischen Nachbarländer haben die Roaming-Tarife sukzessive nach unten reguliert und letztes Jahr ganz abgeschafft. In Europa bezahlen die Mobilfunkkunden nun in der Regel im EU-Ausland dieselben Tarife wie beim mobilen Telefonieren oder Surfen in ihrer Heimat. Für die Schweizerinnen und Schweizer ist es deshalb umso unverständlicher, dass sie - je nach Abonnement - nach wie vor gesonderte Gebühren für das Roaming im angrenzenden Ausland bezahlen müssen. Auch wenn sich die Branche bewegt hat und heute auch All-inclusive-Angebote zur Verfügung stellt, die Roaming beinhalten, sind die Roaming-Preise im Telekombereich nach wie vor eine Sorge der Bevölkerung.
Wir wissen, einen bilateralen Vertrag mit der EU abzuschliessen wäre das Beste. Ich denke, dass das im Moment innen- und aussenpolitisch schwierig ist, aber wir können die Grundlagen schaffen, damit gegen überhöhte Preise vorgegangen werden kann. Das ist eben auch im Sinne zahlreicher Vorstösse aus dem Parlament, die seit der letzten Revision des Fernmeldegesetzes zu Recht eingereicht wurden.
Ein weiteres Thema sind die missbräuchlichen Werbeanrufe. Auch das ist ein Ärgernis für viele Menschen in diesem Land, gerade auch für ältere Personen, die sich aus Höflichkeit noch 10 oder 20 Minuten am Telefon mit diesen Unternehmen beschäftigen. Es ist ärgerlich, es ist eine grosse Sorge. Auch hier haben wir Vorstösse. Die Statistik des Seco, welches für die Verfolgung von Verletzungen von Sterneinträgen im Telefonverzeichnis zuständig ist, zeigt etwa: Im Jahr 2017 hat es über 15 000 Beschwerden wegen missbräuchlichen Anrufen gegeben. Das ist ein Faktum. Ich finde, dass das eine beeindruckende Zahl ist. Ich komme auch anhand vieler Bürgerbriefe zu diesem Thema zum Schluss: Auch hier braucht es eine Revision. Es braucht ein Handeln und nicht weitere Verzögerungen oder ein Wegschauen.
Auch hier spielt eben das Internet die entscheidende Rolle. Die verbotenen Anrufe werden über das Internet getätigt, in aller Regel sogar von ausländischen Callcentern. Diese machen sich damit zwar strafbar, können aber praktisch kaum je zur Rechenschaft gezogen werden, weil die internationale Strafverfolgung solcher Taten äusserst schwierig ist. Bei der Telefonie über das Internet kann das Übel nicht an der Wurzel gepackt werden, weil technische und rechtliche Gründe dem entgegenstehen.
Die Menschen sollten aber trotzdem bestmöglich geschützt werden. Deshalb muss auch hier der Gesetzgeber tätig werden. Nach dem Entwurf des Bundesrates sollte insbesondere eine Verpflichtung für die Anbieterinnen eingeführt werden, mit der missbräuchliche Anrufe bekämpft werden. Ein ähnliches Vorgehen war schon bei der Bekämpfung von Spam-Mails erfolgreich, indem inzwischen ein namhafter Anteil von Spams direkt aus den Netzen gefiltert wird. Auch bei missbräuchlichen Werbeanrufen möchten wir auf den obligatorischen Einsatz von Filtern in den Netzen setzen. Dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage.
Ein weiteres Thema ist der Schutz der Internetinfrastruktur. Der breite Einzug des Internets führt auch zu Anpassungsbedarf, welcher diese Infrastruktur direkt betrifft. Ich spreche insbesondere von den Domain-Namen. Diese bilden neben den IP-Adressen die zentralen Adressierungselemente im Internetverkehr. Sie sind für die moderne Kommunikation unerlässlich. Die Verwaltung der Domains, die in den Hoheitsbereich der Schweiz fallen, das ist zum Beispiel ".ch" oder ".swiss", ist eine zunehmend wichtige Aufgabe. Bis heute hat sie jedoch keine explizite Grundlage im Fernmeldegesetz, sondern sie wird im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen zu den Adressierungselementen wahrgenommen. Das ist der Bedeutung der Domain-Namen für die heutige Kommunikation - es sind über zwei Millionen ".ch"-Domain-Namen registriert - nicht mehr angemessen. Wir wollen das beheben. Das ist auch wirtschaftspolitisch ein wichtiger Schritt. Sonst laufen wir Gefahr, im Falle von Problemen keine Instrumente in der Hand zu haben, um einzugreifen und die Stabilität des Internetverkehrs wiederherzustellen - mit unabsehbaren Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft.
Ein weiterer Punkt betrifft die Gefahr von Cyberattacken. Im letzten Jahr haben verschiedene Angriffe für Schlagzeilen gesorgt. Auch schweizerische Unternehmen sind regelmässig betroffen. Sogenannte Ransomware hat in 150 Ländern viele Computer blockiert oder Dateien verschlüsselt und die Menschen zur Zahlung von Lösegeld aufgefordert. Ich glaube, es waren sogar Parlamentarier betroffen. Die Gefahr solcher Vorkommnisse nimmt zu. Die Revision des Fernmeldegesetzes soll Abhilfe schaffen und für die Fernmeldedienstanbieterinnen das Recht, aber auch die Pflicht bringen, besser für die Sicherheit ihrer Netze zu sorgen.
Sie sehen, es gibt wichtige Themen, und es ist wichtig, sie jetzt mit dieser Revision anzugehen. Wir haben in der Kommission intensiv diskutiert über sehr technische, aber auch politische Themen wie den Netzzugang, die Netzneutralität und die Netzsperre etwa bei qualifizierter Pornografie. Es gab auch Anhörungen. Ihre Kommission ist zum Teil grundlegend anderer Meinung als der Bundesrat. Das werden wir in der Detailberatung auf jeden Fall miteinander austragen.
Fazit ist aber: Der technische Fortschritt bei der Informationsübertragung hat unser soziales und wirtschaftliches Leben laufend verändert, und wir brauchen moderne Mobilfunknetze, Glasfasernetze, die Bandbreiten ermöglichen, die die zunehmenden Internetdienste zulassen, sei es am Arbeitsplatz, sei es unterwegs oder zu Hause. Wir leben im Zeitalter der Digitalisierung, und das 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche. Staat, Gesellschaft und Wirtschaft werden immer abhängiger von Technologie, und die Verwundbarkeit hat zugenommen. Dieses Gesetz bietet die Möglichkeit, die Situation zu verbessern. Es bietet aber auch die Möglichkeit von mehr Wettbewerb, auch das ist gesagt worden.
Das Resultat Ihrer Kommissionsarbeit ist sehr Swisscom-lastig. Es schützt die Swisscom ziemlich stark. Das kann nicht im Interesse der Schweiz sein. Die Comcom hat sehr vieles geleistet in Bezug auf die Frage der Entbündelung auf dem Kupfernetz. Das hat dazu beigetragen, dass wir heute eine bessere Versorgung und günstigere Dienstleistungen haben. Schon damals war die Swisscom gegen die Entbündelung, hat diese bekämpft, hat im Parlament lobbyiert, mit dem Argument, dies würde die Investitionstätigkeit abblocken. Sie haben damals anders entschieden. Was ist das Resultat? Die Swisscom lag falsch, wir hatten seither mehr Investitionen, gerade auch im ländlichen Raum. Wir haben heute einen funktionierenden Wettbewerb. Wettbewerb hilft immer. Er sorgt dafür, dass auch zukünftig Investitionen stattfinden.
Ja, das Kupfernetz kann man noch ein paar Jahre weiterentwickeln, kein Zweifel. Aber es ist mit Sicherheit keine Zukunftstechnologie, es bietet mit Sicherheit nicht das, was schnelles Internet brauchen wird. Wenn wir das weiterhin als die Grundversorgung schlechthin betrachten, wird man einfach noch mehr Druck im Mobilfunkbereich haben. Dann wird man dorthin ausweichen, und das ist vielleicht auch nicht das Richtige für die Grundversorgung der Schweiz.
Deshalb: Treten Sie ein auf dieses Gesetz, ich freue mich auf die Detailberatung.
Hausammann Markus · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie haben ein Kapitel noch nicht aufgeschlagen, bewusst oder unbewusst. Es geht darum, dass ich mich, wenn ich Übertragungstechnologie nutze, Strahlungen aussetze. Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein hat im Frühjahr 2016 zu dieser Revision des Fernmeldegesetzes eine Stellungnahme eingereicht. Wie sind der Bundesrat und die zuständige Kommission auf die Anliegen dieses Dachverbandes eingegangen?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Danke für diese Frage, Herr Nationalrat. Es ist natürlich so: Ob man ein Stromnetz hat, ein Hochspannungsnetz, Masten der Bahnunternehmen oder Mobilfunkantennen - Strahlung ist eine Realität. Wir wissen aber aus wissenschaftlichen Studien, dass die Strahlung, die Sie sich täglich mit Ihrem Handy zuführen, weit grösser ist als diejenige einer Antenne.
Wir haben, das wurde vorhin richtig gesagt, in der Schweiz keine verlässlichen Daten. Deshalb enthält das Gesetz auch die Grundlage für das Monitoring. Ich glaube, wir schulden es auch der Bevölkerung, dass wir diese Belastung genügend messen, dass wir dieses Monitoring installieren und dann regelmässig aufgrund der gemessenen Daten Bericht darüber erstatten. Das entspricht auch den Forderungen. Ich glaube, das ist richtig. Das wollen wir hier in diesem Gesetz zwingend verankern.
Moret Isabelle · 2VP-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
La présidente (Moret Isabelle, deuxième vice-présidente): Les rapporteurs renoncent à reprendre la parole. La proposition de la minorité Hurter Thomas ayant été retirée, l'entrée en matière n'est plus contestée.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Fernmeldegesetz
Loi sur les télécommunications
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung, Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule; ch. I introduction, préambule
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ersatz von Ausdrücken
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2, 3
Streichen
Remplacement d'expressions
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2, 3
Biffer
Angenommen - Adopté
Verfahrensbeitrag
Block 1 - Bloc 1
Artikel 1-11c, unter anderem technologieneutraler Zugang zum Teilnehmeranschluss
Articles 1-11c, notamment accès technologiquement neutre au raccordement d'abonné
La présidente (Moret Isabelle, deuxième vice-présidente): Je vous informe que trois propositions individuelles identiques de Monsieur Brunner Hansjörg, de Madame Birrer-Heimo et de Monsieur Campell ont été déposées, qui concernent l'article 11c.
Ammann Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion
Ich spreche zuerst im Namen einer starken Minderheit, der Minderheit I (Ammann), zu Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d. Artikel 1, der Zweckartikel, ist wichtig und hat juristischen Charakter. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung, die ich mit meinem Minderheitsantrag übernehme, mit der Fokussierung auf den Schutz der Benutzerinnen und Benutzer von Fernmeldediensten vor unlauterer Werbung - statt mit der zusätzlichen Einschränkung gemäss geltendem Gesetz auf Massenwerbung -, ist praktikabler. Wenn das Wort "Massenwerbung" anstatt "Werbung" im Gesetz aufgenommen wird, öffnen wir hier Tür und Tor für einen spannenden juristischen Streit. Es ist nicht möglich, einfach zu beantworten, was Werbung und was Massenwerbung ist. Bei den E-Mails ist es bei Massenwerbung relativ einfach, da wird ein Spam generiert. Bei Telefonanrufen hingegen weiss man nicht, welchen Inhalt ein Telefonanruf hat. Wenn Sie, wie ich, wollen, dass man gegen Werbung und nicht nur gegen Massenwerbung vorgehen kann, dann stimmen Sie für den Antrag der Minderheit I und für den Entwurf des Bundesrates.
Zu meinem zweiten Minderheitsantrag: Auch bei meiner Minderheit zu Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe e darf ich von einer starken Minderheit sprechen. Die Mehrheit der KVF-NR will die Streichung der folgenden Bestimmung im Zweckartikel: "Kinder und Jugendliche vor den Gefahren der Fernmeldedienste schützen". Ich habe bei den Fraktionsvoten gut hingehört: Alle haben davon gesprochen, es sei wichtig, dass hier der Kinder- und Jugendschutz verstärkt werde. Ich staune, wieso das nicht auch in diesem Grundsatzartikel aufgenommen werden soll. Wie es auch der Bundesrat in der Vorlage aufgenommen hat, geht es mir darum, dass hier an prominenter Stelle dem wichtigen Anliegen des Kinder- und Jugendschutzes Ausdruck gegeben wird. Damit soll klar und deutlich im Grundsatzartikel die sicherlich von uns allen unterstützte Bedeutung des Kindeswohls hervorgehoben und bekräftigt werden. Die Bestimmungen in Artikel 46 betreffend Kinder- und Jugendschutz sind keine Wiederholung, sondern eine Präzisierung der Ausführungsbestimmungen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie meinen beiden Minderheitsanträgen zustimmen.
Hardegger Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Mein Minderheitsantrag zu Artikel 1 Absätze 3 und 4 verlangt, dass die kabelbasierte Versorgung in den Regulationen gegenüber Funkanlagen priorisiert wird. Eine Versorgung mit einem möglichst flächendeckenden Glasfasernetz bis ins Haus, in Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten, ist eine nachhaltige Versorgung - darüber sind wir uns wohl einig. Sie ist sicherer, auch geeignet für sensible Daten und für grosse Mengen an Daten. Sie ermöglicht neue Geschäftsmodelle mit Blockchain-Verfahren. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für Geschäftstätigkeiten abseits der Zentren. Sie hat eine hohe Verfügbarkeit, sie ist gegenüber der mobilen Versorgung effizienter und braucht auch viel weniger Energie. Dazu birgt sie viel geringere Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung.
Auch bei der Aufrüstung auf 5G ist ein Glasfasernetz unabdingbar. 5G braucht ein engmaschiges Netz an schwach strahlenden Antennen. Jede dieser Antennen, egal ob sie unter einem Kanaldeckel, in einem Kirchturm oder auf einem Kandelaber montiert ist, muss mit Glasfaser versorgt werden.
In der Schweiz leben mehrere Zehntausend Menschen, die unter der nichtionisierenden Strahlung des Mobilfunks leiden. Die Dunkelziffer ist sehr hoch, denn viele Beschwerden wie Schlafstörungen, Kopfweh oder Depressionen werden selten darauf untersucht, ob sie allenfalls mit einer Strahlenbelastung in Verbindung stehen. Mit der absehbaren Zunahme der Belastung durch weitere Antennen - zu 5G gibt es noch keine Langzeitstudien über mögliche Gesundheitsrisiken - wird auch die Zahl der betroffenen Personen anwachsen. Darum ist die skeptische Haltung der Bevölkerung gegenüber neuen Antennen gut nachvollziehbar. Mit einer Glasfaserversorgung bis ins Haus können die Nutzerinnen und Nutzer selber entscheiden, ob sie, wann sie und wie intensiv sie mit einem wohnungsinternen WLAN das Internet nutzen wollen.
Dem Bundesrat ist es ja offensichtlich auch nicht sehr wohl angesichts der heftigen Diskussionen um die Strahlenbelastung und die Gesundheitsrisiken. Er setzt darum eine Arbeitsgruppe ein, die sich mit den Bedürfnissen und Risiken des Mobilfunks auseinandersetzen soll. Ich gehe davon aus, dass es dabei ebenso ein Ziel sein muss, strahlungsarme Technologien zu fördern und damit die Zahl der betroffenen elektrosensitiven Menschen zu reduzieren. Die Europäische Umweltagentur, bei der die Schweiz Mitglied ist, warnt vor den Langzeitrisiken, zum Beispiel Hirntumoren durch Funkstrahlung, und die WHO hat Funkstrahlung bereits im Jahr 2011 in das internationale Register krebserregender Substanzen aufgenommen.
Mein Minderheitsantrag will nicht die Mobilfunktechnologie behindern, aber er will, dass wir eine zukunftsgerichtete technologische Entwicklung priorisieren. Was in städtischen Gebieten schon vielfach verwirklicht ist, soll auch in suburbanen und ländlichen Zentren forciert ausgebaut werden. Die Schweiz steht bezüglich Grundversorgung im internationalen Vergleich gut da. Das muss aber nicht nur bezüglich Datenmenge, sondern auch bezüglich Nachhaltigkeit so sein. Und weil es ein Grundsatz über unsere zukünftige Versorgung ist, muss die Priorisierung der kabelbasierten Versorgung im Zweckartikel verankert werden.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Minderheitsantrages.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Mit meiner Minderheit will ich, genauso wie der Bundesrat, im eigentlichen Kernartikel dieses Gesetzes, in Artikel 11c, beim technologieneutralen Zugang zum Teilnehmeranschluss einen fairen Wettbewerb ermöglichen. Der Wettbewerb der Telekommunikationsanbieter hat in der Schweiz in den letzten Jahren bei den Kupferleitungen einigermassen funktioniert. Aber mit dem technologischen Wandel hin zu sogenannten Hybridnetzen, welche aus einer Kombination von Kupfer- und Glasfaserkabeln bestehen, wird er sukzessive wieder erschwert. Die Regulierung zu den alten Kupferleitungen, welche einen fairen Wettbewerb ermöglicht hat, wird also immer bedeutungsloser.
Die Swisscom hat sich, wie wir in den Anhörungen der Kommission mehrfach gehört haben, bedingt durch die lobenswerte Politik der Investitionen in Glasfaserinfrastrukturen, vor allem in Hybridnetze, eine erhebliche und stetig zunehmende Marktmacht gesichert. Die Art und Weise, wie der Zugang zu diesen Teilnehmeranschlüssen für Dritte auf dieser Basis gehandhabt wird, läuft einem funktionierenden, fairen Wettbewerb diametral zuwider. Die Comcom hat in ihrer Medienmitteilung vom 22. Juni 2018 in Bezug auf die virtuellen Netzzugänge auf dieses Problem aufmerksam gemacht, aber zugleich darauf hingewiesen, dass sie wegen den fehlenden gesetzlichen Grundlagen gar nicht eingreifen könne. Diesen Punkt habe ich mit meiner Minderheit nun aufgenommen und möchte bei Artikel 11c diesbezüglich Klarheit schaffen.
Auch der Entwurf des Bundesrates, welcher ja gleich mit mehreren Einzelanträgen - wir haben es gehört - aus allen politischen Lagern und diversen geografischen Richtungen unterstützt wird, würde dieses Anliegen weitgehend aufnehmen, wobei sich der Bundesrat eine sogenannte Kompetenzdelegation geben lassen würde. Einige Kommissionsmitglieder waren der Ansicht, dass diese Kompetenzdelegation nicht verfassungskonform sei bzw. zu weit gehe. Deshalb beantrage ich mit meiner einsamen Minderheit, hier Klarheit zu schaffen.
Mir wurde entgegengehalten, dass die Swisscom mit einer Zugangsregulierung insbesondere auf dem Land nicht mehr investieren würde, zum Nachteil der dort lebenden Bevölkerung oder dort tätigen Unternehmen. Sowohl der Bundesrat wie das Bakom und die Comcom haben das klar dementiert. Seien wir ehrlich: Die Swisscom hat bisher vor allem dort investiert, wo lokale Infrastrukturbetreiber wie Elektrizitätswerke oder Kabel-TV-Firmen in die Offensive gingen. Im besten Fall kam es zu Baukooperationen, im schlechteren Fall zu doppelten oder sogar dreifachen Infrastrukturen.
In der erweiterten Agglomeration und auf dem Land, wo 70 Prozent der Bevölkerung wohnen, investiert die Swisscom zögerlich, so viel wie gerade nötig und oft erst auf Druck von Herausforderern. Die Swisscom hat in einem mono- und oligopolistischen Umfeld kaum einen Anreiz, die Infrastruktur rasch zu modernisieren. Sie will und wird deshalb aus dem Monopol noch lange Vorteile erzielen, Ausbaupläne und Versprechen hin oder her.
Das ist zwar aus betriebswirtschaftlicher Sicht absolut verständlich. Es ist auch belegbar durch die höheren Preise und die tieferen Geschwindigkeiten in der erweiterten Agglomeration sowie auf dem Land und im Berggebiet. Aus volkswirtschaftlicher Sicht und für die Digitalisierung unseres Landes ist es jedoch schädlich. Die Mitbewerber werden ohne Zugangsregulierung in der Praxis dazu getrieben, schwergewichtig in den Städten tätig zu sein, weil dort der Markt funktioniert. Auf dem Land werden sie wegen ihrer Abhängigkeit von der Swisscom, wegen eingeschränkter Frequenznutzung auf dem Kupferkabel und wegen fehlender Wahlfreiheit in der Technologie ohne Zugangsregulierung keine konkurrenzfähigen Angebote machen können.
Sunrise hat beispielsweise kürzlich versucht, den virtuellen Zugang von der Swisscom zu erhalten. Weil keine Einigung zustande kam, musste sie sich an den Schiedsrichter, an die Comcom, wenden. Die Comcom wiederum hat die Missstände im Wettbewerb zwar bestätigt, konnte aber mangels gesetzlicher Grundlage nicht regulierend eingreifen.
Die erdrückende Mehrheit der Kommission will nun, dass es im Streitfall auch in Zukunft keinen Schiedsrichter gibt. Sowohl mein wie auch der bundesrätliche Antrag sehen lediglich eine optionale, subsidiäre Zugangsregulierung vor. Das heisst, erst wenn feststeht, dass eine Marktbeherrschung vorliegt, und wenn innerhalb von drei Monaten keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann, wird die Comcom regulieren. Selbstverständlich ist auch vorgesehen, dass das marktbeherrschende Unternehmen in einem solchen Fall für die Gewährung des Zugangs angemessen entschädigt wird.
Ich bitte Sie deshalb, meiner Minderheit zuzustimmen, um Klarheit und einen fairen Wettbewerb zu schaffen.
Hiltpold Hugues · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
A l'article 1 alinéa 2 lettre d, le groupe libéral-radical rejettera la proposition de la minorité I (Ammann). Nous considérons que le droit en vigueur est amplement suffisant et qu'il ne faut pas proposer une autre formulation. Nous estimons que la mention de "publicité de masse" dans le droit en vigueur permet d'atteindre le but recherché, en l'occurrence de lutter contre la publicité abusive.
A l'article 1 alinéa 2 lettre e, le groupe libéral-radical rejettera la proposition de la minorité Ammann. Nous partageons la préoccupation du Conseil fédéral relative à la prévention ainsi qu'à la protection des enfants et des jeunes en cas d'utilisation abusive des services de télécommunication. Cela étant, la prévention doit rester du ressort des parents et le législateur ne devrait pas systématiquement obliger les opérateurs à conseiller leurs clients sur les possibilités de protéger les enfants et les jeunes.
A l'article 1 alinéas 3 et 4, le groupe libéral-radical rejettera la proposition de la minorité Hardegger. Nous estimons qu'il ne faut pas prioriser les installations, notamment en donnant la priorité aux installations par câble plutôt qu'aux installations par radiocommunication. Nous estimons également que la séparation systémique entre la desserte à l'intérieur et la desserte à l'extérieur n'a pas lieu d'être dans la loi.
A l'article 11c, le groupe libéral-radical soutiendra la proposition de la minorité Grossen Jürg. Je vous le disais dans le cadre du débat d'entrée en matière, les commissaires libéraux-radicaux ont considéré lors de la discussion par article en commission qu'une expansion de la régulation d'accès aux nouveaux réseaux n'était pas nécessaire et qu'il convenait d'évaluer régulièrement la situation. C'est la raison pour laquelle l'article 11c avait été biffé au profit de l'article 3a qui demande au Conseil fédéral de rapporter tous les trois ans sur la situation avec, selon la nécessité, les propositions qu'il entend faire pour promouvoir une concurrence efficace.
Le groupe libéral-radical a aujourd'hui considéré qu'il fallait néanmoins légiférer en mettant en place un marché concurrentiel, où, dans le fond, chaque acteur peut avoir sa chance. Conscient du fait que la suppression de l'article 11c aura pour conséquence que les grands opérateurs seront obligés de mettre ces installations à la disposition des autres acteurs du marché des télécommunications à un prix qui ne couvre pas les investissements consentis, le groupe libéral-radical estime, comme le Conseil fédéral, que l'ajout de cet article serait bénéfique pour faire fonctionner la concurrence. Il est vrai que, Madame la conseillère fédérale Leuthard l'a rappelé, Swisscom avait les mêmes craintes à l'époque. Finalement, ces craintes se sont révélées infondées.
Le groupe libéral-radical soutiendra la proposition de la minorité Grossen Jürg qui reprend l'esprit de l'article 11c dans une formulation non potestative, ou, à tout le moins, l'article 11c tel que le proposent le Conseil fédéral et notre collègue Brunner Hansjörg.
Töngi Michael · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Die grüne Fraktion unterstützt die Minderheit I (Ammann) respektive die Variante des Bundesrates. Sie definiert den Begriff der Werbung eben weiter, als es die Mehrheit der Kommission mit "Massenwerbung" vorschlägt. Das ist ein schwieriger Begriff. Wir haben den Begriff der Werbung in Artikel 45a dann ja auch genauer definiert. Mit dem Begriff "Massenwerbung" kann man nicht umgehen.
Wir sind auch ganz klar der Meinung, dass man bereits im Zweckartikel den Schutz von Kindern und Jugendlichen festhalten soll. Natürlich geht es da um den Zweckartikel - aber es ist eine Frage der Gewichtung, und die Streichung ist aus unserer Sicht völlig unverständlich.
Wir unterstützen weiter den Grundsatz, dass kabelbasierte Fernmeldedienste gegenüber Funkanlagen Priorität geniessen. Der Druck der Fernmeldedienstanbieter auf diesem Gebiet ist, das wissen wir, enorm - der Druck, neue Antennen zu installieren und höhere Grenzwerte durchzusetzen. Selbstverständlich steht dahinter teilweise eine technologische Frage und teilweise die Nachfrage. Aber es geht selbstverständlich auch immer um eine ökonomische Frage und auch um die Frage, ob man bereit ist, vielleicht eben in ein kabelbasiertes System zu investieren, das eventuell etwas teurer ist.
Nochmals zur Regulierung: Ich kann verstehen, dass es populär ist, wenn man sagt, wir wollen mehr Markt, wir wollen mehr Anbieter, und dann wird einfach alles besser. Nur, wenn ich die Anträge und ihre Begründungen lese, finde ich es zum Teil schon etwas komisch, wenn man sagt, es gebe für alle anderen Anbieter neben der Swisscom einen immensen Wettbewerbsnachteil oder man müsse einfach das Spiel der Swisscom mitspielen. Ja, es ist so, dass die Swisscom diese Infrastruktur gebaut hat, sie ist in ihrem Besitz. Und ich habe es beim Eintreten gesagt, es war ein Entscheid der Politik, dass man diesen Weg geht, dass die Infrastruktur den Anbieterinnen und Anbietern gehört; da ist es dann vom System her halt ein bisschen auch gegeben. Oder in der Begründung zu einem Antrag steht, es gebe einen Investitionsanreiz. Man muss mir also immer noch erklären, wie das genau funktioniert: Ich investiere in ein Netz und muss es dann für den Konkurrenten öffnen. Da habe ich irgendwie intellektuell ein Problem damit, was daran wirklich ein Investitionsanreiz sein soll.
Hier sind wir schon bei der Kernfrage dieser Vorlage: Was passiert in unserem Land mit der Investitionsfähigkeit in die Netze? Wir haben von Herrn Kollege Grossen eben gehört, dass das in den Städten gut funktioniert, wir haben einen tollen Wettbewerb. Wir haben aber in den ländlichen Regionen keinen so guten Wettbewerb. Ich frage mich, weshalb die Swisscom, die in den ländlichen Regionen scheinbar zögerlich investiert, mehr Investitionen tätigen soll, wenn sie nachher die Netze für die Konkurrenten sofort öffnen muss. Das leuchtet aus meiner Sicht überhaupt nicht ein.
Wir Grünen finden, ja, die Frage der marktbeherrschenden Unternehmen müssen wir diskutieren. Es ist eine entscheidende Frage. Sie soll aber weder dem Bundesrat noch der Verwaltung überlassen werden. Eigentlich entspricht dies dem Minderheitsantrag Grossen Jürg, indem er sagt, wir lösen das jetzt schon, und es ist dann die Verwaltung oder die Comcom, die das prüfen muss. Wir meinen, es sei der richtige Weg, dass wir jetzt sagen, wir wollen einen Bericht, wir werden den genau prüfen, und wenn es dann wirklich Probleme gibt, können wir legiferieren. Wir müssen das nicht im Voraus mit einem Blankocheck tun.
Genecand Benoît · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Monsieur Töngi, je ne comprends pas la position du groupe des Verts au sujet de l'article 11c.
Il me semble que la version du Conseil fédéral permettrait justement d'éviter la course aux investissements, c'est-à-dire des investissements parallèles de plusieurs fournisseurs, et d'avoir un seul investissement, comme c'est le cas pour le réseau électrique, en s'assurant que celui qui investit soit obligé de vendre la bande passante à un prix qui couvre son investissement. Je ne comprends pas pourquoi vous ne voulez pas de cette solution.
Töngi Michael · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Ich habe probiert zu erklären, dass es um die Frage geht, wie es mit der Investitionsfähigkeit weitergeht. Man muss sich einfach bewusst sein, dass es fraglich ist, ob ein Unternehmen dann investiert, wenn es quasi für den Konkurrenten das Netz mitbaut und ihn dann einladen muss, auf dem Netz seine Dienstleistungen auch anzubieten. In dem Sinne glaube ich nicht, dass es Investitionen fördert, wenn man diese Regelung beschliesst.
Amstutz Adrian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich äussere mich zuerst zu den Minderheiten bezüglich Kinder- und Jugendschutz: Es kommt mir ein bisschen vor wie ein deutscher Film mit deutschen Untertiteln. In Artikel 46 ist das geregelt. Selbstverständlich stehen wir zu einem Kinder- und Jugendschutz, wir brauchen das aber nicht zweimal ins Gesetz zu schreiben.
Zur Minderheit bezüglich staatlicher Technologiesteuerung über das Kabel: Sie sprechen immer von diesen Strahlen. Wissen Sie, was das Problem der Strahlen ist? Das sind nicht die Antennen, das ist dieses Gerät, das mittlerweile jede und jeder in der Schweiz inklusive die Schülerinnen und Schüler bis hinunter in die erste Klasse auf sich tragen. Das ist das Problem! Eine Technologiesteuerung wäre wahrscheinlich für die Entwicklung des Landes etwa das Falscheste, was wir tun könnten.
Zum Filetstück dieser Gesetzesvorlage, zu Artikel 11c, zur Minderheit Grossen Jürg: Ja, Herr Grossen, es kommt mir auch mit den Einzelanträgen vor, als hätten wir hier einen Notstand und müssten Notstandsmassnahmen treffen, damit der Bundesrat sofort handeln könnte, wenn wir übermorgen ein Marktversagen hätten! Wir delegieren unsere Kompetenz in einer der wichtigsten Fragen für dieses Land an den Bundesrat. Ja, was machen wir denn hier in diesem Saal noch? Nein, Herr Grossen, ich habe ein Déjà-vu, wirklich ein Déjà-vu. Ich war vor über zehn Jahren bei dieser Diskussion auch schon dabei. Ich bin einer von gestern, das ist in diesem Fall ein Vorteil, weil ich diese Diskussion schon einmal geführt habe. Vor zehn Jahren konnten wir mit den Nationalräten Walter Jermann von der CVP und Ruedi Noser von der FDP diesen Regulierungsangriff der Regulatoren und der Trittbrettfahrer noch einmal abwenden, mit dem Ergebnis, dass die Schweiz heute Weltspitze in der Breitbandversorgung ist. Wir sind hinter Malta. Malta ist eine kleine Insel im Mittelmeer mit einer Hauptstadt und einem Flughafen und schönen Stränden. Wollen wir wirklich mit dieser Regulierung die Erfolgsgeschichte mutwillig kaputt machen?
An die geschätzten Kollegen von der FDP-Liberalen Fraktion, die dem Markt das Wort reden: Würden Sie in Ihrem Betrieb eine grosse Investition machen, ins Risiko gehen, mit dem Wissen, dass Sie diese Investition Ihren Mitbewerbern zu staatlich regulierten Preisen zur Verfügung stellen müssen? Wohl kaum! Sie behindern hier mit dieser Haltung die Investitionsfreudigkeit, auf die wir dringendst angewiesen sind, Frau Bundesrätin. Die Post geht nicht auf dem Kupfer ab, die Post geht dort ab, wo wir nicht reguliert haben. Die weltweit sichtbare Entwicklung wird hier durch die Tatsache gefördert, dass wir einen Investor haben, der diese Investitionen tätigen kann. Notabene heisst der nun mal Swisscom; ich bin dort weder Aktionär noch sonst irgendetwas. Jemand muss vorangehen, und zwar mit Geld.
Was nützen uns günstige Preise, Frau Konsumentenschützerin, wenn wir dann keine Verbindung haben? Ich war auch schon im Ausland in den Ferien. Wenn Sie zehn Kilometer ausserhalb der Zentren sind, können Sie kaum mehr telefonieren. Die Zeitung aus der Schweiz können Sie nicht lesen, die "NZZ" nicht und den "Blick" schon gar nicht, der hat zu viele Bilder.
Es ist eine Tatsache, dass wir sehr gut versorgt sind. Ich komme aus einer Bergregion. Ich habe auch verschiedene Netze zur Verfügung. Ich kann bei Green, bei der Winterthurer Firma Init7, ich kann bei Sunrise, ich kann bei Swisscom meine Dienste abrufen. Noch etwas: Wir haben in der Schweiz alle Angebote, die weltweit verfügbar sind - alle! Nennen Sie mir mal ein Land, das ähnlich aufgestellt ist.
Es gibt also hier keinen Grund, regulatorisch einzugreifen. Die Politik versteht das nicht und behindert nur Investitionen und die Entwicklung, die für unser Land von zentraler Bedeutung ist. Das hat die Nichtregulierung in den letzten zehn Jahren bewiesen.
Ich bitte Sie, diese Erfolgsgeschichte weiterzuschreiben und die Anträge der Minderheiten abzulehnen und, ja, die Mehrheit zu unterstützen.
Candinas Martin · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · CVP-Fraktion
Namens der CVP-Fraktion äussere ich mich vor allem zu Artikel 11c. Dieser Artikel hat uns schliesslich an vier Kommissionssitzungen - ich wiederhole: an vier Kommissionssitzungen - intensiv beschäftigt und war eigentlich der grosse Knackpunkt der Vorlage. Am Schluss waren wir uns bis auf eine Ausnahme einig.
Die CVP-Fraktion befürwortet die Streichung von Artikel 11c zum technologieneutralen Zugang zum Teilnehmeranschluss; dies aus folgenden Gründen:
1. Dieser Gesetzesartikel verursacht bei den Investoren, allen voran, aber nicht nur bei der Swisscom, viel Unsicherheit. Wenn die Möglichkeit der Regulierung auf die neugebauten Netze ausgeweitet wird, werden sich die einzelnen Investoren noch viel mehr Gedanken darüber machen, wo sie wirklich investieren wollen. Es ist schliesslich nicht neu, dass Unsicherheiten für die Investitionsfreudigkeit der Wirtschaft immer schlecht sind.
2. Auch wenn wir dem Bundesrat nur die Möglichkeit der Regulierung geben, wird der Druck zur Regulierung der Netze gross. Der Bundesrat würde nach erfolgter Kompetenzdelegation diesem Druck wohl nachgeben müssen und die neuen Netze bald einmal regulieren. Damit hätten alle Anbieter, mit und ohne Netze, günstigeren Zugang auf allen neugebauten Netzen der Swisscom. Eine Regulierung würde mit aller Sicherheit - das ist ja die Idee der Regulierung - zu Mindereinnahmen bei der Swisscom führen, was zwingend Auswirkungen auf die Amortisation und Investitionstätigkeit hätte. Die Leidtragenden wären mit aller Garantie die ländlichen Gebiete, wo die Netze in den nächsten Jahren dringend massiv ausgebaut werden müssten. In der Zwischenzeit hat sogar die Swisscom realisiert - es brauchte viel, sehr viel, bis die Swisscom dies endlich verstand -, dass alle Schweizer Gemeinden ans Hochbreitbandnetz angeschlossen werden müssen. Genau jetzt, wo wir die Swisscom endlich so weit haben, dürfen wir doch nicht Unsicherheiten schaffen. Das wäre ein Eigengoal sondergleichen.
3. Es ist falsch, die Kompetenz bei einer so zentralen Frage wie der Regulierung des Netzzugangs alleine an den Bundesrat zu übertragen. Das Parlament soll entscheiden, ob eine Regulierung notwendig ist. Mit dem Evaluationsbericht, der von der einstimmigen Kommission in Artikel 3a verlangt wird, muss der Bundesrat alle drei Jahre über die Entwicklung der flächendeckenden schweizweiten Investitionen und der Grundversorgung, über die Qualität und die Preise der angebotenen Dienste sowie den Netzwettbewerb Bericht erstatten. So können wir ebenfalls den Druck auf die Investitionstätigkeiten der Swisscom aufrechterhalten.
Ich verstehe, dass viele von Ihnen der Swisscom gegenüber sehr kritisch eingestellt sind. Auch ich gehöre dazu. Trotzdem ist die Swisscom vor allem in Regionen, in denen private Kabelnetzbetreiber nicht investieren - und solche gibt es viele in den Bergregionen -, der einzige Anbieter und somit unsere einzige Rettung. Genau aus diesem Grund kämpft die CVP-Fraktion auch seit Jahren für eine Erhöhung der gesetzlich zugesicherten Internet-Mindestgeschwindigkeit, die heute bei winzigen 3 Megabit pro Sekunde angesetzt ist. Meine Motion für eine Erhöhung auf 10 Megabit pro Sekunde (16.3336) wurde von den Räten gegen den Willen des Bundesrates und erst recht gegen den Willen der Swisscom angenommen.
Nun müssen Taten folgen. Ich erwarte, dass die Swisscom diese Motion wortgetreu und umgehend umsetzt. Diese Investitionen sind für die Swisscom unattraktiv, höchst unattraktiv, darum gibt es auch keine Mitbewerber und damit keinen Wettbewerb. Schliesslich wollen alle dort investieren, wo man Geld verdienen kann. Nur kann man nun mal nicht überall Geld verdienen in diesem Land. Genau darum ist die Swisscom gut beraten, endlich die Wörter "Service public" zu verstehen und nicht nur mit Folien und schönen Worten zu operieren, sondern einfach zu handeln.
Wir brauchen Megabits und Gigabits in diesem Land, und dies von der Swisscom vor allem dort, wo ein Marktversagen herrscht, damit wir keinen digitalen Graben zwischen Berg und Tal haben. Wir alle wissen, dass dies nur dann überhaupt möglich ist, wenn die Rahmenbedingungen der Swisscom, die notabene zur Mehrheit dem Schweizervolk gehört, nicht durch unnötige Regulierungen verschlechtert werden. Geben wir somit der Swisscom noch eine Chance!
Aus diesem Grund lehnt die CVP-Fraktion die Möglichkeit der Regulierung durch den Bundesrat ab und unterstützt bei Artikel 3a den erwähnten Evaluationsbericht. Die Minderheiten Ammann beim Zweckartikel werden wir selbstverständlich einstimmig unterstützen.
Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD
Bei Artikel 1 Absatz 2 wird die BDP-Fraktion bei den verbleibenden zwei Abstimmungen der Mehrheit folgen. Was "Missbrauch" und "Gefahren aller Art" sein sollen, ist völlig unklar. Solche undefinierten Gesetzesbestimmungen dürfen wir nicht beschliessen.
Eine Bevorzugung von Festnetzen, wie das die Minderheit Hardegger bei Artikel 1 Absätze 3 und 4 verlangt, kommt aus Sicht der BDP-Fraktion nicht infrage. Glasfasernetze dürfen gegenüber Funknetzen wie etwa Polycom, auf welches unsere Polizei, die Feuerwehr und das Grenzwachtkorps angewiesen sind, nicht bevorteilt werden. Überhaupt sollten diese zwei Technologien nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir sprechen von unterschiedlichen Technologien, Anwendungen und Kunden. Lehnen Sie die Anträge der Minderheit Hardegger zu Artikel 1 Absätze 3 und 4 entschieden ab!
Zu Artikel 11c, dem Knackpunkt dieser gesamten Vorlage: Wir haben diesen Artikel in der Kommission ausgiebig diskutiert. Die Vorredner haben bereits von den vielen Kommissionssitzungen dazu erzählt. Mit der vorliegenden Lösung, welche die Kommission beschlossen hat, wird alle drei Jahre ein Bericht erstellt, welcher Auskunft über den Ausbau und über den Stand des Wettbewerbs gibt. Dieser Bericht soll allenfalls auch Änderungen vorschlagen, die wir hier im Parlament dann beschliessen könnten. Wir haben also als Parlament die Möglichkeit zu intervenieren, sollte der Wettbewerb nicht funktionieren.
Die sehr deutliche Mehrheit der Kommission will den Wettbewerb spielen lassen und will nicht, dass der Bundesrat regulierend eingreift. Die Kann-Formulierung im Entwurf des Bundesrates wird ganz sicher genutzt werden, denn die Konkurrenz wird sich sicherlich schnell beklagen. Dann ist es vorbei mit der Investitionssicherheit. Die Unternehmen, welche dann nicht mehr investieren, weil sie keine Investitionssicherheit mehr haben, werden den Ausbau nicht mehr vorantreiben. Dann ist es eben vorbei mit dem Ausbau der Glasfasernetze in der Schweiz. Letztendlich werden dann auch die Konsumenten leiden, weil sie dann vermutlich lange auf den Hausanschluss mit Glasfaser warten können.
Lehnen Sie darum den Antrag der Minderheit Grossen Jürg und auch die orchestrierten Einzelanträge, welche hier eingereicht wurden, ab, wenn Sie den Ausbau der Glasfasernetze relativ rassig und schnell vorantreiben wollen!
Aebischer Matthias · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Artikel 11c ist das Beefsteak dieser Vorlage, das haben wir jetzt gehört. Der Lobbyismus betreffend Fernmeldegesetz fand primär zu diesem Artikel statt. Sie haben alle die Dutzende Mails und Briefe auch erhalten. Da gibt es einige, die wollen Geld machen und den uneingeschränkten Zugang zur letzten Meile, egal ob sie die Leitungen aufgestellt und bezahlt haben, egal ob die Leitungen aus Kupfer, aus Glasfaser oder aus beidem bestehen: Sie wollen alles. Ich gebe zu, das ist etwas zugespitzt - okay. Aber dieses Szenario entspricht der Minderheit Grossen Jürg.
Herr Grossen, ich möchte Ihnen etwas sagen oder Ihnen eine Quizfrage stellen, wenn Sie schon dasitzen: Sie sagen immer, dass Sie bei Ihnen in Frutigen auf der einen Seite einen Cablecom-Anschluss und auf der anderen Seite einen Swisscom-Anschluss haben. Aber ich stelle Ihnen jetzt die Frage: Wenn Sie vorher links abbiegen ins Kiental oder über die Berge ins Diemtigtal oder ins untere Simmental gehen, wissen Sie, wie viele Kabelanschlüsse es dort noch gibt, abgesehen von der Swisscom? Null Komma null! Sie haben das Bier gewonnen! Sie sehen also: Ausserhalb des regionalen Zentrums Frutigen wird nur noch von der Swisscom investiert - und das ist entscheidend! Deshalb lehnen wir Ihren Minderheitsantrag ab.
Die bundesrätliche Variante entspricht den Einzelanträgen Birrer-Heimo, Brunner Hansjörg und Campell. Der Bundesrat hätte gerne das Recht, bei Marktversagen sofort einzugreifen. Das heisst, wenn der Besitzer der Leitung den Mitstreitern den vollständig entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss und zur gesamten Übertragungskapazität nicht gewährt oder zu hohe Preise einfordert, dürfte der Bundesrat direkt eingreifen. Die Variante, welche die Kommissionsmehrheit bevorzugt, sieht vor, dass der Bundesrat alle drei Jahre Bericht erstattet und dabei aufzeigt, wie gut der Markt spielt. Sollte dieser aus irgendwelchen Gründen plötzlich nicht mehr funktionieren, müsste der Bundesrat Vorschläge machen, wie der Wettbewerb wirksam gefördert werden kann. Wir unterstützten in der Kommission diese Variante, weil es bis jetzt eben gut funktioniert hat. (Glocke der Vizepräsidentin) Habe ich schon fünf Minuten gesprochen? Das waren kurze fünf Minuten. (Heiterkeit) Dann mache ich halt einen Punkt.
Ich will einfach sagen: Die Abdeckung in der Schweiz ist weltmeisterlich, die Preise sind nach und nach gesunken. Deshalb muss man jetzt nicht unnötig regulieren, das heisst, wir unterstützen die Mehrheit der Kommission. Es gibt aber auch Leute in der SP-Fraktion, die bei der bundesrätlichen Variante bleiben.
Zu den anderen Artikeln kann ich jetzt nichts mehr sagen. Aber es ist klar, dass wir die Minderheiten Hardegger unterstützen.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Zur technologieneutralen Zugangsregulierung habe ich mich in meinem Eintretensvotum und bei der Begründung des Antrages der Minderheit Grossen Jürg bereits ausführlich geäussert. Wir Grünliberalen wollen, dass die Bevölkerung und die Wirtschaft im ganzen Land vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienstangebote haben, so wie dies im Zweckartikel dieses Gesetzes steht.
Mit dem Antrag der Mehrheit, die statt des wettbewerbspolitisch notwendigen Artikels 11c einen neuen, zahnlosen und bürokratischen Artikel 3a mit einer Pflicht zur Berichterstattung alle drei Jahre einfügt, kann dieser eigentliche Zweck nicht mehr garantiert werden. Dieser von der Kommission neu eingefügte Artikel 3a ist aus unserer Sicht nicht notwendig, da wir bei Artikel 11c ja eine Regulierung verlangen, wie ich bei der Begründung des Antrages der Minderheit Grossen Jürg gesagt habe. Wir bekämpfen Artikel 3a in dieser ersten Runde hier nicht, bitten jedoch den Ständerat, in diesem Zusammenhang Artikel 11c nochmals anzuschauen und Artikel 3a letztlich zu streichen.
Beim Zweckartikel, bei Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d, unterstützen wir die Minderheit I (Ammann), die die Benutzerinnen und Benutzer von Fernmeldediensten vor unlauterer Werbung und Missbrauch sowie Kinder und Jugendliche vor den Gefahren der Fernmeldedienste schützen will.
Wir Grünliberalen sind überzeugt, dass die Marktmacht der Swisscom ohne Regulierung weiter zunimmt. Das ist problematisch, denn damit sind nicht nur Chancen auf hohe Dividenden in der Bundeskasse, sondern vor allem auch erhebliche Risiken verbunden: Gerade in der sich sehr schnell wandelnden Telekommunikationsbranche können technologische Entwicklungen zu starken, schnellen Umbrüchen führen, und die Dividenden könnten wegfallen und staatlich finanzierte Interventionen notwendig werden. Ich verweise diesbezüglich hiermit auch noch auf meine Interpellation 18.3572, "Risiken für den Bund durch die Konvergenzstrategie der Swisscom?".
Noch etwas zu Kollege Aebischer, der mir vorhin eine Quizfrage gestellt hat: Ja, Herr Kollege Aebischer, es ist so, dass es Gebiete gibt, in welchen ausser der Swisscom tatsächlich noch niemand investiert hat, und die Swisscom hat dort vielleicht auch noch keine Hybridnetze gemacht. Aber es gibt viele Gebiete - zum Beispiel in Adelboden oder auch in Kandersteg -, wo die Swisscom erst investiert hat, als Private das Zepter ergriffen, etwas angezettelt und investiert haben. Dann ist die Swisscom gekommen und hat auch investiert. Das darf man auch nicht vergessen!
Ich bitte Sie einfach, dies zur Kenntnis zu nehmen und auch die Berichte zu lesen, die uns das Bakom im Zusammenhang mit dem Fernmeldegesetz zugestellt hat. Bundesrat, Bakom und Comcom sagen alle: Durch diese Regulierung wird auf dem Land nicht weniger investiert - Ihre Aussage stimmt so einfach nicht!
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Block 1 mit dem Netzzugang ist sicher der umstrittenste Teil in diesem Gesetz. Das war er schon in der Kommission. Obwohl ich dort mit 23 zu 1 Stimmen verloren habe und wahrscheinlich auch hier auf verlorenem Posten stehen werde, möchte ich Ihnen doch nochmals erklären, worum es geht. Eigentlich war ich ein bisschen geschockt, dass Sie der Meinung sind, wir bleiben beim Kupfer, und das sei auch die Zukunft, und dass Sie meinen, mit einem Bericht alle drei Jahre passiere dann etwas. Ich habe es in meiner Karriere noch nie erlebt, dass ein Bericht bei der Wirtschaft etwas geändert hat - aber okay.
Worum geht es? Es geht um die Erzielung von funktionierendem Wettbewerb im Schweizer Telekommarkt. Das ist und war schon immer ein zentrales Thema des Fernmeldegesetzes. Es ist heute besonders wichtig, dass wir die Weichen für die nähere Zukunft der elektronischen Kommunikation in der Schweiz stellen. Im geltenden Gesetz ist der Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, die sogenannte letzte Meile, auf die Kupfertechnologie eingeschränkt. Wie Sie auch wissen, werden Telekomnetze mit modernen Technologien, insbesondere mit Glasfasern, gebaut. Mit bestimmten Techniken kann man zwar auch auf dem Kupferkabel noch anständige Bandbreiten erzielen. Das ändert aber nichts daran, dass jeder Spezialist Ihnen sagen wird, mittel- bis langfristig werde die Kupfertechnologie bedeutungslos sein. Ich glaube, das muss man einsehen, wenn man hier über diesen Artikel entscheidet.
Jetzt können Sie sagen, wir ändern nichts - im Wissen darum, dass das veraltet ist oder sein wird. Oder Sie können sagen: Wenn wir schon wissen, dass es veraltet ist, dann finden wir doch eine technologieneutrale Lösung. Wie die Erfahrungen aus dem Jahr 1998, als wir den Telekommarkt geöffnet haben, gezeigt haben, ist der Wettbewerb zwischen den Netzen, aber auch der Wettbewerb der verschiedenen Dienstanbieterinnen der eigentliche Motor für die doch fulminante Entwicklung, die der Bevölkerung und der Wirtschaft gegenüber den früheren Monopolzeiten eine ungleich vielfältigere und auch leistungsfähigere Angebotspalette beschert hat.
Wenn aber ein Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung einnimmt, wird es eben nicht durch die Marktkräfte diszipliniert. Es wird in diesem Fall aufgrund des fehlenden Marktdrucks auch nicht zu Innovationen gedrängt und kann für seine Dienste wegen fehlender Alternativen überhöhte Preise durchsetzen. Wir haben nicht ohne Grund bei der Weko zahlreiche Verfahren wegen Klagen der Konkurrenz, die genau das monieren; ein paar wurden schon gutgeheissen, ein paar sind noch hängig. Es ist zu befürchten, dass es vorab im Bereich der Hochbreitbandnetze zu einer Remonopolisierung kommt, wenn bei marktbeherrschenden Stellungen keine geeigneten Formen des Netzzugangs auf Grosshandelsebene geschaffen werden können.
Der Verzicht auf die Möglichkeit einer neutralen Regulierung heisst, marktbeherrschende Stellungen in Kauf zu nehmen. Die technologieneutrale Regulierung würde in jedem Fall nur bei Vorliegen einer solchen marktbeherrschenden Stellung greifen. Beim Netzzugang reicht auch das Kartellgesetz nicht aus, weil das Kartellgesetz Wettbewerbsabreden und den Missbrauch von Marktmacht regelt. Die fernmelderechtliche Regulierung ist darauf ausgerichtet, Wettbewerb in diesem Bereich überhaupt erst zu ermöglichen und eben Markteintrittsbarrieren systematisch zu senken.
Die Gegner einer technologieneutralen Regulierung machen geltend, es würden Investitionsanreize verlorengehen; darunter hätten dann vor allem die Randregionen zu leiden. Auch das ist falsch. Das Bakom hat im Auftrag der Kommission einen Zusatzbericht zur Frage der Investitionen in wenig erschlossenen Gebieten präsentiert. Es kommt darin zum Schluss, dass die in der Revisionsvorlage vorgeschlagenen Anpassungen bei der Zugangsregulierung auch Investitionen in Hochbreitbandnetze durch alternative Anbieterinnen befördern können, was sich eben positiv auf die Versorgung auf dem Land auswirken sollte.
Erfahrungen, ich habe es einleitend schon gesagt, haben wir ja mit der Entbündelung der letzten Meile bei der letzten Revision des Fernmeldegesetzes gemacht. Auch damals hörte man hier genau dieselben Vorwürfe: Wenn diese Regulierung kommt, wird niemand mehr investieren. Und was ist passiert? Es ist nicht eine Erfindung, es ist Realität: Alle Netzbetreiber haben viel Geld in ihre Netze investiert und die Infrastruktur kontinuierlich ausgebaut, und das nicht nur in den Städten, sondern eben auch in ländlicheren Gebieten.
Es ist eben gerade nicht so, Herr Nationalrat Amstutz, dass wir keine Regulierung haben, wir haben eine. Es ist auch nicht so, dass nur die Swisscom investiert. Die Swisscom investiert 50 Prozent des gesamten Volumens. Die anderen 50 Prozent investieren heute die Konkurrenten, das verkennen Sie völlig. Alle Netzbetreiber haben selbstverständlich ein Interesse, Geld zu verdienen. Aber dass es solche gibt, die jetzt behindert sind, weil gerade auch bei den hybriden Anschlüssen dieses Monopol der letzten Meile eine Rolle spielt, müsste Ihnen doch zu denken geben.
Am bestehenden Regulierungskonzept ändert sich mit dem Entwurf des Bundesrates nichts. Die Regulierung greift nur auf Gesuch einer Fernmeldedienstanbieterin an die Comcom hin und wenn diese unter Beizug der Weko eben eine marktbeherrschende Stellung feststellt. Das wird so bleiben. Das Einzige, was ändert, ist der Gegenstand der Regulierung, damit wir nicht nur das veraltete Kupfer im Kopf haben, sondern das eben auch für die anderen Technologien gilt. Auch dort können auf Gesuch hin und eben bei marktbeherrschender Stellung Comcom und Weko eingreifen. Das macht Sinn, das haben wir in allen anderen Bereichen auch.
Deshalb bitte ich Sie, hier die Minderheit Grossen Jürg zu unterstützen oder die Anträge Brunner Hansjörg, Birrer-Heimo und Campell; wir können damit leben, wenn Sie beim Antrag Grossen Jürg finden, der Bundesrat solle da nicht zu viel Macht bekommen, das ist für mich ein Detail. Aber wichtig ist, dass man jetzt die technologieneutrale Lösung beschliesst.
Lediglich Bericht zu erstatten, ich habe es schon gesagt, ändert also gar nichts. Wir haben ja in den Jahren 2010, 2012 und 2014 Berichte gemacht. Dort konnten Sie schon lesen: Der Wettbewerb funktioniert nicht genügend. Wir können noch weitere Berichte machen, in denen wir das ein viertes und fünftes Mal darlegen werden. Die übliche Berichterstattung über jedes Gesetz ist normal. Aber das wird nichts an der Wettbewerbssituation ändern.
Sie müssen sich also letztlich die Frage stellen, ob Sie davon ausgehen, dass der Wettbewerb im Telekommunikationssektor in der Schweiz spielt. Wenn Sie davon ausgehen, es sei alles wunderbar, alle verfügten über gleich lange Spiesse und auch langfristig wolle man die neuen Technologien ausschliessen, dann stimmen Sie dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu. Wenn Sie doch ein bisschen mehr Wettbewerb und gleich lange Spiesse für alle Mitbewerber möchten, dann ist die Position des Bundesrates, der Minderheit Grossen Jürg und der Einzelanträge die richtige.
Zum Zweckartikel hier nur so viel: Die vom Entwurf abweichenden Anträge zum Zweckartikel lehnt der Bundesrat als nicht zielführend ab. Die Minderheit Ammann ist hier auf dem richtigen Weg. Wir stellen auch fest, dass die Minderheit II (Hardegger) vor allem im Auge hat, dass man jetzt dem Festnetz gegenüber den Mobilfunknetzen Priorität einräumt. Das verkennt einfach, dass die Zukunft der Telekommunikation mobil ist. Sie wird mobil sein, das wird Ihnen auch jeder Experte sagen. Wir würden uns deshalb keinen Gefallen tun, wenn wir jetzt diese Tatsache im Fernmeldegesetz ignorieren und sogar noch eine Priorität für das Festnetz festlegen würden. Damit behinderten Sie schlussendlich hier die Zukunft.
Ich verstehe sehr wohl das Argument der Strahlung - deshalb gibt es dieses Monitoring, und deshalb haben wir bei der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung ja nur kleine technische Anpassungen vor. Das ist ein anderes Thema. Aber eine Priorität für das Festnetz zu setzen, das würde die Schweiz wirklich zurückwerfen.
Genecand Benoît · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Madame la conseillère fédérale, j'ai encore une question relative à l'article 11c, qui me paraît être le coeur de notre discussion. A l'alinéa 2, il est précisé que l'obligation qui serait faite à celui qui détient le monopole peut être assortie d'une obligation de fixer des prix, et la lettre b précise "orientés en fonction des coûts". Est-ce que c'est correct si je comprends cela comme l'application d'un modèle similaire à celui de Swissgrid, où il y a un investissement d'un certain montant qu'on permet de rémunérer, avec également une rémunération du capital, et que ce prix ne peut pas être dépassé?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Vous avez parfaitement expliqué de quoi il s'agit, Monsieur Genecand. C'est correct.
Amstutz Adrian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, wo ist die Post auf dem Glasfasernetz abgegangen? Ich habe in meinem Votum nicht von Kupfer gesprochen. Wo ist die Post auf dem Glasfasernetz mehr abgegangen, und wo haben die Menschen im Land eine bessere Versorgung bis in die Peripherie, bis in die Land- und Bergregionen: in der EU, wo man vor elf Jahren regulierte, wie Sie, der Bundesrat, mit Ihrer Verwaltung auch schon regulieren wollten, oder - wir können auch Deutschland nehmen - in Deutschland oder in der Schweiz, wo wir die Regulierung verhindert haben?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Dass Glasfaserinvestitionen wichtig und richtig waren, bestreitet doch niemand. Dort hat man aber vollen Wettbewerb. Dort sind sogar städtische Werke dran. Es war übrigens der Bundesrat, der mit der Comcom einen runden Tisch gemacht hat, um wenigstens die Spielregeln unter den verschiedenen Investoren zu bestimmen, bis wir eine Regulierung haben. Das verkennen Sie. Hier geht es darum, dass die anderen, wenn es marktbeherrschende Stellungen gibt - das kann auch bei Glasfaser der Fall sein -, dieselben Voraussetzungen und Spielregeln haben.
Hurter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, nachdem ich Ihnen hier zugehört habe, muss ich sagen, ich habe das Gefühl, es sei eine Katastrophe in unserem Land, der Wettbewerb funktioniere nicht. Mit 99 Prozent Abdeckung sind wir aber trotzdem an zweiter Stelle auf der Welt, also genial, einfach genial - weil es eben keine Regulierung gibt. Ist es nicht gerade so, dass zum Beispiel Herr Campell in seiner Region vom Wettbewerb in der Stadt Zürich auf dem Glasfasernetz profitiert und dadurch günstiger auf diese Faser kommen kann?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
1. Herr Nationalrat, wenn Sie erst dann damit beginnen, zu denken und die Zukunft zu regeln, wenn die Schweiz schon auf Platz 40 ist, dann ist es wohl zu spät.
2. Die Investitionen werden ausgelöst im Bereich, in dem wir Wettbewerb haben. Es gibt, gerade eben weil man keinen technologieneutralen Ansatz hat, höhere Gebühren in denjenigen Bereichen, in denen die Swisscom ihre Vorherrschaft ausspielen kann und andere ausbootet, oder in den hybriden Teilen, wo sie eben auch ein Restmonopol hat, wo sie die Gebühren auch bestimmt. Darum geht es. Es würde günstiger für die Kundinnen und Kunden, wenn wir dort einen funktionierenden Wettbewerb hätten.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Ich äussere mich zuerst ganz kurz zu den Minderheitsanträgen Ammann und Hardegger. Wir sind der Meinung, dass wir überall der Mehrheit folgen sollten, weil die Ausdehnung des Schutzes vor "unlauterer Werbung" anstelle von "unlauterer Massenwerbung" beinhaltet, dass man auf individuelle Werbung eingehen und die Kundinnen und Kunden vor individueller unlauterer Werbung schützen soll. Das geht aber zu weit, das kann nicht Aufgabe dieses Gesetzes sein. Kinder und Jugendliche werden über Artikel 46a geschützt. Ein Zweckartikel ist keine Zusammenfassung des Gesetzes, sondern er ist eine generelle Umschreibung der Aufgabe des Gesetzes. Den Antrag der Minderheit Hardegger lehnen wir ebenfalls ab, weil wir mit diesem Gesetz keine Technologiesteuerung vornehmen wollen.
Es tut mir sehr leid, aber im Interesse und zur Verteidigung unserer Kommissionsarbeit muss ich die Frau Bundesrätin in zwei Punkten korrigieren:
1. Sie sehen auf Seite 6 der Fahne den neuen Artikel 3a, "Evaluationsbericht". Die Frau Bundesrätin hat gesagt, ein Bericht allein bringe nichts, das werde die Wirtschaft nicht interessieren. Sie sehen aber am Schluss dieser Bestimmung, dass der Bundesrat uns gegebenenfalls, wenn er nämlich zum Schluss kommt, dass der gewünschte wirksame Wettbewerb nicht besteht, Anträge zur Förderung des wirksamen Wettbewerbs zu stellen hat - genau das, was er selbst in Artikel 11c formuliert hat. Wir geben ihm den Auftrag, abzuklären, ob der Wettbewerb wirksam ist oder nicht, und uns gegebenenfalls Anträge zu stellen. Es ist nicht einfach ein Bericht, den wir zur Kenntnis nehmen, sondern er muss Anträge stellen. Es ist dem Bundesrat auch nicht verboten, vor Ablauf der drei Jahre Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen, wenn er zur Auffassung kommt, der Wettbewerb sei nicht mehr wirksam.
2. Es ist falsch, wenn seitens des Bundesrates gesagt wird, wir hätten in der Kommission offenbar bloss über die Kupferleitung gesprochen. Das ist völlig falsch. Wir haben praktisch nie über die Kupferleitung gesprochen, wir haben immer über die Glasfaser gesprochen - immer! Denn wir sind nicht derart rückwärtsgewandt, wie das jetzt dargestellt worden ist. Die Glasfaser und überhaupt die Erschliessung in unserem Land sind, wie es Herr Amstutz sagt, ein grosser Erfolg.
Damit komme ich zu Artikel 11c: Die drei Einzelanträge sind sicher ehrenhaft und ernsthaft zu diskutieren, aber sie widerspiegeln die Auffassung eines Teils der Wettbewerber. Unsere Kommission hat sich an vier Tagen intensiv mit allen Beteiligten auf diesem Markt auseinandergesetzt und hat am Schluss eine Gesamtwürdigung vorgenommen - der Swisscom natürlich, aber auch aller anderen, die Ihnen jetzt Briefe geschrieben haben. Wir haben uns vier Tage lang seriös mit allen Argumenten auseinandergesetzt. Wir sind mit 23 zu 1 Stimmen zum Schluss gelangt, dass Artikel 11c zu streichen ist - mit 23 zu 1 Stimmen, nicht nach einer halben Stunde, sondern nach vier Tagen Diskussion und Anhörungen.
Wir sind der Auffassung, dass die Argumente der Einzelantragsteller schon auch etwas für sich haben. Aber es sind Einzelaspekte. Das Problem im Engadin könnte man Punkt für Punkt widerlegen, aber nicht in einer derartigen Debatte. Dieses Beispiel darf nicht ausschlaggebend sein für eine nationale Regelung.
Es kommt noch ein anderer Aspekt dazu, der bisher nicht erwähnt worden ist: Wir haben auch eine staatspolitische Frage vor uns. Wie Sie wissen, gibt es Artikel 164 in der Bundesverfassung, der besagt, dass alle wichtigen, wesentlichen Punkte im Gesetz zu regeln sind. Das heisst, dass es Sache unseres Parlamentes ist, Wichtiges zu regeln. Mit dieser Kompetenzdelegation, die der Bundesrat beansprucht, delegieren wir die Rechtsetzung in wichtigen Angelegenheiten an die Exekutive, auf die Verordnungsebene. Gegenüber Verordnungen gibt es kein Referendum. Wir haben noch kein Verordnungsveto, wie Sie wissen. Mit anderen Worten: Wenn wir diese Kompetenzdelegation vornehmen, dann stellt sich mir als staatspolitisch interessiertem Parlamentarier die Frage, ob wir nicht den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzen, der vorsieht, dass eben das Wichtige durch den Gesetzgeber in einem referendumsfähigen Erlass zu regeln ist. Wir sind der Meinung, dass wir hier selbst zu regeln und nicht zu delegieren haben.
Dann muss ich in der bundesrätlichen Haltung einen Widerspruch zwischen dem Minderheitsantrag Grossen Jürg und dem bundesrätlichen Antrag feststellen: Auf Seite 55 der Botschaft schreibt der Bundesrat, aktuell brauche es keine Ausdehnung der Regulierung auf die neugebauten Netze - aktuell. Das finden Sie an zwei Stellen in der Botschaft. Aber er will ja die Kompetenzdelegation für den Fall, dass es eben eine solche braucht. Nun sagt Frau Bundesrätin Leuthard, man könne auch den Minderheitsantrag Grossen Jürg annehmen. Aber der Minderheitsantrag Grossen Jürg verlangt schon heute eine Regulierung. Mit anderen Worten: Was stimmt jetzt? Braucht es jetzt eine Regulierung oder noch keine Regulierung? Bei Artikel 11c geht der Bundesrat davon aus, dass es aktuell keine Regulierung braucht. Das sagt er auch in der Botschaft. Mit der Unterstützung des Minderheitsantrages Grossen Jürg geht man davon aus, dass es eben schon heute eine braucht. Das ist unseres Erachtens ein klarer Widerspruch.
Bei allen Anhörungen ist herausgekommen, dass in städtischen Gebieten der Wettbewerb mit alternativen Glasfaserinfrastrukturen spielt, beispielsweise mit jenen der städtischen Elektrizitätswerke. Umstritten war, ob eine Regulierung den Wettbewerb im ländlichen Raum anfeuert oder nicht. Die einen sagen Ja, die anderen sagen, dass diese Regulierung zu verschlechterten Amortisationsmöglichkeiten, zu Mindereinnahmen und damit zu einem reduzierten Anreiz für Investitionen führe. Dies hat der grossen Mehrheit Ihrer Kommission - wie gesagt, nach Anhörung aller Kreise - eingeleuchtet.
Hier muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass wir ja für den ländlichen Raum bereits vorsorglich tätig geworden sind - oder nicht nur vorsorglich, gegenüber der Swisscom auch imperativ. Wir haben in beiden Kammern die Motion Candinas 16.3336 mit grosser Mehrheit angenommen, welche eine Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 10 Megabit pro Sekunde verlangt. Das ist eine Motion für den ländlichen Raum. Genau dort, wo behauptet wird, es brauche Wettbewerb, haben wir festgelegt, dass die Grundversorgung in quantitativer Hinsicht auf 10 Megabit pro Sekunde ausgedehnt wird.
Wir haben es uns wirklich nicht einfach gemacht. Mit diesen Argumenten sind wir nach vier Tagen Sitzung mit grosser zeitlicher Distanz dazwischen mit 23 zu 1 Stimmen zum Schluss gekommen, dass wir Artikel 11c streichen und Artikel 3a hineinnehmen, mit der Pflicht, allenfalls Anträge auf Regulierung zu stellen.
Deswegen bitte ich Sie, in diesen Punkten ebenfalls der Mehrheit zu folgen.
Bühler Manfred · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Dans ce bloc 1, nous avons les différentes propositions de minorité Amman et Hardegger. Dans un premier temps, je serai relativement bref et le plus synthétique possible afin que nous puissions, comme l'a demandé la deuxième vice-présidente, encore voter si possible avant 19 heures.
Pour ce qui est de la première proposition de la minorité Ammann, concernant la publicité, la commission pense effectivement qu'il n'est pas judicieux de modifier le droit actuel puisque l'idée est vraiment de combattre la publicité de masse et non pas chaque publicité individuelle. Nous pensons que ce serait pousser beaucoup trop loin la limite. Finalement, on pourrait se plaindre de n'importe quelle petite intervention publicitaire. Ce serait nettement excessif.
Pour ce qui est de la protection des enfants, à l'article 1 alinéa 2 lettre e de la loi sur les télécommunications, nous sommes d'avis que l'article 46a de la même loi explicite cela et qu'il est largement suffisant. Il n'y a pas besoin ici d'ajouter un sous-titre en français à un film dont la langue de la version originale est le français.
Enfin, la minorité Hardegger nous propose à l'article 1 alinéas 3 et 4 de donner la priorité au réseau fixe sur le réseau mobile. Or nous savons tous, si nous sommes intellectuellement honnêtes, que l'avenir ce sont les réseaux mobiles. Il est donc difficile, ici, de créer une sorte de discrimination, même si l'intention de protéger la santé de nos concitoyennes et de nos concitoyens est évidemment louable. Mais les dispositions ad hoc qui se trouvent dans la législation actuelle et qui le seront dans la législation à venir sur les rayonnements non ionisants sont à notre avis suffisantes. Nous allons aussi suivre cette problématique, qui ne doit évidemment pas être ignorée. Mais il ne faut pas ici créer une discrimination entre les réseaux.
J'en viens au coeur du débat, l'article 11c et la régulation des accès. Après de longues discussions, nous avons pu constater, au sein de la commission, que la concurrence fonctionne globalement bien. Malgré certaines complaintes des concurrents de l'opérateur historique, qui sont compréhensibles, la solution proposée par la majorité de la commission nous paraît à même de répondre aux défis. Il faut revenir dans le temps: la première régulation du réseau de câbles en cuivre était nécessaire, puisque l'opérateur historique sortait de son monopole et qu'il s'agissait de donner aux nouveaux opérateurs une vraie chance d'entrer sur ce marché. Une régulation du réseau de câbles en cuivre se justifiait donc à l'époque, et se justifie sans doute encore aujourd'hui. L'expérience a cependant montré qu'en renonçant à réguler les nouveaux réseaux, en 2007, le Parlement avait vu juste puisque c'est justement dans ce domaine, notamment dans celui de la fibre optique, que la concurrence s'est développée de manière très réjouissante.
Certes, tout n'est pas parfait. Les investissements sont répartis à raison de 50 pour cent/50 pour cent entre l'opérateur historique Swisscom et les nouveaux fournisseurs de prestations sur le marché. On voit qu'il y a certains retards, évidemment, et c'est bien naturel. Malheureusement, dirais-je, si l'on habite une région rurale, voire de montagne - dans l'Arc jurassien -, on voit qu'il y a encore des points noirs. Mais il s'agit là de problèmes ponctuels qui sont en train d'être résolus. Là, j'aimerais, et la commission a fait de même, saluer les efforts qui sont fournis par Swisscom. Il faut évidemment maintenir la pression pour que les investissements ne se fassent pas que dans les centres urbains. Nous voyons que c'est en bonne voie.
La commission estime que le rapport du Conseil fédéral tous les trois ans suffit à faire le tour des questions de concurrence et d'investissements et que s'il y avait un besoin d'intervenir, le Conseil fédéral aurait, selon la version de la majorité de la commission, le mandat de soumettre des propositions au Parlement. Il ne s'agit donc pas juste de publier un rapport qui ne sera lu par personne. Le Conseil fédéral, s'il estime qu'il faut réguler, pourra le proposer directement au Parlement suite à la publication du rapport.
Nous estimons aussi qu'il est basique et important que la compétence législative reste au Parlement. Donner tout le pouvoir de réguler, comme le voudrait le Conseil fédéral, à l'organe exécutif poserait problème. Nous savons bien que c'est l'administration qui, dans un tel cas, exercerait finalement ce pouvoir, quand bien même ce serait le Conseil fédéral qui serait compétent sur le papier. Nous estimons que cette délégation de compétence est un problème. D'autant plus que ce serait une sorte de régulation déléguée en réserve, alors que le Conseil fédéral admet lui-même, dans les rapports qu'il a publiés, qu'il n'y a pas de problème actuellement.
La proposition de la minorité Grossen Jürg est encore pire puisqu'elle prescrit directement une régulation et pas seulement une possibilité pour le Conseil fédéral de prévoir une régulation. Imposer une régulation là où il n'y a pas de problème aujourd'hui nous paraît tout à fait aberrant. C'est pour cela que la commission, très clairement, par 23 voix contre 1, vous propose, d'une part, de biffer l'article 11c proposé par le Conseil fédéral et, d'autre part, de prévoir en remplacement l'article 3a. Je vous remercie de suivre la majorité de la commission.
Moret Isabelle · 2VP-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Art. 1
Antrag der Mehrheit
Abs. 2 Bst. d
Unverändert
Abs. 2 Bst. e
Streichen
Antrag der Minderheit I
(Ammann, Aebischer Matthias, Amherd, Candinas, Grossen Jürg, Hadorn, Hardegger, Maire Jacques-André, Regazzi, Töngi)
Abs. 2 Bst. d
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit II
(Hardegger, Aebischer Matthias, Hadorn, Maire Jacques-André, Töngi)
Abs. 2 Bst. d
d. alle Benutzerinnen und Benutzer von Fernmeldediensten und Mehrwertdiensten vor unlauterer Werbung, vor Missbrauch und vor Gefahren aller Art schützen.
Antrag der Minderheit
(Ammann, Aebischer Matthias, Amherd, Candinas, Grossen Jürg, Hadorn, Hardegger, Maire Jacques-André, Regazzi, Töngi)
Abs. 2 Bst. e
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Hardegger, Aebischer Matthias, Hadorn, Maire Jacques-André, Töngi)
Abs. 3
Der Bau, Betrieb und Unterhalt von Fernmeldeanlagen für die Erbringung von kabelbasierten Fernmeldediensten sowie deren förderliche Ausgestaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen geniesst auf Gesetzes- und Verordnungsebene Priorität gegenüber Funkanlagen.
Abs. 4
Anlagen für funkbasierte Fernmeldedienste sind so zu gestalten, dass eine systematische Trennung zwischen Innen- und Aussenraumversorgung erreicht wird.
Verfahrensbeitrag
Art. 1
Proposition de la majorité
Al. 2 let. d
Inchangé
Al. 2 let. e
Biffer
Proposition de la minorité I
(Ammann, Aebischer Matthias, Amherd, Candinas, Grossen Jürg, Hadorn, Hardegger, Maire Jacques-André, Regazzi, Töngi)
Al. 2 let. d
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité II
(Hardegger, Aebischer Matthias, Hadorn, Maire Jacques-André, Töngi)
Al. 2 let. d
d. protéger les utilisateurs des services de télécommunication et des services à valeur ajoutée contre la publicité déloyale, les abus et les dangers en tous genres.
Proposition de la minorité
(Ammann, Aebischer Matthias, Amherd, Candinas, Grossen Jürg, Hadorn, Hardegger, Maire Jacques-André, Regazzi, Töngi)
Al. 2 let. e
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Hardegger, Aebischer Matthias, Hadorn, Maire Jacques-André, Töngi)
Al. 3
La construction, l'exploitation et la maintenance d'installations de télécommunication destinées à la fourniture de services de télécommunication par câble, ainsi que l'élaboration d'un cadre réglementaire favorable à ce type d'installations, sont prioritaires par rapport aux installations de radiocommunication, tant au niveau de la loi que de ses ordonnances d'application.
Al. 4
Les installations destinées à fournir des services de télécommunication par ondes radio doivent être conçues de manière à permettre une séparation systématique de la desserte à l'intérieur et de la desserte à l'extérieur.
Abstimmung
Abs. 2 Bst. d - Al. 2 let. d
La présidente (Moret Isabelle, deuxième vice-présidente): La proposition de la minorité II (Hardegger) à l'alinéa 2 lettre d a été retirée.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 95 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 90 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 2 Bst. e - Al. 2 let. e
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 97 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 88 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 3, 4 - Al. 3, 4
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 54 Stimmen
Dagegen ... 131 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Moret Isabelle · 2VP-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Art. 3 Bst. cbis, cter, dbis, dter, f, g
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 3 let. cbis, cter, dbis, dter, f, g
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
La présidente (Moret Isabelle, deuxième vice-présidente): Madame la conseillère fédérale Leuthard souhaite connaître le résultat du vote à l'article 11c, avant de décider du maintien de la position du Conseil fédéral à l'article 3a. Je vous propose donc de poursuivre les votes avant de voter sur cet article.
Art. 4-6
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 11 Abs. 1
Antrag der Kommission
Einleitung, Bst. a, b
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Bst. c
Aufheben
Art. 11 al. 1
Proposition de la commission
Introduction, let. a, b
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Let. c
Abroger
Angenommen - Adopté
Art. 11a Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 11a al. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 11c
Antrag der Mehrheit
Streichen
Antrag der Minderheit
(Grossen Jürg)
Abs. 1
Marktbeherrschende Anbieterinnen von Fernmeldediensten müssen anderen Anbieterinnen den Zugang zu leitungsgebundenen, nicht vollständig auf Doppelader-Metallleitung basierenden Teilnehmeranschlüssen in folgenden Formen gewähren:
a. den vollständig entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss zur Nutzung von dessen gesamter Übertragungskapazität;
b. das Bereitstellen eines Datenstroms zum Teilnehmeranschluss zur Nutzung von dessen gesamter Übertragungskapazität.
Abs. 2, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Brunner Hansjörg
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Schriftliche Begründung
Es ist ein Gebot der Zukunftsfähigkeit der Vorlage, dass sie technologieneutral ausgestaltet ist. Eine nichttechnologieneutrale Regulierung führt zu einer Zweiteilung der geltenden Rechtsnormen. Technologiespezifische Normen verzerren den Markt. In diesem Fall führen sie zur Bevorzugung eines Unternehmens auf Kosten der anderen und wohl auch der Konsumentinnen und Konsumenten. Dieser Antrag geniesst eine breite Unterstützung: zunächst die des Bundesrates. Dann publizierte die Eidgenössische Kommunikationskommission Comcom am 22. Juni 2018 eine Medienmitteilung mit dem Titel "Fehlende gesetzliche Grundlage erschwert den Wettbewerb beim Telecom-Anschluss". Mit dem Vorschlag des Bundesrates würde diese Grundlage erstellt werden. Zuletzt: Die Mitglieder des Nationalrates wurden mit einem Brief vom 13. September 2018 von der Branche angeschrieben und gebeten, dem Bundesrat zu folgen.
Antrag Birrer-Heimo
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Schriftliche Begründung
Die Technologieneutralität ist nicht nur für Unternehmen, sondern auch für die Konsumentinnen und Konsumenten sehr wichtig. Ein ordnungspolitisches Eingreifen ist deshalb notwendig, weil insbesondere Swisscom beim Glasfaserausbau einen vom Steuerzahler finanzierten Wettbewerbsvorteil hat: Wie im Fernmeldebericht 2014 des Bundesrates auf Seite 32 beschrieben, machen die Grabungsarbeiten beim Glasfaserausbau 65 bis 80 Prozent der Gesamtkosten aus. Swisscom verlegt ihre Glasfasernetze in Kabelkanäle, die grösstenteils vom Steuerzahler finanziert wurden. Ihre Konkurrenten müssten all diese Kosten selber berappen, was ein immenser Wettbewerbsnachteil ist. Eine technologieneutrale Regelung würde endlich für einen fairen Wettbewerb sorgen. Und wenn der Markt spielt, gibt es auch bessere und preiswertere Angebote, sowohl für die Privathaushalte als auch für die Unternehmen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Kann-Regelung in Artikel 11c ist insofern ein Kompromiss, als sie nicht automatisch eine Regulierung des Glasfasernetzes vorsieht, sondern nur, wenn eine Anbieterin marktbeherrschend ist und damit der Wettbewerb nicht mehr spielen kann.
Antrag Campell
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Schriftliche Begründung
Der Wettbewerb auf allen Technologien und allen Streckenabschnitten ist notwendig. Die Möglichkeit einer technologieneutralen Zugangsregulierung - wie vom Bundesrat vorgeschlagen - bringt mehr Wettbewerb. Zudem kann der Innovations- und Investitionsanreiz aufrechterhalten werden, was den Interessen des gesamten Landes, den Zentren wie vor allem auch den weniger dichtbesiedelten Gebieten, zugutekommt. Seit der Einführung von hybriden Technologien (bestehend aus Glasfaser und Kupferkabel) durch die Swisscom ist es den Wettbewerbern nämlich kaum mehr möglich, eigene konkurrenzfähige Angebote auf den Markt zu bringen. Die alternativen Anbieter werden ohne Zugangsregulierung gezwungen, das Spiel der Swisscom zu spielen, auch bei Regelverletzungen und erst noch ohne Schiedsrichter. Das hat nichts mit fairem Wettbewerb zu tun und muss ändern. Wettbewerb kann in ländlichen Gebieten sonst praktisch nur über teure Parallelinfrastrukturen erzwungen werden. Das hat das Engadin hautnah erlebt, war eine Herkulesaufgabe und soll anderen Randregionen erspart bleiben. Denn auch diese Einwohner, Schulen, Spitäler und Unternehmen haben ein Interesse, dass ihnen zeitnah eine kostengünstige, durchgängig breitbandige Datenverbindung von der Ortszentrale bis zu ihrem Anschluss bereitgestellt wird.
Art. 11c
Proposition de la majorité
Biffer
Proposition de la minorité
(Grossen Jürg)
Al. 1
Les fournisseurs de services de télécommunication occupant une position dominante sur le marché doivent garantir aux autres fournisseurs l'accès à des raccordements d'abonné filaires non totalement basés sur la paire torsadée métallique dans les formes suivantes:
a. accès totalement dégroupé au raccordement d'abonné pour l'utilisation de sa capacité totale de transmission;
b. mise à disposition d'un flux de données vers le raccordement d'abonné pour l'utilisation de sa capacité totale de transmission.
Al. 2, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Brunner Hansjörg
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Birrer-Heimo
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Campell
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Brunner Hansjörg/Birrer-Heimo/Campell ... 110 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 48 Stimmen
(27 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 127 Stimmen
Für den Antrag Brunner Hansjörg/Birrer-Heimo/Campell ... 57 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Moret Isabelle · 2VP-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Art. 3a
Antrag der Kommission
Titel
Evaluationsbericht
Text
Der Bundesrat erstattet der Bundesversammlung alle drei Jahre Bericht über die Entwicklungen der flächendeckenden schweizweiten Investitionen und der Grundversorgung, die Qualität und die Preise der angebotenen Fernmeldedienste sowie den Netzwettbewerb. Zu berichten ist ebenfalls über Kosten und Gewährung des Zugangs zu Glasfaser- oder Kabeltechnologien entstammenden Teilnehmeranschlüssen von Fernmeldeanbieterinnen, die nicht auf Doppelader-Metallleitungen basieren. Gegebenenfalls stellt er der Bundesversammlung Anträge zur Förderung des wirksamen Wettbewerbs.
Art. 3a
Proposition de la commission
Titre
Rapport d'évaluation
Texte
Tous les trois ans, le Conseil fédéral rend compte à l'Assemblée fédérale de l'évolution des investissements réalisés à l'échelle de la Suisse et du service universel, de la qualité et des prix des services de télécommunication proposés ainsi que de la concurrence en matière de réseaux. Il fait également état des coûts et de la garantie de l'accès à des raccordements d'abonné, fondés sur des technologies de fibre optique ou de câbles et non basés sur la paire torsadée métallique, de fournisseurs de services de télécommunication. Le cas échéant, il soumet à l'Assemblée fédérale des propositions visant à promouvoir une concurrence efficace.
La présidente (Moret Isabelle, deuxième vice-présidente): Le Conseil fédéral se rallie à la proposition de la commission.
Angenommen - Adopté
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu