AS 2012 7157
Strahlenschutzverordnung
(StSV)
Änderung vom 7. Dezember 2012
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 19941 wird wie folgt geändert:
Art. 64 Prüfung und Eichung von Messmitteln für ionisierende Strahlung
Messmittel für ionisierende Strahlung unterstehen der Messmittelverordnung vom 15. Februar 20062 und den im Einvernehmen mit dem EDI und dem UVEK erlassenen Ausführungsbestimmungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.
Der Bewilligungsinhaber muss Messmittel für ionisierende Strahlung in angemessenen Zeitabständen mit geeigneten Prüfquellen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüfen.
Die Aufsichtsbehörde kann den Bewilligungsinhaber verpflichten, an Vergleichsmessungen teilzunehmen.
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2013 in Kraft.
7. Dezember 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |