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Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung

AS 2012 3817 · Amtliche Sammlung des Bundesrechts

Vom 4. Juli 2012

https://lexipedia.io/de/docs/ch/as-ro-ru/2012-3817/de/verordnung-uber-die-einreise-und-die-visumerteilung

Abgerufen am 2. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Amtliche Sammlung des Bundesrechts
Quelle

Ändert: Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (SR 142.204)

AS 2012 3817

Verordnung
über die Einreise und die Visumerteilung
(VEV)

Änderung vom 4. Juli 2012

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 22. Oktober 20081 über die Einreise und die Visumerteilung wird wie folgt geändert:

Art. 6 Abs. 3 Einleitungssatz und Bst. a–c

Gestützt auf Artikel 3 Absatz 5 und die Anhänge IV und V des EG-Visakodex sind folgende Personen von der Visumpflicht nach den Absätzen 2 und 2bis ausgenommen:

  1. Inhaberinnen und Inhaber eines von einem EU- oder EFTA-Mitgliedstaat erteilten gültigen Aufenthaltstitels;

  2. Staatsangehörige von Nichtmitgliedstaaten der EU und der EFTA, die über einen von Andorra, Japan, Kanada, San Marino oder den Vereinigten Staaten erteilten gültigen Aufenthaltstitel nach der Liste in Anhang V des EG-Visakodex verfügen;

  3. Staatsangehörige von Nichtmitgliedstaaten der EU und der EFTA, die über ein gültiges Visum für einen EU- oder EFTA-Mitgliedstaat, für Japan, Kanada oder die Vereinigten Staaten verfügen; treten diese Staatsangehörigen die Rückreise nach Ablauf des Visums an, so gilt die Befreiung von der Visumpflicht nur, wenn sie aus dem Land zurückkehren, welches das Visum erteilt hat;

Footnotes

  1. [1] SR 142.204

II

Diese Änderung tritt am 23. Juli 2012 in Kraft.

4. Juli 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova