Quelle

AS 2010 6101

Verordnung
über die Organisation der Armee
(VOA)

Änderung vom 3. Dezember 2010

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 26. November 20031 über die Organisation der Armee wird wie folgt geändert:

Ingress erstes Lemma gestützt auf die Artikel 60 Absatz 3 und 150 Absatz 1 des Militärgesetzes vom

3. Februar 19952 (MG),

Art. 1

Diese Verordnung regelt den Bestand, die Struktur der Armee und die Gradbezeichnung nach der Entlassung aus der Militärdienstpflicht.

Art. 2 Abs. 3

Die Bereitschaftsreserve der Truppenkörper und Formationen beträgt insgesamt höchstens 5 Prozent des Sollbestandes der Armee. Das VBS legt die Bereitschaftsreserve der einzelnen Truppenkörper und Formationen fest.

Art. 5

Aufgehoben

II

Der Anhang wird gemäss Beilage3 geändert.