Quelle

AS 2013 5399

Verordnung
über die Durchführung von statistischen
Erhebungen des Bundes
(Statistikerhebungsverordnung)

Änderung vom 18. Dezember 2013

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Statistikerhebungsverordnung vom 30. Juni 19931 wird wie folgt geändert:

Ingress gestützt auf die Artikel 5 Absatz 1, 6 Absatz 4, 10 Absatz 3quinquies, 14a Absatz 1,

Absatz 2 und 25 Absatz 1 des Bundesstatistikgesetzes vom9. Oktober 19922 (BStatG), und die Artikel 14 Absatz 1 und 15 Absatz 2 des Registerharmonisierungsgesetzes vom 23. Juni 20063 (RHG),

Art. 1 Abs. 1

Diese Verordnung regelt die Durchführung von statistischen Erhebungen sowie die Bearbeitung erhobener Daten zur Erstellung von Statistiken. Sie legt in einem Anhang fest, von wem und wie welche Erhebung durchgeführt wird.

Art. 3a Statistische Grundsätze und Standards

Die Erhebungsorgane beachten bei ihrer statistischen Tätigkeit die anerkannten Grundsätze der Statistik, namentlich der fachlichen Unabhängigkeit, der Objektivität und der Geheimhaltung.

Sieberücksichtigen zudem die Standards vorbildlicher Verfahren, namentlich bezüglich der Datenbearbeitung, der Datensicherheit und des Datenschutzes.

Art. 3b Zusammenarbeit mit der Europäischen Union

Das BFS koordiniert die Zusammenarbeit mit der Statistikstelle der Europäischen Kommission (Eurostat).

Es entscheidet im Einvernehmen mit der Direktion für europäische Angelegenheiten, dem Bundesamt für Justiz und der Direktion für Völkerrecht über das statistische Jahresprogramm Europäische Union/Schweiz im Hinblick auf die Beschlussfassung durch den Gemischten Ausschuss nach Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vom 26. Oktober 20044 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik.

Art. 4 Sachüberschrift

Betrifft nur den italienischen Text.

Art. 8a Bearbeitung von Einzeldaten

Das BFS kann für die Vervollständigung, Kontrolle und Aufbereitung erhobener Einzeldaten die erforderlichen personenidentifizierenden Merkmale verwenden.

Es bearbeitet die aufbereiteten Einzeldaten in pseudonymisierter Form. Es pseudonymisiert sie, indem es die personenidentifizierenden Angaben durch einen nichtsprechenden statistischen Identifikator ersetzt.

Es anonymisiert die Einzeldaten, sobald deren Bearbeitungszweck dies zulässt, spätestens jedoch 30 Jahre nach ihrer Erhebung. Es anonymisiert sie, indem es den Identifikator und die personenidentifizierenden Angaben löscht.

Sind mit einer Statistik Entwicklungen über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren zu untersuchen, so nimmt das BFS die Anonymisierung der Einzeldaten vor, sobald der Zweck der Statistik erreicht ist. Diese Statistiken werden im Anhang als solche gekennzeichnet.

Art. 9 Abs. 1bis

Für die Bekanntgabe von Einzeldaten im Rahmen des Abkommens vom 26. Oktober 20045 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik anwendbar sind:

a. die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 223/20096;

Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften, Fassung gemäss ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164.

  1. die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 831/20027; und

  2. die Entscheidung 2004/452/EG8.

Art. 11 Sachüberschrift und Abs. 1 Vernichtung der Personenbezeichnungen und der Erhebungspapiere

Die Erhebungsorgane vernichten die Personenbezeichnungen und die Erhebungspapiere, sobald sie für die Erfassung, Vervollständigung, Kontrolle und Aufbereitung der Daten sowie zur Erstellung von langen Zeitreihen nicht mehr benötigt werden.

2a. Abschnitt: Datenverknüpfungen

Art. 13h Begriff

Als Datenverknüpfung gilt die Verbindung von Daten aus verschiedenen Datenquellen wie Erhebungen, Registern, Verwaltungsdaten und Messdaten.

Art. 13i Grundsätze

Datenverknüpfungendienen der Beschaffung statistischer Informationen unter Vermeidung von Erhebungen.

Sie werden nur durchgeführt, soweit sie für statistische Arbeiten geeignet und notwendig sind.

Art. 13j Voraussetzungen

Daten werden nur verknüpft, wenn sie die für statistische Arbeiten erforderliche Eignung und Qualität aufweisen.

Zur Erfüllung seiner statistischen Aufgaben kann das BFS sowohl eigene Daten als auch Daten, über die es keine Datenherrschaft hat (Drittdaten), verknüpfen.

Wer dem BFS Drittdaten zur Verknüpfung im Auftrag liefert (Art. 13k), muss nachweisen, dass:

Verordnung (EG) Nr. 831/2002 der Kommission vom 17. Mai 2002 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken – Regelung des Zugangs zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke, ABl. L 133 vom 18.5.2002, S. 7; geändert durch: – Verordnung (EG) Nr. 1104/2006, ABl. L 197 vom 19.7.2006, S.3; – Verordnung (EG) Nr. 606/2008, ABl. L 166 vom 27.6.2008, S. 16.

Entscheidung 2004/452/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur Aufstellung einer Liste von Einrichtungen, deren Mitarbeiter für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu vertraulichen Daten erhalten können, ABl. L 156 vom 30.4.2004, S.1; geändert durch Entscheidung 2008/876/EG der Kommission vom 6. Nov. 2008, ABl. L 310 vom 21.11.2008, S. 28.

  1. ihre Erhebung und Übermittlung an das BFS sowie ihre Verknüpfung rechtmässig sind; und

  2. sie die statistisch erforderliche Qualität aufweisen.

Die Statistikstellen der Kantone und Gemeinden dürfen zur Erfüllung ihrer statistischen Aufgaben Daten des BFS untereinander sowie mit ihren eigenen Daten verknüpfen, wenn sie sich in einem Datenschutzvertrag dazu verpflichten:

  1. den Datenschutz in gleichem Masse zu gewährleisten wie das BFS;

  2. die Daten des BFS nicht ohne dessen schriftliche Zustimmung weiterzugeben;

  3. ihre fachliche Unabhängigkeit von Vollzugsorganen zu gewährleisten;

  4. ein Datenbearbeitungsreglement zu erlassen und umzusetzen;

  5. hinreichende Massnahmen für die Datensicherheit und den Datenschutz zu treffen;

  6. die Standards vorbildlicher Verfahren der Statistik einzuhalten.

Art. 13k Verknüpfungen im Auftrag Dritter

Verknüpfungen im Auftrag Dritter für nicht personenbezogene Zwecke wie Forschung, Planung und Statistik führt das BFS im Rahmen eines Datenschutzvertrags nach Massgabe seiner technischen, organisatorischen und personellen Möglichkeiten durch. Es unterstützt insbesondere Verknüpfungsprojekte von Bund und Kantonen.

Die Entschädigung richtet sich nach der Verordnung vom 25. Juni 20039 über die Gebühren und Entschädigungen für statistische Dienstleistungen von Verwaltungseinheiten des Bundes.

Im Interesse der Kosten- und Arbeitseffizienz kann das BFS den Auftraggeber für bestimmte Aufgaben in den Verknüpfungsprozess einbeziehen. Diese Aufgaben werden im Datenschutzvertrag klar umschrieben.

Art. 13l Weitergabe verknüpfter Daten

Soweit das Gesetz für nicht personenbezogene Zwecke wie Forschung, Planung und Statistik die Weitergabe von Daten an Forschungs- und Statistikstellen des Bundes sowie an Dritte vorsieht, kann das BFS verknüpfte Daten unter den Voraussetzungen nach Artikel 9 weitergeben.

Art. 13m Vernichtung verknüpfter Daten

Verknüpfte Daten sind nach Abschluss der statistischen Auswertungsarbeiten zu vernichten, wenn sie besonders schützenswerte Daten oder Persönlichkeitsprofile enthalten.

Die übrigen verknüpften Daten dürfen für statistische Arbeiten weiterverwendet werden.

Art. 13n Kennzeichnung von Datenverknüpfungen

Statistiken, für die systematisch Datenverknüpfungen durchgeführt werden, sind im Anhang als solche gekennzeichnet.

Art. 14 Vollzug

Das Eidgenössische Departement des Innern regelt die Einzelheiten der Datenverknüpfungen, insbesondere die Datensicherheit, den Datenschutz, die Anforderungen an die Statistikstellen der Kantone und Gemeinden, die Organisation und den Ablauf der Verknüpfungen sowie die Voraussetzungen und die Organisation des Einbezugs Dritter in den Verknüpfungsprozess.

II

Der Anhang wird gemäss Beilage geändert.

III

Diese Verordnung tritt am 15. Januar 2014 in Kraft.

18. Dezember 2013 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Ueli Maurer

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Anhang

(Art. 1 Abs. 1, Art. 2 und 3 Abs. 3) Liste der statistischen Erhebungen Statistiken Nr. 1,2, 3, 4, 5, 6, 7, 8,9, 10, 11, 12, 15, 17, 18, 21, 22, 23, 27, 28, 31, 32, 34, 35, 37, 39, 41, 42, 49, 57, 59, 63, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 79, 91, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 107, 108, 124, 135, 145, 171, 175, 176, 177, 179, 184, 185, 186, 187 und 188.

1. Aufgehoben 2. Statistik der Geburten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zivilstandsämter, Ärzte/Ärztinnen, Hebammen Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen Besondere Bestimmungen:1. Die Meldung der Ursachen einer Totgeburt erfolgt elektronisch oder auf dem Papierweg vom Arzt oder der Ärztin bzw. von der Hebamme direkt an das Bundesamt für Statistik.

2. Rückfragen von Statistikstellen, Forschenden oder Forschungsstellen kann das Bundesamt auf deren Begehren an den zuständigen Arzt oder die zuständige Ärztin weiterleiten. Für medizinische Forschungen dürfen die Erhebungspapiere der Totgeborenen in Abweichung zu Artikel 11 auch nach Abschluss der Verarbeitung aufbewahrt werden.

3. Statistik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen Erhebungsgegenstand: Schwangerschaftsdauer, Anzahl vorausgegangener Schwangerschaften, Verlegung der Mutter oder des Kindes vor oder nach der Geburt, kongenitale Missbildungen, Ort der Geburt Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung; gemeinsame Erhebung mit der Statistik der Geburten; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Todesfälle und Todesursachen, Medizinische Statistik der Krankenhäuser Befragte: Ärzte/Ärztinnen und Hebammen Periodizität: laufend Besondere Bestimmungen: Rückfragen von Statistik- oder Forschungsstellen kann das BFS an den zuständigen Arzt weiterleiten 4. Statistik der Anerkennungen, Anerkennungen vor Gericht und gerichtlichen Feststellungen der Vaterschaft Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen 5. Statistik der Adoptionen Befragte: Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen 6. Statistik der Heiraten Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen 7. Statistik der eingetragenen Partnerschaften Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen 8. Statistik der gerichtlichen Eheauflösungen Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, Gerichte, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen 9. Statistik der gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, Gerichte 10. Statistik der Todesfälle und Todesursachen Daten aus folgenden Quellen: Statistik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen, Medizinische Statistik der Krankenhäuser Befragte: Zivilstandsämter, Ärzte/Ärztinnen, Politische Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen und andere Bundesstellen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen Besondere Bestimmungen:1.

Die Meldung der Todesursachen erfolgt elektronisch oder auf dem Papierweg vom Arzt oder der Ärztin direkt an das BFS. 2. Stehen Todesfälle im Zusammenhang mit einer übertragbaren Krankheit, die gemäss Melde- Verordnung vom 13. Januar 1999 (SR 818.141.1) der Auskunfts- oder Meldepflicht unterstellt ist, so gibt das BFS in Abweichung zu Artikel 8 dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Angaben weiter. Das BAG darf die Personendaten nicht weitergeben. Es vernichtet sie nach Abschluss der Abklärungen.

3. Für die medizinische Forschung dürfen die Erhebungspapiere in Abweichung zu Artikel 11 auch nach Abschluss der Verarbeitung aufbewahrt werden. 4. Rückfragen von Statistikstellen, Forschenden oder Forschungsstellen kann das Bundesamt auf deren Begehren an den zuständigen Arzt bzw. die zuständige Ärztin weiterleiten.

11. Aufgehoben 12. Statistik der soziodemografischen Biografien Erhebungsgegenstand: Zusammenführen pseudonymisierter Personen- und Haushaltsdaten der registerbasierten Volkszählung und der Zivilstandsereignisse gemäss den Erhebungen der natürlichen Bevölkerungsbewegung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Sekundärauswertung; Verknüpfung Haushalte (STATPOP), Statistik der Zivilstandsereignisse gemäss der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung Befragte: – Periodizität: Jährlich bzw. alle 10 Jahre 15. Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) Erhebungsgegenstand: Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration und weitere soziodemografische und ökonomische Merkmale zur Bestimmung der Lebenslage der Zielperson und Haushaltsmitglieder; AHV- Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe bestehend aus natürlichen Personen, einschliesslich einer Zusatzstichprobe aus Personen ausländischer Nationalität, telefonische Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) Befragte: Personen in Privathaushalten Besondere Bestimmungen: Die Personen werden in vier aufeinanderfolgenden Interviews befragt; die Wiederverwendung von Personenbezeichnungen und Antworten aus den vorausgehenden Interviews ist erlaubt.

17. Synthesestatistik soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (SESAM) Erhebungsgegenstand: Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration und weitere soziodemografische und ökonomische Merkmale zur Bestimmung der Lebenslage der Zielperson und Haushaltsmitglieder, AHV/ IV-pflichtige Einkommen, AHV/ IV-Renten und andere Leistungen der Sozialversicherungen; AHV- Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE), Register der Sozialversicherungen Befragte: Personen in Privathaushalten (Befragung), Zentrale Ausgleichstelle (ZAS), Staatssekretariat für Wirtschaft (Registererhebungen) Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute, ZAS, Staatssekretariat für Wirtschaft 18. Beschäftigungsstatistik Erhebungsgegenstand: Anzahl Beschäftigte nach Geschlecht und Beschäftigungsgrad, Vollzeitäquivalente (VZÄ) nach Geschlecht, Anzahl Grenzgänger/innen nach Geschlecht, Anzahl offene Stellen, Rekrutierungsschwierigkeiten in Abhängigkeit vom geforderten Ausbildungsniveau, voraussichtliche Beschäftigungsentwicklung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Statistik der Struktur und Demografie von Unternehmen (STATENT), Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE), Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR), Zentrale Ausgleichsstelle ZAS Befragte: Unternehmen und Arbeitsstätten des privaten und öffentlichen Sektors Mitwirkende bei der Durchführung: Organisationen der Wirtschaft, Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: Bei einer finanziellen Beteiligung der Kantone wird die Stichprobe für die Ermittlung von kantonalen Ergebnissen aufgestockt.

21. Lohnstrukturerhebung Erhebungsgegenstand: Löhne, Arbeitszeit, personen- und arbeitsplatzbezogene Merkmale, Art der Erhebung und Repräsentative Stichprobe; Verknüp- Erhebungsmethode: fung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Statistik der (STATPOP) und Zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS) Befragte: Unternehmen, Betriebe, öffentliche Verwaltungen, Betriebe des öffentlichen Rechts und andere öffentlichrechtliche Körperschaften Mitwirkende bei der Durchführung: – 22. Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR) Erhebungsgegenstand: Anzahl Beschäftigte nach Arbeitsort, Beschäftigungsgrad, Vollzeitäquivalente (VZÄ), Geschlecht und Nationalität; Anzahl Lernende; Anzahl Grenzgänger/innen; Art der wirtschaftlichen Tätigkeit; Auslandverflechtung, Aussenhandel; Rechtsform, Betriebszeit; Verbindung mit anderen Unternehmen, Umsatz, Jahr der Tätigkeitsaufnahme, andere Merkmale zur Beschreibung der Struktur, des Status, der Art der Unternehmensgründung sowie weiterer demografischer Ereignisse im Zusammenhang mit den Unternehmen oder Arbeitsstätten; auf Anfrage Individualdaten mit AHV- Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Unternehmen und Arbeitsstätten des privaten und öffentlichen Sektors aller Wirtschaftszweige Periodizität: Neu entstandene Unternehmen vierteljährlich, Unternehmen mit mehr als zehn Betrieben und über 100 Beschäftigten vierteljährlich, für andere Mehrbetriebsunternehmen und für die Aktualisierung der Art der wirtschaftlichen Aktivität jährlich, weitere Erhebungen bei Bedarf Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesstellen, kantonale Amtsstellen, Gemeinden, Verbände Besondere Bestimmungen: In Abweichung von Artikel 8 der Verordnung vom 30. Juni 1993 über das Betriebs- und Unternehmensregister (SR 431.903) werden die notwendigen Angaben zur Nachführung des Betriebs- und Unternehmensregisters verwendet. In Abweichung von Artikel 9 der genannten Verordnung dürfen die den Unternehmen und Betrieben im BUR zugeteilte Identifikationsnummer (BUR-Nr.), die vom BFS zugeordneten Wirtschaftszweige (NOGA- Code) und der Hinweis, ob es sich um den Hauptsitz eines Unternehmens oder einen Nebenbetrieb handelt, bekannt gegeben werden, sofern die Unternehmen diese Weitergabe nicht ausdrücklich untersagen.

Nach Gemeinden, Raumgliederungen, Wirtschaftsarten, Betriebsgrössenklassen und Rechtsformen unterteilte Daten zu Unternehmen, Arbeitsstätten, zum Total der Beschäftigten und zu den Vollzeitäquivalenten dürfen gemäss

Artikel 10 Absatz 2 der genannten

Verordnung veröffentlicht werden.

23. Statistik der Struktur und Demografie von Unternehmen (STATENT) Erhebungsgegenstand: Strukturmerkmale von Unternehmen und Arbeitsstätten (Beschäftigte, Art der wirtschaftlichen Aktivität, Standort, Auslandverflechtung, Rechtsform, Import/Export), demografische Merkmale der Unternehmen (Unternehmensgründungen, Bestand aktiver Unternehmen, Aufgabe der Wirtschaftstätigkeit, Indikatoren für das Wirtschaftswachstum) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Registererhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister, Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister, administrativen Daten (AHV-Ausgleichskassen, Eidgenössische Steuerverwaltung, Eidgenössische Zollverwaltung), Aktualisierungserhebungen des BUR, landwirtschaftliche Strukturerhebung, Beschäftigungsstatistik, Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv). Befragte: Betriebs- und Unternehmensregister, Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister, AHV- Ausgleichskassen, Eidgenössische Steuerverwaltung, Eidgenössische Zollverwaltung.

Mitwirkende bei der Durchführung: AHV-Ausgleichskassen, Zentrale Ausgleichstelle (ZAS), Bundesamt für Sozialversicherungen, regionale Statistikämter, Eidgenössische Steuerverwaltung, Eidgenössische Zollverwaltung, Bundesamt für Landwirtschaft, Bundesamt für Umwelt, kantonale Ämter für Landwirtschaft Besondere Bestimmungen: Veröffentlicht werden können die Daten gemäss Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung vom 30. Juni 1993 über das Betriebs- und Unternehmensregister (SR 431.903) gegliedert nach Gemeinden, geografischen Regionen, Wirtschaftsbranchen, Grössenklassen und Rechtsformen, die die Unternehmen und Institutionen betreffen, sowie nach der Gesamtzahl der Beschäftigten und der Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten.

27. Statistik der Mietpreise, laufende Erhebung Erhebungsgegenstand: Mietpreise und Strukturdaten von Wohnungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe; Verknüpfung mit Daten des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) Befragte: Hauseigentümer/innen, Vermie- Auskunftspflicht: Obligatorisch für Vermieter/innen Besondere Bestimmungen: Erhebung im Rahmen des Landesindexes 28. Aufgehoben 31. Aufgehoben 32. Produktions- und Wertschöpfungsstatistik Erhebungsgegenstand: Buchhaltungsdaten, Beschäftigte Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung ab 50 Beschäftigten und repräsentative Stichprobe für mittlere und kleine Unternehmen; Verknüpfung mit Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR) Befragte: Unternehmen 34. Haushaltsbudgeterhebung Erhebungsgegenstand: Einkommen und Ausgaben von Privathaushalten, Mengenverbrauch von ausgewählten Gütern, Strukturdaten von Haushalten und Personen, Konsum- und Sparverhalten, Sonderthemen; AHV-Versichertennummer Privathaushalten, schriftliche und telefonische Befragung; Verknüpfung mit Daten der Statistik der (STATPOP) Befragte: Privathaushalte 35. Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Statistics on Income and Living Conditions, SILC) Erhebungsgegenstand: Einkommen und Vermögen von Privathaushalten und ihren Mitgliedern, Indikatoren zu den Lebensbedingungen, zur Armut und zur sozialen Ausgrenzung, andere soziodemografische und sozioökonomische Merkmale zur Bewertung der Situation der Haushalte und ihrer Mitglieder, Sonderthemen; Privathaushalten, telefonische Befragung, persönliche Befragung und schriftliche Ergänzungsbefragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Register der Sozialversicherungen (ZAS), kantonale Steuerregister und Statistik der Sozialhilfeempfänger/innen Befragte: Personen in Privathaushalten (Befragung), kantonale und kommunale Steuerbehörden und ZAS (Registererhebungen) Auskunftspflicht: Freiwillig für Personen in Privathaushalten (Befragung) Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute, kantonale und kommunale Steuerbehörden und ZAS Besondere Bestimmungen: Bei Personen und Haushalten, die während mehrerer Jahre an der Erhebung teilnehmen, dürfen Personenbezeichnungen und Antworten aus früheren Befragungen wiederverwendet

werden.

37. Landwirtschaftliche Betriebszählung Erhebungsgegenstand: Betriebsfläche, Tierbestand, Beschäftigte und weitere Daten über die Ausbildung, ausserbetriebliche Tätigkeiten, Betriebsverhältnisse, innerbetriebliche Diversifikation, Mechanisierung, Ausrüstung, Bewässerung und Bodenbearbeitung. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Die Landwirtschaftliche Betriebszählung setzt sich zusammen aus:

  1. Strukturerhebung: Vollerhebung bei den Landwirtschaftsbetrieben, die von der Umsetzung agrarpolitischer und Tierseuchen-Massnahmen betroffen sind, gestützt auf die Landwirtschaftliche Datenverordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 919.117.71);

  2. Ergänzungserhebung: bei allen Landwirtschaftsbetrieben, die nicht von der Umsetzung von agrarpolitischen und Tierseuchen- Massnahmen betroffen sind;

  3. Zusatzerhebung: Stichprobe zur Erhebung der aus

  4. a) und b) nicht verfügbaren Merkmale. Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Tierverkehrsdatenbank (TVD), Zentrale Auswertungen für landwirtschaftliche Buchhaltungsergebnisse, Landwirtschaftliche Betriebsparameter zur Berechnung der Ammoniak- Emissionen.

Befragte: Landwirtschaftsbetriebe gemäss Normen des BFS Zeitpunkt der Durchführung: Struktur- und Ergänzungserhebung im Frühjahr, Zusatzerhebung im Herbst Periodizität: Strukturerhebung: jährlich Ergänzungs- und Zusatzerhebung: alle 3 Jahre (2013, 2016) Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone (obligatorisch), Bundesamt für Landwirtschaft Besondere Bestimmungen: Strukturerhebung: Die Daten werden im Rahmen der Umsetzung der agrarpolitischen und Tierseuchen-Massnahmen durch die Kantone erhoben. Die Kantone liefern diese Daten bis spätestens 30. September jedes Kalenderjahres. Ergänzungs- und Zusatzerhebung: Die Daten werden direkt durch das BFS erhoben. Rindvieh-Bestände: Die Daten werden direkt aus der Tierverkehrsdatenbank übernommen.

39. Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv) Erhebungsgegenstand: Waldflächen, Holznutzung, Pflanzungen und Anzahl Beschäftigte der Betriebe; ab einer Waldfläche von 50 ha zusätzlich Informationen zu Einnahmen, Ausgaben und Investitionen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung; bei den Betrieben mit Betriebsabrechnung werden die notwendigen Informationen elektronisch den Buchhaltungsgrundlagen entnommen. Verknüpfung mit Daten der Schweizerischen Forststatistik (Testbetriebsnetz, TBN) Befragte: Öffentliche Forstbetriebe, private Forstbetriebe ab einer Waldfläche von 50 ha und Forstdienste Zeitpunkt der Durchführung: Dezember–April Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Umwelt, Kantonsforstämter, Kreis- und Revierförs- 41. Bau- und Wohnbaustatistik Erhebungsgegenstand: Anzahl, Kosten und Merkmale der geplanten, der im Bau befindlichen sowie der getätigten Bauten; zusätzliche Merkmale für Bauten ausserhalb der Bauzonen Daten aus folgenden Quellen: kantonale und kommunale Bauverwaltungen; eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) Befragte: Bauherren, Architekten, Amtsstellen und Unternehmen Periodizität: Vierteljährlich in Übereinstimmung mit Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung vom 31. Mai 2000 über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister. Jährlich für ausgewählte Erhebungsstellen. Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale und kommunale Bauverwaltungen und registerführende Stellen von Bund, Kantonen und Gemeinden (im Rahmen der Nachführung des GWR) Besondere Bestimmungen: Enthält auch Auskünfte gemäss

Artikel 45 Absatz 2 der Raumplanungsverordnung vom

28. Juni 2000 (SR 700.1).

42. Wohnbaustatistik Erhebungsgegenstand: Anzahl, Kosten und Merkmale der baubewilligten, sich im Bau befindlichen und fertig erstellten Wohngebäude und Wohnungen in Wohngebäuden Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: kantonale und kommunale Bauverwaltungen; eidgenössisches Gebäude und Wohnungsregister (GWR) Befragte: Bauherren, Architekten Periodizität: Vierteljährlich in Übereinstimmung mit Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung vom 31. Mai 2000 über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale und kommunale Bauverwaltungen und registerführende Stellen von Bund, Kantonen und Gemeinden (im Rahmen der Nachführung des GWR) 49. Grenzüberquerender Güterverkehr Strasse Erhebungsgegenstand: Sachentransportfahrzeuge mit ausländischer Immatrikulation beim Grenzübertritt Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobenerhebung und Auswertung der LSVA-Daten Befragte: Führer/innen von ausländischen Sachentransportfahrzeugen Zeitpunkt der Durchführung: Referenztage über das Jahr verteilt Periodizität: Alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössische Zollverwaltung, Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Verkehr, private Auftragnehmer 50. Statistik der Strassenverkehrsunfälle Erhebungsorgan: Bundesamt für Strassen Erhebungsgegenstand: Unfälle nach Kanton und Merkmalen der involvierten Objekte und Personen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung; Verknüpfung mit Daten der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser durch BFS Befragte: Kantonale und kommunale Polizeistellen, Schadenzentrum des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden, Militärpolizei, BFS Besondere Bestimmungen: Gemäss Verordnung vom 14. April 2010 über das Strassenverkehrsunfall-Register (SURV; SR 741.57), insbesondere Artikel 17 und 18 57. Neurentenstatistik Erhebungsgegenstand: Meldungen über Renten- und Kapitalbezüge der2. und 3. Säule sowie Meldungen über Rentenbezüge der1. Säule; AHV- Daten aus folgenden Quellen: Register der Sozialversicherungen (ZAS), Meldungen von neuen Leistungen der2. und 3.

Säule (ESTV), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) Befragte: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und ZAS Mitwirkende bei der Durchführung: ESTV, ZAS, Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) 59. Krankenhausstatistik Erhebungsgegenstand: Rechtsform, Art der Tätigkeit, Standorte, Leistungsangebot und Leistungsfinanzierung, Ausbildungsmöglichkeiten, Betten, Pflegetage und Austritte; Anzahl und Struktur der Angestellten als Gesamtheit, Angaben zu den einzelnen Angestellten und externen Medizinalberufepersonen, zu Struktur und Honoraren des externen Personals für medizinische Leistungen, zur Infrastruktur und zur Ausrüstung; Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Lohnbuchhaltung, Betriebsergebnis, Defizitdeckung und Anlagebuchhaltung, Kostenträgerrechnung und Erlösträgerrechnung Befragte: Krankenhäuser, Geburtshäuser, Einrichtungen der ambulanten Krankenpflege Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Gebiet. Sie melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben. Für die Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch administrative Daten erhoben. Die nach Artikel 22a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 22a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

63. Thematische Erhebung zum Bereich Gesundheit: Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB) Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Gesundheitszustand, Lebensgewohnheiten und Gesundheitsverhalten, Prävention, Behinderungen und gesundheitliche Belastungen, Angebot und Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Versicherungsverhältnisse und soziale Sicherheit; AHV- der Erhebungsdaten mit der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Befragte: Personen ab 15 Jahren; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen Periodizität: Seit 1992 alle fünf Jahre 69. Personen in Ausbildung Erhebungsgegenstand: Schüler/innen, Studierende, Klassen, Lehrverträge (nur Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz vom 13. Dez. 2002, SR 412.10), schulische, soziodemografische Merkmale; AHV- Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Kantone und Bildungsinstitutionen; Verknüpfung (Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Studierendendatei SHIS, Stipendien und Darlehen) Befragte: Kantone, Bildungsinstitutionen, Verbände Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden, Bildungsinstitutionen, Verbände Die Daten dürfen länger als 30 Jahre 70.

Bildungsabschlüsse Erhebungsgegenstand: Abschlüsse auf der Sekundarstufe II (gymnasiale Maturitäten, Berufsmaturitäten, Fachmaturitäten, Abschlüsse der beruflichen Grundbildung, Abschlüsse an Handels- und Fachmittelschulen) sowie Abschlüsse der höheren Berufsbildung (Abschlüsse an höheren Fachschulen, höhere Fach- und Berufsprüfungen), soziodemografische Merkmale der Diplomierten; AHV- Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Erhebung von Adminstrativdaten der Kantone und Bildungsinstitutionen sowie des Bundes: Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) und Erhebungen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Studierendendatei SHIS) Befragte: Kantone, Bildungsinstitutionen, Verbände, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) für die Schweizerische Maturitätskommission (SMK) und die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission (EBMK) Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Bildungsinstitutionen, Verbände, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) 71. Schulpersonal Erhebungsgegenstand: Lehrkräfte, einschliesslich Schulleitung (demografische Merkmale, Status, Ausbildung), und ihre Unterrichtsleistung (ohne Hochschulen); Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Kantone und Bildungsinstitutionen: Verknüpfung (Schulpersonal, Schweizerische Studierendendatei SHIS und schweizerische Hochschulpersonaldatei) Befragte: Kantone, Bildungsinstitutionen Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Bildungsinstitutionen 72. Schweizerische Studierendendatei SHIS (Schweizerisches Hochschulinformationssystem) Erhebungsgegenstand: Studienverlauf und -richtung sowie Prüfungen (ca.

20 Variablen) aller an schweizerischen Hochschulen immatrikulierten Personen und Prüfungen im Anschluss an Hochschulstudien vor einer extrauniversitären Instanz; AHV- Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Hochschulen sowie der Prüfungsinstanzen; Verknüpfung Haushalte (STATPOP) und Erhebungen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Studierendendatei SHIS) Befragte: Schweizerische Hochschulen, universitäre und extrauniversitäre Prüfungsorgane, Bundesamt für Gesundheit (BAG), Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten Periodizität: Semesterweise für die Studierenden, laufend für die Prüfungen Hochschulsekretäre, Erziehungsdirektorenkonferenz, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Besondere Bestimmungen: Mit Zustimmung der Betroffenen können gewisse Informationen zu bestimmten administrativen Zwecken verwendet werden. Gestützt auf Artikel 10 Absatz 3ter BStatG können die Kantone und die Hochschulen der schweizerischen Studierendendatei für jede immatrikulierte Person und das betreffende Semester folgende Informationen entnehmen: Matrikelnummer; AHV- Versichertennummer; Hochschule; Studiensemester; Studienkategorie, Studienstufe und Studiengang; Datum und Stufe der letzten bestandenen Prüfung sowie Studiengang, in dem sie abgelegt wurde; Angabe, ob es sich um den ersten oder den zweiten Bildungsweg handelt; Gesamtanzahl in der Schweiz im gewählten Studiengang absolvierter Semester; Wohnort zum Zeitpunkt des Erwerbs des Studienberechtigungsausweises; Art, Ausstellungsort und Jahr des Erwerbs des Studienberechtigungsausweises; Geburtsjahr und Geschlecht der studierenden Person. Die Daten dürfen länger als 30 Jahre 73.

Erhebung bei den Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen Erhebungsgegenstand: Studium, Erwerbssuche nach Studienabschluss, weiterer Erwerbsverlauf unter besonderer Berücksichtigung der Erwerbssituation ein Jahr und fünf Jahre nach Abschluss, Weiterbildung und berufsbiografischer Werdegang; AHV- Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Panel, Verknüpfung mit Daten der Schweizerischen Studierendendatei SHIS Befragte: Absolventinnen und Absolventen der schweizerischen Hochschulen Zeitpunkt der Durchführung: Erstbefragung: im Jahr nach dem Studienabschluss Zweitbefragung: fünf Jahre nach dem Studienabschluss Mitwirkende bei der Durchführung: Universitäten, Eidgenössische Technische Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Befragungsinstitute 74. Soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden Erhebungsgegenstand: Studium, Angaben zum Werdegang, Erwerbstätigkeit, finanzielle Situation, Wohnsituation, Mobilität, soziodemografische Merkmale; Studierenden, Verknüpfung mit Daten der Schweizerischen Studierendendatei SHIS Befragte: Studierende der Hochschulen Periodizität: Alle vier Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Hochschulen, Befragungsinstitute 75. Stipendien und Darlehen Erhebungsgegenstand: Stipendien und Darlehen (Betrag und Art des Beitrages), Bezügerinnen und Bezüger der Stipendien und Darlehen (soziodemografische Merkmale sowie Merkmale der Ausbildung, die zum Bezug von Stipendien oder Darlehen berechtigt); AHV- Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Kantone: Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Personen in Ausbildung und Stipendien und Darlehen Befragte: Kantonale Stipendienstellen Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Interkantonale Stipendienkonferenz (IKSK ), Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) 76.

Schweizerische Hochschulpersonaldatei Erhebungsgegenstand: Hochschulpersonal (demografische Merkmale, Status, Ausbildung) und seine Leistungen (Lehre, Forschung etc.); AHV-Versichertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Hochschulen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) (Schulpersonal, Schweizerische Studierendendatei SHIS und Schweizerische Hochschulpersonaldatei) Befragte: Schweizerische Hochschulen Hochschulsekretäre, Erziehungsdirektorenkonferenz, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der pädagogischen Hochschulen 77. Statistik der Hochschulfinanzen Erhebungsgegenstand: Aufwand und Finanzierung des Aufwands sowie Kostenrechnung der schweizerischen Hochschulen Befragte: Schweizerische Hochschulen Hochschulsekretäre, Erziehungsdirektorenkonferenz, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) 79. Forschung und Entwicklung in den Privatunternehmen Erhebungsgegenstand: Von den Privatunternehmen für Forschung und Entwicklung eingesetzte finanzielle und personelle Mittel Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung; Verknüpfung mit Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR) Befragte: Privatunternehmen Mitwirkende bei der Durchführung: Economiesuisse, Verband der Schweizer Unternehmen 91. Statistik des Vollzugs von Sanktionen Erhebungsgegenstand: Alle in eine Institution des Straf- und Massnahmenvollzugs eingewiesenen Personen ab 18 Jahren; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Ein- und Austrittsdatum Befragte: Straf- und Massnahmenanstalten, Regional- und Bezirksgefängnisse Mitwirkende bei der Durchführung: Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs 98. Strukturerhebung Erhebungsgegenstand: Merkmale nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a des Volkszählungsgesetzes vom 22. Juni 2007 (SR 431.112) und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 der Volkszählungsverordnung vom 19.

Dezember 2008 (SR 431.112.1); Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von 200 000 Personen; schriftliche Befragung in Papier- und elektronischer Form; Verknüpfung Haushalte (STATPOP), eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR). Aufstockungsmöglichkeit: Nach den Artikeln 21 und 30 der Volkszählungsverordnung Befragte: Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten sowie Register bei Bund, Zeitpunkt der Durchführung: Dezember bis März Periodizität: Jährlich mit Stichtag 31. Dezember Mitwirkende bei der Durchführung: Registerführende Stellen bei Bund, 99. Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) Erhebungsgegenstand: Merkmale nach Artikel 6 des Registerharmonisierungsgesetzes vom 23. Juni 2006 (RHG; SR 431.02) und des Erhebungsprogramms nach

Artikel 9 der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008

(SR 431.112.1) sowie ausgewählte Angaben aus Personenregistern über Bestand und Bewegungen (Geburten, Todesfälle, Zivilstandswechsel, Wanderungsbewegungen, Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, Wechsel des Aufenthaltsstatus usw.) der ständigen schweizerischen und ausländischen Wohnbevölkerung, der nichtständigen ausländischen Wohnbevölkerung und der Wohnbevölkerung am Nebenwohnsitz, Gebäudekoordinaten; AHV- Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Registererhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: kantonale und kommunale Einwohnerregister, Infomatisiertes Standesregister (Infostar), zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS), Informationssystem Ordipro, Unique Person Identification (UPI), eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). Aufstockungsmöglichkeit: – Befragte: Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden; Kollektivhaushalte Zeitpunkt der Durchführung: Quartalsweise Mitwirkende bei der Durchführung: Registerführende Stellen bei Bund, Besondere Bestimmungen: Die Daten dürfen länger als 30 Jahre 100. Basiserhebung der Gebäude und Wohnungen Erhebungsgegenstand: Merkmale nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b des Volkszählungsgesetzes vom 22. Juni 2007 (SR 431.112) und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1), Gebäudekoordinaten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung; Registererhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) Aufstockungsmöglichkeit: – Befragte: Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) sowie die Personenregister bei Bund, Zeitpunkt der Durchführung: Quartalsweise Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale und kommunale Bauämter (im Rahmen der Nachführung des GWR) und registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden 101. Thematische Erhebung zum Bereich Aus- und Weiterbildung Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Bildungslaufbahnen, höchste abgeschlossene Ausbildung, Bildungsaktivitäten, Determinanten der Bildung, Wirkung von Aus- und Weiterbildung; AHV-Versichertennummer Befragte: Personen ab 15 Jahren Periodizität: Ab 2011 alle fünf Jahre 102.

Erhebung zu Familien und Generationen (EFG) Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Elternschaft, Erwerbs- und Familienleben, familiäres Netz und Leistungen der Familien; AHV- Periodizität: Ab 2013 alle fünf Jahre 103. Erhebung zu Sprache, Religion und Kultur (ESRK) Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Sprachen und Sprachkompetenzen, religiöse Zugehörigkeit, Kulturverhalten, politische und gesellschaftliche Partizipation; schriftliche Befragung, Verknüpfung Periodizität: Ab 2014 alle fünf Jahre 104. Thematische Erhebung zum Bereich Mobilität und Verkehr: Mikrozensus Mobilität und Verkehr Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Verfügbarkeit sowie Nutzung von Fahrzeugen und Abonnementen des öffentlichen Verkehrs, zurückgelegte Distanzen und Zeitaufwand, Fahrtzwecke, benötigte Verkehrsmittel; AHV- ca. 40 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung; ergänzende schriftliche Befragung möglich; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der (STATPOP), automatisiertes Fahrzeug- und Fahrzeughalterregister (MOFIS-Register), räumlichen Daten (z.B. Distanzen). Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal oder regional möglich Befragte: Personen ab 6 Jahren in Privathaushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen Periodizität: Ab 2010 alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Raumentwicklung (Ko-Federführung), Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAG, Eidgenössische Technische Hochschulen, Kantone und Regionen, private Befragungsinstitute 105. Omnibus-Erhebung Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomische Merkmale, jährlich wechselnde Themenbereiche; AHV- ca. 3000 Personen; telefonische ergänzt werden durch schriftliche Befragung in Papier- oder elektronischer Form; Verknüpfung Zeitpunkt der Durchführung: März bis Juni Periodizität: nach Bedarf 107. Erhebung der Umweltschutzausgaben Erhebungsgegenstand: Laufende Ausgaben, Investitionen, Beschäftigte Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung für grosse und repräsentative Stichprobe für mittlere und kleine Unternehmen; Verknüpfung mit Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR) Befragte: Unternehmen Periodizität: – 108.

Statistik der Auslandschweizer Erhebungsorgan: Konsularische Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten Erhebungsgegenstand: Aufenthaltsort, Doppelbürgerschaft, Geschlecht, Stimmrecht sowie weitere soziodemografische Angaben über die im Ausland bei schweizerischen Vertretungen immatrikulierten Schweizerinnen und Schweizer Befragte: Zentrale VERA-Datenbank des EDA in Bern bzw. diplomatische und konsularische Vertretungen 124. Aufgehoben 135. Aufgehoben 145. Kollektive Arbeitsstreitigkeiten Erhebungsgegenstand: Streiks und Aussperrungen Befragte: Sozialpartner, Unternehmungen und öffentliche Verwaltungen 171. Detailhandelsumsätze, Konjunkturerhebung Erhebungsorgan: Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich Erhebungsgegenstand: Nominale Umsätze und Indikatoren zur Entwicklung des Geschäfts im Detailhandel nach Wirtschaftsaktivität und Produktgruppe Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Unternehmen und Betriebe des Detailhandels Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: BFS Besondere Bestimmungen: Ab dem1. Oktober 2014 wird das BFS Erhebungsorgan.

175. Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik des Baugewerbes Erhebungsgegenstand: Daten über Aufträge und Umsätze im Baugewerbe Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe, Vollerhebung bei den Grossunternehmen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Schweizerischer Baumeisterverband, Eidgenössische Steuerverwaltung (MWST), Eidgenössische Zollverwaltung 176. Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik der Industrie Erhebungsgegenstand: Daten über Aufträge und Umsätze in der Industrie Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe, Vollerhebung bei den Grossunternehmen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Bundesamt für Energie, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe, Verband der Schweizerischen Gasindustrie, Eidgenössische Steuerverwaltung (MWST), Eidgenössische Zollverwaltung Periodizität: Monatlich, vierteljährlich mit monatlichen Daten 177. Statistik des Umsatzes «Sonstige Dienstleistungen»

Erhebungsgegenstand: Daten über die Umsätze oder Ersatzvariable für folgende Aktivitäten: – Handel und Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen – Grosshandel ausser Motorfahrzeuge – Verkehr und Lagerei – Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie – Information und Kommunikation – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe, Vollerhebung bei den Grossunternehmen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Eidgenössische Steuerverwaltung (MWST), Eidgenössische Zollverwaltung 179. Betriebliche Weiterbildung Erhebungsgegenstand: Betrieblich unterstützte unternehmensinterne und -externe Weiterbildung, Weiterbildungskosten und -finanzierung, Stellenwert der Weiterbildung im Unternehmen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe; Verknüpfung mit Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR) Befragte: Unternehmen, private Betriebe, öffentliche Verwaltungen, Betriebe des öffentlichen Rechts und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften Zeitpunkt der Durchführung: Erstmals im Herbst 2011 Periodizität: Alle fünf Jahre 184. Verlaufsstatistische Analysen im Bildungsbereich Erhebungsorgan Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Zusammenführen der pseudonymisierten Personendaten im Bildungsbereich mit Personen- und Haushaltsdaten aus der registerbasierten Volkszählung und der Zivilstandsereignisse gemäss den Erhebungen der natürlichen Bevölkerungsbewegung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Sekundärauswertung; Verknüpfung Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Studierendendatei SHIS, Stipendien und Darlehen, Schulpersonal, Schweizerische Hochschulpersonaldatei, Haushalte (STATPOP), Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung Befragte: – Besondere Bestimmungen: Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden 185.

Landwirtschaftliche Betriebsparameter zur Berechnung der Ammoniak-Emissionen Erhebungsorgan: Bundesamt für Umwelt Erhebungsgegenstand: Ausgestaltung und Nutzung von Stall-Systemen für verschiedene Tierkategorien; Fütterung der Nutztiere; Weidedauer; Art der Lagerung, Aufbereitung und Ausbringung der flüssigen und festen Hofdünger; eingesetzte Mineraldüngermengen. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Erhebung bei einer repräsentativen Stichprobe von Landwirtschaftsbetrieben, die vom BFS auf der Grundlage der Strukturerhebung gezogen wird. Verknüpfung der Daten durch das BFS mit der Landwirtschaftlichen Betriebszählung Befragte: Landwirtschaftsbetriebe Zeitpunkt der Durchführung: 2015 Periodizität: Alle 5 Jahre, erstmals 2015. Für die Zwischenjahre wird interpoliert und auf die Landwirtschaftliche Betriebszählung (Grund- und Zusatzerhebung) des BFS abgestellt. Mitwirkende bei der Durchführung: BFS, Berner Fachhochschule: Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL). Besondere Bestimmungen: Der Bund ist nach Artikel 44 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01) verpflichtet, Erhebungen über die Umweltbelastung durchzuführen. Nach

Artikel 12 der Luftreinhalte-

Verordnung vom 16. Dezember 1985 (SR 814.318.142.1) besteht eine Auskunftspflicht von Anlagebetreibern, die Luftverunreinigungen verursachen. Die Schweiz ist nach

Artikel 7 des Göteborg-Protokolls

(UNECE; SR 0.814.327) verpflichtet, über die Emissionen Bericht zu erstatten.

186. Thematische Erhebung zum Lebensmittelverzehr und Ernährungsverhalten: Nationale Ernährungserhebung Erhebungsgegenstand: Repräsentative Daten der erwachsenen Bevölkerung in der Schweiz zum Lebensmittelverzehr, Ernährungs- und Bewegungsverhalten sowie erfragte und gemessene anthropometrische Daten (Körpergrösse, Körpergewicht, Taillen- und Hüftumfang). Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 2000 Personen; persönliche und telefonische Befragung; Messung der anthropometrischen Daten. Schriftlicher Fragebogen zum Ernährungs- und Bewegungsverhalten. Befragte: Personen im Alter von 18–75 Jahren Zeitpunkt der Durchführung:2. Quartal 2013 bis Ende 2014 Mitwirkende bei der Durchführung: Institut Universitaire de Médecine Sociale et Préventive (IUMSP) du Centre Hospitalier Universitaire Vaudois (CHUV); Berner Fachhochschule (BFH), Fachbereich Gesundheit; Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern, Abteilung Gesundheitsforschung.

187. Nationale Krebsstatistik Erhebungsgegenstand: Daten zur Inzidenz und Prävalenz der Krebserkrankungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung der Krebserkrankungen in den Kantonen mit Krebsregister Befragte: Kantonale Krebsregister und Schweizerisches Kinderkrebsregister Zeitpunkt der Durchführung: Seit 2008 Mitwirkende bei der Durchführung: Nationales Institut für Krebsepidemiologie und -registrierung (Nicer), BFS 188. Statistik der Suchtberatung und Suchtbehandlung in der Schweiz (act-info) Erhebungsgegenstand: Eintritte und Austritte; soziodemografische Angaben der Patienten; Risikoverhalten; konsumierte Substanzen und damit verbundene Probleme; soziale Integration Befragte: Zuständige kantonale Behörden; Suchthilfeinstitutionen für Personen mit problematischem Konsum und anderen Abhängigkeiten Auskunftspflicht: Obligatorisch für den Bereich der illegalen Betäubungsmittel und der psychotropen Stoffe Freiwillig im Rahmen der Suchtprävention und Suchtformen ausserhalb illegaler Betäubungsmittel und psychotroper Stoffe Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone; Sucht Schweiz; Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung (ISGF) Besondere Bestimmungen: Artikel 3f und Artikel 29–29e des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121) Zur Übereinstimmung der Seitenzahlen in allen Amtssprachen der AS bleibt diese Seite leer.

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