Quelle

AS 2017 775

Verordnung
über die Verrechnungssteuer
(Verrechnungssteuerverordnung, VStV)

Änderung vom 10. März 2017

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verrechnungssteuerverordnung vom 19. Dezember 19661 wird wie folgt geändert:

Art. 14a Abs. 2 und 3

Als Konzerngesellschaften gelten Gesellschaften, deren Jahresrechnungen nach anerkannten Standards zur Rechnungslegung in der Konzernrechnung voll- oder teilkonsolidiert werden.

Absatz 1 ist nicht anwendbar, wenn:

  1. eine inländische Konzerngesellschaft eine Obligation einer ausländischen Konzerngesellschaft garantiert; und

  2. die von der ausländischen Konzerngesellschaft an die inländische Konzerngesellschaft weitergeleiteten Mittel per Bilanzstichtag den Umfang des Eigenkapitals der ausländischen Konzerngesellschaft übersteigen.

II

Diese Verordnung tritt am1. April 2017 in Kraft.

10. März 2017 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr