AS 2015 4425
Verordnung
über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen
(FKV)
Änderung vom 28. Oktober 2015
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 9. März 20071 über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen wird wie folgt geändert:
Art. 5 Abs. 2
Das BAKOM teilt den Nutzerinnen und Nutzern die einzelnen Frequenzen auf der Basis des Frequenzzuweisungsplans und der Frequenzverteilungspläne zu; ausgenommen sind die Frequenzen in den zur militärischen Nutzung bestimmten Bändern.
Art. 14
Aufgehoben
II
Diese Verordnung tritt am1. Januar 2016 in Kraft.
28. Oktober 2015 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |