AS 2010 6101
Verordnung
über die Organisation der Armee
(VOA)
Änderung vom 3. Dezember 2010
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 26. November 20031 über die Organisation der Armee wird wie folgt geändert:
Ingress erstes Lemma gestützt auf die Artikel 60 Absatz 3 und 150 Absatz 1 des Militärgesetzes vom
3. Februar 19952 (MG),
Art. 1
Diese Verordnung regelt den Bestand, die Struktur der Armee und die Gradbezeichnung nach der Entlassung aus der Militärdienstpflicht.
Art. 2 Abs. 3
Die Bereitschaftsreserve der Truppenkörper und Formationen beträgt insgesamt höchstens 5 Prozent des Sollbestandes der Armee. Das VBS legt die Bereitschaftsreserve der einzelnen Truppenkörper und Formationen fest.
Art. 5
Aufgehoben
II
Der Anhang wird gemäss Beilage3 geändert.