AS 2010 5013
Finanzhaushaltverordnung
(FHV)
Änderung vom 13. Oktober 2010
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Finanzhaushaltverordnung vom 5. April 20061 wird wie folgt geändert:
Art. 37 Abs. 2 Bst. d und 2bis
Eine Einzelunterschrift genügt:
d. für die Genehmigung einer Spesenabrechnung.
Die Verwaltungseinheiten prüfen monatlich anhand eines Journalauszugs den Gesamtbetrag der für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter genehmigten Spesenabrechnungen auf seine Plausibilität.
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2011 in Kraft.
13. Oktober 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |