AS 2010 4043
Verordnung
über klinische Versuche mit Heilmitteln
(VKlin)
Änderung vom 8. September 2010
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 17. Oktober 20011 über klinische Versuche mit Heilmitteln wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 1bis und 2
Sie gilt sinngemäss auch für klinische Versuche mit Transplantatprodukten nach
Artikel 3 Buchstabe d des Transplantationsgesetzes vom 8. Oktober 20042, die aus
menschlichen Organen, Geweben oder Zellen hergestellt wurden einschliesslich der Ex-vivo-Gentherapie, soweit es sich dabei um solche Transplantatprodukte handelt.
Aufgehoben
II
Diese Änderung tritt am1. Oktober 2010 in Kraft.
8. September 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |