02.046
Agrarpolitik 2007
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
1. Bundesgesetz über die Landwirtschaft
1. Loi fédérale sur l'agriculture
Art. 70 Abs. 5 (Fortsetzung) - Art. 70 al. 5 (suite)
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es ist schon eine grundsätzliche Frage, die hier diskutiert werden muss. Die Mehrheit der Kommission geht ja davon aus, dass Direktzahlungen Abgeltungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen sind und deshalb unabhängig sind von der Person, welche diese Leistungen erbringt. Von daher argumentiert die Mehrheit durchaus richtig.
Nur ist es dann nicht ganz konsequent, wenn man in Absatz 6 Buchstabe b Direktzahlungen für Flächen in der ausländischen Wirtschaftszone zuspricht. Ich opponiere nicht gegen diese Zusprechung. Aber hier haben wir es eindeutig mit Direktzahlungen zu tun, die Einkommenszuschüsse sind; es geht nicht mehr um gemeinwirtschaftliche Leistungen. Es kann nicht sein, dass wir Landschaftspflege im Ausland finanzieren, sondern wir geben Landwirten, die in der Schweiz wohnhaft sind und Bewirtschaftungsflächen im Ausland haben, einen Einkommenszuschuss, damit sie existieren können.
Damit möchte ich sagen, dass wir bei den Direktzahlungen - auch wenn wir das nicht gerne zugeben - eine Vermischung von Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen und von Einkommenszuschüssen haben. Sobald dieser Einkommenszuschuss-Charakter entsteht, meine ich, dass die Begrenzungen doch einen Sinn machen. Ich befürchte, wenn in Einzelfällen irgendjemandem Beiträge bezahlt werden, der das überhaupt nicht nötig hat, dürfte sich das längerfristig negativ auf den Kreditrahmen auswirken. Ich meine, der Zweitrat sollte sich dieser Frage der Begrenzung nochmals annehmen.
Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Brändli hat noch einmal ein Element erwähnt, das dazu führt - wenn man es wirklich als massgebend betrachtet -, dass man zum Schluss der Mehrheit kommen muss. Wenn man betrachtet, wofür diese Direktzahlungen geleistet werden - weil sie eben das Entgelt für eine Gegenleistung sind -, dann kommt man zum Schluss, dass dieses Entgelt auch jemandem gezahlt werden muss, der in guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, wenn er seine Leistungen erbracht hat. Das ist eigentlich die logische Folge: Die Direktzahlungen werden als Entgelt für eine erbrachte Leistung ausgerichtet und somit auch an Leute, die in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Ich möchte Ihnen beantragen, der Mehrheit zu folgen. Ich bin einverstanden mit dem, was Herr Brändli gesagt hat. Der Zweitrat ist eingeladen, sich mit dieser Frage noch einmal zu befassen. Der Zweitrat soll insbesondere beim Arbeitseinkommen des mitverdienenden Ehepartners eine Lösung suchen - das wäre dann vielleicht eine Kompromisslösung -, weil es schon stossend ist, dass in den Fällen, in denen die Ehefrau oder der Ehemann ausserhalb des Hauses mitarbeitet und deshalb die Schwelle überschritten wird, die Direktzahlungen entfallen. Von daher gesehen wäre der Zweitrat eingeladen, noch einmal zu prüfen, ob es irgendeine Kompromissformel gibt.
Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis
Monsieur Brändli, vous avez parlé des paiements directs à l'étranger?
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wenn man Beiträge ins Ausland entrichtet - ich bin nicht dagegen -, dann sind das nicht Abgeltungen gemeinwirtschaftlicher Leistungen, sondern Einkommenszuschüsse. Deshalb haben die Direktzahlungen nicht nur den Charakter einer Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen. Das war die Aussage.
Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis
La précision, c'est de dire que seules les terres dont le paysan était propriétaire avant 1984 bénéficient de cette prestation, ce n'est donc pas lié à la location ou à des choses comme ça. Il faut être propriétaire depuis avant 1984 pour bénéficier des paiements directs.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 26 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit Leuenberger .... 9 Stimmen
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 41 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Abs. 6 - Al. 6
Angenommen - Adopté
Art. 73
Antrag der Kommission
Mehrheit
Unverändert
Minderheit
(Beerli, Leuenberger, Maissen, Schiesser)
Abs. 2
Die Beiträge werden für die Haltung von Tieren der Rinder- und Pferdegattung sowie für die Haltung von Schafen, Ziegen, Bisons, Hirschen, Lamas und Alpakas ausgerichtet.
Abs. 3
Die Beiträge werden nur für den auf dem Betrieb gehaltenen Bestand an Raufutter verzehrenden Nutztieren ausgerichtet, für den eine betriebseigene Raufuttergrundlage vorhanden ist.
Abs. 5
.....
d. bei Betrieben mit Milchproduktion die Beiträge entsprechend der vermarkteten Milch und unter Berücksichtigung der für die Milchmarktstützung eingesetzten Mittel kürzen.
Eventualantrag Stähelin
(falls der Antrag der Minderheit Beerli angenommen wird)
Abs. 5
....
d. .... und unter Berücksichtigung der für Marktstützungsmassnahmen eingesetzten Mittel und des Grenzschutzes kürzen.
Art. 73
Proposition de la commission
Majorité
Inchangé
Minorité
(Beerli, Leuenberger, Maissen, Schiesser)
Al. 2
Les contributions sont octroyées pour la garde de bovins et d'équidés ainsi que pour la garde de moutons, chèvres, bisons, cerfs, lamas et alpagas.
Al. 3
Les contributions sont octroyées uniquement pour le nombre d'animaux consommant des fourrages grossiers, pour l'alimentation desquels la base fourragère propre à l'exploitation est suffisante.
Al. 5
....
d. réduire les contributions allouées aux exploitations qui produisent du lait, en fonction du lait commercialisé et compte tenu des moyens financiers affectés au soutien du marché laitier.
Proposition subsidiaire Stähelin
(au cas où la minorité Beerli serait acceptée)
Al. 5
....
d. .... et compte tenu des moyens financiers affectés au soutien du marché et de la protection des frontières.
Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Da ich Mitglied der Minderheit bin, möchte ich mich bei der Einführung kurz halten. Es geht um Beiträge an die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere. Hier stellt sich die Frage, ob die heutige Regelung in Absatz 2 "Beiträge werden ausgerichtet für: a. die Kuhhaltung ohne Verkehrsmilchproduktion" unverändert übernommen werden soll oder ob man generell für Tiere der Rindergattung solche Beiträge auszahlen möchte, d. h. also Milchkuhbeiträge, die an eine bestimmte Relation zur betriebseigenen Raufuttergrundlage gebunden wären.
Es ist die gleiche Problematik, wie wir sie bei Artikel 70 mit dem Minderheitsantrag Leuenberger besprochen haben, hier aber mit der Folge, dass nicht alle Direktzahlungen entfallen, wenn die Voraussetzung nicht erfüllt ist, sondern nur die Beiträge nach Artikel 73, sofern die Voraussetzung, wie sie in Absatz 3 des Minderheitsantrages vorgegeben ist, nicht erfüllt ist. Da stellt sich die Frage, woher man die erforderlichen Mittel nimmt: Diese Mittel sollen von den Produktestützungen weggenommen und zu den Direktzahlungen umgelagert werden. Ich nehme an, in der Diskussion wird diese Frage noch aufgegriffen.
Das als Einleitung des Kommissionspräsidenten. Ich möchte nicht weiter gehen, weil ich Mitunterzeichner der Minderheit bin. Ich möchte nur noch darauf hinweisen, dass diese Bestimmung eine Verstärkung des ganzen Systems wäre, wie sie Herr Maissen heute Morgen bei der Diskussion über die Aufhebung der Milchkontingentierung gefordert hat.
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich wollte mein Votum mit der gleichen Bemerkung einleiten, mit welcher der Präsident geendet hat. Sie haben in der Eintretensdebatte und auch bei der Begründung der Rückweisungsanträge wiederholt gehört, wir würden hier praktisch im Schnellzugstempo auf eine industrielle Landwirtschaft zufahren und es würden nur noch ausserordentlich "effiziente" Milchfabriken ein Überleben haben.
Mit dem vorliegenden Minderheitsantrag wird dazu in der Tat ein Gegengewicht geschaffen. Es wird Wert gelegt auf die bodengebundene Landwirtschaft, auf eine gute Tierhaltung und auf eine eigene Raufutterbasis. Ich möchte Ihnen den Antrag der Minderheit als Konzept erklären: Es geht um Artikel 73, den Sie vor sich haben, gleichzeitig aber um den Antrag, der zum Finanzierungsbeschluss auf Seite 44 der Fahne gestellt worden ist. Dort haben Sie den Antrag der Minderheit, der die Umteilung von den Geldern, die für marktstützende Massnahmen vorgesehen sind, zu Direktzahlungen in Beträgen ausdrückt. Konkret sollen 590 Millionen Franken in einer Phase von vier Jahren aus den marktstützenden Massnahmen in die Direktzahlungen umgeleitet werden.
Wenn Sie allenfalls noch die Grafik haben, die Ihnen vor zwei Tagen ausgeteilt worden ist, wäre es für das Verständnis leichter, wenn Sie diese hervornehmen. Ich könnte Ihnen dann das Konzept auch anhand der Grafik und der Tabelle auf Seite 2 etwas leichter erläutern. Ich teile meine Ausführungen in drei kurze Teile: Ich erkläre Ihnen zuerst anhand der Grafik die heute bestehende Milchmarktordnung, möchte Ihnen nachher sagen, was die Minderheit mit ihrem Konzept eigentlich will, und möchte Ihnen schliesslich noch in drei Punkten darlegen, wieso dieses Konzept sinnvoll ist.
Wenn Sie die Grafik betrachten, sehen Sie, wie die Milchmarktordnung heute gestaltet ist. Sie haben einmal die Milchmenge, die für die Verarbeitung zu Käse gebraucht wird; das entspricht etwa zwei Dritteln der in der Schweiz produzierten Milchmenge. Auf der Grafik sehen Sie, dass wir einen Preis haben, der vom Markt erbracht wird. Das ist ein Preis, der in etwa dem EU-Durchschnittspreis entspricht; das sind in etwa 45 Rappen pro Kilo. Darüber befindet sich die Zulage für die verkäste Milch; das sind 20 Rappen pro Kilo. Das macht im Jahr 350 Millionen Franken aus. Dann haben Sie die Zulage für Fütterung ohne Silage; das sind noch etwa 4 Rappen. Die weiteren Beiträge sind relativ gering, sodass ich sie nicht einzeln aufführe, aber im Ganzen gesehen kommen Sie auf einen Kilopreis von 73 Rappen. Dieser Preis - das sehen Sie auf der linken Seite, wo in der Grafik "Konsummilch" und "Konsumrahm" steht - ist natürlich auch der Richtpreis für die nicht marktgestützte Milch, die Konsummilch, deren Preis sich am Preis der gestützten Milch ausrichtet und die heute auch zu einem Preis von etwa 73 Rappen pro Kilo verkauft wird.
Was möchte die Minderheit mit ihrem Antrag? Die Minderheit möchte in zwei Vierjahresperioden, also bis zum Jahr 2011, die Marktstützungsmassnahmen in Direktzahlungen umlagern. Das bedeutet, dass die Hälfte der Marktstützungsmassnahmen, nämlich 590 Millionen Franken, innerhalb von vier Jahren bis 2007 graduell umgelagert werden. Wie das vorgesehen ist, das sehen Sie auf der Tabelle, die auf der zweiten Seite an der Grafik angehängt ist; hier sehen Sie genau, welche Marktstützungsmassnahmen in den Jahren 2004 bis 2007 vorgesehen sind, was pro Jahr umgelagert werden soll. Sie sehen, wie viel das pro Grossvieheinheit ausmacht, nämlich: Im Jahr 2004 sind das 90 Franken, im Jahr 2005 sind das 180 Franken, im Jahr 2007 dann, im Endstadium der jetzigen Vierjahresperiode, 360 Franken. Sie sehen auch, was das für eine Reduktion des Milchpreises ergibt. Sie sehen auch, wie viel die Senkung der Preisstützung in Millionen Franken ausmacht; das sehen Sie auf der hinteren Tabelle.
Es gibt drei Punkte, wieso ich diese Umlagerung als günstig erachte:
1. Sie ist günstig für die Landwirtschaft.
2. Sie ist günstig für die Ökologie und die Tiere; sie ist tierfreundlich.
3. Sie ist günstig für die Konsumentinnen und Konsumenten.
Ich beginne mit der Landwirtschaft, weil ich mir sehr bewusst bin, dass die Vertreter der Mehrheit hier ansetzen werden. Sie werden uns das sagen, was ich Ihnen vorhin schon zu erklären versucht habe, dass nämlich der Preis für Konsummilch, der bis anhin nicht gestützt wird, sich am Vergleichspreis ausrichtet, der für die verkäste Milch bezahlt wird, am marktgestützten Preis also. Dieser marktgestützte Preis sind die erwähnten 73 Rappen pro Kilo. In der Tat ist es so, dass sich der Marktpreis für die freie Konsummilch heute an diesem Preis ausrichtet.
Also werden Ihnen die Vertreter der Mehrheit sagen, dass es für die Landwirtschaft ein Verlust sei, wenn die Marktstützungsmassnahmen abgebaut werden: Es werde zu einer Senkung des Preises für Konsummilch kommen, und das bedeute, dass die Landwirtschaft für etwa einen Drittel der produzierten Milchmenge in unserem Land die zurzeit jährlich ausgeschütteten zirka 250 Millionen Franken verlieren werde. Im Jahre 2007 wird es nach unserem System bei der Umlagerung der Hälfte der Marktstützungsmassnahmen - das sehen Sie auch auf der Grafik - noch ein Verlust in der Höhe von 112 Millionen Franken sein.
Wieso greift diese Betrachtungsweise zu kurz und kann in dieser Art und Weise nicht gelten? Es ist eine sehr kurzfristige Sichtweise. Die bestehenden Marktstützungen, das wissen wir alle, müssen nach den Forderungen der OECD und der WTO mittelfristig abgebaut werden. Gewisse Abbauschritte sind schon vorgegeben; andere werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Forderungen auf unser Land zukommen. Die Landwirtschaft kann diese Beträge demzufolge nur für ihr Budget erhalten - solange sie noch vorhanden sind; nicht mehr, wenn sie schon abgebaut sind -, wenn wir sie von der Marktstützung in die Direktzahlungen umlegen. Dort können sie auch im Rahmen der Green Box der Landwirtschaft als Direktzahlungen erhalten werden, auch wenn Forderungen der WTO zum Abbau der Marktstützungen kommen. Sie sehen es auf der Tabelle: Das würde bedeuten, dass im Jahr 2007 und dann natürlich in den Folgejahren der Landwirtschaft 360 Franken pro Grossvieheinheit zukämen, und zwar eben auch den Milch produzierenden Bauern, denjenigen, die Milchkühe halten.
Damit komme ich zu Punkt 2: Wieso ist das Konzept der Minderheit umwelt- und tierfreundlich? Es ist umwelt- und tierfreundlich, weil man nach diesem Konzept pro Milch produzierende Kuh einen Beitrag ausbezahlt erhält. Das wird natürlich ein "incentive" - eine Motivation - sein, z. B. nicht eine Kuh zu halten, die 10 000 Kilogramm Milch gibt, sondern sich eher dafür zu entscheiden, zwei Kühe zu halten, die 5000 Kilogramm Milch geben, was vernünftig ist. Das bedeutet, dass man eher zu einer normalen, tierfreundlichen Tierhaltung übergeht, die Tiere tiergerecht hält. Damit werden wir gerade das nicht haben, was Herr Kollege Maissen in seinem Votum zum Rückweisungsantrag befürchtet hat: Es werden nicht grosse, hochgezüchtete "Turbokühe" in Milchfabriken stehen, sondern man wird Kühe in normalen Landwirtschaftsbetrieben halten, die noch in einem normalen Ausmass Milch geben, weil wir dazu einen Anreiz geben.
Wir schaffen natürlich auch dadurch eine Motivation, dass wir den Raufutterbeitrag an eine eigene Raufutterbasis binden. Es wird auch so sein, dass man eben einen Anreiz für eine eigene Raufutterbasis und demzufolge für eine extensivere Bewirtschaftung gibt: Weniger Tiere auf der Fläche. Es kann nicht so sein, dass man unabhängig von der Fläche, die man besitzt, unabhängig von der Raufuttergrundlage, die auf dem eigenen Betrieb erwirtschaftet wird, einfach eine grosse Zahl von Tieren halten kann: Dann kommt man nicht in den Genuss dieser Beiträge. Also auch hier wird nicht nur eine Motivation geschaffen, Kühe zu halten, die nicht überzüchtet sind, sondern es wird auch noch die Motivation geschaffen, diese Kühe auf einem eigenen, bodenabhängigen, Raufutter ergebenden Bauernbetrieb zu halten.
Ich komme noch einmal auf die Milchleistung der Kühe zurück: Da Hochleistungskühe sehr anfällig sind - das hat auch Folgen in Bezug auf die Pflege und in Bezug auf veterinärmedizinische Betreuung -, ist hier noch einmal ein starker Anreiz geschaffen, der verhindern soll, dass immer mehr veterinärmedizinische Eingriffe benötigt werden. Dies schliesst z. B. auch die ganze Problematik mit den Antibiotika ein, die den Tieren verabreicht werden müssen, damit sie gesund bleiben; auch in diesem Bereich sorgen Sie vor, wenn Sie hier diesem Minderheitsantrag zustimmen.
Ich möchte auch noch ein Wort dazu sagen, wieso der Antrag für die Konsumentinnen und Konsumenten günstig ist. Sie haben es allenfalls schon den einleitenden Bemerkungen entnehmen können und Sie ersehen es natürlich auch, wenn Sie die Grafik ansehen: Als Gegengewicht zu dem, was ich als negative Auswirkung für die Landwirte umschrieben habe, ist es ganz klar, dass die Preise für Konsummilch und für Konsumrahm, also für die Frischprodukte, tendenziell sinken werden, weil der Vergleichspreis für die verkäste Milch auch nach unten geht. Dieser Effekt, der für die Landwirtschaft negativ auszulegen ist, dort aber dadurch abgedämpft wird, dass wir eben neue Direktzahlungen leisten, ist für die Konsumentinnen und Konsumenten natürlich durchaus positiv. Die Preise für die ganzen Frischprodukte, die Sie auch auf der Grafik sehen, werden sinken. Das wird mit Sicherheit positive Auswirkungen auf den Konsum solcher Produkte in der Schweiz haben. Das wird es auch möglich machen, dass später, wenn auch in diesem Bereich allenfalls eine Marktöffnung notwendig wird, auch hier die Anpassungsschwierigkeiten weniger gross sein werden.
Ich bin davon überzeugt, dass dieser Antrag, dass das Konzept, das Ihnen die Minderheit hier beantragt, ein Schritt in die richtige Richtung ist. Ich bin auch davon überzeugt, dass es ein Schritt ist, der sich sehr gut mit der zukunftsgerichteten Landwirtschaftspolitik verbinden lässt, und dass es eben auch ein Schritt ist, der sowohl den Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten als auch - und das möchte ich noch einmal stark betonen - den Interessen der produzierenden Landwirtschaft Rechnung trägt. Denn die Beträge, die man jetzt nicht von der Marktstützung in die Direktzahlungen umlagert, werden dem Budget der Landwirtschaft mittelfristig verloren gehen. Das möchte ich nicht; ich möchte sie im Rahmen von Direktzahlungen erhalten.
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion
Obwohl ich als Präsident der Vereinigung Schweizerischer Futtermittelfabrikanten - ich habe also auch eine Interessenbindung bekannt zu geben - durchaus eine andere Haltung einnehmen könnte, unterstütze ich die Minderheit, sofern der unterschiedliche Grenzschutz für Milch - aufgrund der Aufhebung des Grenzschutzes für Käse bis 2007 - und für Fleisch - über weitgehend unveränderte Beibehaltung der Zölle und Zollkontingente - bei der Kürzung gemäss Absatz 5 Litera d angemessen berücksichtigt wird. Dazu dient mein Eventualantrag, mein Ergänzungsantrag, wenn Sie so wollen.
Die einheitliche Ausgestaltung der Beiträge pro RGVE - eine wunderschöne Abkürzung für den noch schöneren Begriff "Raufutter verzehrende Grossvieheinheiten"; er freut mich jedes Mal - ist im Sinne einer wettbewerbsneutralen Nutzung der Raufutterfläche grundsätzlich nachvollziehbar. Nicht berücksichtigt sind damit aber der mit einer unterschiedlichen Wertschöpfung und Produktionsleistung erbrachte Beitrag zur Erreichung der weiteren agrarpolitischen Oberziele, insbesondere der dezentralen Besiedlung des Landes, sowie das höhere allgemeine Produktionskostenniveau in der Schweiz.
Es ist grundsätzlich auch korrekt, dass die Mittel für die Milchmarktstützung, die über das Stützungsniveau beim Fleisch hinausgehen, angerechnet werden sollen. Der unterschiedliche Grenzschutz bei Milch und Fleisch muss aber ebenfalls eingerechnet werden. Ein möglicher Einsatz ist, dass bis 2007 die Zulage für verkäste Milch, also etwa 300 Millionen Franken, als Ausgleich für den fehlenden Grenzschutz beim Käse angerechnet wird und dass die Kürzung der Raufutterbeiträge für die Milchbetriebe im Umfang der übrigen für die Milchmarktstützung eingesetzten Mittel erfolgt. Weil der Abbau des Grenzschutzes zwischen 2002 und 2007 schrittweise erfolgt, kann die Anrechnung ebenfalls schrittweise erhöht werden. Das könnte so aussehen, dass beim Start, theoretisch mit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge ab 2002, mit 50 Millionen Franken begonnen würde; effektiv wären das ab 2004 150 Millionen Franken, mit einer jährlichen Erhöhung um 50 Millionen Franken auf 300 Millionen Franken ab 2007. Nur mit einer Kompensation des einseitig zulasten der Milch verminderten Grenzschutzes ist - so meine ich - für die Milchproduzenten, ausgehend von 2003, ein weiterer Abbau der Mittel für Zulagen und Beihilfen tragbar.
Dabei ist ebenfalls zu beachten, dass wegen der Hebelwirkung jede Reduktion der Zulagen und Beihilfen um 100 Franken dem Milchproduzenten Erlöseinbussen von gegen 170 Franken bringt.
Eine kurze Nebenbemerkung: Im Hinblick auf die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Mengenregelung sollte auch die Umlagerung eines Teils der Direktzahlungen - der Flächenbeiträge und der Raufutterbeiträge - in Beiträge pro standardisierte Arbeitskraft ernsthaft geprüft werden. Das sei für die Zukunft gesagt.
Ich bitte um Unterstützung der Minderheit, ergänzt durch meinen Eventualantrag.
Cornu Jean-Claude · Ständerat · Freiburg · Freisinnig-demokratische Fraktion
Même si l'heure est avancée, l'heure est grave. A tout le moins, le sujet est grave et vous me permettrez donc d'y consacrer un peu de temps, pour non seulement vous faire part de mon appréciation politique, mais aussi développer l'un ou l'autre argument en défaveur de la proposition de minorité Beerli, arguments qui sont fondés d'une part sur des considérations de marché, de prix et de revenu, et d'autre part sur les effets dans la pratique qu'aurait cette proposition.
Nous sommes des parlementaires, nous ne sommes pas des révolutionnaires. Dans le domaine de l'agriculture, en particulier, nous devons veiller à rester des parlementaires et à ne pas devenir des révolutionnaires, auquel cas et pour le coup nous déstabiliserions définitivement tout ce monde de l'agriculture.
1. Si l'on adoptait la proposition de minorité Beerli, il s'agirait d'un changement fondamental, et il faut en être conscient. Ce n'est pas une petite proposition anodine qui tombe, comme cela, après des réflexions de la commission, c'est un sujet qui a été examiné dans le cadre de la préparation de la "PA 2007"; c'est un sujet qui avait été abordé, mis en consultation et rejeté de manière assez claire, je crois, par la plupart des milieux consultés, à tel point que le Conseil fédéral a renoncé à l'inclure dans son message. Et, maintenant, cette idée, ce changement revient par la bande et il a l'air de quelque chose d'absolument extraordinaire, comme étant le passage obligé vers la nouvelle agriculture.
Pour ma part, je vous dis qu'il s'agirait d'un changement complet de stratégie par rapport non seulement à la "PA 2002", mais également à l'accord bilatéral dans ce domaine avec l'Union européenne.
Jusqu'ici on a voulu donner une chance au fromage suisse pour se positionner sur les marchés européens, il n'y a pas de raisons objectives de changer son fusil d'épaule alors que les effets des accords bilatéraux ne se feront sentir que d'ici trois à cinq ans.
2. Il s'agirait, dans le cas particulier, d'un subventionnement selon le système de l'arrosoir sur toutes les vaches du pays, décourageant les producteurs les plus dynamiques. Au même moment, on veut enlever les quotas pour que les exploitations laitières - c'est ce qu'on a décidé ce matin - puissent se développer et devenir compétitives à l'échelon européen. Là, on serait prês de faire un mouvement allant totalement dans l'autre sens. Comme le dit souvent notre conseiller fédéral, M. Couchepin, encore et toujours chef du Département fédéral de l'économie, il est dangereux d'appuyer en même temps sur le frein et l'accélérateur.
3. L'évolution obligée du secteur agricole est actuellement difficile à faire passer chez les intéressés, vous le savez, vu la situation précaire des revenus paysans. Faut-il dès lors mettre sous leurs yeux - ce serait la conséquence de la proposition de minorité Beerli - le spectre du lait à 45 ou 50 centimes pour les convaincre d'accepter ce paquet agricole? Il serait plus sage de faire passer le message de la flexibilisation des quotas et de ne pas accélérer inutilement la chute des prix qui descendent déjà assez vite comme ça. On pourra revoir plus fondamentalement toute la problématique de l'attribution des paiements directs ultérieurement, à savoir dans le cadre peut-être de la "PA 2008-2011".
Selon les renseignements que j'ai obtenus, il en irait, il faut en être conscient, d'une perte, pour les producteurs concernés, de plus de 100 millions de francs par année, voire de 250 millions de francs en cas de transfert complet des aides à la production sur les paiements directs.
Voilà pour ces trois considérations politiques.
S'agissant maintenant de considérations en rapport avec les marchés, les prix et les revenus, quatre considérations.
1. La suppression de toutes les mesures de soutien à la production exercerait - cela a été reconnu par Mme Beerli - une énorme pression sur les prix. Or, c'est le segment ayant la moindre valeur ajoutée qui déterminerait le prix pour l'ensemble du marché. Et cela va encore une fois en sens absolument contraire de ce que l'on a défendu jusqu'à maintenant, à savoir d'avoir une économie agricole qui soit de haute valeur ajoutée.
2. La perte de revenu pour le créneau qui actuellement ne bénéficie pas de soutien - ça ressort aussi du graphique qui vous a été présenté -, en l'occurrence le lait, les produits frais, s'élèverait évidemment, puisque les prix s'équilibrent pour l'un et pour les autres, à plusieurs centaines de millions de francs alors que la distribution et les consommateurs ne trouvent pour l'instant rien à redire au prix des produits suisses dans ce secteur. On ne va pas à l'étranger pour acheter des yogourts, on y va pour acheter de la viande. Donc, ça signifie qu'on est tout à fait prêt à payer en Suisse des yogourts au prix suisse, prix qui est plus élevé que celui qui est payé à l'étranger.
3. Les prix seraient soumis à de très grandes fluctuations en fonction de facteurs sur lesquels les agriculteurs suisses n'ont aucune influence, les cours mondiaux du beurre ou de la poudre de lait par exemple.
4. La Suisse, il faut bien s'en rendre compte, ferait cavalier seul dans le contexte européen en n'ayant plus aucun moyen d'intervention pour soutenir les prix dans le secteur laitier.
Voilà pour cette deuxième catégorie de considérations.
Maintenant, quels seraient les effets dans la pratique de l'acceptation de cette proposition de minorité?
1. Ce système conduit à une redistribution des moyens publics vers les exploitations les moins performantes, et c'est l'inverse de ce qu'on nous prêche toujours!
2. Ce système pousse à augmenter le nombre de vaches plutôt qu'à gagner en efficacité. Il conduit à augmenter les coûts de production par kilogramme de lait vu que les frais de base, on l'a relevé ce matin, les frais d'infrastructures, de bâtiments, d'installation et de travail, sont dans une large mesure proportionnels au nombre d'animaux.
3. La production laitière est extrêmement exigeante au niveau du travail, de la présence 365 jours par année et du suivi professionnel pour assurer la qualité. Si le produit n'a presque plus de valeur ajoutée et que le revenu est fixe en fonction du nombre de vaches, autant garder des vaches allaitantes ou des moutons que de vouloir encore se préoccuper d'une véritable production laitière digne de ce nom.
4. Avec l'assouplissement des transferts de quotas en 1999, et on l'a déjà dit ce matin dans un autre contexte, on a voulu enlever le lien entre le droit de produire et la surface. Ces contributions exigent beaucoup de surface vu qu'elles tolèrent moins d'animaux par unité de surface que la loi fédérale sur la protection des eaux. On ne donnerait pas la possibilité de produire du lait. On ne donnerait la possibilité de produire du lait qu'à ceux qui auraient beaucoup de surface et cela irait contre la mobilité du secteur foncier qu'on cherche à améliorer par cette mesure.
5. Il ne faudrait pas passer sous silence les retombées dans le secteur de la viande. En effet, cette mesure pousserait à augmenter le cheptel et donc les excédents, ce qui n'est pas non plus, dans une vision globale de l'économie agricole, souhaitable. On peut s'attendre, le cas échéant, à une pression supplémentaire sur les prix et à un effet négatif sur la qualité.
Si l'idée n'est pas foncièrement mauvaise, elle tombe - en tout cas, j'en suis persuadé et j'espère que la majorité sera d'accord avec moi - au mauvais moment. Ne déstabilisons pas encore plus cette économie agricole. Mettons maintenant en place la "PA 2007", légèrement amputée ce matin au niveau de la viande, mais je suis sûr que cela le Conseil national va encore le corriger. Mettons maintenant en place et poussons ce paquet "PA 2007", et gardons ces réflexions tout à fait intéressantes sur le moyen et long terme pour les discussions ultérieures.
Je vous propose donc avec véhémence - vous l'aurez compris, ma véhémence est proportionnelle à la longueur du discours de mes préopinants -, de rejeter la proposition de minorité Beerli.
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Ich bitte Sie ebenfalls, der Mehrheit und damit dem bundesrätlichen Konzept zu folgen. Was hier von der Minderheit vorgeschlagen wird, würde für die Zukunft der Milchproduktion einen gewaltigen Bruch bedeuten, zöge man das System vollends durch, auch wenn es vielleicht über die Jahre hin erstreckt würde. Wenn Sie dem Antrag der Minderheit zustimmen, werden beim Finanzierungsbeschluss ganze 600 Millionen Franken von den Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz zu den Direktzahlungen verschoben. Das sind ganze 20 Prozent, mit denen über die nächsten vier Jahre primär die Milchproduktion weniger gestützt werden wird.
Die Behauptung, die Umlagerung zu den Direktzahlungen sei letztlich neutral, ist eine gefährliche, weil sie die Wirkung auf die Einkommen und die interne Verteilung ausblendet. Die Zulage für verkäste Milch von 20 Rappen je Kilogramm, ausgerichtet auf rund die Hälfte der Milchmenge, kostet rund 20 Millionen Franken. Damit wird aber der Milchpreis nicht nur bei der verkästen Milch um 20 Rappen gestützt, sondern annähernd im gleichen Umfang auch bei der nichtgestützten Verwertung. Durch diese bereits mehrmals genannte Hebelwirkung der Stützungsmittel von 320 Millionen Franken erreichen wir eine Differenz beim Milcherlös von rund 500 Millionen Franken. Der Grund liegt darin, dass das Käsepreisniveau wegen des hohen Exportanteils bei Käse und der Öffnung des Käsemarktes im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU zunehmend vom EU-Preisniveau abhängig ist und dass das Molkereipreisniveau grundsätzlich nicht über dem Preis für Käsereimilch liegen kann. Wir stützen damit - mit diesen Verkäsungszulagen - indirekt eben auch die übrige Milchverwertung. Wir würden so bei einer gänzlichen Umlagerung rund 200 Millionen Franken Einkommen verlieren. Ich darf übrigens darauf hinweisen, dass bei den bilateralen Verträgen vereinbart worden ist, dass diese Zulagen, wie sie nun vorgesehen sind, auch zulässig sind und beibehalten werden können.
Noch grösser als bei den Zulagen ist diese Hebelwirkung bei den Beihilfen, weil hier der Anteil der gestützten Mengen wesentlich kleiner ist als bei den Zulagen. Die Milchbranche rechnet bei der Umlagerung von 600 Millionen Franken von der Marktstützung zu den Direktzahlungen mit Einbussen beim Milcherlös von rund 1 Milliarde Franken. Da es ja nicht vorgesehen ist, diesen Verlust mit zusätzlichen Direktzahlungen aufzufangen, wird letztlich ein Einkommensverlust von 400 Millionen Franken für die Landwirtschaft resultieren.
Die Umlagerung auf die Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Tiere hat auch andere Tücken. Gemäss Unterlagen des Bundesamtes für Landwirtschaft würden dadurch gewisse Kantone verlieren - deshalb erstaunt mich das Votum von Kollege Stähelin ein wenig -, insbesondere Thurgau, Luzern und Zürich, während andere wie Freiburg oder Bern gewinnen würden. Verlieren würden aber vor allem auch die Milchwirtschaftsbetriebe der Übergangszone, also von Gebieten, die keine andere Chance haben, als mit relativ intensiver Milchproduktion ihren Erwerb zu verdienen.
Profitieren würden Betriebe mit geringen Milchleistungen zulasten derjenigen, die heute dank guter Zuchtarbeit und guter Wirtschaftlichkeit, aber auch dank guter beruflicher Kenntnisse mit durchschnittlichen bis guten Leistungen produzieren. Es besteht einmal mehr die latente Gefahr, dass man mit möglichst vielen Tieren, beschränkt natürlich auf die vorhandene Fläche, mit geringen Leistungen, aber auch mit möglichst geringem Aufwand die Direktzahlungen optimiert. Ist das wirklich die Landwirtschaftspolitik, die wir uns für die Zukunft wünschen? Ob das der Fall ist, mag hier offen bleiben. Für mich selber ist das keine Zukunftsperspektive; es wäre fast ein Grund, meinen Beruf als Landwirtschaftslehrer zu wechseln.
Was wir hier vorhaben, geht in einem gewissen Rahmen in Richtung einer Stop-and-go-Politik. Während Jahren haben wir unseren Landwirten gezeigt, wie man im Rahmen der Möglichkeiten effizient produzieren soll. Es müssen nicht lauter Superleistungen vorhanden sein; man muss hier nicht einer extremen Landwirtschaft frönen wollen. Man muss nicht "Bahnhofbauern" heranbringen wollen, aber man muss auch dazu schauen, dass schlussendlich effiziente, leistungsorientierte Betriebe auch einen Milchpreis erzielen können, der zumindest die Kosten deckt.
In diesem Sinne meine ich, dass wir hier keine Kehrtwende betreiben sollten. Wenn man nochmals das Bild von Bundesrat Couchepin mit jener schönen Landschaft auf dem Wandbild dieses Saales nimmt, so sollten wir diese sinnvoll, aber auch effizient produzierend nutzen und nicht letztlich ein Landwirtschaftsreservat betreiben wollen.
Ich meine, dass der von der Minderheit vorgeschlagene Weg mit der Richtung, in welche er tendiert, zusammen mit der Abschaffung der Milchkontingentierung, die wir heute Morgen beschlossen haben, das Fuder überlädt und auf eine falsche Fährte führt. Es ist deshalb davon Abstand zu nehmen.
Ich bitte Sie deshalb, hier dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion
Auch ich beantrage Ihnen, dieser Minderheit nicht zu folgen. Artikel 73 Absatz 2 hat zwar seine Vorgänger in einer Verordnung, aber es ist nicht alles sinnvoll, gut und übernehmenswert, was in einer bundesrätlichen Verordnung steht.
Dieser Absatz 2 stellt eine Frage: Warum in Gottes Namen wollen Sie nur Bisons, aber keine Wisente? Warum wollen Sie nur Lamas und Alpakas, aber keine Vikunjas? Warum in Gottes Namen? Sie wissen vermutlich keine Antwort darauf, aber das ist an sich egal. Wenn ich diese beiden Gruppen von Tieren sehe, möchte ich Ihnen sagen: Das passt genau in die allgemeine Stossrichtung - Bisons kommen aus den Prärien Nordamerikas, Lamas und Alpakas aus den Anden. Und was hat es dort? Sioux und Schwarzfussindianer im Norden, und Inkas im Süden - und das ist das, was die Schweizer Bergbevölkerung nach dieser Auffassung auch noch werden soll.
Im Reservat hat es eben Indianer und solche Exoten. Da möchte ich Ihnen einfach sagen: Das widerspricht den Umsetzungsprotokollen zur Alpenkonvention. Wir haben dort nämlich einen Artikel 17, der lautet: "Ansiedlungsverbote. Die Vertragsparteien gewährleisten, dass wild lebende Tier- und Pflanzenarten, die in einer Region in einer überschaubaren Vergangenheit nicht natürlich vorkamen, dort nicht angesiedelt werden." Die ganze Geschichte ist doch etwas eigenartig. Wir reden doch hier von einem Landwirtschaftsgesetz und nicht von einer Spielzeugartikelveranstaltung. Diesen "Wisa-Gloria-Artikel" können Sie streichen!
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Artikel 73, wie er in der Fassung der Minderheit dasteht, sieht relativ harmlos aus. Natürlich kommen diese neuen Tiergattungen hinzu; man kann das, wie Herr Kollege Schmid gesagt hat, als Indianerübung ansehen. Mit dem könnte ich noch leben, ob Alpakas, Lamas usw. auch noch berücksichtigt werden oder nicht.
Aber die "Bombe" steckt auf Seite 44. Ich bitte Sie, das anzuschauen. Denn dort steht: Die Folge aus den Anträgen zu Artikel 73 sind 600 Millionen Franken, die anders fliessen. Wir müssen uns mit Artikel 1 des Bundesbeschlusses über die finanziellen Mittel auseinander setzen. Wenn dieser Artikel diese Wirkung nicht hätte, dann würde ich mich dazu auch gar nicht melden. Aber das erklärte Ziel dieser Übung, die die Minderheit durchführen möchte, ist es, dass man 600 Millionen Franken vom Milchpreis wegnimmt und auf diese Tierhalterbeiträge überführt. Das heisst, auf die Milchbauern wird unmittelbar, in den nächsten vier Jahren, zusätzlicher Preisdruck im Umfang von 10 Rappen pro Kilogramm ausgeübt. Das heisst, der Preis wird nochmals gesenkt.
Ich habe heute Morgen gesagt, ich sei für Rückweisung, weil mir das Tempo der Vorlage des Bundesrates übersetzt erscheint. Mit diesem Antrag wird noch ein Zahn zugelegt, das heisst, das Tempo wird nochmals beschleunigt, die Milchbauern werden zusätzlich unter Druck gesetzt. Es werden noch mehr Familienbetriebe verschwinden. Man empfiehlt den Leuten: Statt dass ihr Milch produziert, kauft doch ein paar Alpakas und lasst sie über die Wiesen laufen, der Bund gibt euch dafür dann Mittel. Das ist nicht die Lösung.
Man sagt den Bauern, sie sollten Tiere halten; ob damit eine Produktion verbunden ist oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle mehr. Es geht nur noch darum, dass Tiere gehalten werden. Das ist auch ökologisch überhaupt nicht gut. Wir sind im Gegenteil mit der Tierhaltung eher schon an einer oberen Grenze angelangt: Denken Sie an die 400 000 Schafe, die wir in der Schweiz bereits halten und die nur wegen der Tierhalterbeiträge gehalten werden, nicht wegen der Produktion von Fleisch oder Wolle. Jetzt will man in diesem zentralen Bereich der Landwirtschaft zusätzlich diesen Weg gehen. Was Sie damit sicher haben, ist eine erhöhte Düngerproduktion; Sie haben Tiere, die neue Gebäude brauchen, die neue Unterhaltsleistungen brauchen. Sie haben damit in der Landschaft zusätzliche Interventionen, ohne dass damit eine sinnvolle Produktion verbunden ist. Das kann nicht der Sinn unserer Landwirtschaftspolitik sein.
Es gibt den dritten Punkt, den möchte ich nicht weiter ausführen, den hat Kollege Bieri sauber dargestellt: die 200 Millionen Franken Einkommensverlust, die mit diesem Artikel produziert werden. Ich glaube, das hat er richtig gesagt: damit überladen wir das Fuder. Es wurde von jemandem davon gesprochen, dass in der Vernehmlassungsvorlage ein solcher Text schon drin war. Der Bundesrat hat weise gehandelt, Herr Bundesrat Couchepin hat sehr weise gehandelt, als er gesagt hat: Das ist dann die Revolution, die wir hier anzetteln, das machen wir nicht. Wir gehen einen vernünftigen Weg; wir müssen in der Landwirtschaft bessere Wege finden, aber wir gehen Schritt für Schritt, und wir führen die Bauernfamilien in einem für sie machbaren Tempo auf diese Ziele zu.
Was Sie hier beantragen, geht weit darüber hinaus. Ich bitte Sie, davon abzusehen.
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Ich bitte Sie dringend, der Mehrheit zuzustimmen. Herr Bieri hat sehr eindringlich dargelegt, welche Konsequenzen der Minderheitsantrag hat. Die von der Minderheit beantragte Variante bringt gerade - das sage ich als Luzerner Ständerat - eine Vielzahl unserer Luzerner Bauernbetriebe in arge Not. Grosse Einkommenseinbussen sind so ganz klar vorprogrammiert. Wir dürfen heute nicht praktisch aus dem Stand heraus eine Kehrtwende beschliessen, eine Kehrtwende, deren Konsequenzen wir uns gar nicht bewusst sein können, eine Kehrtwende, welche der Bundesrat abgelehnt hat, nachdem er aufgrund der Vernehmlassung über die Bücher gegangen ist.
Sie dürfen die Schweizer Landwirtschaft nicht zur Rasenmäherin der Nation degradieren, und deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen.
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Bei diesem Artikel ist nun die Diskussion komplett durcheinander, und ich möchte sie wieder auf den Punkt zurückführen, um welchen es geht. Die heutige Regelung sieht in Absatz 2 vor, dass Beiträge ausgerichtet werden für: "a. die Kuhhaltung ohne Verkehrsmilchproduktion; b. die Haltung von Rindern, Tieren der Pferdegattung, Schafen und Ziegen". Gemäss der neuen Regelung sollen auch Kühe mit Verkehrsmilchproduktion einen Beitrag als Raufutter verzehrende Tiere erhalten. Das ist der grosse Unterschied! Das ist die Milchkuhprämie, die immer wieder zur Diskussion gestanden ist: Wenn der Milchpreis sinkt, dann soll es eine Milchkuhprämie geben. Das ist der einzige Unterschied! Die Geschichte mit den Bisons, Hirschen, Lamas und Alpakas hat sich einfach so ergeben, hat aber mit der Sache eigentlich nichts zu tun. Von mir aus könnte man diese Exoten hier streichen und in der Verordnung regeln. Das ist nicht das Thema!
Ich sage Leuten wie Herrn David, wenn er immer von der Ökologisierung spricht und sagt, diese Beitragsregelung fördere eine Erhöhung der Tierzahlen und die Übernutzung: Das Gegenteil ist der Fall! Gemäss Absatz 3 wollen wir ja, dass jene, welche diese Beiträge beziehen, ihre Produktion in erster Linie auf der Basis von eigenem Raufutter machen. Und jene, die man früher die "Bahnhofbauern" nannte, die übermässig Kraftfutter beziehen, bekommen diese Beiträge nicht. Es ist nicht verboten, bis zu den Limiten, die das Gesetz aus Umweltschutzgründen setzt, pro Hektare so viele Tiere zu halten. Es kann also jemand bis zu dieser Grenze gehen, bekommt dann aber diese Beiträge nicht oder nur reduziert. Das sind Beiträge an die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere; Sie müssen die Marginale zu Artikel 73 lesen! Diese Beiträge sind vorgesehen für jene Tiere, die auf der betriebseigenen Raufuttergrundlage gehalten werden. Hier möchte man öffnen, was seitens der Milchproduzenten gewünscht wird, dass eben auch Milchkühe, die zur Produktion von Verkehrsmilch gehalten werden, in den Genuss dieser Beiträge kommen. Für mich ist ganz klar: Wenn diese Regelung kommt - ich war im Übrigen bis anhin gegen solche Milchkuhprämien aus allgemeinen Direktzahlungen -, bin ich jetzt dafür, wenn man das aus den Mitteln der Absatzförderung nimmt. Das ist die Konsequenz.
Die Argumente, die hier bezüglich der Übernutzung der Flächen gefallen sind, stimmen alle nicht - das Gegenteil ist der Fall. Das ist eine Ökologisierung und dient der Idee einer nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft, die ihre Futtergrundlage auf dem eigenen Betrieb hat und nicht auf dem Bahnhof oder auf dem Lastwagen, der mit dem Futtermittel vorbeifährt.
Ich bitte Sie also, der Minderheit zuzustimmen.
Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nach dem Votum von Kollege Maissen, der die Sache wieder ins Zentrum gerückt und dargelegt hat, worum es geht, muss ich eigentlich nicht mehr sehr viel sagen. Ich meine, der Antrag der Minderheit sei zum Teil missinterpretiert worden, aber Herr Kollege Maissen hat das jetzt wieder zurechtgerückt.
Die Position der Mehrheit ist klar. Wenn ich das richtig verstanden habe, will man (noch) nicht so weit gehen, schliesst das zu einem späteren Zeitpunkt aber nicht aus. Fraglich ist einfach, was in der Zwischenzeit mit dem Milchpreis passiert. Wenn der Milchpreis unter Druck gerät, könnte ich mir vorstellen, dass eine derartige Massnahme relativ rasch gefordert werden sollte oder gefordert werden wird, und dann stellt sich die Frage, welche Mittel für eine Umlagerung zur Verfügung stehen. Dass es heute bei der Umlagerung von Produktestützungen zu Direktzahlungen zu einem relativ weit gehenden Eingriff kommt, ist natürlich nicht zu bestreiten.
Ganz kurz zum Eventualantrag Stähelin zu Artikel 73 Absatz 5 Litera d: Der Antrag lag der Kommission nicht vor. Ich kann deshalb als Kommissionssprecher nichts dazu sagen und habe auch nicht das Fachwissen, das zu beurteilen. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. Ich habe mir vonseiten der Verwaltung sagen lassen, dass bei Annahme noch mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten; diese Mittel sind im Moment einfach nicht vorhanden.
Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis
Il faut reconnaître en toute honnêteté que la proposition de minorité Beerli a beaucoup pour elle-même, si on écoute les craintes d'un certain nombre de gens qui disent: "Qu'est-ce qui se passera le jour où les contingents ne seront plus fixés par l'Etat?" Bien sûr, dans toute solution, il y a des risques et des chances. Les chances sont beaucoup plus grandes et vous avez eu raison de suivre le projet du Conseil fédéral, mais il y a aussi un certain nombre de risques.
Le risque, c'est d'abord, pour certaines catégories de produits laitiers qui ne sont pas nécessairement liées à la qualité du lait lui-même, que tout d'un coup il y ait une extension démesurée de la production. Ce n'est pas le cas pour le fromage où on peut exiger le non-ensilage, où on peut exiger ceci ou cela, mais c'est par exemple le cas pour le lait de consommation courante. Toutes les possibilités sont ouvertes et certains ont craint que l'on aille vers une agriculture qui deviendrait quasiment inhumaine avec la transformation du bétail et avec ces vaches qui sont capables de produire au-delà de 12 000 kilogrammes de lait par an, comme il y en a un certain nombre sur d'autres continents, et peut-être aussi sur notre continent.
Il y a aussi ceux qui craignent, et cela a été évoqué - M. Bieri était très critique à l'égard de cette remarque, mais ça existe quand même -, de voir un certain nombre de gens qui se mettraient à produire du lait le long des autoroutes, comme on dit, avec des produits importés. J'ai même lu que, dans je ne sais quel pays, on avait décidé de faire une sorte d'usine à lait flottante. On y met les vaches et on les nourrit artificiellement. Elles ne bougent pas et le lait est immédiatement transporté par bateau à partir de la "plate-forme de laitage" qui serait ainsi créée au large de tel ou tel pays maritime!
Il ne faut donc pas avoir une vision trop simple des chances et des risques du futur. Il y a des chances, mais il y a aussi un certain nombre de risques. Alors, voyons quels sont les risques des deux solutions.
Si on va dans le sens du maintien systématique des soutiens à la production, le risque, c'est qu'on vise justement ces trop hautes performances qui risquent de tuer l'"appeal", l'intérêt pour le produit, parce que le produit est fait à partir de vaches qui n'ont plus beaucoup de rapport avec ce qui fait la poésie, la poésie qui incite à acheter, la poésie liée à la production indigène. Cela, c'est le risque si on va vers le soutien à la production exclusivement. Si on va dans l'autre sens, le sens proposé par Mme Beerli, on risque en effet de diminuer l'incitation pour les professionnels de haut niveau qui sont désireux d'améliorer les prestations systématiquement et qui ont une vision très productiviste; on risque de diminuer leur intérêt. Nous ne voulons pas les favoriser à tout prix, mais nous voulons qu'il y ait une amélioration.
On nous dit: "C'est une politique de stop-and-go." On nous dit: "C'est appuyer sur le frein et sur l'accélérateur en même temps." Il y a des mesures qui, de toute évidence, signifient qu'on appuie sur le frein et l'accélérateur; ce serait le cas si on donnait une prestation par vache de 200 ou 300 francs et que, en même temps, on voulait réduire la production. Ce n'est pas possible. Mais ici, on reste dans le cadre de la politique voulue par la constitution, par la population et par l'immense majorité des Suisses, c'est-à-dire une politique qui tient compte de toute une série d'éléments; et tenir compte de ces éléments, c'est remplir le mandat constitutionnel, ce n'est pas mener une politique de "stop and go".
C'est la raison pour laquelle je crois que, si vous voulez soutenir la proposition de la majorité, qui suit le projet du Conseil fédéral dans son texte, la seule raison, c'est celle de dire - mais c'était curieux de l'entendre de la bouche de M. David, je vous dirai pourquoi - que ça devient peut-être un peu trop avant-gardiste. Probablement qu'on va dans ce sens-là. Si l'OMC nous y force, probablement qu'on ira dans ce sens-là.
Je suis surpris, Monsieur David - pour vous dire les choses très franchement et de manière très discrète - de vous entendre dire qu'on veut avancer, que c'est peut-être révolutionnaire, alors que - je vous ai observé - vous avez été presque constamment pour le refus d'avancer ce matin - si j'ai bien suivi votre intervention et je m'intéresse à vous, comme vous le savez. Alors, il faut savoir si on veut faire encore ce pas. Peut-être que vous avez raison, sur ce point-là, de dire que faire ce pas, ça risquerait de provoquer des émotions et de faire des difficultés extraordinaires au sein de la population. Mais, je crois savoir que l'Union suisse des paysans pense que c'est une bonne solution. Est-ce qu'il faut la choisir maintenant ou pas?
Si j'étais député, je soutiendrais cette proposition de minorité; comme conseiller fédéral, je vous incite à la rejeter.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit .... 20 Stimmen
Für den Eventualantrag Stähelin .... 6 Stimmen
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 23 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 15 Stimmen
Art. 76 Abs. 1, 5; 76a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 76 al. 1, 5; 76a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 77
Antrag der Kommission
Abs. 1
.... Sömmerungsbetrieben und Sömmerungsweiden Beiträge aus. Er bemisst die Beiträge so, dass sich der Schutz und die Pflege der Kulturlandschaft wirtschaftlich lohnt. Er berücksichtigt dabei die am Markt erzielbaren Mehrerlöse.
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
Die Kantone können einen Teil der Sömmerungsbeiträge den Personen ausrichten, die nicht Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen sind, jedoch für die betreffende Infrastruktur und die notwendigen Alpverbesserungen aufkommen.
Antrag Stadler
Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 77
Proposition de la commission
Al. 1
.... aux exploitants d'exploitations et de pâturages d'estivage. Elle fixe les contributions de sorte que la protection et l'entretien du paysage rural soient économiquement rentables. Ce faisant, elle tient compte des recettes supplémentaires pouvant être réalisées sur le marché.
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
Les cantons peuvent verser une partie des contributions d'estivage aux personnes qui ne sont pas exploitants à titre personnel, mais qui couvrent les dépenses liées à l'infrastructure considérée et procèdent aux améliorations d'alpage nécessaires.
Proposition Stadler
Al. 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Abs. 1, 2 - Al. 1, 2
Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
In Absatz 1 müsste man hier wie in Artikel 70 Absatz 3 wiederum von "Sömmerungsweiden" und nicht von "Sömmerungsflächen" sprechen.
Weiter möchte ich noch darauf hinweisen: Die Kommission hat diese Bestimmung in einer Art und Weise ergänzt, dass die besonderen Bedingungen hier berücksichtigt und die dabei am Markt erzielbaren Mehrerlöse ebenfalls in Betracht gezogen werden müssen. Sonst habe ich dazu keine Bemerkungen.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Abs. 3 - Al. 3
Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Kommission beantragt Ihnen, dass wir hier eine Bestimmung aufnehmen, nach der die Kantone einen Teil der Sömmerungsbeiträge denjenigen Personen ausrichten können, die für die Infrastruktur und die notwendigen Alpverbesserungen aufkommen. Der tiefere Sinn liegt darin, dass mit dieser Bestimmung den Kantonen die Möglichkeit eröffnet werden soll, auf Verhältnisse zurückzukommen, wie sie vor der letzten Änderung bestanden: Es hat eine solche ähnliche Lösung gegeben, die wurde dann durch den Bundesrat aufgehoben. Das hat in den Kantonen, je nach den Strukturen, zum Teil erhebliche Kritik ausgelöst.
Weiter muss man berücksichtigen, dass dort, wo der Pachtzins an den Alpeigentümer fällt, ein gewisses Entgelt vorhanden ist und daraus die Leistungen für den Unterhalt und die Infrastruktur erbracht werden können, auch wenn wir uns keine Illusionen machen dürfen - die Pachtzinsen decken diese Kosten bei weitem nicht.
Es gibt aber offenbar in einzelnen Kantonen Verhältnisse, in denen die öffentliche Hand Alpen zur Verfügung stellt, ohne ein entsprechendes angemessenes Entgelt entgegenzunehmen: Dann gibt es eine Diskrepanz zwischen dieser Unterhaltspflicht auf der einen und der Zurverfügungstellung der Infrastruktur auf der anderen Seite. Mit diesem Antrag will man solchen Verhältnissen je nach Kanton Rechnung tragen können.
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Ich habe nun zwei Tage lang die Agrardiskussion mit Interesse verfolgt. Man muss schon etwas verwegen sein, wenn man als Nichtkommissionsmitglied noch mit einem Einzelantrag chirurgisch in die Vorlage eingreifen möchte. Ich mache es trotzdem.
Zu meinen Interessenbindungen: Ich habe bis zur Matura jeden Sommer auf einem Sömmerungsbetrieb gearbeitet und deshalb auch bestimmte Kompetenzen erworben, um über dieses Thema zu sprechen.
Aus fünf grundsätzlichen Überlegungen ersuche ich Sie, meinem Antrag, welcher dem Antrag des Bundesrates entspricht, zuzustimmen:
1. Wir können den Landwirten wieder Perspektiven und Sicherheit geben, wenn der Bund mit klaren agrarpolitischen Rahmenbedingungen wieder kalkulierbar und verlässlich wird. Wie verhält es sich nun mit dem besagten Artikel 77 Absatz 3 gemäss dem Antrag der Kommission? Die Aufteilung des Sömmerungsbeitrages wurde in der Sömmerungsverordnung im Jahre 1999 mit einer Übergangsbestimmung bis Ende 2001 aufgehoben. Ich finde es falsch, dass diese Bestimmung heute wieder aufgenommen wird, auch wenn es sich nur um eine Kann-Vorschrift handelt. In Vollzug des Beschlusses des Bundes von 1999 haben die Kantone inzwischen die rechtlichen und organisatorischen Anpassungen vorgenommen. Ich habe mich auch vergewissert, dass sich die Kantone nun eingerichtet haben und für das Jahr 2002 keine Beiträge mehr an Eigentümer entrichtet haben.
Beständigkeit ist in der Agrarpolitik wichtig. Diese Beständigkeit spricht für die Bundesratslösung, die ich aufgegriffen habe. Ich finde es falsch, dass die eben abgeschlossene Umstellung der Kantone wieder über den Haufen geworfen wird. Meines Wissens hat auch die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz einen erneuten Wechsel abgelehnt: Nehmen wir auch diese Meinung der Kantone zur Kenntnis.
2. Beim Sömmerungsbeitrag handelt es sich um eine Direktzahlung. Auch bei den übrigen Direktzahlungen hat der Bodeneigentümer keinen Anspruch auf eine Direktzahlung, sondern nur der Bewirtschafter. Wir dürfen nun kein Präjudiz bei den Sömmerungsbeiträgen schaffen.
3. Der Unterhalt von Pachtbetrieben ist bei Sömmerungsbetrieben nicht grundsätzlich anders als bei Ganzjahresbetrieben. Bei diesen Betrieben wird bei Direktzahlungen auch kein Eigentümeranteil ausgerichtet. Allfällige Fragen, die den Unterhalt von Pachtliegenschaften betreffen, sind im Rahmen des Pachtrechtes und nicht durch eine Aufteilung von Direktzahlungen zu lösen; diese Fälle sind auch über das Pachtrecht lösbar. Es ist deshalb grundsätzlich falsch, wenn hier bei den Sömmerungsbetrieben die Direktzahlungen zwischen Bodeneigentümer und Bewirtschafter aufgeteilt werden sollen.
4. Auch ich halte den Föderalismus hoch. Aber hier geht es um Bundesbeiträge, also Direktzahlungen des Bundes. Ich finde es in diesem konkreten Fall falsch, wenn den Kantonen in dieser Frage einfach die Wahl überlassen wird, die Bundesbeiträge nicht voll an die Bewirtschafter weiterzuleiten.
5. Ich bin in vielen Fragen für eine spezielle Behandlung der Berggebiete. Aber wir sind nicht überall ein Spezialfall. Das heisst hier, dass der Unterhalt von Pachtliegenschaften bei Sömmerungsbetrieben nicht grundsätzlich anders ist als bei Ganzjahresbetrieben. Die Frage des Unterhalts der Liegenschaften kann auch hier via Pachtrecht gelöst werden.
Diese fünf grundsätzlichen Überlegungen sprechen für ein Streichen des bisherigen Artikels 77 Absatz 3.
Ich ersuche Sie deshalb, meinem Antrag zuzustimmen, der dem Entwurf des Bundesrates entspricht.
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nur ganz kurz: Ich möchte Sie bitten, der Kommission zuzustimmen. Ich glaube, dass die Bestimmung, die ins Gesetz aufgenommen wird, mehr Flexibilität bringt, und diese Flexibilität ist nötig. Herr Stadler sagt mehr oder weniger, es komme auf das Gleiche hinaus, man könne das über den Pachtzins lösen. Am Schluss zahlt man natürlich über die Direktzahlungen die Infrastruktur, aber ich kann Ihnen jetzt ein Beispiel bringen: Wenn eine Gemeinde eine Alp betreibt und den Senn anstellt, also den Betrieb nicht verpachtet, dann haben Sie auch die Situation, dass diese Gemeinde dann als Bewirtschafter diese Direktzahlungen für die Investitionen kassiert. Es gibt nun in der Tat sehr unterschiedliche Verhältnisse. Ich meine, dass die Kantone, wenn sie sich auf die Pachtlösung eingerichtet haben, das weiterführen werden. Aber für Einzelfälle macht es durchaus Sinn, hier etwas mehr Flexibilität einzubauen. Materiell spielt es im Endeffekt nicht so eine Rolle.
Ich würde hier keine Prestigesache aus diesem Artikel machen, sondern würde Ihnen empfehlen, der Kommission zu folgen.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 19 Stimmen
Für den Antrag Stadler .... 5 Stimmen
Gliederungstitel vor Art. 78; Art. 79 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre précedant l'art. 78; art. 79 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Falls nicht erforderlich, werde ich bis zu Artikel 169 Buchstabe h keine Bemerkungen mehr machen.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Cornu hat sich gemeldet. Ich bitte um keine drei Gruppen von fünf Argumenten wie beim letzten Mal.
Cornu Jean-Claude · Ständerat · Freiburg · Freisinnig-demokratische Fraktion
Monsieur le Président, dans les débats sur l'agriculture, comme des fois dans les débats sur l'université, il y a des choses très importantes à dire et qu'on ne peut dire que devant le Conseil.
Cela dit, j'essaierai d'être extrêmement bref, simplement pour relever que, effectivement, sous ce titre quatrième "Mesures d'accompagnement social", des efforts ont déjà été faits. Néanmoins, depuis deux jours, on ne parle que des difficultés dans lesquelles se trouve l'agriculture, depuis deux jours on essaie de mettre en place des mesures qui tâchent, je dirai, de positionner cette agriculture sur des bases claires pour l'avenir; et puis, il y a un petit peu ceux qui ne bénéficieront pas de ces mesures parce que pour eux, c'est trop tard. Trop tard pour des raisons d'âge, trop tard parce que leur exploitation est trop petite, et ils n'arriveront pas à rattraper le courant.
Dès lors, je crois qu'on doit accorder une attention spéciale à ces mesures d'accompagnement social et qu'on devrait aller au-delà de ce qui est proposé dans la "PA 2007". On aurait pu le faire sous la forme d'une motion, voire d'une initiative parlementaire, moins confortable, puisque ce sujet-là est très difficile et compliqué.
Pour l'instant j'y ai renoncé. Si simplement, je souhaiterais que, en vue des discussions devant le deuxième Conseil, M. Couchepin, chef du département - ou son successeur dans le cas particulier -, et l'OFAG regardent avec beaucoup d'attention les requêtes qui ont été formulées par l'Union suisse des paysans lors de sa dernière assemblée générale, requêtes qui portent sur un certain nombre de mesures d'accompagnement qu'on pourrait encore envisager. On parle de l'imposition des gains de liquidation - je sais que ce sera plutôt vu dans le cadre des futurs paquets fiscaux -, mais on parle aussi de l'aide à la reconversion professionnelle ou d'une aide encore plus large à la reconversion professionnelle, d'indemnités de cessation d'exploitation ou de préretraites, de service de dépannage agricole, allocations familiales et pour enfants. Je me demande si on ne pourrait pas, pour éviter des débats ultérieurs, des motions ou d'autres interventions parlementaires, réfléchir quant à savoir s'il n'est pas possible encore, dans le cadre des délibérations devant le Conseil national, de reprendre déjà une partie de ces requêtes et de les adjoindre à ce paquet "PA 2007".
C'est un souhait que je formule pour nous éviter d'autres tâches parlementaires subséquentes, si ce n'est pas fait.
Berger Michèle · Ständerat · Neuenburg · Freisinnig-demokratische Fraktion
C'est aussi au titre quatrième que j'interviens, au nom des familles paysannes, et plus spécialement au nom des femmes paysannes de ce pays. Je remercie M. Cornu d'avoir déjà relevé deux ou trois éléments.
J'aimerais insister pour dire que, légalement, le travail de l'agricultrice fourni sur l'exploitation n'est pas une activité professionnelle reconnue. Pourtant, ce travail représente un volume d'heures variable, parfois conséquent. Il demande de la polyvalence car il s'accomplit soit à l'étable, soit aux champs ou dans l'administration et la gestion de l'entreprise, comme parfois aussi dans les vignes. Par contre, la filière de la formation volontaire est elle officielle et reconnue. Il est donc impératif de remédier à cet état de fait.
Il faut placer cette revendication dans la situation économique des exploitations agricoles. Elle ne s'est pas améliorée ces dernières années, à l'exception de l'année 2000. Aujourd'hui, je constate une stabilisation à un niveau modeste. D'une part, cette situation oblige de nombreuses conjointes à travailler à l'extérieur du domaine afin de disposer d'un revenu complémentaire qui permette à la famille de survivre. N'oublions pas cependant que tout le travail de collaboration dans l'exploitation, qui ne sera pas fait durant la journée, devra bien être effectué lors du retour au domicile. D'autre part, afin de juguler la chute des revenus, les domaines doivent s'agrandir. Cette évolution implique un surcroît considérable de travail. Il s'ensuit que la collaboration entre époux ne suffit plus. De plus, les frais d'entretien des fermes sont coûteux, les coûts de construction étant eux-mêmes élevés en Suisse.
Le contentement des familles constaté lors d'une enquête auprès des familles paysannes est réel aussi longtemps que la famille vit modestement et qu'elle est prête à renoncer à des revendications en ce qui concerne les vacances et les loisirs, considérés pourtant comme normaux par le reste de la population.
Sans vouloir dramatiser la situation et tout en reconnaissant que dans le cadre de la "PA 2007", la plupart des inégalités ont été éliminées, force est pourtant de constater que dans les mesures d'accompagnement social, il y aurait encore d'autres mesures à envisager, voire à appliquer pour que les entreprises agricoles continuent de rester à caractère familial, de façon à ce que les filles et les fils des agriculteurs ne se détournent pas de ce beau métier, de façon aussi à ce que les parents ne gardent pas le plus longtemps possible leur entreprise, car leur deuxième pilier n'est autre que leur propre entreprise.
Je ne présente pas de proposition concrète aujourd'hui. Cependant, je souhaite que le Conseil national se préoccupe de cette situation au sein de sa commission. Je demande notamment de ne pas abandonner complètement l'idée d'une préretraite comme elle est appliquée dans les pays de l'Union européenne - bien entendu, l'efficacité de cette mesure doit être le critère principal; d'élaborer des motions destinées à être étudiées par d'autres commissions, comme par exemple:
1. élaborer une motion sur la suppression de l'impôt sur le gain en capital dans l'agriculture, appelé gain de liquidation. Cette mesure permettrait de constituer une petite épargne pour constituer un deuxième pilier;
2. songer aussi aux allocations familiales et à leur financement;
3. au niveau de l'AVS, considérer le gain résultant du travail que la femme fournit dans l'exploitation comme étant susceptible d'être soumis à l'AVS. En effet, celui-ci n'est pas pris en compte, seuls les versements émanant du revenu extrafamilial et les tâches éducatives constituent la base de calcul pour la rente personnelle.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Berger, ich sehe nicht, zu welchen beschlussfähigen Texten dieses Rates Sie sprechen. Wenn Sie wirklich zur Kommission des Nationalrates sprechen wollen, sollten Sie ihr einen Brief schreiben. Ich bitte Sie, jetzt ganz rasch zum Ende Ihres Votums zu kommen. Ich empfinde das ein bisschen als Missbrauch dieses Rates.
Berger Michèle · Ständerat · Neuenburg · Freisinnig-demokratische Fraktion
Je me permets encore une dernière remarque souvent entendue: le développement du travail administratif doit être jugulé. Remplir quatorze prescriptions obligatoires et huit formulaires pour recevoir des paiements directs, sans compter tous les contrôles effectués, sont la marque d'une tendance administrative envahissante.
Je termine en saluant toutes les mesures prises au titre de la "Politique agricole 2007" qui améliorent la situation de notre agriculture suisse de façon à ce qu'elle soit compétitive sur les marchés étrangers.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 80 Abs. 1 Bst. a, Abs. 2; Gliederungstitel vor Art. 86a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 80 al. 1 let. a, al. 2; titre précédant l'art. 86a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 86a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 29 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Art. 87 Abs. 2; 89 Abs. 1 Bst. a, Abs. 2; 93 Abs. 2; 94 Abs. 2 Bst. c
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 87 al. 2; 89 al. 1 let. a, al. 2; 93 al. 2; 94 al. 2 let. c
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 95 Abs. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 95 al. 4
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 32 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Art. 105 Abs. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 105 al. 4
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 106 Abs. 1 Bst. c, Abs. 2 Bst. d, Abs. 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 106 al. 1 let. c, al. 2 let. d, al. 5
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abs. 1 Bst. c - Al. 1 let. c
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 30 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Abs. 2 Bst. d - Al. 2 let. d
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 32 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Art. 107 Abs. 1 Bst. b, c, Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 107 al. 1 let. b, c, al. 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abs. 1 Bst. b - Al. 1 let. b
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 33 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Art. 138; 139; 148 Abs. 2; Gliederungstitel vor Art. 148a; Art. 148a; Gliederungstitel vor Art. 149; Art. 156 Abs. 2; 157; Gliederungstitel vor Art. 158; Art. 159a; 160 Abs. 2, 6; 166 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 138; 139; 148 al. 2; titre précédant l'art. 148a; art. 148a; titre précédant l'art. 149; art. 156 al. 2; 157; titre précédant l'art. 158; art. 159a; 160 al. 2, 6; 166 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 169
Antrag der Kommission
Bst. g
Unverändert
(die Änderung betrifft nur den französischen Text)
Bst. h
h. Ordnungsbusse bis zu einem Betrag, der höchstens dem Erlös der zu Unrecht vermarkteten Produkte oder der zu Unrecht bezogenen Beiträge oder der falsch gemeldeten Berechnungsgrundlagen entspricht.
Art. 169
Proposition de la commission
Let. g
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Let. h
h. l'amende disciplinaire à concurrence d'un montant équivalant aux recettes tirées des produits commercialisés illégalement ou aux contributions indûment perçues ou aux bases de calcul annoncées incorrectement.
Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Buchstabe g betrifft nur den französischen Text, und Buchstabe h ist eine Folgebestimmung zu Artikel 36b. Damit bin ich bereits am Ende meiner Ausführungen zu diesem Artikel.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 173 Abs. 1 Bst. f; 175 Abs. 2; 177a; 181 Abs. 1; 182
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 173 al. 1 let. f; 175 al. 2; 177a; 181 al. 1; 182
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 187b
Antrag der Kommission
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
Artikel 138 tritt erst mit dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes in Kraft.
Abs. 4
Artikel 139 bleibt bis zum Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes in Kraft.
Abs. 5
Mehrheit
Ablehnung des Antrages der Minderheit
Minderheit
(David, Bieri, Germann, Leuenberger, Maissen, Wicki)
Die Lieferrechte auf den 1. Mai 2004 werden entsprechend den Kontingenten per 30. April 2004 festgelegt.
Abs. 6
Mehrheit
Ablehnung des Antrages der Minderheit
Minderheit
(David, Bieri, Germann, Leuenberger, Maissen, Wicki)
Am 30. April 2004 noch laufende Verträge mit nicht endgültiger Übertragung können bis spätestens 30. April 2007 weitergeführt werden. Das Lieferrecht kann nach dem 1. Mai 2004 nur noch von den beiden Vertragspartnern genutzt werden.
Abs. 7
Mehrheit
Ablehnung des Antrages der Minderheit
Minderheit
(Bieri, David, Leuenberger, Wicki)
Die Artikel 28 bis 42 gelten bis am 30. April 2009.
Art. 187b
Proposition de la commission
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
L'article 138 n'entrera en vigueur qu'à la date de la mise en vigueur de la nouvelle loi sur la formation professionnelle.
Al. 4
L'article 139 reste applicable jusqu'à l'entrée en vigueur de la nouvelle loi sur la formation professionnelle.
Al. 5
Majorité
Rejeter la proposition de la minorité
Minorité
(David, Bieri, Germann, Leuenberger, Maissen, Wicki)
Les droits de livraison au 1er mai 2004 sont fixés en fonction des contingents applicables au 30 avril 2004.
Al. 6
Majorité
Rejeter la proposition de la minorité
Minorité
(David, Bieri, Germann, Leuenberger, Maissen, Wicki)
Les contrats prévoyant un transfert temporaire qui ne sont pas échus le 30 avril 2004 peuvent être prorogés jusqu'au 30 avril 2007 au plus tard. Après le 1er mai 2004, seules les deux parties contractantes peuvent faire valoir le droit de livraison.
Al. 7
Majorité
Rejeter la proposition de la minorité
Minorité
(Bieri, David, Leuenberger, Wicki)
Les articles 28 à 42 restent applicables jusqu'au 30 avril 2009.
Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Eine kurze Bemerkung zu den Absätzen 3 und 4: Hier haben wir das Verhältnis zum Berufsbildungsgesetz geregelt, damit nicht eine Lücke entsteht. Ich muss dazu nichts Weiteres sagen.
Die Artikel, zu denen Minderheitsanträge gestellt wurden, haben wir bereinigt im Zusammenhang mit der Frage: Milchlieferungsrechte oder Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Milchkontingentierung? Das ist erledigt.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Abs. 1-4 - Al. 1-4
Angenommen - Adopté
Abs. 5-7 - Al. 5-7
Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Hier gilt die Abstimmung zu Artikel 32.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 32 Stimmen
(Einstimmigkeit)
2. Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007
2. Arrêté fédéral sur les moyens financiers destinés à l'agriculture pour les années 2004-2007
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission
Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit
(Beerli, Leuenberger, Maissen, Schiesser)
....
b. .... Absatz 2356 Millionen Franken;
c. .... 10 607 Millionen Franken.
(Folge aus Anträgen zu Art. 73 LwG)
Antrag Lauri
Abs. 2
Der Bundesrat kann Umlagerungen von Mitteln aus den Zahlungsrahmen gemäss Artikel 1 Buchstaben b und c infolge von WTO-Verpflichtungen oder aufgrund von Marktentwicklungen vornehmen.
Art. 1
Proposition de la commission
Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité
(Beerli, Leuenberger, Maissen, Schiesser)
....
b. .... 2356 millions de francs;
c. .... 10 607 millions de francs.
(Lié à l'art. 73 LAgr)
Proposition Lauri
Al. 2
Le Conseil fédéral peut procéder à des transferts de crédits prélevés sur l'enveloppe prévue à l'article 1er lettres b et c, aux fins de remplir des obligations de l'OMC ou de répondre à l'évolution du marché.
Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nach den ausführlichen Debatten, die wir gestern und heute geführt haben, kann ich es ganz kurz machen. Der Minderheitsantrag entfällt; den haben wir mit dem Entscheid zu Artikel 73 erledigt. Es bleibt der Antrag der Mehrheit. Dann haben wir einen Antrag Lauri. Ich bitte den Präsidenten, dann direkt Herrn Lauri das Wort zu geben.
Ich habe noch eine Korrektur zur französischsprachigen Fahne anzubringen. Beim Minderheitsantrag hat sich ein Fehler eingeschlichen. Das ist für die weitere Behandlung ohne Bedeutung, weil der Minderheitsantrag ja weggefallen ist. Auf der französischen Fahne geht es nicht um 10 067 Millionen, sondern es wären 10 607 Millionen Franken. Das ist aber im Moment nicht von Bedeutung, weil der Minderheitsantrag entfallen ist.
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir sind hier im Bereich der langfristigen Ausgabensteuerung. Mit der Genehmigung dieser Zahlungsrahmen signalisiert das Parlament die Bereitschaft, diese hier vorgesehenen Summen im Rahmen des Budgets in der Zukunft auch tatsächlich zu bewilligen. Aber - das gilt es festzuhalten - dieser Zahlungsrahmen ist keine Ausgabenbewilligung; das Budgetrecht bleibt so oder anders in der Hand des Parlamentes.
Wenn ich auf die Jahre 2000 bis 2003 mit diesem Instrument zurückblicke, so ist festzustellen, dass die Erfahrungen gut sind. Auch die Aufteilung auf diese drei Bereiche hat sich im Prinzip bewährt. Die Gesamtsumme wurde eingehalten. Hingegen müssen wir feststellen, dass es zwischen den einzelnen Zahlungsrahmen Verschiebungen gegeben hat. Wir haben hier im Rahmen des Haushaltes 2003 vor ein paar Tagen eine solche Verschiebung bewilligt und damit einen Zustand der zeitweiligen Unsicherheit gegenüber der Bauernschaft behoben. Dieser Rückblick zeigt aber auch, dass es eben schwierig ist, auf sechs Jahre hinaus die drei Betreffnisse zuverlässig zu schätzen; das verwundert nicht. Ich sage sechs Jahre, weil es zwei Jahre Vorbereitungszeit braucht, hier 2002 bis 2003, und dann kommt die Laufzeit der Zahlungsrahmen, 2004 bis 2007. Ich gehe davon aus, dass in der Zukunft in diesem Bereich noch mehr Unsicherheiten und noch mehr Veränderungen Platz greifen können als in der Vergangenheit.
Mit meinem Antrag möchte ich nun dem Bundesrat die Kompetenz erteilen, flexibel auf zukünftige Änderungen der Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu reagieren und situationsgerechte Umlagerungen der Finanzmittel von den Marktstützungsmassnahmen, das ist Buchstabe b, hin zu den Direktzahlungen, Buchstabe c, vorzunehmen. Ich sage ganz bewusst: von den Marktstützungsmassnahmen zu den Direktzahlungen, und ich schliesse damit aus, dass nach meinem Antrag auch das Gegenteil möglich wäre. Das wäre in der längerfristigen Optik unserer Landwirtschaftspolitik nicht zu begründen, wohl aber das, was ich mit meinem Antrag möchte. Denn damit würde die Möglichkeit gegeben, dass das landwirtschaftliche Einkommen auch beim Greifen von neuen WTO-Bestimmungen oder von neuen Marktentwicklungen sichergestellt werden könnte.
Wichtig ist nun - ich greife auf den ersten Teil meiner Begründung zurück -, dass mit dieser Kompetenzerteilung an den Bundesrat das Budgetrecht des Parlamentes nicht ausgehebelt würde. Wir hätten also immer noch die Möglichkeit, nach dem Bundesrat über das Budget einzugreifen. Aber man könnte diese Unsicherheiten, die in den letzten Monaten entstanden sind, in der Zukunft besser abfedern, indem eben schon heute von uns gesagt würde: Wenn sich das aufdrängt - WTO oder weniger Marktstützung möglich -, hat der Bundesrat von sich aus die Möglichkeit, den Zahlungsrahmen anzupassen.
Ich habe mir natürlich auch überlegt, ob das mit dem Haushaltrecht des Bundes vereinbar ist. Es ist mit ihm vereinbar, denn wir verändern am Instrument des Zahlungsrahmens grundsätzlich nichts, so, wie es im Haushaltrecht festgelegt ist. Wir geben vielmehr im Rahmen dieses Instrumentes eine zusätzliche Kompetenz im Sinne einer Absichtserklärung an den Bundesrat.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Ich habe durchaus Verständnis für das Anliegen von Herrn Lauri, dass man flexibel sein sollte. Aber ich möchte doch davon abraten, seinem Antrag zu folgen.
Wenn Sie das Gesetz betrachten, dann sehen Sie, dass Sie 10 Milliarden für die Direktzahlungen und etwa 3 Milliarden Franken für die Produktion haben. So, wie der Antrag Lauri lautet, könnte der Bundesrat - diese Macht wird ihm eingeräumt - die ganzen 3 Milliarden zu den 10 Milliarden Franken Direktzahlungen hinüberschieben. Er könnte hier also in eigener Kompetenz massive Verschiebungen von Buchstabe b nach Buchstabe c vornehmen. Er könnte es auch umgekehrt tun, nämlich Buchstabe c nach Buchstabe b; dann wäre das Volumen noch grösser.
Ich glaube nicht, dass das richtig ist. Mit diesem Artikel 1 werden nämlich ganz grundsätzliche agrarpolitische Zielvorstellungen verfolgt. Es war schon beim ersten Durchgang der Agrarreform so, dass wir mit der Festlegung dieser Rahmenkreditbeträge auch den Rahmen der Politik einigermassen fixierten und vor allem auch das Verhältnis der Produktionsstützung zur Stützung durch Direktzahlungen durch den Gesetzgeber fixieren wollten - dies in einem sehr grosszügigen Rahmen von 10 Milliarden zu 3 Milliarden Franken. Daran sollten wir nicht mehr rütteln.
Kollege Lauri sagte, im Rahmen von WTO-Verpflichtungen könnten Anforderungen auf uns zukommen. Dazu muss ich sagen: Wenn solche WTO-Verpflichtungen auf uns zukommen, müssen sie durch dieses Parlament gehen. Es kann nicht sein, dass der Bundesrat - auf WTO-Ebene - Verpflichtungen eingeht, die - als wirksames Recht für die Schweiz - die uns nicht vorgelegt werden. Der Bundesrat wird sich bei uns mit einer Vorlage melden. In dieser Vorlage werden wir dann die Möglichkeit haben, die entsprechenden Kreditrahmen zu verschieben, wenn wir es im Rahmen dieser neuen WTO-Vorlagen als zweckmässig erachten.
Die zweite Ausnahme, die Herr Lauri geltend macht, betrifft die Marktentwicklungen. Mit dieser Öffnung habe ich Mühe. Ich glaube nicht, dass der Bundesrat die Möglichkeit haben sollte, entlang dem Markt - oder wie er den Markt steuern will oder möchte - diese Milliardenbeträge von der einen auf die andere Seite zu verschieben. Es wird ja auch nicht gesagt, in welcher Höhe er dies tun kann.
Ich finde, an diesem Rahmen sollten wir festhalten. Das ist die Verantwortung des Gesetzgebers; es ist auch die Verantwortung gegenüber dem Bürger. Wir können sagen: So viel ist für Direktzahlungen bestimmt, und so viel ist bestimmt für die Marktstützung.
Aus diesen Gründen glaube ich, dass wir diese Kompetenz nicht an den Bundesrat abtreten und beim Antrag der Kommission bleiben sollten.
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Der Antrag Lauri hat etwas für sich, aber ich möchte auf einen Punkt hinweisen: Sie wissen ja, dass unsere Bauern Angst haben, dass wir ihnen die Direktzahlungen schmälern oder sogar wegnehmen. Wenn Sie jetzt so eine - Entschuldigung, Herr Kollege Lauri - "Gummilösung" anbieten, dann haben diese mit Recht Bedenken, das Parlament fange nun an, die Beträge zu verschieben.
Deshalb, mehr aus psychologischen Gründen, würde ich Ihnen anraten, von diesem Antrag Lauri abzusehen.
Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich kann formell nicht als Berichterstatter der Kommission zu diesem Antrag Lauri Stellung beziehen, weil der Kommission dieser Antrag nicht vorgelegen hat. Die Formulierungen von Herrn Lauri sind so, dass, was die WTO-Verpflichtungen betrifft, nur eine Umlagerung von den Produkteförderungsmassnahmen zu den Direktzahlungen erfolgen kann, weil ich mir das Umgekehrte im Rahmen von WTO-Verpflichtungen nicht vorstellen kann. Zudem, meine ich, hat Herr Lauri auf den entscheidenden Punkt hingewiesen: Mit dem Budget haben die eidgenössischen Räte natürlich das letzte Wort in dieser Angelegenheit.
Dieser Antrag läuft eigentlich darauf hinaus, dass man dem Bundesrat eine Möglichkeit gibt, eine solche Verschiebung vorzuschlagen, die dann aber budgetrechtlich vom Parlament beurteilt wird. Wenn das Parlament Nein sagt und diese Verschiebung im Budget nicht vornimmt, dann ist die Sache erledigt. Ich habe keine besonderen Probleme mit dem Antrag Lauri, weil das letzte Wort in diesem Saal und im grossen Saal drüben bleibt. Der Bundesrat hat eigentlich die Rolle, einen Weg aufzuzeigen. Ob wir diesen Weg gehen, entscheiden wir.
Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis
Si j'ai bien compris la proposition Lauri, c'est dans un seul sens que l'on peut procéder à des transferts: des marchés vers les paiements directs, et pas dans l'autre sens. M. Wicki a évoqué la crainte qu'on touche aux paiements directs; je crois il n'y a pas de risque de ce côté-là. C'est plutôt dans l'autre sens que ça peut être imaginable. Le Conseil fédéral n'a pas l'intention d'utiliser a priori et de manière certaine cette disposition, mais ça permettrait dans certaines circonstances de répondre à des besoins peut-être légitimes et de donner une réponse rapide à des problèmes.
Dans ce sens, nous vous invitons à soutenir la proposition Lauri.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Abs. 1 - Al. 1
Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Hier gilt die Abstimmung zu Artikel 73 LwG.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Lauri .... 19 Stimmen
Dagegen .... 13 Stimmen
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 36 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 37 Stimmen
(Einstimmigkeit)
3. Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht
3. Loi fédérale sur le droit foncier rural
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
In den Vorlagen 3 bis 5 des Geschäftes geht es um Änderungen im bäuerlichen Bodenrecht, im landwirtschaftlichen Pachtrecht sowie um Anpassungen des Immobiliarsachenrechtes im Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Um die Absichten der "Agrarpolitik 2007" gemäss den vom Bundesrat vorgesehenen Stossrichtungen umsetzen zu können, werden auch Änderungen beim bäuerlichen Bodenrecht (BGBB), beim landwirtschaftlichen Pachtrecht sowie beim Immobiliarsachenrecht im ZGB vorgeschlagen.
Die Erfahrungen und Entwicklungen zeigen, dass eine noch bessere Abstimmung des BGBB und des landwirtschaftlichen Pachtrechtes mit den Zielen der Landwirtschaftsgesetzgebung notwendig ist. Zentral ist dabei die Frage, wie ein landwirtschaftliches Gewerbe definiert wird. Dabei soll der für die Gewerbedefinition massgebende Arbeitszeitbegriff in den verschiedenen landwirtschaftlichen Anwendungsbereichen harmonisiert werden. Die vorgeschlagenen Änderungen führen nun zu einer einheitlichen Verwendung des Ausdrucks "Standardarbeitskraft". Dieser Begriff ersetzt den bisherigen Begriff "Arbeitskraft einer bäuerlichen Familie".
Zusätzlich sollen geringfügige Änderungen die Verfahren und Abläufe vereinfachen. Im privatrechtlichen Teil des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht werden Bestimmungen des OR angepasst, die mit der Revision des ordentlichen Miet- und Pachtrechtes im Jahre 1989 für den landwirtschaftlichen Pachtvertrag als anwendbar erklärt wurden, jedoch - wie die Erfahrung gezeigt hat - für die Landwirtschaft keinen Sinn machen.
Schliesslich sollen im ZGB beim Sachenrecht zwei kleinere Änderungen erfolgen; sie sind für die Landwirtschaft von praktischer Bedeutung. Es geht um die Nutzniessung an Grundstückteilen und um die Einpflanzung auf Grundstücken.
Zu bemerken ist noch, dass die heutige Vorlage darauf verzichtet, die Mindestgrösse für landwirtschaftliche Gewerbe zu erhöhen. In der Vernehmlassungsvorlage war dies noch vorgesehen; der Bundesrat hat aber in Anbetracht der Ergebnisse der Vernehmlassung darauf verzichtet.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Art. 2 Abs. 1, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction, art. 2 al. 1, 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Zum Artikel 2 "Allgemeiner Geltungsbereich": In Absatz 1 geht es um eine Klarstellung hinsichtlich des allgemeinen Geltungsbereichs des Gesetzes. Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) findet grundsätzlich auf landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücke Anwendung, die ausserhalb einer Bauzone, d. h. in einer Nichtbauzone liegen. In Buchstabe a wird nun direkt ein Hinweis auf Artikel 15 des Raumplanungsgesetzes gemacht, und damit wird klargestellt, dass bezüglich des Begriffs Bauzone einzig die bundesrechtliche Begriffsumschreibung massgebend ist.
Als Nichtbauzonen, in denen das BGBB Anwendung findet, gelten auch Gebiete der Landwirtschaftszone, welche nach Artikel 16a Absatz 3 des Raumplanungsgesetzes in einem kantonalen Planungsverfahren für die Erstellung von Bauten und Anlagen ausgeschieden wurden, die über eine innere Aufstockung hinausgehen, so die Intensivtierhaltung und die Hors-sol-Kulturen. In den Schutzzonen und so genannten Reservebauzonen findet das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht Anwendung, wenn eine landwirtschaftliche Nutzung zulässig ist, daher die Bestimmung von Buchstabe b.
Zu Absatz 3: Mit dieser Änderung erfolgt eine Anpassung an das Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG). Neu gelten in Übereinstimmung mit dem LPG nun auch im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht einzelne Rebbau-Grundstücke von weniger als 15 Aren - heute sind es 10 Aren - als so genannt kleine Grundstücke. Diese kleinen Grundstücke unterstehen dem Geltungsbereich des Gesetzes nicht.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 5 Bst. a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 5 let. a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Die Kantone haben nach wie vor die Kompetenz, die Betriebsgrösse als kleinere Einheit zu umschreiben, als dies das Bundesrecht in Artikel 7 vorsieht. Dabei ist in Zukunft aber nicht die Mindestfläche als Einheit massgebend. Im Sinne der Vereinheitlichung der Begriffe wird nun die Betriebsgrösse in einem Bruchteil einer Standardarbeitskraft festgelegt.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 7 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 7 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Hier geht es um die Definition des Begriffes "landwirtschaftliches Gewerbe": Mit der Neufassung von Absatz 1 wird die Mindestgrösse für landwirtschaftliche Gewerbe grundsätzlich nicht erhöht. Neu wird die Mindestgewerbegrösse mit dem vereinheitlichten Begriff der "Standardarbeitskraft" umschrieben: Für die Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Gewerbes müssen mindestens drei Viertel einer Standardarbeitskraft nötig sein. Dieser vorgesehene Wert entspricht gemäss Botschaft in etwa dem Status quo, wobei es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann, da die Berechnungsart ändert. Eingefügt wurde der Hinweis auf die "landesübliche" Bewirtschaftung. Dies soll verdeutlichen, dass es sich um eine objektivierte Betrachtungsweise handelt und eine ungewöhnliche Bewirtschaftungsart nicht massgeblich sein kann.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 10 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 10 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Zum Ertragswert: Der heutige Wortlaut von Absatz 3 verlangt, dass bei den Ertragswertschatzungen geprüft werden muss, ob ein nichtlandwirtschaftlicher Teil abgetrennt werden könne oder dürfe. Dies erschwert klar das Schätzungsverfahren. Mit der Änderung soll diese Unzweckmässigkeit behoben werden.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 11a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Hier geht es um eine technische Anpassung. Heute findet der Anspruch auf Zuweisung von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken in der Erbteilung dort seine Grenzen, wo der Ansprecher bereits über eine überdurchschnittlich gute Existenz verfügt. Dieses Kriterium wird als kaum mehr tauglich angesehen. Deshalb wird dieser Wert nun durch ein Mehrfaches einer Standardarbeitskraft ersetzt, d. h., ein Anspruch auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes steht dem Erben dann nicht zu, wenn er bereits Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes ist, zu dessen Bewirtschaftung mehr als vier solcher Arbeitskräfte nötig sind. Damit wird die Definition klar, aber die Wegfallschranke des Zuweisungsanspruchs wird damit kaum verschoben.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 16
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Hier geht es um die Teilung des Gewerbes. Die Teilung des Gewerbes und der entsprechende Anspruch darauf haben gemäss der Botschaft nie eine praktische Bedeutung erlangt. Deshalb wird diese Bestimmung ersatzlos gestrichen. Es ist festzuhalten, dass mit dieser Streichung kein Teilungsverbot statuiert wird; es ist den privaten Beteiligten also überlassen, ob und wie sie das Gewerbe teilen wollen. Es sind jedoch die bestehenden öffentlich-rechtlichen Schranken zu beachten.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 21 Abs. 1
Antrag der Kommission
.... dieses Gewerbes liegt. Ist der Erbe bereits Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes, zu dessen Bewirtschaftung mehr als vier Standardarbeitskräfte nötig sind, so kann er verlangen, dass ihm das landwirtschaftliche Grundstück zum Verkehrswert zugewiesen wird.
Art. 21 al. 1
Proposition de la commission
.... dans la localité. Si l'héritier est déjà propriétaire d'une entreprise agricole dont l'exploitation exige plus de quatre unités de main-d'oeuvre standard, il peut demander l'attribution de l'immeuble agricole à sa valeur vénale.
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Hier geht es um die Einengung bzw. den Wegfall des Zuweisungsanspruches. Ist ein Erbe bereits Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes, zu dessen Bewirtschaftung mehr als vier Standardarbeitskräfte nötig sind, so kann er zwar die Zuweisung landwirtschaftlicher Grundstücke verlangen, aber nicht zu einem Vorzugspreis: Der Verkehrswert soll als Anrechnungswert gelten. Dabei kann darauf hingewiesen werden, dass der Verkehrswert entweder dem zulässigen Preis gemäss Artikel 66 BGBB entspricht oder, in Zeiten sinkender Landpreise, unter diesen so genannten zulässigen Preis zu liegen kommt.
Zu Artikel 22: Ihre Kommission will beim geltenden Recht bleiben: Verfügt ein Erbe bereits über ein landwirtschaftliches Gewerbe, das einer bäuerlichen Familie eine überdurchschnittlich gute Existenz bietet, soll dieser Erbe im Sinne der Erbengerechtigkeit, das heisst im Hinblick auf eine gerechte Behandlung aller Familienmitglieder, das Privileg des Zuweisungsanspruches nicht haben. Er kann sich nach wie vor um dieses landwirtschaftliche Gewerbe bewerben, aber aus seiner gewöhnlichen Erbenstellung heraus; er kann den Ertragswert also nicht geltend machen.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 22
Antrag der Kommission
Unverändert
Proposition de la commission
Inchangé
Angenommen - Adopté
Art. 26 Abs. 1 Bst. c
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 26 al. 1 let. c
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Dieser Text hat sich als unnötig erwiesen. Im Vernehmlassungsverfahren wurde die Streichung dieser Bestimmung gefordert.
Verfahrensbeitrag
Angenommen - Adopté
Art. 29 Abs. 1 Bst. d
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 29 al. 1 let. d
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Gemäss der heutigen Regelung löst nicht bloss die Veräusserung eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks, sondern auch der Übergang von einer landwirtschaftlichen zu einer nichtlandwirtschaftlichen Nutzung den Gewinnanspruch der Miterben aus. Neu wird nun festgelegt, wann kein solcher Übergang vorliegt: Wenn der Betriebsleiter das Gewerbe während mehr als 10 Jahren selber bewirtschaftet hat und in einer zum Gewerbe gehörenden Wohnung verbleibt, dann findet kein solcher Übergang statt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass auch dann, wenn ein ehemaliger Betriebsleiter in der früheren Betriebsleiterwohnung verbleibt, immer noch Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe c Gültigkeit hat.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 37 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 37 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Ich kann auf die Botschaft verweisen.
Angenommen - Adopté
Verfahrensbeitrag
Art. 44
Antrag der Kommission
.... geltend machen. Ist der Berechtigte bereits Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes, zu dessen Bewirtschaftung mehr als vier Standardarbeitskräfte nötig sind, so kann er das Vorkaufsrecht zu dem Kaufpreis geltend machen, der zwischen dem Verkäufer und dem Dritten vereinbart worden ist.
Art. 44
Proposition de la commission
.... cette valeur. Si l'ayant droit est déjà propriétaire d'une entreprise agricole dont l'exploitation exige plus de quatre unités de main-d'oeuvre standard, il peut invoquer son droit de préemption aux conditions convenues entre le vendeur et le tiers.
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Zu Artikel 44: Ich spreche hier gleichzeitig zu Artikel 49 Absatz 3. Die Bestimmung von Artikel 50 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht betreffend Wegfall des Vorkaufsrechtes findet Anwendung auf die vorkaufsberechtigten Verwandten, auf die vorkaufsberechtigten Pächter und auf die vorkaufsberechtigten Miteigentümer. Die Verwandten und die Miteigentümer kommen bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes in den Genuss eines Preisprivilegs. Die Kommission schlägt Ihnen vor, dass jener Eigentümer, der bereits über ein landwirtschaftliches Gewerbe verfügt, zu dessen Bewirtschaftung mehr als vier Standardarbeitskräfte nötig sind, bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes an einem landwirtschaftlichen Grundstück kein Preisprivileg mehr hat. Er wird dem vorkaufsberechtigten Pächter gleichgestellt und hat demnach bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes denjenigen Kaufpreis zu bezahlen, der zwischen dem Verkäufer und dem Dritten abgemacht worden ist. Das Gleiche gilt auch für die Miteigentümer gemäss Artikel 49 Absatz 3.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 47 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 47 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Hier wird zur Klarstellung eine Präzisierung des Gegenstandes des Vorkaufsrechtes des Pächters eingefügt. Mit der Neuformulierung wird zum Ausdruck gebracht, dass ein Vorkaufsrecht des Pächters an einem Grundstückkauf dann besteht, wenn Pachtgegenstand und Kaufobjekt nicht übereinstimmen.
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Angenommen - Adopté
Art. 48
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
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Gemäss dem heutigen Recht ist es ausgeschlossen, dass ein Pächter vor Eintritt des Vorkaufsfalls auf sein gesetzliches Vorkaufsrecht verzichten kann. Die Praxis hat gezeigt, dass eine Lockerung dieser Bestimmung angebracht ist. Die neue Gesetzesbestimmung umschreibt klar, unter welchen Prämissen eine Verzichterklärung zum Voraus wirksam abgegeben werden kann.
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Angenommen - Adopté
Art. 49 Abs. 3
Antrag der Kommission
.... doppelten Ertragswert. Ist der Miteigentümer bereits Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes, zu dessen Bewirtschaftung mehr als vier Standardarbeitskräfte nötig sind, so kann er das Vorkaufsrecht zu dem Kaufpreis geltend machen, der zwischen dem Verkäufer und dem Dritten vereinbart worden ist.
Art. 49 al. 3
Proposition de la commission
.... de cette valeur. Si le copropriétaire est déjà propriétaire d'une entreprise agricole dont l'exploitation exige plus de quatre unités de main-d'oeuvre standard, il peut invoquer son droit de préemption aux conditions convenues entre le vendeur et le tiers.
Angenommen - Adopté
Art. 50
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
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Hier kann ich auf die bisherigen Ausführungen verweisen.
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Angenommen - Adopté
Art. 60 Abs. 1 Bst. b, f, i
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 60 al. 1 let. b, f, i
Proposition de la commission
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Hier kann ich auf die Ausführungen in der Botschaft verweisen.
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Angenommen - Adopté
Art. 73 Abs. 1, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 73 al. 1, 3
Proposition de la commission
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Zu Artikel 73 und 75: Diese Änderungen sind vorwiegend redaktioneller Natur. Artikel 73 Absatz 3 bringt eine Vereinfachung bei der Berechnung der Belastungsgrenze.
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Angenommen - Adopté
Art. 75 Abs. 1 Bst. c; 87 Abs. 1bis, 4; 90 Abs. 2; 91 Abs. 2; 95a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 75 al. 1 let. c; 87 al. 1bis, 4; 90 al. 2; 91 al. 2; 95a
Proposition de la commission
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Zu den Artikeln 75 bis 95a kann ich auf die Ausführungen in der Botschaft verweisen.
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Angenommen - Adopté
Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. II
Proposition de la commission
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Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 29 Stimmen
(Einstimmigkeit)
4. Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht
4. Loi fédérale sur le bail à ferme agricole
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1 Abs. 1 Bst. b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 1 al. 1 let. b
Proposition de la commission
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Im Sinne der Vereinheitlichung der Begriffe wird hier beim Gewerbebegriff neu auf das BGBB verwiesen.
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Angenommen - Adopté
Art. 4 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 4 al. 2
Proposition de la commission
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Der Inhalt von Absatz 2, der aufgehoben wird, findet aus systematischen Gründen in Artikel 35a Platz.
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Angenommen - Adopté
Art. 5 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 5 al. 2
Proposition de la commission
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Diese Änderung ist eine Folge der Tatsache, dass seit dem 1. Januar 1996 das Mündigkeitsalter bei 18 Jahren liegt und daher eine Sonderbestimmung für die 18- bis 20-Jährigen nicht mehr nötig ist.
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Angenommen - Adopté
Gliederungstitel vor Art. 21a; Art. 21a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre précédant l'art. 21a; art. 21a
Proposition de la commission
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Hier wird eine neue Bestimmung über die Bewirtschaftungspflicht des Pächters eingefügt. Die Bewirtschaftungspflicht wird umschrieben. Der Pächter ist grundsätzlich zur persönlichen Bewirtschaftung des Pachtgegenstandes verpflichtet. Absatz 2 gibt dem Pächter aber die Möglichkeit, die Bewirtschaftung unter seiner Verantwortung einem weiteren Personenkreis zu übertragen. Darunter fallen zunächst die Familienangehörigen und die Angestellten, aber auch die Mitglieder einer Betriebsgemeinschaft, welcher der Pächter selber angehört. Auch die Besorgung durch andere Dritte ist zulässig, jedoch beschränkt auf einzelne Arbeiten.
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Angenommen - Adopté
Gliederungstitel vor Art. 22; Art. 22a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre précédant l'art. 22; art. 22a
Proposition de la commission
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Bei Absatz 1 geht es nur um eine redaktionelle Änderung. Mit Absatz 2 soll das Pachtgesetz benutzerfreundlicher werden. Die heute für die landwirtschaftliche Pacht bereits gültige Regelung von Artikel 289a Absatz 2 OR wird hier ins Pachtgesetz aufgenommen.
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Angenommen - Adopté
Art. 22b; 31 Abs. 2 Bst. a, b, Abs. 2bis Bst. a, Abs. 3; 33; Gliederungstitel vor Art. 35a; Art. 35a; Gliederungstitel vor Art. 36; Art. 36 Titel; 43 Abs. 2; 58 Abs. 1; 60 Titel
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 22b; 31 al. 2 let. a, b, al. 2bis let. a, al. 3; 33; titre précédant l'art. 35a; art. 35a; titre précédant l'art. 36; art. 36 titre; 43 al. 2; 58 al. 1; 60 titre
Proposition de la commission
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Von Artikel 22b bis zu Artikel 60 - auf Seite 61 der Fahne - kann ich auf die Ausführungen in der Botschaft verweisen.
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Angenommen - Adopté
Art. 60a
Antrag der Kommission
Abs. 1
.... längeren vertraglichen oder einer richterlich erstreckten Pachtdauer ....
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 60a
Proposition de la commission
Al. 1
.... plus longue ou encore pendant la durée d'un bail prolongé judiciairement.
Al. 2
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Zu Artikel 60a: Die Übergangsbestimmungen haben es in sich; Sie wissen, dass sie Unklarheiten schaffen können. Daher war es Ihrer Kommission ein Anliegen, die Übergangsbestimmungen klarer zu fassen. Deshalb schlagen wir Ihnen in Absatz 1 eine Ergänzung vor, in welcher ausdrücklich erwähnt wird, dass der Vertrag auch während einer richterlich erstreckten Pachtdauer weiter besteht.
Im Übrigen kann ich auf die Botschaft verweisen.
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Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 27 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu