Quelle

AS 2010 4043

Verordnung
über klinische Versuche mit Heilmitteln
(VKlin)

Änderung vom 8. September 2010

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 17. Oktober 20011 über klinische Versuche mit Heilmitteln wird wie folgt geändert:

Art. 2 Abs. 1bis und 2

Sie gilt sinngemäss auch für klinische Versuche mit Transplantatprodukten nach

Artikel 3 Buchstabe d des Transplantationsgesetzes vom 8. Oktober 20042, die aus

menschlichen Organen, Geweben oder Zellen hergestellt wurden einschliesslich der Ex-vivo-Gentherapie, soweit es sich dabei um solche Transplantatprodukte handelt.

Aufgehoben

II

Diese Änderung tritt am1. Oktober 2010 in Kraft.

8. September 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova