AS 2000 2959
Verordnung
über die Besoldung der Beamten in der Überklasse
Änderung vom 11. Dezember 2000
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 18. Dezember 19961 über die Besoldung der Beamten in der Überklasse wird wie folgt geändert:
Art. 5 Abweichungen für das Jahr 2001
Der Abzug nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a beträgt für Arbeitskräfte der allgemeinen Bundesverwaltung 20 667 Franken.
Die Erhöhung nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b beträgt für Arbeitskräfte der allgemeinen Bundesverwaltung 9663 Franken.
Die ordentliche Besoldungserhöhung nach Artikel 4 beträgt für das Jahr 2001 für Arbeitskräfte der allgemeinen Bundesverwaltung 4362 Franken.
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2001 in Kraft.
11. Dezember 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Adolf Ogi |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |