Quelle

AS 2012 7157

Strahlenschutzverordnung
(StSV)

Änderung vom 7. Dezember 2012

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 19941 wird wie folgt geändert:

Art. 64 Prüfung und Eichung von Messmitteln für ionisierende Strahlung

Messmittel für ionisierende Strahlung unterstehen der Messmittelverordnung vom 15. Februar 20062 und den im Einvernehmen mit dem EDI und dem UVEK erlassenen Ausführungsbestimmungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.

Der Bewilligungsinhaber muss Messmittel für ionisierende Strahlung in angemessenen Zeitabständen mit geeigneten Prüfquellen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüfen.

Die Aufsichtsbehörde kann den Bewilligungsinhaber verpflichten, an Vergleichsmessungen teilzunehmen.

II

Diese Änderung tritt am1. Januar 2013 in Kraft.

7. Dezember 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova