Quelle

AS 2012 3551

Mitteilung über die Auswirkung einer Gemeindefusion auf ein Gesetz

Die politischen Gemeinden Ramosch und Tschlin schliessen sich auf den1. Januar 2013 im Sinne von Artikel 87 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden (BR 175.050) zu der neuen Gemeinde Valsot zusammen. Valsot tritt in die Rechtsverhältnisse der bisherigen Gemeinden ein. Die Fusion hat keine Auswirkungen auf das Territorium des Zollausschlussgebiets, das die beiden Talschaften Samnaun und Sampuoir umfasst. Die Steuerbefreiung der Lieferungen gemäss Artikel 4 Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes vom 12. Juni 20091 wird durch die Fusion somit nicht auf ein zusätzliches Gebiet ausgeweitet. Als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Tschlin hat Valsot ab dem1. Januar 2013 die Kompensation der auf ihrem Teil des Zollausschlussgebietes ausgeführten steuerfreien Lieferungen an den Bund zu leisten.

26. Juni 2012 Bundeskanzlei