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Verordnung über das Fahrberechtigungsregister

AS 2003 3375 · Amtliche Sammlung des Bundesrechts

Vom 3. Sept. 2003

https://lexipedia.io/de/docs/ch/as-ro-ru/2003-3375/de/verordnung-uber-das-fahrberechtigungsregister

Abgerufen am 31. Aug. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Amtliche Sammlung des Bundesrechts
Quelle

Ändert: Verordnung über das Fahrberechtigungsregister (SR 741.53)

AS 2003 3375

Verordnung
über das Fahrberechtigungsregister

Änderung vom 3. September 2003

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 23. August 20001 über das Fahrberechtigungsregister wird wie folgt geändert:

Ersatz eines Ausdrucks In den Artikeln 4 Absatz 2 und 5 Einleitungssatz wird der Ausdruck «Eidgenössische Fahrzeugkontrolle» durch den Ausdruck «Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee» ersetzt. Die mit dem Ersatz des Ausdrucks zusammenhängende grammatikalische Anpassung ist zu beachten.

Art. 5a Übernahme von Daten aus FABER in andere automatisierte Register

Die Polizeien der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein sowie die mit verkehrspolizeilichen Aufgaben betrauten Zollorgane dürfen Daten aus dem FABER in eigene andere Datensysteme übernehmen, wenn sie den Schutz und die Sicherheit der Daten gewährleisten und die Daten ausschliesslich für die Erstellung von Rapporten oder Berichten im Rahmen einer Fahndung oder einer Strafverfolgung verwenden.

Footnotes

  1. [1] SR 741.53

II

Diese Änderung tritt am1. Oktober 2003 in Kraft.

3. September 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Pascal Couchepin

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz