Quelle

AS 2005 2323

Gebührenordnung
des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum
(IGE-GebO)

Änderung vom 11. März 2005

Vom Bundesrat genehmigt am 25. Mai 2005

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum
verordnet:

I

Die Gebührenordnung vom 28. April 19971 des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum wird wie folgt geändert:

Ersatz eines Ausdrucks In den Artikeln 2 Absatz 1 und 3 Absatz 2 wird der Ausdruck «Bundesgesetz vom 30. März 1900 betreffend die gewerblichen Muster und Modelle» durch «Designgesetz vom5. Oktober 2001» ersetzt.

Art. 2 Abs. 2

Für die Behandlung besonderer Anträge und für Dienstleistungen kann das Institut eine Gebühr verlangen; massgebend sind der Zeitaufwand nach Ziffer V des Anhangs und die Auslagen.

II

Der Anhang wird wie folgt geändert: I. Gebühren für Marken Artikel Gegenstand Fr.

Art. 17a MSchG2 Gebühr für die Teilung einer Eintragung 100.–

Art. 4bis Abs. 2 MMA3/MMP4 Gebühr für die Ersetzung einer früheren

Art. 40 Abs. 1 nationalen Eintragung durch eine internatio-

Bst. h MSchV5 nale Registrierung 100.– …

Art. 9quinquies MMP Gebühr für die Umwandlung einer inter-

Art. 46a MSchG nationalen Registrierung in ein nationales Eintragungsgesuch 100.–

III. Gebühren für Erfindungspatente Artikel Gegenstand Fr.

Art. 17a Abs. 1 Jahresgebühr

Bst. e PatV6 ab dem5. Jahr nach der Anmeldung bis zum

Art. 18 –18d PatV 20. Jahr nach der Anmeldung, jährlich 310.–

Art. 140h PatG7 Jahresgebühren für ergänzende Schutzzerti-

Art. 127l –127m PatV fikate für das1. Jahr bis zum5. Jahr, jährlich 310.–

… V. Verschiedene Kanzleigebühren Gegenstand Fr.

… Kopien sowie Behandlung besonderer Anträge und Dienstleistungen nach

Artikel 2 Absatz 2, nach Zeitaufwand

– Grundgebühr 10.– – dazu pro angebrochene Zeiteinheit von 5 Minuten 15.– Zuschlag bei dringlichen Aufträgen bis zu 50 % der geschuldeten Gebühr

III

Diese Änderung tritt am1. Juli 2005 in Kraft.

11. März 2005 Im Namen des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum Der Direktor: Roland Grossenbacher Der Präsident des Institutsrates: Klaus Hug