AS 2005 499
Reglement
der Gottfried-Keller-Stiftung
Änderung vom 12. Januar 2005
Der Schweizerische Bundesrat
beschliesst:
I
Das Reglement vom1. Juni 19481 der Gottfried-Keller-Stiftung wird wie folgt geändert:
Art. 26a
Das Eidgenössische Departement des Innern ernennt auf Vorschlag der Kommission für die Prüfung der Jahresrechnung einen besonders befähigten Revisor im Sinne der Verordnung vom 15. Juni 19922 über die fachlichen Anforderungen an besonders befähigte Revisoren. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.
Der Revisionsbericht ist der Kommission und dem Bundesamt für Kultur jedes Jahr bis spätestens am 30. Juni zuzustellen.
Die Kosten der Revision gehen zu Lasten des Spezialfonds.
II
Diese Änderung tritt am1. März 2005 in Kraft.
12. Januar 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Samuel Schmid |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |