AS 1999 3044
Verordnung
über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
(AHVV)
Änderung vom 10. November 1999
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 31. Oktober 19471 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung wird wie folgt geändert:
Abweichende Regelung für die Beitragsjahre 2000 und 2001
In Abweichung von den Artikeln 22 Absatz 1 und 29 Absatz 1 wird der Jahresbeitrag für die Beitragsperiode 2000/2001 für jedes Beitragsjahr einzeln festgesetzt.
Die Beitragsverfügung für das Jahr 2001 ist nicht vor dem1. Januar 2001 zu erlassen.
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2000 in Kraft.
10. November 1999 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss 10650 Der Bundeskanzler: François Couchepin