AS 2017 2307
Verordnung
über die Strukturen der Armee
(VSA)
vom 29. März 2017
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 60 Absatz 3 des Militärgesetzes vom3. Februar 19951 (MG) und auf die Artikel 4 Absätze1 und 2 erster Halbsatz sowie 6 Buchstabe c der Armeeorganisation vom 18. März 20162 (AO),
verordnet:
Art. 1 Strukturen der Armee
Die Strukturen der Armee werden bis auf die Stufe der Truppenkörper im Anhang 1 festgelegt.
Art. 2 Truppengattungen
Truppengattungen der Armee sind:
die Infanterie;
die Panzertruppen;
die Artillerie;
die Fliegertruppen;
die Fliegerabwehrtruppen;
die Genietruppen;
die Führungsunterstützungstruppen;
die Rettungstruppen;
die Logistiktruppen;
die Sanitätstruppen;
die Militärpolizei;
SR 513.11
die ABC-Abwehrtruppen;
die Spezialkräfte.
Art. 3 Dienstzweige
Dienstzweige der Armee sind:
der Generalstabsdienst;
der Militärische Nachrichtendienst; c die Armeeseelsorge;
der Psychologisch-Pädagogische Dienst;
der Territorialdienst;
der Bereitschaftsdienst.
Art. 4 Grosse Verbände
Grosse Verbände sind:
das Heer;
die Territorialdivisionen;
das Kommando Militärpolizei;
die Luftwaffe;
die Mechanisierten Brigaden;
die Logistikbrigade;
die Führungsunterstützungsbrigade;
die Luftwaffenausbildungs- und -trainingsbrigade.
Art. 5 Berufsformationen
Berufsformationen der Armee sind:
das Einsatzkommando Militärpolizei;
das Einsatzkommando Militärpolizei Sicherheitsdienst;
das Militärpolizeispezialdetachement;
das Kampfmittelbeseitigungs- und Minenräumungseinsatzdetachement;
das Armeeaufklärungsdetachement.
Art. 6 Nicht in Formationen eingeteilte Angehörige der Armee
Folgende Angehörige der Armee werden nicht in eine Formation eingeteilt:
der Armee zugewiesene Personen nach Artikel 6 MG;
Militärdienstpflichtige, die sich im bewilligten Auslandurlaub befinden;
Militärdienstpflichtige, die vom Assistenz- oder vom Aktivdienst dispensiert sind;
Militärdienstpflichtige, bei denen ungeordnete persönliche Verhältnisse gemäss Artikel 66 Absatz 3 der Verordnung vom 19. November 20033 über die Militärdienstpflicht vorliegen und die deshalb vorübergehend nicht in einer Funktion bei der Truppe eingesetzt werden können;
Angehörige der Armee, die ihre Ausbildungsdienstpflicht noch nicht erfüllt haben, aber aus Bestandesgründen nicht in eine Formation eingeteilt werden können;
akkreditierte Verteidigungsattachés;
Durchdiener und Durchdienerinnen, die ihre Ausbildungsdienstpflicht erfüllt haben;
militärisches Personal, das seine Ausbildungsdienstpflicht erfüllt hat;
Angehörige der Armee im Jahr der Entlassung aus der Militärdienstpflicht.
Art. 7 Übergangsbestimmungen
Während längstens der Übergangsfrist nach Artikel 6 Buchstabe c AO:
wird abweichend von Artikel 2 Buchstabe b Ziffer 2 AO das Kommando Spezialkräfte direkt dem Kommando Operationen unterstellt;
wird abweichend von Artikel 2 Buchstabe b Ziffer 5 AO kein Kommando Einsatz Luftwaffe gebildet;
wird abweichend von Artikel 2 Buchstabe c AO kein Unterstützungskommando gebildet;
wird abweichend von Artikel 2 Buchstabe d Ziffer 2 AO der Lehrverband Fliegerabwehr direkt der Luftwaffe unterstellt;
werden abweichend von Artikel 2 Buchstabe d Ziffer 2 AO sechs Lehrverbände gebildet.
Art. 8 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
Die Aufhebung und die Änderung anderer Erlasse werden in Anhang 2 geregelt.
Art. 9 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am1. Januar 2018 in Kraft.
29. März 2017 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard |
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr |
Anhang 1
(Art. 1) Strukturen der Armee Chef der Armee Armeestab Kommando Operationen Militärischer Nachrichtendienst Heer Kompetenzzentrum Führungs- und Fachsysteme Heeresstabsbataillon 20 Mechanisierte Brigade 1 Mechanisierte Brigade Stabsbataillon 1 Panzerbataillon 12 Mechanisiertes Bataillon 17 Mechanisiertes Bataillon 18 Panzersappeurbataillon 1 Aufklärungsbataillon 1 Artillerieabteilung 1 Mechanisierte Brigade 4 Mechanisierte Brigade Stabsbataillon 4 Aufklärungsbataillon 4 Aufklärungsbataillon 5 Artillerieabteilung 10 Artillerieabteilung 49 Pontonierbataillon 26 Mechanisierte Brigade 11 Mechanisierte Brigade Stabsbataillon 11 Panzerbataillon 13 Mechanisiertes Bataillon 14 Mechanisiertes Bataillon 29 Panzersappeurbataillon 11 Aufklärungsbataillon 11 Artillerieabteilung 16 Territorialdivision 1 Koordinationsstelle 1 Territorialdivision Stabsbataillon 1 Infanteriebataillon 13 Infanteriebataillon 19 Schützenbataillon 1 Schützenbataillon 14 Gebirgsinfanteriebataillon 7 Geniebataillon 2 Rettungsbataillon 1 Kommando Patrouille des Glaciers Territorialdivision 2 Koordinationsstelle 2 Territorialdivision Stabsbataillon 2 Infanteriebataillon 11 Infanteriebataillon 20 Infanteriebataillon 56 Infanteriebataillon 97 Geniebataillon 6 Rettungsbataillon 2 Territorialdivision 3 Koordinationsstelle 3 Territorialdivision Stabsbataillon 3 Gebirgsinfanteriebataillon 29 Gebirgsinfanteriebataillon 30 Gebirgsinfanteriebataillon 48 Gebirgsinfanteriebataillon 91 Geniebataillon 9 Rettungsbataillon 3 Territorialdivision 4 Koordinationsstelle 4 Territorialdivision Stabsbataillon 4 Infanteriebataillon 61 Infanteriebataillon 65 Gebirgsinfanteriebataillon 85 Gebirgsschützenbataillon 6 Geniebataillon 23 Rettungsbataillon 4 Kommando Militärpolizei Einsatzkommando Militärpolizei Einsatzkommando Militärpolizei Sicherheitsdienst 1. Gliederungsebene2. Gliederungsebene 3.
Gliederungsebene Strukturebene Einsatzkommando Militärpolizei Fahndung und Schutz Kompetenzzentrum Militärpolizei Militärpolizeibataillon 1 Militärpolizeibataillon 2 Militärpolizeibataillon 3 Militärpolizeibataillon 4 Luftwaffe Operationszentrale Luftwaffe, einschliesslich Lufttransportgeschwader 4 Flugplatzkommando2, einschliesslich – Lufttransportgeschwader 2 – Lufttransportabteilung 2 – Lufttransportgeschwader 3 – Lufttransportabteilung 3 Flugplatzkommando 4 Flugplatzkommando 7 Flugplatzkommando 11, einschliesslich – Fliegergeschwader 11 – Flugplatzabteilung 11 – Fliegergeschwader 14 – Flugplatzabteilung 14 – Lufttransportgeschwader 1 – Lufttransportabteilung 1 Flugplatzkommando 13, einschliesslich: – Fliegergeschwader 13 – Flugplatzabteilung 13 Luftwaffenausbildungs- und -trainingsbrigade Drohnenkommando 84 Mobile Luftwaffenradarabteilung 2 Luftwaffennachrichtenabteilung 1 Luftwaffennachrichtenabteilung 2 Lehrverband Fliegerabwehr 33 Mittlere Fliegerabwehrabteilung 32 Mittlere Fliegerabwehrabteilung 34 Mittlere Fliegerabwehrabteilung 45 Leichte Fliegerabwehrlenkwaffenabteilung 1 Leichte Fliegerabwehrlenkwaffenabteilung 5 Leichte Fliegerabwehrlenkwaffenabteilung 7 Mobile Fliegerabwehrlenkwaffenabteilung 4 Mobile Fliegerabwehrlenkwaffenabteilung 11 Kompetenzzentrum SWISSINT Kommando Spezialkräfte 1. Gliederungsebene2. Gliederungsebene 3.
Gliederungsebene Strukturebene Kommando Spezialkräfte Stabsbataillon Grenadierbataillon 20 Grenadierbataillon 30 Kommando Ausbildungszentrum Spezialkräfte Logistikbasis der Armee Logistikbrigade 1 Logistikbataillon 21 Logistikbataillon 51 Logistikbataillon 52 Logistikbataillon 92 Logistikbataillon 101 Logistiksupportbataillon 61 Verkehrs- und Transportbataillon 1 Infrastrukturbataillon 1 Spitalbataillon 2 Spitalbataillon 5 Spitalbataillon 66 Spitalbataillon 75 Sanitätslogistikbataillon 81 Sanitätssupportbataillon 9 Bereich Sanität Führungsunterstützungsbasis Führungsunterstützungsbrigade 41 Kommando Systeme/Kaderausbildung/Support Führungsunterstützungsbataillon 41 HQ Bataillon 11 HQ Bataillon 22 HQ Bataillon 25 Richtstrahlbataillon 4 Richtstrahlbataillon 16 Richtstrahlbataillon 17 Richtstrahlbataillon 21 Richtstrahlbataillon 32 Elektronikabteilung 46 EKF Abteilung 51 EKF Abteilung 52 Kommando Ausbildung Kommando Ausbildungszentrum der Armee Höhere Kaderausbildung der Armee Kommando Generalstabsschule Kommando Zentralschule Kommando Militärakademie Kommando Berufsunteroffiziersschule der Armee Lehrverband Infanterie Infanteriebereitschaftsbataillon 104 (204) Kompetenzzentrum Gebirgsdienst der Armee, einschliesslich Gebirgsspezialistenabteilung 1 Kompetenzzentrum Militärmusik, einschliesslich Schweizer Armeespiel Lehrverband Panzer/Artillerie Lehrverband Genie/Rettung/ABC Katastrophenhilfebereitschaftsbataillon 104 (204) Kompetenzzentrum ABC/KAMIR, einschliesslich: – ABC Abwehrlabor 1 – ABC Abwehrbataillon 10 Kompetenzzentrum Sport der Armee Lehrverband Fliegerabwehr/Führungsunterstützung Lehrverband Logistik Kompetenzzentrum Veterinärdienst und Armeetiere, einschliesslich Veterinär- und Armeetiereabteilung 13 Personelles der Armee Kommando Rekrutierung
Anhang 2
(Art. 8) Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
I
Die nachstehenden Erlasse werden aufgehoben: 1. die Verordnung vom 26. November 20034 über die Organisation der Armee; 2. die Verordnung vom 29. März 19955 über den Psychologisch-Pädagogischen Dienst der Armee.
II
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
1. Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 19986 Anhang 1 Bst. B Ziff. IV./1.4 IV. Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports (DDPS) Dipartimento federale della difesa, della protezione della popolazione e dello sport (DDPS) Departament federal da defensiun, protecziun da la populaziun e sport (DDPS) 1.4 Gruppe Verteidigung Groupement Défense Aggruppamento Difesa Gruppa da defensiun 1.4.1 Armeestab (A Stab) État-major de l’armée (EM A) Stato maggiore dell’esercito (SM Es) Stab da l’armada (StA)
AS 2003 4731, 2004 5047, 2005 5253, 2007 79 5253, 2008 6449, 2009 6499, 2010 6101, 2011 6195, 2012 3415 6985, 2013 4465
AS 1995 3514, 2009 6667 1.4.2 Kommando Operationen (Kdo Op) Commandement des opérations (Cdmt Op) Comando Operazioni (Cdo Op) Commando d’Operaziuns (Cdo Op) 1.4.3 Logistikbasis der Armee (LBA) Base logistique de l’armée (BLA) Base logistica dell’esercito (BLEs) Basa da logistica da l’armada (BLA) 1.4.4 Führungsunterstützungsbasis (FUB) Base d’aide au commandement (BAC) Base d’aiuto alla condotta (BAC) Basa d’agid al commando (BAC) 1.4.5 Kommando Ausbildung (Kdo Ausb) Commandement de l’instruction (Cdmt Instr) Comando Istruzione (Cdo Istr) Commando d’Instrucziun (Cdo Instr) 2. Organisationsverordnung vom7. März 20037 für das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Art. 11 Unterstellte Verwaltungseinheiten und ihre Funktionen
Der Gruppe Verteidigung sind mit folgenden Funktionen unterstellt:
Armeestab: 1. Er unterstützt den Chef der Armee in der Führung der Gruppe Verteidigung. 2. Er steuert die Umsetzung der Vorgaben des Vorstehers oder der Vorsteherin des VBS in der Gruppe Verteidigung im Auftrag des Chefs der Armee. 3. Er führt die Streitkräfte- und Unternehmensentwicklung sowie die Rüstungsplanung und steuert die Ressourcen der Gruppe Verteidigung.
Kommando Operationen: 1. Es bereitet die Einsätze und Operationen der Armee nach den Vorgaben des Chefs der Armee vor. 2. Es stellt die Einsatzbereitschaft der Armee sicher. 3. Es ist verantwortlich für den militärischen Nachrichtendienst.
Logistikbasis der Armee: 1. Sie erbringt logistische und sanitätsdienstliche Leistungen für die Ausbildung.
2. Sie unterstützt die Einsätze der Armee mit logistischen und sanitätsdienstlichen Leistungen. 3. Sie erbringt logistische und sanitätsdienstliche Leistungen zugunsten Dritter.
Führungsunterstützungsbasis: 1. Sie plant und betreibt die Informations- und Kommunikationstechnik zugunsten der Armee in der Ausbildung, bei Übungen und in Einsätzen. 2 Sie plant und betreibt die Informations- und Kommunikationstechnik zugunsten der Landesregierung und des nationalen Krisenmanagements. 3. Sie stellt die Bereitschaft der Infrastrukturen und der Truppen zur Aufrechterhaltung der Führungsfähigkeit der Armee sicher. 4. Sie erbringt informations- und kommunikationstechnische Leistungen für Teile der Bundesverwaltung und für Dritte. 5. Sie erbringt zur Gewährleistung einer gesamtheitlichen Führungsunterstützung der Armee und zur technischen Unterstützung des nationalen Krisenmanagements Leistungen zugunsten der Führungsinfrastruktur, der Führungsmethoden, der Informationssicherheit und der elektronischen Kriegführung sowie Leistungen hinsichtlich von Wirkungen im Cyber-Raum.
Kommando Ausbildung: 1. Es ist verantwortlich für die militärische Grundausbildung in den ihm unterstellten Lehrverbänden, in den Kompetenzzentren und in der Höheren Kaderausbildung in der Armee. 2. Es erlässt die Ausbildungsvorgaben für die militärische Grundausbildung in der Armee. 3. Es ist verantwortlich für die Einsatz- und Laufbahnsteuerung sowie für die Ausbildung der Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere der Armee. 4. Es erlässt Vorgaben für die Militärdienstpflichtigen im Bereich Personelles der Armee.
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