Quelle

AS 2000 1

Geschäftsreglement des Ständerates

Änderung vom 22. Dezember 1999

Der Ständerat,
nach Einsicht in den Bericht vom 15. Februar 19991 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 31. März 19992,
beschliesst:

I

Das Geschäftsreglement des Ständerates vom 24. September 19863 wird wie folgt geändert:

Art. 10 Abs. 2 Bst. a bis

Den ständigen Kommissionen nach Absatz 1 Ziffern 3–12 werden durch das Büro Sachbereiche zugeteilt. Sie haben folgende Aufgaben:

abis. Prüfung der Vollzugstauglichkeit von Erlassen der Bundesversammlung, wobei die Kantone auf ihr Ersuchen hin beigezogen werden;

II

Diese Änderung tritt mit ihrer Annahme in der Schlussabstimmung in Kraft.

Ständerat, 22. Dezember 1999 Der Präsident: Schmid Carlo Der Sekretär: Lanz 10255