Quelle

AS 2012 3257

Verordnung
über Massnahmen gegenüber Syrien

Änderung vom 4. Juni 2012

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement,
gestützt auf Artikel 16 des Embargogesetzes vom 22. März 20021,
verordnet:

I

Anhang 2 der Verordnung vom 18. Mai 20112 über Massnahmen gegenüber Syrien wird gemäss Beilage geändert.

II

Diese Änderung tritt am 6. Juni 2012 in Kraft.3 4. Juni 2012 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Johann N. Schneider-Ammann

Diese Änderung wurde am 5. Juni 2012 vorerst im ausserordentlichen Verfahren veröffentlicht (Art. 7 Abs. 3 PublG; SR 170.512).

Anhang 2

(Art. 2 Abs. 1 und 4 Abs. 1) Natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Massnahmen nach den Artikeln2 und 4 richten A. Natürliche Personen Name Angaben zur Identität (Geburts- Funktion bzw. Gründe (und ggf. Aliasname) datum und -ort, Reisepass-Nr./ Personalausweis-Nr.) 54. Issam Anbouba geboren 1952 in Homs Präsident von Anbouba for Agricultural Industries Co. Leistet finanzielle Unterstützung für den Repressionsapparat und die paramilitärischen Gruppen, die Gewalt gegen die Zivilbevölkerung in Syrien ausüben. Stellt Liegenschaften (Räumlichkeiten, Lagerhäuser) für improvisierte Haftanlagen zur Verfügung. Finanzielle Beziehungen zu hochrangigen syrischen Amtsträgern. 68. Dieser Eintrag wurde gestrichen. 119. Manal Al-Assad geboren am2.2.1970 in Ehefrau von Maher Al-Assad; (alias Manal Al Damaskus; profitiert als solche vom Regime Ahmad) Syrischer Reisepass und ist eng mit diesem verbunden. Nr. 0000000914; Geburtsname: Al-Jadaan 127. Mazen al-Tabba geboren am1.1.1958 in Geschäftspartner von Ihab Makh- Damaskus; louf und Nizar Al-Assad; gemein- Syrischer Reisepass sam mit Rami Makhlouf Miteigen- Nr. 004415063, gültig bis tümer des Devisenunternehmens 6.5.2015 Al-Diyar lil-Saraafa (alias Diar Electronic Services), das die Politik der syrischen Zentralbank unterstützt. 128. Adib Mayaleh geboren 1955 in Daraa Im Rahmen seiner Tätigkeit als Gouverneur der Zentralbank Syriens verantwortlich für wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung des syrischen Regimes.

Name Angaben zur Identität (Geburts- Funktion bzw. Gründe (und ggf. Aliasname) datum und -ort, Reisepass-Nr./ Personalausweis-Nr.) 129. Salim Altoun (alias geboren 1940 in Caracas, Vorsitzender und Geschäftsführer Saleem Altoun, Venezuela; des Konzerns Altoun Group. alias Abu Shaker) venezolanischer Staats- Unterstützt das Regime finanziell. bürger; Über die Altoun Group beteiligt an ID-Nr. 028173131 einem System zur Ausfuhr syri- (möglicherweise im Besitz schen Öls mit dem in die Liste eines venezolanischen aufgenommenen Unternehmen Passes); Sytrol als Einnahmequelle für das verfügt über einen libane- Regime. sischen Wohnsitz und eine libanesische Arbeitserlaubnis (Nr. 1486/2011) 130. Youssef Klizli Assistent von Salim Altoun. Unterstützt das Regime finanziell. Helfer von Salim Altoun bei der Entwicklung eines Systems, über die Altoun Group, zur Ausfuhr syrischen Öls mit dem in die Liste aufgenommenen Unternehmen Sytrol als Einnahmequelle für das Regime.

B. Unternehmen und Organisationen Name Adresse Gründe 41. General Organisati- Salhieh Street 616, Da- Unterstützt das syrische Regime on of Tobacco maskus, Syrien finanziell. Die Organisation steht vollständig im Eigentum des syrischen Staates. Ihre Gewinne, die u.a. aus dem Verkauf von Lizenzen zur Vermarktung ausländischer Tabakmarken und aus der Besteuerung von deren Einfuhr stammen, werden an den syrischen Staat abgeführt. 42. Altoun Group Altoun Group, Maaraba Unterstützt das syrische Regime Damascus Countryside, finanziell. Beteiligt an einem North Circular Highway, System zur Ausfuhr syrischen Öls Damaskus; mit dem in die Liste aufgenomme- Tel.: +963 11 5915685; nen Unternehmen Sytrol als Ein- POB 30484; nahmequelle für das Regime. 1987 US SIC Codes; 6719; NACE Codes 7415