AS 2012 801
Verordnung
über Geburtsgebrechen
(GgV)
Änderung vom 3. Februar 2012
Das Eidgenössische Departement des Innern
verordnet:
I
Der Anhang zur Verordnung vom 9. Dezember 19851 über Geburtsgebrechen wird wie folgt geändert:
Ziff. 163
Betrifft nur den italienischen Text.
Ziff. 404
404. Störungen des Verhaltens bei Kindern mit normaler Intelligenz, im Sinne krankhafter Beeinträchtigung der Affektivität oder Kontaktfähigkeit, bei Störungen des Antriebes, des Erfassens, der perzeptiven Funktionen, der Wahrnehmung, der Konzentrationsfähigkeit sowie der Merkfähigkeit, sofern sie mit bereits gestellter Diagnose als solche vor der Vollendung des 9. Altersjahres auch behandelt worden sind; kongenitale Oligophrenie ist ausschliesslich als Ziffer 403 zu behandeln.
II
Diese Änderung tritt am1. März 2012 in Kraft.
3. Februar 2012 Eidgenössisches Departement des Innern: Alain Berset