Quelle

AS 2007 7085

Verordnung
über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen
(FKV)

Änderung vom 7. Dezember 2007

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 9. März 20071 über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen wird wie folgt geändert:

Art. 6 Frequenzklassen

Die Frequenzklasse A umfasst diejenigen Frequenzen, die in einem bestimmten Einsatzgebiet einer beschränkten Zahl von Konzessionärinnen zugeteilt werden.

Die Frequenzklasse B umfasst diejenigen Frequenzen, die in einem bestimmten Einsatzgebiet einer unbeschränkten Zahl von Konzessionärinnen zugeteilt werden.

Art. 8 Abs. 1 Bst. a und e sowie Abs. 2

Von der Konzessionspflicht ausgenommen sind Frequenznutzungen:

  1. in bestimmten Frequenzbereichen der Frequenzklasse B;

  2. mit nicht ortsfesten reinen Funkempfangsanlagen und mit ortsfesten reinen Funkempfangsanlagen, die keiner Frequenzkoordination bedürfen;

Das BAKOM erlässt die technischen und administrativen Vorschriften. Es bestimmt insbesondere die von der Konzessionspflicht ausgenommenen Frequenzbereiche.

Art. 30 Amateurfunkkonzession

Die Amateurfunkkonzession CEPT und die Amateurfunkkonzessionen1 und 2 berechtigen die Konzessionärin, eine Funkanlage auf allen Frequenzbändern des Amateurfunks in den Betriebsarten Morsetelegrafie, Fernschreiben, Packet Radio, Radiotelefonie, Faksimile und Fernsehen zu benützen.

Die Amateurfunkkonzession3 berechtigt die Konzessionärin, eine Funkanlage auf den für diese Konzessionsart vorgesehenen Frequenzbändern des Amateurfunks in den Betriebsarten Morsetelegrafie, Fernschreiben, Packet Radio, Radiotelefonie und Faksimile zu benützen.

II

Die Verordnung vom 14. Juni 20022 über Fernmeldeanlagen wird wie folgt geändert:

Art. 17 Abs. 2

Funkempfangsanlagen für das Abhören der öffentlichen Funksendungen im Sinne von Artikel 179bis des Strafgesetzbuches3 dürfen nur zu diesem Zweck angeboten werden.

III

Diese Änderung tritt am1. Januar 2008 in Kraft.

7. Dezember 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz