AS 2011 3317
Verordnung
über die Einreise und die Visumerteilung
(VEV)
Änderung vom 6. Juli 2011
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 22. Oktober 20081 über die Einreise und die Visumerteilung wird wie folgt geändert:
Art. 15a Abs. 1
Das EDA und das BFM stellen sicher, dass eine Aufgabenübertragung nur an externe Dienstleistungserbringer erfolgt, die ein angemessenes Datenschutzniveau garantieren.
II
Diese Änderung tritt am1. August 2011 in Kraft.
6. Juli 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |