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Verordnung über das Fahrtschreiberkartenregister

AS 2006 1703 · Amtliche Sammlung des Bundesrechts

Vom 29. März 2006

https://lexipedia.io/de/docs/ch/as-ro-ru/2006-1703/de/verordnung-uber-das-fahrtschreiberkartenregister

Abgerufen am 2. Sept. 2026

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  2. Bund
  3. Amtliche Sammlung des Bundesrechts
Quelle

Grunderlass von: Verordnung über das Fahrtschreiberkartenregister (SR 822.223)

AS 2006 1703

Verordnung
über das Fahrtschreiberkartenregister
(FKRV)

vom 29. März 2006

Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 56 und 106 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 (SVG) sowie die Artikel 7 Absatz 2, 16 Absatz 2 und 36 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 19922 über den Datenschutz (DSG),
verordnet:

Footnotes

  1. [1] SR 741.01
  2. [2] SR 235.1

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt den Aufbau und den Betrieb des zentralen Fahrtschreiberkartenregisters (FKR) zum digitalen Fahrtschreiber.

Art. 2 Zweck und Inhalt des FKR

Das FKR dient der Erteilung von Fahrtschreiberkarten (Fahrer-, Werkstatt-, Unternehmens- und Kontrollkarten) sowie der Unterstützung der in- und ausländischen Kartenausgabe- und Vollzugsbehörden bei der Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeiten der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen.

Das FKR enthält die Daten nach Anhang. Es speichert Daten:

  1. zum Karteninhaber oder zur Karteninhaberin;

  2. zum Status der Fahrtschreiberkarten.

Der Kartengesuchsteller oder die Kartengesuchstellerin kann beantragen, dass zusätzlich zu den Daten nach Anhang weitere Daten aufgenommen werden.

Art. 3 Zuständigkeiten und Verantwortung

Das Bundesamt für Strassen (Bundesamt) ist zuständig für:

  1. die Führung des FKR in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV);

  2. die Generierung der Schlüsselpaare für den Fahrtschreiber und die Fahrtschreiberkarten;

SR 822.223

c. die Überwachung des Sicherheitssystems nach den in der Verordnung (EG) Nr. 2135/98 des Rates vom 24. September 19983 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Strassenverkehr und der Richtlinie 88/599/EWG über die Anwendung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 festgelegten Grundsätzen.

Die kantonalen Behörden sind zuständig für die Prüfung, Erfassung und Mutation der Daten für die Fahrer-, Unternehmens- und Kontrollkarten (Ziff.1, 2, 6, 7, 8 und

Anhang).

Die EZV ist zuständig für die Prüfung, Erfassung und Mutation der Daten für die Werkstattkarte (Ziff.3, 4 und 5 Anhang).

Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation ist zuständig für:

  1. den technischen Betrieb und die Wartung der EDV-Applikation zur Datenverwaltung des FKR;

  2. die technische Umsetzung und die Verwaltung der Zugriffsberechtigungen;

  3. den technischen Systemunterhalt unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen und des Datenschutzes nach der Verordnung vom14. Juni 19934 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG);

  4. die technische Abwicklung des Datenaustauschs mit ausländischen Registern;

  5. den Betrieb der nationalen Zertifizierungsstelle; und

  6. den technischen Betrieb der Clearingstelle für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten ist diejenige Behörde verantwortlich, welche die Daten in das System eingibt.

Footnotes

  1. [3] ABl. Nr. L 274 vom 9.10.1998, S. 1.
  2. [6] SR 822.222; AS 2006 1701
  3. [7] SR 741.41
  4. [8] SR 822.221; AS 2006 1689
  5. [4] SR 235.11
  6. [14] SR 741.41

Art. 4 Zugriffsberechtigung im Abrufverfahren

Zugriff auf die vollständigen Daten erhalten nur das Bundesamt sowie die Strafverfolgungs- und -gerichtsbehörden im Rahmen von Verfahren zur Beurteilung von Strassenverkehrswiderhandlungen, und zwar nach folgenden Abfragekriterien:

  1. persönliche Identifikationsnummer (PIN);

  2. Registeridentifikation;

  3. Fahrtschreiberkartennummer;

  4. Führerausweisnummer;

  5. Name;

  6. Name und Geburtsdatum;

  7. Name und Vorname(n);

  8. Name, Vorname(n) und Geburtsdatum;

  1. Name, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnort;

  2. Name, Vorname(n) und Wohnort;

  3. Name und Wohnort.

Zugriff nach denselben Abfragekriterien erhalten:

  1. die Verkehrspolizeien und die Zollorgane auf die für die Wahrnehmung ihrer Kontrollpflichten nach der Verordnung vom 19. Juni 19955 über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (ARV 1) und nach der Verordnung vom6. Mai 19816 über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV 2) erforderlichen Daten;

  2. die EZV sowie die kantonalen Behörden auf jene Daten, für deren Erfassung und Mutation sie nach Artikel 3 Absätze2 und 3 verantwortlich sind oder die für die Wahrnehmung ihrer Kontrollpflichten nach ARV1 und ARV 2 oder nach Artikel 102 Absatz 1 der Verordnung vom 19. Juni 19957 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) notwendig sind, und zwar getrennt nach folgenden Datenbereichen: 1. Fahrer oder Fahrerin (Ziff.1 und 2 Anhang), 2. Werkstatt (Ziff.3, 4 und 5 Anhang), 3. Unternehmen (Ziff.6 und 7 Anhang), 4. Kontrolle (Ziff.8 und 9 Anhang).

Ausländische Behörden erhalten nur Zugriff auf jene Daten, die sie für die Erteilung der Fahrerkarten sowie für die Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeiten benötigen, und zwar nach folgenden Abfragekriterien:

  1. Fahrerkartennummer;

  2. Werkstattkartennummer;

  3. Führerausweisnummer;

  4. Ausstellungsbehörde der Karte, Name, Vorname(n), Geburtsdatum;

  5. Ausstellungsland, Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Heimatort/Geburtsort;

  6. Ausstellungsland, Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Heimatort/Geburtsort, Führerausweisnummer, Ausstellungsland des Führerausweises.

Footnotes

  1. [5] SR 822.221; AS 2006 1689

Art. 5 Datenaustausch mit ausländischen Behörden

Zur Prüfung der Einmaligkeit der Fahrerkarte nach Artikel 13b Absatz 4 ARV 18 ist der Datenaustausch mit den entsprechenden ausländischen Behörden zulässig. Personendaten dürfen nur ausgetauscht werden, soweit dies für die Prüfung der Einmaligkeit erforderlich ist.

Automatisierte Meldungen von ausländischen Behörden über Entzug, Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl einer schweizerischen Fahrtschreiberkarte müssen vom Bundesamt im FKR bestätigt werden.

Art. 6 Übernahme von Daten aus dem Fahrberechtigungsregister

Für die Erteilung der Fahrerkarten greift das FKR im Rahmen der Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 5a Absatz 2 der Verordnung vom 23. August 20009 über das Fahrberechtigungsregister auf die Daten des automatischen Fahrberechtigungsregister (FABER) zurück. Änderungen von Daten im FABER werden automatisch ins FKR übernommen.

Footnotes

  1. [9] SR 741.53

Art. 7 Auskunfts- und Berichtigungsrecht

Jede registrierte Person, Werkstatt oder jedes Unternehmen hat das Recht, bei der für die Datenerfassung nach Artikel 3 Absätze2 und 3 zuständigen Behörde Auskunft über die eigenen Daten zu verlangen. Bei Urteilsunfähigen steht das Auskunftsrecht auch dem gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin zu, aber ausschliesslich im Namen und im Interesse der betroffenen Person. Die Auskunft verlangende Person hat sich auszuweisen und ein schriftliches Gesuch einzureichen.

Die Behörde gibt die erfassten Daten innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Gesuchs schriftlich, unentgeltlich und in Form einer Verfügung bekannt.

Personen, Werkstätten oder Unternehmen nach Absatz 1 können verlangen, dass unrichtige oder unvollständige Daten berichtigt, ergänzt oder aus dem FKR entfernt werden. Sie müssen das Gesuch schriftlich bei der zuständigen Behörde einreichen.

Auskunfts- und Berichtigungsgesuche von Privatpersonen, Werkstätten oder Unternehmen mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland werden vom Bundesamt an die Behörde weitergeleitet, welche die letzte Mutation im FKR vorgenommen hat.

Art. 8 Speichern und Entfernen von Daten, Archivierung

Die Daten bleiben im FKR noch während drei Jahren nach Ablauf einer Fahrtschreiberkarte verfügbar. Danach sind sie aus dem FKR zu entfernen.

Verzichtet eine Person oder ein Unternehmen freiwillig auf eine Fahrtschreiberkarte oder meldet die zuständige Behörde die Auflösung eines Unternehmens, so werden die entsprechenden Daten von den für die Datenmutation des jeweiligen Kartentyps zuständigen Behörden im FKR entsprechend gekennzeichnet. Die Karten verlieren zum Zeitpunkt der Verzichtserklärung oder der Meldung ihre Gültigkeit. Die Daten werden noch während drei Jahren verfügbar gehalten. Danach sind sie aus dem FKR zu entfernen.

Das Bundesamt sorgt dafür, dass die entfernten Daten noch während fünf Jahren archiviert werden.

Nicht mehr benötigte oder zur Löschung oder Vernichtung bestimmte Daten und Akten werden dem Bundesarchiv zur Archivierung angeboten.

Art. 9 Datensicherheit und Protokollierung

Für die Gewährleistung der Datensicherheit haben die zugriffsberechtigten schweizerischen Behörden die VDSG10 und den Abschnitt über die Informatiksicherheit in der Bundesinformatikverordnung vom 26. September 200311 zu beachten.

Im Rahmen der Datenbearbeitung und beim Datenabgleich mit FABER wird vom System selber protokolliert, welcher Benutzer oder welche Benutzerin wann den aktuellen Datenstand herbeigeführt hat.

Footnotes

  1. [10] SR 235.11
  2. [11] SR 172.010.58

Art. 10 Interne Datenschutzkontrolle

Die zugriffsberechtigten schweizerischen Behörden treffen die erforderlichen organisatorischen und technischen Massnahmen, damit ihre Daten vor Verlust und gegen jegliche unbefugte Bearbeitung, Kenntnisnahme oder Entwendung geschützt sind.

Art. 11 Bekanntgabe von Daten zu Statistik- oder Forschungszwecken

Die Bekanntgabe von im FKR erfassten Daten zu Statistik- oder Forschungszwecken richtet sich nach den Bestimmungen des DSG und der VDSG12 sowie nach dem Bundesstatistikgesetz vom9. Oktober 199213.

Footnotes

  1. [12] SR 235.11
  2. [13] SR 431.01

Art. 12 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am1. November 2006 in Kraft.

29. März 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Anhang

(Art. 2 Abs. 2) Inhalt des FKR

1 Daten zum Fahrer oder zur Fahrerin

11 Identifikationsdaten

111 vom System zugeteilte Fahrer-Identifikationsnummer 112 persönliche Identifikationsnummer (PIN) nach FABER 113 Ausstellungsbehörde (Kanton)

12 Stammdaten

121 Familienname
122 Geburtsname
123 Vorname(n)
124 Geschlecht
125 Geburtsdatum
126 Sprache, in welcher der Führerausweis ausgestellt ist
127 Heimatort/Geburtsort
128 Nationalität

129 digitalisiertes Passfoto 1210 Datum der Erfassung des digitalisierten Passfotos 1211 digitalisierte Unterschrift 1212 Datum der Erfassung der digitalisierten Unterschrift

13 Adressdaten

131 aktuelle Adresse

14 Kontrollinformationen

141 Datum der Erfassung
142 Benutzer-Identifikation (ID) der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat
143 Datum der letzten Mutation
144 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat

2 Daten zur Fahrerkarte

21 Identifikationsdaten

211 vom System zugeteilte Karten-Identifikationsnummer 212 persönliche Identifikationsnummer (PIN) nach FABER 213 Ausstellungsbehörde (Kanton)

22 Kartendaten

221 Kartenstatus
222 Sprache, in welcher die Fahrerkarte ausgestellt ist
223 Sprache zur Steuerung der Sprachanzeige am Fahrtschreiber
224 Kartennummer (Stammnummer, Erneuerungs- und Ersatzindex)
225 Identifikationsnummer des Kartenzertifikats
226 Gesuchsdatum
227 Eingangsdatum
228 Ausstelldatum
229 Beginn der Gültigkeitsdauer

2210 Ende der Gültigkeitsdauer

23 Daten zum Führerausweis

231 Ausweisstatus

232 fortlaufende Ausweisnummer 233 Rohkartennummer des Führerausweises 234 ausstellende Behörde des Führerausweises (Kanton oder ausländischer Staat)

24 Kontrollinformationen

241 Datum der Erfassung
242 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat
243 Datum der letzten Mutation
244 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat

3 Daten zur Werkstatt

31 Identifikationsdaten

311 vom System zugeteilte Werkstatt-Identifikationsnummer 312 Ausstellungsbehörde (EZV) 313 Registeridentifikation

32 Stammdaten

321 Name und Sitz der Werkstatt, des Fahrtschreiberherstellers oder des Fahrzeugherstellers

33 Bewilligungsdaten

331 Daten zur Zulassungsbewilligung (Art. 102 VTS14 332 Daten zum Prüfzertifikat (Eichverordnung vom 17. Dez. 198415

Footnotes

  1. [15] SR 941.210

34 Adressdaten

341 aktuelle Adresse der Werkstatt, des Fahrtschreiberherstellers oder des Fahrzeugherstellers

35 Kontrollinformationen

351 Datum der Erfassung
352 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat
353 Datum der letzten Mutation
354 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat

4 Daten zu Werkstatttechniker oder -technikerin

41 Identifikationsdaten

411 vom System zugeteilte Werkstatttechniker-Identifikationsnummer 412 Werkstatt-Identifikationsnummer 413 Ausstellungsbehörde (EZV) 414 Registeridentifikation

42 Stammdaten

421 Familienname
422 Vorname(n)
423 Geschlecht
424 Geburtsdatum
425 Heimatort/Geburtsort
426 Nationalität

43 Bewilligungsdaten

431 Datum des letzten Technikerlehrgangs

44 Adressdaten

441 aktuelle Adresse des Technikers oder der Technikerin

45 Kontrollinformationen

451 Datum der Erfassung
452 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat
453 Datum der letzten Mutation
454 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat

5 Daten zur Werkstattkarte

51 Identifikationsdaten

511 vom System zugeteilte Karten-Identifikationsnummer 512 Werkstatttechniker-Identifikationsnummer 513 Werkstatt-Identifikationsnummer 514 Ausstellungsbehörde (EZV)

52 Kartendaten

521 Kartenstatus
522 Sprache, in welcher die Werkstattkarte ausgestellt ist
523 Sprache zur Steuerung der Sprachanzeige am Fahrtschreiber
524 Kartennummer (Stamm- und Laufnummer, Erneuerungs- und Ersatzindex)
525 Identifikationsnummer des Kartenzertifikats
526 Gesuchsdatum
527 Eingangsdatum
528 Ausstelldatum
529 Beginn der Gültigkeitsdauer

5210 Ende der Gültigkeitsdauer

53 Kontrollinformationen

531 Datum der Erfassung
532 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat
533 Datum der letzten Mutation
534 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat

6 Daten zum Unternehmen

61 Identifikationsdaten

611 vom System zugeteilte Unternehmens-Identifikationsnummer 612 Ausstellungsbehörde (Kanton) 613 Registeridentifikation

62 Stammdaten

621 Name und Sitz des Unternehmens
622 Nummer der Zulassungsbewilligung als Strassentransportunternehmung

Adressdaten 641 aktuelle Adresse des Unternehmens

Kontrollinformationen 651 Datum der Erfassung 652 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat 653 Datum der letzten Mutation 654 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat

7 Daten zur Unternehmenskarte

71 Identifikationsdaten

711 vom System zugeteilte Karten-Identifikationsnummer 712 Unternehmens-Identifikationsnummer 713 Ausstellungsbehörde (Kanton)

72 Stammdaten

721 Name des Hauptsitzes oder Sitz der Zweigniederlassung des Unternehmens

73 Adressdaten

731 aktuelle Adresse des Unternehmens oder der Zweigniederlassung

74 Kartendaten

741 Kartenstatus
742 Sprache, in welcher die Unternehmenskarte ausgestellt ist
743 Sprache zur Steuerung der Sprachanzeige am Fahrtschreiber
744 Kartennummer (Stamm- und Laufnummer, Erneuerungs- und Ersatzindex)
745 Identifikationsnummer des Kartenzertifikats
746 Gesuchsdatum
747 Eingangsdatum
748 Ausstelldatum
749 Beginn der Gültigkeitsdauer

7410 Ende der Gültigkeitsdauer

75 Kontrollinformationen

751 Datum der Erfassung
752 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat
753 Datum der letzten Mutation
754 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat

8 Daten zur Kontrollbehörde 81 Identifikationsdaten

81 Identifikationsdaten

811 vom System zugeteilte Kontrollbehörden-Identifikationsnummer 812 Ausstellungsbehörde (Kanton) 813 Registeridentifikation

82 Stammdaten

821 Bezeichnung und Funktion der Kontrollbehörde 83 Adressdaten

83 Adressdaten

831 aktuelle Adresse der Kontrollbehörde

84 Kontrollinformationen

841 Datum der Erfassung
842 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat
843 Datum der letzten Mutation
844 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat

9 Daten zur Kontrollkarte

91 Identifikationsdaten

911 vom System zugeteilte Karten-Identifikationsnummer 912 Kontrollbehörden-Identifikationsnummer 913 Ausstellungsbehörde (Kanton)

92 Kartendaten

921 Kartenstatus
922 Sprache, in welcher die Kontrollkarte ausgestellt ist
923 Sprache zur Steuerung der Sprachanzeige am Fahrtschreiber
924 Kartennummer (Stamm- und Laufnummer, Erneuerungs- und Ersatzindex)
925 Identifikationsnummer des Kartenzertifikats
926 Gesuchsdatum
927 Eingangsdatum
928 Ausstelldatum
929 Beginn der Gültigkeitsdauer

9210 Ende der Gültigkeitsdauer

93 Kontrollinformationen

931 Datum der Erfassung
932 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat
933 Datum der letzten Mutation
934 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat