AS 2016 3155
Übersetzung1
Freihandelsabkommen vom 26. Juni 2003
zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Chile2 Beschluss Nr. 1/2013 des Gemischten Ausschusses EFTA-Chile: Anpassungen von Anlagen 1 und 2 zum Anhang I betreffend der Bestimmung des Begriffs «Ursprungserzeugnisse» und Methoden der Verwaltungszusammenarbeit 3
Angenommen am 31. Dezember 2013 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. September 2016
1 Übersetzung des englischen Originaltextes. 3 Dieser Beschluss wird in der AS nicht veröffentlicht. Er kann in englischer Originalsprache beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern bezogen werden und ist auf der Internet-Seite des EFTA-Sekretariates verfügbar: www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/chile