AS 2009 5097
Verordnung
über die Einreise und die Visumerteilung
(VEV)
Änderung vom 30. September 2009
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 22. Oktober 20081 über die Einreise und die Visumerteilung wird wie folgt geändert:
Art. 33 Abs. 2
Das EDA kann im Einvernehmen mit dem EJPD mit den Schengen-Staaten Verträge über die gegenseitige Stellvertretung im Visumverfahren abschliessen. Es berücksichtigt dabei die völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie die Gesamtheit der Beziehungen der Schweiz zu den betroffenen Staaten.
II
Diese Änderung tritt am1. Dezember 2009 in Kraft.
30. September 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |