04.012

Legislaturplanung 2003-2007

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung 2003-2007

Arrêté fédéral concernant les objectifs de la législature 2003-2007

Art. 3

Antrag der Mehrheit

....

a. .... sicherstellen; Abbau der Regulierungsdichte mit Schwerpunkt im Bauwesen und in der Raumplanung zur wirtschaftlichen Entwicklung aller Regionen;

abis. die Instrumente der Regionalpolitik neu definieren und stärken;

....

Antrag der Minderheit I

(Brunner Toni, Baader Caspar, Schlüer, Schmied Walter, Schwander, Waber, Wandfluh, Zuppiger)

Bst. a

a. Abbau der Regulierungsdichte mit Schwerpunkt im Bauwesen und in der Raumplanung zur wirtschaftlichen Entwicklung aller Regionen;

Antrag der Minderheit II

(Graf, Genner, Heim Bea, Hubmann, Levrat, Pedrina, Rossini, Roth-Bernasconi)

Bst. a

a. nachhaltige räumliche Entwicklung sicherstellen und dem Siedlungswachstum Grenzen setzen;

Antrag der Minderheit III

(Levrat, Genner, Graf, Heim Bea, Hubmann, Pedrina, Rossini, Roth-Bernasconi)

Bst. abis

abis. die Entwicklung der städtischen Agglomerationen unter Beachtung der sozialen und ökologischen Ziele der nachhaltigen Entwicklung fördern und gleichzeitig eine Regionalpolitik für die Randregionen entwickeln, namentlich indem die Schaffung von Infrastrukturen und die lokale Entwicklung finanziell unterstützt werden;

Antrag der Minderheit IV

(Brunner Toni, Baader Caspar, Gutzwiller, Schlüer, Schwander, Waber, Wandfluh, Zuppiger)

Bst. abis

Streichen

Antrag der Minderheit V

(Graf, Genner, Heim Bea, Hubmann, Levrat, Pedrina, Rossini, Roth-Bernasconi)

Bst. b

b. natürliche Lebensgrundlagen erhalten, besonders die flächendeckende naturnahe Waldbewirtschaftung und biologische Landwirtschaft weiter fördern;

Antrag der Minderheit VI

(de Buman, Allemann, Bader Elvira, Graf, Gross Andreas, Gyr-Steiner, Heim Bea, Hubmann, Leuenberger-Genève, Meier-Schatz, Pedrina, Robbiani, Roth-Bernasconi)

Bst. c

c. gesetzliche Voraussetzungen für Natur- und Landschaftspärke von regionaler und nationaler Bedeutung schaffen.

Antrag Marty Kälin

Bst. a

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Schriftliche Begründung

An die Landschaft werden eine Vielzahl unterschiedlichster Ansprüche gestellt, die sich räumlich überlagern und dabei oftmals auch in Konkurrenz zueinander stehen. So ist sie Arbeits- und Lebensraum für die Bewirtschafter des Bodens, bietet der Bevölkerung Raum für Freizeit und Erholung, ist Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen, ist Basis für die Nahrungsmittelproduktion sowie die Ressourcen Wasser, Kies und Lehm, beinhaltet Merkmale der geomorphologischen und kulturlandschaftlichen Entwicklung, strukturiert den Siedlungsraum, ist Standort von Infrastrukturanlagen und Teil der Identifikation mit der Heimat. Eine möglichst intakte Landschaft ist nicht nur von ökologischer Bedeutung, sondern wird auch für Gesellschaft und Wirtschaftsraum zu einem immer wichtigeren Standortfaktor, und zwar nicht nur in den klassischen Tourismusregionen, sondern auch in Städten und Agglomerationen. Die Wirtschaft hat das gemerkt - in einer Untersuchung stellt die ZKB fest, dass die Lebensqualität in Bezug auf die Standortattraktivität an vierter Stelle kommt, weit vor der Steuerbelastung. Um diese "weichen" Faktoren auch auf lange Sicht gewährleisten zu können, müssen die zahlreichen Nutzungsinteressen sorgfältig und umfassend aufeinander abgestimmt werden.

Art. 3

Proposition de la majorité

....

a. .... du territoire; réduire la densité normative, en particulier dans les domaines de la construction et de l'aménagement du territoire, afin de favoriser le développement économique de toutes les régions;

abis. redéfinir et renforcer les instruments de la politique régionale;

....

Proposition de la minorité I

(Brunner Toni, Baader Caspar, Schlüer, Schmied Walter, Schwander, Waber, Wandfluh, Zuppiger)

Let. a

a. réduire la densité normative, en particulier dans les domaines de la construction et de l'aménagement du territoire, afin de favoriser le développement économique de toutes les régions;

Proposition de la minorité II

(Graf, Genner, Heim Bea, Hubmann, Levrat, Pedrina, Rossini, Roth-Bernasconi)

Let. a

a. maintenir un développement durable du territoire et mettre un frein à l'urbanisation;

Proposition de la minorité III

(Levrat, Genner, Graf, Heim Bea, Hubmann, Pedrina, Rossini, Roth-Bernasconi)

Let. abis

abis. soutenir le développement des agglomérations urbaines dans le respect des objectifs sociaux et environnementaux du développement durable et maintenir en parallèle une politique régionale propre aux régions périphériques, notamment par le biais du soutien financier à la création d'infrastructures et au développement endogène;

Proposition de la minorité IV

(Brunner Toni, Baader Caspar, Gutzwiller, Schlüer, Schwander, Waber, Wandfluh, Zuppiger)

Let. abis

Biffer

Proposition de la minorité V

(Graf, Genner, Heim Bea, Hubmann, Levrat, Pedrina, Rossini, Roth-Bernasconi)

Let. b

b. préserver les ressources naturelles et poursuivre les efforts visant à promouvoir une gestion écologique globale des forêts ainsi qu'une agriculture biologique;

Proposition de la minorité VI

(de Buman, Allemann, Bader Elvira, Graf, Gross Andreas, Gyr-Steiner, Heim Bea, Hubmann, Leuenberger-Genève, Meier-Schatz, Pedrina, Robbiani, Roth-Bernasconi)

Let. c

c. mettre en place les bases légales propres à permettre la création de parcs naturels régionaux et nationaux.

Proposition Marty Kälin

Let. a

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Développement par écrit

Le développement n'existe qu'en allemand.

Brunner Toni · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich nehme das dringliche Verfahren wörtlich und begründe nicht nur den Antrag der Minderheit I, sondern auch jener der Minderheit IV. Nehmen Sie sich ein Beispiel an mir: So könnten wir dieses Geschäft heute Morgen durchberaten - zumal ich heute Morgen schon gefragt worden bin, ob diese Übung hier überhaupt einen Sinn mache; aber das ist eine andere Frage.

Zu Artikel 3: Die Minderheit I unterscheidet sich von der Mehrheit dadurch - Sie sehen das auf der Fahne -, dass sie die unverbindliche und von aussen gesehen oder auch von uns aus gesehen nichtssagende Formulierung des Bundesrates gänzlich weglassen will. Was heisst schon, wie es im Entwurf des Bundesrates formuliert ist, "ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung sicherstellen"? Ich meine, das tönt zwar gut, orientiert sich aber viel zu wenig an den wirklichen Zielen und vor allem an den Problemen im Bereich des Bauens und der Raumplanung, sei dies nun in den Ballungszentren oder generell im ländlichen Raum.

Die Mehrheit der Kommission konnte sich daher auf ein greifbares und wichtiges Ziel einigen: Die Regulierungsdichte mit Schwerpunkt im Bauwesen und in der Raumplanung soll abgebaut werden, dies mit dem Ziel, eine wirtschaftliche und gedeihliche Entwicklung aller Regionen zu ermöglichen. Auf diese Kernaussage konzentriert sich denn auch der Antrag der Minderheit I, der den gesamten zweiten Teil des Antrages der Mehrheit beinhaltet.

Eine wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land setzt sowohl funktionsfähige Agglomerationen und starke Zentren voraus wie auch ländliche Regionen, die sich aber zuerst überhaupt einmal entwickeln können müssen. Dies wird heute durch die Gesetzgebung nicht selten erschwert oder gar verunmöglicht. Wir wissen es alle: Mehrere Milliarden Franken werden in unserem Land nicht investiert, weil Bauvorhaben blockiert oder gänzlich verhindert werden. Die Wirtschaft wächst nicht wie gewünscht, und wir wundern uns noch, warum. Das Stadion in Zürich lässt grüssen.

Mit der Formulierung in Buchstabe a bezwecken wir einerseits weniger Vorschriften, weniger Einschränkungen und Behinderungen im Bereiche des Bauens, der Raumplanung generell, weniger Regulierung und effizientere Verfahren, Korrekturen im Verbandsbeschwerderecht - natürlich am besten dessen Abschaffung. Zudem muss Artikel 24 im Raumplanungsgesetz viel weniger eng gefasst werden. Das Oberziel muss eine wirtschaftliche Entwicklung aller Regionen in diesem Lande sein.

Noch zur Minderheit IV, die Absatz abis gänzlich streichen will: Für uns ist in Buchstabe a bereits festgehalten, wie wir sämtliche Regionen stärken wollen, eben mit dem Abbau der Regulierungsdichte. Die Mehrheit will die Instrumente der Regionalpolitik neu definieren und stärken. Für uns ist dieses Ziel erreicht, wenn wir Buchstabe a konsequent beherzigen und in der laufenden Legislatur auch umsetzen. Gerade auch den ländlichen Raum, der mit diesem Buchstaben abis besonders angesprochen ist, könnten wir nämlich mit geeigneten Massnahmen ganz gezielt stärken.

Wir möchten eine wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum, die zum Beispiel den Bauernfamilien mehr Wertschöpfung in ihrem Umfeld ermöglicht. Mehr Wertschöpfung wird nur durch weitere Einkommens- und Erwerbsmöglichkeiten ermöglicht, idealerweise zum Beispiel auch auf dem eigenen Bauernhof, sei dies im Agrotourismus, zum Beispiel eben mit Ferien auf dem Bauernhof. Schauen Sie einmal unsere Nachbarn in Österreich an: Da haben die Bauernbetriebe ihr Haupteinkommen mit den Betten, die sie im Tourismus anbieten, und nicht mehr mit den Kühen, die im Stall stehen. Aber wir in der Schweiz verunmöglichen mit unserer Gesetzgebung nur schon, dass sinnvollerweise die bestehende Bausubstanz optimal ausgeschöpft werden könnte, ohne dass weitere Erschliessungen notwendig wären - und obwohl damit sogar der Druck auf Neubauten verringert werden könnte.

Wir verhindern also zusätzliche wirtschaftliche Impulse und Wertschöpfungsmöglichkeiten in unserem Land, und wir benachteiligen uns gegenüber dem nahen Ausland unnötigerweise. Wir stehen damit in einem ungleichen Konkurrenzverhältnis. Statt zu studieren, wie wir Geld in die Regionen pumpen könnten, wären einfache Lösungen wie z. B. Erleichterungen bei Umbauten von bestehender Bausubstanz durchaus sinnvoll und würden den Regionen mehr Wertschöpfung ermöglichen.

Wenn wir also Buchstabe a mit dem Antrag der Minderheit I bzw. der Mehrheit verankern, so sind für die SVP-Fraktion in Artikel 3 keine weiteren Ergänzungen mehr notwendig - schon gar nicht neue gesetzliche Grundlagen, z. B. für die geforderten Natur- und Landschaftspärke, wie das eine Minderheit mit einem Buchstaben c will. Dies ist letztlich keine Förderung des ländlichen Raumes, sondern eine weitere Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten.

Ich bitte Sie, sowohl die Minderheit I als auch die Minderheit IV zu unterstützen.

Graf Maya · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Die Minderheit II zu Buchstabe a beantragt Ihnen, als Ergänzung zur Version des Bundesrates neben der Sicherstellung einer nachhaltigen räumlichen Entwicklung dem Siedlungswachstum Grenzen zu setzen.

Warum ist dieses Teilziel mit diesem Zusatz so wichtig? Pro Sekunde geht in der Schweiz ein Quadratmeter Kulturland verloren. Das ist alarmierend und sollte eigentlich besonders die Bauernvertreter aus der SVP, Herr Toni Brunner, sehr beschäftigen. Strassen und Siedlungen zerschneiden natürliche Lebensräume; die Menschen wohnen immer weiter weg von den Zentren. Dies verursacht Mehrverkehr mit Umweltfolgen und gesundheitlich relevanten Folgen. Viele Leute in der Schweiz leiden immer mehr unter Lärm.

Es ist erstaunlich, dass die Minderheit I mit Bauernvertretern an der Spitze genau das Gegenteil fordert. In den vergangenen fünfzig Jahren ist in unserem Land mehr Boden unter Siedlungen und Infrastrukturen verschwunden als in der ganzen Menschheitsgeschichte zuvor. Angesichts der Tatsache, dass Boden kein vermehrbares Gut ist, kann nicht von einer nachhaltigen Politik gesprochen werden. Der Bundesrat hat denn auch in seiner "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002" das Ziel verabschiedet, die Siedlungsfläche auf 400 Quadratmeter pro Person zu beschränken, d. h., auf dem Stand von 2000 zu stabilisieren.

Darum darf diese Kernaussage nicht länger umschifft werden: Wir müssen sie in diese Legislaturplanung aufnehmen. Dringend muss also vom Bundesrat eine Raum- und Siedlungsplanung eingeleitet werden, die diesen Aspekten Rechnung trägt. Es ist klar, dass Themen wie umweltschonende Mobilität und mehr Lebensqualität in Agglomerationen mit einbezogen werden müssen. Es ist eine Gesamtschau wichtig. Es geht nicht darum, dass nicht mehr gebaut werden kann in der Schweiz, sondern es geht darum, wo und nach welchen Kriterien mit einer zukunftsfähigen Planung künftig Siedlungen und Infrastrukturen entstehen; grosse Flächen einstiger Industrieareale stehen z. B. leer. Ich verweise auf die Minderheit II, die in diese Richtung geht. (Unruhe)

Ja, es wäre wirklich gut, Sie würden mir zuhören! Übrigens sind das alles nicht nur grüne Überlegungen, meine Herren! Der Wirtschafts-Think-Tank "Avenir Suisse" plädiert nämlich in seiner Studie "Stadtland Schweiz" aus dem Jahr 2002/03 für eine viel stärkere Verdichtung in der Schweiz; er schreibt, im globalen Standortwettbewerb brauche es eine gewisse Masse und die enormen Infrastrukturkosten für verzettelte Besiedlungen fielen mit grossen Kosten ins Gewicht - das ist die Wirtschaft.

Nun noch etwas zum Agrotourismus, der von Ihnen gefördert wird. Auch ich unterstütze den sanften Agrotourismus. Aber, meine Herren, indem einfach Raumplanungs- und Bauvorschriften gelockert werden, wie es hier in Artikel 3 ja von der Mehrheit und von der SVP-Fraktion gefordert wird, ist noch kein Agrotourismus geschaffen. Bedenken Sie beim Tourismus immer: 83 Prozent der ausländischen Touristen und Touristinnen nennen die Natur und die Landschaft als Reisemotiv - 83 Prozent! Wie lange noch, fragt sich wohl, wenn wir munter Grossüberbauungen, Shoppingcenter, Einfamilienhäuser usw. auf die grüne Wiese setzen. Sie würden viel mehr für den Tourismus und im Speziellen für den Agrotourismus tun, wenn Sie den Antrag der Minderheit VI zugunsten der "Natur- und Landschaftspärke von regionaler und nationaler Bedeutung" unterstützen und diese wieder in die Legislaturplanung aufnehmen würden.

Stimmen Sie also der Minderheit II zu, und tun Sie endlich etwas für eine echte nachhaltige räumliche Entwicklung in der Schweiz. Lehnen Sie unbedingt die Anträge der Minderheiten I und IV ab. Denn bereits in diesen fünf Minuten, während denen ich hier sprach, sind sage und schreibe 300 Quadratmeter Kulturfläche der Schweiz unter Fundamenten und Beton verschwunden.

Levrat Christian · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

La proposition de la majorité de la commission à la lettre abis précise et oriente la teneur de l'article 3 lettre a de cette même majorité, mais elle le fait de manière partielle en n'invoquant que la politique régionale. Comprise stricto sensu, la proposition de la majorité occulte toute une réalité de notre pays, celle des agglomérations urbaines qui prennent sans cesse plus de poids et d'importance d'un point de vue socioéconomique, des agglomérations et des villes où vivent trois quarts de la population suisse.

La minorité III (Levrat) estime que ce deuxième objectif du programme de législature doit être précisé dans le sens d'une prise en compte des deux composantes principales de notre espace vital que sont, d'une part, les agglomérations urbaines et, d'autre part, les régions périphériques à plus faible densité de population. Le rapport du Conseil fédéral "Stratégie 2002 pour le développement durable" a du reste clairement établi la nécessité et la volonté d'agir dans ces deux directions et le programme de législature doit dès lors logiquement entériner cette décision.

En Suisse, l'urbanisation désordonnée se poursuit sans fléchir et de manière peu conforme aux exigences du développement durable. Par leur croissance ininterrompue, les agglomérations urbaines sont en effet toujours plus confrontées à de nombreux problèmes touchant à l'économie, à la société, à l'environnement. Je ne citerai que la surcharge du trafic routier d'agglomération, l'engorgement des centres-villes, des nuisances sonores et une pollution atmosphérique importante, des coûts d'infrastructure en augmentation, une insécurité croissante, et j'en passe. En 2002, face à cette situation, le Conseil fédéral a décidé à juste titre de prendre un ensemble de mesures générales en faveur du développement durable des villes et des agglomérations, comme d'ailleurs des autres régions.

Ces bonnes intentions doivent être précisées durant cette législature et l'inscription de cette orientation dans le programme de législature constitue une confirmation et un encouragement de cette politique, la seule viable, dont l'enjeu est d'abord d'allier avec succès croissance économique et compensation sociale, ensuite de surmonter l'antagonisme entre écologie et économie, et enfin de régler, après l'échec d'Avanti, le défi de la mobilité dans nos agglomérations, misant avant tout sur les transports publics.

Naturellement, cette volonté marquée de soutenir le développement durable des agglomérations ne consiste pas, et ne doit en aucun cas consister à faire jouer les intérêts des uns contre les autres. Parallèlement à cette politique des agglomérations, la Confédération doit mener une politique régionale propre, adaptée aux régions périphériques, campagnardes et montagnardes, c'est-à-dire une politique qui poursuive les vertus principales de la politique régionale menée de façon évolutive depuis bientôt trente ans autour des axes suivants: diminution des disparités qui grevaient ces régions, renforcement de la cohésion et de la stabilité sociales, stabilisation démographique en mettant un frein à l'exode rural, rattrapage infrastructurel de base, valorisation des potentiels régionaux et, enfin, soutien au développement socioéconomique endogène.

Durant cette législature, il faudra faire évoluer cette politique régionale, tout en prenant garde à ne pas lui faire subir une révolution copernicienne qui ne tiendrait compte ni des situations très différentes que connaissent ces différentes régions, ni des intérêts des populations concernées. Il serait en particulier dangereux de revoir l'ensemble de la politique régionale en se fondant sur la seule situation des régions qui ont connu le plus de succès dans leur rattrapage et leur développement socioéconomique. Ce défi du rattrapage socioéconomique dans une perspective de développement durable n'a pas encore été relevé partout, pas plus que le frein à l'exode rural. C'est pourquoi, aux yeux de la minorité III, certaines mesures existant en matière de soutien financier doivent être maintenues, quitte à ce qu'elles soient davantage ciblées.

Par intérêt pour la cohésion de ce pays, par intérêt pour une politique d'agglomération qui soit cohérente et pour une politique régionale qui le soit tout autant, la minorité III vous invite à engager le Conseil fédéral à être actif dans ce domaine durant la législature à venir.

Graf Maya · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Zum Antrag der Minderheit V: Die Teilziele unter Buchstabe b im Entwurf des Bundesrates und gemäss Mehrheit der Kommission sind uns zu wenig konkret. Wir möchten mit unserem Minderheitsantrag den Bundesrat beauftragen, dass er eine spezielle Richtung für die Legislaturperiode 2003-2007 einschlagen soll. Der Bundesrat hat unter dieser Richtlinie das Geschäft der Umsetzung eines Waldprogramms bis 2015 und die Revision des Waldgesetzes vorgesehen. Wir wollen, dass diese beiden Vorhaben der heutigen, naturnahen Bewirtschaftungsweise unserer Wälder nicht entgegenlaufen. Wir wollen, dass in der Schweiz dieser weitsichtige und schon mehr als hundert Jahre lang bewährte Umgang - auch mittels Gesetzen - mit unserer einzigartigen Ressource Wald weitergeht.

Im zweiten Teil unseres Antrages möchten wir den Bundesrat auffordern, die biologische Landwirtschaft weiter zu fördern. Etwa 10 Prozent der landwirtschaftlichen Kulturfläche wird in der heutigen Zeit nach biologischen Richtlinien bewirtschaftet. Immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten kaufen Bio-Produkte, die Grossverteiler kämpfen um diesen Markt mit grossem Werbeaufwand. Länder wie Österreich haben uns bereits überholt. Wir müssen diese Chance im Sinne eines Qualitätsvorteils packen, in einem zunehmend geöffneten Markt der EU im Besonderen. Dabei sollen auch die Forschungsgelder des Bundes noch vermehrt in den biologischen Landbau fliessen. Wir brauchen diese innovative Forschung ganz dringend.

Die Zusammenfassung des Berichtes des Perspektivenrates der Bundesverwaltung, den wir zuhanden der Legislaturplanung bekommen haben, weist übrigens unter den Herausforderungen zum Thema Agrarpolitik darauf hin, dass die Schweizer Landwirtschaft nur mit qualitativ hoch stehenden Produkten eine Chance hat, sich im geöffneten Markt der EU dereinst zu positionieren (S. 7).

Wir beantragen Ihnen also, die Minderheit V zu unterstützen und damit dem Bundesrat mit seiner Fassung - ganz landwirtschaftlich ausgedrückt - zu sagen: Mehr Fleisch am Knochen, bitte!

Bader Elvira · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion

Der ländliche Raum und das Berggebiet mit ihren traditionellen Wirtschaftszweigen verzeichnen vielerorts eine rückläufige demographische Entwicklung, einen anhaltenden Strukturwandel und einen starken Rückgang der Beschäftigungszahlen in fast allen Tätigkeitsbereichen. Zum einen generieren sie verhältnismässig wenig Wertschöpfung, zum anderen nimmt die räumliche Differenzierung des Angebots an öffentlichen Dienstleistungen zu, und das Angebot im ländlichen Raum und im Berggebiet verschlechtert sich. Damit verbunden ist eine Abwanderung der jüngeren Bevölkerung und vieler qualifizierter Arbeitskräfte.

Die Konzentration der Bevölkerung, der Unternehmen, des Wissens in den Agglomerationen nimmt zu. Weil in unserem Land die verschiedenen Sprachregionen und der ländliche sowie der städtische Raum im Spannungsfeld zwischen internationaler Wettbewerbsfähigkeit und nationaler Kohäsion stehen, kommt einer gezielten Regionalpolitik eine zentrale Bedeutung zu. Sie erfüllt eine Identitätsfunktion für die Willensnation Schweiz.

Eine gezielte Regionalpolitik muss daher zur Überwindung der Schranken zwischen wirtschaftlicher Effizienz und räumlichem Zusammenhalt, zwischen nationalen und regionalen Interessen beitragen. Sie muss der Stärkung des ländlichen Raums und des Berggebiets dienen. Sie muss zur Verringerung der regionalen Unterschiede und zur dezentralen Besiedelung der Schweiz beitragen, durch die Förderung des Wirtschaftswachstums im ländlichen Raum und im Berggebiet. Mit der Regionalpolitik sollen die Produktivität und die Wertschöpfung von regionalen Produktions- bzw. Wertschöpfungssystemen gefördert und soll die Ansiedlung neuer Unternehmen unterstützt werden.

Gemäss der ersten Leitlinie der Legislaturstrategie, "den Wohlstand vermehren und die Nachhaltigkeit sichern", soll die ausgewogene räumliche Entwicklung gepflegt und sollen die natürlichen Lebensgrundlagen als eine unserer Stärken geschützt werden. Wenn aber die Teilrevision der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung, die bereits in der Legislatur 1999-2003 durch den Bundesrat sehr weit vorbereitet wurde, nun überraschend nicht mehr Legislaturziel sein soll, dann fragen wir uns, wie eine ausgewogene Entwicklung in wesentlichen Teilen des ländlichen Raums und des Berggebiets gewährleistet sein soll. Die Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) sieht eine Ergänzung mit einem neuen Abschnitt für Natur- und Landschaftspärke von nationaler und regionaler Bedeutung vor. Es sind drei Parkkategorien vorgesehen: der Nationalpark, der Landschaftspark und der Naturpark. Es wird geregelt, wie die Leistungsvereinbarungen zwischen Kanton und Bund festgelegt werden. Zudem werden die Frage eines Park-Labels sowie Fragen betreffend Nutzung und Schutzmassnahmen geregelt.

Natur- und Landschaftspärke von regionaler und nationaler Bedeutung bilden einen neuen Gegenstand der schweizerischen Natur- und Landschaftspolitik. Der enge Begriff des Landschaftsschutzes soll neu durch eine nachhaltige Nutzung ergänzt werden. Die dadurch entstehenden Optionen lassen sich für den ländlichen Raum und die Berggebiete in ausgezeichneter Art und Weise in den Auflagen und Zielen der neuen Regionalpolitik des Bundes umsetzen. In der Mehrzahl unserer Rand- und Bergregionen und insbesondere in den potenziell schwachen Talschaften bildet die intakte Landschaft die einzige Ressource, die eine Nutzung zulässt und ein wirtschaftliches Überleben überhaupt ermöglicht. Es ist also Hilfe zur Selbsthilfe, wenn der Bund die entsprechenden Gesetzesvorgaben diesen Bedürfnissen anpasst, und es ist auch die billigste und effizienteste Wirtschaftsförderung für den ländlichen Raum und das Berggebiet.

Zuhanden der SVP-Fraktion möchte ich vielleicht noch sagen: Der Bundesrat hat auf eine Anfrage hin bestätigt, dass die Kosten, die daraus entstehen könnten, im Buwal intern aufgefangen werden können, die Staatskasse also nicht zusätzlich belasten würden.

Ich bitte Sie deshalb, die gesetzlichen Grundlagen im NHG zu schaffen und der Minderheit VI zuzustimmen.

Robbiani Meinrado · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion

Mi sia consentita una brevissima dichiarazione riferita alla minoranza IV. Merita di essere sottolineato che la forza del nostro Paese prima ancora che nei principali poli economici risiede certamente nella solidità e compattezza dei legami che uniscono tutte le sue componenti, sia in ambito sociale che in ambito regionale.

Stupisce perciò che dai ranghi di chi pretende di ergersi a unico paladino della difesa di questo Paese esca una proposta che non percepisce per nulla quali sono i più autentici fattori di forza della Svizzera e si illude che lo sviluppo delle regioni sia ricondotto unicamente al superamento dell'attuale pretesa densità normativa.

Auspico perciò con fermezza che questo Consiglio possa sostenere la proposta della maggioranza della commissione, dimostrando con questo adeguata lungimiranza.

Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg

Ich möchte mich zuerst zu Artikel 3 Buchstabe a aussprechen und Sie bitten, den Entwurf des Bundesrates zu unterstützen.

Der Entwurf des Bundesrates ist nicht eine "nichtssagende Formulierung", wie Nationalrat Brunner Toni behauptet hat, sondern es handelt sich tatsächlich um eine sehr kompakte, aber zielgerichtete Formulierung. Sie finden die entsprechenden Richtliniengeschäfte, die damit zusammenhängen, auch im Text.

Die Mehrheit der Kommission möchte zu der ersten Formulierung "ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung sicherstellen" auch noch den Abbau der Regulierungsdichte beifügen. Dies ist sicher eine Problematik, die anerkannt ist, und es finden intensive Diskussionen zwischen Bund und Kantonen statt. Der Bundesrat hat auch eine Revision des Raumplanungsgesetzes angekündigt; in diesem Zusammenhang wird es auch die Möglichkeit geben, dieses Thema anzugehen.

Wenn aber, wie hier formuliert, pauschal ein Abbau der Regulierungsdichte im Bauwesen und in der Raumplanung verlangt wird, dann führt dies direkt zu einer weiteren Zersiedelung des Landes. Wir wollen somit auf der politischen Linie bleiben, die wir bisher in diesem Bereich vertreten haben. Trotzdem wollen wir es aber fertig bringen, Verbesserungen zu erreichen, insbesondere was die Bauten ausserhalb der Bauzone betrifft. Zusätzlich sei hier festzuhalten, dass es auch darum geht, die föderalistische Aufgabenteilung, wie wir sie kennen, nicht zu stören.

Wenn Sie den Antrag der Minderheit I (Brunner Toni) annehmen, würde das natürlich gar nicht funktionieren: Es soll nur der zweite Teil des Antrages der Kommissionsmehrheit übernommen werden, das Hauptziel könnte auf der Seite gelassen werden. Ich bin der Meinung, dass es mit dieser Formulierung in eine sehr spezifische Angelegenheit ausartet, ohne dass hier übrigens die Ziele - was mit dieser Verminderung der Regulierungsdichte erreicht werden sollte - auch genau definiert würden. Wie gesagt: Das Problem ist erkannt; es wird mit der Fassung des Bundesrates abgedeckt, aber nicht in diesem ausschliesslichen Ausmass, wie das die Minderheit I (Brunner Toni) beantragt oder wie es auch in der Formulierung der Mehrheit zu finden ist.

Was die Minderheit II (Graf) anbetrifft, wo es darum geht, dem Siedlungswachstum Grenzen zu setzen, sind wir erneut in dieser Problematik, greifen sie aber von der anderen Seite auf. Das Problem der wachsenden Bodenbeanspruchung wird genannt; der Bundesrat anerkennt dies auch und wird das Geschäft in Form der Grundzüge der Raumordnung zur Diskussion stellen. Es ist aber für mich fraglich, ob die doch sehr harte Formulierung "Grenzen setzen" in dieser Legislaturplanung richtig ist. Denn das könnte heissen, dass der Bund interveniert, indem er den Kantonen vorschreibt, wie viel Siedlungsfläche sie noch haben dürfen. Hier würden wir auch wieder an die Grenzen der föderalistischen Zuständigkeitsordnung stossen. Gemäss Verfassung macht der Bund ein Rahmengesetz, die Kantone hingegen sind für die Raumplanung hauptsächlich zuständig.

Ich beantrage Ihnen also, bei Litera a bei der Formulierung des Bundesrates zu bleiben.

Die Minderheiten III (Levrat) und IV (Brunner Toni) befassen sich mit dem Mehrheitsantrag zu Buchstabe abis: "die Instrumente der Regionalpolitik neu definieren und stärken." Ich kann dieser Formulierung der Mehrheit der Kommission beipflichten. Sie deckt übrigens ein Richtliniengeschäft des Bundesrates ab. Wenn die Mehrheit der Kommission den Zusatz im Sinne dieses Richtliniengeschäftes versteht, habe ich mit dieser Formulierung kein Problem. Deshalb ist es aus meiner Sicht nicht notwendig, der Minderheit IV (Brunner Toni) zu folgen.

Anders wäre es, wenn Sie der Minderheit III (Levrat) Folge leisten würden, denn hier werden wieder Teilelemente sehr präzis formuliert. Mich stört bei diesem Antrag, der von Herrn Levrat vertreten wurde, vor allem das Ende, nämlich dass vor allem von Infrastrukturen gesprochen wird. Die bisherige Regionalpolitik war auf dieser Linie. Heute stellen wir fest, dass das nicht genügt und dass es andere Mittel braucht als Infrastrukturförderung. Zusätzlich kommt hinzu, dass mit dem neuen Finanzausgleich die Umverteilungsfunktion, die ja vor allem dann auch solchen Zwecken dienlich ist, eben nicht mehr über die Regionalpolitik zu laufen hat, sondern über den neuen Finanzausgleich. Wir möchten die neue Regionalpolitik dafür verwenden, nebst den Infrastrukturen, die den Kantonen und Gemeinden anheim gestellt sind, Arbeitsplätze und Unternehmen in den Regionen zu fördern, die mehr Schwierigkeiten haben.

Deshalb empfehle ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen und die Minderheiten III (Levrat) und IV (Brunner Toni) abzulehnen.

Noch zu den Minderheiten V (Graf) und VI (de Buman): Die Minderheit V (Graf) beantragt, die flächendeckende naturnahe Waldbewirtschaftung und die biologische Landwirtschaft weiter zu fördern. Hierzu zwei Bemerkungen: Der Bundesrat hat angemeldet, dass er ein Richtliniengeschäft vorschlägt unter dem Titel "Umsetzung des Waldprogrammes Schweiz und Botschaft zur Revision des Waldgesetzes". Hier wird es aber nicht nur, wie es die Minderheit V (Graf) andeutet, darum gehen, in erster Linie eine flächendeckende naturnahe Waldbewirtschaftung anzustreben, sondern vielmehr auch darum, aufzuzeigen, wie wir den steigenden Ansprüchen an den Wald und der sich verschärfenden finanziellen Situation der Wald- und Holzwirtschaft begegnen können.

Was die biologische Landwirtschaft anbetrifft, ist diese nicht infrage gestellt, im Gegenteil: Sie wird im Rahmen des jetzigen Landwirtschaftsprogramms 2003-2007 bereits gefördert, und was die Periode von 2008 bis 2011 betrifft, so ist das Programm angekündigt. Es wäre falsch, jetzt schon im Rahmen dieser Legislaturplanung in die Details dieser weiteren Entwicklung unserer Agrarpolitik hineingehen zu wollen.

Schliesslich zur Frage der Landschaftspärke von regionaler und nationaler Bedeutung: Als der Bundesrat Mitte 2003 die Ausarbeitung des Gesetzentwurfes und der Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz in Auftrag gegeben hat, war die rasche Verschlechterung der Bundesfinanzen noch nicht so genau erkannt, wie das heute der Fall ist. Deshalb müssen wir heute anders handeln, und der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass es vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Finanzlage des Bundes nicht möglich ist, neue Aufgaben einzuführen oder zu übernehmen. So hat er beschlossen, die Revision dieses Gesetzes zurückzustellen und aus der Legislaturplanung 2003-2007 zu streichen. Der Entscheid des Bundesrates war also ein rein finanzpolitischer Entscheid unter den heutigen Gegebenheiten.

Deshalb empfiehlt er Ihnen auch hier, seinem Antrag zu folgen.

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Bundespräsident, Frau Marty Kälin möchte Ihnen eine Frage stellen. - Frau Marty Kälin, das Mikrofon befindet sich zu Ihrer Rechten.

Marty Kälin Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Sorry, ich tendiere offenbar automatisch nach links.

Herr Bundespräsident, die Minderheit I verlangt ja einen Abbau der Regulierungsdichte. Diese Regulierungsdichte besteht unter anderem darin, dass wir 26 verschiedene kantonale Richtpläne und rund 3500 verschiedene kommunale Bau- und Zonenordnungen haben; viel dichter kann man das ja tatsächlich nicht regeln. Sie haben in Ihrem Votum jetzt mehrmals den Föderalismus betont, und ich habe herausgehört, dass Sie da nicht gross eingreifen, diesen Föderalismus nicht tangieren möchten. Ich nehme an, dass Herr Toni Brunner mit einem Abbau der Regulierungsdichte zum Beispiel ein Bundesbaugesetz meint, dass man also die Situation mit diesen 3500 kommunalen Regelungen zugunsten einer einzigen vereinfachen würde.

Können Sie sich vorstellen, dass sich der Bundesrat in dieser Richtung den Ideen von Herrn Brunner anschliessen würde, oder ist das für den Bundesrat ausgeschlossen?

Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg

Ich habe Ihnen auch noch eine Frage zu stellen.

Sie müssen beim Raumplanungsgesetz an seine Geschichte zurückdenken und sehen, wie es entstanden ist. Da werden Sie feststellen, dass die gewaltige Arbeit, die geleistet wurde und die auf die Zustimmung und Mitarbeit der Gemeinden, der Kantone aufbaut, nur möglich gewesen ist, weil wir es verstanden haben, eine gute und sachgerechte Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden zu erreichen.

Es wurden ja viele Anläufe genommen, um das Raumplanungsgesetz zu ändern; ich denke z. B. an die Bauten ausserhalb der Bauzone. Diese Versuche sind meistens gescheitert, weil verschiedene Probleme dieser Art dann auch aufgetreten sind. Wenn Sie also fragen, ob wir wollen, ist auch die Frage zu stellen, ob wir können. Wir können nicht an den Kantonen vorbeiplanen. Also bleibe ich bei der Überzeugung, dass wir auf Bundesebene ein Rahmengesetz brauchen, aber wir müssen den Kantonen einen gewissen Spielraum überlassen.

Noch eine Frage, Frau Marty Kälin: Ich habe hier einen Antrag, gemäss welchem Sie bei Artikel 3 Buchstabe a den Bundesrat unterstützen. Wenn Sie den Bundesrat unterstützen, bin ich Ihnen natürlich sehr dankbar. Ist das der Fall?

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Möchte Frau Marty Kälin Ja oder Nein sagen?

Marty Kälin Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Ich kann Ja sagen: Ja, ich unterstütze den Bundesrat und bin sehr dankbar für seine Formulierung von Artikel 3 Buchstabe a. Deshalb habe ich ja den Antrag auch gestellt, damit wir Gelegenheit erhalten, darüber abzustimmen.

Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg

Ich wollte nur nicht den Eindruck entstehen lassen, Sie würden jetzt Toni Brunner unterstützen.

Marty Kälin Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Das ist nicht der Fall, nein.

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Das Wort für eine kurze persönliche Erklärung zu den Erklärungen hat Herr Brunner.

Brunner Toni · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Marty Kälin: Statt dem Herrn Bundespräsidenten zu sagen, was ich mit der Minderheit I gemeint haben könnte, hätten Sie auch zu mir kommen und mich fragen können. Oder Sie hätten sogar zuhören können, was ich zur Begründung des Antrages gesagt habe. Sie haben es jetzt ja gehört: Der Bundespräsident kann Ihnen die Antwort nicht geben, aber ich kann sie Ihnen geben. Ihre Interpretation im Sinne eines eidgenössischen Baugesetzes ist frei von Ihnen erfunden; so ist es tatsächlich nicht gemeint. Ich habe gesagt: Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes anders, d. h. weniger eng, zu formulieren. Es gibt die Möglichkeit, dass wir zum Beispiel bei diesem Verbandsbeschwerderecht, das jetzt in aller Munde ist, Anpassungen vornehmen können. Wir bekommen die Chance dazu mit einem Vorstoss Hofmann Hans - oder wir können es ganz abschaffen; es gibt noch weitere Möglichkeiten. Sie können nachher noch zu mir kommen.

de Buman Dominique · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Même si, d'après notre règlement, les rapporteurs de la commission ne sont jamais atteints par le niveau des eaux - un peu comme l'arche de Noé -, je vais également essayer de limiter le nombre de réponses et de commentaires, de manière à ce qu'il y ait une certaine égalité entre tous les membres de l'assemblée.

En ce qui concerne la lettre a de l'article 3, j'aimerais préciser le sens qu'a voulu y donner la majorité de la commission puisque, vous avez pu l'entendre, le Conseil fédéral ne se rallie pas à cette proposition, contrairement aux dispositions précédentes que nous avons traitées hier. Nous avons voulu en effet, dans cette proposition de majorité, réduire la densité normative dans le sens d'une réduction des tracasseries, mais pas forcément d'une "réduction" à tout prix de toutes les lois.

C'est la raison pour laquelle la proposition de la majorité continue de faire allusion au développement durable et équilibré du territoire, tel que vous l'avez dans la proposition initiale du Conseil fédéral. Il s'agit donc ni plus ni moins de permettre certains assouplissements, tels que des constructions ou des aménagements de bâtiments, notamment dans les régions rurales, de montagne comme de plaine, mais il ne s'agit pas de faire n'importe quoi. Il s'agirait plutôt de se concentrer sur l'essentiel, notamment sur des notions d'"axe directeur de plan d'aménagement" ou de "master plan", mais il ne s'agit pas de lutter purement et simplement contre toute réglementation.

C'est ce qu'a voulu dire la majorité de la commission, et là encore je vous demanderai de l'appuyer.

En ce qui concerne la proposition de la minorité I, qui a été défendue par Monsieur Brunner, elle propose certes de réduire la densité normative mais, vous l'aurez tous et toutes remarqué, en supprimant l'allusion au développement durable. Or il faut rappeler que l'objectif 2 à l'article 3 est intitulé "Préserver l'espace vital conformément au développement durable". La proposition de la minorité I se trouve donc en parfaite contradiction avec cet objectif dès le moment où le titre n'a lui-même pas été contesté par une proposition de minorité.

Je vous demande par conséquent, au nom de la majorité de la commission, de rejeter fermement cette proposition de la minorité I, qui viderait toute la disposition de son sens.

J'en viens à la lettre abis. La lettre abis est également une adjonction de la majorité de la commission. Je ne vais pas m'étendre sur l'intérêt de cette disposition, puisque le Conseil fédéral se rallie à cette proposition. J'aimerais simplement mentionner que cette politique régionale est en mutation. Il y a un projet qui est actuellement en procédure de consultation, et cela correspond, qu'on le veuille ou non, à un désir de politique équilibrée du pays.

Cela me permet d'insister immédiatement sur la nécessité de s'opposer et de rejeter avec la même fermeté la proposition de la minorité IV, défendue par Monsieur Brunner, parce que, que dirait-on d'un pays où l'on ne tiendrait pas compte d'une politique des régions et d'une certaine cohésion? Nous avons déjà eu ce débat hier, je ne vais pas y revenir.

En ce qui concerne les propositions de la minorité II (Graf) et de la minorité III (Levrat), qui visent notamment à détailler les objectifs de la législature, la majorité de la commission vous invite à vous y opposer de la même manière qu'elle l'a fait hier, parce que l'on va dans le détail et qu'à force d'aller dans le détail, on risque d'être réducteur par rapport aux objectifs généraux.

J'en viens, comme dernière remarque, à la proposition de la minorité VI (de Buman) qui demande de remettre non seulement dans le programme de législature, mais aussi dans le programme législatif, la révision de la loi sur la protection de la nature, dans le sens de l'inscription d'une base légale permettant la création de parcs naturels régionaux et nationaux. A ce stade, il convient de dire que la commission était très partagée, puisque, si cette proposition se trouve défendue par une minorité, cela est dû à la voix prépondérante du président: nous avions en effet un score de 13 voix contre 13 au sein de la commission. Les soucis ont été exprimés pour cette introduction des parcs nationaux dans le programme de législature. Vous avez entendu l'argumentation du président de la Confédération selon laquelle notre gouvernement a tracé cet objectif de son programme législatif, pour des raisons purement financières.

Je dois donc, au nom de la majorité acquise avec la voix prépondérante du président, vous demander de rejeter la proposition de la minorité VI, mais je crois que, l'objet étant très politique, il appartient à chacune et à chacun de se faire une idée à ce sujet.

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich darf heute zwei Kollegen zum Geburtstag gratulieren, einem einen Tag verspätet, wofür ich mich entschuldige.

Ich gratuliere ganz herzlich unserem Kollegen Martin Bäumle zum Geburtstag, den er gestern feierte. Absolut zur richtigen Zeit gratuliere ich unserem Kollegen Ulrich Siegrist, der heute seinen Geburtstag feiert. Ich gratuliere den beiden und wünsche ihnen für die Zukunft alles Gute. (Beifall)

Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie zu Buchstabe abis den Antrag der Minderheit IV unterstützt; ansonsten unterstützt sie den Antrag der Mehrheit.

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 114 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I .... 55 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 107 Stimmen

Für den Antrag Marty Kälin .... 63 Stimmen

Präsident (Binder Max, Präsident): Ich korrigiere: Es sind 64 Neinstimmen. Eine Abstimmungsanlage hat offenbar nicht funktioniert. - Das Resultat der Abstimmung über den Antrag Marty Kälin wird wieder zurückkorrigiert: Die Abstimmungsanlage von Herrn Rechsteiner hätte funktioniert, er hat sich aber für eine internationale Tagung abgemeldet und sich bis zu dieser Abstimmung nicht zurückgemeldet. Deshalb war die Abstimmungsanlage gesperrt. (Unruhe) Ich sage das nur, damit Sie nicht sagen, die Abstimmungsanlage funktioniere nicht: Sie funktioniert hervorragend. (Heiterkeit)

Dritte Abstimmung - Troisième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 107 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II .... 63 Stimmen

Vierte Abstimmung - Quatrième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 106 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit III .... 63 Stimmen

Fünfte Abstimmung - Cinquième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 111 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit IV .... 60 Stimmen

Sechste Abstimmung - Sixième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 104 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit V .... 65 Stimmen

Abstimmung

Siebente Abstimmung - Septième vote

Für den Antrag der Minderheit VI .... 103 Stimmen

Dagegen .... 63 Stimmen

Verfahrensbeitrag

Art. 5

Antrag der Mehrheit

....

a. Überprüfung des Föderalismus nach Effizienz- und Effektivitätskriterien, zusammen mit den Kantonen;

abis. Zusammenarbeit zwischen Bundesrat, Parlament und Verwaltung effizient und effektiv gestalten;

....

e. Neugestaltung des Finanzausgleiches durchsetzen, um den Föderalismus effizienter zu gestalten;

Antrag der Minderheit I

(Schlüer, Baader Caspar, Bortoluzzi, Brunner Toni, Schmied Walter, Waber, Wandfluh, Zuppiger)

Bst. a

a. Reduktion und Entflechtung von staatlichen Aufgaben auf den verschiedenen Ebenen ohne Kostenverlagerung;

Antrag der Minderheit II

(Zuppiger, Baader Caspar, Bortoluzzi, Brunner Toni, Schlüer, Schmied Walter, Speck, Wandfluh, Weigelt)

Bst. c

c. die Verwaltung durch eine Personalkostenreduktion von 10 Prozent effizienter gestalten;

Antrag der Minderheit III

(Levrat, Genner, Graf, Heim Bea, Hubmann, Pedrina, Roth-Bernasconi)

Bst. d

d. dem Bund die nötigen Einnahmen zur Erreichung der Legislaturziele 2003-2007 sichern;

Antrag Vanek

....

b. Berücksichtigung des Volksentscheides gegen die Liberalisierung und Privatisierung des Strommarktes, wie sie das EMG vorsah, indem die gesetzlichen Grundlagen für eine umweltfreundliche und soziale Stromwirtschaft geschaffen werden, die demokratisch kontrolliert wird;

c. Verzicht auf die fehlgeschlagenen neoliberalen Rezepte der Post und Rückkehr zum öffentlichen Monopol des Brief- und Paketverkehrs im Rahmen des Service public mit demokratischer Kontrolle und Mitsprache der Lohnabhängigen und Kundinnen und Kunden.

Schriftliche Begründung

Die Begründung existiert nur in französischer Sprache.

Art. 5

Proposition de la majorité

....

a. analyser le système fédéraliste à la lumière des critères d'efficacité et d'efficience, en coopération avec les cantons;

abis. concevoir de manière efficace et effective la collaboration entre le Conseil fédéral, le Parlement et l'administration;

....

e. imposer une réforme de la péréquation financière afin de renforcer l'efficacité du système fédéraliste;

Proposition de la minorité I

(Schlüer, Baader Caspar, Bortoluzzi, Brunner Toni, Schmied Walter, Waber, Wandfluh, Zuppiger)

Let. a

a. réduire le nombre des missions publiques et clarifier les compétences de chaque échelon étatique, sans transfert de coûts;

Proposition de la minorité II

(Zuppiger, Baader Caspar, Bortoluzzi, Brunner Toni, Schlüer, Schmied Walter, Speck, Wandfluh, Weigelt)

Let. c

c. renforcer l'efficacité de l'administration en réduisant ses effectifs de 10 pour cent;

Proposition de la minorité III

(Levrat, Genner, Graf, Heim Bea, Hubmann, Pedrina, Roth-Bernasconi)

Let. d

d. garantir à la Confédération les recettes nécessaires à l'accomplissement des objectifs de la législature 2003-2007;

Proposition Vanek

....

b. prendre en compte le refus populaire de la libéralisation et de la privatisation du secteur électrique proposées dans la loi sur le marché de l'électricité (LME) en légiférant dans le sens d'une économie de l'électricité respectueuse de l'environnement, sociale et soumise à un contrôle démocratique;

c. tirer les leçons de la faillite des recettes néolibérales concernant la Poste en assurant le retour au monopole public sur le trafic du courrier et des colis dans le cadre d'un service public soumis au contrôle démocratique comprenant la participation des salariés et salariées et des usagers et usagères.

Développement par écrit

Lettre b: le vote des citoyens contre la LME exprimait un refus de la libéralisation et de la privatisation de l'approvisionnement en électricité. Pour répondre à cette attente, il faut maintenir et développer un service public décentralisé et démocratique dans le secteur de l'électricité. A terme, les réseaux et les grandes centrales, d'une importance stratégique, doivent intégralement passer entre les mains des pouvoirs publics. Sécurité d'approvisionnement, développement des énergies renouvelables, économies d'énergie, défense des petits consommateurs, doivent primer sur le profit à court terme et les dogmes du "tout-au-marché".

Lettre c: les faits parlent: en matière de tarifs, de prestations à la population, de réseau, d'emploi, de conditions de travail, les recettes néolibérales appliquées à la Poste ont fait faillite, les seuls bénéficiaires de cette politique sont les entreprises privées qui accaparent les secteurs rentables de cette activité. Il faut faire marche arrière!

Schlüer Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Dass ein Abbau von Bundesaufgaben allein schon aus finanziellen Gründen notwendig ist, sehen heute viele ein. Wir äussern uns jetzt dazu, wie ein solcher Abbau durchzuführen ist. Im Namen der SVP-Fraktion verlangen wir von der Minderheit I, dass die Reduktion von Aufgaben unbedingt mit einer Entflechtung von Kompetenzen verbunden sein muss. Diese Forderung wendet sich gegen diejenigen, die zwar durchaus für einen Aufgabenabbau zu haben sind, die dabei dem Bund aber immer eine Oberaufsicht sichern wollen. Dies bedingt dann zusätzliche Koordinationskommissionen, damit mit einem Auflagenregime der Einfluss gewahrt bleibt.

Hier ist festzuhalten: Auch auf unterer Ebene, auf der Ebene der Kantone und Gemeinden, weiss man verantwortungsbewusst zu handeln und weiss Aufgaben, die gestellt sind, zu lösen. Entsprechende Anerkennung wollen wir erreichen. Im Visier steht also die häufige Tendenz, dass Kosten auf eine untere Ebene überwälzt werden, während alle Kompetenzen aber beibehalten werden, was dann zusätzliche Koordinationsinstitutionen entstehen lässt.

Ich habe mir in der Zeit, als ich noch Gemeindepräsident war, einmal den Luxus geleistet, von Zeit zu Zeit eine Kolumne über Einmischungen von oben zu schreiben. Da geschieht in diesem Land Groteskes, das müssen Sie wissen! Da wird Geld in einem Ausmass zum Fenster hinausgeschmissen, dass es wirklich jeden Steuerzahler schmerzt. Ich erinnere mich an Beamte, die für Wiesen, die zu Naturwiesen erklärt worden waren und deren natürliche Versamung als zu langsam vor sich gehend erkannt wurde, Sämchen zu verteilen hatten. Ich erinnere mich auch an all die "Heilandsandalen-Strategen", die in Dörfer kommen, um z. B. festzustellen, ob zwei Bootsplätze bei einer Bachmündung am richtigen Ort sind oder nicht. Ganze Tage werden für solche Lappalien verschwendet, die weiss Gott von der örtlichen Gemeinde selber bewältigt werden könnten. Da brauchen wir keine Aufsicht, keine Gängelung! Für den Bund heisst das vielmehr: Für solches darf nicht länger Geld verschwendet werden, für Aufgaben, bei deren Bewältigung der Bund nichts zu suchen hat.

Wir fordern also wieder einmal Konkretes, wie das generell dem Anliegen der SVP-Fraktion diesen Legislaturzielen gegenüber entspricht. Wir haben genug von staatsmännischer Selbstbeweihräucherung, wie sie uns in der Eintretensdebatte vorgeführt wurde, als man von Verantwortung redete, aber eigentlich bloss Allgemeinplätze breit getreten hat. Wir fordern von Ihnen konkrete Taten - Taten, die endlich eine Entlastung bringen.

Nun wissen wir natürlich, dass unsere Forderung einen Abbau von Beamtenapparaten zur Folge hätte; das ist auch das Ziel. Unser Staat verkrustet in einander überlagernden, einander konkurrenzierenden Kompetenzordnungen, selbst bezüglich Kleinigkeiten. Entflechtung ist unverzichtbar. Wir müssen endlich darangehen und dürfen uns nicht nur in Allgemeinplätzen ergehen. Ein massiver Bürokratieabbau ist möglich - ohne dass es irgendjemanden schmerzt. Vielleicht schmerzt es diejenigen, die ihre Wirksamkeit allenfalls jeweils auf einer anderen Ebene weiter entfalten können. Das kann sein, aber das müssen wir in Kauf nehmen. Der Steuerzahler hat Anspruch darauf, dass dieses Land seine Bürokratie und seine "Bürokratieverwucherungen" zwischen den verschiedenen Ebenen endlich entflechtet und damit effizienteres Arbeiten ermöglicht und zu einer markanten Entlastung des Bundeshaushaltes beiträgt, ohne dass irgendeine Aufgabe weniger gemacht wird.

Also: Mehr Leistung bei weniger Bürokratie. Liefern Sie den Tatbeweis zu Ihren allgemeinen Worten, die Sie bereits ausführlich geäussert haben!

Zuppiger Bruno · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich kann eigentlich nahtlos an die Begründung meines Vorredners anknüpfen, wenn ich die Minderheit II vertrete. Betrachten wir nämlich die Personalentwicklung der letzten zehn, fünfzehn Jahre, dann sehen wir, dass der Stellenetat - mit einer oder wenigen Ausnahmen - jährlich um 500 bis 1000 Stellen erhöht wurde, und dies, obwohl das Parlament teilweise eine Stellenplafonierung beschlossen hatte. Wenn wir mit der Umsetzung von "Armee XXI" und "VBS XXI", aber auch von anderen Restrukturierungs- und Verzichtmassnahmen und Aufgabenverzichtplanungen Ernst machen wollen, ist es auch unabdingbar, dass wir den Stellenplafond wieder auf ein vernünftiges Mass zurückführen. Dies betrifft nicht nur ein Departement, sondern alle Departemente, auch die Gerichte und sogar die Parlamentsdienste. Wenn wir den Föderalismus wirklich noch ernst nehmen wollen, dürfen wir nicht alles und jedes auf Bundesebene regeln und die Kantone und Gemeinden zu reinen Ausführungsorganen und Befehlsempfängern degradieren. Mit dem neuen Finanzausgleich gäbe es eine günstige Gelegenheit für eine Neuverteilung der Aufgaben. Ich denke, die Konsequenz daraus muss unbedingt auch sein, dass das Personal und die Kompetenzen hier beim Bund dann abgebaut werden und das eben den Gemeinden übergeben wird.

Mit diesem Minderheitsantrag, die Personalkosten um 10 Prozent zu reduzieren, will die SVP-Fraktion erreichen, dass die Verwaltungstätigkeit wieder verwesentlicht wird und bürokratische Leerläufe möglichst stark zurückgedrängt und reduziert werden. Je mehr wir die Verwaltung nämlich ausbauen, desto mehr geben wir falsche Signale zugunsten des Ausbaus auch der Staatstätigkeit. Dass es das Ziel der SVP ist, die Aufgaben des Bundes zu reduzieren, das muss ich wohl nicht speziell erwähnen. Dies geht eben nicht ohne Abbau von Stellen.

Mit diesem Antrag wollen wir die Arbeit und den Einsatzwillen des Bundespersonals in keiner Weise infrage stellen, im Gegenteil: Wir schätzen die treue Auftragserfüllung - vielleicht geht die Auftragserfüllung ab und zu sogar über das Mass hinaus - und den Leistungswillen, den wir bei vielen Angestellten des Bundes spüren dürfen. Dennoch sind wir überzeugt, dass es ein politisches Signal braucht. Deshalb verlangen wir als politisches Signal eben eine Reduktion des Personals und der Personalkosten. Damit stützen wir den Bundesrat in seiner Absicht der Reduktion des Personals. Damit würden wir ein richtiges und wichtiges Signal aussenden.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, die Minderheit II zu unterstützen.

Levrat Christian · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Nous sommes intervenus hier sur l'article 10a pour tenter de vous convaincre de ne pas vider ce programme de législature de toute substance en accordant une priorité absolue aux objectifs financiers. Vous avez décidé hier sur l'article 10a, en violation à mon sens de la loi sur le Parlement, d'accorder une priorité à l'article 4. Il serait dès lors cohérent de compléter cet article 4 en permettant à la Confédération de s'assurer les recettes nécessaires à la mise en oeuvre de l'ensemble du programme de législature que nous débattons.

Un programme de législature a pour but de fixer les Grandes lignes de la politique gouvernementale. Cela revient à dire que ce programme a pour objectif de fixer les priorités parmi la multitude des tâches dont la Confédération a actuellement la charge. L'une de ces priorités a été fixée à l'article 4; elle concerne le déficit structurel des finances fédérales. Dans la mesure où ce programme de législature fait déjà une sélection restrictive des principales actions que le gouvernement souhaite mener, il va de soi qu'il ne saurait y avoir de différences importantes entre ces diverses priorités.

La proposition de la minorité III (Levrat) à l'article 5 lettre d a précisément pour but de permettre au Conseil fédéral de mener à bien conjointement et sereinement ces quelques priorités, en lui enjoignant de garantir à la Confédération les recettes financières nécessaires. Car cela tombe sous le sens que lorsqu'on fixe des priorités, on se donne les moyens de les mettre en oeuvre. En revanche, c'est aux tâches considérées comme secondaires qu'il revient d'être conditionnées aux moyens à disposition et subordonnées aux priorités que nous fixons dans ce programme.

La proposition de la minorité III est donc l'indispensable garantie que le Parlement est en droit d'exiger pour s'assurer que les priorités du programme de législature seront effectivement suivies et, si possible, menées à bien. Car si ces priorités devaient être ajournées ou abandonnées en raison de leur assujettissement à une politique financière par trop restrictive, on aurait, hélas! la meilleure preuve de la foncière inutilité de ce programme de législature, dont l'analyse par la commission et par cette assemblée n'aurait servi que de séance de rattrapage de politique fédérale pour les nouveaux parlementaires dont je suis. Une sorte de formation continue en quelque sorte, mais laissez-moi vous poser la question: n'aurions-nous pas mieux à faire qu'une séance de formation continue?

En conséquence et pour maintenir un peu de sens à ce programme de législature, je vous invite à accepter la proposition de la minorité III que nous présentons à l'article 5 lettre d.

Huber-Hotz Annemarie · BK-F · Bern

Erlauben Sie mir einige Vorbemerkungen, bevor ich zu den Anträgen der Mehrheit und der Minderheiten Stellung nehme: Ich möchte Ihrer Kommission ganz herzlich für die interessanten Diskussionen und vor allem die intensive Beratung des Berichtes des Bundesrates danken. In der Tat sind meines Erachtens die Diskussionen über die Ausrichtung der Politik in dieser Legislaturperiode ebenso wichtig wie die formellen Fragen rund um den Bundesbeschluss. Für den Bundesrat, der so oder so einen verfassungsmässigen Planungsauftrag hat, ist es aber wichtig, dass er weiss, in welche Richtung das Parlament gehen will und wo die Schwerpunkte, aus welchen Richtungen auch immer, gesetzt werden sollen. Es wird in den kommenden Jahren nämlich darum gehen, die wichtigsten Aufgaben gemeinsam anzugehen und sinnvolle, realistische und auch umsetzbare Kompromisse zu finden.

Der Bundesrat ist Ihnen deshalb dankbar, dass die Kommission in Artikel 5 einen neuen Buchstaben abis einfügen will, mit dem das Parlament die Bereitschaft zu einer effizienten und effektiven Zusammenarbeit erklären soll, und dass Sie diesem Antrag zustimmen. Auch der Bundesrat unterstützt dies und dankt der Kommission für diesen wichtigen Zusatz.

Der Bundesrat kann sich aber auch den Formulierungen der Mehrheit bei den Buchstaben a und e anschliessen und kann ihnen zustimmen. Der Zusammenarbeit mit den Kantonen muss vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage und der Sparmassnahmen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Es braucht neue Wege sowie neue Formen der Verfahren, aber auch neue Inhalte. Schwerpunkt ist dabei natürlich die NFA-Vorlage. Mit einer Aufgabenentflechtung, mit neuen Instrumenten und mit Zusammenarbeit soll eine effiziente und wirksamere Steuerung der staatlichen Massnahmen ermöglicht werden. Wir müssen also gemeinsam alles daransetzen, dass der NFA in der Volksabstimmung vom November angenommen wird, so, wie er aus den Debatten des Nationalrates und des Ständerates hervorgegangen ist. Es geht anschliessend aber auch darum, die Gesetzgebung an die Hand zu nehmen, damit eben die Reform des Finanzausgleichs noch in dieser Legislaturperiode, spätestens aber am 1. Januar 2008, in Kraft treten kann. Der Bundesrat zählt also auch auf die Unterstützung des Parlamentes bei der Abstimmungskampagne im November dieses Jahres.

Der Bundesrat kann also den Anträgen der Kommissionsmehrheit zustimmen.

Nun zu den Minderheiten: Ich bitte Sie, alle Minderheitsanträge und auch den Einzelantrag Vanek abzulehnen.

Ziel der Anträge der Minderheit I (Schlüer) und der Minderheit II (Zuppiger) ist nicht nur ein Abbau von Aufgaben des Staates, auf welchen staatlichen Ebenen auch immer, sondern auch ein Abbau von Personal. Ich bin froh, dass Herr Zuppiger mindestens die Kompetenz der Verwaltung nicht infrage gestellt hat, aber ich glaube, im Bundesbeschluss sind bereits genügend Massnahmen vorgesehen, die sowohl einen Abbau von Personal wie auch einen Abbau von staatlichen Hemmnissen und eine effizientere Gestaltung des staatlichen Handelns vorsehen. Ich erinnere an Artikel 2 Buchstabe b; aber auch im ganzen Artikel 4 werden mit den verschiedenen Abbau- und Sparprogrammen Personalkosten eingespart werden müssen bzw. wird Personal in einer grossen Anzahl abgebaut werden müssen. Ich denke, nur schon aus diesem Grund sind diese beiden Minderheitsanträge überflüssig.

Zum Antrag der Minderheit III (Levrat) möchte ich nur so viel anfügen, dass dieser Antrag im Gegensatz zur Schuldenbremse steht, die bereits in Kraft ist und die vom Volk grossmehrheitlich angenommen wurde. Die Schuldenbremse legt in der Bundesverfassung verbindlich fest, dass die Ausgaben sich nach den Einnahmen zu richten haben und nicht umgekehrt.

Was schliesslich den Einzelantrag Vanek betrifft, so steht er im Widerspruch zu den bisherigen Beschlüssen, die Sie in den letzten Legislaturperioden gefasst haben, aber auch im Widerspruch zu den Ausrichtungen der Politik in der laufenden Legislaturperiode, so, wie die Mehrheit der Kommission, aber vor allem auch der Bundesrat dies vorschlägt.

Ich bitte Sie deshalb, diese Anträge abzulehnen.

de Buman Dominique · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Vous me permettrez d'expliquer brièvement la modification qu'a apportée la majorité de la commission à l'article 5 lettre a. Il s'agit en réalité d'un découplage de cette lettre en une nouvelle lettre a et une lettre abis. En d'autres termes et pour simplifier, on pourrait dire que la lettre a dans la version de la majorité correspond à une sorte de collaboration verticale entre les différents niveaux de la Confédération, c'est-à-dire que c'est une allusion très claire à un meilleur fonctionnement du fédéralisme.

En ce qui concerne la lettre abis, c'est un mode de collaboration qui n'est pas véritablement horizontal, puisqu'il concerne les différents organes de la Confédération, mais il se situe bel et bien au niveau de la Confédération. Il y a donc deux sortes de mécanismes qui ont été précisés dans les deux lettres précitées.

J'en viens aux propositions de minorité. En ce qui concerne la proposition de la minorité I (Schlüer) à la lettre a, la majorité de la commission vous invite à la rejeter. J'aimerais mettre en évidence une contradiction entre le texte que vous avez sous les yeux où il est écrit "réduire le nombre des missions publiques", et ce que Monsieur Schlüer a dit dans son commentaire: "moins de bureaucratie, autant de missions". Alors, dans la proposition de la minorité, il n'est pas écrit "autant de missions", mais bien "réduire le nombre des missions". Donc, on voit qu'on ne peut pas "boucler" le raisonnement.

Je vous invite, au nom de la majorité de la commission, à rejeter la proposition de la minorité I.

La majorité de la commission vous propose également de rejeter la proposition de la minorité II (Zuppiger). Là aussi un commentaire: puisque la proposition demande une réduction des effectifs de l'administration de 10 pour cent - et dans son intervention, Monsieur Zuppiger a dit que ça valait pour tous les secteurs, même pour les tribunaux -, vous me permettrez de dire que la linéarité est difficile à appliquer. S'il y a des secteurs où il y a certainement quelques doublons et quelques efforts à faire, dans le domaine des tribunaux, tout le monde sait qu'il y a une surcharge! Si l'on veut un Etat efficace, performant, et si l'on veut respecter le droit des justiciables et une certaine sécurité des affaires, nous avons tous et toutes intérêt à ce que la justice soit non pas expéditive, mais rapide.

Donc, pour tous ces motifs, je vous demande également, au nom de la majorité de la commission, de rejeter la proposition de la minorité II.

J'en viens enfin à la proposition de la minorité III (Levrat). Là aussi, la majorité de la commission s'y oppose. Certes, Monsieur Levrat fait allusion à la légalité des articles 4 et 10a que nous avons abordés hier, et la proposition qu'il fait au nom de la minorité correspond à l'esprit de l'article 146 alinéa 5 de la loi sur le Parlement. Mais, dès le moment où nous sommes dans un arrêté fédéral simple, nous ne pouvons évidemment pas introduire deux logiques dans un même texte législatif.

Dès le moment où la priorité a été accordée - comme vous l'avez fait hier - à l'aspect financier, il convient donc de rejeter la proposition de la minorité III.

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 93 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I .... 55 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit II .... 60 Stimmen

Dagegen .... 92 Stimmen

Dritte Abstimmung - Troisième vote

Für den Antrag der Minderheit III .... 63 Stimmen

Dagegen .... 90 Stimmen

Vierte Abstimmung - Quatrième vote

Für den Antrag Vanek .... 51 Stimmen

Dagegen .... 95 Stimmen

Art. 6

Antrag der Mehrheit

....

b. Gesundheitssystem grundlegend überprüfen und die Qualitätssicherung gemeinsam mit Leistungserbringern und Versicherern umsetzen;

c. die Invalidenversicherung stabilisieren und Missbräuche vermeiden;

e. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit der jungen und älteren Menschen.

Antrag der Minderheit I

(Bortoluzzi, Brunner Toni, Schlüer, Schmied Walter, Speck, Waber, Wandfluh, Wobmann, Zuppiger)

Bst. a

a. Altersvorsorge langfristig sichern durch transparentere Finanzströme bei der AHV/IV, die Verwendung der Erträge aus den für die Währungspolitik nicht mehr benötigten Goldreserven sowie den Verzicht auf einen Ausbau;

Antrag der Minderheit II

(Rossini, Heim Bea, Hubmann, Levrat, Pedrina, Roth-Bernasconi)

Bst. a

a. Altersvorsorge langfristig sichern unter Erreichung der in Artikel 112 der Bundesverfassung festgelegten Ziele (AHV: Deckung des Lebensbedarfes; BVG: Erhaltung des Lebensstandards);

Antrag der Minderheit III

(Gutzwiller, Bader Elvira, Favre, Meier-Schatz, Robbiani)

Bst. a

a. Altersvorsorge langfristig sichern; einen Generationenvertrag ausarbeiten, der Lebensarbeitszeit und Rentnerzeit in ein neues Gleichgewicht bringt und neue Ansätze zur Bemessung des Rentenbezuges entwickelt;

Antrag der Minderheit IV

(Bortoluzzi, Brunner Toni, Schlüer, Schmied Walter, Waber, Wandfluh, Wobmann, Zuppiger)

Bst. b

b. Gesundheitssystem reformieren durch Einführung von Wettbewerb, um Gesundheitskosten zu senken;

Antrag der Minderheit V

(Rossini, Graf, Heim Bea, Leuenberger-Genève, Roth-Bernasconi)

Bst. bbis

bbis. den Föderalismus im Gesundheitswesen neu definieren;

Antrag der Minderheit VI

(Graf, Heim Bea, Leuenberger-Genève, Robbiani, Rossini, Roth-Bernasconi)

Bst. c

c. die Invalidenversicherung stabilisieren;

Antrag der Minderheit VII

(Waber, Schmied Walter)

Bst. c

c. die Invalidenversicherung mit der Suva zusammenlegen und finanziell sanieren;

Antrag der Minderheit VIII

(Wandfluh, Baader Caspar, Bortoluzzi, Brunner Toni, Favre, Gutzwiller, Noser, Schlüer, Schmied Walter, Weigelt, Zuppiger)

Bst. e

Streichen

Antrag der Minderheit IX

(Leuenberger-Genève, Graf, Heim Bea, Rossini, Roth-Bernasconi)

Bst. g

g. zusätzliche und alternative Finanzierungssysteme unter Anlehnung an die ökologische Steuerreform prüfen;

Antrag Huguenin

....

a. Altersvorsorge langfristig sichern, indem in Zukunft ausschliesslich die erste Säule ausgebaut wird: Ihr sind künftig alle heute für die Renten aufgewendeten Mittel zuzuleiten, sodass daraus ein echtes, den Verfassungszielen entsprechendes Sozialwerk wird;

b. Gesundheitssystem grundlegend überprüfen, indem die Vortrefflichkeit unserer Spital- und ambulanten Pflege sowie unserer Forschung genutzt wird und der Gesundheitssektor als beschäftigungswirksamer und wertschöpfender Wirtschaftsbereich (Medicometrie) und nicht als blosser Kostenverursacher betrachtet wird;

c. Invalidenversicherung stabilisieren, indem von Grund auf, d. h. auf Beschäftigungs- und Unternehmensstufe, gehandelt wird; zum einen soll für die IV-Finanzierung bei den Aktionärsgewinnen abgeschöpft (Kapitalgewinnsteuer) und zum andern ein starkes Anreizsystem geschaffen werden, das Unternehmen belohnt, welche Arbeitsplätze allgemeiner wie auch besonderer Art (des Typs Umschulung/Wiedereingliederung) schaffen, und umgekehrt nicht beschäftigungswirksame Unternehmen bestraft;

Schriftliche Begründung

Die Begründung existiert nur in französischer Sprache.

Antrag Gutzwiller

Bst. b

b. Gesundheitssystem grundlegend überprüfen, Reformen mit wettbewerblichen Anreizen zur Kostensenkung einleiten sowie die Qualitätssicherung gemeinsam mit Leistungserbringern und Versicherern umsetzen;

Antrag Teuscher

Bst. d

d. der Bundesrat setzt ein Schwerpunktprogramm zur Förderung von sicheren und gesunden Arbeitsplätzen durch. Durch gezielte Prävention, verbindliche Schutznormen, wirksame Kontrollen und periodisches Monitoring sollen Sozialversicherungen und Wirtschaft entlastet und die Gesundheit von Arbeitnehmenden besser geschützt werden. Durch Vereinheitlichung und Intensivierung des Vollzuges im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sollen zudem Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden;

Schriftliche Begründung

An der Tagung "Arbeitsbedingungen und Gesundheit" der Nationalen Gesundheitspolitik Schweiz in Aarau (17. September 2003) hat Bundesrat Couchepin folgende Aussage formuliert:

"J'ai pris note que les directeurs cantonaux de la santé souhaitent que la 'santé au travail' fasse partie du programme de législature 2003-2007 et que ce thème soit abordé lors de la rencontre que le Conseil fédéral et les représentants des cantons auront en novembre à ce sujet."

Leider wurde dieses Bedürfnis der Kantone in der Legislaturplanung nur am Rand berücksichtigt. Zwar stellt der Bundesrat auf Seite 10 des Berichtes zur Legislaturplanung zu Recht fest, dass viele Menschen dem raschen Tempo und den hohen Anforderungen der Leistungsgesellschaft nicht mehr gewachsen sind. Diese Aussage wird auch durch die neusten Resultate der Schweizerischen Gesundheitsbefragung bestätigt. In der Legislaturplanung des Bundesrates fehlen jedoch Hinweise auf entsprechende Massnahmen. Es reicht nicht, nur den Erhalt der "Beschäftigungsfähigkeit" von älteren Erwerbspersonen im Auge zu haben, wie der Bundesrat auf Seite 52ff. des Berichtes formuliert. Gerade jüngere Menschen sind heute immer mehr von arbeitsbedingten Erkrankungen oder gar Invalidisierung betroffen.

In der Tendenz ist das Berufsunfallrisiko in den letzten zwanzig Jahren sinkend. Als Ursachen können genannt werden: veränderte Altersstruktur, das Wachstum des Dienstleistungssektors auf Kosten des Produktionssektors (Rückgang von Arbeitsplätzen mit hohem Unfallrisiko), der Abbau von Arbeitsplätzen in der Rezession und natürlich auch die Wirkung von Präventionsmassnahmen. Doch der positive Trend setzt sich nicht automatisch fort. Mit dem Wirtschaftswachstum wurde der Rückgang des Unfallrisikos abgebremst und mit der Tertiarisierung der Wirtschaft verschwinden die Risiken nicht einfach, sondern sie verändern sich und werden subtiler. Arbeitsassoziierte Krankheiten wie Rückenschmerzen oder Stress gewinnen neben den anerkannten Unfällen und Berufskrankheiten an Bedeutung; oft verlagern sich die Probleme auch auf die psychische Ebene.

Entscheidend für den Wandel der Unfall- und Gesundheitsrisiken sind neben den Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur auch Umbrüche in der Arbeitsorganisation. Die periodischen Untersuchungen der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensverhältnisse (Dubliner Stiftung) zeigen auf, dass sich die Arbeitsverhältnisse in EU-Europa in den letzten zehn Jahren verschlechtert haben. Die Auswertung der Befragung 2000 hält fest, dass die Intensivierung der Arbeit und die Flexibilisierung der Beschäftigungspraxis zu wachsenden Problemen führen:

  • Negative physikalische Umgebungsbedingungen (Lärm, gefährliche Stoffe usw.) und physikalisch schlecht konstruierte Arbeitsplätze (Lasten, unbequeme Haltungen usw.) sind immer noch stark verbreitet.

  • Die häufigsten arbeitsbedingten Gesundheitsprobleme sind Rückenschmerzen (33 Prozent), Stress (28 Prozent) und Burn-out (23 Prozent).

  • Die Intensivierung und die Flexibilisierung der Arbeit nehmen zu. Weiterhin stark verbreitet sind Monotonie und einseitige Belastungen am Arbeitsplatz.

  • Die Benachteiligung der Frauen bei den Arbeitsbedingungen ist nach wie vor gross.

  • Bei Arbeitnehmenden ohne feste Arbeitsverträge sind die Arbeitsbedingungen schlechter.

Für die Schweiz liegen wenig vergleichbare Studien und keine periodischen Erhebungen vor. In einer wegweisenden Studie des Genfer Arbeitsinspektorates wurde erstmals für die Schweiz der Zusammenhang von vorzeitiger Sterblichkeit/Invalidität und Beruf/sozialer Herkunft untersucht. Dank der Studie wurde öffentlich, dass nur 57 Prozent der Bauarbeiter einigermassen gesund in den Ruhestand treten können. Der Nationalrat hat deshalb das Postulat Teuscher, Studie über Invalidität und Mortalität in der Berufswelt, überwiesen und damit den Handlungsbedarf anerkannt.

Wichtig ist auch das Kostenargument: Gesundheitsschädigende Arbeitsverhältnisse und ungenügende Massnahmen zum Schutz bzw. zur sozialen Absicherung von Unfällen und Krankheiten am Arbeitsplatz führen zu grossem Leid, aber auch zu enormen Kosten für die Individuen, ihr soziales Umfeld, die Gesellschaft und die einzelnen Betriebe. Eine Studie der Konferenz der Westschweizer und Tessiner Arbeitsinspektorate hat erstmals aufgrund einer Literaturrecherche berechnet, dass die arbeitsbedingten Gesundheitskosten in der Schweiz etwa 6 bis 12 Milliarden Franken im Jahr betragen.

Das geforderte Schwerpunktprogramm ist deshalb auch ein wichtiges Mittel gegen steigende Gesundheitskosten.

Verfahrensbeitrag

Art. 6

Proposition de la majorité

....

b. revoir en profondeur le système de santé et assurer la qualité des prestations en collaboration avec les fournisseurs et les assureurs;

c. stabiliser l'assurance-invalidité et empêcher les abus;

e. lutter contre le chômage des personnes jeunes et d'un certain âge;

Proposition de la minorité I

(Bortoluzzi, Brunner Toni, Schlüer, Schmied Walter, Speck, Waber, Wandfluh, Wobmann, Zuppiger)

Let. a

a. garantir la prévoyance vieillesse à long terme en augmentant la transparence des flux financiers dans l'AVS/AI, en utilisant le produit des réserves d'or qui n'est plus nécessaire à la politique monétaire et en renonçant à étendre cette prévoyance;

Proposition de la minorité II

(Rossini, Heim Bea, Hubmann, Levrat, Pedrina, Roth-Bernasconi)

Let. a

a. garantir la prévoyance vieillesse à long terme en accédant aux objectifs définis par la Constitution à l'article 112 (AVS: couverture des besoins vitaux; LPP: maintien du niveau de vie antérieur);

Proposition de la minorité III

(Gutzwiller, Bader Elvira, Favre, Meier-Schatz, Robbiani)

Let. a

a. garantir la prévoyance vieillesse à long terme; mettre en place un "contrat entre les générations" redéfinissant le rapport entre durée de vie active et conditions de retraite en instaurant de nouveaux critères pour le calcul des rentes;

Proposition de la minorité IV

(Bortoluzzi, Brunner Toni, Schlüer, Schmied Walter, Waber, Wandfluh, Wobmann, Zuppiger)

Let. b

b. réformer le système de santé en instaurant la concurrence pour faire baisser les coûts de la santé;

Proposition de la minorité V

(Rossini, Graf, Heim Bea, Leuenberger-Genève, Roth-Bernasconi)

Let. bbis

bbis. entreprendre une redéfinition du fédéralisme dans le domaine de la santé;

Proposition de la minorité VI

(Graf, Heim Bea, Leuenberger-Genève, Robbiani, Rossini, Roth-Bernasconi)

Let. c

c. stabiliser l'assurance-invalidité;

Proposition de la minorité VII

(Waber, Schmied Walter)

Let. c

c. fusionner l'assurance-invalidité avec la Suva et en assainir les finances;

Proposition de la minorité VIII

(Wandfluh, Baader Caspar, Bortoluzzi, Brunner Toni, Favre, Gutzwiller, Noser, Schlüer, Schmied Walter, Weigelt, Zuppiger)

Let. e

Biffer

Proposition de la minorité IX

(Leuenberger-Genève, Graf, Heim Bea, Rossini, Roth-Bernasconi)

Let. g

g. étudier des systèmes de financement complémentaires et alternatifs, s'inspirant de la réforme fiscale écologique;

Proposition Huguenin

....

a. garantir la prévoyance vieillesse à long terme en renforçant de manière exclusive à l'avenir le premier pilier, auquel toutes les ressources consacrées aujourd'hui aux retraites seront dorénavant affectées, pour en faire une véritable sécurité sociale remplissant les objectifs fixés par la Constitution;

b. revoir en profondeur le système de santé en s'appuyant sur l'excellence du système de soins hospitaliers et ambulatoires de la Suisse, ainsi que de sa recherche, et en considérant le secteur de la santé comme un secteur économique créateur d'emplois et de valeur ajoutée (médicométrie) et non seulement comme un coût;

c. stabiliser l'assurance-invalidité en agissant en amont, au niveau de l'emploi et des entreprises. Il s'agit d'une part de prélever pour le financement de l'AI une part du profit des actionnaires (impôt sur les gains en capitaux) et d'autre part de créer un système incitatif fort favorisant les entreprises créatrices d'emplois - en général et en particulier, sous formes d'emplois de type recyclage-réinsertion - et inversement pénalisant les entreprises non respectueuses de l'emploi.

Développement par écrit

L'AVS est le fondement du système de sécurité sociale de notre pays, jouissant de la confiance de la population. Le mécanisme de répartition sur lequel elle est fondée lui a permis de résister depuis cinquante ans au vieillissement de la population, grâce à l'augmentation de la part de population active et de la croissance, et garantissant une double solidarité, entre générations et entre hauts et bas revenus. Mais on ne lui a pas donné les moyens de remplir son mandat constitutionnel (ce dont atteste la permanence initialement non prévue des prestations complémentaires).

Le deuxième pilier est par contre caractérisé par ses promesses non tenues: basé sur le principe de la capitalisation, il immobilise d'énormes sommes d'argent, fluctuant au gré des marchés boursiers et échappant à tout contrôle démocratique. Trente ans après sa création, il laisse sur le carreau une part non négligeable de la population active, particulièrement les femmes. Il pénalise les actifs âgés. Or il mobilise actuellement la part la plus importante des cotisations de prévoyance.

Proposition Gutzwiller

Let. b

b. revoir en profondeur le système de santé, engager des réformes introduisant des incitations de nature concurrentielle pour faire baisser les coûts de la santé et assurer la qualité des prestations en collaboration avec les fournisseurs et les assureurs;

Proposition Teuscher

Let. d

d. le Conseil fédéral met en oeuvre un programme prioritaire en vue de promouvoir la sécurité et la santé des travailleurs. Articulé autour de mesures de prévention ciblées, de prescriptions obligatoires en matière de protection, de contrôles effectifs et de mesures de suivi régulières, ce programme permettra en outre aux entreprises et aux assurances sociales de réaliser des économies. Enfin, son application systématique et uniforme permettra de prévenir les distorsions de concurrence;

Développement par écrit

Le développement n'existe qu'en allemand.

Rossini Stéphane · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Le Conseil fédéral nous propose comme objectif 5 de "garantir la prévoyance vieillesse à long terme". Qu'est-ce que cela signifie concrètement? A la fois tout, me direz-vous, et pas grand-chose, et nous devons aujourd'hui admettre, après le signal du 16 mai dernier, qu'il convient d'aller peut-être au-delà de cette simple déclaration générale.

Dans ce sens, j'ai repris, avec ma minorité II, une proposition qu'on pourra peut-être me reprocher d'être aussi générale et de dire tout et n'importe quoi, ou tout ou rien, comme celle du Conseil fédéral. En effet, je propose que le Conseil fédéral, dans ses objectifs, intègre tout simplement le contenu de la Constitution fédérale, à savoir, en ce qui concerne la prévoyance vieillesse, l'accession aux objectifs définis par la Constitution, soit la couverture des besoins vitaux pour l'AVS et le maintien du niveau de vie antérieur pour la prévoyance professionnelle LPP.

Pourquoi introduire ces éléments dans le programme de législature? En fait, alors que nous venons de terminer la 11e révision de l'AVS, la 1ère révision de la LPP, que nous voyons de quelle manière sont appliquées les prestations complémentaires, et plus particulièrement lorsque nous sommes sensibles au discours qui est tenu autour du principe des trois piliers, il y a de quoi s'inquiéter! Il y a de quoi s'inquiéter par rapport à une dérive qui consisterait à dire que le premier pilier à lui seul ne couvrirait plus le minimum vital. Bien évidemment, il faut y ajouter, avec les dispositions transitoires, les prestations complémentaires. Mais, tout le monde le sait, entre un quart et un tiers des ayants droit ne formulent aucune requête en ce domaine.

En ce qui concerne le deuxième pilier, avec l'évolution du taux minimum, avec celle du taux de conversion, nous voyons un danger évident de nous éloigner de ces objectifs prévus par la Constitution. Le principe des trois piliers date de 1972. La LPP fonctionnera totalement en 2025. 53 ans pour accéder aux objectifs de la Constitution, cela nous paraît beaucoup trop long, et il convient aujourd'hui de donner véritablement un accent particulier à ce qui est essentiel pour les rentiers de ce pays, parce qu'il y a non seulement les problèmes macroéconomiques - le financement large, à moyen et long terme, des régimes de prévoyance professionnelle - mais derrière ces objectifs, il y a aussi et surtout des personnes, des rentiers, des rentières, qui peinent à nouer les deux bouts. La moitié des rentiers de ce pays ne peut compter que sur la seule AVS pour véritablement survivre. Bien évidemment, nous avons au sein de la population des rentiers les personnes les plus riches, mais nous avons aussi toute une série de personnes qui figurent parmi les plus pauvres de ce pays. Enfin et surtout, il n'y a pas dans ce pays de rentiers moyens, ce rentier moyen en bonne santé, ce rentier moyen qui a une situation économique satisfaisante.

Désormais, et le peuple l'a clairement affirmé le 16 mai dernier, il ne veut pas de diminution des prestations. Par conséquent, nous avons aujourd'hui, en tant que responsables politiques, l'obligation de lier les deux éléments: consolidation financière des régimes de prévoyance vieillesse, oui, mais aussi consolidation de la situation économique des rentiers. Dans ce domaine, un certain nombre de lacunes doivent être comblées, notamment l'aménagement du niveau des rentes.

Par conséquent, il nous paraît essentiel de rappeler parfois quelques principes qui dictent notre action. C'est la raison pour laquelle nous souhaitons rappeler, dans ce programme de législature, que la Constitution dans le système des trois piliers définit des objectifs et que nous devons nous tenir à ces objectifs.

Stahl Jürg · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Unser Gesundheitssystem wird seit vielen Jahren grundlegend überprüft. Die Mängel sind bekannt, aber es passiert wenig. Veränderungen, die dringend nötig sind, werden blockiert. Jetzt ist es an der Zeit, sich von der Überprüfungsphase in eine Phase der klaren Zielsetzungen zu bewegen. Die 26 kantonalen, planwirtschaftlich ausgerichteten Gesundheitssysteme müssen einem landesweit gültigen wettbewerblichen System weichen. Damit kann eine qualitativ gute und sichere Grundversorgung am besten gewährleistet werden. Die vorgesehenen Teilschritte haben sich an diesen Zielen zu orientieren.

Die Minderheit I (Bortoluzzi) legt die Voraussetzungen fest, um die Phase der Umsetzung von Reformen im Gesundheitswesen endlich zielorientiert einzuleiten. Jetzt liegt aber der Einzelantrag Gutzwiller vor. Mit diesem Einzelantrag wird versucht, die Fassung des Bundesrates mit Teilen des Antrages der Mehrheit und jenes der Minderheit IV (Bortoluzzi) zusammenzuführen. Weil die Stossrichtung dieses Einzelantrages richtig und die Formulierung kompletter ist und weil die Zielsetzungen somit die gleichen sind wie bei der Minderheit IV, ziehe ich den Antrag der Minderheit IV (Bortoluzzi) zugunsten des Einzelantrages Gutzwiller zurück.

Gutzwiller Felix · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich darf Ihnen kurz den Hintergrund des Antrages der Minderheit III (Gutzwiller) darstellen. Sie sehen, diese Minderheit ist bestückt mit FDP- und CVP-Mitgliedern der Kommission, die hier ihre individuellen Vorschläge in einem Antrag kombiniert haben. Dieser möchte klar machen, dass es nicht nur darum geht, die Altersvorsorge langfristig zu sichern, wie das der Bundesrat in seinem Ziel ausführt. Das gehört ganz sicher dazu, aber wir möchten, dass dieses Thema noch etwas ausgeweitet wird und dass wir in diese enorm wichtige Debatte zur Nachhaltigkeit der Sozialwerke auch die Thematik der Generationenverschuldung und der Generationenbetrachtung mit hineinnehmen.

Sie wissen, dass unsere Staatsverschuldung heute fast 50 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) ausmacht und über Generationen wird abgetragen werden müssen. Die heutige Lebenserwartung, die Veränderung in der Demographie - das haben wir in dieser Debatte schon gesagt -, ist die zentrale Herausforderung in dieser Debatte. Es geht deshalb auch um die Frage, wie in den zukünftigen finanz- und sozialpolitischen Entscheidungen nachhaltig im Sinne der Generationenbilanz entschieden werden kann. Konkret müssen wir uns die Frage stellen: Werden durch die heutige Politik, durch unsere heutigen Entscheidungen, Schulden angehäuft, welche die Entfaltungsmöglichkeiten der zukünftigen Generationen einschränken oder gar abwürgen?

Das sind die Fragen, die wir gestellt haben möchten, im Sinne einer Generationenbilanz, die die herkömmliche Staatsrechnung ergänzt, die konventionellen BIP-Berechnungen durch Bilanzen der Sozialwerke, durch Erläuterungen ergänzt und Überlegungen zum Lastenausgleich zwischen den Generationen einführt. Wir wollen nicht nur eine kurzfristig-statistische Bilanzierung, sondern wir wollen den Schuldenstand und die jährlichen Veränderungen auch bezüglich der insgesamt aufgelaufenen Forderungen an die zukünftigen Generationen dargelegt haben, damit unsere finanz- und sozialpolitischen Entscheidungen auf diesem Hintergrund gefällt werden. Das ist die Essenz dieses Zusatzantrages.

Es geht also nicht primär - natürlich auch, aber nicht primär - nur um neue Modelle in der Altersvorsorge wie etwa das Lebensarbeitszeitmodell. Auch das soll geklärt werden, auch da erwarten wir neue Ansätze, gerade nach der Diskussion im Zusammenhang mit den Abstimmungen vom 16. Mai dieses Jahres.

Grundsätzlich aber geht es darum, dass in die schweizerische Politik die neue Betrachtung der Generationenbilanz eingeführt werden soll. Im Rahmen dieser Betrachtung sollen auch neue Modelle wie beispielsweise das Alters- und das Lebensarbeitszeitmodell bzw. neue Ansätze zur Bemessung des Rentenbezugs entwickelt werden.

Das ist die Herausforderung, und ich bitte Sie deshalb, der Minderheit III zuzustimmen.

Rossini Stéphane · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Cher collègue Gutzwiller, dans votre proposition de minorité III, en plus de toute votre argumentation concernant la durée de vie active et les contrats entre les générations, il y a une petite phrase qui me paraît extrêmement importante. Vous prévoyez, en tout cas dans la version française, d'instaurer "de nouveaux critères pour le calcul des rentes". Est-ce que cela induit une action visant, notamment en agissant sur l'indice mixte ou sur d'autres prestations, à diminuer les rentes actuelles? ou plutôt est-ce que c'est votre objectif de nous rapprocher des prescriptions de la Constitution - auquel cas, il faudrait augmenter les rentes?

Gutzwiller Felix · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Aus meiner Sicht ist diese Formulierung sehr offen. Sie basiert auf der Tatsache, dass noch zur Zeit der Schaffung der AHV, wie ja bekannt ist, ungefähr fünf Erwerbstätige auf einen Rentner kamen. Dieses Verhältnis hat sich stark verändert, und mit den demographischen Perspektiven, die wir haben, wird es sich weiter verändern. Das heisst nichts anderes, als dass wir grundsätzlich neue Modelle in Bezug auf Lebensarbeitszeit zumindest durchdenken und dass wir die Zahlen auf dem Tisch haben sollten. Denkbar sind auch neue Ansätze zur Berentung, zur Altersarbeit beispielsweise. Für mich ist das offen formuliert. Es impliziert kein bestimmtes Modell, sondern es verlangt eine Auslegeordnung der möglichen und denkbaren Modelle unter den demographischen Voraussetzungen des 21. Jahrhunderts. Es ist also keine Katze im Sack, die man kauft, wenn man hier zustimmt.

Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Gutzwiller, ich möchte Ihnen eine Frage zum Gesundheitsartikel stellen. Sie haben jetzt einen Antrag gestellt, wonach man das Gesundheitssystem nicht nur grundlegend überprüfen müsse, sondern auch wettbewerbliche Massnahmen treffen und die Qualitätssicherung umsetzen müsse. Mich würde interessieren, welche zeitliche Priorität Sie setzen: Setzen Sie die Priorität auf den Wettbewerb oder auf die Qualität? Sie gehen ja mit mir einig - das weiss ich -, dass die Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung nicht umgesetzt und nicht definiert ist und dass kein Monitoring vorhanden ist. Wir sind dort noch nirgends!

Gutzwiller Felix · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Danke, Frau Heim. Ich muss jetzt aufpassen, dass ich hier nicht zu einem riesigen Seminarreferat zum Gesundheitswesen aushole. Ganz kurz:

Ich persönlich glaube, nach dem Scheitern der KVG-Revision und aufgrund der schwierigen Situation des Gesundheitswesens braucht es erstens eine Analyse. Das will der Bundesrat und hat er klar festgeschrieben, das wollen wir beibehalten.

Zum Zweiten braucht es ein Reformpaket mit wettbewerblichen Anreizen. Das ist ja im Tun: Einige der Vorschläge aus dem Departement, etwa zur Vertragsfreiheit, sind wettbewerbliche Elemente. Das soll weitergeführt werden.

Und zum Dritten - da haben Sie Recht - braucht es endlich vermehrte Anstrengungen in der Qualitätssicherung. Ich sage das nicht nur im Hinblick auf die kürzlichen Fälle, die die Presse beschäftigt haben, sondern wir haben seit 1996 Artikel 58 zur Qualitätssicherung im KVG, der zu wenig umgesetzt wird. Um ganz präzise zu sein, Frau Kollegin Heim: Für mich sind die Voraussetzungen für Liberalisierungsschritte, wie beispielsweise die Lockerung des Vertragszwanges, vernünftige Qualitätssicherungsmassnahmen. Denn Sie brauchen Rahmenbedingungen - die definieren Versorgungsdichte, aber auch Versorgungsqualität -, wenn Sie den Partnern die Möglichkeit geben wollen, unter Vertragsfreiheitsbedingungen miteinander zu arbeiten. Es ist in meiner Optik also eine Voraussetzung für Liberalisierungsschritte.

Speck Christian · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP-Fraktion stimmt dem Bundesrat zu, wenn er ankündigt, die Altersvorsorge langfristig zu sichern. Leider lässt er weitgehend offen, wie er das tun möchte. Es geht hier um die erste und die zweite Säule der Altersvorsorge. Unsere Minderheit schlägt konkrete Massnahmen vor, die in den nächsten dreieinhalb Jahren der Legislatur auch realisiert werden können.

Das trifft auf die Anträge der Minderheiten II (Rossini) und III (Gutzwiller) nicht zu. Das Ziel der Minderheit II (Rossini), die in Artikel 112 der Bundesverfassung festgelegten Ziele in der laufenden Legislatur zu erreichen, lässt sich nicht realisieren. Das ist finanziell völlig unrealistisch. Der Antrag der Minderheit III (Gutzwiller) ist gleichbedeutend mit einer tief greifenden AHV-Revision. Er ist in der Stossrichtung richtig, die strukturellen Änderungen brauchen jedoch Zeit.

Die Minderheit I beschränkt sich demgegenüber auf umsetzbare Ziele für die laufende Legislatur:

1. Zur ersten Säule verlangen wir eine transparente Finanzierungsvorlage. Wir beantragen, dass die Erträge aus den für die Währungspolitik nicht mehr benötigten Goldreserven - es handelt sich nach unserer Überzeugung dabei um Volksvermögen - für die Altersvorsorge eingesetzt werden.

2. Wir verlangen, dass die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV vollumfänglich der AHV zugute kommt und nicht ein Teil für die Bundeskasse abgezweigt wird.

3. Wir verlangen, dass auch die Erträge aus der Tabaksteuer und der Alkoholsteuer der AHV direkt zufliessen sollen.

Man kann in der Altersvorsorge die Augen vor der Zukunft verschliessen; diese findet jedoch trotzdem statt. Denken wir nur an die demographische Entwicklung mit immer mehr Bezügern und weniger Zahlenden.

Stimmen Sie der Minderheit I zu.

Rossini Stéphane · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

A l'article 5, nous avons évoqué les réformes de l'Etat. Je vous propose, à l'article 6, un cas tout à fait concret, qui est celui de la réforme du fédéralisme dans le domaine de la santé. Qui s'occupe aujourd'hui du domaine de la santé dans ce pays d'à peine plus de 7 millions d'habitants, dont les dimensions sont de quelques petites centaines de kilomètres? Tout simplement: près de 3000 communes; 26 lois cantonales; la Confédération; des centaines d'associations et d'organisations sans but lucratif; des organismes avec des statuts publics, parapublics, privés; des associations de médecins; des associations de personnel de soins; des associations d'assureurs; etc. Dans cette jungle, notre système devient tout simplement ingérable.

On s'efforce depuis quatre ans de trouver des solutions, notamment dans le cadre de la révision de l'assurance-maladie. Mais les grands leaders de la rationalisation de l'économie de ce pays, dès lors qu'il s'agit du système de la santé publique - mais on pourrait aussi parler de l'éducation, puisqu'ils se trouvent dans cette salle -, n'ont pas le moindre courage de s'attaquer à des réformes structurelles dans ce secteur.

Si un conseiller fédéral a envie de marquer l'histoire, je pense que c'est celui qui osera s'attaquer à cette réforme du fédéralisme dans le domaine de la santé. On l'a fait avec la nouvelle péréquation financière, qui a pris de nombreuses années - d'accord, il en a fallu une dizaine - en essayant de répartir les compétences.

Je crois qu'il est vraiment temps de s'attaquer, ou au moins d'oser affirmer que l'objectif est de simplifier ce système qui, franchement, pose un certain nombre de problèmes et qui, très concrètement, génère, je pense, bien quelques milliards de francs de gaspillage.

Bien évidemment, on va me rétorquer: "A gauche, vous voulez étatiser!" Non, on ne veut pas étatiser! On veut tout simplement revoir très concrètement la répartition des tâches, redéfinir certaines règles du jeu, simplifier des financements notamment, réduire un certain nombre d'inégalités de traitement qui sont les conséquences immédiates de ce système absolument complexe et que plus personne ne comprend.

Je trouve absolument navrant que, dans la réforme de l'assurance-maladie, en tout cas dans la première partie qui nous a occupés au cours de la dernière législature, on ait rejeté toutes les propositions qui allaient dans le sens de la proposition de la minorité V (Rossini). On a mis sur pied un projet qui s'appelait "Politique nationale de la santé". Ce projet - j'en ai parlé à l'occasion de l'examen du rapport de gestion - était plein de bonnes intentions et il a abouti à l'établissement d'une "convention de dialogue" entre la Confédération et les cantons; conséquence: résultat nul!

Par conséquent, je pense qu'il est important de redéfinir aujourd'hui très clairement qui pilote et qui fait quoi, parce qu'il y a manifestement une inadéquation structurelle qui ne nous permet pas de répondre aux besoins et, surtout, d'allouer de manière optimale les moyens nécessaires au système de santé et disponibles pour celui-ci. Donc, si nous voulons maîtriser les coûts - parce que ceux qui veulent les réduire mentent à la population! -, il est temps d'empoigner un problème parmi d'autres, mais un problème fondamental: celui de la réforme des structures.

C'est ce à quoi tend la proposition de la minorité V, que je vous remercie de soutenir.

Graf Maya · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Die Minderheit VI (Graf) will die Invalidenversicherung stabilisieren und mit ihrem Antrag dem Entwurf des Bundesrates entsprechen. Die Mehrheit hat sich nämlich entschieden, noch den halben Satz "und Missbräuche vermeiden" dazuzuschreiben.

Warum möchten wir zur Bundesratsfassung zurückkehren? Wenn wir bald 6 Milliarden Franken Defizit in der Invalidenversicherung haben, können wir doch in einem Teilziel einer Legislaturplanung nicht einfach davon sprechen, dass das alleine an den Missbräuchen liege. Das heisst wirklich von den realen Problemen ablenken. Es ist selbstverständlich, dass Missbräuche bekämpft werden, denn sie sind schlicht ungesetzlich. Sie werden auf den IV-Stellen bekämpft, beim Bund und beim Kanton und von allen in diesem Bereich tätigen Menschen. Es muss gemacht werden, weil, wie gesagt, Missbräuche ungesetzlich sind. Darum haben sie auch speziell in diesem Legislaturplan als Teilziel nicht erwähnt zu werden.

Wir sollten in dieser Legislatur versuchen, die Invalidenversicherung mit neuen Massnahmen zu stabilisieren, wie es der Bundesrat auch vorhat. Es ist nämlich zunehmend ein Problem auch unserer Arbeitswelt geworden, das die Invalidenversicherung mit der Zunahme der Fälle ausbadet. Häufig ist es heute so, dass von der Arbeitslosenversicherung jemand dann in die Sozialhilfe der Gemeinden wechselt und schliesslich bei der IV angemeldet wird und dort landet. Diese "Laufbahnen" müssen unterbrochen werden, und darum müssen wir unsere Sozialversicherungen als ein Ganzes betrachten. Wir müssten uns daher auch überlegen, wie die Sozialhilfe, die noch auf Gemeindeebene geregelt ist, auf Bundesebene koordiniert werden kann; wir haben ja dazu noch einen Minderheitsantrag.

Hier beantragt Ihnen also die Minderheit VI (Graf), dem Bundesrat zu folgen und die Invalidenversicherung zu stabilisieren.

Ich möchte Ihnen noch mitteilen, dass die grüne Fraktion die Minderheit II (Rossini) unterstützen wird. Die Schweizer Bevölkerung hat in der letzten Abstimmung - es ist noch nicht lange her - den klaren Willen geäussert, dass sie eine starke, zuverlässige Altersvorsorge für alle möchte. Die AHV ist ein Bein dieser Altersvorsorge, das zweite Bein ist die berufliche Vorsorge. Beide Beine dienen dazu, Artikel 112 der Bundesverfassung abzustützen. Die Umsetzung dieses Artikels sollten wir nun endlich angehen. Deshalb stimmen wir der Minderheit II (Rossini) zu.

Noch ein Wort zum Antrag der Minderheit V (Rossini), den Herr Rossini soeben begründet hat: Es geht darum, den Föderalismus im Gesundheitswesen neu zu definieren. Wir Grünen erachten dieses Teilziel der Legislaturplanung als sehr wichtig. Die Schweiz hat ein sehr gutes Gesundheitssystem für alle Menschen, die alle Anrecht auf gleiche Leistungen haben. Wir sind uns darüber im Klaren, dass dies auch seinen Preis hat und haben darf. Doch es belastet insbesondere Menschen mit tieferen Einkommen und Familien mit Kindern übermässig. Darum müssen wir uns auch überlegen, wie das Gesundheitswesen neu definiert werden kann. Das ist der Grund dafür, dass wir Grünen die Minderheit V (Rossini) unterstützen. Wir Grünen haben dazu auch einen konkreten Vorschlag für eine Umsetzungsmöglichkeit. Alle diese verschiedenen Kassen können nämlich durch eine Einheitskasse im Grundversicherungsbereich ersetzt werden. Dabei sparen wir viele administrative Kosten, ohne Leistungen abzubauen. Das wäre eine soziale und solidarische Lösung.

Bitte stimmen Sie hier der Minderheit V (Rossini) zu, um diesen Weg zu öffnen.

Waber Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion

Ziel 5 ist ganz klar: "die Sozialwerke zukunftsfähig ausgestalten." Zukunft gestalten können wir aber nur, wenn wir die Gegenwart stören. Und die Gegenwart stören heisst eben manchmal auch zu Massnahmen greifen, die einen anderen Weg aufzeigen als den, den wir immer gegangen sind.

Mit Buchstabe a sichern wir die Altersvorsorge langfristig. Das ist ein Auftrag der AHV. Das ist auf guten Wegen. Wir sollten den Mut haben, die Invalidenversicherung von der Altersvorsorge zu trennen und separat zu behandeln. Auch Buchstabe b, "Gesundheitssystem grundlegend überprüfen", ist ein Auftrag, der die Zukunft bestimmen wird.

Zur Invalidenversicherung: Wir wissen, dass die Invalidenversicherung Milliardendefizite hat - heute und auch morgen - und dass eine Sanierung sehr, sehr schwierig ist. Wenn wir aber die IV mit der Suva zusammenlegen, wählen wir einen sehr guten Ansatz: Wir können nicht nur finanziell besser sanieren, sondern können auch die Missbräuche viel besser und effizienter angehen.

Gerade die Suva, der grösste Versicherer in der Schweiz, hat sehr viel mit Fällen zu tun, die zu Invalidität führen, muss also abklären, ob Invalidität vorliegt oder nicht. Aus diesem Grund möchte ich, unter Buchstabe c, die Invalidenversicherung mit der Suva zusammenlegen und finanziell sanieren. Wir hätten so viel grössere Möglichkeiten, als wenn wir die Invalidenversicherung und die Suva nur für sich betrachten und die Suva mit der Militärversicherung zusammenlegen würden. Es würde sich ein sehr grosses Potenzial öffnen. Die Lösungen wären zukunftsfähig, und Missbräuche könnten verhindert werden.

Ich bitte Sie, diesen zukunftsfähigen und zukunftsträchtigen Schritt zu tun und dem Antrag der Minderheit VII zuzustimmen.

Huguenin Marianne · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Fraktionslos

J'ai une question à poser à Monsieur Waber.

Monsieur Waber, vous savez très bien que, si la CNA peut parfois refuser des cas d'invalidité, c'est justement parce que l'AI existe. La CNA dit: "Ce cas d'invalidité n'est pas dû à l'accident; il est dû à une cause de maladie." Et c'est alors quelque part l'AI qui va devoir assumer cette invalidité.

Alors, vous parlez d'abus en prétendant que la CNA n'aurait pas les mêmes problèmes que l'AI. J'aimerais vous demander qui vous injuriez en parlant - vous comme d'autres - des abus dans l'assurance-invalidité? Est-ce que vous injuriez les invalides, les personnes qui sont au bénéfice d'une rente, ou est-ce que vous injuriez les médecins qui ont fait qu'elles soient au bénéfice d'une rente?

Waber Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion

Ja, Frau Huguenin, die Frage ist berechtigt. Der Missbrauch ist natürlich nicht einseitig. Ein Missbrauch ist immer zweiseitig, und zwar wird der Missbrauch sehr oft von denen eingeleitet, die eben die Leistungen wollen. Auf der anderen Seite kommen sicher auch bei den Gutachtern, die ja diese Fälle begutachten müssen, Missbräuche vor. Wenn wir jetzt aber die Synergieeffekte anschauen, müssen wir sagen und zugeben, dass sehr oft Doppelabklärungen im Gange sind - also bei der Suva und später auch bei der Invalidenversicherung -, und eben gerade diese Doppelspurigkeit könnten wir sehr gut umgehen, die Abklärungen zusammenlegen und Synergien nutzen. Dieser Missbrauch geschieht also auf beiden Seiten.

Wandfluh Hansruedi · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich glaube, hier bezüglich der Systematik der Legislaturplanung zu Artikel 6 Buchstabe e im falschen Film zu sitzen. Wir sind bei Oberziel 5, "die Sozialwerke zukunftsfähig ausgestalten". Es heisst explizit in der Legislaturplanung: "Zur Erreichung von Ziel 5 werden folgende Teilziele verfolgt: Litera a: Altersvorsorge langfristig sichern; Litera b: Gesundheitssystem grundlegend überprüfen ...." Und jetzt will die Kommissionsmehrheit einen zusätzlichen Buchstaben e dazufügen, der heisst: "Bekämpfung der Arbeitslosigkeit der jungen und älteren Menschen." Sagen Sie mir bitte, was das mit dem Oberziel zu tun hat, die Sozialwerke zukunftsfähig auszugestalten?

Ich kann das nur so interpretieren, dass Sie ein neues Sozialwerk schaffen wollen, das die Zusatzkosten der Firmen übernimmt, die entstehen, weil ältere Menschen in der Regel vielleicht etwas langsamer arbeiten oder höhere BVG-Prämien verursachen oder weil Jugendliche, denen die Berufserfahrung noch fehlt, nicht auf dem "Höchstpunkt" ihrer Effizienz arbeiten. Doch mit einem solchen neuen Sozialwerk lösen Sie die Problematik der Arbeitslosigkeit nicht, das ist Symptombekämpfung. Die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen ist an und für sich richtig. Doch das müssen wir tun, indem wir die Rahmenbedingungen der Wirtschaft verbessern, indem wir die Regelungsdichte reduzieren, die Steuern und Abgaben verringern, indem wir das Wirtschaftswachstum und den Wohlstand fördern - ich erinnere Sie an die Artikel 1 und 2.

Abgesehen von der rein formellen Unangepasstheit habe ich natürlich auch inhaltliche Vorbehalte, vor allem bezüglich dessen, dass einzelne Gruppen von Arbeitslosen gegeneinander ausgespielt werden. Ich staune, dass ausgerechnet die "Familienpartei" Familien mit tiefen Einkommen und vielen Kindern benachteiligen will, indem sie die Jungen und Alten besser stellt. Ich staune noch mehr, dass die Partei mit dem so genannten sozialen Gewissen die Alten und Jugendlichen beispielsweise gegenüber den Alleinerziehenden - allein erziehenden Frauen - und gegenüber den wirklich Armen bevorteilen will. Wenn schon, hätte ich eine Formulierung im Sinne von Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Alleinerziehenden oder von Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bei Familien mit tiefen Einkommen erwartet. Das wäre sozialer gewesen. Natürlich könnte ich auch dem nicht zustimmen, weil auch hier einzelne Gruppen gegeneinander ausgespielt werden. Wir würden neue Ungerechtigkeiten schaffen.

Ich bitte Sie, die Minderheit VIII zu unterstützen und Litera e zu streichen.

Leuenberger Ueli · Mit-M · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

Je suis désolé de déranger la majorité de ce Parlement encore une fois avec une proposition des Verts, avec de plus une problématique qui n'intéresse absolument pas la majorité à ma droite de ce conseil.

Oui, il s'agit, une fois de plus allez-vous dire, de l'environnement. Par ailleurs, vu que la parole m'est donnée, vu que nous discutons encore en catégorie IV et pas encore en catégorie V, j'en profite pour exprimer ma profonde désapprobation suite à la décision du Bureau de changer la méthode de travail après 9 heures de débat sur le même objet. Il s'agit d'une inégalité de traitement flagrante entre les différents objectifs du programme de législature ainsi qu'envers les parlementaires ici présents. Mais j'ai oublié. Il est vrai que les objets importants: les finances, la croissance, la finance et la croissance, sont terminés. Pourquoi consacrer trop de temps à des sujets aussi peu importants que la cohésion sociale, la solidarité internationale, l'Europe? Les Chambres fédérales consacreront certainement suffisamment de temps à ces thèmes-là le jour où elles y seront obligées, le jour où la détérioration au niveau de l'environnement, de la cohésion sociale et nationale et au niveau de la situation internationale sera suffisamment visible.

Maintenant, quand même quelques mots sur la proposition de la minorité IX (Leuenberger-Genève) que vous allez certainement refuser dans un grand élan de générosité. Le document des indicateurs qui accompagne le programme de législature du Conseil fédéral en aligne environ deux douzaines qui montrent des tendances négatives dans les domaines de l'environnement, de l'énergie et des transports. Ce document demande des mesures d'économie d'énergie et l'investissement dans les énergies renouvelables, ainsi qu'une série d'autres mesures dans ce domaine. Le document plaide nota bene pour une réforme fiscale écologique. Cette idée de la réforme fiscale écologique, le Conseil fédéral l'a malheureusement laissé tomber depuis belle lurette.

Les signes du temps, la menace par le réchauffement de la planète, les guerres qui sont menées pour le pétrole, l'impossibilité d'alourdir toujours plus les charges salariales, tant pour les salariés que pour les employeurs, devraient nous inciter à examiner sérieusement et très concrètement les modèles de la réforme fiscale écologique. Ecarter cela du programme de gouvernement, qui ne définit en principe pas seulement des priorités pour quatre ans, mais qui devrait également poser des jalons pour l'action politique de la décennie à venir est, de notre point de vue, irresponsable.

Je vous invite donc - je le sais, certainement en vain - à adopter notre proposition de la minorité IX, qui demande très modestement, tout simplement, d'étudier des systèmes de financement complémentaires et alternatifs s'inspirant de la fiscalité écologique.

Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg

Je commence par la lettre a de l'article 6 "garantir la prévoyance vieillesse à long terme". Vous avez là trois propositions de minorité et je vous recommande de les rejeter.

Il y a tout d'abord la proposition de la minorité I qui propose d'adjoindre à la définition du Conseil fédéral une mention concernant la transparence des flux financiers, et aussi une mention concernant les réserves d'or. Je crois que les deux éléments ne résolvent pas à long terme le problème que doit surmonter notre prévoyance vieillesse en raison du vieillissement de la population.

Tout d'abord, la transparence des flux financiers est un objectif tout à fait louable, mais en quoi va-t-il produire plus de moyens, plus de financement? Ce serait donc induire en erreur que de vouloir créer cette impression.

Plus encore, la même chose est valable pour les réserves d'or. Bien sûr qu'on peut réfléchir et discuter pour savoir s'il est utile de faire bénéficier le financement de l'AVS de ces réserves d'or, contrairement à l'opinion du Conseil fédéral, ou encore des cantons. Mais ce que l'on ne doit pas faire, c'est créer un leurre - c'est-à-dire "ein Fang oder die Hatz" -, un leurre qui pourrait faire croire que cet or de la Banque nationale, excédentaire, permet de résoudre définitivement le problème du financement de l'AVS. Si vous comparez les chiffres en question, vous constatez que les 300 millions de francs de revenu par année sont un montant infime par rapport au budget de l'AVS, qui avoisine les 30 milliards de francs par année. Faire croire qu'avec l'or de la Banque nationale le problème serait résolu, c'est faire courir nos rentiers derrière ce lapin fictif qui peut tromper les lévriers!

La proposition de la minorité II (Rossini) voudrait que l'on rappelle la Constitution fédérale, ce qui est une bonne chose, puisque le Conseil fédéral est le premier à défendre le respect de notre loi fondamentale. Toutefois, il faudrait alors mentionner toute la Constitution fédérale en la matière: pas seulement l'article 112 où il n'est pas question que des besoins vitaux, mais encore de l'adjonction appropriée. Et il y a surtout le droit transitoire à l'article 112 qui dit que tant que l'assurance-vieillesse, survivants et invalidité ne couvre pas les besoins vitaux, la Confédération verse aux cantons les aides destinées à financer les prestations complémentaires.

Donc, pour l'heure, notre Constitution définit qu'à long terme il faut assurer les besoins vitaux, mais qu'à titre transitoire, il faut également faire reposer le système sur les prestations complémentaires. Or, il ne s'agit pas d'une bricole, puisque les prestations complémentaires coûtent actuellement 1,5 milliard de francs aux cantons et à la Confédération.

Alors, là encore, je vous recommande de ne pas mentionner ces articles de la Constitution. D'un côté, c'est superfétatoire puisque la Constitution vaut indépendamment de ce programme de législature. De l'autre, nous avons une mention incomplète de la Constitution.

Enfin, il y a la proposition de la minorité III (Gutzwiller) qui va beaucoup plus loin et met en cause le système en tant que tel en parlant d'une nouvelle définition de la durée active de la période pendant laquelle on est à la retraite ou encore de l'équilibre entre divers aspects. Ce système devrait être défini au niveau de l'âge d'entrée, au niveau de l'âge de la retraite, et il nous semble extrêmement difficile. Et comment va-t-on changer le système? Comment passer de l'ancien au nouveau? Enfin, est-ce nécessaire de changer aussi fondamentalement le système? En effet, on sait que nous allons effectivement vers une aggravation des proportions entre les générations actives et celles qui sont à la retraite jusque vers l'an 2030 ou 2040, et que ce n'est qu'à partir de ce moment-là qu'un rééquilibrage entre les différentes cohortes d'âges va se rétablir.

Par conséquent, vous ferez bien en restant fidèles à la version du Conseil fédéral à la lettre a.

J'en viens maintenant à la lettre b qui concerne le système de santé. Vous avez là des propositions de la majorité qui consistent, sous la lettre b, à prendre uniquement la question du système de santé, avec une adjonction demandant la garantie de la qualité, et puis de séparer en une lettre c la question de l'assurance-invalidité.

Le Conseil fédéral peut se rallier à deux propositions de la majorité, autant pour l'adjonction à la lettre b que pour celle de la lettre c concernant les abus en matière d'assurance-invalidité. Ainsi, pour la lettre c, à la limite le Conseil fédéral peut se rallier indifféremment à la proposition de la minorité VI (Graf), qui reprend en fait la disposition du Conseil fédéral, ou à celle de la majorité, qui ajoute un élément concernant les abus.

En revanche, le Conseil fédéral ne peut se rallier à la proposition individuelle Gutzwiller qui remplace la proposition de la minorité IV (Bortoluzzi) qui, semble-t-il, est retirée. La réforme du système de santé, certes, va reposer également sur la question de la concurrence, qui doit être renforcée en la matière. La proposition Gutzwiller repose sur cet élément, mais le Conseil fédéral estime que cela ne peut pas être l'unique élément qui permettra de réformer le système de santé. En effet, s'il est possible d'introduire davantage de concurrence dans le système de santé, il faut aussi être conscient du fait que des limites sont fixées à cet exercice, et surtout des limites quant aux possibilités d'économies en matière de santé. On constate, d'ailleurs, si l'on prend des systèmes qui sont encore plus libéraux que le nôtre, que ce n'est pas forcément un facteur de diminution du coût. Cela peut être aussi simplement un facteur d'accroissement de la qualité. C'est pourquoi le Conseil fédéral veut pouvoir agir sur divers fronts, et pas seulement sur celui de la concurrence, aspect qu'il soutient. Par conséquent, il préfère que vous vous ralliiez à la proposition de la majorité plutôt qu'à la proposition Gutzwiller.

La minorité V (Rossini), toujours dans le domaine de la santé, voudrait redéfinir le fédéralisme en matière de santé. Cela me paraît relativement difficile tout d'abord de le faire en matière de santé seulement et, surtout, cela ne peut pas se faire sans l'accord des cantons. Alors que les cantons supportent des charges considérables parce qu'ils sont aussi le lieu d'implantation d'installations importantes en matière de santé, leur imposer des solutions au nom du fédéralisme contre leur gré serait, à notre sens, difficile. Néanmoins, Monsieur Rossini a raison lorsqu'il insiste sur la nécessité d'une meilleure coordination et collaboration des cantons en la matière.

Je vous propose, toujours pour les lettres b et c, de rejeter la proposition de minorité VII (Waber) qui voudrait fusionner la CNA et l'AI. La CNA est une institution qui fonctionne bien, mais cela ne veut pas dire que, étant une institution qui fonctionne bien en matière d'assurance-accidents, elle est capable de résoudre tous les problèmes dans d'autres domaines de l'assurance sociale. D'ailleurs, les économies ne sont pas garanties. La CNA fonctionne bien, mais elle est relativement chère. Ses frais administratifs sont de l'ordre de 8 pour cent alors que ceux de l'AI sont de l'ordre de 2,5 pour cent. Donc, prétendre qu'en fusionnant les deux secteurs on va faire des économies est pour moi un mystère ou, en tout cas, une question à laquelle on ne peut pas répondre de manière affirmative.

Par conséquent, laissons la CNA faire son travail correctement là où elle est compétente et ayons le courage d'empoigner la réforme de l'AI pour elle-même, et là où cela est véritablement nécessaire.

La lettre e, concernant la lutte contre le chômage des jeunes et des personnes d'un certain âge, c'est effectivement un objectif que nous soutenons. Mais je ne crois pas que nous puissions introduire cela ici sous la lettre e. C'est pourquoi le Conseil fédéral soutient la minorité VIII (Wandfluh) qui propose de biffer cette adjonction.

Enfin, je vous recommande également de repousser la minorité IX (Leuenberger-Genève) qui propose d'analyser des systèmes de financement complémentaires et alternatifs dans le cadre de la réforme fiscale écologique. Le Conseil fédéral va s'exprimer prochainement sur la question de la taxe CO2 et des autres moyens d'incitation qui sont proposés en la matière. Mais il faut rappeler un élément fondamental: ces mesures incitatives doivent être neutres sur le plan des finances publiques. C'est-à-dire qu'une taxe CO2 par exemple n'a pas pour objectif de renflouer les caisses de l'Etat, mais simplement de répartir autrement les charges liées à des externalités causées par l'utilisation des sources d'énergie polluantes. Par conséquent, cela ne peut pas être une solution pour le financement, en tout cas pour ce qui est de la part publique, des coûts de la santé.

C'est la raison pour laquelle je vous invite à ne pas adjoindre ce passage ici, car le Conseil fédéral a un projet en la matière qu'il va bientôt vous communiquer.

Noser Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Artikel 6 ist eigentlich sehr gut geeignet, um aufzuzeigen, wie schwierig diese Übung ist, auf die wir uns im Parlament eingelassen haben. Sie finden eine Minderheit I (Bortoluzzi), bei welcher man sagen kann, sie bestehe mehr oder weniger aus Mitgliedern der SVP-Fraktion. Sie verlangt Transparenz und unter anderem, dass die Goldreserven für die AHV verwendet werden. Das entspricht einer Vorlage, die wir nächste Woche in unserem Rat behandeln werden. Deshalb ist es schwierig zu verstehen, weshalb das in ein Legislaturprogramm gehören soll.

Die Minderheit II (Rossini) verweist auf Artikel 112 der Bundesverfassung, der die Frage des AHV-Bezugs regelt. Verwendet wird aber nicht der Text dieses Artikels, sondern eine Formulierung, die darüber hinausgeht. Ich habe es geprüft: Auch in der französischen Version geht die Formulierung über das hinaus, was in der Verfassung steht. Dasselbe gilt für den Verweis auf das BVG bzw. Artikel 113 der Bundesverfassung; es ist also sehr unklar, was Sie annehmen würden, wenn Sie der Minderheit II (Rossini) zustimmen würden.

Die Minderheit III (Gutzwiller), bestehend aus Mitgliedern der CVP- und der FDP-Fraktion, will eigentlich die ganze Diskussion über die Sicherung der Altersversorgung offen auf den Tisch legen. Insbesondere ist es dieser Minderheit wichtig, keinen Systemwechsel vorwegzunehmen, sondern darüber zu diskutieren, in welchem Alter bzw. mit wie vielen Arbeitsjahren man welche Rechte hat. Die Formulierung ist also offen.

Nun sagen Sie mir, für welche Mehrheit ich hier spreche! Ich fühle mich sehr unwohl, als Parlamentarier für eine "Bundesratsmehrheit" zu sprechen; ich muss es also Ihnen überlassen, zu entscheiden, welcher dieser drei Varianten Sie den Vorzug geben.

Bei Buchstabe b betreffend das Gesundheitssystem haben Sie gehört, dass noch ein zusätzlicher Antrag Gutzwiller eingereicht wurde, was dazu geführt hat, dass der Antrag der Minderheit IV (Bortoluzzi) zurückgezogen worden ist. Im Antrag Gutzwiller wird die Fassung der Mehrheit lediglich um den Begriff der Wettbewerblichkeit erweitert. Auch hier war die Mehrheit der Ansicht, dass der Antrag der Minderheit IV (Bortoluzzi), der besagt, dank Wettbewerb könne man Kosten senken, nicht ganz ehrlich ist. Ich muss es ebenfalls Ihnen überlassen, ob die Fassung der Mehrheit, ergänzt um den Antrag Gutzwiller, mehrheitsfähig ist.

Sie gestatten mir, dass ich darauf verzichte, auf die anderen Minderheitsanträge einzugehen, ausser auf den Antrag der Minderheit VIII (Wandfluh) zu Buchstabe e, "Bekämpfung der Arbeitslosigkeit der jungen und älteren Menschen". Herr Wandfluh hat seinen Streichungsantrag begründet. Herr Bundespräsident Deiss hat hier auch begründet, warum der Bundesrat für Streichung ist.

Ich möchte Ihnen hier auch nochmals aufzeigen, wie schwierig die Systematik dieses Legislaturprogramms ist. Wir haben einerseits Artikel 41 Absatz 2 der Bundesverfassung, gemäss dem Bund und Kantone ganz klar den Auftrag haben, dafür zu sorgen, dass Arbeitslosigkeit kein Problem ist in diesem Land, und zwar für sämtliche Menschen in diesem Land, die arbeiten möchten, nicht eingeschränkt auf junge und ältere. Weiter hat die Kommission unter Artikel 2 Buchstabe a eine Bestimmung eingefügt, mit der lebenslange Weiterbildung verlangt wird. Die Zielsetzung davon ist ja eigentlich, dass man möglichst lange im Arbeitsprozess bleiben kann. Weiter finden Sie unter Artikel 7 Buchstabe a den Antrag: "durch Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben den Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern." Es gibt also an verschiedenen Stellen bereits Formulierungen, die dieses Ziel beinhalten.

Dann hatten wir in der Kommission noch das Problem: Wenn Sie den Antrag der Minderheit III (Gutzwiller) richtig lesen, sehen Sie, dass es dort auch indirekt einen Vorschlag drin hat, um diesen Punkt unter Buchstabe e in Angriff zu nehmen. Aus diesen Gründen ist es ganz schwierig, einen Ansatz zu finden, wohin das gehört.

Die Mehrheit empfiehlt Ihnen aber, dass man in den nächsten vier Jahren die Jugendarbeitslosigkeit und die Arbeitslosigkeit von älteren Menschen speziell in Angriff nimmt.

Dann bringt Herr Leuenberger hier zum zweiten Mal die ökologische Steuerreform; wir hatten das schon unter Artikel 4. Es ist ja gut und nett, wenn sich Herr Leuenberger bei der Mehrheit dafür entschuldigt. Ich kann Ihnen versichern, Herr Leuenberger, Sie müssen sich bei der Mehrheit nicht entschuldigen, die war gar nicht im Ratssaal, als wir diese Diskussion führten.

Verfahrensbeitrag

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Minderheit III .... 109 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I .... 40 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit III .... 95 Stimmen

Für den Antrag Huguenin (Bst. a) .... 56 Stimmen

Dritte Abstimmung - Troisième vote

Für den Antrag der Minderheit III .... 95 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II .... 57 Stimmen

Vierte Abstimmung - Quatrième vote

Für den Antrag der Minderheit III .... 95 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 61 Stimmen

Präsident (Binder Max, Präsident): Der Antrag der Minderheit IV (Bortoluzzi) wurde zurückgezogen.

Fünfte Abstimmung - Cinquième vote

Für den Antrag Gutzwiller .... 97 Stimmen

Für den Antrag Huguenin (Bst. b) .... 58 Stimmen

Sechste Abstimmung - Sixième vote

Für den Antrag Gutzwiller .... 95 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 60 Stimmen

Siebente Abstimmung - Septième vote

Für den Antrag der Minderheit V .... 61 Stimmen

Dagegen .... 94 Stimmen

Achte Abstimmung - Huitième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 98 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit VI .... 56 Stimmen

Neunte Abstimmung - Neuvième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 139 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit VII .... 6 Stimmen

Zehnte Abstimmung - Dixième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 100 Stimmen

Für den Antrag Huguenin (Bst. c) .... 55 Stimmen

Elfte Abstimmung - Onzième vote

Für den Antrag Teuscher .... 59 Stimmen

Dagegen .... 91 Stimmen

Zwölfte Abstimmung - Douzième vote

Für den Antrag der Minderheit VIII .... 77 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 75 Stimmen

Dreizehnte Abstimmung - Treizième vote

Für den Antrag der Minderheit IX .... 63 Stimmen

Dagegen .... 90 Stimmen

Verfahrensbeitrag

Art. 7

Antrag der Mehrheit

....

a. durch Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben den Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern;

g. gesetzliche Voraussetzungen für die Sprachenförderung schaffen (Sprachengesetz);

l. bessere Integration der Ausländerinnen und Ausländer mit Schwerpunkt bei den ausländischen Kindern, Jugendlichen und deren Eltern;

Antrag der Minderheit I

(Brunner Toni, Baader Caspar, Bortoluzzi, Schlüer, Schmied Walter, Wandfluh, Zuppiger)

Den ganzen Artikel streichen

Antrag der Minderheit II

(Meier-Schatz, Bader Elvira, de Buman, Genner, Graf, Heim Bea, Hubmann, Pedrina, Robbiani, Rossini, Roth-Bernasconi)

....

abis. Existenzsicherung der Familien gewährleisten mittels Einführung der Ergänzungsleistungen für Familien mit tiefen Einkommen, Harmonisierung der Kinderzulagenordnung und Steuerentlastungen;

b. Abschaffung der bestehenden Diskriminierungen in den Sozialversicherungen, welche Familien mittel- und langfristig benachteiligen;

c. Förderung des Zusammenhaltes der Generationen;

Antrag der Minderheit III

(Rossini, Bader Elvira, de Buman, Genner, Graf, Heim Bea, Hubmann, Meier-Schatz, Pedrina, Robbiani, Roth-Bernasconi)

Bst. d

d. die Armut und die Ausgrenzung weiter bekämpfen und einen Katalog erarbeiten für Massnahmen, die auf Bundes- und Kantonsebene umzusetzen sind;

Antrag der Minderheit IV

(Rossini, Bader Elvira, de Buman, Genner, Heim Bea, Hubmann, Meier-Schatz, Pedrina, Robbiani, Roth-Bernasconi)

Bst. e

e. ein Bundesgesetz über die Sozialhilfe erarbeiten;

Antrag der Minderheit V

(Roth-Bernasconi, Graf, Gutzwiller, Heim Bea, Hubmann, Pedrina, Rossini)

Bst. f

f. die Integration aktiver älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt verbessern;

Antrag der Minderheit VI

(Schlüer, Baader Caspar, Bortoluzzi, Brunner Toni, Favre, Noser, Wandfluh, Weigelt, Zuppiger)

Bst. g

Streichen

Antrag der Minderheit VII

(Roth-Bernasconi, Allemann, Graf, Gross Andreas, Gyr-Steiner, Heim Bea, Hubmann, Leuenberger-Genève, Pedrina)

Bst. h

h. ein Bundesgesetz zur Bekämpfung von Gewalt, insbesondere gegen Frauen und unter den Jungen, ausarbeiten. Darin sollen auch Massnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung der Frauenhäuser enthalten sein;

Antrag der Minderheit VIII

(Hubmann, Allemann, Bader Elvira, Graf, Gross Andreas, Gyr-Steiner, Heim Bea, Leuenberger-Genève, Meier-Schatz, Pedrina, Robbiani, Roth-Bernasconi)

Bst. i

i. die Gleichstellung von Frau und Mann durch einen integrierten Ansatz (gender mainstreaming) - insbesondere im Erwerbsleben - umsetzen;

Antrag der Minderheit IX

(Hubmann, Allemann, Graf, Gross Andreas, Gyr-Steiner, Heim Bea, Leuenberger-Genève, Pedrina, Roth-Bernasconi)

Bst. k

k. die Leistungen der Migrantinnen und Migranten für die Schweiz anerkennen;

Antrag der Minderheit X

(Leuenberger-Genève, Allemann, Graf, Gross Andreas, Gyr-Steiner, Heim Bea, Hubmann, Pedrina, Roth-Bernasconi)

Bst. kbis

kbis. eine aktive Informationspolitik in Sachen multikulturelle Gesellschaft in der Schweiz führen;

Antrag der Minderheit XI

(Bortoluzzi, Baader Caspar, Brunner Toni, Schlüer, Wandfluh, Weigelt, Zuppiger)

Bst. l

Streichen

Antrag der Minderheit XII

(Waber)

Bst. l

l. Menschen mit anderen Traditionen und Rechtsauffassungen in unser Gesetzes- und Demokratieverständnis integrieren;

Antrag der Minderheit XIII

(Leuenberger-Genève, Allemann, Graf, Gross Andreas, Heim Bea, Hubmann, Pedrina, Roth-Bernasconi)

Bst. lbis

lbis. eine aktive Informationspolitik über die Einwanderungssituation in der Schweiz führen;

Antrag der Minderheit XIV

(Leuenberger-Genève, Allemann, Graf, Gross Andreas, Gyr-Steiner, Heim Bea, Hubmann, Pedrina, Roth-Bernasconi)

Bst. lter

lter. die Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Immigrantenschutz;

Antrag der Minderheit XV

(Hubmann, Allemann, Graf, Gross Andreas, Gyr-Steiner, Heim Bea, Leuenberger-Genève, Pedrina, Roth-Bernasconi)

Bst. m

m. Anreize schaffen zur Erhöhung der Einbürgerungsquote;

Antrag der Minderheit XVI

(Hubmann, Graf, Gross Andreas, Gyr-Steiner, Heim Bea, Leuenberger-Genève, Pedrina, Roth-Bernasconi)

Bst. n

n. seit drei Jahren in der Schweiz lebende Papierlose legalisieren.

Antrag Gysin Remo

Bst. gbis

gbis. gesetzliche Voraussetzungen für die Kulturförderung (inkl. Musikförderung) schaffen;

Schriftliche Begründung

Gestützt auf den neuen Kulturartikel (Artikel 69) der Bundesverfassung, ist der Bundesrat seit 1999 mehrfach (vgl. u. a. Postulate Danioth 99.3502, Bangerter 99.3528, Interpellation Gysin Remo 01.3322, Anfrage Müller-Hemmi 04.1056) aufgefordert worden, eine gesetzliche Grundlage zur Kulturförderung zu erstellen.

Der Bundesrat versichert seit Jahren immer wieder, in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein entsprechendes Rahmengesetz zu erstellen. Dieses sollte nun endlich in der laufenden Legislaturperiode dem Parlament vorgelegt werden.

Antrag Huguenin

Bst. j

j. die politische Vertretung der Frauen auf allen drei Staatsebenen (Gemeinden, Kantone, Bund) über die Einführung eines Frauen/Männer-Quotensystems gewährleisten;

Schriftliche Begründung

Die Begründung existiert nur in französischer Sprache.

Verfahrensbeitrag

Art. 7

Proposition de la majorité

....

a. améliorer l'accès au marché du travail par des mesures permettant de concilier vie familiale et vie professionnelle;

g. créer un cadre légal pour encourager l'enseignement des langues (loi sur les langues);

l. assurer une meilleure intégration des étrangers, en particulier des enfants et des adolescents ainsi que de leurs parents;

Proposition de la minorité I

(Brunner Toni, Baader Caspar, Bortoluzzi, Schlüer, Schmied Walter, Wandfluh, Zuppiger)

Biffer tout l'article

Proposition de la minorité II

(Meier-Schatz, Bader Elvira, de Buman, Genner, Graf, Heim Bea, Hubmann, Pedrina, Robbiani, Rossini, Roth-Bernasconi)

....

abis. garantir le minimum vital des familles grâce à l'instauration de prestations complémentaires pour les familles à revenu modeste; harmoniser le système des allocations pour enfants et des allègements fiscaux;

b. abolir les discriminations actuelles dans les assurances sociales préjudiciant les familles à moyen et long terme;

c. encourager la cohésion entre les générations;

Proposition de la minorité III

(Rossini, Bader Elvira, de Buman, Genner, Graf, Heim Bea, Hubmann, Meier-Schatz, Pedrina, Robbiani, Roth-Bernasconi)

Let. d

d. poursuivre la lutte contre la pauvreté et l'exclusion et présenter un catalogue de mesures fédérales et cantonales à mettre en oeuvre;

Proposition de la minorité IV

(Rossini, Bader Elvira, de Buman, Genner, Heim Bea, Hubmann, Meier-Schatz, Pedrina, Robbiani, Roth-Bernasconi)

Let. e

e. élaborer une loi fédérale sur l'aide sociale;

Proposition de la minorité V

(Roth-Bernasconi, Graf, Gutzwiller, Heim Bea, Hubmann, Pedrina, Rossini)

Let. f

f. améliorer l'intégration des personnes d'un certain âge actives sur le marché du travail;

Proposition de la minorité VI

(Schlüer, Baader Caspar, Bortoluzzi, Brunner Toni, Favre, Noser, Wandfluh, Weigelt, Zuppiger)

Let. g

Biffer

Proposition de la minorité VII

(Roth-Bernasconi, Allemann, Graf, Gross Andreas, Gyr-Steiner, Heim Bea, Hubmann, Leuenberger-Genève, Pedrina)

Let. h

h. élaborer une loi fédérale sur la lutte contre la violence, notamment contre les femmes et entre les jeunes; elle devra prévoir également des mesures pour garantir le financement de foyers pour femmes;

Proposition de la minorité VIII

(Hubmann, Allemann, Bader Elvira, Graf, Gross Andreas, Gyr-Steiner, Heim Bea, Leuenberger-Genève, Meier-Schatz, Pedrina, Robbiani, Roth-Bernasconi)

Let. i

i. mettre en oeuvre l'approche intégrée entre femmes et hommes (gender mainstreaming) - en particulier dans le monde du travail;

Proposition de la minorité IX

(Hubmann, Allemann, Graf, Gross Andreas, Gyr-Steiner, Heim Bea, Leuenberger-Genève, Pedrina, Roth-Bernasconi)

Let. k

k. reconnaître les services fournis à la Suisse par les migrants;

Proposition de la minorité X

(Leuenberger-Genève, Allemann, Graf, Gross Andreas, Gyr-Steiner, Heim Bea, Hubmann, Pedrina, Roth-Bernasconi)

Let. kbis

kbis. mener une politique d'information active au sujet de notre société multiculturelle en Suisse;

Proposition de la minorité XI

(Bortoluzzi, Baader Caspar, Brunner Toni, Schlüer, Wandfluh, Weigelt, Zuppiger)

Let. l

Biffer

Proposition de la minorité XII

(Waber)

Let. l

l. intégrer les personnes imprégnées de traditions et de concepts juridiques différents dans notre conception de la loi et de la démocratie;

Proposition de la minorité XIII

(Leuenberger-Genève, Allemann, Graf, Gross Andreas, Heim Bea, Hubmann, Pedrina, Roth-Bernasconi)

Let. lbis

lbis. mener une politique d'information active sur la présence de l'immigration en Suisse;

Proposition de la minorité XIV

(Leuenberger-Genève, Allemann, Graf, Gross Andreas, Gyr-Steiner, Heim Bea, Hubmann, Pedrina, Roth-Bernasconi)

Let. lter

lter. préparer la ratification de la Convention des Nations Unies sur la protection des migrants;

Proposition de la minorité XV

(Hubmann, Allemann, Graf, Gross Andreas, Gyr-Steiner, Heim Bea, Leuenberger-Genève, Pedrina, Roth-Bernasconi)

Let. m

m. créer des incitations pour augmenter le quota des naturalisations;

Proposition de la minorité XVI

(Hubmann, Graf, Gross Andreas, Gyr-Steiner, Heim Bea, Leuenberger-Genève, Pedrina, Roth-Bernasconi)

Let. n

n. légaliser les sans-papiers vivant en Suisse depuis trois ans.

Proposition Gysin Remo

Let. gbis

gbis. créer un cadre légal pour encourager la culture (y compris la musique);

Développement par écrit

Le développement n'existe qu'en allemand.

Proposition Huguenin

Let. j

j. garantir l'égalité de la représentation politique des femmes aux trois niveaux (commune, canton et Confédération) par l'instauration d'un système de quotas hommes-femmes;

Développement par écrit

La lente, difficile et parfois chaotique progression des femmes dans les instances politiques de notre pays ne peut reposer seulement sur les partis et a besoin d'être encouragée par des mesures positives de politique générale. C'est l'ensemble de la société qui doit marquer de façon claire et concrète sa volonté de voir les deux sexes se partager les responsabilités politiques et par là même évoluer vers un partage des tâches à tous les niveaux.

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Artikel 7 wird gemäss dem Ihnen ausgeteilten Blatt in vier Blöcken abgehandelt.

Sozialpolitik - Politique sociale

Brunner Toni · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich kann es in einem Block machen: Namens der Minderheit I beantrage ich Ihnen, den ganzen Artikel 7 zu streichen. Ich beantrage Ihnen auch, keine neuen Kreationen dieses Artikels in die Legislaturziele aufzunehmen.

Unter Oberziel 6, "den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken", wird im bundesrätlichen Entwurf ein konkretes Teilziel erwähnt, nämlich Kinder betreuende und ältere berufstätige Menschen besser zu integrieren. Die Absicht dahinter ist klar und kann dem begleitenden Bericht entnommen werden, der diesen Artikel 7 ausdeutscht. Da wird zum einen der Neuauflage der Mutterschaftsversicherung das Wort geredet. Wir alle wissen: Die Bevölkerung stimmt im Herbst darüber ab und hat das bisher immer anders gesehen. Die im begleitenden Bericht erläuterte Vereinheitlichung der Unterrichtszeiten an den Schulen, die Blockzeiten, Mittagstische, Aufgabenhilfen und Tagesschulen wiegen aber schwer.

Mit der Erwähnung dieses Teilzieles will der Bundesrat also auch auf bisher traditionell kantonale Hoheitsgebiete Einfluss nehmen, und das über das Legislaturprogramm des Bundes. Das ist unverständlich, und da gehört nur Artikel 62 der Bundesverfassung in Erinnerung gerufen, wo es in Absatz 1 kurz und einfach heisst: "Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig." Das sei auch an all jene gerichtet, die bei Artikel 2 der Mehrheit zugestimmt haben. Wir können hier nicht unter Ausschluss der betroffenen Kreise, vorab der Kantone, den Föderalismus kurzum über den Haufen werfen. Eine Zentralisierung des Schulsystems kann nicht hier drin beschlossen werden.

Betreffend die bessere Integration der älteren Leute muss festgehalten werden, dass die Beschäftigungsfähigkeit der älteren erwerbsfähigen Personen am besten nicht über ein Legislaturprogramm erreicht wird, in dem wir das noch speziell erwähnen, sondern damit, dass vorab auch beim Bund wieder bis Alter 65 gearbeitet wird. Im Übrigen kennen wir das flexible Rücktrittsalter.

Nun, die Kommissionsmehrheit hat in Buchstabe a ein anderes Ziel verankert, nämlich: "durch Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben den Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern." Es ist klar: Allerhand staatliche Institutionen ausserhalb der Familie sollen gefördert werden. Aber nur schon daran, dass die Mehrheit in Buchstabe a ein anderes Ziel verankert hat, zeigt sich letztlich eben eindrücklich, dass kein Konsens darüber herrscht, was unter dem Oberziel "den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken" eigentlich prioritär verstanden werden soll. Die Mehrheit der Kommission hat zudem weitere Ziele formuliert, die wir als Legislaturziele ablehnen. Es ist dies ein Sprachenartikel, es ist dies aber auch die bessere Integration der Ausländerinnen und Ausländer. Sie sehen das dann bei den nächsten Buchstaben.

Ich denke, gegen eine Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes kann in diesem Saal ja kein Mensch ernsthaft etwas haben. Der bundesrätliche Entwurf, die Anträge der Kommission und die ganzen Minderheitsanträge beweisen aber eindrücklich, dass unter "gesellschaftlichem Zusammenhalt" alle etwas anderes verstehen. Das ergibt dann ein ganzes Sammelsurium, das in sich nicht mehr unbedingt logisch ist. Vor allem aber verliert man damit die wesentlichen Ziele aus den Augen, die da wären - und die z. B. auch wir von der SVP verfolgen -: die Konsolidierung der Bundesfinanzen, die Sicherung der Sozialwerke und das Wirtschaftswachstum.

Daher empfehlen wir Ihnen, Artikel 7 gänzlich zu streichen.

Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Lieber Toni Brunner, ich denke, dass auch Sie Interesse am gesellschaftlichen Zusammenhalt haben, leben doch namentlich im landwirtschaftlichen Bereich zahlreiche Menschen von diesem gesellschaftlichen Zusammenhalt und sind darauf angewiesen. Ich habe bereits in meinem Eintretensvotum gesagt, dass wir, die CVP-Fraktion, im Rahmen dieses Legislaturprogramms ganz klar Prioritäten setzen wollen, und die Familienpolitik gehört dazu.

Der Bundesrat erwähnt in seinem Kapitel über den gesellschaftlichen Zusammenhalt einige Probleme und skizziert seine Lösungsansätze. Er unterstreicht die Notwendigkeit des gesellschaftlichen Zusammenhalts und verlangt, dass diesem eine besondere Bedeutung zukommt und ihm eine besondere Beachtung geschenkt wird. Auch erwähnt er in diesem sehr kurz ausgefallenen Kapitel, dass bereits eingeleitete Revisionen noch in dieser Legislatur spruchreif werden. Dennoch verzichtet er gänzlich auf die Erwähnung dieser Vorhaben.

Wir wollen ganz klar, dass der Bundesrat beauftragt wird, Folgendes zu tun:

1. Er soll Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vorantreiben und sie auch unterstützen. Wir leben nämlich in einem zunehmend kinderfeindlichen Land, in einem Land, das junge Paare vor die Wahl stellt: Beruf oder Familie. Das ist bereits heute leider eine Realität. Gut ausgebildete Frauen verzichten zunehmend auf Kinder. Doch angesichts der demographischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte muss uns dies mehr als nur nachdenklich stimmen.

2. Wir wollen die Vorlage zur Harmonisierung der Kinderzulagen im Bundesbeschluss explizit erwähnt wissen. Diese Harmonisierung wird mittlerweile auch vom Bundesgericht verlangt. Diese Vorlage muss endlich dem Parlament vorgelegt werden, damit allen Familien der Zugang zu Kinderzulagen nach dem Grundsatz "ein Kind - eine Zulage" möglich wird. Zur Erinnerung: Diese Vorlage, welche wesentlich Familien mit tieferen Einkommen und mittelständische Familien unterstützt, wartet seit nun 13 Jahren auf eine Realisierung.

3. Wir verlangen, dass die sich nun in Vernehmlassung befindliche Vorlage zur Existenzsicherung der Familien mit sehr tiefen Einkommen in dieser Legislatur beraten und verabschiedet wird. Wir wissen, dass wir in den letzten Jahren mit einer wachsenden Armutsproblematik konfrontiert worden sind, und diese ist für ein reiches Land, für das unsrige, schlicht unhaltbar. Wir haben uns in Lugano bereits im Detail über die Problematik der Familien mit sehr tiefen Einkommen, der so genannten Working Poor, auseinander gesetzt, und Sie haben damals beschlossen, den parlamentarischen Initiativen Folge zu geben, weil sich das Parlament Rechenschaft gab, dass Familienarmut eine zwar versteckte Armut ist, die aber dennoch inakzeptabel ist.

Ich möchte hier nicht alle Argumente wiederaufnehmen, sondern daran erinnern, dass all jene, die sich mit einem gewissen Recht gegen gesetzlich verankerte Mindestlöhne wehren, ein unmittelbares Interesse daran haben, dass Familien, die zu den Working Poor gehören, vorübergehend in den Genuss von Ergänzungsleistungen kommen, damit sie aus der Spirale der Armut entkommen und ein eigenständiges und würdiges Familienleben führen können. Es liegt im Interesse unserer Kinder und der Kinder dieser Eltern, dass wir ihnen die notwendige Unterstützung gewähren, denn Armut ist mittlerweile wieder, wie Anfang des letzten Jahrhunderts, vererbbar. Doch auch diese Kinder sind unsere Zukunft und bedürfen unserer Unterstützung, damit ihre Entwicklungsmöglichkeiten nicht geschmälert werden.

Wir stellen nach wie vor fest, dass in den Sozialversicherungen bestimmte Lebensformen diskriminiert werden. Ich nehme nur ein Beispiel heraus: Verheiratete Paare im Rentenalter erhalten 150 Prozent der Rentenleistungen, unverheiratete Paare im Rentenalter können 200 Prozent erhalten, und das ist meines Erachtens ungerecht. Wir haben weitere Diskriminierungen, die es mittel- und langfristig zu beseitigen gilt.

Schliesslich muss bemerkt werden, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt zwischen den Generationen unter dem Spardruck in Gefahr gerät. Wir wollen den Zusammenhalt der Mehrgenerationen-Gesellschaft unterstützen im Wissen, dass wir nur zwei Lösungen haben: Entweder akzeptieren wir die zunehmende Fragmentierung unserer Gesellschaft, oder wir fördern die Solidarität unter den Generation. Letzteres wollen wir mit unserem Antrag der Minderheit II erreichen.

Rossini Stéphane · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Avant de développer mes deux propositions de minorité III et IV, j'aimerais formuler une brève remarque pour vous inviter à vous opposer à la proposition de la minorité I (Brunner Toni): il est quand même relativement étonnant que les chantres de cette Suisse une et indivisible en viennent à formuler des articles qui, en fait, stimuleront les divisions et les exclusions dans ce pays. Cela me paraît totalement incohérent.

S'agissant de la proposition de la minorité III, celle-ci se rapporte à la lutte contre la pauvreté. Certes, c'est un thème qui rallie énormément de milieux, pour ne pas dire quasiment l'ensemble de l'échiquier politique. Qui n'aurait pas envie d'entreprendre des mesures de lutte contre la pauvreté? A priori personne.

Depuis la fin des années 1980, dans les communes, dans les cantons, on a beaucoup compté; on a essayé de comprendre; on a analysé; on a engagé des fonds publics pour essayer de cerner ce phénomène de la pauvreté. Il y a quelques semaines, le programme national de recherche no 45 (PNR 45) a aussi bouclé toute une série de projets qui ont appréhendé cette problématique. La question qu'il nous reste désormais à résoudre est finalement celle-ci: par quelles mesures concrètes, par quelles offensives d'envergure allons-nous finaliser ces différents travaux qui ont mis un certain nombre d'évidences sur la table, qui ont montré que la pauvreté existe dans ce pays, comment elle sévit, quels sont les processus qui la sous-tendent?

Dans ma proposition de minorité III, j'essaie de dépasser le slogan général, l'affirmation très générale de la cohésion sociale en précisant un objectif, qui est celui de présenter un catalogue de mesures. Ce catalogue de mesures serait mis sur pied conjointement par les instances fédérales et les instances cantonales, auxquelles on associerait bien évidemment les instances communales, puisque, dans un certain nombre de cantons, pour ne pas dire dans quasiment tous, ce sont elles qui appliquent les législations d'aide sociale. Nous allons donc élaborer ce catalogue pour agir très concrètement en faveur des populations qui sont défavorisées et fragilisées.

Par conséquent, cet objectif est un objectif concret. Il s'agit de dépasser le discours et d'empoigner très sérieusement les problèmes rencontrés par celles et ceux qui souffrent d'illettrisme, de s'engager en faveur des familles monoparentales, des populations migrantes, des populations toxicodépendantes, des personnes qui ont un état de santé très précaire qui les conduit à la pauvreté, de certains rentiers, des jeunes qui subissent des placements, etc. On pourrait évoquer encore ici les chômeurs, les invalides. Aujourd'hui, il nous paraît donc important d'agir très concrètement en termes de coordination, d'actions très concrètes, et la Confédération, en collaboration avec les cantons, pourrait jouer là un rôle extrêmement actif. Voilà pour la minorité III.

S'agissant de la minorité IV, on reste quasiment dans le même domaine, qui est celui de la lutte contre l'exclusion, de la lutte contre la pauvreté, et dans un contexte qui, comme tout à l'heure pour le domaine de la santé, est caractérisé par un certain nombre de problèmes liés à la répartition des compétences entre les communes et les cantons, d'une part, mais aussi entre les cantons et la Confédération, d'autre part.

Dans l'environnement politique général, on se trouve confronté à une sorte de transfert, ou à une volonté de transfert des pratiques d'assurance vers le ciblage des prestations, qui se traduit concrètement par l'assistance. Ce ciblage relève a priori du bon sens, mais, dans les faits - et cela a été démontré notamment dans le programme national de recherche no 45 (PNR 45) -, il est une fausse bonne idée, puisque plus on cible, plus on laisse de gens sur le bas-côté du chemin. Aujourd'hui, toute une série de cantons ont réformé leur législation d'aide sociale, mais on reste avec des pratiques partielles, sectorielles. Les tentatives de rapprochement sont extrêmement difficiles à conduire. Et même ceux qui ont beaucoup de bonne volonté, qui agissent énormément en termes de collaboration intercantonale - et je pense ici plus particulièrement aux cantons romands, du Tessin et de Berne -, se rendent compte que ces rapprochements législatifs sont difficiles, alors qu'il s'agirait de simplifier ces lois pour avoir véritablement des mesures dynamiques de coordination. Les recommandations de la Conférence suisse des institutions d'action sociale restent dans une situation ambivalente et, finalement, on est confronté, comme je l'ai dit tout à l'heure, à des limites liées au fédéralisme.

Aujourd'hui, il nous semble donc important que la Confédération, non pas centralise ou étatise cette législation, mais qu'elle définisse une loi-cadre. A partir de ce cadre général commun, uniforme, cette loi permettrait aux cantons de tenir compte de leur spécificité ainsi que de moduler le niveau d'un certain nombre de prestations et l'accès à celles-ci.

Nous avons des propositions qui sont déposées dans cette chambre. Il convient maintenant de les conduire à terme, et la Confédération peut ici non pas s'approprier un domaine d'intervention, mais jouer un rôle dynamique et moteur pour simplifier le système et renforcer dans les faits la coordination et l'harmonisation des législations d'aide sociale.

Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Gerade weil die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowohl bei den jüngeren Menschen wie bei den älteren Menschen von Ihnen abgelehnt worden ist, ist jetzt dieser Antrag der Minderheit V (Roth-Bernasconi), den ich hier vertrete, umso wichtiger: "die Integration aktiver älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt verbessern."

Auf den ersten Blick scheint der Antrag der Minderheit V mit der Absichtserklärung des Bundesrates eigentlich identisch zu sein, aber das nur auf den ersten Blick. In unserer Gesellschaft, in der wir uns, Jung und Alt, in so hohem Masse durch die Erwerbsarbeit definieren, ist es von zentraler Bedeutung, in der Arbeitswelt integriert und einbezogen zu sein. Es ist von zentraler Bedeutung, die Gewissheit zu haben, man werde gebraucht, man sei nützlich. Arbeiten können ist ein entscheidender gesellschaftlicher Integrationsfaktor, ein wichtiges Element des sozialen Zusammenhalts. Wer den Text des Bundesrates genauer studiert, wird indessen begreifen, dass es wichtig ist, den Antrag der Minderheit V aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat will nämlich aktive ältere berufstätige Menschen besser integrieren, aber - und ich nehme da die Worte von der Frau Bundeskanzlerin auf - er will ausdrücklich weder Arbeitsmarktpolitik betreiben noch sich mit der Frage der Arbeitszeiten beschäftigen; so die Aussagen in der Kommission. Aber um genau das werden wir nicht herumkommen, wenn wir verhindern wollen, dass ältere Menschen aus dem Arbeitsmarkt verdrängt werden!

Wie ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt? Im Alter von 55 Jahren, ja sogar von 50 Jahren, ist es schwierig, einen Arbeitsplatz zu finden. Wenn man von Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt spricht, ist das schlicht eine Realität und keine Überzeugung. Ich hoffe, dass Toni Brunner, der heute nicht verstanden hat, worum es in Sachen gesellschaftlichem Zusammenhalt geht, das auch im Alter von 50 Jahren noch nicht versteht. Denn dann weiss ich, dass wir die Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt überwunden haben. Heute ist sie eine Realität. Die Arbeitslosigkeit und die wirtschaftlichen Umstrukturierungen haben diesen Trend verstärkt und die älteren Menschen aus dem Arbeitsmarkt hinauskatapultiert in die Arbeitslosigkeit, in die Sozialhilfe und schliesslich in die Invalidenversicherung. Wer gehofft hat, mit Frühpensionierungen das Problem der Jugendarbeitslosigkeit zu lösen, sieht sich getäuscht. Grundsätzlich macht es keinen Sinn, Menschen aus dem Arbeitsmarkt zu drängen, ebenso wenig, wie diejenigen zur Arbeit zu zwingen, die nicht mehr mithalten können.

Ein starres Rentenalter ist nicht arbeitsmarktkonform, es entspricht nicht dem Lebensrhythmus der Menschen, und es ist auch nicht gesund. Es geht über die Bedürfnisse der Wirtschaft ebenso hinweg wie über diejenigen der arbeitenden Menschen. Aktive ältere Menschen mit ihrer Arbeits- und Lebenserfahrung sind ein Potenzial, das es wieder zu entdecken und zu pflegen gilt. Sie sind eine Bereicherung und kein Ballast. Ich bin überzeugt, dass die Unternehmen je länger, je mehr dies wieder erkennen werden.

Der aktuelle Trend aber ist nach wie vor, ältere durch jüngere Arbeitnehmende zu ersetzen - oft darum, weil ältere Arbeitnehmende wegen der Beiträge in die zweite Säule teure Arbeitskräfte geworden sind. Wir müssen Modelle entwickeln, welche ohne diese Form der Diskriminierung auskommen. Wenn man ältere Arbeitnehmende in die Arbeitswelt integrieren will, braucht es erstens Modelle des flexiblen Rückzugs aus dem Erwerbsleben, zweitens Massnahmen zur Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung, drittens ein selbstbestimmt wählbares, flexibles Rentenalter, sodass sich auch Leute mit kleineren Einkommen diese Form des Übergangs in die Nachberufszeit leisten können.

Ich bitte Sie, im Sinne einer gesellschaftlichen Innovation diesem Antrag zuzustimmen.

Huber-Hotz Annemarie · BK-F · Bern

Ich nehme gerne zu diesen Minderheitsanträgen Stellung. Der Bundesrat möchte mit diesem Artikel 7 zwei Dinge verwirklichen. Einerseits will er das Ziel des Wirtschaftswachstums unterstützen, andererseits will er die demographische Herausforderung angehen. Deshalb hat der Bundesrat in seinem Artikel 7 zwei Stossrichtungen vorgesehen, einerseits die bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben, andererseits die bessere Integration älterer Menschen ins Arbeitsleben.

Deshalb bitte ich Sie, diese zwei Stossrichtungen ebenfalls zu unterstützen und den Antrag der Minderheit I (Brunner Toni), den ganzen Artikel zu streichen, abzulehnen.

Was Buchstabe a in der Fassung der Kommissionsmehrheit betrifft, kann der Bundesrat diesem Anliegen zustimmen. Allerdings ist er sich bewusst, dass die Kommissionsmehrheit nur ein Anliegen des Bundesrates aufnimmt, und ich beantrage Ihnen deshalb, auch der Minderheit V (Roth-Bernasconi) zuzustimmen, allerdings nicht mit der Begründung der Antragstellerin der Minderheit, sondern in der Formulierung des Bundesrates. Der Bundesrat schlägt zur Verwirklichung der Integration älterer Menschen ins Arbeitsleben ein konkretes Massnahmenpaket vor. Es ist auf Seite 53 des Berichtes beschrieben. Ich will dieses Programm nicht im Detail hier erwähnen, aber auf jeden Fall geht es weniger weit, als die Minderheit V (Roth-Bernasconi) dies will, was jetzt von Frau Heim auch entsprechend ausgeführt wurde.

Hingegen will der Bundesrat mit Artikel 7 keine Familienpolitik verwirklichen. In diesem Zusammenhang ist auf die entsprechenden parlamentarischen Initiativen Fehr Jacqueline und Meier-Schatz hinzuweisen. Es liegt jetzt am Parlament, in dieser Frage erste Entscheide zu fällen. Für den Bundesrat ist diese Familienpolitik vor allem auch aus finanzpolitischen Überlegungen kein prioritäres Anliegen. Der Bundesrat verweist auch auf die Erwerbsersatzregelung bei Mutterschaft, worüber im September abgestimmt wird. Das ist für den Bundesrat ein wichtiges Anliegen, um eben auch die Vereinbarkeit von Berufsarbeit und Familienarbeit unterstützen zu können.

Was die Anträge der Minderheiten III (Rossini) und IV (Rossini) betrifft, gehen sie dem Bundesrat ebenfalls zu weit. Der Bundesrat möchte das Schwergewicht auf die Sicherung der Sozialversicherungen und Sozialwerke legen und keine weiteren Massnahmen zur Bekämpfung der Armut und auch keine gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Sozialhilfe vorsehen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es hier im Wesentlichen um eine Kompetenz der Kantone geht und die Bestrebungen des NFA nicht durch eine neue Vermischung von Aufgaben zwischen Bund und Kantonen unterlaufen werden sollten, ganz abgesehen von den finanzpolitischen Überlegungen.

Ich bitte Sie also, die Minderheit I (Brunner Toni) - Streichung des ganzen Artikels - abzulehnen, ebenfalls die Minderheit II (Meier-Schatz) und die Minderheiten III (Rossini) und IV (Rossini). Hingegen kann der Bundesrat der Minderheit V (Roth-Bernasconi) im eingeschränkten Sinne zustimmen.

de Buman Dominique · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

La première question qui pourrait se poser en regardant cet article 7, c'est de savoir pourquoi, compte tenu des buts sectoriels poursuivis par le Conseil fédéral, il y a autant de propositions de minorité. Je crois que la question comporte la réponse en son sein; et il convient de dire ici, à la tribune, que la commission est restée quelque peu sur sa faim entre la proportion des objectifs et le côté mesuré, pour ne pas dire réduit, des buts sectoriels du projet d'arrêté soumis par le Conseil fédéral.

C'est certainement parce que la brèche exemplative de la lettre a du projet avait été ouverte par le gouvernement que les membres de la commission ont eu un certain nombre de projets qu'ils ont proposés à la commission, qui ont été débattus, et qui ont donné lieu à toute une série de propositions de minorité, qui par définition ont échoué de peu ou de beaucoup, ça dépend.

La proposition défendue par la minorité II (Meier-Schatz) a échoué en commission par 12 voix contre 11, c'est donc un résultat très serré, alors que les propositions défendues par les minorités III (Rossini) et V (Roth-Bernasconi) ont été plus largement rejetées, et alors même, encore, que la proposition défendue par la minorité IV (Rossini), elle aussi, a eu un score serré, ayant été rejetée par 12 voix contre 11.

Puisque la commission a modifié la lettre a de l'arrêté du Conseil fédéral, il convient de dire pourquoi elle l'a fait. Elle l'a fait parce qu'elle a estimé que, par l'accès au marché du travail et par une série de mesures qui concernaient soit les personnes d'un certain âge, soit les jeunes, soit les familles, il y avait cette cohésion par le travail et donc la cohésion de la société; ça a été l'intention de la commission, et c'est la raison pour laquelle le projet qui vous est soumis a obtenu une très large majorité.

J'aimerais également émettre une autre remarque. Vous avez, à l'article 7 lettre a tel que proposé par la majorité de la commission, une ressemblance, une similitude avec ce que nous avons déjà approuvé hier à l'article 2 lettre g de cet arrêté fédéral.

Je constate là quand même avec un certain étonnement que hier, lors des débats sur l'article 2 lettre g, l'UDC ne s'est pas du tout opposée à une telle mesure; il n'y avait pas de proposition de minorité, alors que, vis-à-vis de la proposition de la majorité, l'UDC nous propose aujourd'hui non pas seulement de tracer cette mesure ou de s'y opposer par une proposition de minorité, mais propose même de biffer tout l'article. Il y a donc là un manque de cohérence. Il peut y avoir peut-être un regret qu'il y ait une ressemblance ou un danger de répétition entre l'article 2 lettre g et l'article 7 lettre a, tels qu'issus des travaux de la commission; mais il y a au moins une cohérence entre ces doublons.

Voilà ce que je tenais à dire en ce qui concerne ces lettres a à f. Je vous demande donc d'approuver la proposition de la majorité de la commission et de rejeter les propositions de minorité.

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir über den Antrag der Minderheit I (Brunner Toni) erst ganz am Schluss von Artikel 7 abstimmen, nämlich nach der Abstimmung über den Antrag der Minderheit XVI (Hubmann).

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 100 Stimmen

Für den Antrag des Bundesrates .... 35 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit II (Bst. abis) .... 71 Stimmen

Dagegen .... 64 Stimmen

Dritte Abstimmung - Troisième vote

Für den Antrag der Minderheit II (Bst. b) .... 74 Stimmen

Dagegen .... 69 Stimmen

Vierte Abstimmung - Quatrième vote

Für den Antrag der Minderheit II (Bst. c) .... 76 Stimmen

Dagegen .... 68 Stimmen

Fünfte Abstimmung - Cinquième vote

Für den Antrag der Minderheit III .... 62 Stimmen

Dagegen .... 81 Stimmen

Sechste Abstimmung - Sixième vote

Für den Antrag der Minderheit IV .... 61 Stimmen

Dagegen .... 84 Stimmen

Siebente Abstimmung - Septième vote

Für den Antrag der Minderheit V .... 68 Stimmen

Dagegen .... 78 Stimmen

Sprachenpolitik - Politique linguistique

Schlüer Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es geht um das Anliegen, gesetzliche Voraussetzungen für die Sprachenförderung, also ein Sprachengesetz, zu schaffen. Ich ersuche Sie namens der SVP-Fraktion, diesen Antrag der Mehrheit abzulehnen.

Der Antrag steht in einem politischen Zusammenhang, der Ihnen bekannt ist: Sie wissen, dass der Bundesrat im Bemühen, nicht alles auf einmal zu machen - und dafür loben wir ihn an dieser Stelle einmal - und die Verwaltung für einmal zu entlasten, dieses Sprachengesetz zurückgestellt hat. Damit erfährt unser Land keinen Nachteil. Wir finden es reichlich eigenartig, dass jetzt das Parlament - das sonst zuweilen auch für eine gewisse Entlastung, für einen gewissen Abbau der Bundesbürokratie eintritt - daherkommt und verlangt, dass das Sprachengesetz wieder aufgenommen wird.

Der Umgang mit Sprache hängt doch nicht von Beamten und Paragraphen ab. Er hängt allenfalls von guten Lehrern ab. Wenn ich das sage, meine ich, dass nicht einmal für den aus unseren Kreisen schon geäusserten Vorschlag, wenn Schweizer Lehrer den Schülern nicht richtiges Deutsch beibringen könnten, dass dann deutsche Lehrer engagiert werden könnten, ein Bundesgesetz notwendig ist. Das können Schulgemeinden selbst entscheiden - und sie können dies gut entscheiden. Hören wir doch auf, immer dann, wenn irgendwo ein Problem geortet wird, nach einem neuen Verwaltungszweig zu rufen. Auch die Frage, ob in den Schulen der Ostschweizer Kantone zuerst Frühenglisch oder Französisch eingeführt werden soll, können die Betroffenen selbst beantworten. Da braucht es keine Regelung und keine Gängelung von Bern aus.

Meines Erachtens gehört zu dieser Empörung - so ist ja die Begleitmusik intoniert zur Erzwingung der Wiederaufnahme des vom Bundesrat zurückgestellten Sprachengesetzes - viel Heuchelei. Tatsache ist: Das Volk hat mehrfach Sparbefehle ausgesprochen, es hat sich sehr deutlich zugunsten der Schuldenbremse geäussert, es hat die Mehrwertsteuererhöhung abgelehnt. Immer wieder ertönt der Ruf des Volkes: Schränkt euch ein! Streckt euch nach der Decke! Eines nach dem anderen! Diesen Ruf wollte der Bundesrat für einmal respektieren, und wir zollen ihm dafür Anerkennung. Wenn jetzt aber mit viel Beschwörung eidgenössischer Moral gefordert wird, das Sprachengesetz müsse wieder aufgenommen werden, obwohl man weiss, dass ein Gesetz gar nichts Konkretes bewirkt, dann ist das nichts anderes als ein Schlag ins Gesicht des Souveräns, der Einsparungen erwartet.

Ich stelle Ihnen zum Schluss eine Frage, und ich bitte die Bundeskanzlerin, zu versuchen, diese zu beantworten. Ich habe vor wenigen Minuten eine Einladung aus dem Parlament für eine Veranstaltung erhalten, die nächste Woche stattfinden soll. Sie kam von einem lieben, Deutsch sprechenden Kollegen, und ich finde darin den Satz: "Sie können noch ihn direkt an mir anmelden." Frau Bundeskanzlerin, können Sie mir sagen, welches eidgenössische Amt dies korrigieren könnte und in der Lage wäre, zu erreichen, dass auch im Parlament wieder einigermassen verständliches Deutsch gesprochen wird?

Widmer Hans · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Schlüer, diese Einladung betrifft meine Domäne. Ich habe von einem welschen Kollegen gestern noch eine Erinnerungsaufforderung bekommen, und es tut mir Leid, dass ich diese Mitteilung vor dem Ausdrucken nicht mehr gelesen habe.

Nun aber eine Frage, Herr Schlüer: Was tun Sie, um die Multikulturalität in unserem Land zu fördern? Ich meine nun nicht all diese Kulturen, die Sie immer bekämpfen. Was tun Sie für die Pflege eines besseren Austausches zwischen den vier Sprachregionen französisch, deutsch, italienisch und romanisch?

Schlüer Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich kann Ihnen nach 38-jähriger Tätigkeit in der Schulpolitik auf Gemeinde- und Bezirksebene hier eine ganze Reihe von Beispielen nennen, was wir gemacht haben. Wir haben mehrmals Austauschlager über die Sprachgrenze hinweg durchgeführt: Welsche bei uns, unsere im Welschland. Wir haben - das hat nichts mit dem Sprachaustausch zu tun - immer Wert darauf gelegt, dass in allen Fächern in korrektem Deutsch unterrichtet wurde, damit diese Sprachfähigkeit gelernt wird, und wir haben dafür gesorgt, dass sich die Lehrer bemühen, ihre Aufgabe zu erfüllen. Wir haben das alles fertig gebracht, ohne dass uns ein Bundesamt dazu angehalten hat - stellen Sie sich das einmal vor!

Leuenberger Ueli · Mit-M · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

Herr Schlüer, ich mache auch Fehler, in beiden Sprachen, die ich spreche. Aber ich habe eine Einladung an Sie: Könnten Sie sich dafür einsetzen, dass in Zukunft die Vertreter der SVP, die z. B. die Kommissionen präsidieren, zweisprachig sind? Das wäre ein wahnsinnig grosser Fortschritt für den Parlamentsbetrieb.

Schlüer Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich danke Ihnen für das Anliegen. Im Parlamentsbetrieb ist es klar: Jeder spricht in seiner Sprache, und jeder versteht den anderen; das ist freundeidgenössisches Miteinander.

Pfister Theophil · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Permettez-moi de faire une brève déclaration au nom de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture. Die Kommission hat sich am vergangenen Dienstag zu einer ausserordentlichen Sitzung eingefunden. Nachdem der Bundesrat am 28. April den Entwurf zum Sprachengesetz abgelehnt hatte, wurde aus der Mitte der WBK, der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, der Wunsch geäussert, die Position der Kommission zu ermitteln und Ihnen im Rahmen der heutigen Debatte darzulegen. Es wurde beschlossen, hier eine Erklärung abzugeben.

Die Kommission bedauert den Entscheid des Bundesrates und erinnert daran, dass sie bereits für die Behandlung des Sprachenartikels zuständig war und sich seither regelmässig nach dem Ergehen des angekündigten Sprachengesetzes erkundigte. Auch wurden verschiedentlich Anliegen im Sprachenbereich mit Blick auf das Sprachengesetz zurückgestellt. Sie billigt deshalb den Entscheid des Bundesrates nicht und unterstützt den Antrag der Mehrheit der Legislaturplanungskommission bei Artikel 7 Buchstabe g: "gesetzliche Voraussetzungen für die Sprachenförderung schaffen (Sprachengesetz)."

Die Kommission betont die Bedeutung der Mehrsprachigkeit als eigentlichen Grundwert der Schweiz. Sie weist darauf hin, dass sich deren Förderung nicht in der Vermittlung von "sterilen" Sprachkenntnissen erschöpft, sondern auf dem lebendigen Austausch und auf der Erfahrung weitgehender kultureller Werte und Symbole gründet. Der praktische Austausch ist nach Auffassung der Kommission das Herzstück dieses Entwurfes. Der Bund ist verpflichtet, hier in der Zusammenarbeit mit den Kantonen seinen Beitrag zu leisten.

Die Kommission erachtet den Entscheid der Legislaturplanungskommission als richtig und hält ihn für die effizienteste Methode, den Willen des Gesetzgebers darzulegen, ohne noch mehr Zeit zu verlieren.

Wir bitten Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit bei Artikel 7 Buchstabe g zuzustimmen. Gleichzeitig haben Sie auch noch meinen guten Willen bemerkt.

Jutzet Erwin · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Das Verständnis zwischen den Sprachgemeinschaften fördern, die mehrsprachigen Kantone unterstützen, die italienische und die rätoromanische Sprache im Tessin und in Graubünden fördern - was sind diese Grundsätze uns wert? Was ist der Sprachenfriede uns wert? Wir haben diese Grundsätze in der Bundesverfassung verankert. Ich habe für diese Grundsätze gekämpft und bin in der Verfassungskommission unterlegen. Wir haben im Plenum mit der Unterstützung namentlich von alt Ständerat Samuel Schmid gewonnen. Das Volk, Herr Schlüer, hat diesen Artikel angenommen. Wir desavouieren das Volk, wenn wir jetzt Nein sagen. Ich habe eine Motion zur Umsetzung des Verfassungstitels eingereicht. Diese Motion wurde von beiden Räten in Lugano angenommen. Der Bundesrat desavouiert das Parlament, wenn er jetzt kein Sprachengesetz machen will.

Bitte, die Sprachenvielfalt ist ein Markenzeichen der Schweiz. Tragen wir Sorge dazu, und stimmen wir deshalb mit der Mehrheit.

Robbiani Meinrado · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion

Incoraggiare l'insegnamento delle lingue è innanzitutto un fattore cruciale per la coesione del nostro Paese, ma è anche un'esigenza legata al fondamento stesso della Svizzera. La Svizzera è un Paese che non è tanto il frutto di una collocazione geografica omogenea e neanche il risultato di una comune radice culturale ma piuttosto di un patto tra componenti molto diverse che hanno inteso iniziare, fondare e seguire un cammino congiunto. È un percorso che, però, oggi sempre più è sottoposto a pressioni, rischi e sfide; è perciò un patto che va costantemente riaffermato, rigenerato e rafforzato; è un patto che, evidentemente, non può prescindere da più stretti legami e conoscenze tra le varie componenti e quindi anche da una migliore conoscenza linguistica.

Lo ripeto, è necessario capire che la forza di questo Paese prima ancora che nella "Staatsquote" e nella "Fiskalquote" sta nella compattezza, nella solidità dei legami interni che consentono poi anche di affrontare le sfide internazionali in maniera molto più attrezzata. Quindi, a mio avviso, l'autentico, vero passaporto di successo per questo Paese è il recupero e il consolidamento di stretti legami interni. Quindi auspico veramente che questo Parlamento sappia dare un segnale chiaro a sostegno del rafforzamento della conoscenza delle lingue di questo Paese.

Huber-Hotz Annemarie · BK-F · Bern

Ich bin mir bewusst, dass das Sprachengesetz einen Verfassungsartikel umsetzen soll. Ich bin mir auch bewusst, dass das Sprachengesetz bereits in der letzten Legislaturperiode im entsprechenden Programm des Bundesrates vorgesehen war, und ich bin mir auch bewusst, dass Ihre WBK auf dieses Gesetz wartet - ein Gesetz übrigens, das als Kompromiss in einer langjährigen und mühsamen Arbeit mit den Kantonen zustande gekommen ist.

Der Bundesrat hat jedoch die Kultur- und Sprachenpolitik nicht zu einem Schwerpunkt dieser Legislaturperiode gemacht. Damit will er nicht sagen, dass er der Verständigung, der Mehrsprachigkeit und den Sprachen selbst keine Bedeutung zumisst - im Gegenteil. Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass mit den geltenden gesetzlichen Grundlagen und Massnahmen des Bundes und der Kantone das nötige Gewicht darauf gelegt ist und die nötigen Massnahmen bereits getroffen sind, um dieser Mehrsprachigkeit zum Durchbruch zu verhelfen und der Verständigung das nötige Gewicht beizumessen. Der Bundesrat verweist insbesondere auf das Bundesgesetz über Finanzhilfen für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur. Das neue Sprachengesetz hätte gerade in diesem Bereich keine weiteren Mittel gebracht und keine Massnahmen mehr vorgesehen.

Der Bundesrat war vom Entwurf zu einem neuen Sprachengesetz nicht überzeugt. Insbesondere haben ihn einige Massnahmen nicht überzeugen können, ganz besonders das vorgesehene Spracheninstitut, das neu hätte eingeführt werden sollen.

Der Bundesrat verweist aber auch auf die Bemühungen der Kantone, besonders im Austausch über die Sprachgrenzen hinweg. Hier möchte der Bundesrat die Bemühungen der Kantone nicht zusätzlich unterstützen und damit die Kantone nicht von einer wichtigen Aufgabe entlasten. Dem Bundesrat ist deshalb die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen besonders wichtig. Das war ein weiterer Grund, weshalb er auf den Entwurf zum Sprachengesetz nicht eingetreten ist.

Er bittet Sie deshalb, den Antrag der Kommissionsmehrheit in diesem Punkt abzulehnen.

Was den Antrag Gysin Remo betrifft, möchte ich auf das Gesetzgebungsprogramm hinweisen, wo das Kulturförderungsgesetz vorgesehen ist. Der Bundesrat wird sich bereits in diesem Jahr mit diesem Gesetz zu befassen haben. Die Vernehmlassung soll in diesem Jahr durchgeführt werden. Dieses Gesetz ist vom Bundesrat vorgesehen, er möchte es aber nicht als Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode und im entsprechenden Bundesbeschluss aufgenommen wissen.

Deshalb beantrage ich Ihnen, den Antrag Gysin Remo abzulehnen. Ich kann aber dem Antragsteller versichern, dass das Gesetz dem Parlament noch in dieser Legislaturperiode zugeleitet wird.

de Buman Dominique · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

L'article 7 lettre g a occupé longuement la commission et c'est à une courte majorité de 13 voix contre 12 qu'elle a décidé de vous proposer l'inscription de cette disposition qui vise à reprendre dans le programme de législature un des objectifs du programme législatif du Conseil fédéral.

Je ne vais pas reprendre les éléments qui ont été indiqués, soit par Madame la chancelière de la Confédération, soit par différents intervenants aux termes de courtes déclarations. Mais j'aimerais insister sur ce caractère de cohésion sociale et nationale que nous ne cultivons plus assez dans ce Parlement et dans ce pays. Je suis persuadé qu'une des raisons pour lesquelles nous ne nous comprenons souvent pas, ce n'est pas seulement dû aux idées, mais peut-être à un manque de compréhension linguistique de part et d'autre de la Sarine. Et de la même manière que, dans l'aide-mémoire des parlementaires, il est indiqué que la possibilité nous est offerte de profiter d'un perfectionnement linguistique - et nous en avons presque tous besoin! -, offrons aussi aux différentes régions du pays et aux différentes catégories de la population la possibilité de mieux se connaître.

La cohésion n'est pas à instaurer seulement entre les régions, mais à l'intérieur même de certains cantons. Cela n'a pas encore été évoqué ce matin, mais nous avons quatre cantons bilingues ou plurilingues en Suisse. Berne, les Grisons, le Valais et Fribourg ont cette spécificité, et, pour maintenir leur propre cohésion interne, ils ont des frais supplémentaires. Ces cantons jouent un rôle de passerelles au sein du pays et ce n'est que le signe d'une justice distributive que de reconnaître ce rôle, si l'on tient authentiquement à l'avenir du pays. Il ne suffit pas de se dire patriote dans les programmes électoraux, il faut de temps en temps passer aux actes.

Je vous demande donc, au nom de la majorité de la commission, de voter cette lettre g.

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 105 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit VI .... 39 Stimmen

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag Gysin Remo .... 72 Stimmen

Dagegen .... 78 Stimmen

Gleichstellung Frau/Mann - Egalité homme/femme

Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Es geht um die Bekämpfung der Gewalt. Die wachsende Gewalt unter Jungen, die zunehmende Gewalt gegenüber Frauen, die Zahl der Gewalttaten in der Familie - sie sind eine traurige Realität, bestätigt durch die Medien, aber auch durch die jüngste Kriminalstatistik. Schweizer Jugendliche gehen immer brutaler gegeneinander vor. Die Jugendgewalt nimmt Jahr für Jahr zu. Jeder dritte 15- bis 24-Jährige war schon in Schlägereien verwickelt. Besonders Besorgnis erregend ist also, dass das Ausmass der Gewalt und die Brutalität sich steigern. Es geht nicht um simple Prügeleien zwischen Jugendlichen. Es geht um Tötungen, Körperverletzungen und Raubdelikte.

Seit Jahren melden die Jugendanwaltschaften: Tut etwas! Sie können mir entgegenhalten, die beste Prävention sei ein gutes Elternhaus. Ich muss Ihnen zustimmen. Nur: Die Familie ist eben nicht immer eine Idylle. Sie wissen um die traurige Realität von Gewalt gegenüber Kindern: Kindsmisshandlungen, sexuelle Übergriffe. Sie wissen auch - nehme ich an -, dass jede fünfte Frau körperliche oder sexuelle Gewalt in der Partnerschaft erleben muss. Rund 10 000 Frauen müssen pro Jahr bei der Polizei Schutz vor häuslicher Gewalt suchen. Oft sind Kinder mit betroffen, sie sind Zeugen der Beziehungsdramen. Das wird ihre Erinnerung und ihr Handeln ein Leben lang prägen. Häusliche Gewalt macht Frauen und Kinder krank. Häusliche Gewalt kommt in allen Schichten vor, bei allen Nationalitäten, in allen Altersgruppen. Leider wird das Ausmass der Gewaltvorkommnisse noch immer unterschätzt.

Gewalt in Familie und Partnerschaft ist jedenfalls keine Privatsache; sie ist ein Delikt. Der Staat muss hier seiner Kernaufgabe, für die Sicherheit zu sorgen, nachkommen. Sie können mir sagen, das sei eine Sache der Kantone - auch, ja. Aber es ist Zeit, dass der Bund ein Rahmengesetz gegen die zunehmende Gewalt schafft, das die Finanzierung der Prävention, der Notmassnahmen, auch der Frauenhäuser ebenso sicherstellt wie die Ursachenbekämpfung und auf dessen Basis Bund und Kantone die Frage wachsender Gewalt in diesem Land angehen. Gewalt ist unentschuldbar. Unentschuldbar ist auch, wenn der Staat zu wenig dagegen unternimmt. Darum schlägt Ihnen die Minderheit VII vor, hier die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Hubmann Vreni · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern noch immer nicht realisiert ist. Dies gilt insbesondere für die Lohngleichheit. Die Kommission für Rechtsfragen hat an einer ihrer Sitzungen zwei Berichte diskutiert, nämlich den Aktionsplan der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann sowie den ersten und den zweiten Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau. Die Kommission hat dabei festgestellt, dass im Aktionsplan 1999 etliche Massnahmen angekündigt worden waren, die dann nicht umgesetzt wurden - entweder weil dazu die nötigen Mittel fehlten oder weil die Massnahmen als nicht prioritär eingestuft wurden.

Der Uno-Ausschuss, dem die Schweiz jeweils Bericht erstatten muss, hat die Schweiz kritisiert und verschiedene Empfehlungen abgegeben, namentlich in Bezug auf die Gleichstellung in Bildung und Beruf, in Bezug auf die Beseitigung von Rollenstereotypen sowie in Bezug auf Armut und Gewalt. Die Schweiz wird erneut darüber Bericht erstatten müssen, was sie zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter getan hat.

Wie die Kommission für Rechtsfragen festgestellt hat, ist die Schweiz in diesem Bereich noch nicht weiter; dies vor allem deshalb, weil es bei den Bundesbehörden an einer klaren Schwerpunktsetzung und an einem klaren Gesamtkonzept fehle. Davon sei das Berufsleben besonders betroffen. Aufgrund dieser Situation hat die RK im Dezember 2003 ein Postulat eingereicht (03.3594), welches verlangt, dass diese Ziele in die nächste Legislaturplanung aufgenommen werden.

Dieses Postulat nehme ich mit meinem Antrag auf und bitte Sie auch im Namen der Kommission für Rechtsfragen, dem Antrag der Minderheit VIII zuzustimmen.

Huber-Hotz Annemarie · BK-F · Bern

Der Bundesrat hat die Frage der Gleichstellung im Legislaturprogramm erwähnt. Allerdings sieht er darin keine konkreten Aktionspläne vor. Er will aber das Gleichstellungsgesetz in den nächsten Jahren evaluieren und aufzeigen, was bereits umgesetzt wurde und was noch umgesetzt werden soll bzw. wo Lücken bestehen.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Gleichstellung vor allem in der Bundesverwaltung umgesetzt werden müsse und hier die nötigen Massnahmen ergriffen werden sollen. Deshalb hat er eine interdepartementale Arbeitsgruppe beauftragt, in der Verwaltung für die Umsetzung der bereits bestehenden Massnahmen und Richtlinien zu sorgen. Hinzu kommt, dass Sie im neuen Parlamentsgesetz vorgesehen haben, dass der Bundesrat in Zukunft bei allen Botschaften aufzeigen muss, welche Auswirkungen diese Gesetze auf die Gleichstellung von Mann und Frau haben. Das schafft die nötige Sicherheit, damit Sie bei den einzelnen Gesetzen entsprechend aktiv werden können.

Was die Frage der Quoten betrifft, die von Frau Huguenin aufgeworfen wird, verweist der Bundesrat darauf, dass diese Quoten bisher abgelehnt wurden und er nicht im Sinn hat, in diesem Bereich entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Zur Frage der Gewaltbekämpfung, die im Antrag der Minderheit VII erwähnt ist: Hier möchte ich auf zwei Massnahmen hinweisen. Einerseits ist im Büro für Gleichstellung eine Stelle geschaffen worden, die sich speziell des Problems der Gewalt gegen Frauen annimmt. Diese Stelle ergreift Massnahmen - insbesondere in Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen und entsprechenden Zentren -, um ganz konkret im Alltag eingreifen zu können.

Ich verweise andererseits auch auf die Strategie des Bundesrates in Ziel 9 (S. 68f.) des Legislaturprogramms, wo er sich der Bekämpfung der Gewalt und des Themas Sicherheit speziell annehmen will. Hierzu ist ein entsprechendes Gesetz vorgesehen, allerdings nicht nur zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, sondern zur Gewährleistung der Sicherheit im Allgemeinen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die beiden Minderheitsanträge und den Antrag Huguenin abzulehnen.

de Buman Dominique · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Très rapidement, la détermination de la commission. La commission a émis exactement les mêmes réflexions que celles qui viennent d'être faites par Madame la chancelière de la Confédération. Les mesures qui sont demandées dans les propositions des minorités VII (Roth-Bernasconi) et VIII (Hubmann) sont des mesures qui sont relativement détaillées et qui s'opposent au système général de cet arrêté fédéral simple.

Je ne vais pas entrer dans l'ensemble des mesures proposées. Je dirai simplement que la proposition de la minorité VII a été refusée en commission par 14 voix contre 8 et que celle de la minorité VIII a été écartée par 13 voix contre 11.

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Minderheit VII .... 54 Stimmen

Dagegen .... 82 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit VIII .... 63 Stimmen

Dagegen .... 72 Stimmen

Dritte Abstimmung - Troisième vote

Für den Antrag Huguenin .... 50 Stimmen

Dagegen .... 85 Stimmen

Ausländerintegration - Intégration des étrangers

Hubmann Vreni · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Im 18. und 19. Jahrhundert wanderten Schweizerinnen und Schweizer in grosser Zahl aus, um in anderen Ländern oder Kontinenten eine Existenz zu finden. Im 20. Jahrhundert war es genau umgekehrt: Leute aus anderen Ländern kamen zu uns. In den Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts war der Arbeitsmarkt so ausgetrocknet, dass die Wirtschaft im Ausland Arbeitskräfte rekrutierte. Diese Arbeitskräfte kamen als Saisonniers, viele davon wurden zu Jahresaufenthaltern, blieben in der Schweiz und leben nun hier mit ihren Familien. Diesen Menschen, die als Arbeitskräfte sehr Wichtiges geleistet haben, verdanken wir die Wirtschaftsblüte der Sechziger- und Siebzigerjahre. Heute sind sie ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft.

Aber nicht nur das: Migrantinnen und Migranten spielen oft eine wichtige Rolle in der Wissenschaft, in der Kunst, in Wirtschaft und Gesellschaft und verhelfen unserem Land zu grossem Ansehen. Ich könnte Ihnen zahlreiche Beispiele nennen, ich beschränke mich aber auf ein einziges: Herr Suchard, der die Schweiz weltberühmt gemacht hat, war Hugenotte - ein Einwanderer. Dass wir den Migrantinnen und Migranten viel verdanken, wird kaum je erwähnt, im Gegenteil: Die Beratung des Ausländergesetzes in diesem Saal in der Sondersession hat gezeigt, dass Ausländerinnen und Ausländer für viele Parlamentarier und auch für einen Bundesrat bloss Arbeitskräfte sind. Manche Parlamentarier betrachten Ausländerinnen und Ausländer als Leute zweiter Klasse, oder sie halten sie gar für kriminell. Andere wiederum werden nicht müde zu betonen, die Schweiz sei überbevölkert, die Ausländer seien überzählig. Für die bei uns lebenden Migrantinnen und Migranten und auch für uns Schweizerinnen und Schweizer sind solche Äusserungen unerträglich. Speziell davon betroffen sind die Kinder von Migrantinnen und Migranten. Sogar wenn sie hier geboren wurden, müssen sie bei jeder Gelegenheit hören: Geht doch nach Hause, ihr habt hier nichts zu suchen!

Solche Erlebnisse gehören leider zum Alltag von Migrantenkindern. Das ist absolut stossend und unwürdig und hat meiner Meinung nach auch damit zu tun, dass die Politik und die Bundesbehörden entweder gar nicht oder höchstens abwertend von der ausländischen Bevölkerung in unserem Land sprechen. Dass der bundesrätliche Entwurf der Legislaturplanung die Migrantinnen und Migranten mit keinem Wort erwähnt, ist ein Beispiel dafür.

Mit meinem Antrag verlange ich keine Massnahmen, die Kosten verursachen. Ich verlange als Legislaturziel ein Umdenken. Ich möchte, dass in Berichten oder Ansprachen endlich auch die Verdienste von Migrantinnen und Migranten erwähnt werden. Mitglieder des Bundesrates und des Parlamentes sollen in ihren Reden und Interviews erwähnen, welch positiven Beitrag die ausländische Bevölkerung für unser Land leistet. Ich möchte, dass der Bundesrat und die Bundesbehörden bei Abstimmungsvorlagen, welche Migrantinnen und Migranten betreffen, sich aktiv zugunsten der ausländischen Bevölkerung engagieren. Ich möchte, dass in den Köpfen ein Umdenken stattfindet. Es ist höchste Zeit dafür. Die hier lebenden Migrantinnen und Migranten sollen endlich hören und spüren dürfen, dass wir uns freuen, dass sie da sind, und dass wir ihnen dankbar sind für das, was sie leisten. Dieses Legislaturziel wird unsere Staatskasse nicht belasten, aber es wird unserem Land gut tun.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit IX zu unterstützen.

Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Wiederum im Sinne der Transparenz lege ich Ihnen dar, dass ich auch ein ehemaliger Migrant bin und dank einer guten Integrationspolitik dieses Landes so gut Deutsch spreche, dass ich mein Mutterfranzösisch fast vergessen habe.

Mit Artikel 7 will der Bundesrat "den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken". Dass er dabei jeden fünften Menschen dieses Landes vergessen hat, ist fast unverzeihlich. Die Schweiz ist seit ihrer "Geburt" ein multikulturelles Land, ein Konglomerat von Sprachregionen und von unterschiedlichen Herkünften. Wir haben es sogar fertig gebracht, ehemals unterdrückte Kantone mit Unterdrückerkantonen zusammenzubringen. Diese Strategie der Schweiz war absolut erfolgreich. Die Schweiz gehört allen Unkenrufen zum Trotz, die wir gestern in diesem Saal gehört haben, zu den gesunden und sehr reichen Ländern.

Wenn es also ein Erfolgsrezept war, alle in diesem Land lebenden Menschen zu integrieren, dann soll dies auch für die Leute gelten, die keinen Schweizer Pass haben. Der Bundesrat, das Parlament und letztlich alle in diesem Land sollen anerkennen, dass die Migrantinnen und Migranten für die Schweiz erhebliche Leistungen erbracht haben und erbringen. Dies wurde in der Kommission mit verschiedenen Anträgen gefordert, über die wir in der Folge sprechen.

Ich erlaube mir, über die Anträge der Minderheiten X bis XIII zu sprechen, um damit die Redezeit ein bisschen zu verkürzen. Was gehört zu dieser Frage? Zu dieser Frage gehört eine aktive Informationspolitik. Wenn Sie jeweils in den Medien schauen, wie über gewisse Ereignisse gesprochen wird, wie gewisse Ereignisse aus dem Zusammenhang gerissen werden, dann erkennen Sie, dass uns eine aktive Informationspolitik fehlt. Integration ist kein Selbstläufer. Integration muss eine gesamtnationale Aufgabe werden. Das gehört auch hier in diesen Papieren festgeschrieben. Natürlich ist es uns wichtig, dass auch die "Traditionen" - wie der Antrag der Minderheit XII formuliert - der Lötschentaler, der Fricktaler und der Finnen usw. mit der Schweiz kompatibel werden. Das hat jedoch nichts mit Traditionen zu tun, sondern mit Partizipationsmöglichkeiten. Wer partizipieren kann, kann seine Traditionen ins Gesamtkonzept mit einbringen. Integration soll auch jene betreffen, welche hier arbeiten, wohnen, leben und konsumieren, jedoch nicht registriert sind: die Papierlosen.

Last but not least soll ein Anreiz geschaffen werden, dass sich Migrantinnen und Migranten in der Schweiz einbürgern können. Warum? Integration ist eine Aufgabe, welche permanent gelöst werden muss und nicht erst dann, wenn die Leute das nötige Geld zusammen haben, um die überrissenen Summen zu bezahlen. Einbürgerungen sollen überall gleich gehandhabt werden.

Wenn wir also von einer aktiven Informationspolitik sprechen, müssen wir den Fokus dieser Information auf die verschiedenen Bereiche richten, die die Leute betreffen. Wenn wir den Fokus nur dorthin richten, wo Schwache stehen, wo z. B. die Kriminalität ist, dann kriegen wir ein völlig falsches Bild von diesen 20 Prozent der Menschen, die in diesem Land leben. Die Schweiz soll sich dafür engagieren, dass das Bild der Leute der fünften Schweiz hier vollkommen integriert ist, dass das Bild der Schweiz vollständig wird, dass man auch die Leistungen aller Menschen in diesem Land betrachtet.

In diesem Sinne bitte ich Sie sehr, die Anträge der Minderheiten X und XIII anzunehmen.

Brunner Toni · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich begründe hier den Antrag der Minderheit XI; Herr Bortoluzzi musste leider bereits gehen. Diese Minderheit will den von der Mehrheit eingebrachten neuen Buchstaben l für eine "bessere Integration der Ausländerinnen und Ausländer mit Schwerpunkt bei den ausländischen Kindern, Jugendlichen und deren Eltern" streichen. Dies wollen wir nicht etwa, weil eine bessere Integration von Ausländern, insbesondere der Familien, nicht wünschenswert wäre, sondern weil die Frage erlaubt sei, ob der Staat etwas tun soll - und wenn ja, was -, um die Entwicklung einer besseren Integration zu begünstigen.

Die Mehrheit der Kommission hat sich entschieden, eine Formulierung aufzunehmen, welche sich an den wenig konkreten Aussagen des Bundesrates orientiert. Die Frage, was denn für die Zielerreichung in der laufenden Legislatur konkret getan werden kann, wird damit nicht beantwortet. Davon ausgenommen werden könnte vielleicht noch der Antrag der Minderheit XII (Waber). Dabei liegt die Antwort eigentlich auf der Hand: Die beste Ausgangslage für eine gute Integration wäre eine kleinere oder eine kleine Zahl von Integrationsbedürftigen. Integration - eine gute Integration - ist stark von der Anzahl der Personen, die es betrifft, abhängig. Ein Übermass von zu Integrierenden oder gar Integrationsunwilligen ergibt eine natürliche Abwehrhaltung in der Bevölkerung. Dies erschwert die Ausgangslage erheblich. Zudem wird der Integrationswille aller Ausländerinnen und Ausländer beeinträchtigt, wenn eine zu grosse Anzahl Menschen mit einer geringeren Bereitschaft zur Integration Unruhe in die Gesellschaft bringen.

Der Wille zur Integration ist für die Betroffenen und für unsere Gesellschaft ausschlaggebend, ausschlaggebend sind nicht schöne Ziele und neue Gesetze.

Waber Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion

Menschen kommen in unser Land, sehr oft kommen sie freiwillig, manchmal unfreiwillig. Ich spreche hier von den Menschen, die freiwillig in unser Land kommen und in unserem Land auch einen Schutz geniessen, nämlich den Schutz durch unsere Verfassung. Diese Verfassung stelle ich auch über alle Dinge. Das heisst, dass diese Menschen, die in unserem Land sind, Glaubens- und Meinungsfreiheit geniessen. Es geht also nicht darum, sie in unserem Land umzupolen und, wie gesagt wurde, an unsere Traditionen, die Traditionen des Lötschentals oder irgendwelche andere, anzubinden. Davon spreche ich ganz klar nicht.

Ich spreche davon, dass die Menschen, die zu uns kommen, unser Gesetzes- und Demokratieverständnis übernehmen sollen, dass sie sich in diesem Sinne daran anpassen sollen, dass in unserem Land Recht und Ordnung herrschen, von einer über lange Zeit entstandenen Tradition her, die eben in der Verfassung und in den Gesetzen niedergeschrieben steht. Sie dürfen in unserem Land also ohne weiteres weiterhin ihrem Glauben und ihrer Tradition frönen. Das ist überhaupt kein Problem. Sie geniessen den Schutz durch unsere Verfassung.

Aber es kann doch nicht sein, dass wir auf der einen Seite sagen, sie seien in unserem Land zu integrieren, und dass wir sie auf der anderen Seite dann noch explizit darin unterstützen, an ihren Traditionen und Rechtsverhältnissen oder an ihrem Rechtsverständnis festzuhalten. Es kann doch nicht sein, dass in unserem Land die Scharia als Gesetz übernommen wird und den verfassungsmässigen Schutz geniesst. Sie haben sich hier unterzuordnen, haben sich unseren Vorgaben zum Verständnis von Demokratie, Gesetz und auch Gleichberechtigung anzupassen.

Wenn hier gesagt wird, dass die Schweizer im letzten oder vorletzten Jahrhundert ebenfalls migrierten, dann muss gesagt werden, dass diese Schweizer sich eben angepasst und den Schutz der betreffenden Länder eben sehr oft nicht genossen haben. Sie haben sich angepasst, und sie haben auch akzeptiert, dass das Gastrecht in dem jeweiligen Land auch an gewisse Bedingungen geknüpft ist, nämlich dass das Land auch das Anrecht - wir als Bürger unseres Landes haben dieses Anrecht ebenfalls - auf eine Anpassung von Menschen hat, die aus Ländern mit anderen Traditionen und Rechtsauffassungen in diesem Land kommen.

Was ich hier also ganz klar verlange und vorschlage, ist eben, dass diese Menschen mit anderen Traditionen und Rechtsauffassungen nicht an unsere Traditionen, sondern an unser Gesetzes- und Demokratieverständnis angebunden werden. So sind sie auch zu integrieren. Das ist nicht nur ein Schutz für uns, sondern auch für diese Menschen, weil in dieser multikulturellen Gesellschaft eben sehr viele Dinge zusammenkommen. Damit wir zusammenleben können, damit wirklich auch eine Chance besteht, dass diese Menschen integriert werden, müssen wir eben einen gewissen Wertemassstab anwenden, der für alle gültig ist und nicht nur für einen Teil.

Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, hier den Antrag der Minderheit XII zu unterstützen, der ganz sicher besser ist als der sehr einseitige Antrag der Mehrheit.

Maitre Jean-Philippe · 1VP-M · Nationalrat · Genf · Christlichdemokratische Fraktion

La proposition de la minorité XIII (Leuenberger-Genève) a déjà été défendue. Nous passons à la proposition de la minorité XIV (Leuenberger-Genève) à la lettre lter.

Leuenberger Ueli · Mit-M · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

La Convention internationale sur les droits de tous les travailleurs migrants et des membres de leur famille a été adoptée le 25 février 1991 au titre de résolution de l'Assemblée générale de l'ONU. Elle est entrée en vigueur le 1er juillet 2003, après sa ratification le 14 mars 2003 par le nombre requis de 20 pays.

Cette convention a pour objet la migration liée au travail. Elle régit, hormis l'admission, le statut juridique des travailleurs migrants durant leur séjour. La notion de travailleur migrant y est définie de manière détaillée. Elle inclut toute personne qui exercera, qui exerce ou qui a exercé une activité rémunérée dans un Etat dont elle ne possède pas la nationalité.

Certaines catégories de migrants ne sont toutefois pas comprises dans le champ d'application de ladite convention. Il s'agit notamment des personnes en formation, des réfugiés et des apatrides. Une partie de la convention est consacrée à tous les travailleurs migrants indépendamment de leur statut; les sans-papiers sont donc aussi concernés. L'autre partie porte uniquement sur les travailleurs migrants réguliers munis des documents requis.

Les travailleurs migrants sans papiers bénéficient, outre des droits de l'homme, notamment du droit d'exiger des conditions de travail identiques à celles qui sont prévues pour les propres ressortissants du pays. Ainsi, l'Etat contractant doit veiller à ce que d'éventuelles revendications de ce type à l'égard de l'employeur puissent être satisfaites. Quant aux travailleurs migrants réguliers, ils disposent de droits supplémentaires dans le but d'obtenir la plus large égalité de traitement possible avec les propres ressortissants du pays. Et la convention a par ailleurs comme objectif déclaré de freiner la migration illégale.

Ce que demande cette proposition de minorité XIV n'est pas d'adhérer à la convention actuelle, mais tout simplement de préparer sa ratification pendant cette législature, donc de l'examiner et de faire un pas dans ce sens-là.

Hubmann Vreni · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Im Antrag der Minderheit XV geht es darum, Anreize zu schaffen zur Erhöhung der Einbürgerungsquote in der Schweiz. Wir haben die tiefste Einbürgerungsquote Europas, meine Damen und Herren! In der Schweiz leben aber 600 000 ausländische Personen, welche zwar die Bedingungen für eine Einbürgerung erfüllen, sich aber dennoch nicht einbürgern lassen. Der Grund dafür liegt in erster Linie bei den hohen Hürden.

Gerade gestern habe ich eine Frau kennen gelernt, die das Bundeshaus besuchte und sehr interessiert war an dem, was hier passiert. Sie lebt seit 50 Jahren in der Schweiz, konnte es sich aber aus finanziellen Gründen nie leisten, ein Einbürgerungsgesuch einzureichen. Solche Fälle sind leider keine Seltenheit. Viele Ausländerinnen und Ausländer, vor allem auch jene der zweiten Generation, wollen kein Einbürgerungsverfahren durchlaufen, weil es ihnen zu kompliziert und auch zu teuer ist. Ich verstehe diese Haltung. Das Beispiel eines meiner Schüler illustriert, wie veraltet und inadäquat unser Einbürgerungssystem ist: Der junge Grieche, der in der Schweiz aufgewachsen ist, musste bis zum Abschluss des Verfahrens zwei Jahre lang warten. Obwohl er als Gymnasiast über kein Einkommen verfügte, musste er 1000 Franken Gebühren zahlen.

Wenn die Revision des Bürgerrechtsgesetzes in der Volksabstimmung vom 26. September angenommen wird, werden diese Hürden massiv abgebaut. Es ist zu hoffen, dass sich dann mehr Ausländerinnen und Ausländer um eine Einbürgerung bewerben. Das ist aber alles andere als sicher. Es kann nicht im Interesse unseres Landes sein, dass ein Fünftel der Bevölkerung auf politischer Ebene nicht mitreden kann: Ausländerinnen und Ausländer können weder ihre direkte Umwelt noch ihre Lebensbedingungen noch die Schulpolitik, die ihre schulpflichtigen Kinder unmittelbar betrifft, mitgestalten.

Wie ich kürzlich gelesen habe, kann dies dazu führen, dass sich Ausländerinnen und Ausländer gegenüber unserem Land völlig desinteressiert zeigen und sich für das, was bei uns passiert, nicht mitverantwortlich fühlen. Ich kann diese Haltung sehr gut verstehen, denn ich gehöre noch zu den Frauen unseres Landes, die, als sie volljährig wurden, kein Stimm- und Wahlrecht hatten. Wenn man keine Rechte hat, ist man nicht motiviert, sich für etwas zu engagieren. Genau so ergeht es den unzähligen Bewohnerinnen und Bewohnern unseres Landes, die keinen Schweizer Pass haben. Es ist deshalb wichtig, dass sie in das politische Leben einbezogen werden, zumindest jene, die seit zehn Jahren oder länger hier wohnen.

Unsere Versuche, den Ausländerinnen und Ausländern ein Stimmrecht zu geben, sind grösstenteils gescheitert. Deshalb sollten wir diese Leute motivieren, sich einbürgern zu lassen, damit sie am politischen Leben teilhaben können. Dies ist umso wichtiger, als die meisten von ihnen ohnehin nie mehr in ihr Herkunftsland zurückkehren werden und definitiv bei uns bleiben.

Ich spreche nun zu Artikel 7 Litera m: Bei diesem Antrag der Minderheit XV geht es um die Papierlosen. Wir wissen, dass es in der Schweiz eine grosse Zahl von Papierlosen gibt, die hier leben und arbeiten. Oft sind sie mit ihren Familien hier. Sie leben in einer absolut unwürdigen Situation, denn sie müssen ständig befürchten, entdeckt und ausgeschafft zu werden. Ihr illegaler Status wird von ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern oft ausgenutzt, und sie werden massiv ausgebeutet. Sie spielen eine wichtige Rolle in der Landwirtschaft, in der Altenpflege und als Hausangestellte. Diese Leute sind oft seit Jahren hier, und sie werden auch hier bleiben. Deshalb wäre es sinnvoll, ihren Aufenthalt zu legalisieren gemäss bestimmten Kriterien, die noch festzulegen wären. Eine Legalisierung wäre gleichzeitig eine wichtige Massnahme gegen die nach wie vor grassierende Schwarzarbeit, und sie wäre auch ein Beitrag an die Sozialversicherungen, weil die so Legalisierten in Zukunft auch versichert wären und Beiträge zahlen könnten.

Ich bitte Sie, auch diesem Antrag zuzustimmen.

Huber-Hotz Annemarie · BK-F · Bern

Es ist richtig, dass der Bundesrat in seinem Legislaturprogramm keine Aussagen zu den Themen Migration und Integration der ausländischen Bevölkerung macht; auch die Migrantinnen und Migranten sind mit keinem Wort erwähnt. Daraus dürfen Sie aber nicht ableiten, Frau Hubmann, dass der Bundesrat die ausländische Bevölkerung nicht achte, ihre Verdienste nicht würdige und auch nicht anerkenne, dass die ausländische Bevölkerung für unser Land von grosser Bedeutung ist.

Der Bundesrat betrachtet jedoch die Integration der ausländischen Bevölkerung insofern nicht als wichtiges Ziel dieser Legislaturperiode, weil vor allem in der vergangenen Periode das Schwergewicht auf diesen Bereich gelegt wurde und vom Bundesrat auch entsprechende Gesetze verabschiedet wurden. Ich erinnere an das Ausländergesetz und an das Asylgesetz, welche die wichtigsten integrationspolitischen Zielsetzungen enthalten und zurzeit bei Ihnen zur Diskussion anstehen. Ich erwähne auch die Einbürgerungsvorlagen, die Sie in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedet haben und die in diesem Bereich wesentliche Erleichterungen bringen werden, Frau Hubmann, falls Volk und Stände diesen Vorlagen im Herbst zustimmen, was ich sehr begrüssen würde.

Der Bundesrat hat darauf verzichtet, dieses Thema erneut aufzunehmen, vor allem deshalb, weil er in den nächsten Jahren keine konkreten Gesetzesvorlagen bringen will. Er möchte aber die Massnahmen, die in der letzten Legislaturperiode in die Wege geleitet wurden, vorantreiben. Ich erinnere daran, dass der Bundesrat bereits entsprechende Kredite für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern vorgesehen hat. Für die Jahre 2004 bis 2006 werden jährlich 14 Millionen Franken für diesen Bereich ausgegeben. Eine entsprechende Kommission, die nun die Umsetzung dieser Massnahmen vorsehen soll, ist installiert worden.

Auch wurde im Juni des letzten Jahres die Verordnung zur Integration der Ausländerinnen und Ausländer verabschiedet, mit dem Ziel, die bereits in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer besser zu unterstützen. Deshalb hat der Bundesrat hier keine neuen Massnahmen vorgesehen und hier auch keinen Schwerpunkt für die neue Legislaturperiode gesetzt.

Ich bitte Sie also, alle Anträge in diesem Bereich abzulehnen, sowohl die Anträge der Minderheiten als auch den Antrag der Mehrheit. Ich bitte Sie, den Bundesbeschluss nicht dazu zu benutzen, lediglich Zeichen zu setzen, sondern daran zu denken, dass es heute darum geht, den Rahmen für ganz konkrete politische Massnahmen und Aktivitäten in dieser Legislaturperiode festzulegen.

Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Frau Bundeskanzlerin, Sie haben vorhin ausgeführt, dass der Bundesrat mit der Ausländer- und mit der Asylgesetzgebung für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern genug getan hat. Aber ausgerechnet in diesen beiden Gesetzen werden Ausländerinnen und Ausländer ausgegrenzt, die nicht innerhalb der EU-Grenzen wohnen. Wie werden denn diese Leute bezeichnet, oder was sollte man mit diesen Leuten denn an Integrativem machen?

Huber-Hotz Annemarie · BK-F · Bern

Gut, ich möchte darauf hinweisen, dass diese Gesetze nun bei Ihnen liegen und dass es an Ihnen liegt, diese Gesetze entsprechend auszugestalten. Der Bundesrat hat einen Vorschlag gemacht. Was konkret die Integration betrifft, möchte ich noch einmal auf die entsprechenden Massnahmen, die bereits in die Wege geleitet sind, hinweisen, insbesondere auf diese Rahmenkredite, die einen wesentlichen Beitrag in den verschiedensten Bereichen der Integration leisten.

de Buman Dominique · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Cette partie de l'article 7 a donné lieu à de très nombreuses propositions de minorité, qui ont été maintenues et qui sont certainement l'expression de la polarisation de notre vie politique nationale.

La commission a modifié cet article 7 en y intégrant une lettre l, qui vise comme vous l'avez vu à une meilleure intégration des étrangers, notamment par le biais des différentes composantes de la famille: enfants, adolescents et parents - la commission étant convaincue que c'est par le biais de la famille que l'on peut le mieux intégrer l'ensemble des personnes qui résident et qui demeurent sur le territoire national.

Cela nous amène à vous signaler d'une part que la commission a approuvé cette disposition à une très large majorité de 18 voix contre 9; et cela m'amène d'autre part à émettre un commentaire sur les minorités XI (Bortoluzzi) et XII (Waber), qui proposent soit de biffer cette lettre l, soit de l'exprimer différemment.

En ce qui concerne la minorité XI exprimée par Monsieur Brunner à cette tribune, j'aimerais répondre à la question qu'il a posée. Il a demandé si c'était bel et bien le rôle de l'Etat de favoriser cette intégration. La réponse est évidemment oui; parce que le statut de la personne, que l'on soit un indigène ou un étranger, est toujours affaire de l'Etat. C'est le propre même des collectivités publiques que de s'occuper d'un tel statut.

Mais, lorsque l'on parle de l'Etat, il est vrai que l'on doit parler de l'Etat au sens large, c'est-à-dire qu'il ne s'agit pas seulement de la Confédération, mais également des cantons et des communes. C'est ce qui explique pourquoi le langage qui vient d'être utilisé par Madame la chancelière de la Confédération est quelque peu différent de celui de la commission, Madame la chancelière de la Confédération ayant exprimé l'ensemble des dispositions légales que le Conseil fédéral a d'ailleurs soumis à notre Parlement, et qui vise à l'intégration de ces étrangers au niveau de l'Etat. Il y a en quelque sorte, dans cette lettre l, davantage un signal politique qu'une nouvelle attribution légale, dès le moment où un certain nombre de mesures ont été adoptées, et qu'un certain nombre de moyens financiers vont être engagés.

En ce qui concerne la proposition de la minorité XII, la commission s'y est également attachée, et l'a rejetée assez clairement, dès le moment où cette proposition était quelque peu réductrice par rapport à la mission de l'intégration. On ne peut pas s'imaginer que des personnes s'intègrent ou s'assimilent, seulement par le biais des traditions et des concepts juridiques. Il y a notamment - et cette remarque est valable pour l'ensemble de la politique de l'intégration -, toute la question de l'enseignement des langues, qui permet, là aussi, aux personnes de mieux s'identifier à leur nouveau cadre de vie.

Je dirais pour terminer - et cela est valable pour toutes celles et tous ceux qui ne comprennent pas cette nécessité de l'intégration -, qu'il faut se référer à ce qui se passe à l'étranger, en particulier en France, où avec le fait d'avoir des minorités trop regroupées et qui ne savent pas forcément la langue du pays, on arrive tout simplement à des ghettos. Je crois que personne n'en veut dans notre pays.

Raison pour laquelle, au nom de la majorité de la commission, je vous propose d'approuver la lettre l et de rejeter les propositions des minorités XI et XII, ainsi que les autres propositions de minorité sur lesquelles je ne me suis pas étendu maintenant par gain de temps, mais qui visent toutes à une accentuation de la politique favorable aux étrangers. L'argumentation a été largement développée ici et les majorités de refus ont été fluctuantes. Je ne voudrais pas les mentionner pour ne pas allonger les débats.

Verfahrensbeitrag

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Minderheit IX .... 50 Stimmen

Dagegen .... 85 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit X .... 51 Stimmen

Dagegen .... 87 Stimmen

Dritte Abstimmung - Troisième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 95 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit XII .... 41 Stimmen

Vierte Abstimmung - Quatrième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 83 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit XI .... 55 Stimmen

Fünfte Abstimmung - Cinquième vote

Für den Antrag der Minderheit XIII .... 53 Stimmen

Dagegen .... 87 Stimmen

Sechste Abstimmung - Sixième vote

Für den Antrag der Minderheit XIV .... 55 Stimmen

Dagegen .... 82 Stimmen

Siebente Abstimmung - Septième vote

Für den Antrag der Minderheit XV .... 50 Stimmen

Dagegen .... 89 Stimmen

Abstimmung

Achte Abstimmung - Huitième vote

Für den Antrag der Minderheit XVI .... 48 Stimmen

Dagegen .... 91 Stimmen

Abstimmung

Präsident (Binder Max, Präsident): Wir stellen nun den so bereinigten Antrag der Mehrheit dem Streichungsantrag der Minderheit I gegenüber.

Neunte Abstimmung - Neuvième vote

Für den Antrag der Mehrheit/Minderheit II .... 76 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I .... 55 Stimmen

Verfahrensbeitrag

Art. 8

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit I

(Schlüer, Baader Caspar, Bortoluzzi, Brunner Toni, Schmied Walter, Waber, Wandfluh, Zuppiger)

Den ganzen Artikel streichen

Antrag der Minderheit II

(Heim Bea, Hubmann, Pedrina, Robbiani, Rossini, Roth-Bernasconi, Teuscher)

Bst. abis

abis. bei der Umsetzung der Personenfreizügigkeit mit flankierenden Massnahmen nachweislich für soziale Sicherheit und Lohnstabilität sorgen;

Antrag der Minderheit III

(Genner, Graf, Heim Bea, Hubmann, Pedrina, Rossini, Roth-Bernasconi)

Bst. b

b. sämtliche Optionen betreffend die Beziehungen zur EU prüfen und evaluieren; zu den Chancen und Risiken folgender Optionen Stellung nehmen: Alleingang, Status quo (nach Inkrafttreten der Bilateralen Verträge I), Abschluss weiterer sektorieller Abkommen, Beitritt zur EU;

Antrag der Minderheit IV

(Roth-Bernasconi, Genner, Graf, Heim Bea, Hubmann, Levrat, Pedrina, Rossini)

Bst. bbis

bbis. aufzeigen, wie der EU-Beitritt im Interesse der Mehrheit des Volkes bewältigt werden könnte;

Art. 8

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité I

(Schlüer, Baader Caspar, Bortoluzzi, Brunner Toni, Schmied Walter, Waber, Wandfluh, Zuppiger)

Biffer tout l'article

Proposition de la minorité II

(Heim Bea, Hubmann, Pedrina, Robbiani, Rossini, Roth-Bernasconi, Teuscher)

Let. abis

abis. dans le cadre de la mise en oeuvre de la libre circulation des personnes, prendre les mesures d'accompagnement propres à garantir effectivement la sécurité sociale et la stabilité des salaires;

Proposition de la minorité III

(Genner, Graf, Heim Bea, Hubmann, Pedrina, Rossini, Roth-Bernasconi)

Let. b

b. examiner et évaluer toutes les options concernant les relations avec l'UE; prendre position sur les chances et les risques des options suivantes: la voie solitaire, le statu quo (après l'entrée en vigueur des Accords bilatéraux I), conclusion d'autres accords sectoriels, adhésion à l'UE;

Proposition de la minorité IV

(Roth-Bernasconi, Genner, Graf, Heim Bea, Hubmann, Levrat, Pedrina, Rossini)

Let. bbis

bbis. démontrer comment l'adhésion à l'UE pourrait être maîtrisée dans l'intérêt de la majorité du peuple;

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Der Antrag der Minderheit IV (Roth-Bernasconi) wurde zurückgezogen.

Schlüer Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir beantragen Ihnen namens der SVP-Fraktion, Ziel 7, betitelt "die Beziehungen zur Europäischen Union klären und vertiefen", zu streichen. Sie finden in Artikel 9 die Aussenpolitik betreffend - beachten Sie bitte den Antrag der Minderheit VI (Schmied Walter) - unsere Position zur EU. Artikel 8 aber ist zu streichen.

Herr Bundespräsident, ich möchte Sie an den 4. März 2001 erinnern. Damals haben Stimmbürger und Stimmbürgerinnen abgestimmt, und sie haben mit einer Mehrheit von 77 Prozent folgenden Antrag abgelehnt. Der Antrag lautete: "Die Schweiz beteiligt sich am europäischen Integrationsprozess und strebt zu diesem Zweck den Beitritt zur Europäischen Union an." So lautete der Abstimmungstext, und 77 Prozent der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und sämtliche Kantone sagten überdeutlich Nein.

Es existiert keine Grundlage, eine Vertiefung der Beziehungen zur EU anzustreben, von Ausbau zu reden, von Evaluation des Beitrittes usw. Eine Dreiviertelmehrheit des Souveräns ist eine Mehrheit, die den Bundesrat bindet, welche der Bundesrat zu respektieren hat. Das ist hier in Erinnerung zu rufen. Ich weiss, dass Sie aus jener Abstimmung lieber immer nur den ersten Teil zitieren, aber ich habe Ihnen jetzt den zweiten Teil vorgelesen. Er gilt, und er ist für den Bundesrat verbindlich. Es gibt keinen Spielraum für irgendwelche Beitrittsverhandlungen. Es gibt keinen Spielraum, den Beitritt zum Ziel zu erklären. Es gibt keinen Spielraum, über Absichten rund um diesen Beitritt zu diskutieren und ihn zu evaluieren. Es gilt nur eines: den Entscheid des Souveräns, gesprochen vor erst drei Jahren, zu respektieren.

Streichen Sie Artikel 8; wir beantragen Ihnen das namens der SVP-Fraktion.

Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Die Schweiz steht in einer neuen Phase in ihrem Verhältnis zur EU: erstens mit dem Durchbruch der "Bilateralen II"; zweitens weil die EU-Bürgerinnen und -Bürger seit dem 1. Juni 2004 praktisch ohne Einschränkungen in der Schweiz arbeiten können; drittens ist der Vorrang der einheimischen Arbeitnehmenden gegenüber ausländischen bei der Stellenbesetzung jetzt weg, ebenso fallen die präventiven Kontrollen von neuen Arbeitsverhältnissen weg.

Bei der Umsetzung sollen stattdessen nun die flankierenden Massnahmen gelten. Sie sollen die Arbeitskräfte vor Lohn- und Sozialdumping schützen und für gleich lange Spiesse für die Unternehmen im härteren Wettbewerb sorgen. Sie sollen der Gefahr des Wettbewerbs um die schlechtesten Arbeitsbedingungen einen Riegel vorschieben. Ich bin davon überzeugt, dass das nächste halbe Jahr für den Schutz der Arbeitsbedingungen in diesem Land und vor allem auch für die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit von grosser Bedeutung sein wird. Sicherheit aber bieten die flankierenden Massnahmen nur dann, wenn sie tatsächlich griffig umgesetzt werden.

Wir stellen fest, dass es für den Vollzug immer noch viele ungeklärte Fragen gibt. Reicht die Kontrollkapazität der Kantone, vor allem der Grenzkantone? Nein, mit Sicherheit nicht, sagen die Gewerkschaften. Wann ist ein Lohn missbräuchlich? Wie lässt sich das feststellen, wenn die Daten der orts- und branchenüblichen Löhne nicht vorhanden sind? Es mangelt an präzisen Vorgaben des Bundes. Genau das könnte in einigen Branchen zu Lohndumping und Konflikten führen.

Zum Vollzug der flankierenden Massnahmen haben die Sozialpartner im Kanton Baselland unter dem Dach der Wirtschaftskammer die erste branchenübergreifende GAV-Kontrollstelle der Nordwestschweiz eingerichtet. Es ist ein vielversprechendes Modell, und es wird umso besser und effizienter funktionieren, je mehr GAV sich darauf abstützen. Das zeigt, es braucht präzisere Vorgaben, es braucht mehr GAV, welche die Mindestlöhne regeln, und mehr Kontrollkapazitäten. Wenn wir die Öffnung des Arbeitsmarktes erfolgreich meistern wollen, müssen wir den Beweis antreten können, dass für die soziale Sicherheit und für Lohnstabilität gesorgt ist.

Ich würde Sie ja gerne bitten, den Antrag der Minderheit II zu unterstützen, gebe Ihnen aber den Rückzug des Antrages bekannt. Warum? Weil im Moment Verhandlungen laufen. Das ist der Grund für den Rückzug.

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Der Antrag der Minderheit II (Heim Bea) ist somit zurückgezogen.

Bühlmann Cécile · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion

Artikel 8 will die Beziehungen der Schweiz zur EU klären. Sie haben Herrn Schlüer vielleicht zugehört, der das Ganze streichen will - quasi Augen und Ohren zu und durch und gar nichts wissen wollen von der europäischen Realität, die uns umgibt.

Damit sind wir Grünen natürlich überhaupt nicht einverstanden. Es ist ja bekannt, dass wir für den EU-Beitritt sind. Wir werden den bilateralen Weg nach den "Bilateralen II" hoffentlich verlassen und umschwenken auf den Weg des Beitritts. Denn wir wollen dort dabei sein, wo die Entscheide fallen. Wir wollen bei der Instanz dabei sein, die heute Europa am meisten prägt - das in ganz wenigen Worten die Position der Grünen.

Frau Genner hat einen Minderheitsantrag eingereicht, der vom Bundesrat verlangt, dass sämtliche Optionen evaluiert werden, sowohl der Weg "Bilaterale II" und die Folgen, die eintreten werden, als auch der Weg des Beitritts. Der Bundesrat selber will nur die Evaluation der Auswirkungen eines Beitritts zur EU klären.

Weil uns das die wichtigere Option erscheint, ziehe ich im Namen der Minderheit III (Genner) den Antrag zurück und bitte Sie, die Mehrheit und den Bundesrat zu unterstützen.

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nach diesem Rückzug auch des Antrages der Minderheit III (Genner) verbleiben zu diesem Artikel einzig der Antrag der Mehrheit und der Antrag der Minderheit I (Schlüer).

Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg

Ich glaube, dieser Artikel bezieht sich auf eine der Kernfragen, die sich unserem Land in den kommenden Monaten und Jahren dieser Legislatur stellen werden. Es wäre irgendwie unverantwortbar, wenn wir diesen Artikel streichen würden. Das Zweite ist, dass der Bundesrat die Richtlinie, wie es vor sich gehen soll, klar definiert hat und niemandem - und schon gar nicht dem Volk - etwas vorwegnimmt.

Der Bundesrat steht zur Ausweitung und Verbesserung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU und ist überzeugt, dass mit der zweiten Serie der bilateralen Verträge ein bedeutender Schritt in diesem Sinn gemacht werden kann, der unserem Land, unserer Wirtschaft und tragenden Pfeilern dieser Wirtschaft - ich denke an den Finanzplatz - grosse Vorteile bringen wird. Dass wir darüber hinaus - wie es der Ständerat übrigens vom Bundesrat auch verlangt hat - die anderen Optionen analysieren wollen, und insbesondere jene des Beitritts, und dass der Bundesrat diesbezüglich einen Bericht machen wird, gehört wohl zu den ureigensten Aufgaben einer Regierung, nämlich zu planen, zu analysieren und alle Möglichkeiten im Auge zu behalten. Was darüber hinaus geschieht, da wird der Bundesrat natürlich weder ohne das Parlament noch ohne das Volk etwas unternehmen können.

Deshalb bitte ich Sie, die Minderheit I nicht zu berücksichtigen und Artikel 8 so zu belassen, wie ihn der Bundesrat vorgeschlagen hat.

Noser Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Wir haben sehr wohl eine Grundlage, um die Beziehungen zur EU zu klären und zu vertiefen. Schliesslich hängt unser gesamter Wohlstand von der Zusammenarbeit mit Europa ab; vieles von dem, was in der Schweiz geht oder eben nicht geht, hat einen sehr engen Zusammenhang damit. Europa entwickelt sich von Jahr zu Jahr, man muss die "Bilateralen I" und, wenn sie dann in Kraft sind, auch die "Bilateralen II" kontinuierlich überprüfen und anpassen, wenn wir nicht, manchmal über Nacht, von Problemen überrascht werden wollen: Zollprobleme lassen grüssen, Offshore-Banking-Verbot lässt grüssen, aber auch - und das ist etwas, was wir sehr oft vergessen - das Durchsetzen der Rechte, die wir uns mit den "Bilateralen I" und den "Bilateralen II" erkämpft haben, in allen EU-Ländern. Auch das ist keine Selbstverständlichkeit. Es ist vermutlich ebenfalls richtig, und zwar unabhängig davon, ob man für oder gegen einen EU-Beitritt ist, dass man jetzt, nach Abschluss der "Bilateralen II", eine grundsätzliche Lagebeurteilung macht.

Ich möchte den Minderheiten II, III und IV dafür danken, dass sie ihre Anträge zurückziehen. Damit müssen wir heute, so kurz vor Abschluss der "Bilateralen II", nicht im luftleeren Raum eine EU-Debatte führen.

Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen.

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 90 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I .... 35 Stimmen

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr

La séance est levée à 13 h 00